Nr. 343. 31. Jahrgang.
Verlustlisten.
Die Verluftliste Nr. 102 der preußischen Armee enthält Verluste folgender Truppen:
2. Garde- Reg.; Garde- Gren.- Reg. Elisabeth; 5. Garde- Reg.; Garde- Ref.- Jäger und Garde- Res.- Schützen- Bat.; Gren.- bzw. Inf. bzw. Füs.- Regimenter Nr. 1, 4, 13, 26, 28, 30, 35, 37, 38, 40, 41, 44, 48, 50, 57, 63, 66, 70, 71, 78, 88, 93, 94, 96, 97, 99, 118, 132, 137, 138, 148, 151, 152, 153, 157, 159, 160, 162, 163, 164, 165, 170, 173, 175; Res- Inf.- Regimenter Nr. 11, 20, 23, 31, 32, 35, 36, 38, 40, 51, 53, 71, 80, 83, 87, 88, 130, 204, 207, 234, 236, 239; Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 9, 11, 13, 18, 21, 33, 37, 49, 53, 75, 83, 109; Brig.- Erf.- Bat. Nr. 11; Landst.- Bataillone Cosel, IV. Darmstadt , III. Frankfurt a. D.; Jäger- Bat. Nr. 10; Ref.- Jäger- Bataillone Nr. 5, 8, 18; Festungsmaschinengew.- Abt. Nr. 2( siehe Landw.- Reg. Nr. 37, Posen). Ref.- Hus.- Reg. Nr. 4; Hus.- Reg. Nr. 6( siehe Erf.- Kav.- Reg. der 4. Landw.- Dib.;, 10, 15; II.- Reg. Nr. 12; Jäger- Reg. zu Pferde Nr. 4; Ers.- Kav.- Reg. ber 4. Landw.- Div.; Res.- Rab.- Abt. Nr. 45; Kab.- Est. der 4. Ers.- Div.
1. und 3. Garde- Feldart.- Reg.; Feldart.- Regimenter Nr. 4, 8, 35; Ref.- Feldart.- Regimenter Nr. 6, 14, 19. Fußart.- Regimenter Nr. 1, 7, 9, 18; Res.- Fußart.- Regimenter Nr. 9, 18. Pion. - Regimenter Nr. 19, 29, 31; Pion. - Bataillone: Garde, II. Garde( siehe Pion.- Reg. Nr. 31), I. Nr. 1, I. Nr. 4, I. Nr. 6, 1. Nr. 11, 11. Nr. 14, 1. Nr. 16; Pion.- Ers.- Bat. Weber und Metz ( letzteres siehe Pion. - Ers.- Bat. Weber).
Etappen- Kraftwagenpart Nr. 1, Düsseldorf .
II. Munitionsfol.- Abt. des Garde- Reserveforps; Munitionsfol. San. Komp. Nr. 2 des Garde- Reservekorps; Felblazarett Nr.
bes 9. Armeekorps.
des 7. Armeekorps.
Train- Abt. Nr. 9; Feldbäderei- Sol. der Train- Abt. Nr. 20.
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2
Stadtbezirke 202-217, 269-271 in der 24. Gemeindeschule, Hinter der Garnisonkirche 2,
Stadtbezirke 218-241 in der 110. Gemeindeschule, Schönhauser Alee 166a, Stadtbezirke 242-248 in der 213. Gemeindeschule, Christburger Straße 14,
Stadtbezirke 249-254 in der 200./214. Gemeindeschule, Oderberger Str. 57,
Stadtbezirke 255-268, 272-278 in der 111./186. Gemeindeschule, Pflugftr. 12,
Stadtbezirle 279-288, 297-804 in der 242. Gemeindeschule, Wiclefftr. 53/54,
Stadtbezirke 284-290 in der 199./205. Gemeindeschule, Levegow straße 26, Stadtbezirke 291-296, 309 in der 82./90. Gemeindeschule, Turmftraße 75, Stadtbezirke 305-308, 310-314 in der 70. Gemeindeschule, Ravenéstraße 12, Stadtbezirke 315-326 in der XVIII. Hilfsschule, Gothenburger Straße.
Die Mietsbeihilfe darf 50 Proz. der Miete, aber nicht mehr als 15 M. monatlich betragen; fie wird nachträglich für den dem Antrag voraufgegangenen Kalendermonat an den Hauswirt bezahlt. Bur Stellung des Antrages ist der Erwerbslose berechtigt; auch fann das Mietseinigungsamt die Bewilligung anregen.
Wie bei der Arbeitslosenunterstüßung hat auch die Landesverficherung es übernommen, Mietshilfe zu zahlen. Die Landesversicherung hat folgende Bestimmungen getroffen:
Versicherten, welche von der Landesversicherungsanstalt Berlin seit mindestens vier Wochen Arbeitslosenunterstüßung erhalten, tann auf ihren Antrag eine 25prozentige Erhöhung ihrer Arbeitslosenunterstügung als Mietsunterstützung gewährt werden. Die Mietsunterstützung wird direkt an den Hauswirt abgeführt. Anträge sind im Bureau der Landesversicherungsanstalt Berlin , Am Köllnischen Part 3, zu stellen. Die Mietsunterstügung darf die Hälfte der zu zahlenden Miete und den Betrag von 15 M. monatlich nicht übersteigen. Der Mindestfaz der Mietsunterstützung beträgt 6 M. monatlich."
Einigungsämter.
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Mittwoch, 16. Dezember 1914.
Das Berliner Adreßbuch für 1915 gelangt von heute ab bis einschließlich Donnerstag, den 17. d. M., in der Haupterpedition des Berliner Lokal- Anzeigers", Zimmerstraße 36-41, täglich von 9 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags zur Ausgabe, an die Vorbesteller Bom Freitag, den 18. D. W., ab erfolgt die Lieferung der nicht ab gegen Aushändigung der ihnen zugegangenen Legitimationstarte. geholten Exemplare an die Adresse der Besteller gegen eine Zuftellungsgebühr von 30 Pf. Der neue Jahrgang hat eine außer ordentlich große Veränderung in seinem Adressenmaterial erfahren. Der Verzug der Bewohner aus Berlin nach den Vororten ist in diesem Jahre stärker als in den letzten Vorjahren. Während aber früher vornehmlich der Westen gewählt wurde, zeigt die Zunahme der Seiten im V. Teil das stärkere Anwachsen der nördlichen und östlichen Vororte. Insbesondere haben Friedrichsfelde , Lichtenberg Bankow, Reinickendorf und Weißenfee dadurch gewonnen. Der Zu zug von außerhalb nach Berlin hat nur in so geringem Maße stattgefunden, daß das Namensverzeichnis teine Bermehrung aufweist. Adreßbücher, die nicht vorbestellt sind, werden nur zum Ladenpreise von 16 M. ausgegeben.
Wiederbeginn der Preußisch- Süddeutschen Klassenlotterie. Am 12. Februar des kommenden Jahres werden die aus Anlaß des Krieges aufgeschobenen Riehungen der fünften Klassenlotterie ihre regelmäßige Fortsetzung finden. Die Ziehungstage für die zweite bis füntte Klasse sind wie folgt festgelegt: Zweite Klasse: 12. und 13. Februar, dritte Klasse: 12. und 13. März, vierte Klasse: 13. und 14. April und fünfte Klasse: 7. Mai bis 3. Juni 1915. Die Erneuerungsfristen enden somit für die zweite Klasse am Montag, 8. Februar, für die dritte Klasse am Montag. 8. März, für die vierte Klaffe am Freitag, 9. April und für die fünfte Klasse am Montag, 3. Mai. Die Lose der zweiten Klaffe( die erste ist vor Ausbruch des Krieges gezogen) gelangen noch im Laufe dieses Monats bei allen Lotterieeinnehmern zur Ausgabe. Die zur zweiten laffe bereits erneuerten sowie die bis zur fünften Klasse vorausbezahlten Lose behalten ihre Gültigkeit.
Verkehrsschmerzen.
Wenn man
Die baherischen Verlustlisten Nr. 119 und 120 veröffentUeber eine völlig unzulängliche Personenbeförderung nach Spandau lichen Verluste des Inf.- Leib- Reg.; Inf.- Regimenter Nr. 1, 2, wird uns u. a. von einem im dortigen Feuerwerkslaboratorium be3, 4, 6, 10, 11, 14, 16, 19, 20, 21; Res.- Inf. Reg. Nr. 21; Brig.- Ers.schäftigten Arbeiter folgendes geschrieben: Die vor einiger Zeit vom Bataillone Nr. 5, 6, 11; Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 1, 6; Landst." Vorwärts" gebrachte Notiz über unzureichende Eisenbahnver Inf.- Bat. Kempten ; 2. Schweres Reiter- Reg. Landshut; 1. und 7. bindungen nach Schöneweide könnte man mit demselben Recht auf Chevaurlegers- Reg.; Res.- Kav.- Reg. Nr. 6; Pion.- Reg. II. Bat., Spandau anwenden. Eine Fahrt des Morgens von Berlin nach Speher; 1. Ref.- Pion.- Komp.; 5. Feldart.- Reg. Landau; Res.dort ist oft geradezu lebensgefährlich. So habe ich z. B. schon sehen Fußart.- Reg. Nr. 3; 1. Erf.- Pion.- Romp.; 2. mobile Landw.- Pion.Komp.; 3. Ers.- Bat.; Etappen- Kraftwagen- Kol. Nr. 9; Etappen müssen, daß ein Zug sich bereits in Fahrt befand, als plöglich der Fuhrpark- Kol. Nr. 7 der 3. Train- Abt.; Fernsprech- Abt. 2 des Stationsvorsteher denselben noch einmal halten lassen mußte, weil 2. Armeekorps; Etappen- Fernspr.- Depot Nr. 6; San.- Komp. 1 des Gestern hat der Bundesrat auf Grund des§ 3 des Gesetzes auf den Trittbrettern noch Fahrgäste standen. Die Beförderung der 3. Armeekorps; Ref.- San.- Komp. Nr. 6; 2. Landw.- Bion- Komp.: über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen vielen Arbeiter und Arbeiterinnen könnte vielleicht mitunter etwas 1. Erf.- Pion. Komp., 9. Ers.- Brig.; Pion.- Abt. der Kav.- Div.; 3. Armeekorps; Ref.- Armeekorps; Stappen- Telegraphen- Direktion Maßnahmen vom 4. August 1914 eine Verordnung über die glatter von statten gehen, wenn nicht selbst in aller Frühe in einent der 6. Armee; Res- Train- Abt. Nr. 1; Res.- Bäd.- Kol. Nr. 1, 1. Res. Einigungsämter erlassen, welche für Streitigkeiten zwischen Buge drei Wagen zweiter Klasse mitgeführt würden. Armeekorps; Gtapp.- Hilfsbäd.- Kol., 2. Armeekorps; Etappen Mietern und Vermietern oder zwischen Sypo- bedenkt, daß diese Abteile nur sehr schwach benugt werden, so kann Silfs- Bäd.- Rol.; Ref.- Feld- Bäd.- Kol. 6; Etappen- Straftwagen- Stol. thekenschuldnern und Hypotheken gläubi.man nicht verstehen, weshalb anstelle der leer mitgeführten Wagen Nr. 8; Div.- Brüden- Train 5, 3. Armeekorps; Schwere Prov.- Stol. 5, gern von Gemeindebehörden errichtet sind. Die Errichtung nicht solche dritter Selafie eingestellt werden. Die Schwierigkeiten in 2. Armeekorps; 2. Train- Abt., 1. Trainstaffel- Fuhrpart- Stol. Nr. 6, folcher Aemter ist den Kommunen überlassen. Sind solche der Beförderung der großen Zahl in Spandau beschäftigten Menschen 3. Armeekorps; 1. Armeekorps; 3. Armeekorps; Reservekorps; Feld- Ginigungsämter errichtet, so kann die Landeszentralbehörde bilden außerdem eine Duelle ständiger Unfallsgefahren. lazarett Nr. 10, 3. Armeekorps; Inf.- Regimenter Nr. 13, 17; den Erscheinungszwang der Parteien und die Zulässigkeit der fondere Anforderungen in der gegenwärtigen Kriegszeit ihr die Die Eisenbahnverwaltung dürfte und könnte, wenn nicht be Ref.- Inf.- Regimenter Nr. 7, 16, 3; 6. Chebaurlegers- Reg., Bah- Abgabe eidesstattlicher Versicherungen anordnen. Die Gerichte ſondere Anforderungen in der gegenwärtigen Kriegszeit ihr die reuth; 2. UL.- Reg. Ansbach; Res.- Fußart.- Reg. Nr. 2. Die sächsische Verlustliste Nr. 75 meldet Verluste des müssen. vor Einräumung einer Zahlungsfrist die Einigungs- reguläre Beförderung dieser Tausende und aber Tausende Arbeiter 2. Gren.- Reg. Nr. 101, Dresden ; 5. Inf.- Reg. Nr. 104, Chemnitz ; ämter gutachtlich hören. Die Verordnung lautet im Wortlaut: und Arbeiterinnen unmöglich machen, sicher auf Abstellung des ge Ref.- Inf.- Reg. Nr. 104; 6. Inf.- Reg. Nr. 105, Straßburg ; 7. Inf.§ 1. Jit im Bezirk einer Gemeindebehörde eine kommunale schilderten Mißstandes dringen. Reg. Nr. 106, Leipzig ; Landw.- Inf. Reg. Nr. 106; Ref.- Juf- Reg. oder gemeinnüßige Anstalt( Einigungsamt) mit der Aufgabe beNr. 107; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 133; 11. Inf.- Reg. Nr. 139, Döbeln ; traut worden, zwischen Mietern und Vermietern oder zwischen 13. Inf. Reg. Nr. 178, Kamenz ; 15. Inf.- Reg. Nr. 181, Chemnib; Hypothekenschuldnern und Hypothekengläubigern zum Zwede eines 16 Inf.- Reg. Nr. 182, Freiberg und Truppenübungsplatz Königs - billigen Ausgleichs der Interessen zu vermitteln, so kann die brüd; Res.- Inf.- Reg. Nr. 244. Landeszentralbehörde anordnen, daß die Vorschriften der§§ 2 und 3 Geltung haben sollen.
Die württembergischen Verlustlisten Nr. 78 und 79 enthalten Verluste des Brig.- Erf.- Bat. Nr. 54; Res.- Inf.- Reg. Nr. 119; Inf.- Reg. Nr. 120; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 120; Füs.- Reg. Nr. 122; Gren.- Reg. Nr. 123; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 123; Inf.- Reg. Nr. 125; Inf.- Reg. Nr. 127; Inf.- Reg. Nr. 180
Drag. Reg. Nr. 25; Drag.- Reg. Nr. 26; Kav.- Erf.- Abt. Feldart.- Regimenter Nr. 13, 29, 49, 65.
2. Res.- Pion. Komp.
Ref.- Inf.- Reg. Nr. 120.
Mietshilfe für Arbeitslose.
§ 2. Mieter, Vermieter, Hypothekenschuldner, Hypothekengläubiger sind verpflichtet, auf Erfordern des Einigungsamts vor diesem zu erscheinen. Die Gemeindebehörde kann sie hierzu durch eine einmalige Ordnungsstrafe bis zu einhundert Mark anhalten. Mieter und Hypothekenschuldner sind verpflichtet, über die für die Vermittlung erheblichen, von dem Einigungsamte bestimmt zu bezeichnenden Tatsachen Auskunft zu erteilen. Die Vorschrift im Abjat 1 Sab 2 findet entsprechende Anwendung.
Gegen die Feitjeßung der Ordnungsstrafe( Abs. 1, 2) findet Beschwerde statt. Sie ist binnen zwei Wochen bei der Gemeindeaufsichtsbehörde zu erheben; diese entscheidet endgültig.
§ 3. Die Gemeindebehörde ist befugt, von den im§ 2 Abs. 1 bezeichneten Personen eine Versicherung an Eides Statt über die
Am 3. Dezember hat die Stadtverordnetenversammlung be- Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Auskunft entgegenzunehmen. schlossen, an Erwerbs- und Arbeitslose Mietsunterstützung zu gewähren. Der Kreis der Erwerbs- und Arbeitslosen ist wie folgt abgegrenzt worden:
§ 4. Handelt es sich in einem Verfahren, in dem die§§ 1, 2 oder 3 der Bekanntmachung des Bundesrats vom 7. August 1914 ( Reichsgesetzbl. S. 359) oder die§§ 1 oder 3 der Bekanntmachung des Bundesrats vom 18. August 1914( Reichsgesebbl. S. 377) Anwendung finden, um die Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinjes oder des Zinses für ein hypothekarisch sichergestelltes Darlehen oder die besonderen Rechtsfolgen, die wegen der Nichtzahlung oder der sind oder eintreten, so hat das Gericht, sofern die Landeszentralnicht rechtzeitigen Zahlung nach Gesetz oder Vertrag eingetreten behörde von der ihr nach§ 1 zustehenden Befugnis Gebrauch gemacht hat, das Einigungsamt vor der Entscheidung gutachtlich zu hören.
Lebensmittelvorsorge in Schöneberg .
Die Stadtverordnetenverfammlung bewilligte in ihrer Sigung am Montag eine weitere Million für Striegsunterstützungen. Eine Anfrage des Genossen Küter, ob auch der hiesige Magistrat an die im Felde stehenden Einwohner Liebesgaben gesandt hätte, wurde vom Bürgermeister Blankenstein in bejahendem Sinne beantwortet. Die Gemeindebefchlüsse über die Gehaltszahlung der zum Kriegsdienst einberufenen Beamten, Angestellten und Arbeiter sollen zunächst bis zum 31. März 1915 in Kraft bleiben. Genosse Mohs frägt an, ob die gezahlte Reichsunterstügung bei der Lohnzahlung zur Anrechnung fomme. Vom Kämmerer Wachowicz wird ent gegnet, daß der volle Lohn ausgezahlt und nichts abgezogen werde. Zur Beratung gelangte dann der folgende fozialdemokratische Dringlichkeitsantrag, der vom Genossen Moltenbühr begründet wurde:
Die Stadtverordnetenversammlung richtet an den Magistrat das Ersuchen, dahin wirken zu wollen, daß auf den Nieselfeldern sowie auf den sonstigen für landwirtschaftliche Zwecke geeigneten Ländereien der Stadt Berlin- Schöneberg Vorbereitungen getroffen werden zum Anbau von Frühgemüsen. Wenn der Krieg im Laufe des Winters nicht beendet ist, dann ist mit der Aussaat von Mohrrüben, Spinat, Kohlrabi, Wirsing und anderen Gemüsen so zeitig zu beginnen, daß diese früher als in gewöhnlichen Jahren dem Konsum zugeführt werden können."
Erwerbslose Angestellte, Arbeiter, fleine Gewerbetreibende und Angehörige freier Berufe, welche mit dem Hauswirt oder deffen Bertreter einen Mietsvertrag abgeschloffen haben, fönnen während der Striegszeit eine Mietsbeihilfe erhalten, wenn sie unverschuldet burch den Krieg in Not geraten sind und während der letzten vier Wochen vor der Stellung des Antrags Erwerbs- und Arbeitslofen unterstützung erhalten haben. Die Jahresmiete der Wohnung darf nicht mehr als 500 M. betragen. Umfaßt der Mietsvertrag Wohnräume und für gewerbliche Zwede beſtimmte Räume, so darf der Der Gerichtsschreiber hat die Klage, die Ladung oder den Anes ablebnt, auf dem Rieselgut die Gärtnerei zu betreiben, auch die auf die Wohnräume entfallende Betrag nicht mehr als 500 m. betragen.
Soweit es sich um die Mietshilfe der Stadt handelt, so müssen die Anträge mündlich unter Vorlegung des Mietsvertrages und der Kontrollfarte in der zuständigen Geschäftsstelle angebracht werden; auch die Arbeiter, die von ihrer Gewerkschaft Arbeitslosenunterstügung erhalten, müssen sich wegen Mietshilfe an die hier folgenden Stellen wenden.
Die Geschäftsstellen
befinden sich für die Stadtbezirke 1-14, 143, 144 in der 130. Gemeindeschule, Niederwallstr. 6/7,
Stadtbezirke 15-30 in der 181./169. Gemeindeschule, Tempel
hofer Ufer 2,
Straße 2,
trag in Abschrift dem Einigungsamt unverzüglich mitzuteilen. Das Einigungsamt ist verpflichtet, sein Gutachten mit tunlichster Beschleunigung dem Gerichte mitzuteilen. wiffentlich falsch erteilt, wird mit Geldstrafe bis zu 1000 m. bestraft. § 5. Wer die gemäߧ 2 Abs. 2 von ihm erforderte Auskunft § 6. Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Ausführung dieser Verordnung.
§ 7. Die aus Anlaß dieser Verordnung vorzunehmenden gerichtlichen Handlungen und das Verfahren vor dem Einigungsamt einschließlich aller hierfür erforderlichen Urkunden sind stempelund gebührenfrei.
Aus Groß- Berlin.
Redner führt aus, daß trotzdem die Ernte als über dem Durch schnitt stehend bezeichnet werden könne, doch die Befürchtung bestehe, müsse die Stadt die ihr mögliche Vorsorge treffen und die großen es werde Mangel an einzelnen Nahrungsmitteln eintreten. Darum verfügbaren Landflächen mit Feldfrüchten bebauen. Stadtverordneter a ow( Lib. Fr.) will diese Aufgabe dem Reiche überlassen, da das Risiko für die Stadt zu groß sei, während Stadtrat Jacobi dort tätigen Ruffen seien nicht in der Lage, die Arbeiten zu leisten. Nachdem noch die Genossen Peterson und hoffmann für die Durchführbarkeit des Antrages eingetreten, wurde derselbe einstimmig dem Magistrat überwiesen.
Verlangter Mietsnachlaß in Treptow .
Die letzte Gemeindevertretersizung verhandelte über die Weiterzahlung der Arbeitslosenunterstützung und Errichtung eines Arbeitsnachweises. Vom Gemeindevorstand wurde mitgeteilt, daß sich die Zahl der Arbeitslosen ständig vermindere. Für Arbeitslosenunterstützung sind bis jetzt 16 000 m. verausgabt worden. Gemeindevertretung bewilligte für diese Zwede weitere 11000 M. Die Gesamtausgaben der Gemeinde für Kriegsunterstützungen find mit 340 000 m. veranschlagt.
Die
Als Mietsunterstüßung sollen 50 Proz. gezahlt werden, wenn
Stadtbezirke 31-49 in der 22. Gemeindeschule, Pallasstr. 15, Arbeitslosenunterstüßung in Berlin und den Vororten. Der Vermieter 20-25 Broz. Mietsnachlaß gewährt. Die Ausgaben Stadtbezirke 50-66 in der 108./110. Gemeindeschule, Hagel. Die Gewerkschaftskommission erhielt vom Magistrat Berlin für Mietsbeihilfe fchäßt man auf 60 000 M. 3ur Unterstützung der Berger Str. 84, folgendes Schreiben:" Wir haben mit den Magistraten von Angehörigen der Kriegsteilnehmer, insbesondere von Wöchnerinnen, Stadtbezirke 67-78 in der 60./236. Gemeindeschule, Bergmann Charlottenburg, Schöneberg, Wilmersdorf und mit den Ge- find der Gemeinde von einem Mitbürger 40 000 M. überwiesen straße 60/65, meindevorständen Lichterfelde, Stegliz , Friedenau, Pankow , worden. Stadtbezirke 79-97, 187-142 in der 168. Gemeindeschule, Ober- Schöneweide, Stralau, Friedrichsfelde, Heinersdorf , Der Potsdamer Magistrat und der Burgfrieden. Dieffenbachstr. 51, Nieder- Schönweide und Mariendorf folgendes Abkommen geSchon im Jahre 1911 hatten die Potsdamer Arbeiterturner eine Stadtbezirke 98-113 in der 114. Gemeindeschule, Köpenicker troffen: Personen, welche vor dem 1. Juni in einer der ge- Eingabe an die städtische Körperschaft gerichtet, worin sie um lebernannten Gemeinden ihren Aufenthalt gehabt haben, aber nach laffung einer städtischen Turnhalle für ihre Uebungen ersuchten. Das Stadtbezirke 114-136 in der 62. Gemeindeschule, Schmidstr. 38, dem 1. Juni nach Berlin verzogen sind, wird von der Stadt Gesuch wurde damals abgelehnt und bei der Debatte in der StadtStadtbezirke 145-165 in der 38. Gemeindeschule, Krautstr. 43, gemeinde Berlin im Falle der Bedürftigkeit Arbeitslosenunter- verordnetenversammlung gebrauchte der Oberbürgermeister Boßberg Stadtbezirke 166-177 in der 256./287. Gemeindeschule, Memeler flüßung nach den in Berlin üblichen Sägen gewährt. Die den Ausdruc:„ Wir sind die Herren der Hallen und überlassen sie denen, genannten Gemeinden verpflichten sich, in gleicher Weise bei die ihrer würdig find." Die Arbeiterturner haben sich damals mit Stadtbezirle 178-181 in ber 3. Gemeindeschule, Petersburger Personen zu verfahren, welche nach dem 1. Juni aus Berlin der Ablehnung des Gesuches zufrieden gegeben. Inzwischen ist nun Straße 4, in einen der genannten Vororte verzogen sind, welche sich ber Strieg ausgebrochen und von hoher Stelle fiel das Wort:" Ich tenne teine Parteien mehr." Die Regierung ist ferner bemüht, alles zit Stadtbezirke 182-188, 189a, 189D, 189F, 194-201 in der diesem Abkommen angeschlossen haben. Wir ersuchen, bei 257./294. Gemeindeschule, Bözowfir. 40, Aufnahme und Prüfung der Unterstüßungsgesuche dieses Ab- un, um den Burgfrieden zwischen den Parteien und Konfessionen Stadtbezirke 189B, 1890, 189E, 190-198 in der 279. Gemeinde- fommen zu berücksichtigen. Fischbeck." Das Abkommen ist Diese Tatsachen veranlaßten jetzt die Arbeiterturner, erneut an schule, Pasteurstr. 5, sehr verständig. den Magistrat der zweiten königlichen Residenzstadt heranzutreten
Straße 24/25,