machen, also unserem Bergarbeiterverband nicht angehörensollen.Das ist eine bittere Pille für die Bergleute, die selbst oderderen Söhne oder Verwandte jetzt im Felde stehen und sich trauund tapfer zeigen, wie eS anders kaum gewünscht werden kann.Wir wären Euer Exzellenz sehr dankbar, wenn, wie in demoben genannten Falle, eine humanere Handhabung dieser Mah»nähme erzielt und diese verbitternd« Maßregelung der bravenlippischen Bergleute zurückgenommen würde. Sie taten doch nur,was alle Bürger sonst für sich in Anspruch nehmen: sie organi-sierten sich, schloffen sich unserem Verbände an und machten, alsihnen ihr geringer Lohn nicht entsprechend den Löhnen andererBergreviere erhöht wurde, von ihrem gesetzlich gewährleistetenStreikrecht Gebrauch. Dafür sollten sie nicht geächtet werden,wenigstens solltap sie jetzt bei dieser ernsten Zeit durch Rück-nähme all der Maßregelungen wieder als gleichberechtigt an-erkannt werden, wie das Se. Majestät der Kaiser in seiner be-kannten Ansprache vom Schloß in Berlin ausdrücklich ge-wünscht hat.Um eine geneigte Berücksichtigung dieser unserer Eingabebittend, zeichnetVerband der Bergarbeiter Deutschlands.H. Dachse, Vorsitzender, Mitglied des Reichstags.Darauf erhielt der Verband folgende Antwort:VlI. Armeekorps.Stellvertr. Generalkommando.Abt. I. d. Nr. 5763. Münster, den 16. September 1914.An den Verband der Bergarbeiter Deutschlands, Bochum.Unter Bezugnahme auf Ihre Eingabe vom 31. 8. 1914 teileich Ihnen hierdurch ergcbenst mit, daß die Fürstlich Schaumburg.Lippische Hofkammer auf meine Veranlassung hin verfügt hat,daß sämtliche seinerzeit au» Anlaß des Streiks ausgesperrtenBergarbeiter, soweit sie sich zur Arbeit melden und Platz für sievorhanden ist, wieder eingestellt werden.Der Kommandierende General.gez. Frhr. v. B i s s i n g, General der Kavallerie.Verlln unS Umgegend.Die Lage der Hutmacher wurde in der am Donnerstag abge-haltenen Versammlung der Filiale Berlin deS HutmacherverbandeSfolgendermaßen dargestellt. Nach dem Ausbruch des Krieges trateine so starke GeschästSswckung ein, daß die Zahl der Arbeits-losen in der ersten KriegSwoche 609 betrug und bis zur drittenWoche auf 817 stieg. Dann trat der Verband mit den Unter-nehmern in Verhandlung, um nach Möglichkeit Arbeitsgelegenheitzu schaffen. Die Betriebe nahmen ihre Tätigkeit wieder auf, in-folgedessen ging die Zahl der Arbeitslosen nach und nach zurück.Gegenwärtig sind noch 239 Arbeitslose(139 männliche und 199weibliche) vorhanden. Die Arbeitslosen gehören meistens derSeidenhutbranch« an. Die Betriebe dieser Branche sind wegenMangel an Arbeit gänzlich geschlossen. So wie in Berlin ist dieLage in ganz Teutschland.— Anfangs zahlte der Verband diestatutenmäßigen Sätze der Arbeitslosenunterstützung. Späterwurden dieselben herabgesetzt, um eine längere Dauer der Unter-stützung zu ermöglichen, so daß jedes Mitglied, wenn auch nachlängerer als der im Statut vorgesehenen Zeit, die Gesamtsummeder statutenmäßigen Unterstützung erhalten kann. Dadurch wirdalso der Zeitpunkt der Aussteuerung hinausgeschoben. Im ganzenReich« hat der Verband hereit» 199 999 M. Unterstützung aus-gezahlt. Die Miigliederzabl ist in Berlin von 1196 auf 1943zurückgegangen. 78 von den Berliner Mitgliedern stehen beimMilitär.Eine Reihe von Unternehmern haben die Arbeitslosigkeit be-nutzt, um die Löhne zu kürzen. Eine Firma, die für ihre Warenicht einen Pfennig weniger bekommt al« früher, hat den Wochen-'lohn nach Ausbruch des Kriege» um 5 M. herabgesetzt. Später,«IS die Arbeiter dieser Firma wieder voll beschäftigt wurden.beantragten sie. ihnen wieder den vollen Lohn zu zahlen. Daraufantwortete die Firma, die Arbeiter sollten sick sckämen, in dieserZeit den vollen Lohn zu verlangen. Die Arbeiter sind der ent-gegengesetzten Meinung.Eine kürzlich ahgehaltene Konferenz von Vertretern dergrößten Filialen de» Verbandes hat beschlossen, daß die Unter-stützungen in der bisherigen Weise weitergezahlt werden. Trotzder immer noch starken Arbeitslosigkeit können die Unterstützungennoch auf Monate hinaus gewährt werden, so daß jeder Arbeit»-lose die statutenmäßige Gesamtsumme der Unterstützung erhält.—Die Kassenstunden in den Betrieben, die in der Zeit der größtenArbeitslosigkeit aufgehoben waren, sind jetzt wieder eingeführt.deutsche» Neich-Der Bauarbeiterverband ist kein politischer Berein.Al» der Zweigverein Deutsch-Rasselwitz de? Deutschen Bau-arbeiterverbande» im Sommer ein Vergnügen veranstalten wollte,versagte die Polizeibehörde die Genehmigung, weil e» sich um ein„öffentliches" Vergnügen handele. Al» darauf ein geschlossene»VereinSvergnügen angemeldet wurde, erhielt der Zweiaverein eineVerfügung des AmtSvorsteherS. wonach er gar kein Verein seingllte, während der„Maurcrverband"(gemeint war der Deutscheauarbeiterverband. Sitz Hamburg) zweifellos ein politischer Ver-«in sei. �n der Verfügung hieß eS:„Sie geben in Ihrer Zuschrift an, daß„unser Verein keinpolitischer Verein, sondern ein gewerkschaftlicher Verband" sei.Daraus geht hervor, daß die von Ihnen vertretene Verbindungüberhaupt kein Verein ist. Nach dem Inhalt de» neuen Reichs-Vereinsgesetzes glaubt mancher nichtpolitische Verein, der Polizei-behörde die Befugnis abstreiten zu können, die Einreichungder Satzung zu verlangen. Jedoch mit Unrecht. Wohl ver-pflichtet das neue Gesetz zur Einrcichung der Satzung nur solcheVereine, die eine Einwirkung auf politische Angelegenheitenbezwecken. Aber trotzdem kann heute die Polizeibehörde ausGrund landesrechtlicher Vorschriften immer noch die Einreichungder Satzung von nichtpolitischen Vereinen fordern, selbst vonreinen Geselligkeit»- und Vergnügungsvereinen. Das von Ihnenüberreichte Statut und Streikreglement ist für den DeutschenBauarbeiterverband gültig. Als Satzung für einen ZweigvereinDeutsch-Rasselwitz ist das Statut aber nicht anzusehen.' Diese»Statut gilt für den Zentralverband der deutschen Maurer; dieserist zweifellos eine Vereinigung zur Einwirkung auf staatlicheEinrichtungen, also ein politischer Verein; denn da» Gegenteilist aus dem Vcrbandsstatut nicht ersichtlich. Die in der nament-licken Liste verzeichneten Personen sind offenbar nur Mitgliederdes Deutschen Bauarbeiterverbandes; daß Sie unter sich nocheinen selbständigen Verein in Deutsch-Rasselwitz bilden, istweder behauptet noch bewiesen."Gegen diese Verfügung legte der Vorsitzende des RasselwitzerZweigverein» Beschwerde bei den höheren Instanzen ein. In«zwischen kam nun der Krieg, der auch eine andere Taktik in derBehandlung der Gewerkschaften durch die Behörden mit sich brachte.Schon am 12. August erhielt der Zweigvereinsvorsitzende auf demBureau der Ortsbehörde den von oben kommenden Bescheid, daßweder der Deutsche Bouarbeiterverband noch sein ZweigvcreinDeutsch-Rasselwitz ein politischer Verein sei. Der Vorsitzende hatdarauf seine Beschwerde zurückgezogen.Die Pariser Fiuauze».Pari», 8. Oktober.(89. T. B.) Dem.TempS' zufolge finddrei Pariser Stadträte in Bordeaux eingetroffen zweck» Beratungmit den Ministern wegen de« riesigen Ausfall» in denPariser Finanzen. Die Arbeitslosigkeit verursachteAusgaben in Höhe von neunMillionen Frank monatlich,überdies wurden drei Millionen verausgabt für Frauen und KinderEingezogene», bevor der Staat eingriff. Seit August gingen zumBeispiel die Erträge au» Verbrauchssteuern und Ottroi um fast69 Proz. zurück. Daher droht ein großes DefizitIn der Sitzung der Pariser Handeiskammer mst Vertretern vonacht großen Syndikaten wurden Transport- und Verkehr«-schwierigkeiten besprochen, besonder» im Postdienst, und ein-mutig scharf kritisiert. Man sprach sich dahin au», daß dieArbeitSmöglichkeiten vermehrt werden müßten, be-sonder» für Gebrauchsgegenstände, wie Schuhwerk, Winterkleidung,Hemden, Strumpswaren usw. Hinsichtlich der bisher größtenteilsau» Deutschland kommenden pharmazeutischen Präparate wurdeempfohlen, das Publikum aus die gleichen französischen und belgischenArtikel hinzuweisen, jedoch nicht zu Mitteln zu greifen, wie Englandbei deutschen Patenten.Die Steigerung der Fleischpreise.Wenn auch die Preishausse des Monats August im Septembersich nicht mehr in gleich stürmischer Weise fortsetzte wie im erstenKriegSmonat, so brachte der September doch noch erhebliche, denKonsum weiter belastende Preiserhöhungen für Fleisch. �Allerdingsmachen sich die Preissteigerungen örtlich und nach den Fleischartensehr verschieden geltend. Das geht soweit, daß in größeren Plätzendie verschiedenen Gegenden oft ganz abweichende Bewegungen derFleischpreise aufweisen. Ein typisches Beispiel hierfür ist Berlin.Hier sind von Juli bis September die Fleischpreise im Osten undZentrum der Stadt, dann aber auch noch im Norden am stärkstengestiegen, weniger stark im Süden, noch weniger im Nordwesten undSüdwesten. Im Westen dagegen ergibt sich für die gleichen Notie-rungen sogar ein Minus gegenüber Juli. Wenn auch bei dieserGelegenheit auf die Unzulänglichkeit aller PreiSnoticrungen, auchder amtlichen, auf denen unsere Vergleiche beruhen, hingewiesenwerden muß, so ist doch aus ihnen soviel zu schließen, daß i nGegenden mit starker A r b e i t e r b e v ö I ke r u ng diePreise für die vielbegehrten Fleischsorten weit stärker ge-stiegen sind als in Gegenden, wo die an sich teureren Fleisch-sorten mehr gekauft werden. Im allgemeinen gehört Berlin zu denStädten, in denen die Fleischpreise seit Juli sehr erheblich ange-zogen haben. An der Spitze steht fretlich Königsberg, wo dieVerteuerung gegen Juli ganz außergewöhnlich ist. Selbst Kalb-fleisch, das meist billiger geworden ist, hat hier ein« scharfe Preis-steigerung erfahren. Sehr stark verteuert hat sich Fleisch auch inPosen. Ueberhaupt kann man beobachten, daß in den Städtendes Osten» die Verteuerung am stärksten gewesen ist. während inMitteldeutschland und im Westen vielfach die Preissteigerung ge-ring, teilweise sogar eine Verbilligung gegenüber-Juli«ingetretenist. Eine Verbilligung weisen z. B. die Plätze Hannover,Dortmund und Essen auf. Auch Aachen zeigt geringer«Preise an, wobei freilich zu berücksichtigen ist. daß dort im Juli diePreise bereits sehr stark hinaufgegangen waren. Absolut standenauch im September die Preise noch immer sehr hoch.Was nun die Bewegung der Preise für die verschiedenenFleischgaitungen betrifft, so tritt deutlich auf der einen Seite eineziemlich allgemeine Verbilligung von Kalbfleisch; aufder anderen«ine Verteuerung von Rind- undSchweinefleisch zutage. Sehr stark und fast ohne Ausnahmesind die Preis« für Schweineschmalz und Schweine-s pe ck in die Höhe gegangen. Im Gegensatz zu der Bewegung derFleischpreffe in Friedcnszeisen zeigt, sich gegenwärtig einegrößere Selbständigkeit der einzelnen Markt-gebiete, in denen die Preisbewegung weit unabhängiger vonder in benachbarten oder gar weiter entlegenen Gebieten erfolgt,al» e« früher der Fall gewesen ist. Die Belastung de» Konsum«durch die hohen Fleischpreis« ist' bereits jetzt so stark, daß breit«Schichten der ärmeren Bevölkerung ihren Verbrauch schon merklich« i n s ch r ä n k e n m ü s s e n.Soziales./jus Industrie und Handel.Aufhebung der Getreidezölle i« Oesterreich-Uuguru.Wie«, 8. Oktober.(89. T. ffl.) Die Amtsblätter werden morgenst, Wien und Budapest Verordnungen betteffend die zeitweiseAußerkraftsetzung der Zölle für Getreide. Hülsen-früchte, Mehl und Mehlprodukt« veröffentlichen. Die ver-»rdnungen treten sofort in Kraft.Gehaltskürzungen eine» Militirlieferante«.Mit einer interessanten ZeugniSklage hatte sich gesterndie 5. Kammer deS Berliner Kaufmannsgenchtszu befassen. Vier weibliche Angestellte des FabrikantenFritz Wagner klagten gegen diesen auf Ausstellung einesanderen Zeugnisses.Sie nahmen sämtlich an einem bei allen gleichlautenden Passusim Zeugnis Anstoß, in dem es heißt:„Ihre Kündigung ersolgte,weil sie sich weigerte, die Erklärung abzugeben, daß sie an eineman�ha» Geschäft gerichteten anonymen Schreiben unbeteiligt ge>Wesen sei." In der Verhandlung machte der Beklagte dazu folgendeAusführungen: Nach Ausbruch des Krieges hatte er die Absicht, da?ganze Personal durchzuhalten. Um das durchführen zu können,wollte er eine allzemeinc Gehaltskürzung von zehn Prozent vor-nehmen. Auf eine dahingehende Rundfrage stellte das Personaldie Gegenfrage, in welcher Höhe die Abzüge gemocht werde«' sollten.Inzwischen lief auch da» den Anlaß zu den Prozessen gebendeanonyme Schreiben ein, welches da» Vorhaben de» Fabrikanten inwenig schmeichelhafter Form charakterisierte. ES legte dem Be-klagten nahe, daß er als Militärlieserant besonder» VeranlassungBütte, die vollen Gehälter � zu zahlen. Dem ganzen Inhalt de»Schriftstücks nach mutzte der anonyme Briefschrciber unter denAngestellten zu suchen sein. Der Beklagte wandte sich nun nichtetwa an das Personal direkt, sondern er ließ ein Rundschreibenfolgenden Inhalts an sämtliche Angestellten ergehen. Jeder An-gestellte solle ihm eine eidesstattliche Versicherung de» Inhalts ab-geben, daß er weder direkt noch indirekt an dem anonymen Briefbeteiligt sei, noch daß er die Informationen dazu gegeben habe.Während die Mehrzahl der Gehilfinnen die gewünschte eidesstattliche Versicherung abgaben, weigerten sich die vier Klägerinnen.Sie wurden deshalb unter Auszahlung des vollen Gehaltes sofortentlassen. Zu dem wahrheitsgemäßen Vermerk im Zeugnis hieltsich der Beklagte für berechtigt. Die Klägerinnen, dagegen erklärenübereinstimmend, daß sie an dem betreffenden Schreiben völligunbeteiligt seien und sich gänzlich schuldlos fühlten. Sie wolltensich über mittag nur. erst erkundigen, ob sie zur Abgabe einer der-artigen Erklärung verpflichtet sind. Sie seien durch den Vermerkim Zeugnis über alle Maßen geschädigt, denn kein Chef wolle sieauf ein derartiges Zeugnis hin engagieren.Der Vorsitzende, Mazistratöassessir Dr. Henschel, machte denBeklagten darauf aufmerksam, daß der KündigungSgrund nicht insZeugnis gehöre, und daß auch andererseits der Prinzipal vomAngestellten keine eidesstattliche Versicherung verlangen könne. Einderartige? Verlangen fei sogar im vorliegenden Falle eine kränkend«Zumutung. Denn der Angestellte werde dadurch indirekt einer un-ehrenhaften Handlung verdächtigt. Dies« Verdächtigung liege aucherneut in der betreffenden Wendung im Zeugnis, so daß den Klage-rinnen wohl zu glauben sei, sie bekämen aus die? Zeugnis hin keineneue Stellung.Die Parteien unterwarfen sich daraufhin folgendem Tchieds-fyruch: Die Klägerinnen geben dem Beklagten nicht«ine eideS-stattliche Versicherung, sondern die einfache Erklärung ab, daß siemit dem anonymen Schreiben in keiner Verbindung stehen. DerBeklagte stellt seinerseits den Klägerinnen neue Zeugniff«»ii»/i»denen der beanstandete Zusatz fortgelassen ist.Gerichtszeitung.Gewerkschaftsbeitritt und Erpressung... Seit Jahrzehnten ist von den Vertretern der Sozialdemo-kratie im Reichstag darauf hingewiesen, daß die Praxis desReichsgerichts, in der Androhung einer Arbeitsnieder-legung für den Fall der Nichtgewährung bestimmter Arbeits-bedingungen eine Erpressung zu sehen, dem Rechts-gefühl und auch dem Gesetz widerspricht. Tatsächlichführt eine solche Praxis dazu, ohne Vergleichsver.Handlungen von dem Recht des Streiks Gebrauch zumachen. Die Vertreter bürgerlicher Parteien und schlleßuchdie Regierung anerkannten das Berechtigte der gegen diesePraxis geltend gemachten Bedenken. In der Literatur geschahdas gleiche. Auch im Ausland war mgn über die geschildertePraxis erstaunt. Die Motive zum norwegischen Strafgesetz-buch erklärten die Praxis des Reichsgerichts für ungeheuer-lich. Tie Regierung legte dann dem Reichstag einen Gesetz-entwurf vor, der den erhobenen Klagen Rechnung tragensollte. Der Entwurf gelangte nicht zur Verabschiedung, weilseine Fassung völlig unzulänglich war und die Regierungeiner einwandfreien Fassung nicht zustimmte. Wie notwendigeine gesetzgeberische Aktion auf diesem Gebiete ist, zeigte eineam Donnerstag vor dem Ersten Strafsenat verhandelte Straf-fache. In dieser anerkannte zwar das Reichsgericht, daß demLandgericht ein Verständnis für die Berechtigung geWerk-schoftlicher Organisationen zu fehlen scheine, verwarf aberdennoch die Revision aus dem formellen Grunde, daß die„tatsächliche Feststellung" für das Reichsgericht unangreifbarsei.—ES handelte sich um ein Urteil deS Landgerichts Traunstein vom7. April, durch welches der Zimmermann Schmid, der TagelöhnerHuber und der Bauhilfsarbeiter Formann wegen versuchter Er-Pressung zu je 19 Tagen Gefängnis verurteilt worden sind. ImSommer 1913 wurde in Traunstein der Neubau eines Kranken-hauseS errichtet. Die Angeklagten waren hierbei tätig und suchtenals treue Anhänger ihren gewerkschaftlichen Orgamsationen dieNichtorganisierten Kollegen zum Beitritt zu diesen Organisationenzu veranlassen. Da» Landgericht hat nun festgestellt, daß die An-geklagten bei ihren Werbeversuchen verschiedene Drohungen an-gewendet haben; z. B.:„Wir lassen Dich nicht auf den Bau, Dukriegst sonst keine Ruhe." Das Landgericht hat ferne- ange-nomine«, daß der Vermögensvorteil, den die Angeklagten den be-treffenden Verbänden in Form von Mitgliedsbeiträgen verschaffer»wollten, ein rechtswidriger gewesen sein würde, da diesen Verbändenein rechtlicher Anspruch auf solche Beiträge nicht zustehe. Deshalbwurde der Tatbestand der versuchten Erpressung für festgestellterachtet.Die Revision der Angeklagte« wurde vom Reichsgericht mitfolgender Begründung verworfen: Wenn das Landgericht ange-nommen hat, daß die Angeklagten den fraglichen Arbeiterorganifg-tionen die Beiträge des Arbeiters F. zuwenden wollten und hierineinen rechtswidrigen VcnnögenSvorteil erblickt, so ist dies formellnicht zu beanstanden, die Verurteilung wegen versuchter Erpressungalso gerechtfertigt. Es ist aber nicht zu verhehlen, daß die Auf-fassung der Strafkammer überraschend ist. DaS Urteil verrät einengewissen Mangel an sozialem Empfinden»der mangelnde Kenntnisder Arbeiterverhältnisse. Denn e» dürfte doch allgemein bekanntfein, daß dies« Organisationen den Zweck haben, durch feste» Zu-sammenhalten und Ausschluß der Nichtorganisierten Arbeiter bessereArbeitsbedingungen gegenüber den Unternehmern zu erlangen.Warum et hier anders gewesen und den Angeklagten nicht darumzu tun gewesen sein soll,' den F. zum Beitritt zu ihren Organisa-tionen zu veranlassen, ist allerdings nicht so leicht einzusehen. Indessen dieS liegt auf tatsächlichem Gebiete, und das Reichsgerichtist außerstand«, in dieser Beziehung Abhilfe zu schaffen.So zutreffend die Darlegungen des Reichsgerichts überden Wert gewerkschaftlicher Organisationen sind, so wenigkann das Ergebnis befriedigen, daß die Verurteilung derdrei Arbeiter aus formalen Gründen nicht ausgehoben wurde.kleine Nachrichten.In öen Toü gefolgt.Ein erschütternde» Familiendrama spielte sich dieser Tage indem märtifiben Städtchen Dahme ab. Wie der„Anzeiger fürDahme' berichtet, war der Frau de» BanldirektorS Lrtur See-mann durch die Militärbehörde der Tod ihres Mannes, der alsReserveleutnant im Feld« stand, gemeldet worden. SuS Gram überden schweren Verlust beschloß die grau, mit ihren Angehörigen au«dem Leben zu scheiden. Im Einverständnis mit ihrer Mutter er-schoß Frau Seemann zuerst ihre Mutter, ihre zweiK i n d e r im Alter von 7 und 4 Jahren und dann sich selbst.Wie die Unglückselige. vor ihrer Tat selbst niederschrieb, ist sie in denTod gegangen, weil sie ohne ihren Mann, den sie über alle» liebte,nicht länger leben zu können glaubte.Sriefkasten üer Redaktion.Di« juristische Sprechstunde findet Lindenstrahe 8, vierter Hosrecht», parterre, am Montag bis Freitag von 8 di» 6 Ubr, amSonnabend von 8 bis S Ubr statt. Jeder für den Briestasten be-stimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl al« Merkzeichen bei-»usügen. Bnrüchc Antwort wird nicht«tiilt. Anfragen, denen keine«boirneminlSquittung beigefügt ist, werben nicht beantwortet. EiligeFragen trage man in der Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstückeund vergleichen bringe«an in die SPrechft und« mit.Mülle» Julius, l. 6 Monate. 2. Für die Verhaftung find IS M.und ferner monatlich 24 M. BerpflegungSkoften zu zahlen.— V. 87.Aithmalifche Beschwerden geringeren ÄradeS(Lungenerweiterung oder der«gleichen. LanMNii mpfli-htig.— M. 81.64. Nach dem Gesetz new.—». H. 199.Plaltsuk. Voraussichtlich werden Sie nur für landsturmpflichtig erachtet werde».— Sch. 89. Untere» Erachten» würde eine Beschwerde beim Versicherung»-amt. Klosterstratze, Erfolg haben. Der Invalidenversicherung gegenüberwürden Sie erst dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn Sie mindesten»23 Woche» hintereinander erwerbSunfädig waren. Dann erhalten Sie dieKrankenrcnte.— I-U. Z. Wir haben JhreSinfcndurig erhalten und teilen Ihr«Meinung. Sine öffentliche Erörterung dieser Fragin ist zurzeit nicht miglich.FreireltgtSs««»«einde. Sonntag, den ll. Oktober, vor«.»Uhr"Pappel-Allee lS— 17; NeuUlln,.Jd-alpassage"; Tegel. Bahnhofstr. 15 undOber-Schönrweide, Klaraftr. 2: Fretreligiöfe Vorlesung.— Vormittag»11 Uhr, Kleine Frankfurter Str. 6: Vortrag von Herrn Dr. M. Brie:.Fichte, ein deutscher Philosoph."— Damen und Herren al» Gäste will-kommen.'«llgrmelne Kranke«, und Sterbekasie der Metallardeiter.(v. Hamburg. Filiale vaumschulenweg. Den inTreptow wohnenden Mitgliedern zur Kenntnis, daß am Gonnadend, denlv. Oktober, abend» von S'/,— 10 Uhr, im Lokal von Wolfram, SlfenstrlOl,Ecke Kietholzstraße, kassiert wird.«llgemetne FamUtrufterdekasse. Sonntag, den 11. Oktober, vong bis e Uhr, im Restaurant, Gerichtstraß« 12/13: Zahltag.«etteranSfichteu fit da» mittlere Rarddeutschland dt»Sonutogmittag: Ziemlich mild. Zeitweife aufklarend, ader noch über-wiegend bewölkt»der nedelig. Im Südost«« an de» meiste» Orte« noch