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Gegen Hausbesitzer- Rigorositäten.

zösischer und belgischer Geschäfte zu bringen. Die Absicht, In Nr. 206 vom 5. September 1914 der Rheinischen 30 000 m. monatlich für die Zwede der Arbeitslofenunter­unter dem Mantel des Patriotismus mur selbst Geschäfte zu Beitung findet sich ein Aufsatz mit der Aufschrift Unser Triumph". stüßung. Diefer Artikel muß als eine Herausforderung der sogenannten machen, wird um so aufdringlicher, wenn sich der Appell gegen , bürgerlichen" Parteien betrachtet werden. Das Vorgehen der bestimmte, namentlich genannte Firmen richtet, wobei dann Rheinischen Zeitung  " fann nur die notwendige Einigkeit des womöglich noch große Zeitungsinserate bürgerlicher Blätter In Königsberg   haben, wie auch anderswo, die Hauswirte deutschen   Volkes stören und ist daher aufs schärfste zu verurteilen. Tegen in diesen Tagen Zeugnis dafür ab- ein langer Kampf Die, Rheinische Zeitung  " wird daher für zwei massenhaft den Familien der Kriegsteilnehmer Aufforderungen darum entbrennt, ob eine Firma, deutsche Tochtergesellschaft Tage( Dienstag, 8., und Mittwoch, 9. September) gesperrt. zur Mietezahlung geschickt unter Androhung, bei Nichtzahlung Der Artikel Unser Triumph" entstammte der Wiener Ermission folgen zu lassen. eines englischen Unternehmens, wirklich als feindlich" zu Dem tritt folgende amtliche Be­bezeichnen ist oder nicht. Das Kapital hat sich, solange es Arbeiterzeitung", die doch schon unter einer sehr scharfen tanntmachung entgegen: Frieden und ihm profitlich war, stets mit Entrüstung ge- Präventivzensur erscheint, und war von der Redaktion der wehrt gegen die Auferlegung irgendwelcher nationaler Rheinischen Zeitung  " noch obendrein so gemildert worden, Schranken; auch das deutsche! Es hat stets und gerne daß sich schwer begreifen läßt, wie er die von dem Kölner  Zins und Dividende im Ausland gesucht. Jetzt plötzlich Gouverneur befürchteten Wirkungen hätte habeu sollen. An wird es national". Denn jetzt ist das profitlicher. dem Vorgehen ändert wenig, daß der Gouverneur nachträglich

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Mag man die patriotischen Aufrufe gegen auswärtige das Verbot auf einen Tag eingeschränkt hat. Eine derartige großkapitalistische Firmen immerhin noch mit einem gewissen Behandlung der Presse ist wohl erst recht nicht geeignet, die Humor betrachten, so muß es schmerzen, wenn fie fich Einigkeit des deutschen   Volkes aufrechtzuerhalten. gegen Kleine und Kleinste richten. Der Vorwärts" hat bereits berichtet von dem Boykottbeschluß, den eine An­Sparerlaß eines ostpreußischen Landrats. zahl Theaterleute gegen ein paar ihrer Kollegen faßte, weil Nach dem Geiste des Gesetzes über die Unterstützung von diefe, arme Choristen und Choristinnen, russischer Abstammung find. 3u gleicher Zeit ging durch die bürgerliche Presse die Familien der Kriegsteilnehmer sollten die Behörden reichlich Leider richten sich Mitteilung, daß der Verein Berliner Schnittblumenhändler" Unterstügungen gewähren. eine patriotisch entrüstete Eingabe an den Magistrat gerichtet manche Behörden danach nicht, und der Landrat des habe mit der Forderung, er möchte fünf armen Blumen- reises Fischhausen   in Ostpreußen   geht sogar so weit, händlern sofort ihre Stände in der Markthalle kündigen, die die Magistrate und Gemeindevorsteher seines Streises an­walten zu Iassen. So hat er in blattes vom 5. September 1914 folgende Verfügung erlassen:

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meil jene Händler, zum Teil seit 25 Jahren Mieter ihrer zuweisen, die größe Nr. 73 des Fischhausener Kreis­

Bläge in den städtischen Markthallen, vergaßen, sich bei uns naturalisieren zu lassen. Alle Einwände nüßten den armen Teufeln nichts, und sie mußten sich schließlich", so schreiben die Blätter, damit zufrieden geben, daß die Markthallen­direktion nicht sofort von ihrem Hausrecht Gebrauch ge­macht hatte....

Nur wenige werden sich wohl berhehlen, daß der Kon­kurrenzneid die letzte Triebfeder der Blumenhändlerein­gabe war. Aber angenommen auch, bei diesem und jenem, der fie unterzeichnete, hätte wirklich die Erregung über die fremde Nationalität der Konkurrenten den Ausschlag gegeben, wie eng und kurzsichtig auch das! Denn was fönnen wohl jene armen Blumenhändler oder auch jene paar Choristen und Choristinnen dafür, daß die Russen, Franzosen oder Belgier mit uns in Krieg geraten sind! Was verbrachen fie, das sie jetzt mit ihrer Existenz büßen sollen?

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Freilich, iene aufgeregten Theaterleutchen und Blumen­verkäufer, die ihre patriotische Entrüstung wider die Konkurrenz schickten, hatten ja Vorbilder unter jenen, die sich zur geisti­gen Elite unseres Volkes zählen. Auch Professoren haben ja geglaubt, dem Vaterlande zu dienen, indem sie Hals über Kopf der Wissenschaft des Auslandes den Stuhl vor die Türe fegten. Wir führen den Kampf für die deutsche Kultur

die Arbeiterklasse wenigstens ist nicht gewillt, ihr Blut für anderes zu opfern: Und unterdessen erniedrigen gewisse Träger dieser Kultur sie so zum bloßen Hand­wertszeug einer beschränkten Verärgerungs­politik!.

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Bekanntmachung Nr. 911.

Es haben Personen, obwohl bei ihnen keine Bedürftigkeit borliegt, Familienunterstützung auf Grund des Gesetzes vom 28. Februar 1888 und 4. August 1914 beantragt und sich bei dem Ortsvorstand Bescheinigungen über ihre angebliche Hilfsbedürftigkeit ausstellen lassen. Nur wirklich hilfsbedürftige Personen, 5. H. solche, welche sich ohne staatliche Unterstützung die zum not wendigsten Lebensunterhalt erforderlichen Lebensmittel nicht beschaffen können, haben Anspruch auf Unterstügung. Jeder, der sich aus eigener Straft, to enn auch nur unter größter Anstrengung mur notdürftig seinen Lebensunterhalt zu verschaffen vermag, trete zurüd und lasse die geringen zur Verfügung stehenden Mittel den wirklich Armen.

Ich weise die Magistrate, die Herren Guts- und Gemeinde­vorsteher an, bei Beurteilung der Hilfsvedürftigkeit einen scharfen Maßstab anzulegen. Es werden Zeiten fommen, wo bei Kälte und Arbeitsmangel die allgemeine Not bedeutend größer sein wird, als in den jezigen Tagen der guten Jahreszeit. Für die tommenden schweren Tage des Winters müssen die vorhandenen Mittel aufgespart werden. Es ist Pflicht der Ortsvorstände, durch scharfe Prüfung bei Ausstellung der Bescheinigung über die Hilfsbedürftgteit mit dazu beizutragen, daß im jezigen Augenblid leine Verschwendung der öffentlichen Mittel getrieben werbe.

Zuwiderhandlungen hiergegen müßten geahndet werden.

Die Herren Gutsvorsteher und Magistrate werden ersucht, vorstehende Bekanntmachung zur weitesten Kenntnis zu bringen. Fischhausen  , den 3. September 1914.

Der Landrat.

Die in den letzten Tagen in weitem Umfange erfolgte Mahnung der Hauswirte um Zahlung der rückständigen Miete bei gleichzeitigem Drogen, die Mieter aus den Wohnungen hinauszuwerfen, oder Drohen mit Pfändung ber Möbel und Absperren des Waffers trifft zweifellos die Frauen und Kinder der Kriegs­teilnehmer auf das härteste. Zu der Sorge um das Leben des Ernährers, zu der Sorge um Beschaffung der Lebens­mittel kommt dann noch die Sorge um die Wohnung, die die Betroffenen nur fopflos macht nnd oft der Ver zweiflung nahe bringt.

Denjenigen Hausbefizern, die vor solchen Härten nicht zurüd­geschreckt sind, sollte doch bekannt sein, daß sie nicht berechtigt find, Zwangsmaßregeln gegen die Frauen der Kriegsteilnehmer ohne weiteres vorzunehmen. Sie dürfen die Familien weder ohne weiteres heraussetzen, noch ihnen ihre Möbel ein behalten. Einer Klage auf Ermission dürften

die Richter auf Grund des Notgesetzes vom 4. August d. J. vor läufig doch wohl nicht stattgeben. Und eine Grausamteit. ist es, wenn manche Hauswirte, wie glaubhaft berichtet wird, durch Drohung und peinigende Maßnahmen gegen die Frauen der Kriegsteil­nehmer versuchen, ihre bisher ganz oder zum Teil un bezahlt gebliebenen Mieten einzubekommen.

Es ist sehr erfreulich, wenn hier wieder einmal die Be­hörden unsere Presse in dem Kampf gegen rücksichtslose Haus­befizer unterstützen. Es wird damit zugleich das große Verdienst anerkannt, das unsere Parteiblätter fich dadurch erwerben, daß sie besonders rigorose Fälle öffentlich festnageln. Es wäre sehr zu wünschen, daß die Behörden überall in diesem Sinne wirften.

Aufgehobener Militärboykott.

Das Militärverbot gegen den Volkspart zu Halle a. S., das merkwürdigerweise noch durchgeführt wurde, als das Vokal vom Mitärfistus als Lazarett gemietet und eingerichtet war, ist jetzt aufgehoben worden.

Schwere Strafe für Verbreitung falscher Gerüchte.

Ein Bergmann in Beuthen   hatte erzählt, die Kosaten seien in Oberschlesien   eingedrungen, hätten alle Fernsprechleitungen zerstört und das Land verwüstet und dieses Gerücht hatte sich natürlich schnell verbreitet und große Aufregung verursacht. Der Schwätzer hatte sich dieserhalb vor dem Striegsgericht in Ratibor   zu verant worten und wurde wegen der Gefährlichkeit seiner Handlungsweise zu der schweren Strafe von einem Jahre Gefängnis ver­urteilt.

Gefangenenbeschäftigung.

Das bayerische Kriegsministerium hat angeordnet, daß die eingebrachten friegsgefangenen Franzosen Diese Bekanntmachung steht im schroffen Widerspruch zu Staatsgebiete unter Bewachung in der Loisach  - Gegend zu kulti­dem Geiste des Gesetzes und zu den Verfügungen des Staats- dem königlichen Remontedepot zugeteilt werden, um die Moor. ministeriums. Hoffentlich wird der Landrat veranlaßt, seine bieren. Auch andere Moorgebiete in Bayern   sollen durch die ein­Verfügung wieder zurückzunehmen. gebrachten Gefangenen fultiviert werden. Fälschlich totgesagt.

Leider machen staatliche Institutionen mit. Nicht nur, daß man die Ausländer genötigt hat, ihr Studium auf den deutschen   Hochschulen aufzugeben. Nach einer Notiz des Berliner   Lofalanzeigers" ist auch den Schülern der Gym­nasien und Realschulen das weitere Verbleiben dort verboten worden. Selbst Sechs- und Siebenjährige müssen es also schon büßen, daß ihre Baterländer" mit Deutschland   im Städtische Arbeitslosenunterstühung zu Halle a. S. Rampfe stehen. In dem verlästerten Belgien   der Vor­Eine Magistratsvorlage auf Einführung einer Arbeits- Der Tod des bayerischen Landtagsabgeordneten 2oibl erweist wärts" berichtete kürzlich davon demonstriert man den Losenunterstütung aus städtischen Mitteln fich als ein Irrtum. Abg. Loibl ist nur verlegt und befindet Kindern anders, was Bildung heißt. haben dieser Tage auch die Stadtverordneten von sich in der chirurgischen Klinik in Straßburg  . Dieie Tatsache hat er Schlimmer als alles aber scheint es uns noch, wenn man alle a. S. verabschiedet. Die Unterstützung wird vom in einem Briefe selbst seinen Berwandten mitgeteilt. drauf und dran ist, unsere Bildungsanstalten grundsäßlich 15. September ab gezahlt, zunächst bis Ende Februar, an für immer Ausländern zu sperren, auch wenn der Krieg alle Arbeitslosen, die ein Jahr lang ununterbrochen in Halle Der Tabaktruft unter staatlicher Kontrolle. längst vorüber ist. Als ob es nicht eine innere Not gewohnt haben. Sie wird in Form eines Zuschlages Die deutschen Unternehmungen und Fabriken des Tabattrustes wendigkeit für den Deutschen   wäre, andere Völker und zur gewertschaftlichen Arbeitslosenunter- wurden, wie der Deutsche Sturier" erfährt, am 7. September in Länder an seinen geistigen Fortschritten, an den Segnungen it ügung gegeben. Der§ 3 des Regulative lautet: Gemäßheit der letzten Bundesratsverfügung der deutschen   Staats­seiner Zivilisation, seinen Erfindungen und Werten teilnehmen fontrolle unterstellt. zu lassen, sie in den Bereich seines vielgestalteten Handels zu ziehen, der Lehrmeister der Welt zu werden in Kultur und Sitte! Der Gedanke ist doch unfaßlich, daß mir jemals uns hermetisch abschließen, wie durch eine chinesische Mauer, und erstiden an unferer eigenen Fülle!" Diese Worte, die kürz­lich ein rechts ste hender Politiker, der Geh. Admiralitäts­rat Dr. Schrameier, gegenüber der Japanerheze schrieb, gelten für unsere Beziehungen zu allen Völfern. Nur indem wir nach den hier gegebenen Richt­linien handeln, können wir beweisen, daß wir ein Kulturvolk sind.

Immer wieder lesen wir in der bürgerlichen Bresse von der Räuterung durch den Krieg". Hier ist der Punkt, wo die Läuterung vielleicht am nötigsten einsetzen müßte. Sorgen wir dafür, daß die begreifliche Erregung gegen unsere weder in Feinde uns nicht zu Barbaren   macht unserer Kriegsführung noch in unserem Verhalten daheim!

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Politische Uebersicht.

Eine falsche Auffassung.

I. Die städtische Unterstügung wird denjenigen gewährt, welche gleichzeitig eine nichtöffentliche Unterstützung( z. B. von Arbeiter­und Angestellten- Berufsvereinen, Arbeitgebern) beziehen. II. Beträgt die letztere wöchentlich für den Mann bis ein- Der gegenwärtige Paketverkehr nach dem verbündeten oder neutralen Ausland. schließlich 4 M., so gewährt die Stadt eine Unterstüßung in Höhe von 100 Broz, beträgt die private Unterstützung bis einschließlich 6 M., Der Patetverkehr nach dem neutralen Auslande ist bekannt jo gewährt die Stadt 50 Broz, beträgt sie mehr als 6 M., so lich seit Anfang September wieder eingerichtet. Ueber den Um­werden durch die Stadt 25 Bros. Buschlag gewährt, mit der Maß- fang dieses Verkehrs bestehen aber vielfach unklare Vorstellungen, gabe, daß die öffentliche und private Unterstügung im zweiten so daß den Postanstalten häufig Batete vorgelegt werden, die nicht Falle mindestens zusammen 8 M. betragen, im dritten Falle mindestens 9 M.

zur Absendung gelangen fönnen. Zugelassen sind zurzeit Pakete aus Deutschland   nach den Niederlanden  , Dänemark  , Schweden  , III. Fir weibliche Arbeitslose ohne Ernährer( ausgefchloffen Norwegen  , Desterreich- Ungarn, Schweiz   und Luxemburg  . Nach dem Dienstboten) beträgt die städtische Unterstützung wöchentlich 4 M. übrigen neutralen Ausland können sie auf dem Wege über die IV. Für jedes Kind( unter 15 Jahren) des männlichen und Schweiz   und die Niederlande ohne Berührung feindlichen Aus­weiblichen Unterstügten wirb außerdem wöchentlich 1 M. gezahlt. landes befördert werden. Natürlich gelten für die Pakete auch die V. Diejenigen Arbeitslofen, welche eine nichtöffentliche Unter- allgemeinen Ausfuhrbeschränkungen, die seit dem Ausbruch des stützung nur aus dem Grunde nicht beziehen, weil die für den Krieges eingeführt sind. Patete nach Defterreich sind einstweilen Bezug der letzteren vorgesehene Wartezeit noch nicht erfüllt ist nur bis zum Gewicht von 10 Kilogramm ohne Beschränkung der ( Nichtbezugsberechtigte), oder weil die zulässige Unterstüßungs- Ausbehnung zugelassen. Vorläufig werden aber Patete für Ga­dauer bereits überschritten ist( Ausgefteuerte), erhalten eine figien, Bukowina, Dalmatien   und Bosnien- Herzegowina   nicht an städtische Unterstützung in Höhe von 100 Prog. der nicht öffent genommen. Nachnahmepakete sind unzulässig. Für Pakete nach lichen Unterstüßung, die sie beziehen würden, wenn die vorbezeichngarn beträgt das Meistgewicht ebenfalls 10 Seilogramm. Die neten Voraussetzungen nichtvorlägen. Höchstausdehnung in irgendeiner Richtung ist auf 60 Zentimeter VI. Die Summe der nicht öffentlichen und der städtischen festgefeßt. Nachnahme-, Eilboten, dringende Batete sowie Bafete Unterstützungen darf nicht mehr als wöchentlich 12 M. betragen. mit Bücher und Drudiacheninhalt sind ausgeschlossen. Zum. Batet Die städtische Unterstügung wird um den Mehrbetrag gekürzt beat. berkehr sind vorläufig nur Budapest   und Fiume sowie die Orte fällt ganz fort. in 29 von den 71 Komitaten zugelassen, darunter in Eßtergom, Fejer, Gyser, Komarom, Lipto, Pozsony  , Sopron  , Szepes, Vas, Beßprem, Bala, Zagrab   usw.

Auch die Nichtorganisierten erhalten eine Unterstützung; ihre Höhe wird nach den für die Armenverwaltung vorgeschriebenen Grundsätzen festgesezt.

Lette

Nachrichten.

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Ein Teil der bürgerlichen Presse sucht die Erklärung des Parteivorstandes über den Aufruf der Internationale dahin zu mißdeuten, daß damit die Internationale sich für ab­Die Höchstgrenze von 12 M. ist nur fingiert. Denn im sehbare Zeit unmöglich gemacht habe. Das ist eine sehr Regulativ ist weiter bestimmt:" Soweit die Unterstützungen, falsche Auslegung. Die deutsche Partei hat das Be die aus nichtöffentlichen Mitteln und seitens der Stadt ge­wußtsein, daß der internationale Zusammenschluß des Pro- währt werden, zusammen nur so viel betragen, daß sie nach letariats unmittelbar aus seiner Klaffenlage entspringt, und sie hat den Grundsägen der Armenverwaltung( Mindestunterstützungs­Beileid der badischen Regierung zum Tode Dr. Franks. dieses Bewußtsein unaufhörlich gepflegt. Und nie war diese fäge für eine vierköpfige Familie 16 mart wöchent- Karlsruhe, 10. September. Wie der Karlsruher   Volts. Ueberzeugung lebendiger als angesichts dieser furchtbaren lich) unzureichend find, fann eine entsprechende Ergänzung freund" heute mitteilt, erschien gestern vormittag auf seiner Redak­Katastrophe, die nicht hätte eintreten fönnen, wenn das inter   feitens der Armenverwaltung erfolgen." Ferner wurde vom Namen sowie im Auftrage des Staatsministeriums dem Abgeord Hon der Minister des Innern Freiher von Bodman, um in seinem nationale Proletariat stärker gewesen wäre. Magistrat zugesagt, daß auch an Arbeiter. die infolge ber- neten Stolb als dem Vorsitzenden der sozialdemokratischen Landtags­Der Parteivorstand hat, wie allgemein bekannt ist, jeder fürzter Arbeitszeit nicht mehr so viel verdienen, daß fie ihre fraktion das Beileid aus Anlaß des Hinscheidens des Abgeordneten  zeit in diesem Sinne die internationale Solidarität aufrechtzu- Eristenz fristen können, einmalige Unterstügungen, Miet- Dr. Frant auszusprechen. Minister von Bodman bezeichnete den erhalten sich bemüht. zuschüsse usw. von der Stadt gezahlt werden. Tod Dr. Franks als einen herben Verlust nicht nur für die Partei, Reine Arbeitslosen- oder Notstands sondern auch für unser Vaterland. Frank hätte bei der nach dem Zeitungsverbote. unterstütung während der Kriegszeit soll Ariege notwendig werdenden Neuformation der Verhältnisse Großes Die Unterleisten können. Jn Köln   wurde die Zensur seit jeher mit großer Schärfe als Ar menunterstütung gelten. gehandhabt. Die Ueberwachung ist noch strenger geworden, stügung der Arbeitslosen beginnt vom 7. Lage der Arbeits­Ein zweiter Prinz von Sachsen- Meiningen   gefallen. feitdem vor einigen Tagen der bisherige Gouverneur losigkeit ab. Die Kontrolle der Arbeitslosen erfolgt durch die von Wandel durch den General von Held ersetzt worden Gewerkschaften. Oberbürgermeister Dr. Rive, sonst ein Meiningen  , 10. September.  ( W. 2. B.) Nach einer Mitteilung ist. Einer seine ersten Amtshandlungen war die Sperre der scharfer Gegner der modernen Arbeiterbewegung, erklärte: des Hofmarschallamts in Meiningen   hat Seine Majestät der Kaiser ersten Morgenausgabe der Kölnischen Zeitung  " für deren Feststellungen feien sorgfältig und Seiner Hoheit dem Herzog von Sachsen- Meiningen   heute telegra zwei Tage, weil das Blatt eine nicht genehme furze unbedingt zuverlässig! Die Auszahlung geschieht im phisch mitgeteilt, daß Prinz Ernst von Sachsen- Meiningen  , der Sohn des bor Namur   gefallenen Prinzen Friedrich von Sachsen  - Mei­militärische Notiz wiedergegeben hatte. Am Dienstag erhielt städtischen Arbeitsnachweis. ningen, Bruder der Großherzogin von Sachsen, gefallen ist. Er ist Der Magistrat rechnet auf Grund des gegenwärtigen in Maubeuge   bereits am 20. Auguft mit militärischen Ehren be bann auch unser Stölner Parteiblatt, die, Rheinische Standes der Arbeitslosigkeit mit einer Mindestausgabe von graben worden. Beitung", folgendes Schreiben;