Nr. m Bbonnements-Hfdingungen: WonnementS- Preis pränumerando! Liertcljährl. 3,30 URL, monatl. 1,10 Ml, wöchenUich 2ts Pfg. frei ins Haus. Einzelne Nummer 5 Pfg. Sonntags- nummcr mit illustrierter Sonntags« Beilage»Die Neue Welt" 10 Pfg. Post- Abonnement: 1,10 Mark pro Monat. Eingetragen in die Post-Zeitungs- Preisliste. Unter Kreuzband für Deutschland und Oesterreich- Ungarn 2 Marl, für das übrige Ausland L Mark pro Monat. Postllbonnements nehmen an: Belgien, Dänemark, Holland, Italien. Luxemburg, Portugal, Rumänien, Schweden und die Schweiz, 26. Jahrg. Crförint«W» aiiBkr filontaas. Berliner Volksblntt. Die TniertionS'GebüöP beträgt für die scchsgespaltene KoloneP» geile oder deren Raum 00 Pfg,, für politische und gewerlschaftliche Vereins- Und Versainmiungs-Anzeigen 30 Pfg. „«leine Snreigen", das erste ffelt- vcdruiltel Wort 20 Pfg,, jedes weitere Wort 10 Pfg. Stellengesuche und Schlaf- stcllen-Anzeigen das erste Wort 10 Pfg,, jedes weitere Wort 5 Pfg, Worte über 15 Buchstaben zählen für zwei Worte. Inserate für die nächste Nummcr müssen bis S Uhrnachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist bis 7 Uhr abends geöffnet, Telegramm-Adresse: „Z»pi»Ike brach heute Feuer aus. Die Flammen zerstörte» ein Torpcdomagazin. Vertreter aller Behörden sind auf der Brandstätte erschienen. Aufstand in einer englischen Kolonie. Zungern über Lagos(Westafrika), 11. Mai.(W. T. B.) Leutnant Vanrennen wurde, während er mit drei Europäern und 35 eingeborenen Polizeibeamten nach Gussoro, etwa 50 Meilen nordöstlich von Zungeru marschierte, um dort einen neuen Häupt- ling einzusetzen, am vorigen Donnerstag aus dem Hinterhalt angegriffen und getötet. Außer ihm sind elf Polizeibeamte um- gekommen. Major Williams ist am Sonntag mit einer größeren Truppenmacht nach Kuta entsandt worden. Der Aufstand ist lokaler Natur. GäuiSingcr& Co., Berlin LW, Hierzu 3 Beilagen u.Untcrhallungsbl, Dr. 109. 26. Jahrgang. 1. KeilM i>es Jotiiiärtf ßftliift lloiblilull. aiiltwodi, 13. W-i 1909. Hbgcordnetcnbaus. 84. Sitzung. Dienstag, den 11. Mai, vormittags 11 II Hr. Die dritte Beratung des Etats wird fortgesetzt. Eine Reihe Etats werden nach unwesentlicher Debatte an- genommen. Beim Etat der Donränenverwaltung tritt Abg. Hintzwann(natl.) für die Erhaltung der Wälder in der Nähe großer Städte ein. Abg. Borgmann lSoz.): In der zweiten Lesung hatte ich die Notwendigkeit betont, d i e Jagden in den staatlichen Forsten zu verpachten und hatte mir zugegangene Wünsche der Für st er vorgebracht. Die„Försterzeituug" schrieb daraus hin, die Förster verzichteten darauf, durch mich vertreten zu werden. Ich habe ja Verständnis dafür, daß das Organ einer solchen Beamtenorganisation offiziell eine solche Haltung einnimmt, aber ich mutz es mit aller Eni- schiedeuheit zurückweisen, wenn die Zeitung davon spricht, daß ich bezüglich der Briefe getäuscht worden sei, und wenn sie von „angeblich" aus dem Hause mir zugegangenen Briefen spricht, so mutz ich das als eine Anmaßung bezeichnen, zu welcher den Herren kein Recht zusteht. Im übrigen kann ich feststellen, daß ich seit meiner Rede und nach diesem Artikel eine ganze Reihe von Zuschriften aus Försterkrcisen erhalten habe. Einer der Herren schreibt mir:„Ew. Hochwohlgeboren möchte ich nicht verfehlen, als Forstbeamter meinen b e st e n Dank auszusprechen für die im Landlage bezüglich der Verpachtung der Jagden in StaatZforsten vorgebrachten Arguinente. Insgeheim freut sich ein jeder von uns, daß dieser Anmaßung der höheren Beamten bis zum Minister hinauf endlich öffentlich entgegengetreten worden ist. sHört t hört I bei den Sozialdemokraten.) Ich kann Sic versichern, daß sämtliche Förster, mir denen ich seit Ihrer Rede zu- saminengekoinmen bin, einmütig der Ansicht sind, daß alles, was Sie gesagt haben, sich genau so verhält, wie es in Wirklichkeit zugeht. Der Verein preußischer Forstbeamten mutz aller- dingS offiziell Stellung dagegen nehmen. Dadurch werden Sie sich allerdings nicht abhalten lassen, auch für die Zukunft in dieser Sache zu wirken und dieser Hinterziehung von Staatseinnahmen entgegenzutreten.(Zuruf rechts: Name!) Ihre Neugier werde ich natürlich nicht befriedigen.(Lachen rechts.) Ich habe keine Er- mächtigung dazu von dem betreffenden Herrn erhalten. Im Gegen- teil, er schreibt ausdrücklich, ich solle seinen Namen nicht nennen. (Lachen rechts.) Sie wissen ja, welche Folgen das haben würde. Geben Sie den Beamten die Koalitionsfreiheit, dann werden sie sich gewiß nicht scheuen, mit ihrem Namen hervorzutreten.(Sehr wahr: b. d. Soz.) Ein anderer Förster schreibt mir ebenfalls, daß meine Tarstellung der Verhältnisse durchaus richtig sei und daß die Mehrzahl der preußischen Förster mir von Herzen dankbar sei und mit Hochachtung von mir spreche. Die meisten Förster denken ganz anders als der Artikelschreiber in der„Försterzeitung". Sie dürfen das aber leider nicht öffentlich aussprechen. Durch diese Matznahmen der Negierung, den Obersörslern das alleinige Jagdrecht zu sichern, entstehen auch Uebelstände, die für die übrige Bevölkerung schwere» Schaden mit sich bringen. So ist in einem Forst bezirk ein Gebiet von 28 000 Morgen Wald mit einem zwei Meter hohen Drahtzaun eingefriedigt und niemand darf das Gebiet betreten. Wegen Uebertrewng dieser Vorschriften kommt es zu zahl- reichen Prozessen und es wird behauptet, daß der betreffende Oberförster aus den Zeugengebühren fast ebensoviel Einnahmen hat, wie sein Gehalt beträgt. Wir haben doch alle Interesse daran, datz den Städten die Erholungsstätten in der Hingebung nicht genommen werden. Eine solche Maßnahme bedeutet daher eine nicht zu rechtfertigende Schädigung öffentlicher Interessen. (Bravo I bei den Sozialdemokraten.) Abg.». Arnim-Züscdom(k.): Zu den Angriffen des Borredners sollte sich die Forstverwaltung äußern. Einzelne Förster mögen sich nit Herrn Borgmann gewandt haben. Dagegen will die offizielle Vertretung des Försterstandes von Herrn Borgman» nichts wissen und darüber freuen wir uns.(Beifall rechts.) Oberlandesforstmeister Wesencr: Die Oberförsterei Prerow ist nur eingezäunt worden, um die umliegenden Felder vor Wildschäden zu schützen. Im übrigen haben Kurgäste der benachbarten See- bäder nach wie vor freien Eintritt. Ferner sollen die Förster kleines feuilleton. Born Halleqschc» Kometen, diesem berühmten Himmelskörper, dessen Wiederkehr in den Bereich des Fernrohrs oder der photo graphischen Platte dieses Jahr erwartet wird, hat der Astronom Eromnielin einige beachtenswerte geschichtliche und andere Angaben zusammengestellt. Die Geschichte des Hallehschen Kometen ist im Laufe der letzten Jahrzehnte so gründlich erforscht worden wie die keines anderen Haarsternes, und es ist jetzt gelungen, seine Er- scheinung bis zum Jahre 240 vor Christi Geburt rückwärts zu der- folgen! allerdings hat sich für einige Lücken in diesem langen Zeitraum bisher keine Ausfüllung finden lasten. Die ä l t e st e Beobachtung(in dem genannten Jahr) findet sich in chinesischen Schriften beschrieben. Es ist fast selbstverständlich, datz ein Komet während einer so langen Zeit kein gleichinätziges Verhalten gezeigt hat, zumal da diese Sorte von Himmelskörpern ja wegen ihrer Unbeständigkeit an sich in dem Rufe des Vagabunden- tums steht. Auch der Halleysche Komet hat Schwankungen erlitten. wenn er einem der größeren Plav.eten in seinem Laufe zu nahe kam, und Crommelin schätzt die dadurch bedingte Unsicherheit auf fünf Jahre, sodatz seine UmlaufSzeit zwischen 74 und 7g Jahren anzusetzen ist. Für das Jahr 1900 kann auf seine Entdeckung gerechnet werden. sobald sich das schöne Sternenbild des Orion, in dem sich der Komet gegenwärtig befindet, der astrononnschen Beobachtung zugänglich wird, also im Herbst. Januar oder Februar 1910 dürste er dann schon für kleinere Fernrohre oder für das bloße Auge erkennbar werden. Ungeheuer ist die Verschiedenheit der Geschwindigkeiten, mit denen sich dieser Komet in der Nähe und in der Ferne der Sonne bewegt. Der kleine Teil seiner Bahn, der jenseits der Bahn des Planeten Neptun liegt, beansprucht fast die Hälfte der Umlaufszeit. als» rund 38 Jahre, während die gleiche Strecke in der Sonnen- nähe in zwei Jahren zurückgelegt wird. Am hellsten tvird der xiomet wahrscheinlich einige Tage nach dem 17. Mai 1910 sein, da fein Abstand von der Erde dann„nur" etwa Ivo Millionen Kilometer betragen wird. Mufik. Neue Volksoper. Am 15. Mai soll in Berlin ein Unter- nehmen ins Leben treten, das bei hinreichenden» Ernst und Gluck von besonderer Bedeutung werden— kann. Eine Neue Volks- oper will einer weiteren Hörerschaft ältere und neuere Opern in abgerundeten und wohlvorbereiteten Darstellungen darbieten. Es ist jetzt die Zeit der Sommerlhealer. Tüchtige Theater- kr äste, die sonst während der„toten Saison" brach liegen würden, nehmen da gern ein schlichteres Engagement an und tragen dazu bei, datz derartige Sommerspiele besser gelingen, als es sonst infolge der Zusammenwürfelung des Personals, der flüchtigeren Proben und dcS Mangels an reichlicheren Mitteln der Ausstattung der Fall ist. Haben doch unsere zwer bereits eingewöhnten Sommeropern, der in Zukunft mehr zur Ausübung der Jagd zu- gelassen werden. Abg. Borgmann(Soz.): Das Letzte geschieht schon jetzt. Aber die Förster müssen das geschossene Wild an den Oberförster abliefern. Der Etat wird bewilligt. Die Etats der A n s i e d l u n g s k o m m i s s i o n und der l a n d- wirtschaftlichen Verwaltung werden nach unwesentlicher Debatte erledigt. Es folgt der Etat der B e r g v e r w a l t u n g. Abg. Brust(Z.): Der Herr Minister hat seinerzeit den Arbeitern, die wegen ihrer Aussagen über das Radboder Unglück gematzregelt wurden, Anstellung in den fiskalischen Gruben zugesichert. Dieselbe Vergünstigung sollte auch den Beamten zuteil werden. DaS Er- suchen des SreigerverbandeS aber, zwei Steigern, die Aussagen machen wollten und Matzregelungen befürchten mutzten, die Anstellung zu- zusichern, hat der Minister abgelehnt. Minister Dr. Delbrück: Ich habe in der Tat diese Gesuche ab- gelehnt und bin auch heute nicht in der Lage, diesem Wunsche zu ent- sprechen. Es ist ein Unterschied, ob es sich um Arbeiter oder Beamte handelt. Ich kann mich nicht verpflichten, ohne datz ich überhaupt weiß, ob ich eine Stelle zu besetzen habe, Beamte, deren Persönlichkeit ich zudem nicht leime, in einem Staatsbetriebe anzu- stellen. Oberberghauptmann v. Belsen erwidert auf eine andere Anfrage de? Abg. Brust, datz die' Entfernung des Wassers auf der Grube Radbod von dem Umbau der Fördermaschinen abhängig sei, hoffent- lich aber bis zum Herbst möglich sein werde. Abg. Lusensky(natl.) interpelliert die Regierung über die Ur- fachen, die zum Einsturz der Marienkirche in Hohensalza führten. Handelsmiuister Dr. Delbrück: Eine Reihe meiner Räte haben sich mit dieser Frage befaßt. Zu einem endgültigen Ergebnis sind wir noch nicht gekommen. Aber soviel können wir schon sagen, datz der fiskalische Bergbau für den Einsturz nicht verantwortlich gemacht werden kau». Abg. Brustmt den dazu namentlich von den Konservativen ge- stellten Anträgen die Grundlage der weiteren Beratung bilden. Morgen Mittwoch Fortsetzung. 11. ßriirrnliififfliiiiliiiig der Lagerhalter. 4 Frankfurt a. M.. 10. Mai 1900. Anwesend sind 50 Delegierte.-Die Gcneraltommisjion ist durch den SlILöflüi Bauer-Kerlin, der Tkansportarbeitervcr- band durch Pause- Berlin, der österreichische Transportarbeiter verband durch Meng es- Wien und die Konsumvereins angestellten Wiens durch Zlatnik-Wien vertreten. Der Zentralverband deutscher Konsumvereine hat die Einladung dan- kend abgelehnt. Der Verbandsvorsitzende R e i n s d o r f- Leipzig ergänzte den gedruckten Vorstandöbcricht wr 1908. Der Verband kann auch im verflossenen Jahre eine Mit gliederzunahme konstatieren; Ende 1907 zählte er 1953 und Ende 1908 2140< darunter 97 weibliche) Mitglieder. Da in Teutschland zirka 5000 Lagerhalter rcsp. Lagerhalterinnen beschäftigt sind, hat der Verband immerhin noch ein großes Feld zu bearbeiten. Der Vorstand klagt in seinem Bericht über die Gleichgültigkeit der 51ol- legen und sagt dann:„Doch nicht immer ist die Gleichgültigkeit der Kollegen die Ursache, weshalb sie unserem Verband nicht bei- treten, sondern das geradezu sträfliche Verhalten einzelner Konsum Vereinsverwaltungen, die ihren Lagerhaltern den Beitritt zu unserem Verbände verbiete n." Die 43 eingegangenen Gesuche um Gewährung von Recht schütz und die ö gestellten Anträge auf Gewährung von G e maßregeltenunter st ützung lassen nicht gerade aus all- gemein zufriedenstellende Arbeitsverhältnisse bei den Konsumver- eine» schließen) Sie zeigen, so meint der Vorstand, wie wenig verschieden das genosseiischaftliche Arbeitsverhältnis vom Arbeits,! Verhältnis zwischen Privatunternehmer und seinem Personal ist. Durch die Tarifverhandlungen mit den einzelnen Vereinen lourden für die Mitglieder in vielen Orten Erfolge er- zielt. Bei einzelnen Vereinen wurden Arbeitszeitverkürzungen durchgesetzt und bei vielen Gehaltserhöhungen errungen. Ueber die Erfolge selbst sagt der Vorstandsbericht:„Die Erfolge sind keineswegs befriedigende, jedoch können sie wohl als Beweis dienen, daß es vorwärts geht. Diese Erfolge loerden uns dazu dienen, die Halsstarrigkeit und Rückständigkeit der Verwaltungen, die absolut keine Zugeständnisse machen wollen, zu bekämpfen. So wie die Vereine in den obengenannten Bezirken Verbesserungen treffen konnten, so müssen es auch andere können. Freilich wird es dazu noch manches Kampfes bedürfen." Nach dein Bericht über die Presse beträgt die Gesamtauf- löge der„Monatsblätter" 2450 Exemplare. An Druckkosten wurden in den Jahre» 1907/08 1727,87 M. aufgewendet. Der Vertreter der Prehkommission, Friedrich- Leipzig, schlägt in seinem Bericht vor, das Verbandsorgan die„Monats- blättcr" ab 1. Juli dreimal monatlich erscheinen zu lassen und den Kopf in„Lagerhalter-Zeitung" zu ändern. Ter Kassenbericht l schließt mit einem Gesamtvermögen von 45 000 M. ab, so daß auf das einzelne Mitglied 22,50 M. kommen. Tie Einnahmen und Ausgaben für 1908 balanzieren bei einem Kassenbestande von 1252,40 M. mit 28 917,11 M. Von den Ausgaben im Vorjahre heben wir hervor: für Gerichtskosten 899,60 M., für Umzugsunter- stützung 943 M., für Agitation 684,99 M., für Gemaßregelten- Unterstützung 487,50 M. An Mitgliederbeiträgen wurden 1908 2/ 187,80 M. vereinnahmt. In der Diskussion über die Berichte erklären einzelne Redner, daß sie den 1. Mai nicht feiern konnten, weil ihnen Schwierigkeiten gemacht worden seien. Mit der Tätigkeit des Vorstandes ist man allgemein ein- vorstanden. Dem Vorstand wird dann Entlastung erteilt und ihm für seine Tätigkeit in den Jahren 1907/08 eine Entschädigung von 1500 M. bewilligt.- B a m m e s- Leipzig referierte nun über den Punkt Stellung- nähme zur Tarifgemeinschaft mit dem Zentralverband deutscher Konsum- vereine. Paragraphenweise bespricht Redner den Dienstvertrag. Tie ersten Paragraphen würden nur Borteile für die Lagerhalter bringen, anders der Z 8. Nach diesem Paragraph wird dem Lagerhalter ein Manko oder Ueberschuß bis 7� Proz. des ab- gelieferten Warcnerlöses gutgeschrieben oder er damit belastet. Ein etlvaiges über'T Proz. des abgelieferten Warenerlöses hinausgehendes weiteres Manko hat der Lagerhalter zu ersetzen und auf einen über M Proz. hinausgehenden Ueberschuß keinen Anspruch. Diese Bestimmung rief schon auf der letzten General- Versammlung starken Widerspruch der Lagerhalter hervor und wurde dort deshalb der Tienstvertrag verworfen und verlangt, der gesamte Ueberschuß und das gesamte Defizit oder mindestens Vi Proz. des Warenerlöses sollen auf das nächste Geschäftsjahr übertragen werden. Der Referent meinte nun, da die Vorteile, die die ersten Paragraphen enthalten, nirgends vorhanden seien(Widerspruch), 'olle man auch dem Z 8 seine Zustimmung geben. Man müsse be- rücksichtigen, daß, wenn der Z 8 auch für Einzelne Nachteile habe, der Beitrag doch Hunderten von Kollegen Vorteile bringe. Mit dem 8 12 des Dienstvertragcs. der die Stellung einer Kaution vorschreibt, ist der Referent nicht einverstanden. Trotzdem bittet er am Schlüsse seiner Ausführungen, an den beanstandeten Paragraphen den Vertrag nicht scheitern zu lassen. In der D i s k u s s i o n treten eine Reihe Delegierter warm für Annahme des Tienstvcrtrages ein, andere, darunter Lamme» Berlin, wenden sich aber scharf gegen den 8 8 und plädieren für Hochhaltung des Beschlusses der letzten Generalversammlung. Ein eingebrachter Vermittelungsantrag Frankfurt a. M. will dem Dienstvertrage einen weiteren Paragraphen angefügt wissen. der besagen soll, daß bessere Verträge oder Bestimmungen durch den Tienstvertrag nicht beseitigt werden dürfeii. Dan» folgt Pertagung. Bus Induftm und FtandeU Getreidepreise a» deutschen Fruchtmärkten. Der Monat April hat eine Fortdauer der Preiöhausse am Getreidemarlt gebracht. Von Weizen wurde» an 53 Marktorten im April 54 974 Doppelzentner umgesetzt; der Preis stellte sich im Durchschnitt auf 23,45 M. pro Doppelzentner gegen 22,24 M. im März und 20,72 M. im April 1908. Der Preis für Spelz stellte sich im April auf 24,81 M. pro Doppelzentner; er hatte im März 23,53, im April 1908 22,12 M. bettagen. Roggen wurde an 70 Marktorten in einer Menge von 73 103 Doppelzentnern ver- kauft) der Durchschnittspreis betrug im April 17,04 M., während er im März 16,61 M.. im April des Vorjahres 18,15 M. betragen hatte. Ter Umsatz an G e rst e bezifferte sich an 58 Marltorten aus 24 082 Doppelzentner, der Durchschnittspreis pro Doppelzentner auf 17,72 M. Er hatte im März 17,18, im April 1908 15,99 M. be- tragen. Der Haferpreis stellte sich an 85 Marktorten bei einem Umsatz von 57 020 Doppelzentnern auf 18,03 M. gegen 17,21 M. im März und 15,71 M. im April IVOS. Rnckständigkeit der deutschen Werkzeugolaschiucufadrikation. In Fachkreisen ist schon oft darauf hingewiesen worden, daß die Leistungsfähigkeit der deutschen Maschinentabrikation sehr unter der Vielgestaltigkeit der hergestellten Typen leide. Bei solcher Produktionsanarchie kann nicht das technisch Vollendeste, daS praktisch Beste geleistet werden. Zu dieser Frage schreib! ein Fachmann in der Zeitschrift„Die Welt deS Kaufmanns"(Heft 5) u. a.:„Ich hatte kürzlich mit dem Inhaber eines in der deutschen Ferlig- fabrikation an der Spitze stehenden industriellen Betriebes längere Unterredungen,_ die sich namentlich ans die guolitalivc Entwickelung der deutschen Maschinenindustrie bezogen. DaS Gedeihen der für die deutsche Lolkswirtschast so bedeutsamen „feineren" gewerblichen Produktion ist ja in hohem Grade da- von abhängig, was ihr für Hilfsmaschinen zur Verfügung gestellt werde» köimeu. Der erwähnte Industrielle beklagte sich bitter über die Rückständigkeit und Unzulänglichkeit vor allem der deutschen Werkzeugmaschinen. die seit langem keinerlei entscheidende Ver- besserunge» und Neuerungen erfahren haben. Holzbearbeitung�- Maschinen, also z. B. Hobelmaschinen, Schleifmaschinen, Zapseu- schneidemaschincn usw. baut man bei uns im wesentlichen noch so wie vor 20 Jahren. Dabei müssen aber längst andere Anforderungen an sie gestellt werden und Amerika hat diesen Anforderungen in vollkommener Weise Rechnung getragen. Wenn jemand in Deutsch- land einen Betrieb für Holzbearbeitung einrichten will, der in seinen qualitativen Leistungen auf der Höhe steht, dann»miß er amerikanische Maschinen taufen. Selbst die gepriesenen Chemnitzer Maschinenfabriken— mit einer Ausnahme vielleicht— können ihm nichts Gleichwertiges liefern. Und in anderen FabrikatioftSzweigen liegen die Verhältnisse ähnlich�... Mein Gewährsmann fuhrt diese qualitative lleberlegcnheit Amerikas, das ihretwillen bei uns selbst trotz seiner wesentlich höheren Arbeitslöhne wettbewerbsfähig ist, auf die schon sehr weit vorgeschrittene Konzentration der amerikanischen Industrie zurück, die eS gestattet, die fähigsten Kräfte planmäßig auf bestimmte Spczial- aufgaben hinzulenken, ganz im Gegensatz zu der in Deutschland herrschenden Zersplitterung der Produktion, bei der zehn Maschinen- typen in jeder eiiizelnen von 20 Maschinenfabriken hergestellt werden. Die systematisch in der strafferen amerikanischen Wirtschaftsorgani- sation erfolgende Regelung der Produktion gestattet eS— um bei den willkürlichen Zahlen deS Beispiels zu bleiben— je zwei Be- trieben einen bcsttmmten Typus zur Anfertigung und zur immer vollkommeneren Durcharbeitung zu überweisen, die eben in der Beschränkung aller Kräfte auf diese eine Aufgabe viel eher zu erreichen ist."_ Bcrschiebuugen im Bergbau. Bei den Preis- und Lohnveränderungen im Bergbau demon- strieren die Unternehmer gewöhnlich»nit den eigentlichen Kohlen- preisen und deren Verhältnis zu den Selbstkosten. In Wirklichkeit wird im Bergbau in steigendem Maße die Nebenprsduktioi, zum finanziellen Rückgrad der Unternehmen. DaS illustriert ganz deutlich der Geschäftsbericht der Gewerkschaft König Ludwig. Stellt man die Gewiime aus dem Kohlen- und Kokereivcrlrieb denen gegenüber, die ans der Gewinnung der Nebenerzeugnisse— Teer, Aiitmonial und Benzol resultieren, erhält man dieses Bild: Gewinn aus Kohlen- und Kols- Verkauf der verlauf Nebenprodukte Jabr M. M. 1902... 892 743 327 357 1903... 823 342 400 364 1904... 405 753 800 693 1905... 400 573 739 619 1906... 1156 422 1237 612 1907... 1621 347 1 541 406 1908... 610 591 1267 053 In den Krisenjahren 1902 und 1903 überwog der Gewinn aus Kohlen- und Koksverkauf noch ganz bedeutend, im Krisenjahr 1908 ist der Gewinn auS den Nebenprodukten um 100 Proz. über den aus dem eigentlichen Kohlengcschäft hinausgewachsen. Bemerkens- wert ist die rapide Zunahme dcö Gewinnresultats auS der Neben- erzeugmig in der Zeit von 1902 bis 1907. Der Preisriug ist wieder geschlossen. Die Bergmann-ElektrizitätS- Aktiengesell- s ch a f t— war der Outsider der deutschen Elektrizitätsindusttic. AlS Antwort auf die Gründung der Elektrobauken trat die Berg- mannS-Gesellschaft mit Kapitalserböhungen an die Oeffentlichkeit. Anfang 1909 wurde ein neues Kabelwerk in Betrieb genommen. Die A. E.-G. wollte dem Nebenbuhler nicht die von diesem gc- forderten Anteile an der Produltion zugestehen. Darauf löste sich daS Kartell aus. Die vcrgmann-Gesellschaft begairn einen Preis- kämpf. In ihrem Jahresbericht teilt sie mit, daß das neue Kabel- werk„in der nächsten Zeit bei dem Verkauf von Starlsttomkabeln geringen Nutzen haben" werde. Die mit der Auf- lösung weichenden Preise benutzten die Konsumenten zu großen Käufen. Die Elektromänncr lenkten dann ein: Bergmann bekam seine Konzessionen und jetzt ist daS Stark- stromlabelkartell wieder auf fünf Jahre ab- geschlossen. Dem Kartell gehören die folgeiiden Firmen an: A. E.-G., Siemens u. Halske, Kelten, Guilleaume u. Lahmeher, Bergmann, Land- und Seekabelwerke, Kabelwerk Rheydt, Kabelwerk Duisburg, Dr. Caffierer u. Co., Deutsche Kabelwerke vorm. Hirsch- mann, Süddeutsche Kabellverke»ind Kabelwerk Meißen. Von Jiiteressenten ist schon eine Notiz in die bürgerliche Presse lanzicrt worden, in der behauptet wird, die nun schleunigst vorzunehmenden Preiserhöhungen sollten nur dazu dienen, die Erlöse wieder aus daS Niveau der Selbstkosten zu bringen, unier die sie gesunken seien. Die Auslassung im Jahresbericht der Bergmann- Gesellschaft charakterisiert solche Behauptung als Schwindel, der die Konsumenten veranlassen soll, sich jetzt ruhig bewuchern zu lassen. Briefkartcn der Redaktion. Xle(nrtHiffli« evrechslmid» flnbti Sinbcnfttafte 9lt. 9, zweiter Hof, britter Eiiigaua. vier Treppe», Hjzx- F a l>. st u h l"WJ woitieniltstlich nbcnbS von?>/, bis Oy, tibi' statt.(«cü'htet 7 Mir Snmmbnibb brginul btc ebvcitirtmibc lim 0 Ubr. Jeder stntrag- ist ein tinchstab« uns eine Kahl als Wtertzetib«» beizufügen. Briesitche Auiivort wir»»iili» erteilt. Bis zur Bcantworniug im Vrictiasic» lönuru 14 Tage perordeu. Eilige Jrageu»rage mau i» der Evrechstuube vor. Karlehorst, Marienfelde, Stralau und andere Bororte. Mit dem allgemeinen Hinweis aus den Zahlabend für Berlin und Vororte werden Bekanntmachungen der einzelnen Orte überflüssig; nur in ganz besonders geartete» Fällen können wir von dieser Regel ab- weichen. Pi. W. Unsere Stadlverordnelen sind immer grundsätzlich für Ueber- nähme der Sttaßenbah» tn städiische Regie cinqeireten. Wenn der christlich- soziale Generaljelretär Rüsser das Gegciueil behauplet haben sollte, hat er die Unwahrheil gesagt— F. TS. Etwa 160 M.— 61. L. 1892. 1. Ja. 2. Nein.— 100 I. I. Nicht seitens des NeuhSgerichts, aber seitens des Kammergerichts sind in ähnlichen Fällen Freisprechungen bestätigt.— O. Z. 53. Nein. Aber die Einschätzung kann noch später erfolge».— W. L.«4. Leider nein.—«. W. 100. Ja.- P. H. n. Zurzeit noch, ja; die iozialdemokratilche Fraliion hat schon vor Jahren den Antrag gestellt, das Putzzeug der Maiinschast zu liefern.— H. Z. 2. Ein Anspruch aus Rückerstattung sieht Ihnen nicht s«.— H. B. SM den Verttag sind Sie leider noch gebunden.— L. H. 27. Ihre Fragen finden Sie in der Nummer 91 deS„Vorwärts" vom 20. Slprll beaniwortet. — Kläbcr 221. Versuchen Sie eS mit einer Anzeige bei der Staats. anwaltschast wegen Betrüge». Häusig haben wir davor gewarnt. Dar- lcbenoinserate bürgerlicher Zeitungen zu beachten und haben wiederholt über KerichlSverhcmdwngen berichtet, worin wegen ähnlicher Machinationen Vorgehende wegen BettugeS imgellagt waren.— S. W. 285. Versuchen Sie zunächst ewe Einigung. Maßgebend ist§ 910 des Bürgerlichen Kesctz- bnches. Derselbe lautet: Der Eigentümer eines Grundstücks fpnn Wurzeln eines Baumes oder eine» Strauches, die von einem Nachbargnmdstück ein- gcdrimgen sind, abschneiden und bebalten. DaS gleiche gilt von herüber. ragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrnnd. stückS eine angemessene Frist zur Beseitigung besümnn hat und die Be- ieiligung Vicht innerhalb der Frist erfolgt Dem Eigentümer steht dies Recht nicht zu. wenn die Wurzeln oder die Zweige dt« Be- Nutzung oeS Grundstücks nicht beeinträchtigen.— 20. W. Rein. — O. P 004. Wenn nicht etwa, iua-3 in den meisten gedruckten Ver« trägen leider der Fall ist, daS ErmisswnSrccht für den Fall nicht pünktlicher Zablung eingeräumt ist, und das Zurückbehaltungsrecht ausgcsibloilen ist. tonnen Sie der Klage ruhig entgegensehen. In Streitigkeiten, denen ein er»...»___-a i■':..w—t TU. Pv*; 91 nl r n n 3. Ein Ausichub kann bewilligt werden. Dem Gesuch wird ober nur ans besonderen Gründen stattgegeben.— 3. II. 30. Gegen die Ver- airlagung müßten Sie rellämieren. Die geietzlichm Lcslimmungen haben wir auSsührlich gm LS. Marz mitgeteilt— Paul SS. Ja. Kür fern Inhalt der Inserate übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung. Ukeater. Mittwoch, den 12. Mai, SInfaiig VI, Uhr. Konigl. Opernhaus. Elcktra. An- laug 8 Uhr. Königl. DchanspiclhauS. Die klarolingcr. Detitschcs. Der Kaufmann von Venedig. !l a m m e r s p i e I e. Der Zlrzt am Scheidewege. Anfang 8 Uhr. Ansang 8 Udr. Neues königliches Operntheater. K. rufsilches Hosballett: Pachtta. Lessing. John Gabriel Borkman. Berliner. Ein Herbstmanöver. Schiller t>.«ürallner- Theater.) Toltor Klaus. Schiller Charlottenburg. Narziß. Friedrich- ZiVilhelmstadt. Schau- spielhaus. Im weißen Rößl. Neues Schauspielhaus. Mähe. Komische Oper. Kaza. Westen. Ein Walzertraum. Neues. Renaissance. Thalia. WaS Reuter erzählt. Residenz. Kümmere dich um Amelie. Lnstspiclhaus. Im Klubsessel. Kteines. Moral. Hebbel. Frau Warrens Gewerbe. (tuiseil. Krone und Fessel. Trianon. LiebeSgcwitter. Neues Operette«. Die Dollar- Prinzessin. Verliner Operetten-Theater SW. Prozeßhanscl.(Ansang 8'/, Uhr.) Bernhard Roi«. Spreewaid-.�äle. Vastspiel< Theater. Die Frau Gräjin. Apollo. Hartstein. Er oder Er. Spezialitäten. Metrovol. Die oberen Zchntaufend. Wintergarten. L-Pezsalitäien. Carl Haverland. Spezialitäten. Vaslage. Spezialitäten. Walhalla. Spezialitäten. Folies Caprice. Allein— endlich. Ungerade Tage.(Ans. 8'/, Uhr.) Reichsbalte». Stettiner Sänger. Der Kompagnieball. Urania. Ta»i>e»iirahe 48/49. Abends 8 Uhr: Auf den Trümmern Messtuas. Ttcriiivarte, Fnvalidenltr. 57102, Lessing-Theater. Mittwoch 8 Udr: Ibsen» Zyklus: John Gabriel Borkman. Donnerstag 8 Uhr letzte Vorstellung oor den Ferien: Wenn wir Tote» erwachen. Eterliner Theater. Heute 8 Uhr: Ein Herbstmanöver. Morgen 8 Uhr: Ein Herbstmanöver Neues Theater. Ansang 8 Uhr. Renaissance. Morgen und Freitag: Renaissance. Sonnabend neu cinsludiert: Trivoede und Cacolet. Tlieaier des Westens' Abends 8 Uhr: Ein Walzertranm. hieifriMItogMiHös Schauspielhaus. Mittwoch, den 12. Mai, Aus. 8 Uhr: Im weiszen Nößl. DomierSiag: Der Kilometersresser. Freitag: Der Kilometersresser. «onnabend: Der Kilometersresser. tleddel-Theater Königgrätzcr Str. S7/bL. Ans. 8 Uhr. Frau Marrens Getverbe. I.ustspssMsus. Abends 8 Uhr: Im Kliilhsessel. Residenz-Tlieater. — Direktion: Richard Alexander.— Ansang 8 Uhr. Kümmere flieh um Ktnelie. Schwank in 3 Akten(4 Bildern) von Feydeau. Morgen u. folg. Tage: Dies. Vorstellg. _ Sommerpreise. Ncnes Operetten-Theater. Schissbauerdamm 25, a. d. Luisenstr. Ansang 8 Uhr. Hl« D«llarprtiis!e«»ti>. Operette in 3 Alten von Leo Fall. Täglich: O'l, Karistein in seiner Bmleste El« oder Er. Ab 8 Uhr: Das neue«ttraktions- Programm W.ZftavksTksatsr Direktion: Rod. Dill,«rmuieostr. 16. Wegen vollständiger Renovierung der Sesamträume geschlosscut Wiedereröffnung: l. Pstngftfcicrtag. SchlileivTheatei*. Schiller-Theater 0.(Wallncr-Theatcr.) Mittwoch, abcndS 8 Uhr: Heletex- Hlarin. Lustspiel in 5 Sitten v. Ad. LÄrronge. Ende 10-/, Uhr. Donnerstag, oben dZ8 Uhr: lt/araiiS. Freitag', abendS R Ubr: Zum 1. Lstale: tungfer odrlgheit. Sohiller-Theater Charloltenburg. Mittwoch. abends 8 Uhr: XarziK. Traucrfp. in 5 Alt. v. W A. Brachvogel. Ende 10-/, Uhr. Donner«tag. abend«8Uhr: H«Itt«r itlaus. Freitag, abend» 8 Uhr: XarniR. Brauerei Friedriebshaim Weltmeisterschaft. Endbämpfe. Jeder Kampf bis zur vollständigen Entscheidung. Heute Mittwoch ringen: Weltmeister Oambier gegen Weltmeister Ii. RalccvlcU. IVitHcbke, Berlin, gegen Annoni, Italien. Weltmstr. I,as«t<- Gtatl»«, die belieble I Soubrette, u. die übrigen Spez.| Im Garten: Iilanz:vrt. Heute: Tanse-ItciinSon. jammo Völkspark-Theater UUliliilU Landsberger Allee 74/77. Große Vorsiellang des Sächsischen Volks-Theaters nebst Auftreten crstfl. Spezialitäten. Zum ersteu Mate in Berlin. Man amüsiert sich köstlich. Kusta? Behrens- Theater. Gott. 8. Das große glänzende Mai= Programm. IoniikTstng, den 13. Mal 1909, abends 8 Uhr. in louis Kellers Festsälev, Koppeustraste ii»: TageS-Ordnnng! >. Die Drelilssliticriilils her Arhkittr-Tiiriivcrtiiit.-. SisWß«». Franz Ceniz, ÄÄS. Woifyaiig Heine,»»KÄS&W. Eltern, Wahret Euer Eriiehungsrecht! Arbeiterturner, wahret Euer Veremsrecht! Alle Arbeiterinrner bis zum 21. Lebensjahre will das Königs. Provinzial- Zichukkollegium auf Verordnungen aus den Jahren 1808, IM-l und 1839 als Kinder bchaudeln. das heifst, ihnen das Vcreinsrccht nehmen. Und das alles trotz des liberalen Rcichsvereinsgesetzes. Rein Freund der edlen turnfache darf fehlen! 284/10« Caseno-Theater Lothringer Str. 87.— Täglich 8 Uhr. Stürmischer Lachenolg! Ueber 100 mal vor ausoerl. Häusern gegeben der tolle, lustig« Schwant Das Opfertamm. Schlustvorftellung den 24. Mai. Sonntag 4 Uhr:«ctermann._ Relclishalleu-Tliealer. ier Sliter (Jlcysel, Britton, 8cliradcr usw.) Ansang wochentags 8 Uhr. Sonntags 7 Uhr. Sanssouci, Ä'V: Direliion Wilhelm Reimer. Heute Mittwoch: Theater- Abend. Zum erstenmal: Die Diebin. Sensationelle» Schauspiel. Leg. Sonnt. 5, wochci». 8 U. Morgen: Hotlmemis Nordd. Sänger Sennabend, den 15. Mai: Gastspiel der BolkS-Oper: Der Troubadour. �igst-Thöstor Heute Mitttvoch, den 12. Mai: GntseheidungSkampf zwischen Hornatz!:! und Felgenhaner. Feiner ringen: Parle» v. Deyk gegen üchibilski, Solar, Wien, gegen Herrmann, Berti». «Jacob Koch gegen Schnecke, Neust a. Rh. Austerdem: Das amüsanto Programm. Ansang 8 Uhr. Anfang der Ringkänipse 9'/, Uhr. Sporke)1 Weltstietel Einheitspreis 7.50 Mark für Herren und Damen. Garantie für Haltbarkeit. Direkter Fabrik-Verkauf ohne jeden Zwischenhandel. «IL* Verkaufsstellen: Bertin: 1. Prinzenstraß o 79 L. Oranienstroße 184 8. Wilsnackor Straße 18 4. Badstraße 42/43 6. Chausseestraße 77 6. Androasstraße 46a. 7. Wrangelstraße 89 8. Frankfurter AUeo 127 9. Brunnonstraße 162 10. Tanns truße 51 11. Schönhauser Allee HO Rixdorf: Bergstraße 133 WeiDensee: König- Chaussee 52 Charlottenborg; Wilmersdorfer Straße 52 SchSneberg: Hauptstraße 152 Spandau: Breite Straße 60 Schuh-Fabriken, Burg bei Magdeburg. Der Einberufer: Herm. Darmer. Fürstenftr. IV. ...' t U v. »«» SIrbeitdnachweiö: Berwaltungsstelle Berlin. 4,auptb»rean: Hos I. Amt 3. 1239. CharittstraOo 3. Hos HI. Amt 3. 1987. DonnerStag, den IS. Mai, abendS 8'/. Uhr. in den Borussta-Süle«, Ackerstr. 6-7: fgp Versammlung alier in Tages-Ordnnng: 116/20 1.„Die Arbeiterbewegung und daS GenossenschastSwesen*. Rcscrent: Genosse A d o l j Ritter. 2. Diskussion. 3. Branchen- und Betriebs« angelegen l/citen. Mitfflledsbnch legitimiert."WT Zahlreiches und pünlilicheS Erscheinen erwartet vle Ortiveelvaltäng. M k hin M- OentSClllaUdS.(Zahlslelle Berlin.) SezirksvemmmttmBen: Berlin. Die Bezirksversaminlungen finden statt: Für keiirk 7? !. 2. 3. 4. 5. 6. 74/15 Am Donnerstag. de» IS. Mai, beim Kollegen Ernst Funke. Triftstr. 63. Am Freitag, den 14. Mai, beim Kollegen Paul Obiglo. Schwcdtcr Str. 23/24. Am Freitag, den 14. Mai, beim Kollegen Gustav Wolf, Hohenschönhausener Strast«(Kolonie Wilhelms- höhe). Am Freitag, den 14. Mai, beim Kollegen Böhm, Naiurynstr. 0. Am DviinerStag, den IS. Mai. beim Kollegen Karl Galling» Britzer Str. 19. Am Freitag, den 44. Mai. beim Kollegen Boegc» stoihcingerstr. 65. Die Ortnverwnitiuig, Ste-Scliäneweide"■ >■■■ ZuhlMteiio GroB-Bcrlln. Bureau: Linienstr. 215. Geöffnet von 9-rl u. 4—8 Uhr. Telephon- ÜI, 938. Kezirks- Uersammlnngen Donnerstag, 13. Mai 1909, abends 8V2 Uhr: Für 8l!äl)St und 8flüöu bei««binol», Skallstcr Strafte 7. Für HUTllöU bei Krämer, Hussitcnstr. 40. Für Nordwest bei Kirschkowskl, Beuffelstr. v. Für flStKU bei Scholas, Eckertstr. 18 Für Für Cbariotteuburg im Volksbaoae, Nosinenstr. 8. Für RlXdOrf bei Ucnuig, Ziethenstrafle 69. Für Köpenick bei Joch, Grünauer Straszc 7, abends 8 Uhr. Für Tegel bei Kaklea, Berliner Strafte 92, abends 8 Uhr. Für Weißensee bei Content, Lehdcrstr. 5, abends 8 Uhr. Sonntag, 16, Mai 1909, vorm. 9 Uhr: SürRUmmeiSbUrg bei»Innielvomt. Tempel), Sttt-Boxhageu 36. Für Mershof bei Kuul, BiSuiarckstr. 16, vorm. 9'/, Uhr. Für lohknnlslhsi bei vobla», Roonstr. Z, nachm. 4 Uhr. Die Tagesordnungen werden in den Versammlungen bekannt gegeben. Für Ober- Schönewcide, Köpenick und Ndlcrshof sindet in den obigen Versammlungen glelcherzeii die Wahl der HauSkassierer sialt. 63/ l5 Zweck» Ausübung einer Kontrolle über die Teilnahme an den Beztrksversannntniigrn wird darauf anfmerksam gemacht, das, die Mttgitcder ihre Bümer mitbringen rollen,«in den Besuch der Brrsainmlung durch Stempel im Mitgliedsbuch eintragen zu können. Die Boalrkaleltansen. r Heinrieh Franck Tel.: Amt IH 4352. BrunnentstraBe 185. 8—7 Uhi geöffnet. Keue direkte Einkäufe in der Siasckreibung vom 30. April ia Amsterdam. Partie 139 Pn. Bezoeki Aufarbeiter und Einlagen von 90 Pfg. bis 1 20 Pfg. verz. gM- Zusendung in Berlin kostenfrei und schnellstens."�SUi \ Besichtigen Sie bitte im eigenen Interesse f meine anerkannt große Auswahl l SozialdemokratisclierWaliljerelD für den »öpenicker Viertel. Bezirk Nr. 197. Den Mitgliedern zur Na> dad unser Genosse, der Maler Lunoa Cassan (MuSkauerstr. 8) gestorben ist. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Mitt- woch, de» 12. Mai, nachm. 4 Uhr, von der Leichenhalle des Michael- Kirchhofes, Mariendorjer Weg aus statt. Um rege Beteiligung ersucht 217/13 Der Vorstand. Uerbaud der Maler, Lackierer, Austreicher usw. Filiale Berlin. Den Kollegen zur Nachricht, daß am 5. Mai unser langjähriges Mitglied Simon Lassan am Gehirnschlag gestorben ist. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 12. Mai, nachm. 4 Uhr, aus dem neuen Michael- Kirchhes am Mariendorser Weg statt. Um zahlreiche Beteiligung ersucht 128/1S vis Ort»ven»altung. Deutscher Tabakarbeiter-Verband. (Zahlstelle Berlin.) Todes-ABzelsc. Nach langem, schwerem Leiden verschied am 9. Mai an der Be- russkrankheit unser Mitglied, der Zigarrenarbeiter Max Ewert im Alter von 33 Jahren. Ehre seinem Andenke« I Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 12. Mai, nachm. 3 Uhr, vom Trauerhause, Pückler» straße 43, auS statt. Um rege Beteiligung ersucht 1S7/S Die OrtSvrrwaltung. ZentrMandlMasehiiiisteii und Heizer, sowie Berufs- possen OeutseblaDfis. Verwaltungsstelle GroB- Berlin. Todes-Anzeige. Am 9. Mai er. verstarb nach langer Krankheit unser Mitglied, Kollege 0. Samtleben. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 12. d. M., nach- mittags 3 Uhr, von der Leichen- Halle des neuen Nazareth-Kirch- hoseS, Reinickendorf-West, aus statt. Um zahlreiche Beteiligung er- sucht 145/7 Die OrtSverwaltung. TfactesanzeiZe. Den am Sonntag erfolgten Tod unseres geliebten Vater» und Schwiegervaters Albert Höhn zeigen hiermit um stille Teilnahme bittend an Berlin, den 11. Mai 1909. Im Namen der Hinterbliebenen: jUirell Bacrmami und Frau geb. iiehn. Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 13. Mai, nachmittags 4 Uhr. von der Halle des Kethsemane-Friedhos», Nord- cnd, aus statt. Doden- Anzeige. Am Sonntag, den 9. Mai, ver- schied nach kurzem schweren Lei- den mein innigstgeliebter Mann und Schwager, der Maurer (Zustav Bürger. Um stille Teilnahme bitten Die Hinterbliebenen. Hathlldo UUrgergeb.Zanke. Die Beerdigung findet am Donnerstag, nachmittags 4>/, Uhr, von der Leichenhalle des Zentral- sHcdhoseS in FriedrlchSjelde aus statt. Am Montag, den 10. Mai, ver- starb nach langen, schweren Leiden meine liebe Frau, unsere gute Mutter, Schivteger- und Groß- multer Klara Niebann � Schlimpert im 54. Lebensjahre. Dies zeigt tiesbetrübt im Namen der trauernden Hinterbliebenen an iieinrich Niebann. Die Beerdigung findet Donners- tag nachmittags 4 Ubr von der Leichenhalle des alten St. ThomaS- Kirchhofs, RIxdorf, Hermann- straße, aus statt. 2524b Zentral-Verband der Stukkateure Deutschlands.— Filiale Serlin. ZM" Freitag, den 14. Mai, abends 8 Uhr, im Gewerkschaftshanse, Engelufer 15: Außerordentliche WigUeäcrvcrsammlnng. Tages-Ordnung: Unsere Lohnbewegung. 2. Verschiedenes. 173/19* Alle Kollegen, die im Kjiudigttngsverhältnis stehen, haben sofort die Kündigung einzureichen, sofern dasselbe noch nicht geschehen ist. Da am Sonnabend, den 15. Mai, der Tarif abläuft, ist es Pflicht eines jeden Kollegen, zu erscheinen. jP?" Das Einigungsamt tagt am Donnerstag, den 13. Mai, vormittags 9 Uhr, in: Gewerbegericht. Die Sitzung ist öffentlich. Die Ortsverwaltung. Bar Idialat» und vollkommen»».elbsttAtlg* "Waschmittel rott Bisher urerreichttr, geradtiu. wundetbstft Wilffir-�tznd Bieiehkraff.' 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Allen Verwandten und Bekannten, sowie dem Beerdigungsverein der Zimmerer und dem Zentralverband der Zimmerer sagen wir für die rege Teilnahme bei der Beerdigung meines Mannes den innigsten Dank. Miwe Heidrich, Sohn und Mutler. Danksagung. , Ar die so überaus große Teil. nähme nnd die kkranzwenden bei der Beerdigung meines lieben Sohnes und unseres lieben Bruders Wilhelm Rausch danken wir herzlich, WS. besondere dem Gesangverein.Frisch 'Mut".', Weistensee und seinen Arbeits- tollegen der Gasanstalt 4. Die trauernden Hinterbliebenen. Witwe Rausch nebst Kindern. Meinenwerten Pattenten> zur Kenntnisnahme, daß das Gerücht von meinem Tode am Herzschlage glücklicher- weise falsch ist. Bin nicht ein- mal trank gewesen, sondern[ wohl und munter. SO. 33, Muskauer StraBe 16. Max Witte, Zahnkünstler 25276 Empfehle mein* Restaurant uni) Hatteelokal. Geöffnet von 4 Uhr morgens bis I Uhr nachts. Warme Speisen zu jeder Tageszeit. Lereinszimmer zu vergeben. UNig«» I.ädtke, Dorotheenftraße Nr. 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Die Geschichte Ostasieus nach dem Friede» von Shimo- Nvseki. Von SJ. Eoucheron- Aamot. Reich illustriert, gut gebunden. Preis statt 5 M. nur 1 M. Espiiiidesjofifir Berlin SW.. Lindenstraste«9, Laden. Lerantwortl. Redakteur: Carl Wermujh, Bcrlin-Rixdorf. Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glocke. Berlin. Druck».Verlag'.Vorwärts Buchdruckerei u. Berlagsanstalt Paul Singer& CoM Berlin SW, Ar. M 26. Jahrgang. 2. Irihp iits jBtniärtf Kcrlim JolbM. Mttmch.tZ.WlM. , kt 12. iHiii; Zchladklii» str ßttlin Iiiiil NqWil. 2. 3. S. parte!- Hngclcgenbcitem Die Vorträge der Genossin. Zetkin. Die im Februar projektiert gewesenen fünf Vorträge der Genossin Klara Zetkin über„Die geschichtliche Stellung der Frau" finden nunmehr wie folgt statt: Freitag, den 14. Mai, Montag, den 17. Mai, Freitag, den 21. Mai, Dienstag, den 2ö. Mai, Freitag, den 28. Mai. Anfang: pünktlich 8 Uhr abends. Lokal: Kellers Festsäle(Inhaber Freyer). Koppenstr. 29. 1. Arbeit und Stellung der Frau im Altertum. Arbeit und Stellung der Frau im Mittelalter. Arbeit und Stellung der Frau in der kapitalistischen Ge- sellschaft. Charakter und Konsequenzen der proletarischen Frauen- arbeit. Aufgaben der proletarischen Frauenbewegung und Aus- blick. Die bereits ausgegebenen Eintritts- karten behalten Gültigkeit. Soweit noch Billetts vorhanden, sind solche durch die Wahlvereine resp. die Kreis- Wahlvereins-Bureaus zu beziehen. Wir bitten, von den obigen Daten genaue Notiz zu nehmen. DerZentralvorstand. Charlottcntturg. Für die 4. Gruppe findet heute s Mittwochs bei Schulz. Kaiser Friedrichstr. 24, ein G r u p p e n- Z a h l a b e n d statt, in welchem der Landtagsabgeordnete Genofie Paul Hirsch einen Wortrag über:„Bilder aus dem Dreiklassenparlament" halten wird. Grünau. Heute abend 8'/z Uhr Mitgliederversammlung im Lokale des Genossen Franz. Köpenicker Sirahe 83. Vortrag des Genossen E. Brückner über: Die Invalidenversicherung. Gäste willkommen. Stcglil!. Am 20. Mai(Himmelfahrtstags findet ein Familien- ausflug der Genossen nach der Machnower Schleuse statt. Treff- pnnkt am Wannseebahnhof(Kulighshof) früh S'/a Uhr. Für Nachzügler nachmittags 2 Uhr auf dem Bahnsteig Wannseebahn. Treff» pnnkt an der Machnowcr Schleuse(Restaurant Waldschänke). Da für die nöttge Unterhaltung, Spiele usw. gesorgt wird, erwartet eine recht rege Beteiligung Der Bildungsausschuß. FrederSdorf-PeterShagcn. Donnerstag, den 13. Mai, abends 8 Uhr: Zahlabend bei Max Girke, Fredersdorf. Pankow. Den Genoffen zur Kenntnis, daß für unseren Ort der Zahlabend ebenfalls am Mittwoch, den 12. Mai, abends präzise 8 Uhr stattfindet und zwar wie bisher in den bekannten Lokalen. Der Zahlabend, welcher bisher bei Karkuschke stattfand, ist zu Schwarz, Wollanlstraße 23, verlegt. Alle Mitgliedsbücher, welche noch nicht abgegeben sind, sind zu dem Zahlabend mit- zubringen. Die Parteigenossen werden in ihren Bezirken vollzählig erwartet. Der Vorstand. Lichtenrade. Am Sonnabend, den 15. Mai, abends 8 Uhr, findet in dem Lokale von Rudolf Deter, Bahnhofstraße, der regelmäßige Zahlabend statt. Berliner JMachrichten. Die Drangsnlierungen der Arbciter-Turnvereine werden von der Regierung fortgesetzt. Die Schulaussichtsbehörden haben sich auf Grund vennoderter Bestimmungen aus den Jahren 1808, 1834 und 183!) das Recht angemaßt, von den Arbeiter- Turnern, die junge Leute im Turnen erziehen, die Vorlegung eines Unter- richts-ErlaubniSscheines zu verlangen. Konimen die Turnwarte diesem Verlangen nach, so wird andererseits dieser Erlaubnisschein verweigert. Auf diesem Wege will man erreichen, daß die fügend- lichen Personen aus den Arbeiter-Turnvereinen entfernt werden. Jetzt ist erneut dem Arbeiter-Turnverein„Fichte" ein Schreiben der städtischen Schuldeputation zugegangen, in dem eS heißt: „Auf Ihr Schreiben vom 16. vorigen Monats, welches wir dem königlichen Provinzial-Schulkollegium zur unmittelbaren Ent- scheidung vorgelegt haben, ist uns folgende Antwort zugegangen: .Die Einwendungen gegen die Rschtsgültigkeit des Verlangens eines Unterrichtserlaubniöscheines zur Erteilung des Turnunterrichts an Minderjährige sind bereits zu wieder- - holten Malen von den zuständigen Verwaltungsinstanzen ge- prüft und von dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten endgültig als unzutreffend zurückgewiesen." Wir ersuchen daher, unS innerhalb drei Wochen die Namen der Turnlciter, welche im Befitze des UntcrrichlSerlanbnisscheities sein müssen, derjenige» Abteilungen, zu denen Personen unter 21 Jahren gehören, zu benennen, widrigenfalls der Magistrat Ihnen die weitere Benutzung der Turnhallen entziehen müßte. Unterschrift." Nach dieser Verfügung sollen die Turnleiter gezwungen werden, sich Unterrichtserlaubnisscheine zu beschaffen für die Abteilungen, in denen Personen unter 21 Jahren vorhanden sind. Da aber bekannt ist, daß, selbst wenn die Turnleiter diesem durch nichts gerecht- fertigten Verlangen Folge leisten würden, diese Scheine verweigert werden, so bedeutet diese Verfügung nichts mehr und nichts weniger, als die Entfernung der Mitglieder unter 21 Jahren aus den Arbeiter- Turnvereinen, nebenbei auch die Obdachlosmachnng durch den Berliner Magistrat. Was die rechtliche Seite der Sache anbetrifft, so haben»vir schon vor einiger Zeit darauf hingewiesen, daß die Maßnahmen deS Ministeriums und deS ProvinzialschultollegiumS, die ihre Berechtigung auf die Verordnungen der dreißiger Jahre ableiten, vollkommen ungesetzlich sind, und haben öffentlich aufgefordert, dieselben zu über- treten in der Hoffnung, eine Anklage wegen Aufforderung zum Un« gehorsam gegen die Gesetze zu erhalten. Bis jetzt leider vergebens; eine Anklage ist unS bis heute noch nicht zugegangen. Was jedem anderen Turnverein erlaubt ist, den Arbeiter-Turn- vereinen ist'S verboten. Es handelt sich im vorliegenden Falle um ein Ausnahmegesetz gegen die Arbeiterturner, herbeigeführt im Wege von vergilbten Verfügungen. Dagegen öffentlich Protest zu erheben, ist Zweck einer öffentlichen Turner- und Volksversammlung, die morgen abend 8 Uhr in Kellers Festsälen stattfindet und der zahl- reicher Besuch zu wünschen ist. Ein SchcrlschcS Idyll. In Moabit hat der„Lokal- An- z e i g e r" in der Nähe der GotzkowSky-Brücke eine Expeditions- filiale. Vor dem Hause, in dem diese Filiale untergebracht ist, spielt allabendlich sich ein eigenartiges Treiben ab, das von manchem Passanten mit verwundertem Kopfschütteln betrachtet wird. Das Schertblatt erscheint seit einiger Zeit dreimal am Tage: morgens, mittags und abends. Dieser„Fortschritt" hat, wenn wir richtig taxieren, den Abonnenten weder mehr Lesestoff noch mehr Ein- Wickel- und Klosettpapicr gebracht. Die Acnderung gegen früher besteht wohl nur darin, daß Lektüre und Papier jetzt nicht mehr in zwei Portionen, sondern in drei zerlegt und geliefert werden. Außerdem aber hat sich auch der AbonnementSpreiS geändert. Da nämlich die Boten selbstverständlich nicht drei Gänge für dasselbe Geld wie zwei tun wolle», so hat der Botenlohn und dementsprechend auch der AboimementspreiS erhöht werden müssen. Doch hat Herr Scherl hierbei die Vorsicht gebraucht, seine Abnehmer nicht gleich zu arg vor den Kopf zu stoßen. Er hat ihnen die Wahl gelassen, ob sie seine Ware nach wie vor in zwei Portionen oder künftig in drei Portionen geliefert haben wollen. Wer Lieferung in drei Portionen wünscht, zahlt für die Mittags- lieferung 20 Pf. extra. Wer sich nrit Lieferung in zwei Portionen begnügt, spart die 20 Pf., bekommt dafür aber die MitiagSporlion erst am Abend mitgeliefert. Im April kostete der„Lokal-Anzciger" in Berlin 1,10 M. bei zweimaliger Lieferung, 1,30 M. bei drei- maliger Lieferung. Der Mai brachte dann, gewiß zur großen Ueberraschung vieler Abonnenten, eine plötzliche Erhöhung des Abonnementspreises auf 1,25 M. bei zweimaliger Lieferung und 1,45 M. bei dreimaliger Lieferung. Wir haben nicht be- merkt, daß in dem. Schertblatt die Verteuerung irgendlvie begründet oder auch nur vorher angekündigt worden wäre. Nun scheint vielen die Zumutung einer solchen Mehrausgabe für eine solche GeisteSkost denn doch zu happig zu sein. Von denen, die den„Lokal-Anzeiger" noch behalten haben, begnügen wohl die meisten sich mit zweimaliger Lieferung, wofür sie ja jetzt auch schon 1.25 Mark zahlen müssen. Für alle diese Abonnenten wird die„MittagsauSgabe" in die „Abendausgabe" hineingelegt, und zwar müssen das die Frauen und Kinder tun, die den„Lokal-Anzciger" austragen. All- abendlich harrt ihrer die Arbeit des„EinblättcrnS", die sie zu leisten haben, ehe sie auf die Tour gehen dürfen. Wie viele Abonnenten des ScherlblatteS an zwei maliger Lieferung genug haben, und für wie viele daher «eingeblättert" werden muß, das kann man draußen in Moabit ge> nauer sehen, weil dort diese Arbeit auf offener Straße ausgeführt wird. Sobald der Wagen mit den Abendblättern eingetroffen und sein Inhalt unter die wartenden Frauen und Kinder verteilt worden ist, geht der Trubel los. Frauen und Kinder treten auf die Straße hinaus, werfen ihre Last auf den schmutzigen Bürgcrsteig, hocken sich nieder oder lassen sich auf die Knie, und nun wird in emsiger Hast„eingeblättert". Sie müssen zu dieser Arbeit den Biirgersieig benutzen, weil der Laden, in dem die Expeditionsfiliale sich befindet, ganz klein und eng ist. Jeden Abend kann man so vor dem Laden gleich zeittg zwanzig und mehr Personen in der geschilderten Situation betrachten. Wir haben uns dieses Scherlsche Idyll selber angesehen, nachdem ein Leser unseres Blattes uns darauf aufmerksam gemacht hatte. Er fragt, ob den Abonnenten des„Lokal-Anzeigcrs" die Scherlsche Geisteskost besonders schmackhaft sei, wenn mit den Blättern erst die Straße abgewischt werde. Nicht übel ist sein Vorschlag, die allabendlich sich wiederholende Szene einmal zn photographieren und das gelungene Bild Herrn Scherl zur Veröffentlichung in seinem „Lokal-Anzeiger" anzubieten. Unrichtig erscheint uns jedoch seine Ansicht, daß hier die Polizei einschreiten müßte, weil der Bürger- steig eigentlich dem Verkehr diene. Uebrigens vermutet er selber, daß eine Anrufung der Polizei wohl nicht viel Erfolg haben würde. Das meinen auch wir. ES ist ganz selbstverständlich, daß cS den Verkehr nicht hindert, wenn vor einer Scherlsche» Expeditionsfiliale zwanzig Frauen und Kinder sich auf dem Bürgersteig lagern müssen und dort ihre Zeitungen ausbreiten und ordnen. Sie sind der Polizei sehr viel weniger im Wege als ein einziger Streikposten, der vor einem Hause auf- und abgeht. Durch kommunale Einrichtungen steigt der Wert des Grund und Bodens. Diese von den interessierten Grundbesitzern noch immer häufig bestrittene Tatsache findet ihre Bestätigung in einer Petition, die von„Bürgern des Stralauer Tor- Stadt Viertels" uin Errichtung höherer Schulen an den Magistrat gerichtet ist. Es heißt in dieser Petition: „Der Bau dieser Schulen empfiehlt sich auch dadurch, als hier dem Magistrat noch reichlich eigenes und passendes Bauland zur Verfügung steht und nicht allein der Wert des städtischen Grirnd und Bodens durch den Bau dieser Schulen ganz bedeutend st eigen, sondern vor allen Dingen auch Kaufreflektanten für diese TerrainS bringen wird." Wenn der Wert des städtischen Eigentums steigt, dann natürlich doch auch der im Privatbesitz befindliche, und damit steigen dann auch die Mieten. Während also die übrigen Bewohner jener Gegend höchstens ein ideelles Interesse an dem Bau dieser Schulen haben, verfolgen die Grundbesitzer zugleich ein finanzielles Interesse. Polizeilicher Uebereifer hat wieder einmal im Danebengreifen sich bewährt und einem Unschuldigen schweres Ungemach be- reitet. Ein Arbeiter L., der fünf Wochen hindurch arbeitslos ge- Wesen war und zuletzt in einer der Herbergen zur Heimat hatte nächtigen müssen, entschloß sich, einen Teil seiner Leibwäsche zu verkaufen, um von dem Erlös die erste Miete für eine neue Schlaf- stelle bezahlen zu können. In Schlafstelle wollte er wieder gehen, weil ihm der Aufenthalt in der Herberge nicht behagte, und iveil sich ihm auch endlich wieder Aussicht bot, Arbeit und Verdienst zu finden. L. nahm aus seinem kleinen Wäschevorrat drei Paar noch gute Unterhosen, ging nach dem Pfandkanimergrundstück in der Neuen Schönhauser Straße und verhandelte im Hausflur die Hosen aü einen der Kauflustigen, die dort niemals fehlen. Kaum aber war das Geschäft gemacht, so wurde L. von einem Polizisten, der ihn beobachtet hatte, festgenommen. Der vermeintliche Spitz- biibe, den man in ihm erwischt zu haben glaubte, hatte nun die übliche Prozedur über sich ergehen zu lassen. Er wurde zur nächsten Polizeiwache gebracht, mußte dort seine Taschen aus- leeren, mußte sich in bekannter Manier verhören lassen, sich auf den Kopf zusagen laffen, daß er gestohlen habe, und so weiter. Man schob ihn dann in eine Zelle und nahm ihn: noch seine Hosen- träger ab, damit er ja nicht entfliehen könne. Nach längerer Zeit wurde er wieder herausgeholt und einer inzwischen herbeigerufenen Frau gegenübergestellt, dach erklärte diese, daß sie ihn nicht kenne. Freigelassen wurde L. aber auch jetzt noch nicht. Wieder schob «KW itjn in feine Zelle; später holte man ihn dann heraus« steckte ihn in den„grünen Wagen" und transportierte ihn nach den: Polizeipräsidium. Dort brachte er die ganze Nacht auf ei'rer Bank zu, frierend und hungernd. Seine wiederholte Bitte, ihn baldigst abzufertigen, hatte keinen Erfolg. Erst am anderen Bor- mittag, ziemlich vierundzwanzig Stunden nach seiner Festnahme, holte man ihn zum Verhör. Der Beamte, vor den er geführt wurde, wußte nicht recht, was er mit ihm anfangen sollte. Ihm dämmerte wohl sehr bald die Erkenntnis auf. daß die Polizeifaust wieder mal danebengegriffen hatte. Doch L. wurde noch immer nicht freigegeben. Noch einmal führten sie ihn in Gewahrsam zurück, noch einmal hatte er qualvoll lange in Ungewißheit über sein Schicksal auszuharren, dann endlich öffnete sich in der dritten Nachmittagsstunde für den unschuldig Verhafteten die Tür— und er durfte gehen._ An die Lehrlinge, jugendlichen Arbeiter und Arbeiterinnen! Der Jugendausschnß für Groß-Berlin veranstaltet am kommenden Sonntag, den 16. Mai, für die arbeitende Jugend Berlins einen Ausflug nach Pichelsbergs(Lokal„Zum alten Freund"). Alles Nähere wird noch bekannt gemacht. Die Nachforschungen nach dem Verbrecher auS der KSrnerstraße haben auch bis heute nicht zum Ziel geführt. Die Kriminalpolizei hat jetzt im Lichthofe des Polizeipräsidiums den Mord- Hammer und die Flasche, die der Täter in der Wohnung zurück- ließ, öffentlich ausgestellt. Der Hammer ist wahrscheinlich bei Degner an der Gerlraudtenbrücke gekauft worden. Dort ver- langte vor etwa 14 Tagen ein Mann, der heruntergekommen aus- sah und auf den die Beschreibung des angeblichen Winkler wohl paßt, einen Hammer. Die man ihm zuerst vorlegte, wies er alle zurück, weil sie zu leicht seien. Endlich holte der Verkäufer ein Paket, das schwere enthielt, vom Gestell herunter. Der Kunde wog einen in der Hand und erklärte, der genüge. Nun enthielten die Hämmer des Pakets zum Teil eine BleististauSzeichnung. Alle diese legte er bei Seite. Er suchte so lange, bis er einen ohne Auszeich- nung fand, und diesen nahm er. Um den Kaufpreis feilschte er so lange, bis nian ihn mit Rücksicht auf sein ärmliches Aussehen von einer Mark zehn Pfennige herunterließ. Des Tages, an dem er den Hammer verkaufte, erinnerte sich der Verkäufer nicht genau mehr, es läßt sich aber vielleicht noch feststellen. Bei einem Kassenarzt, dem Herrn Dr. Fließ(Nollendorf- platz 6), der für die Ortskrankenkasse für Schöne- b e r g tätig ist, hat ein Arbeiter U. sonderbare Erfahrungen ge- macht. U., der an Halsschmerzen litt, suchte den Arzt während der üblichen Sprechzeit auf und ließ sich im Wartezimmer nieder. Damit er den Hals gegen Zugluft schütze, hatte er ihn in einen weichen, wcißwollenen Autoschal gehüllt, und der Bequemlichkeit halber hatte er dann darauf verzichtet, unter dem Schal noch einen Kragen zu tragen. Als er nun vor den Herrn Doktor hintrat und sich ihm präsentierte, sagte der im Tone der Verwunderung: „Hören Sie mal, wie ich sehe, haben Sie keinen Kragen um." „Ich habe," antAwrtcte II.,„mir ein Tuch umgebunden, um den Hals zn schützen." Der Schal war, so versicherte man uns, eben aus der Wäsche gekommen und glänzte in tadellosem Weiß, so daß kein Auge sich durch ihn verletzt fühlen konnte. Auch war äußerlich gar nicht zu bemerken, daß unter ihm nicht noch ein steifleinener Kragen sich verbarg. Doch der Arzt belehrte den Patienten:„Ich kann mir Ihretwegen kein zweites Wartezimincr halten. Was sollen denn die anderen Patienten denken!" Dann schloß er:„Na, ich nehme Ihnen das nicht weiter übel, Sie kommen das erste Mal zu mir. Aber in Zukunft binden Sie sich wohl einen Kragen um." War's ihm Ernst mit seiner Mahnung oder sollte das nur ein Witz sein? II. meint, daß der Herr Doktor keineswegs nur zu scherzen beliebten. Unter de» Rädern dcö Schnellzuges zerstückelt. Auf entsetzliche Weise nahm sich gestern der 59 Jahre alle Schuhmacher Johannes Gürtel das Leben. Er warf sich auf der Schlestschen Bahn vor einen von Frankfurt eintreffenden Eilzug und wurde vollständig zerstückelt. Der Kopf wurde dem Lebensmüden buchstäblich von» Rumpfe gerrennt. Wabrscheinlich bat G. die Tat in einem Anfall von plötzlich aus- brecheudem Jrrsimi begangen. Eine ZeitungSjnbilarin. . Wer von unseren Abonnenten in der Lychener Straße kennt sie nicht, die alte Zabeln, die seit Jahr und Tag den„Vorwärts" pünktlich ins Haus bringt. Trotz ihrer 70 Jahre, die sie heute voll- endet, ist sie immer auf den Beinen, in aller Frühe, bei Regen und Schnee, und rennt die vielen Treppen auf und ab, um ihre'Kunden rechtzeitig und gewissenhaft zu bedienen. Dreizehn Jahre trägt die nun Siebzigjährige den„Vorwärts" und 32 Jahre überhaupt Zeitungen. Es sind ihrer nicht viele, die es zu diesem Alter bringen, wie es die Witwe Zabel heute erreicht, die in unserer Parteiipedirion von Mars beschäftigt ist. Ihre Kolleginnen wünschen, daß ihre Rüstigkeit noch recht lange anhalten möge, und ihre Kunden schließen sich diesem Wunsche an._ Nngcnügendc Krankcnfürsorge für Dienstboten. Zu dem unter vorstehender Stichmarke gestern mitgeteilten Fall geht uns von Frau Döring-Lichtenberg eine Darstellung zn, in der die Sachlage in einem anderen Lichte dargestellt wird. Nach Schilderung der Frau Döring hat sie auS eigenem Antriebe und nicht auf Verlangen der Schwester einen Arzt geholt, auch habe sie sicki an das Krankenhaus Rummelsburg zwecks'Aufnahme dos Dienstmädchens Pusch gewandt und nur auf ausdrücklichen Wunsch der P. habe Frau Döring das Mädchen im Hause behalten. Lediglich der Umstand, daß wegen des Ungeziefers keine Arbeiterin dableiben wollte, habe zur Kündigung und Entlassung geführt. Frau Döring habe auch nicht die Absicht gehabt, die P. sich selbst zu überlassen, sondern sich bemüht, sie bei ihrer Tante unterzubringen, die sie vermietet habe. Diese habe aber das Mädchen nicht haben wollen. Freie Volksbühne. Für die nächste Serie der Abendabteilungen im St e u e n S ch a n s p i e l h a u s e am Montag. 17., Freitag, 21., Montag, 24. und Freitag, 23. Mai ebenso für die nächste Serie der NachmiltagSabteilniigen wird Schönau und Walde::� Bmideville „Mahe" mit Musik von Beermmm und Ballett unter Leitung des Bolletlmeisters Ceregini aufgeführt. Anfang Punkt 8 Uhr. Die Titelrolle hat Herr Harry Waiden übernommen. Zu den Abend- abteilungcu find einige Gastkarten für die Angehörigen der Mit- glieder bei den Obleuten an der Kasse zn haben. Die Abendvorstellungen im Thalia-Theater für die Mit- glieder der Nachmittags abtcilnngen finden vom Mittwoch, den 19. Mai, bis Sonnabend, den 29. Mai, allabendrich st a t t. Anfang 8 Uhr. Zur Aufführlmg gelangt„Hans Hucke- bei»", Lusiipiel in drei Akten von Oskar Blumenthal und Gustav Kadelburg. Gastkartcn für die Angehörigen der Mitglieder können vorher in den Zahlstellen bestellt werden und sind auch bei den Obleuten an der Kasse zu haben. Die Mitgliedskarten müssen nach Ablauf der Vorstellungen im Juni in den Zahlstellen zum Nintansch abgegeben werden. An- Meldungen für die neuen Abteilungen werden in allen Zahlstellen entgegengenommen. Der Vorjtand. I. Vcrtr.: G. Winkler. Arbeitcr-Bildungöschnle Berlin. Allen am ersten Abend Fehlenden oder Neueintretenden diene hiermit zur Kenntnis, daß am M i t t- woch der Unterricht in Geschichte, nach Vereinbarung mit den Hörern ausnahmsweise des ZahlabendS wegen, schon pünktlich um acht Uhr beginnt. DaS goldene Rad soll am konunenden Sonntag, den 16. Mai, im Sportpark Sieglitz ausgefahren werden. Ardetter-Samariterkoloime. Morgen Donnerstag, abends g Uhr: 3. Abteilung in Schvneberg bei Wi'eloch, Grunewaldstr. 110, und 4. Abteilung in Lichtenberg bei Beckmann, Samariterstr. 11: Nepelition und praktische Hebungen.— Die UebungSstunde am 2V. Mai fällt in der 4. Abteilung aus. Vorort- fVacforicbtttt. Eharlotteuburg. Elternvcrcin für freie Erziehung.(Verein freierKinder- garten.) Auf den heute Mittwoch stattfindenden Waldaus- flug wird noch einmal hingewiesen. Treffpunkt Kaiser Friedrich- Denkmal um 2Vg Uhr nachmittags. Bei schlechtem Wetter wird der Ausflug verschoben. Schöneberg. Stadtverordnetenversammlung. Die letzte Sitzung beschäftigte sich zunächst mit dem Nach- tragsetat betreffend Aufbesserung der Gehälter und Löhne der städtischen Beamten und Arbeiter. Stadtv. Zobel(Lib. Frakt.) spricht dem Magistrat für die Vorlage seinen Dank aus, namentlich für die schnelle Arbeit, die es ermöglicht hat, daß Schöneberg als erste Gemeinde Grotz-BerlinS mir den Gehalts- und Lohnaufbesserungen vorgegangen ist. Redner geht dann eingehend auf die einzelnen Punkte der Vorlage ein und kommt zu dem Schluß, daß namentlich den städtischen Ar- beitern überaus weitgehend entgegengekommen worden ist, wenn auch die Arbeiterschaft selbst höhere Ansprüche gestellt hat. Von dem Magistrat hoffe er, daß derselbe in die Prüfung der Frage, ob die achtstündige Arbeitszeit eingeführt werden kann, eintreten werde. Als einen wesentlichen Erfolg bezeichnet Redner die Ein- führung eines Unterstützungsfonds für die Arbeiter und die Ein- sührung einer Familienunterstützung. Es wäre zwar eine weitere Berücksichtigung der Wünsche der Arbeiter am Platze gewesen, aber Entgegenkommen ist von allen Seiten gezeigt. Nun soll man aber auch vor den Magistratsmitgliedern nicht Halt machen, sondern auch diese mit Zulagen bedenken. Stadtv. H e p n e r(Unabh. Vereinig.) wendet sich gegen die Begründung der Vorlage, die in verschiedenen Punkten nicht zu- treffend ist; namentlich rügt er, daß in der gemischten Deputation eine zweite Lesung bei Festsetzung der Arbeiterlöhne nicht vor- genommen ist. Redner will wissen, wie hoch sich die Summe bc- läuft, die für Aufbesserung der Lehrergehälter später noch nach- gefordert wird. Die Gesamtsumme wird ziemlich hoch werden. Schon jetzt betragen die. Mehrforderungen 200 000 M. pro Jahr, und da der Beschlutz noch rückwirkende Kraft bis zum 1. April 1008 haben soll, so kommen 400 000 M. heraus, die zu bewilligen sind; das sei zuviel. Mit Einführung der achtstündigen Arbeitszeit kann sich Redner nur einverstanden erklären, wenn dabei keine weitere Belastung des Etats herauskommt. Es muß erst ermittelt werden. ob in acht Stunden dasselbe Arbeitspensum geleistet wird wie in neun Stunden. Der Kämmerer widerlegt die vom Vorredner gerügten Mängel in der Begründung der Magistratsvorlage; auch betrage die Gesamtsumme, die für 1908 und 1909 nachgefordert wird, nicht 400 000 M., sondern nur 344 000 M. Die Regelung der Lehrer- gehälter ist noch abhängig von den Beschlüssen des Herrenhauses, aber auch diese Frage wird gelöst werden. Die Aufbesserung der Aeamtengehälter und der Arbeiterlöhne kann ganz unabhängig davon vorgenommen werden. Stadtv. Küter(Soz.) spricht dem Magistrat ebenfalls seine Anerkennung aus, aber nur insoweit, als schnell gearbeitet wurde. Betreffs Aufbesserung der Arbeiterlöhne ist lange noch nicht das geschaffen, was gefordert werden muß. Da der gesamte Nachtrags- etat dem Ausschuß überwiesen werden muß, so wird die sozial- demokratische Fraktion in diesem Ausschutz ihre AbänderungS- antrüge stellen. Die von den Vorrednern gewünschte Einführung eines Sparzwanges für die städtischen Arbeiter hält Redner für undurchführbar; denn dann muß den Arbeitern auch das Geld zum Sparen gegeben werden. Bei den. jetzigen Verhältnissen ist doch die Möglichkeit nicht gegeben, etwas vom Lohn zurückzulegen. Was die achtstündige Arbeitszeit anbetrifft, so muß mit der Ein- führung derselben endlich einmal der Anfang gemacht.werden. Herr Hepner verlangt ja natürlich, daß bei achtstündiger Arbeits- zeit von den gleichen Personen noch mehr geleistet wird wie in neun Stunden. Soweit kann doch die Sache nicht gehen. Ueberall dort, wo die achtstündige Arbeitszeit eingeführt ist, hat man sich anerkennend über den Wert derselben ausgesprochen. Die Arbeiter werden leistungsfähiger, das ist nachgewiesen worden. Redner wünscht, daß der Magistrat möglichst bald seine Ermittelungen über die Einführung der achtstündigen Arbeitszeit beendet, damit der Termin der Einführung derselben nicht so weit hinausgeschöben wird. Stadtv. Vartelt(Lib. Vereinig.) erklärt, daß seine Frak- tion mit der Ueberweisung der Vorlage an einen Ausschuß ein- verstanden ist. Diese Ueberweisung wird darauf beschlossen. Sodann kommen die in der vorigen Sitzung gestellten An- träge der sozialdemokratischen und liberalen Fraktion zur Be- ratung; es wird darin die Einsetzung einer gemeinsamen Deputa- twn des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung zwecks Einführung einer Arbeits losenverf ich erung verlangt. Stadtv. Zobel(Lib. Frakt.) hält eine nochmalige Erörte- rung der Angelegenheit für überflüssig, da in der vorigen Sitzung genügend darüber gesprochen worden ist. Man müsse sich jedoch klar werden, daß man ein schweres Problem zu lösen habe, und das darf nicht nach Schema st geschehen. Stadtv. Küter(Soz.) ist ebenfalls der Anschauung, daß die Angelegenheit nicht übers Knie gebrochen werden kann. Es muß eingehend gearbeitet werden, um etwas Brauchbares zustande zu dringen. Stadtv. Schneider(Unabh. Vereinig.) ist mit den An- trägen auf Einführung einer Arbeitslosenversicherung nicht ein- verstanden. Er weih nicht, weshalb Schöneberg ein derartiges Experiment machen soll. Man kann doch nicht verschwenderisch wirken. Einen derartigen Luxus soll man sich nur leisten, wenn man Geld übrig hat. Eine Arbeitslosenversicherung kann auch nur gemeinsam mit Verlin zustande kommen. Anderenfalls würden sich die ganzen Arbeitslosen Grotz-Berlins in Schöneberg ansammeln, so daß man nicht genug Armenhäuser errichten kann. Stadtv. Molkenbuhr(Soz.) kann schon begreifen, daß ein Mann wie der Vorredner, der dem Arbeiterleben vollständig fernsteht, schwerlich für die Einführung einer Arbeitslosenversiche- rung zu haben ist. Wenn man Beamter ist, braucht man sich wegen der Arbeitslosigkeit nicht solche Sorgen zu machen, denn für die ist in gewisser Beziehung nach dieser Seite schon gesorgt. Anders liegt die Sache bei den Arbeitern, die aller Subsistenzmittel bar sind, dann gezwungen werden zu betteln oder in dem Schmutz der Landstraße verkommen. Das alles sind doch nützliche Glieder der Gesellschaft, denen über die Perioden der Arbeitslosigkeit hinweg- geholfen werden müsse. Der Einwand, daß alle Arbeitlosen nach Schöneberg kommen werden im Falle der Einführung einer Ar- bcitslosenversicherung ist hinfällig. Dies wird den Arbeitslosen nichts nützen, denn sie müssen früher kommen, wenn sie noch Arbeit haben. Die kommunale Arbeitslosenversicherung darf nichr so beschaffen sein, daß jeder Arbeitslose, der zugelaufen kommt, Unterstützung erhält. Von den Kommunen, wo diese Versicherung schon eingeführt ist, ist diese Frage auch nie so aufgefaßt worden. Stadtv. Hepner(Unabh. Vereinig.) meint, daß man doch bedenken soll, daß es außer Arbeitern und Beamten auch noch andere Bürger gibt, die sich ehrlich quälen müssen und für die nicht gesorgt wird; das sind die kleinen Geschäftsleute und Hand- werker. Es wird nur immer für die Anhänger der Fraktwnen der linken Seite des Hauses gesorgt. Bei Einführung der Arbeits- loienbersicherung in Schöneberg würden Zehntausende von Ac- beitern rechtzeitig nach Schöneberg ziehen, und alle diese Elemente müßten dann bei Arbeitslosigkeit auf unsere Kosten ernährt werden. Stadtv. Meyer(Lib. Frakt.) macht den Vorredner darau- ausinerkfam, daß eine, so große Zahl von Arbeitern wohl in Schöneberg keine Wohnung finden werde. Die vorgebrachte Bc- füichtung ist also ganz hinfällig. Mit der Einführung der Arbeit-- losenversicherung schaffen wir eine soziale Einrichtung, die uns wirklich nicht soviel Geld kostet. Stadtv. Molkenbuhr(Soz.): Herr Hepner will die Interessen der Steuerzahler schützen, indem möglichst wenig für soziale Zwecke ausgegeben wird. Im Reiche� hat man aber nun gerade mit Rücksicht auf die Interessen der Steuerzahler die ver- schiedenen Vsrsicherungszweige eingeführt. Die Armenverwaltungen der einzelnen Städte sind durch die eingeführte Arbeiter- Versicherung ganz bedeutend entlastet worden. Wenn der Staat jährlich 52 Millionen für die Arbeiterversicherung ausgibt, so spart er auf der anderen Seite mindestens 100 Millionen Mark. Wäre die Arbeitslosenversicherung schon eingeführt, so würde manche: Mensch nicht so tief gesunken sein, sondern über Wasser gehalten worden. Daß für die Kleinhandwerker und Geschäftsleute so wenig gesorgt wird, ist ihre eigene Schuld. Machen Sie uns in dieser Beziehung geeignete Vorschläge, die Sozialdemokratie wird stets dafür zu haben sein. Gewiß wäre es am besten, die Arbeitslosen- Versicherung von Reichs wegen einzuführen, aber es liegt ja eben an Ihren Freunden und Parteigenossen, die die Arbeitslosenver- sicherung als eine Reichsprämie auf die Faulheit bezeichnen. Nicht nur bei den Konservativen, sondern auch bei den Freisinnigen besteht diese Ansicht. Nur die Sozialdemokratie ist stets für eine Reichs-Arbeitslosenversicherun� eingetreten. Stadtrat W a l g e r hielt die kommunale Arbeitslosen- Versicherung für ein Problem, das nirgends vollkommen eingeführt ist. Die Kosten brauche Schöneberg nicht zu scheuen. Schöneberg bildet aber mit Grotz-Berlin eine wirtschaftliche Einheit, daher kann in dieser Beziehung nur gemeinsam etwas geschehen.' Die Anträge werden daraus angenommen. Ein Antrag der liberalen Fraktion verlangt, daß der Magistrat beim Vorstande des Brandenburgischen Städtetages beantrugen soll, daß auf der diesjährigen Tagung des Städte- tages über die Verbesserung des kommunalen Wahlrechts verhandelt werde. Stadtv. Zobel(lib. Frakt.) meint, daß der borliegende An- trag seine Berechtigung hat, weil einzelne«-tädte sogar eine Per- schlechterung des Wahlrechts vorgenommen haben. Stadtv. Schneider(Unabh. Vereinig.) ist gegen den Ana trag und findet das jetzige Wahlrecht gar nicht so schlecht. Eine Verbesserung ist ganz zwecklos. Stadtv. H o f f m a n n(Soz.) ist für den Slntrag, obwohl man weiß, daß auf dem Städtetag wenig zur Verbesserung des Wahl- rechts getan werden kann. Es muß aber immer wieder daran erinnert werden, daß von der Mehrheit eine Verbesserung des Wahlrechts verlangt wird. Wenn das jetzige Wahlrecht nicht so erbärmlich wäre, würde der Stadtverordnete Schneider gar nicht in der Stadtverordnetenversammlung sitzen. Wer etwas praktische Lebenserfahrung hat, kann unmöglich für das Weiterbestehen des jetzigen Wahlrechts eintreten. Der Antrag wird a n ge n o m m e n. Große Auseinandersetzungen brachte noch ein weiterer Antrag der liberalen Fraktion, der eine weitere Heranziehung der u n- bebauten Grundstücke zur Grundwertsteuer verlangt. Der Magistrat wird darin ersucht, eine Borlage einzubringen, nach der für unbebaute Grundstücke, die in einem Gelände mit rechts- gültigem Bebauungsplan liegen, ein Zuschlag zur Grund- wertsteuer erhoben wird, falls seit dem letzten Umsatz und der Aufstellung des Bebauungsplanes mehr als drei Jahre ver- flössen sind.— Der Antrag wird schließlich in namentlicher Ab- stimmung mit 26 gegen 23 Stimmen a n g e n o m m e n. Dafür stimmten die liberale Fraktion und die Sozialdemokraten. Der Abschliehung eines Vertrages wegen Aufstellung von Zeitungskiosken wird debattelos zugestimmt. Genehmigt wird auch die Verbreiterung der Unter- führung des Königs Weges und der Vertrag betreffs weiterer Verpachtung des Abfuhrwesens an den Fuhr- Unternehmer Knauer._ Köpenick. „Das Recht der Jugend" lautete das Thema, das W. Schenk- Berlin in einer am Sonntag, 9. Mai, vom Jugendausschuß ein- berufenen Versammlung behandelte. Es war die erste Versammlung dieser Art und die Versammellen lauschten andächtig den Worten des Referenten. In der Diskussion versuchte der Diakon Hartman», welcher sich als Vorsitzender des evangelischen JüngliugSvereins vorstellte, das wuchtige Material des Vorsitzenden zu entkräften; es müsse von den Pflichten der Jugend und den Rechten der Erwachsenen ge- sprachen werden. Unter allgemeiner Heiterkeit erklärte dieser Herr, die Jugend habe ergeben zu gehorchen!— Zur Charakteristik dieses Jugendbildners diene folgendes: Der Referent hatte dargelegt, daß in den meisten Fällen der Verdienst der Jugendlichen dazu dienen müsse, um die miserablen wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern etwas aufzubessern. Diesen Ausführungen gegenüber erlaubte sjch Herr Hartmann den Zwischenruf: Zu Alkohol. Eine bessere, wirksamere Agitation können wir nicht wünschen. 12 Abonnenten der«Arbeiter- Jugend" wurden gewonnen. Mit einem begeistert aufgenommenen Hoch auf die Jugendbewegung erfolgte Schluß der anregend ver- laufenen Versammlung. Gegen die polizeiliche Ueberwachung dieser Versammlung ist Beschwerde erhoben worden. Erkner. Im Streite vom Tode ereilt wurde der 65jährige Privatier Schmidt in der Kolonie Freienbrink bei Erkner. Zwischen Schmidt und seinem Nadhbar, dem Eigentünier Sielisch, bestand schon seit längerer Zeit em gespanntes Verhältnis, welches durch Grenz- streitigkeiten hervorgerufen war. Vorgestern beobachtete der Privatier. wie die Kinder feines Nachbars auf seinem Grimdsliick sich umher- tnmmelten und wies sie zurück. Frau Sielisch kam in diesem Augen- blick hinzu, stürzte sich auf den alten, schwächlichen Mann, riß ihn zu Boden und schlug mit den Fäusten auf ihn ein. Inzwischen kam der Sohn des Schmidt sowie der Eigentümer Sielisch hinzu und es entspann sich nun eine allgemeine Schlägerei. Als dann endlich das Sielischiche Ehepaar sich zurückzog und der junge Sch. seinem Vater aufhelfen wollte, bemerkte er zu seinem Schrecken, daß der alte Herr bei dem verhängnisvollen Kampfe seinen Tod gefunden hatte. Da äußerliche schwere Verletzungen nicht sichtbar waren, wurde die Leiche polizeilich beschlagnahmt. Die Obduktion dürste ergeben, ob Schmidt an den Folge» der Mißhandlungen durch Frau Sielisch oder vielleicht durch Herzschlag infolge von Aufregung ge- storben ist. NowaweS. Die driilgeude Notwendigkeit einer gründlichen Aendennig der Eifenbahnverkehrsverhältnisse iu NowaweS, über die wir bereits verschiedentlich berichtet haben, wurde unserer Einwohnerschaft am Sonnabend abend wieder in recht unangenehmer Weise durch folgenden Vorfall vor Augen geführt. Die freiwillige Feuerwehr, welche ihr fünfundzwanzigjähriges Stiftungsfest feierte, machte am genannten Abend einen Zug durch die Straßen des Ortes, der von mehreren Hundert Menschen begleitet wurde. Um nach dem Nencndorfer Ortsteil zu gelangen, passierte die Wehr den Eisenbahnübergang an der Kirchstraße. Kaum hatte sie den Bahn- dämm überschritten, als ein gellender Schrei aus der nachfolgenden Menscheumenge ertönte, dessen Ursache darin zu suchen war, daß ein Schnellzug in voller Fahrt daheraebraust kam und im Begriff war, direkt in die Menge hineinzufahren. Durch das Zurufen der entsetzten Menge wurde der Zugführer auf die gefahr- volle Situation aufmerksam gemacht, so daß eS demselben noch gelang, im letzten Augenblick den Zug zum Stehen zu bringen und ein großes Unglück zu verhüten. Die Schuld an diesem Vor- gange trägt der Umstand, daß die Schranken nicht Heruntergelasien waren und ist bereits gegen den betreffenden Bahnwärter Anzeige erstattet. Ob derselbe aber für die gefahrvolle Situation veranl- wörtlich gemacht werden kann, erscheint doch recht fraglich; von mehreren Augenzeugen wird uns nämlich versichert, daß es dem Bahnwärter infolge der drängenden Menschenmenge/ die mehrere M:- nuten brauchte, um den Uebergang zu passieren, gar nicht möglich war, die Schranken herunierzulassen, da dieselben dann den Passanten auf die Köpfe gefallen wären und so ein mehr oder minder großes Un- glück herbeigeführt Härten. Mag aber auch ein Versehen des be- treffenden BahnwärlerS vorliegen, so trifft die Hauptschuld für die Herbeiführung der geschilderlcn Vorgänge zweifellos die höhere Etsenbahubehörde, welche trotz der verschiedenen Bitten und Petitionen, die von der Gemeinde an sie gerichtet wurden, aus fittanzielletr Gründen eine gründliche Aendernng der VerkehrSverhällnisse ver- zögerte. Hoffentlich trägt der geschilderte Vorfall dazu bei, die schwebenden Verhandlungen zwischen der Gemeinde NowaweS und der Eisenbahnverwaltung zu beschleunigen und der letzteren klar zu machen, welch' schivere Verantwortung sie auf sich ladet, wenn sie weiter ans ihrem bisherigen Standpunkt verharrt und so die einzige Möglichkeit der Beseitigung der jetzigen gefahrvollen Verkehrs- zustände in Nowawes, nämlich die Höherlegung des Bahnkörpers, nicht in nächster Zeit aiissithren läßt. Eue der Frauenbewegung. Vom Mutterschutz. Der Frankfurter Mutterschutz versendet seinen ersten Jahresbericht. Ein neuer Beitrag ist's zu dem uralt-ewigen Ka- pitel von Jammer und Leid, von harter Not und dem, was die Menschen Schande nennen. Der Bericht bezieht sich auf das Jahr 1907/1908. Während dieser Zeit wurden 205 Hilfesuchende behandelt, und zwar 104 Schivangere, 68 uneheliche Mütter, 24 eheliche Mütter, 7 schwangere Witwen und 2 eheverlaffene Frauen. Selbstverständlich wird die Fürsorge solcher Veranstaltungen in erster Linie von den Schutz- bedürftigsten, in diesem Falle also den außerehelichen Schwängeren und Müttern, in Anspruch genommen. Die Tatsache aber, daß auch 26 verheiratete Frauen— 12 Proz. aller Fälle— hier Rat und Hilfe suchten, widerlegt von selbst die Unterstellung, die in den Bestrebungen des Mutterschutz Pflanz- und Pflegestätten sexueller Anarchie sieht. Die Tätigkeit des Vereins erstreckte sich in dev Richtung der Arbeits- und UnterkunfiSvermittelung vor und nach der Entbindung, der Vermittelung zwischen der Mutter und ihrer Familie bczw. dem Vater des Kindes. 23 Frauen würden für die Entbindung untergebracht, ein beträchtlicher Teil davon in dem kleinen Heim des Muterschutz. Unbemittelte wurden dort um- sonst, einigermaßen Zahlungsfähige zu einem Tagessatz von 1,25 M. verpflegt. Der Bericht sagt:„Was sich da an Rot und Elend, an Verzweiflung und Leiden angehäuft in kurzen Monaten, voer könnte es beschreiben?... Wie verschieden sind die Frauen, die da Hilfe suchen! Stolze und Gebrochene, Stuntpfsinnige und Selbstbewußte, Leichtzugäugige und in Leid Verbitterte. Allen gemeinsam aber ist jene grenzenlose Verlassenheit, jenes Aus- geschlossensein um ihrer als Unehre gcbrandmarkten Mutterschaft willen!" Von dem Jammer der vollendeten Mutterschaft wendet sich der Bericht zu den Leiden und Nöten der Schwangeren. Wie mit nur zuviel Recht gesagt wird, ist„das traurigste Kapitel in der Leidensgeschichte unehelicher Mutterschaft die geringe Arbcitsmög- lichkeit und schwierige Unterbringung vor der Niederkunft.... Wo aber ist eine Unterkunftsstättc, wenn es sich gar um schwächliche oder kränkliche Schivangere handelt, oder aber für die allerletzten Wochen vor der Niederkunft? In Krankenhäusern finden, den Statuten entsprechend, nur akut Erkrankte und nur für die Dauer der Erkrankung Aufnahme. Krankhafte Zustände, welche ihre Ur- fachen in der Schivangerschaft haben, gelten nicht als Krankheit---- Spezialheilstätten für chronische Kranke nehmen keine schwangeren Kranken oder entlassen sie, falls Schwangerschaft festgestellt wird. Entbindungsanstalten und Kliniken müssen in vielen Fällen eine vorzeitige Aufnahme wegen Ueberfüllung �ablehnen... Kein Schutz, keine Unterkunft der Schutzbedürstigsten! Und wir nennen uns human und sind stolz auf die Errungenschaften sozialer Fürsorge und die Bekundungen sozialer Gerechtigkeit. Wann wird einmal eine Zeit kommen, in der man Mütter und lverdende Mütter, ohne Rücksicht auf die standesamtliche Plazierung ihrer Mutterschaft, wie Menschen behandeln wird? Wahret das Recht auf Juvalidenrente. Die Mittelfränkische Versicherungsanstalt hat eine Einrichtung cingeftihrt, die den Frauen eine Mahnung in letzter Stunde sein soll, sich zu überlegen, ob sie nach dem Ausscheiden aus erlvcrbs- tätiger Aeschäfiiguttg die Jnvalidenbeiträgc zurückverlangen sollen. Sie hat auf Bogen, mit denen die Zurückerstaituitg der Beiträge beantragt werden kann. Fragen und Antworten aufgedruckt und fordert, daß jede Atttragstellettde durch Unterschrift bekundet, daß sie die Fragen durchgelesen hat. Die letzte Mahnung ist so gehalten: Beitragserstattung? 1. Frage: Sollet, heiratende weibliche Versicherte ihre Bei- träge zur Jnvalidenverfichernng zurückverlangen? Antwort: Nein, sie sollen ihre Beiträge nicht zurück- verlangen. L.Frage: Warum sollen sie das nicht tun? Die Beiträge machen doch oft 30 M. und mehr aus und sind zum jungen Haus- halt eine immerhin nicht zu verachtende Beisteuer! Antwort: Das ist freilich richtig; aber mit der Rückzahlimg verliert die junge Hausfrau: 1. den Anspruch auf eine Invaliden- und auf eine Mersrentc; 2. es wird ihr bei Erkrankungen von der Versicherungsanstalt keine Kranketthilfe mehr geleistet. 3. Frage: Was tut daher eine kluge, versicherte Frau, wenn sie heiratet? Antwort: Sie klebt die VersicherungSmarken fort, alle Jahre wettigstetts zehn Marken, und tauscht vor Ablauf von zwei Jahren diese Karte um. Damit sichert sie sich 1. das Recht aus eine Invaliden- und auf eine Altersrente von durchschnittlich alle Jahre 150 M.. 2. kann sie dann darauf rechnen, daß ihr bei schweren Er- krankuiigen die Kosten des Arztes, des Apothekers, wenn nötig die Kosten des Aufenthaltes in einem Krankenhause, einer Lungen- oder Walderholungsstätte oder dergleichen ersetzt werden. Manche Frau hat eS schon bitter bereut, daß sie sich nnüber- legterweise ihre Beitragsmarken hat herauszahlen lassen und dadurch ihrer Familie später zur Last gefallen ist. Die Maßregel der Mittelfränkischen BersicheNingSaustalt verdient Beachtung. Wir raten unseren Leseriitnen. sich die obeusteheuden Antworten gui einzuprägen. Soweit sie nicht für sie selbst von Nutzen sind, können sie andere damit aufkläre». Frauen- und Männerwahlrecht iu Dünemark. In Nr. 90 des„Vorwärts" haben wir einer törichten Behauptung der„Zeitschrift für Fraucnstiminrecht" gegenüber darlegt, warum die Sozialdemokraten im dänischen Reichstag schließlich gegen die kommunale Wahlrechtsreform gestimmt haben. Wir sehr unsere Genossen recht daran taten, der Reform ihre Zustimmung zu ver- sagen, das beweist der soeben erschieueue Bericht des Statistischen Bureaus des dänischen Staates über den Verlauf der im März dieses Jahres vollzogenen Kommunalwahlen. Dieser Bericht, dem die Angaben aus sämtlichen Kommunen zugrunde liegen, besagt, daß die Gesamtzahl der Kominimalivahlberechtigten im ganzen Lande 879 755 betrug, nämlich 456 211 Männer und 423 544 Frauen. Von der über SS Jahre alten Bevölkenrng Dänemarks konnten 68% Proz. das Wahlrecht ausüben, von den Männern 75'/» von den Frauen 62 Prozent. In Kopenhagen waren von der Bevölkerung im Wahlrechtsalter nur 07 Prozent der Männer und 40 Prozent der Frauen wahlberechtigt! in der Nachbarstadt Frederiksberg 75 Proz. der Männer und 57 Proz. der Frauen; in den eigentlichen Provinz städten 71 Proz. der Männer und 5g Proz. der Frauen! in den Landgemeinden 79 Proz. der Männer und 70 Proz. der Frauen. Die Landbevöllerung ist günstiger gestelll als die städtische, weil sie im allgemeinen seßhafter ist und darum für sie die Bedingung des zweijährigen Aufenthalts in der betreffenden Kommune, an die das Wahlrecht geknüpft ist, weniger verderblich wirkt. Von einem dem der Männer gleichen Wahlrecht für die Frauen kann trotz der für beide Geschlechter gleichlautenden Bedingungen nicht die Rede sein. Schuld daran ist die Steuerzahlungsklausel, die vielen unver- heirateten und verwitweten Frauen das Wahlrecht vorenthält. Der Bericht des Statistischen Bureaus beweist aber nicht allein, daß eine große Anzahl Frauen um das„allgemeine" Wahlrecht be- trogen wurde, sondern auch, daß man einer großen Anzahl von Männern das Wahlrecht, das ihnen bisher zustand, genommen hat. Hinsichtlich des Konimunalwahl rechts der Männer ist eine Verbesserung insofern geschaffen worden, indem die Dienstleute— solche Personen, die, ohne einen eigenen Hausstand zu besitzen, in privatem Dienstverhältnis stehen— das Wahlrecht erlangten, und eine weitere Verbesserung war es. daß in Kopenhagen, wo man bislang nur von 1000 Kronen Einkommen an wählen konnte, alle Steuerzahler im Wahlrechtsalter das Wahlrecht erhielten. Trotzdem ist der Prozentsatz der wahlberechtigten Männer gesunken, obwohl unter dem alten Wahlrecht aus sozialen Ursachen eine beständige Steigerung der Wohlberecktigienzahl statt fand. So waren z. B. im Jahre 1V00 von der männlichen Be volkerung über 25 Jahre 71,8 Proz. kommunalwahlberechtigt, im Jahre 1906 aber 76.2 Proz.; bei den Wahlen im März 1909 jedoch nur noch 7 5,5 Proz. Daß trotz der angezogenen Verbesserungen ein solcher Rückgang eintreten konnte, ist die Folge davon, daß man statt des einjährigen den zweijährigen Aufenthalt in der Kommune und statt der Steuerveranlagung die Steuerzahlung zur Bedingung des Wahlrechts machte. Unser Bruderorgan„Socialdemokraten" berechnet den infolge der Wahlrechtsreform eingetretenen Rückgang der Zahl der männlichen Wahlberechtigten für Kopenhagen auf 220, für Frederiksberg auf 2000, für die Provinzstädte auf 8800 und für die Landgemeinden auf 7750. Da außerdem die Proletarierinnen in noch weit stärkerem Maße benachteiligt wurden, so beweisen die amtlichen Zahlen deutlich genug, daß die Reform weder hen Männern noch den Frauen das allgemeine Kommunalwahlrecht gebracht hat. Ueber die Wahlbeteiligung besagt der Bericht, daß im ganzen Lande von den 456 211 wahlberechtigten Männern 827 806 ihre Stimme abgaben, also 76'/» Proz.; von den 423 544 Frauen 193 421, also fast 50 Proz.— In Kopenhagen beteiligten sich 80,5 Proz. der Männer und 69,4 der Frauen au der Wahl, in FrederikSberg 80,2 und 69,9 Proz., in den Provinzstädten 84,6 und 66,7 Proz., und in den Landgenieinden gaben 72,9 der Männer und L3 Proz. der Frauen ihre Strmme ab. In nur 85 von den 1206 Kommunen Dänemarks wurden Frauen in die Gemeindevertretung gewählt. Ihre Zahl beträgt 127, gegenüber 9682 männlichen Gemeiudevertretern. Bon den 127 weiblichen Gemeindevertretern find 84 verheiratet, 88 ledig und 5 Witwen._ Leseabende. Lritz-Luckow. Freitag, den 14. Mai, V-,9 Uhr. bei Weniger, Werder- straße 23: Vortrag des Geuoffen Groger. Gerichts-Zeitung. Ein Lebius-Stiickchen. In seinem gelben Organ„Der Bund" hat LebiuS die Affäre Vogel zum Anlaß genommen, die leitenden Personen des Bäcker» Verbandes schmählich zu verdächtigen. Die Affäre Vogel begann vor ei» paar Jahren mit einem Prozeß, den Vogel, der Arbeits- vermittler der Bäckerinnung„Germania", gegen Schneider, den Berliner Vorsitzenden des Bäckerverbandes, veranlaßte. Durch diesen Prozeß ist bekanntlich festgestellt worden, daß Vogel als Arbeits- vermittler für Bestechungen durch Arbeitsuchende zugänglich ge- wesen ist. Weil Vogel in demselben Prozeß die Annahme von Bcstechungsgeldern unter seinem Eide bestritten hatte, so ist später ein Verfahren, zunächst wegen fahrlässigen Falscheides, gegen ihn eröffnet worden. Die Strafkammer kam jedoch auf Grund der Beweisaufnahme zu dem Erkenntnis, daß Vogel des wissentlichen Meineides verdächtig sei und deshalb vor das Schwurgericht gestellt werden müsse. Obgleich dasselbe Beweismaterial, welches nach Ansicht der Strafkammer den Verdacht des wissentlichen Mein ei des begründete, auch dem Schwurgericht vorgetragen wurde, kamen die Geschworenen doch zu einem Freispruch. Lebius kam in seinem Blatte auf die Schwurgerichtsverhandlung zurück, und, da er nun mal die Aufgabe hat, die Leiter der freien Gewerkschaften zu beschimpfen und mit Schmutz zu bewerfen, so zog er den „kühnen" Schluß: da die Geschworenen Vogel freigesprochen haben, so müssen sie überzeugt gewesen sein, daß die zwölf Zeugen, welche Vogel belasteten, zwölf Meineide geschworen haben, und diese Zeugen haben sich die Leiter des Bäckerverbandes verschafft, um an ihrem Gegner Vogel Rache zu nehmen.— Lebius macht also nicht nur zwölf Zeugen, von denen die meisten in dem früheren Straf- kammerurteil als einwandfrei bezeichnet wurden, den Vorwurf, sie hätten sämtlich Meineide geleistet, sondern er beschuldigt ditz Leiter des Bäckerverbandes auch, diese Zeugen gedungen und zum Meineide verleitet zu haben. Schneider und Hchschold als Leiter der Berliner Mitglied- schaft des Bäckerverbandes sowie einer der Zeugen aus dem Vogel- Prozeß verklagten den Lebius wegen Beleidigung. Am Dienstag sollte die Klage vor dem Schöffengericht Charlottcnburg verhandelt werden. Hier machte nun Lebius— wie aus den Ausführungen seines Verteidigers hervorgeht i— den Versuch, sich der Verantwor- tung für seine Beschimpfungen dadurch zu entziehen, daß er be- bauptet, Schneider und Hetzschold könnten sich nicht getroffen fühlen, denn— nicht sie, sondern der Verbandsvorsitzende Allmann in Hamburg sei der Leiter des Verbandes.— Zur Entscheidung über diesen Einwand kam das Gericht noch nicht, denn die Ver- Handlung verfiel der Vertagung. Lebius hatte wohl für den Fall, daß er mit dem Einwand der mangelnden Aktivlegitimation der Kläger nicht durchkommt, neben einigen anderen Zeugen den Sprechmeister Vogel geladen. Mit Rücksicht hierauf stellte Rechts- anwalt Dr. Hrinemann als Vertreter der Kläger den Antrag, daß, >venn Vogel vernommen würde, er auf der Ladung sämtlicher Belastungszeugen aus dem Prozeß Vogel bestehen müsse. Das Gericht hat über diese Beweisanträge noch nicht Beschluß gefaßt. Sollte es dieselben zulassen, dann haben wir im Rahmen einer Privatbeleidigungsklage eine nochmalige Aufrollung der Affäre Vogel zu erwarten. Die Kläger können dadurch nur gerecht- fertigt werden. Ob aber Herrn Vogel und manchem anderen die Suppe schmecken wird, die ihnen ihr Gesinnungsfreund LebiuS ein- gebrockt hat. das ist eine zweifelhafte Frage. Aerztliche Schmiergelder. Ein Nachspiel zu dem Privatklageprozeß des Dr. Moll wider Dr. Lewiii(Schöneberg) beschäftigte gestern die 147. Abteilung des Amtsgerichts Berlin-Mitte unter Vorsitz des Amtsrichters Leiden. In dem damaligen Prozeß, über den wir am 21. März berichteten, war auch eine Unterredung mit dem Gcheimrat Professor Dr. Senator erwähnt. Professor Senator legte darauf sein Amt als Vorfitzender der Medizinischen Gesellschaft nieder, weil er, solange ungünstige Gerüchte gegen ihn verbreitet würden, dies Amt nicht führen wollte, und beantragte gegen sich eine disziplinarische Untersuchung. Inzwischen hatte die„B. Z. am Mittag" den Fall Senator in einer Art besprochen» aus der entnommen werden konnte, sie mache Professor Dr. Senator den Vorwurf, er habe Eilt gelt oder Provision für Zuführung von Patienten gegeben. Wegen dieses Artikels strengte Geheimrat Senator Beleidigungsklage gegen den verantwortlichen Redakteur der„B. Z. am Mittag", Dr. Auer, an. Ueber diese wurde gestern verhandelt. Dem Kläger stand Rechtsanwalt Dr. Löwcnstein, dem Beklagten Rechtsanwalt Leonhard Friedman» zur Seite. Professor Senator legte dar. daß er niemals für Zuführung von Patienten irgendwie Entgelt ge- geben habe, hin und wieder habe er aus Gutmütigkeit Dolmetschern oder Komissionären, die längere Zeit warten mußten, 1 bis 3 M. als eine Art Trinkgeld aus Ersuchen gegeben. In der Beweisauf- nähme wurde von einer Reihe Kommissiouäre die Richtigkeit der Darstellung des Klägers bestätigt und betont, daß niemals der Kläger um Zuführung ersucht habe, daß sie dem Kläger nie jemand zugeführt hätten, der zu einer anderen Autorität wollte, und daß niemals die kleinen Trinkgelder irgendwelchen Einfluß auf Zu- führung von Patienten ihrer Ansicht nach haben sollten und gehabt haben. Eine Reihe von Aerzten bekundeten, daß lediglich ein Akt von Gutmütigkeit auf feiten des Klägers vorliege, keineswegs ein Akt geschäftsmäßiger Hingabe von Schmiergeldern oder dergleichen. Nach längeren Verhandlungen kam folgender Vergleich zustande: Der Angeklagte erklärt:„Ich habe mich auf Grund der heutigen Verhandlung davon überzeugt, daß die von dem Privat. klüger nach seiner und der Zeugen Angabe an Dolmetscher oder andere Personen in seltenen Ausnahmefällen gezahlten gering- fügigen Beträge nicht als Provision oder als Entgelt für Zu- fiihrung von Patienten gezahlt worden sind oder auch nur im entferntesten in diesem Sinne aufgefaßt werden können. Soweit in dem zur Privatklage gestellten Artikel ein solcher Vorwurf erblickt werden kann, nehme ich ihn zurück und übernehme die Kosten des Verfahrens." Das Versahren wird hierauf eingestellt. „Die fromme Madame mit der Hundepeitsche. Am 4. September 1908 wurde vom Schöffengericht zu Hamburg die Rentiere Anna Thieß wegen schwerer Mißhand- l u n g i h r e s D i e n st m ä d ch e n s zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten verurteilt. Schon die Höhe des StrasmoßeS deutet an, daß es sich nicht um alltägliche Dinge handelt, welche dle „Gnädige", eine reiche kinderlose Witwe im Alter von 54 Jahren, eine äußerst robuste Erscheinung, begangen hat. Gegen dieses Urteil hat die sehr schlagfertige Dame Berufung eingelegt, weil sie wenig Neigung empfindet, ihre Beletage mit einer stillen, init eisernen Gardinen verzlerten Klause zu vertauschen, Sie ist inzwischen auf ihren G e i st e s z u st a n d untersucht worden. Das Gutachten des beamteten Psychiaters lautet: Die in den Wechseljahren stehende Angeklagte ist eine nervöse, sehr reizbare Frau, aber die Voraus- setzungen des StrafbefreiungSparagraphen liegen nicht vor. Wie aus der Verhandlung vor der Berufungsinstanz hervorgeht, haben sich in der Wohnung der Angeklagten sehr merk- lvürdige Dinge abgespielt. Ihr aus demselben vorpommerschen Neste stammendes Dienstmädchen bat bei jeder Gelegenheit die kräftigen Fäuste der„Madame" verspürt. Ein Schlag mit der mit einem Diamantringe bewaffneten Hand hat die Nase des Mädchens dauernd entstellt; mehrere Narben am Kopfe rühren von dem dicken Ende einer Hundepeitsche her, mit der Madame unbarmherzig auf die„Landsmännin" einhieb. Eines Tages sagte die Angeklagte zu ihrem Opfer, das gerade noch zehn Pfennige hatte:„So, nun geh' hin und kaufe Dir dafür einen R o h r st o ck". Mit diesem Rohrstock hat sie das Mädchen wiederholt geschlagen, wie sie auch einen Küchen- löffel auf dem Körper de» dienstbaren Geistes zerschlagen hat. All die Einzelheiten der Torturen aufzuführen, würde zu weit führen, Aber die Angeklagte hat auch est, gutes Herz; nach getaner„Arbeit" träufelte sie Balsam auf die Wunden der Zerschmidenen, indem sie diese zum Bibellesen anhielt. Das S ch ö f f e n g eri ch t be- zeichnete dies nicht mit Unrecht als eine Heuchelei und alS straferschwerendes Moment. Die Angeklagte sagte vor dem Berufungsgericht au«, daß sie infolge der Wecbseljahre sehr leicht in Erregung gerate und daß es ihr Bestreben gewesen sei. das Mädchen zu einen, ordentlichen Menschen zu erziehen. Die Zeugin schilderte in schlichter Weise dieses„ErziehnngSwerk" und fügte hinzu, daß sie infolge der barbarischen Behandlung und dcS schlechten Essens total abgemagert war und völlig widerstandslos geworden sei. Auch seien in der Wohnung der Angeklagten merkwürdige Dinge vorgekommen. Unter Ausschluß der Ocsfentlich- keil wurde die Frage erörtert, ob die Angeklagte sadistisch oder sexuell pervers veranlagt sei. Hierfür bieten sich keine Anhalts- punkte. Der Verteidiger meinte, da Mißhandlungen vor- gekommen seien, müsse die Angeklagte zwar bestraft werden, die Sache könne aber mit einer angemesteucn Geldstrafe geahndet werden. Der Staatsanwalt bemerkte dagegen. daß der Angeklagten ein solches„ErziehungSrccht" nicht zu stehe; auch liege Körperverletzung mit eine», gefährlichen Werkzeuge vor. Was solle man dazu sagen, wenn ein Dienstmädchen sich für ihren letzten Groschen einen Rohrstock kaufen müsse, um daun danüt geschlagen zu werden. Milderungsgründe lägen nicht vor und eine Strafe von vier Monaten Gefängnis sei durchaus nicht zu hoch. Das Gericht verurteilte die Angeklagte aus§ 223s. nur zu einer Geldstrafe von 300 Marl oder 30 Tagen Gefängnis. Mit Rücksicht aus die bisherige Unbescholtenhelt und die Affekt- auSbrüche infolge der Wechseljahre seien der Angeklagten mildernde Umstände zugebilligt worden. Die„Gnädige" braucht also leinen vorübergehenden Domizilwechsel vorzunehmen. Schade, daß das zur Demut auf dem Lande erzogene Mädchen sich nicht auf sein Menschenrecht besonnen und der„Gnädigen" die erhaltenen Hiebe mit doppelter Münze heimgezahlt hat. Bergehen gegen die Religion. Das Landgericht in Regensburg verurteilt« einen 16 Jahre alten Banernburschen wegen Religionsvcrgehens zu vierzehn Tagen Gefängnis. Der Bauernbub hat in seiner Dorfkirche aus Langerweile Nüsse gegessen und einmal die Kirche mit brennender Zigarre betreten._ Das Reichsgericht hat, wie uns telegraphisch gemeldet wird, gestern die Revision des Handlungsgehilfen Richard Henkel ver- warfen, der vom Schwurgericht am Landgericht Berlin I am 24. März 1909 wegen Ermordung des Juweliers Frankfurter in Wien zum Tode verurteilt worden war. Vermischtes. Der Regierungspräsident zu Schleswig und das Recht zu baden. Die Stadt Schöneberg baut eine schöne Heimstätte in Boldixum auf Führ. Unmittelbar am Wasser erhebt sich der große und ge- schmackvolle friesische Ziegelbau, der eine Festung sein soll im Kampfe gegen die Tuberkulose. Mehr als hundert Großstadt- linder sollen im Sommer und Winter unentgeltlich dort unter- gebracht werden, um in der reinen, durch die Wirkungen des Golf- stromes gemilderten Nordseclust Erholung zu finden. Schon in lvenigen Wochen wird die Anstalt eröffnet. Aber die Regierung zu Schleswig verbietet es den Kindern, zu baden. Die uralte Frage der Völkerrechte, ob die Nordsee frei, oder ob sie eine mare clausum,„ein verschlossenes Meer" sei, ist mit einem Schlage, wenn auch in eigenartigem Sinne gelöst. Das Meer ist ver- schloffen, so fest verschlossen, daß selbst die kleinen Staatsbürger. die am Strande spielen, nicht mehr die Füße ins Wasser stecken dürfen: das Verbot ist nicht etwa aus Gründen der Sitten- oder der Verkehrspolizei ergangen und nicht aus irgendwelchen Gründen der Hygiene oder des öffentlichen Wohls, sondern weil der Re- gierungspräsident der Stadt Wyk soeben die„ausschließliche Bade- konzession" für Wyk und für die umliegenden Ortschaften erteilt hat. Das Baden soll also zwar nicht grundsätzlich verboten werden; aber wer sich den Forderungen des Bürgermeisters von Wyk nicht bedingungslos unterwirft, hat dennoch zu gewärtigen, daß der Gendarm ihn mitsamt seinem Badekarren vom Strande verjagt. Das Erholungsheim steht in der Gemarkung Boldixum, Gc- bühren aber soll es bezahlen an die Stadt Wyk: und diese Gebühren sind nicht etwa als Entgelt für gemeinnützige Bade- einrichtungen zu zahlen, denn die Stadt Schöneberg hat ihre Badeeinrichtungen selbst geschaffen, sondern lediglich, tveil die Stadt Wyk auch für das Geld ihrer Nachbarn einen Verivenduugs- zweck zu wissen glaubt. Und dazu'st das Schöneberger Erholungs« heim gebaut zu einer Zeit, als von dem Bademonopol noch keine Rede war. Das Grundstück ist im Sommer 1908 gekauft, im August 1908 ist der Antrag auf polizeiliche Genehmigung des Badens gestellt. Das große Haus am Föhrer Südstrande war bereits unter Dach, die Strandhalle, von der aus die Kinder baden sollten, loar bereits von den Behörden genehmigt, als plötzlich im Februar des Jahres bekannt wurde, daß die Nordsee durch Verfügung des Regierungspräsidenten zum StaatseigeiUum er- klärt wurde. Aber die Auffassung der königlichen Negierung widerspricht unserem Staatsrecht. Die Worte aus der„Braut von Messina":„Auf dem Meere ist keiy Eigentum", gelten hinauf bis zu den Halligen. Am Meeresufer steht jedem Staatsbürger das Recht des Gemeingebrauches zu. Zum Gemeingebrauch ge- hört auch das Boden. Das erteilte Bademonopol ist darum rechts- widrig. Nur aus Gründen der Sitten- und Verkehrspolizei kann das Baden verboten werden. Unzulässig war es daher, aus finanziellen Rücksichten das Verbot auszusprechen. Das Recht zu atmen und sich zu waschen, bedarf selbst in Preußen keiner Er- laubnis. Sollte aber das preußische Recht eine Möglichkeit geben. daß eine Gemeinde die Nachbargemeinde besteuert und sollte der Staatsbürger gezwungen werden können, für die Benutzung� des Meeres— nicht etwa von Badeeincichtungen— Geld zu bezahlen, so ist es dennoch Pflicht des Staates, seine Konzession derart ein- zuschränken, daß nicht Einrichtungen der öffentlichen Wohltätig- keit der willkürlichen Besteuerung durch einen beliebigen Unter. nehmer ausgeliefert werden. Die Frage, ob es richtig ist, auch Anstalten der sozialen Fürsorge dieser neuesten Steuerart zu unterwerfen, wird der Oberpräsident iin Beschwerdewege zu ent- scheiden haben. Ob aber die Badesteuer überhaupt rechtsgültig ist, ist im Verwaltungsstreitverfähren zu klären. Das Ober- Verwaltungsgericht hat— die Verwaltungsbehörden haben das freilich inzwischen vergessen— in einem gleichliegenden ebenfalls im Regierungsbezirk Schleswig ausgefochtenen Prozesse die Un- gültigkeit aller Badebeschränkungen längst mit klaren Worten ausgesprochen._ Folgenschwerer Gerüstcinsturz. Im Dorfe Weißenboru bei Eisenberg fiel Altenburger Meldung zufolge gestern das Gerüst eines Neubaues in sich zusammen, so daß die auf ihm beschäftigten Maurer in die Tiefe stürzten. Ein Mann war sofort tot, ei» anderer wurde lebensgefährlich verletzt, zwei weitere erlitten leichtere Verletzungen. Die Ursache des Einsturzes ist noch nicht festgestellt._ Ein unfreundlicher Empfang. Nach einer Meldung aus Paris ist in Villent vorgestern nachmittag ein Ballon mit zwei deutschen Passagieren, zwei Ingenieuren und einem Offizier gelandet. Der Ballon war Sonnabendabend in Köln aufgestiegen. Die Bevölkerung veranstaltete den Luftichiffern eine feindliche Kundgebung. Die Luft- schiffer mußten schließlich, nachdem sie den Zoll für den Ballon be« zahlt hatten unter Bedeckung der Gendarmen den Zug besteigen. Die Gendarmen untersuchten das Gepäck, fanden jedoch nichts Ver« dächtiges vor. Eine Familicntragödie. Aus Bernkastel(Rhcinpr.) wird berichtet: Der im Stadtteil Eues wohnende Winzer und Mehlhändler Peter Herges hat, der„Bernkasteler Zeitung" zufolge, gestern morgen in dor sechsten Stunde seine beiden Töchter im Alter von 18 bezw. 21 Jahren durch zwei Revolverschüsse getötet. Der Mörder ist völlig apathisch und verweigert jede AuSkunst über das Motiv seiner Tat._ Verband der Bnrcanangestellten. Oeffcnlliche Versammlung der Stenotypistinnen Grotz-BerlinS am Donnerstag, den 13. Mai er., abends 8'l, Uhr, im Landsberger Kasino, Land-bergerstr, 39. Gertrud Hanna spricht über:„Rechte und Pflichten der Stenotypistin". Nintlicher Marktbericht der süidtllchcn Marrtballen-DIrckliun über den Großhandel in den Zentral-Marltballen,'Marktlage: Fleisch: Zufuhr reichlich, Geschäft schleppend Preise unverändert. Wild: Zusnhr knapp, Geschäst lebhast, Preise gut. G e s l ü g e l: Zusubr genügend. Geschäst etwas lebhaft, Preise gut. Fische: Zusuhr müßig, Geschäft ziem- lich lebhast, Preise wenig verändert. B u> t e r u nd Käse: Zusuhr in seiner Butter schwächer, Geschäst ruhig, Preise unverändert. Gemüse, Obsi und Sübsrüchte: Zusuhr genügend, Geschäst ruhig, Preise wenig verändert_ BSitternngSübersicht vom 11. Mai 1909, morgens 8 Nbr. Swtnemde. Hamburg 6 erlin Frankl.a M 764 91 Müncheu 176391® Wien! 762 Still 762® 765 NN® 763 NNO Wetter 3 wolkig 3 bedeckt 3 wollig 1 heiter 2 wolkig bedeckt t-iN *11 it Stationen ||i C jQ S C £ B II Saparanda 762 N eterSburg 761 SO Scilla|768S Slberdeen 1766® Parts>766 NNO Wetter §1 «S) 2 wölken! 2 bedeckt 1 bedeckt 1 bedeckt 3wolkenl! I I 0 4 12 7 8 Wetterprognose für Mittwoch, den IS. Mai 1999. Ziemlich kühl bei meist schwachen nordwestlichen Winddll und wechselnde' Bewölkung, ohne erhebliche Niederschläge. Berliner Wetterbureau. WasserstandS-Nachrichten der Landesanftalt für Gewässerkunde, milgeleilt vom Berliner Wetlerbureau. Wasserstand e m e l. Tilsit P r e g e I, Jniterdurg Weichsel, Thoru Oder, Ratibor » Kroßen , Frankfurt ®a r t h e, Schrimm , Landsberg Netze, Vordamm Elbe, Leivneritz , Dresden , Barby , Magdebnrg Wasserstand Saale, Grochlltz Havel, Spandau') , Iiathenow') Spree, Svrcmberg') , vceskow Weser, Münden , Minden Rhein, Maximiliansau . Kaub , Köln Neckar, Heilbronn Main. Wertbeim Mosel, Trier am 10. 5. ein 110 97 144 82 128 —41 38 422 203 220 65 138 64 seit 9. 5. orn') —2 +l 0 —2 —6 —4 — 6 — 8 —15 —3 ')+ bedeutet Wuchs.— Fall.—') Unterpegel. Nach telegraphischer Meldung war die Ob er bei Ratibor heute srüh aus 287 cm gejallen und fällt weiter. Pa. 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Mai vunnlttags. fittT die Gewinne über 240 Mark sind den betreffenden Nummern in Klammern beiftefügt, (Ohne Gewähr.)(Nachdruck verholen.) 109 353 645 65[1000] 959 93 1140 71 551 800 12 2105 •536 BO 529 799 823 67 900 41[500] 3022 43 403 780 880 4028 239 578 872 010 5168 207 353 407 783 849 6312 93 •409 627 924 7211 18 505 853 8585 854 0173[500] 90 075 489 524 690 700 46[ 500] 62 856 10133 768 898 938 69 63 91 11101 67 281[3000] 327 102 41 12147 76 590 610 842 1 3002 Gl 347[500) 673 61 953[500] 14023 180 299 304 27 447 92 13009] 58«[500] 90 90 763 95 877 918 75 1 5038[500] 03 167 815(500] 479 90 521 30 743 807 952 60 1 6070 156 457 593[ 500] 929 87 92 1 7045 50 184 200 82 354 738 954 68 1 8053«2 205 304[3000] 78«23 704 912 19008 170 27 4 79 305 006 20158 410«6 580 747[3000] 83 93 973 21668 22008 31« 273[500] 94 451 604 722 28 81 92 8iO 912 43«9 23 640 839 2 4009 443 608 938 69 2 5 270 817 503 0« 621 71 736 Ol 627[3000] 927 07 2 6092 149 402 14 838 673 894 27022 295 448 62 543[3000] 625 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Ziehung 5. KI. 220. Kgl. Preuss. Lotterie, Ziehung vom 11. Mai nachmittags. Nur dl« Gewinne Uber 140 Mark Bind den betreflendeD Nummern in Elammerq bcigetllgL (Ohne Gewähr.)(Nachdruck verboten.) 827 956 1002 474 551«33 45 81 850 2 303 27 7« 7«l 600 832 936 3053 96 154 94 201 337 408 57 603 364 011 4018 737[500] 834 5 232 337 401 80 573[500] 630 797 994 6107 249 330 402 91 97 573«22 847 937 7 487 627 91 973 8949 137 78 201 64[500] 489 850 60[ 500] 90«[1099] 9348 62 546 83 632 730 63 94 811 55 994 10232 5 4 430 551 790 890[1000] 11089 272 829 463 95 517 63 763 73 955 12004 159[500] 205 1« 52 78»54 «95 030 1 3185 326 413 7 4 95 563 602 770 09 863 02 980 [1000] 14062 7 3 404 84 633 69 765 812 997 1 5955 62 116 254 841 433 751[15000] 16093 134 507 31 672 704 019 79 1 7072 ISO 731 60 811 18301[1000] 464 578 607 49 85[500] 900 1 9102 251 318 404[500] 68 513 697 738 825 93 20143[3000) 246 567 753 022 2 1 020 1«8 828«7 687 [500] 714 22070 274 81[1000] 481 623 78 092 2 3208 463 692[3000] 860 2 4016 518 22 70 630 58[1000] 98 705 2 5010 424 69 520 61 684 718 60 863 2 6388 465 635 27031 266 353[500] 488 843 2 8 0U ISO 91 461 033 53 29 030 119 24 81»50 753[600] 924 31286 417 715[3000] 21[500] 6» 3204» 119 43 230 746 3 3122 658 772 800 949 3 4051 345 458 87 648 607 826 1500] 35129 302 854 3 6197 333 624 710 3 7017 114 »35 44 84 483 610 766 864 901 3 80U 67 853 85 085 700 845 73[500] 39146 112 79 98 368 40029 35 213 70 330 63[1000]«40 025 4 1 066 284 606 721 819 42163 240[1000] 453 509[1000] 33«36 798 833 947 4 3 077 232 463[1000] 713 26 44139 861 487 523 863 4 5138 47[500] 87 537 56 716 27 63 4 6037 487 543 65 895 47335 406 505 710 21 818 28 905«7 71 46246[500] 645 734 971 49348 442 66[500] 839 5 0078 120 498 550 633 791 51106 238 317 415 31»17 94 5 2183 326[600] 50 451 508 687 5 3145[500] 21g 553 759 839 5 4023 ISO 414[1000] 571 73 728[ 3000] 906 55049 63 173 227 54 300 89 97 514 714 44 65 601 73 5 6096 324 81 338 30 46 417 542 893 5 7085[1000] 112(500) 839 489 599[3000] 773 933 53[600] 58136 47[500] 478 65 555 [3000] 858 904[500]«8 5 9 416 54 820«5[600] 80013 80 583 678 980 37 6 1 051 53 98 109 307 83 502 30[1000] 65 619 901[1000] 6200! 145 413[3000] 44 821 73 95 719 42[1000] 63085 241 586 6 4029 137[1000] 296 657 81 701 98 814 67 906 84 07 6 519 1 471[3000] 663 81 793 85! 66216 51 329 428 533 33 71[1000] 634 723«6 93 841 67 247 339 63 493 855 85 6 8007 120[500] 65 21« [500] 512 759[500] 69011 210 426 659 805[lOOO] 70101 760 955, 04 71072 139 350 593[500] 977[500] 72019 115 50 90 718 839 59 7 3968 453 63 9 4 696 774 [1000] 93 7 4453 523 93 66» 737 986 7 5163 353 94 750 75[1000] 901 76010 241 Ol 94 312 466 561[500] 773[3000] 77211 49[500] 75 333 485 541 769 77 808(lOOO]- 938 88 7 8043 100 343 42« 833 7 9077 865 83 406 570«74 80093 252 523 32 63 632 709 73 8 1 089 420 562 88 [1000] 600 05 010 8 2008 154 60 207[500] 84 1 609 720 83053 169 210 574 010[1000] 48 89 723 03»72 8 4153 398 400 4 3 82 558 8 5065 252 314 412 21 589 864 95» 8614« «37 707 54 8 7083 375 83 497 560 807 52[10 000] 88053 »6 199 277 95 34 1 435 65 685[3000] 767 8 9011 63 220 335 36[5000] 94 735 90161 244 60 319[1000] 64» 613 772[500]»47 61 91183 441 657 617 863 9 2070 164 358 75 749[500] 93018 119 00[500] 73 296 514 739 937 94105 281[500) 330 563 «4 604[500] 710 892 9 5005 61 612[3000] 752 909[600] 9 6010 43 402 9 7004 81 114 228 61 615 614 84 9 8114 78 606 7 57 903 21 35[lOOO] 54 9 9173 262 321 845 51 53 [500] 031 100067[lOtfc] 173 216 87 47 626 1 0 1020[3000] 130 41 CO 247 447[SCOO] 053 102015 43 159 06 70 222 40 88 332 419 622 710 003 1 03 05«[3000] 198[1000] 201«2 329 503 12 85 810 970 1 04 273 74 304 423 83» 105148 207 SO 583 028 1 06141 229 431 73 04 525 773 90 91 912 107003 153 77 73 314[ 500] 449 030[3000] 830 108036 83 210 453 737[1000] 109144 96 312 699 742 928 110009( 500) 180[500] 62 255 311 777 828 91 111082 [3000] 293 382 574[600] 741 992 112028 86 171 93 617 65 89 68« 770 7 9 925 113060 154 934 78 114225 335 »9 615 919 32 115246 322 SO 65 600 808 945 11613« 279 623 26[3000] 813 930 117415 906 118488 725 119016 [3000] 112 252 750 120157?76 351 76 432 91 693«56 1 21168 233 60 620 643 720 857 79[ 500] 12 2025 185 281 433 48 886 08« 123 021 244 372 22 655 721 940 47 1 2 4019 233 357[300] CO[1000] 402 556 664 740 34 906 1 2 5054[500] 142 241 48« 40 620 781 960 1 2 6051 62 129 200 14 32 411[500] SD 75 97 651[500] 92 823 909 1 27037[lOOOJ 242 50 357 457 772 908[lOOO] 71 97 1 2 8031 142 218 310 52 547 65 79 711[300] 92 843 63 1 23 253«7«39 742 130370 74 439 581(500) 799 858 940 1 3 1 018 22 203[1000] 61 277 81 322 593 65« 831 132056 108 B»65 352 72[10000] 400 44 509 65 030 80[500] 719 27 828 903 13 3 000 148 274 301 75 1600] 450[ 3500] 87( 3000) 562 [1000] 782 841 014 1 3 4006 119 44 963 78 1 35165 76 364 464 98 702 10 848 98[500] 004 83 136234 428 800[500] »85 1 3 7067 347 470 00»»9 737 879[ 500] 138073 182 86 26» 70 842 421 74 645 686 968 1 3gZI? 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2 8 4073 212 09 367 633 769 2 8 5076 130 [500] 324 29 452«71 720 882 SLyPZz 4t SS 337 301 LS7SiS Hi SN 797 903 939 53 Cetcmtimtf, Mgtteur: Sari WttNwtH, iverlin-Nixdorf. M dknJnjeratenteil vercmtw.: Th. Glocke, Berlin. Druck».Verlag: Vorwärt» Buchdruckerei». Vcrlagsanstalt Paul Singer& Co.. Berlin SW," it. m 26 wtp», g. Ktilage des Lsmiills" Kerliiler WlksdlM. 12 � m- Die DlebjWe in der Erfurter Gtwthrfubrik vor der Straftununer. Erfurt, den 10. Mai. Vor der hiesigen Sirafkainmer begann heute unter Vorsitz des Landgcrichtsdirektors W i n I l e r ein umfangreicher Strafprozeß, der die in der königl. Gcwchrfabrik Erfurt im November vorigen Jahres entdeckten umfangreichen Diebstähle von Gewehrteilen zum Gegenstand hat. Der Prozeß zeigt, wie ein ganzes Diebes- und Hchlerkoinplott den, preußischen Militärbtireaukratismus eine empfindliche Nase drehen konnte. Die Diebstähle sowie der Versand der gestohlenen Gelvehrteile waren vortreff- lich organisiert. ES klingt wie bittere Ironie, daß die Singstunden des ans Arbeitern und Angestellten der kgl. Gewehr- fabrik bestehenden„patriotischen" Gesangvereins„Waffcnklang", die in einem zur Gewehrfabrik gehörenden Räume gleich nach Schluß der Arbeitszeit abgehalten locrdeii, dazu benutzt wurden, über neue „Lieferungen" zu beratschlagen. Die letztere Tatsache wurde in dem Vorläufer des heutigen Prozesses festgestellt, der am 13. Januar d. I. vor dem Kriegsgericht Erfurt stattfand. In diesem Prozeß wurden der Zeug-Sergeant Sackwitz zu zwei Jahren Gc- fängnis und Degradation und der Depot-Feldwebel Lüdecke zu neun Monaten Gefängnis und Degradation verurteilt, weil beiden, die mit der Nachprüfung und dem Versand der Gewehrteile beschäftigt gelvesen, die Veteiligung an den Diebstählen nachgewiesen wurde. Die gestohlenen Waffenteile gingen durch Mittelspersonen nach Zclla-St. Blast und Suhl, dem Zentrum der thüringischen Waffen- fabrikation, wo sie zu fertigen Gewehren zusammengesetzt und in den Handel gebracht wurde». Auf der Anklagebank nahmen heute neun Personen Platz: 1. der Agent Heinrich Bader aus Mehlis: 2. der Kaufmann Louis Rax aus Erfurt; 3. der Büchseuniacher Emil Bartsch aus Suhl; 4. der Kausinann und Gewehrsabrikant Bruno M e f f e r t aus Suhl; 6. der Gewehrfabrikarbciter Theodor E h in a n n aus Erfurt; S. der Werkmeister Richard M c n z in S u h l; 7. der Gewehrsabrikant Friedrich Greifeld in Suhl; 8. der Büchsen- macher Ernst Fleischhauer in Suhl und g. der Gewehrfabrik- arbeiter-Vorarbeitcr Adolf Labonvois in Erfurt. Gegen die acht ersten Angeklagten lautet die Anklage auf g e w e r b S«'u n d gewohnheitsmäßige Hehlerei, gegen den letzten Au- geklagten auf D i e b st a h l. Es sind 34 Zeugeil und fünf Sachverständige, darunter vier Aerzte, geladen; außerdem wohnen der Verhandlung ein Kriegs- g e r i ch t s r a t und ei» Major aus der königlichen Gewehrfabrik Erfurt bei. DaS Ergebnis der Vernehmung der Angeklagten, die den ganzen ersten VerhandluugLtag in Anspruch nahm, ist in Kürze zusammengefaßt folgendes: Der Angeklagte Bader, der eine Agentur für Erzeugnisse der Gewehrfabrikation betreibt, ist g e st ä n d i g, in den Jahren 1907 und 1908 von Angestellten der Gewehrfabrik Revolver, etwa 300 Ge Wehrläufe, sowie einzelne Ausschußteile zu weit über 109 sogenannten Gewehr- s h st e m e n sSchlösserul, Modell 98, g e k a u s t und an den An- geklagten Bartsch weiterverkauft zu haben; er hat für die Gewehrsysteme je 7,50— 10 M. gegeben, während er sich 20 M. von Bartsch zahlen ließ. Als Ursache zur Tat gibt er mißliche Lcr- mögensverhältnisse infolge fortgesetzlen Familienunglücks an. Sein Einkommen habe jährlich 1400—1500 Dt. betragen. Der Angell. N a x betreibt ein Materialwarengeschäft nebst Gast- wirffchaft, däs in unmittelbarer Nähe der Gewehrfabrik liegt. Er vermittelte den Geschäftsverkehr zwischen dem Agenten Bader und dem bereits abgeurteilten Zeugscrgcanten Sackwitz. Die von letzterem gestohlenen Gcwehrteile schickte er Bader zu und deklarierte sie als„Seife" oder„Wurstwaren"; auch die Zahlungen gingen durch seine Hände. Als Lohn für seine Bemühungen erhielt er ein Tesching, einen Revolver und einen Karabiner. Angekl. Eh mann hat den Dcpotfeldwebel Lüdecke angeregt, ihm Ausschußteile zu verschaffen. Auf diese Weise lieferte er durch Berniittelung des Angeklagten Werkmeister Mcnz an den Angeklagten Fabrikanten Greifeld für 700—800 M. und an den Angellagten Fabrikanten Meffert für etwa 1000 M. Gewehrteile, die zu fertigen Schlössern verarbeitet wurden. Ehmann hatte einen Tagesverdienst von 5.50 M. Die Angeklagten Werkmeister Dt e n z, die Fabrikanten Greifeld und Meffert sowie die Büchsenmacher Fleischhauer und Bartsch Letztere beide lieferten fertigzusammengesetzte Systeme an den Fabrikanten Meffert) bestreiten teils, gewußt zu haben, daß die Gewehrtcile gestohlen gewesen seien; Greifeld und Meffert behaupten zudem, bei dem ganzen Geschäft nichts verdient zu haben, im übrigen seien die Gewehrteilc von ihnen ihrem reellen Werte nach bezahlt worden. Sie seien auch mit Ehmann und Konsorten erst dann in Geschäftsverbindung getreten, nachdem ihnen versichert worden sei, daß die ganze Sache durchaus reell fei. Die auffällige Tatsache, daß Erfurter Gewehrarveiter so viel Ausschußware anbieten konnten, erklären sie damit, daß sie geglaubt haben, es sei ver- dorbene Ware gewesen, die den Arbeitern vom Lohne abgezogen und ihnen zur Verfügung gestellt worden sei und daß Ehmann den Vertrieb dieser Ausschußteile im Auftrage anderer Arbeiter mit übernommen habe. Daß diese Teile den Stempel der Gewehrfabrik trugen, wollten sie teils nicht bemerkt haben, teils haben sie ihn als daS Zeichen für Ausschußware angesehen. Der amtliche Abnahme- stempel sei auf keinem Stück gewesen. Der Angeklagte Labonvois endlich ist geständig, für etwa 30 Gewehrsystenie die einzelnen Teile aus dem„alten Eisen" zu- sammcngesucht und mitgenomnien zu haben. Der Angeklagte hatte einen Wochenverdienst von 39 Dt. Er ist Vater von fünf Kindern und will unter dem Einfluß geschwächter Willenskraft, verursacht durch andauerndes nervöses Leiden, gehandelt haben; auch hätten ihn pekuniäre Sorgen zu der Tat getrieben, zu der er von Bader angestiftet worden sei. Die Verhandlung dürfte drei Tage in Anspruch nehmen. Wir werden über das Endergebnis berichten. Soziales. Sind Zeugnisse auch nach Abgang zu fordern? § 117 der Gewerbeordnung besagt, daß der Arbeiter ein Zeug- nis über die Art und Dauer seiner Beschäftigung„beim Abgang" verlangen kann. Aus den Grundsätzen über Treu und Glauben folgt, daß der Arbeiter nicht nur im Moment des Abgangs, sondern in der Regel von der Kündigung an und auch nach dem Abgange ein Zeugnis verlangen kann. Eine entgegenstehende wörtliche Aus- lcgung des Z 113 der Gewerbeordnung beruht auf einem durchaus vertverflichem Kleben am Buchstaben des Gesetzes. Das ergibt die Entstehungsgeschichte und der Zweck des§ 113 der Gewerbeordnung, sowie die Vorgänge bei ähnlichen Vorschriften der Gesetze. insbesondere des tz 330 des Bürgerlichen Gesetzbuches und§ 73 des Handelsgesetzbuches. Beide Gesetze sprechen davon, daß„bei Beendigung des Dienstverhältnisses" ein Zeugnis begehrt werden kann. Ein Antrag, ausdrücklich im Gesetz festzulegen, daß die oben wiedergegebene ausdehnende Auslegung dem Gesetz entspreche. wurde abgelehnt, aber ausdrücklich von der Reichstagskommission in Uebereinstimmung mit den Regierungsvertretern konstatiert, „daß nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kein Zweifel darüber sein tiiunr, daß nach Maßgabe der Bestimmungen über Treu und Glauben bei Verträgen das Zeugnis schon verlangt werden kann vrm Tage der Kündigung an und auch nach dem Austritt". Trotz der Klarheit der Rechtslage haben sich Gerichte gefunden, die vom blutlosen Schematismus des schülerhaften Buchstabcn- klaubens so angesteckt sind, daß sie annahmen, nur„beim Abgang" koove das Zeugnis verlangt vrrdell, Die Gewerbeordnungsnovelle> schlägt deshalb bekanntlich vor, den§ 113 der Gewerbeordnung durch eine bessere Fassung vor solcher Mißhandlung zu bewahren. Die große Mehrheit der Gewerbegerichte und Kaufmaunsgericht? hoben dem§ 113 der Gewerbeordnung,§ 73 des Handelsgesetzbuches und§ 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches schon jetzt die den realen Verhältnissen und dem Grundsatz über Treu und Glauben allein zukommende Deutung gegeben. Zu unserem Bedauern wich von dieser Praxis das Berliner Gcwerlicgericht gestern in einer unter Vorsitz des Magistratsaffessors Dr. Seckt geführten Berhand- lang ab. Es klagte gegen die Direktion des Hotel Kaiser-Kcllcr der Büsfetier Sp. auf Ausstellung eines Zeugnisses. Kläger war 10 Jahre lang bei der Berlagtem beschäftigt und gab vor etwa 2 Jahren seine Stellung auf. Da er sich selbständig machte, ver- langte er beim Abgange ein Zeugnis nicht. Nunmehr weigerte sich die Beklagte, ein solches auszuhändigen, obwohl sie über die Leistungen oder die Führung des Klägers nichts Nachteiliges be- haupten kann. Das Gericht hielt die Beklagte zur nachträglichen Zeugnisausfertigung nicht für verpflichtet. Schließlich einigten sich aber die Parteien auf eine Arbeitsbescheinigung mit dem Ver- merk, daß das Arbeitsverhältnis seinerzeit auf beiderseitigen Wunsch gelöst wurde._ Schadensersatz wegen Zurückbehaltung von Zeugnissen. Der Hoteldiener Sch. klagte gestern vor dem Gewerbegericht gegen die Dirrttioii de? Hotels Kaiscr-Keller auf Schadensersatz. Kläger hatte am 27. März seine Stellung bei der Beklagten auf- gegeben. Bei seinem Weggange wurden ihm vier Zeugnisse von früheren Stellungen zurückbehalten, weil er, der gegen Barlohn bei der Beklagten nicht beschäftigt war. 2,04 M. an Versicherungs- kiträgen nicht bezahlen wollte. Kläger legte in der gestrigen Ver- Handlung Ausweise darüber vor, daß er sich vergeblich um ander- weitige Stellung bemüht habe, und schreibt den Mißerfolg dem Fehlen der Zeugnisse zu. Das Gcwcrbegericht verurteilte die Be- klagte, an 5llägcr, der erst am 6. Mai die Zeugnisse erhalten hat, 106 M. Entschädigung zu zahlen mit der zutreffenden Begründung. daß das Zurückbehalten von Arbeitszeugnissen wegen Schulden gesetzwidrig ist. Die Versicherungsbeiträge sind keine sich aus dem Arbeitsverträge ergebenden Leistungen des Arbeiters, sondern Folgen der sozialen Versicherungsgesetzgebung. Ucberdics steht. wie wir hinzufügen, ein Zurückbehaltungsrecht von Ausweis- papieren lediglich in den im Gesetz hervorgehobeneu Fällen dem Arbeitgeber zu._ Vauarbcitcrschutzkonfcrenz für Hessen. In Tarmstadt tagte am Sonntag eine Bauarbeiterschutzkonfc- rcnz, an der Behörden teilnahmen. Veranlassung zu der Tagung gab die unverständliche, geradezu auf Düpierung hinauslaufende Haltung der hessischen Regierung. Zum zweiten Male hat diese gdegenUich der Eröffnung des hessischen Landtages in der Thron- rede feierlich die landcsgesetzliche Regelung des Bauarbeiterschutzes in Aussicht gestellt, ohne daß bis jetzt etwas geschehen ist. An- scheinend wird in dieser hochwichtigen Sache in absehbarer Zeit überhaupt nichts geschehen. Die Tagcsordniiiig lautete: 1. Ter gesetzliche Bauarbeiter- schütz: Referent hierzu war der Zentralvorsitzende für die Bau- arbeiterschutzkommissionen Teutschlands, H e i n k e- Hamburg. 2. Tie Handhabung des Bauarbeiterschutzcs in Hessen; Referent: Ge- schäftsführer Delp-Darmstadt. 3. Diskussion und Anträge. Au- wcsciid waren 70 Delegierte aller Berufe des Baugewerbes: ver- treten waren ferner die sozialdemokratische Fraktion des hessischen Landtages, das sozialdemokratische Landeskoinitee durch je I, das Ministerium des Inner», die bessen-nassauische BaugewerksberufS- geiiossenschaft und die Baupolizei der Stadt Darmstadt durch je 2 Delegierte. In großzügiger Rede verurteilte Heinkc-Hamburg das Schneckentempo der Regierung in puncto Bauarbeiterschutz. Die Petition der Unternehmer und mittleren Baubeamten, die die Arbeiter als Bautenkontrollcure ausgeschaltet wissen wollen, wurde durch ihn gebührend beleuchtet und gefordert, daß den Berufs- gcnossenschaften, deren totale Unfähigkeit erwiesen ist, die Unfall- Verhütung abgenommen wird. Tie Regierung und die bürgerlichen Parteien erkennen die Notwendigkeit einer Reform des Bau- ärbeiterschutzes an. Solange von Reichs wegen nichts geschieht, müssen die Bundesstaaten für Regelung sorgen. Die Morbilitäts- und Mortalitätsziffer der Bauarbeiter steigt fortgesetzt, die Un- fälle häufen sich und die Lebensdauer sinlt herab. Die Mehrzahl der Bauarbeiter geht au Berufs- und Volkskrankheiten zugrunde. Deshalb sind gewählte Baukoutrolleure aus Arbeiterkreiseu eine uubediiigtc Notwendigkeit zum Wohle eines großen Teiles der deutschen Steuerzahler und Volksgenossen I Der zweite Redner schilderte speziell die Zustände im Bau- gcwerbe Hessens und die Handhabung der behördlichen Aufficht bei Ueberwachung der Unfallverhütung. Eine Resolution, in der die Forderungen der Konferenz enthalten sind, fand einstimmige Annahme, ebenso ein Antrag, für Hessen eine Landes-Bauarbeiter- schutzkommission ins Leben zu rufen. Das Protokoll der Konferenz soll gedruckt dem Ministerium und den Behörden zugestellt werden. Die Regierungsvertreter hielten bis zum Schluß aus, sprachen aber nicht zu den Referaten._ Mihackstung von Arbeitrrschutzbestimmungen. Belanntlich sind für die Verwendung von Bleifarben bundes- rätliche Bcrordnungcn erlassen, wonach allen Arbeitern, die mit solchen Arbeiten beschäftigt werden, Waschgcfäße, Bürsten, Seife und Handtücher gestellt werden müssen. Die Anstreichermeister Ge- brüder Schwanenberg in Düsseldorf hatten ihren an einer Arbeits- stelle beschäftigten 12 Leuten einen einzige» Eimer, der sonst zu Anstreicherarbeiten benutzt wurde, 2 Handtücher und einen Topf Schmierseife zur Verfügung gestellt. Damit glaubten sie, de» ge- setzlichen Vorschriften genüge geleistet zu haben. Bürsten gab es Überhaupt nicht: die Handtücher sahen eher Schmutzlappen ähnlich. Der Geschäftsführer der Düsseldorfer organisierten Maler machte nun der Gewerbeinspektion von der Mißachtung dieser Arbeiter- schutzbestimmungen Mitteilung. Daraus erhielt er vom Düffel- dorfer Oberbürgermeisteramt folgende Antwort: „Auf Ihr an die kgl. Gewerbeinspcktion gerichtetes Schreiben keile ich Ihnen mit, daß von den an der Arbeitsstelle„Düffel- dorfer Hof" beschäftigt gewesenen 12 Arbeitern nur 2 bis 3 ihre von feiten des Arbeitßevers zur Verfügung gestellte» Sachen. Waschgefäß, Bürste, Seife und Handtuch mit zur Arbeitsstelle gebracht haben. Allen Arbeitern sind diese Gegenstände laut Quittung geliefert worden; cS ist den Arbeitern jedoch zum Teil zu unbequem, diese Samen von der Werkstclle aus zur Arbeits- stelle mitzubringen... Daraus antwortete der Geschäftsführer des MälerverbandcS: „Auf Ihr Schreiben vom 3. dieses Monats erwidere ich. daß die Herren Gebr. Schwanenberg nicht jedem ihrer Gehilfen Waschgefäß, Bürste, Seife und Handtuch zur Verfügung gestellt haben. Die Sachen, die im„Düsseldorfer Hof" vorhanden waren — Seife. 1 Eimer und 2 unbrauchbare Handtücher— sind nicht von 2 bis 3 Gehilfen, die nicht so bequem waren wie die anderen. mitgebracht, sondern sie sind von der Firma für alle 12 Mann geliefert worden. Ich kann Ihnen, wenn Sie es wünschen sollten, Zeugen hierfür nennen, auch ganz besonders dafür, daß nicht jedem Gehilfen diese Sachen gegen Quittung geliefert sind... Ter dorthin entsandte Beamte hat sich sehr oberflächlich in- formiert. Er ist draußen am Gerüst zu dem Vorarbeiter ge- kommen und hat diesen über die Verhältnisse befragt. Der Be- amte hat weder Waschgefäße, noch Bürsten, noch brauchbare Handtücher gesehen, anderenfalls hätte er leicht feststellen können. daß nicht alle» Gehilfe» diese Sachen gegen Quittung geliefert sind. Gegen diese Gehilfen aber noch den Vorwurf zu erheben, sie seien zu bequem tdie ig Wirklichkeit gar nicht erhaltenen Sachen mit nach der Arbeitsstätte zu nehmen, müssen wir, weil nicht erwiesen, zum mindesten voreilig nennen." Nun erfolgte die Antwort, daß das Verzeichnis mit den Quittungen„aus dem Bureau der Firma eiügeschen werden kann". Die Einsicht der Quittungen ergab dann auch, daß die obigen An- gaben des Geschäftsführers vollständig�— richtig waren. Jedenfalls eine sonderbare Art. im Lande der Sozialpolitik Uebertrctungen der Arbeiterschutzbestimmungen festzustellen I Man fragt den an- geschuldigten Unternehmer, ob er sich schuldig fühlt, und wenn er dies verneint, so ist die Sache untersucht und die Zlrbeiter werden mit ihrer Beschwerde abgewiesen, ja es wird ihnen erklärt, sie seien zu bequem._ Gewerbekrankheit oder Betriebsunfall? Der Glasmacher I. R. zu Wirges i. Westerwald erlitt im Dezember 1907 in der dartigeu Aktiengesellschaft für Glasindustrie einen Unfall. Es ist ihm eine Glaspfeife aus der rechten Hand gerutscht. TllS er schnell mit der linken Hand zugreifen wollte, um den Fall des Werkzeuges zu verhindern, empfand er einen stechenden Schmerz am Gelenk der linken Hand. Der behandelnde Arzt kon- staticrte eine„Sehnenzerrung", welche die Hand fast gebrauche- unfähig machte. Tie Glas-Berufsgcnosseuschaft weigerte sich, einen Betriebs- Unfall anzuerkennen und zu entschädigen. Im Rcntenbescheid wurde erklärt:„Um ein Ereignis zu einem Betriebsunsall zu stempeln, dazu gehört nach der ständigen Recht- sprechung des Rcichsversicheruugsamtes, daß das Maß des Betriebs- üblichen dabei überschritten sein muß. Davon kann hier nicht die Rede sein. Das bloße Ergreifen der sallcuden Pfeife kann als Betriebsunfall nicht gelten." Der Verletzte machte nun in seiner Berufung geltend, daß er vor dem Unfall niemals Schmerzen an der linken Hand gehabt habe, daß vielmehr nur der unglückliche Griff die Ursache des Leidens sein könne. Er konnte sich dabei ans seinen Kassenarzt berufen, welcher im Gutachten erklärte,„daß R. bei der genannten übermäßig hurtigen und kräftigen Bewegung sich eine teilweise Zer- reißung der Gelenkbänder des Erbsenbeines zugezogen hat, die sodann durch Weiterarbeit und Ucberlastung bestehender Bandreste zu einer totalen Ablösung geworden ist. Es liegt also im Begrisf der ganz besonders starken, eilig intensiven Bewegung und dem Stoß recht woyl ein Betriebsunfall begründet." Das Schiedsgericht war jedoch anderer Ansicht als der Arzt. Die Berufung wurde abgewiesen, weil es sich„beim Kläger um eine sogenanntc Gewerbekrankheit, nämlich einen chronischen, cnt- zündliche» Prozeh im Handgelenk handelt, den er zum erstenmal bei der heftigen Bewegung des Ergreifens der Pfeife verspürte. Daß der Kläger schließlich zur Einstellung der Arbeit gezwungen wurde, lag an der allmählichen Verschlimmerung dieses Leidens. Tatsächlich kommen derartige Prozesse, wie die Beklagte auf Grund ihrer praktischen Erfahrung versichert, bei einer großen Anzahl von Glasmachern sehr häusig vor. Hiernach ist die angeschuldigte Betricbsarbeit nur die Ursache für die Entdeckung, nicht aber für die Entstehung der Krankheit gewesen, und es steht deshalb dem Kläger ein Anspruch auf Gewährung einer Unfallrente nicht zu." Jnteressaut ist es, daß selbst das Schiedsgericht von einer„so- genannten Gewerbekrankheit" spricht. Es wird also auch Unfug mit dem Wort in solchen Fällen getrieben. Der Verletzte konnte sich auf das Zeugnis älterer Glasmacher berufen, welche bestritten, daß es sich in solchen Fällen um eine Gewerbekrankheit bandelt. Es half aber gar nichts, weil eben das Schiedsgericht den Worten der„Sachverständigen" der Bcrufsgenossenschaft,„welche auf Grund ihrer praktischen Erfahrung" den Unfall verneinten, mehr Wert beilegten. Es ist doch bezeichnend, daß ein Verwaltungs- beamter oder Jurist, welcher die Berufsgenossenschaft doch leitet und die Bescheide„begründet", sich auf„praktische Erfahrungen" stützen kann. Praktische Erfahrungeil haben doch diese Herren nur im Abweisen der Rentenansprüche. Aber auch den Betriebsunter- nehmern, welche als Vorstandsmitglieder einer Berufsgenossenschaft in Betracht kommen, muß es abgesprochen werden, als Sachver- ständige zu fungieren, weil sie meistens doch niemals als Glas- arbeiter praktisch gearbeitet haben. Warum hat man die Glas- arbcitcr nicht gutachtlich gehört, sondern nur die Gegenpartei als Sachverständigen angenommen? Eine kuriose Behandlung dieser wichtigen Frage, welche doch für den ganzen Beruf von Jntcre esse ist. Die letzte Hoffnung des Verletzten war nun noch daS Reichs- verfichcruiigsamt, weil man auch im Westerwald der Meinung ist: „Es gibt noch Richter in Berlin."... Das Reichsversicherungsamt nahm aber gleichfalls an, eS liege hier kein Betriebsunfall vor. Das Urteil ist sehr kurz gehalten. Es wurde ein Professor Liningcr gutachtlich noch gehört, welcher„in überzeugenden Ausführungen" nachgewiesen habe, daß „es sich um eine Entzündung am Handgelenk handelt, die durch die behauptete Betriebstätigkeit weder ausgelöst noch verschlimmert worden ist, vielmehr in allmählicher EntWickelung entstanden war und sich dem Kläger bei der heftigen und hastigen Bewegung zum ersten Male schmerzhaft bemerkbar gemacht bat. Hiernach liegt also ein Unfall, ein zeitlich bestimmbares schädigendes Ereignis, nicht vor, und die vom Kläger erhobenen Ansprüche sind unbc- gründet." Das Neichsversicherungsamt tröstet den Kiüppel noch mit der Versicherung, daß es für die Beurteilung des Falles gleichgültig war, ob eine Berufskrankheit vorliegt oder nicht. Denn es heißt zum Schlüsse dieses merkwürdig kurzen Urteils, welches doch über die ganze Zukunft eines armen Glasarbeiters entschieden hat: „Ob im übrigen die vom Kläger bemängelte Annahme des Dr. Lininger zutrifft, daß derartige Entzündungen eine Berufskrank- heit der Glasmacher seien, kann hier als unerheblich dahingestellt � bleiben." Ter Fall zeugt von neuem von der Notwendigkeit, den Begriff eines Unfalls im Sinne der Unfallgesetzgebung auszudehnen. Verstoß eines Pflegevaters gegen das Kindcrschußgesetz. Ein Bäckermeister in Baden hatte einen elfjährigen Pflege- söhn des Morgens zwischen 6 und 7 Uhr mit dem Austragen von Backwaren beschäftigt und war deshalb wegen Ucbertrctung des Kinderschutzgesetzcs verklagt worden. Das Schöffengericht hatte ihn auch freigesprochen, indem es seiner Beweisführung folgend ausführte, daß Pflegekinder den eigenen Kindern gleich geachtet werden müßten und deshalb die Bestimmungen des Kinderschutz- gesetzes aus sie keine Anwendung fänden. Aber die Staats- anwaltschaft legte gegen diese Freisprechung Berufung ein und das Landgericht Karlsruhe kam zu einer rechtskräftigen Ber- urteilung des Bäckermeisters. Dasselbe erklärte, es sei ein Irrtum der Vorinstanz, daß in diesem Falle die einschränkende Be- stimmung des Kinderschutzgesetzes Anwendung finden könne. Nach Z 3 Abs. 2 Ziffer 2 dieses Gesetzes werden wohl an Kindesstatt angenommene Kinder eigenen Kindern gleich geachtet, aber Pflege- linder sind noch nicht an Kindesstatt angenommenen Kindern gleich zu achten. Wegen dieser genauen Formulierung und eng gefaßten Umschreibung des Begriffs eigener Kinder und der ihnen gleich zu achtenden, sowie der Bestimmungen des tz 3 Abs. 2 des genannten Gesetzes(der lautet:„Kinder, welche hiernach nicht als eigen anzusehen sind, gelten als fremde Kinder".) und im Hinblick auf den Zweck des ganzen Gesetzes sei die Möglichkeit einer Anwendung der genannten Bestimmungen auf Pflcgckiiider ausgeschlossen. Diese Auffassung finde ihre Stütze noch besonders in der Tatsache. daß bei der Beratung des Gcscpcs im Reichstage ein Antrag, di« Worte„in Pflege gegebene Waisenkinder in Ziffer 3 einzu- fügen" zurückgenommen wurde, da die Aufnahme von Pflege- lindern dazu benutzt werden könne, um fremde Kinder unter den für eigene Kinder zugelassenen erweiterten Bedingungen zu be- schästigen. Der Bäckermeister mußte deshalb zur Strafe ver- urteilt werden, Enorm Unsere Konlektion bietet durch Verarbeitung erstklassiger Stoffe u. Zutaten vollständige Garantie höchster Reellität. Jacheft- und Paletot-Kleider nueb mit Miedorrock, aus Cotolö. Homespun, 4R Oft OJ OA Qß vr Kammgarn, Tuch und englischen Stoffen ä'+j uü m. SeMen-Mps-Jacketts u. Paletots 15, 21, 26, 36 h. Vornehme Frauen-Mäntel Tuch, Rips u. 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