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Wiedereintritts in Arbeit oder Erwerb) find 1112 Berfonen. J Arbeitsgelegenheit werden in diesem Aufruf vernünftiger- hat. Ursprungszeugniffe find für die aus England und Indien  16 752 Personen bezogen Unterstüßung im Gesamtbetrage weife teine sogenannten Rotstandsarbeiten" gefordert, wohl ausgeführten Güter vom 21. Dezember ab nötig, Erklärungen über von 69 482 M., davon je 4 M. 14 278 Personen, ie 5 m. aber wird der ganz gewiß berechtigte Wunsch ausgesprochen, den Bestimmungsort für Güter aus Indien   werden seit dem 2474 Personen. daß jede Beschränkung in der Beauftragung behördlicher Druc- 15. Dezember verlangt.

Ruhe in der Silvesternacht.

Uruguay   fündigt seine Handelsverträge. Dem Auswärtigen Amt   ist vom Vertreter der Republik Uruguay

Soziales.

Aus dem Innungsschiedsgericht.

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2. Von der Stadt wurden an 7124 Mitglieder von 15 arbeiten unterbleibt und daß, soweit irgend angängig, jezt auch Arbeiter und Angestelltenorganisationen, die Drucksachen in Arbeit gegeben werden, deren Ausführung die felbit jagungsgemäß Unterftigung gewähren, Buschläge sonst vielleicht erst in späterer Zeit bewirkt worden wäre. im Gesamtbetrage von 22 284 M. gezahlt. Siervon trafen auf Auch eine Reihe von Arbeiterorganisationen haben ja mit dem im Auftrage seiner Regierung mitgeteilt worden, daß der Handels­die freien Gewerkschaften 6593 Mitglieder mit 20 151 M. Ausbruch des Krieges den Umfang ihrer Publitationen ein- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen   Reiche und Uruguay  ( und zwar Metallarbeiter 2759 M., Holzarbeiter 6408 M.). geschränft. Jegt, da sich die Verhältnisse geklärt haben und vom 20. Juni 1902, fowie die lebereinkunft der beiden Länder vom 3. Die Landesversicherungsanstalt Berlin   manche in der ersten Bestürzung oder in der Not des Augen 5. Juni 1899 zum 18. Dezember 1915 gekündigt find. Gleich hat von 18 885 bei ihr eingegangenen, teils von den städtischen blicks beschlossenen Maßnahmen sich glücklicherweise als nicht zeitig hat die Republil ihre Handelsverträge mit Frankreich   und Unterstützungskommissionen ihr überwiesenen, teile von den absolut notwendig zur Erhaltung der Organisationen erwiesen England gekündigt. Organisierten ihr eingereichten Gesuchen 13 695 genehmigt. haben, dürfte auch für die Arbeiterschaft die Frage afut Gegenüber der Vorwoche ind hinzugekommen 302 Personen. werden, ob die äußerste Einschränkung der Druckaufträge Insgesamt sind 36 363 M, an 4555 Personen gezahlt worden. weiter notwendig bleibt, zumal ja die Drganisationen nicht in ( Da die Organisierten hier nicht besonders angeführt werden, demselben Maße wie die Verleger der Tageszeitungen den ist zu bemerken, daß eine Anzahl Organisierter unter 2 und Umfang ihrer Blätter durch den Umfang des Inferatenteiles 3 doppelt gerechnet wird.) diftiert erhalten. Nach§ 113 der Gewerbeordnung kann der Arbeiter bei Wie notwendig die Beschaffung von Arbeitsgelegenheit seinem Abgange ein Zeugnis über Art und Dauer der Be­gerade für das Buchdruckgewerbe ist, belegt der Aufruf des schäftigung fordern. Dies ist auf Verlangen auch auf die Auf Anweisung des Oberkommandos in den Marten hat für Buchbruckervereins und des Verbandes mit einer Reihe von Führung und Leistung auszudehnen. Häufig lassen es Ar­die Silvesternacht in diesem Jahre der Polizeipräsident fol- Zahlenangaben. Nach einer Statistik des Buchdruckerverbandes beitgeber tros des flaren Wortlauts erit auf eine Klage an­gendes angeordnet: 1. Der Schluß der Theater wird auf vom 31. Oftober waren von den 70 000 Mitgliedern des kommen, aus Gründen oft recht kleinlicher Art. elf Uhr festgesetzt. Ausnahmen werden nur in ganz besonders Verbandes an jenem Lage Ein Beizer und Polierer der Firma Brächtel hatte nach über dreijähriger Tätigkeit seine Stellung bei der Firma aufge­begründeten Fällen zugelassen. Lichtspieltheater und sonstige geben. Seine Arbeiten waren von ihm burchaus selbständig er­Luftbarkeiten müssen um 10 Uhr abends beendet sein. 2. Tanz ledigt worden. Weil aber bei seinem Abgange eine heftige Aus­erlaubnis wird nicht erteilt. 3. Sämtliche Schantlotale sind einandersehung stattgefunden hatte, sollte ihm im Zeugnis über in der Zeit von 1 Uhr nachts bis 7 Uhr vormittags geschlossen zu die Art seiner Beschäftigung das Wörtchen selbständig" vorent halten. Gäste dürfen während dieser Zeit nicht geduldet werden. halten werden. Der Vertreter der Firma mußte zugeben, daß alle Auch geschlossene Gesellschaften sind für ihre Silvesterzusammenfünfte dem Gewerbe entzogen waren. Im Oftober 1913 betrug die Merkmale einer selbständigen und erstklassigen Beschäftigung ge­in öffentlichen Lokalen wie schon gemeldet an die Schluß- Bahl der Arbeitslojen 5,8 Proz.; nur teilweise Beschäftigte geben waren. stunde um 1. Uhr gebunden. Für einzelne 2olale wird, wie gab es früher überhaupt nicht, obgleich fast 20 000 Gehilfen den Bertreter der Beflagien zu überzeugen, daß die Art der Be Dem vorfißenden Schiedsrichter kostete es gestern viele Mühe, auch in den früheren Jahren, eine frühere Schlußstunde festgesezt mehr als jetzt ihren Erwerb fanden. schäftigung gar nicht von einer etwaigen persönlichen Auseinander. werden. Neden und sonstige Vorträge dürfen nicht gehalten Auch ein Vergleich mit anderen Gewerben und Industrien jepung berührt werde. werden. Mit Rücksicht auf den Ernst der Zeit wird erwartet, daß fällt start zuungunsten der Buchdrucker aus, denn eine eben­das Publikum sich besonders ruhig und würdig verhält, und Lärm falls am 31. Dftober aufgenommene allgemeine gewerkschaft­und Unfug, wie er in früheren Jahren, namentlich Unter den liche Statistit ergibt nur eine durchschnittliche Arbeitslosigkeit Linden sowie in der Friedrich- und Leipziger Straße   vorgekommen von 10,07 Proz., so daß die Buchdrucker um rund 12 Proz. ist, in diesem Jahre völlig unterbleibt, damit unliebsame Zwischen über dem Reichsdurchschnitte stehen oder, mit anderen Worten, fälle vermieden werden und es polizeilichen Einschreitens nicht eine mehr als doppelt so große Arbeitslosigkeit haben. bedarf.

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Vorsicht beim Gebrauch elektrischer Kochapparate.

eines Todesfalles beim Gebrauche eines elektrischen Kochapparates

11 699= 22,5 Proz. der Gesamtzahl arbeitslos und 7 994= 15,4 Proz. hatten nur teilweise Beschäftigung, trotzdem

19 692 29,8 Proz. durch Heeresdienst und Abgang zu anderen Berufen

Diese außerordentlich hohe Arbeitslosigkeit erfordert un Der Polizeipräsident erläßt folgende Mahnung: Aus Anlaß gemein große materielle Opfer. Waren in den Monaten wird zur Verhütung von weiteren Unfällen auf die Gefahren ber Auguſt, September und Oktober v. J. 546 241 M. Unter elettrijd betriebenen Koch- und Heizapparate aufmertfam gemacht füßung für 344 467 festgestellte arbeitslose Tage notwendig und auf die genaue Beachtung der beim Kauf angegebenen Be- jo in den ersten drei Kriegsmonaten 1714 891 m. für dienungsvorschriften hingewiesen. Ferner ist beim Kauf derartiger 1 126 550 arbeitslose Tage. Die gewährte Unterstüßung war Apparate gedmäßig, die ausdrückliche Erklärung des Verkäufers demnach um 213,94 Proz., die Zahl der Tage um 227,04 zu erlangen, daß die Apparate nach den Vorschriften des Verbandes Prozent höher. deutscher   Elektrotechniker gebaut und geprüft worden find.

Mangel an Hosenträger.

Uns wird die Feldpoftfarte eines Parteigenossen übermittelt, in welcher der Wunich ausgesprochen ist, daß, wer seinen lieben An gehörigen im Felde etwas fenden will, mal ein Baar Hosenträger mit mang schiebt!" Diefer zweifellos sehr brauchbare Artikel scheint nach dem weiteren Inhalt der Karte bei den Liebesgabensendungen ganz außer Acht gelassen zu werden. Der Bedarf ist aber sicher fein geringer. Deshalb geben wir diesen Fingerzeig gern an alle, die es angeht, weiter.

Zur Fürsorgeerziehung.

Unsere Leser entfinnen sich des Aufsehen erregenden Falls der Anordnung einer Fürsorgeerziehung durch das Amts­gericht in Unna  . Mitbestimmend waren bei der Fürsorge­anordnung politische Ansichten des Richters. Der Vater des Die Arbeitslosigkeit im Buchdrudgewerbe war in den Knaben hatte sich dann das Leben genommen. Wir hatten einzelnen Städten allerdings verschieden groß. Ende No- den Beschluß fritifiert und auch im Reichstag wurde von Mutter und Kind vergiftet aufgefunden. vember hatten Berlin   31,82 Proz. arbeitslose und 2,22 Broz. der Kommission zur Vorberatung des Jugendgerichtsgesebes Als Montagabend der Bantbeamte Gauß feine Lüneburger teilweise beschäftigte Gehilfen, Dresden  : 26,12 und 6,58, der Fürsorgebeschluß allseitig abfällig beurteilt. Der Ne Straße 30 belegene Wohnung betrat, bemerkte er fofort einen starten Hamburg  : 25,21 und 20,54, Leipzig  : 20,34 und 19,89, daktion der Dortmunder Arbeiterzeitung" brachte eine Gasgeruch. In der Küche fand er dann seine 30jährige Frau und Aachen  : 16,58 und 27,41, Straßburg  : 15,68 und 40,38, Kritik des Beschluffes eine Anklage ein. Genoise Hensler fein 1 Jahre altes Söhnchen in besinnungslosem Zustande vor. Die herbeigerufene Feuerwehr stellte mit dem Sauerstoffapparat fo- Chemnitz: 11,35 und 22,6 Proz. Aus der anderen Kategorie wurde als verantwortlicher Redakteur zu 500 M. Geldstrafe fort Bieberbelebungsversuche an, die auch bei der Frau Erfolg von Drucorten seien erwähnt: Rudolstadt  : 42,19 Proz. Ar- verurteilt. Das Reichsgericht hob die Sache auf und wies hatten, jedoch bei dem Kinde ergebnislos blieben. Die Frau wurde beitslose, Offenbach   a. M.: 41,53 Proz. Arbeitslose und berurteilt. Das Reichsgericht hob die Sache auf und wies sie zur anderweiten Verhandlung an das Landgericht zurück. nach dem Krantenhause, die Leiche des Kindes nach dem Schauhaufe 26,23 Broz. teilweise Beschäftigte, Bielefeld  : 15,40 und 25,53, nunmehr hat der Landgerichtspräsident in Dortmund   aber gebracht. Würzburg  : 14,98 und 37,42, Plauen  ( Vogtl.): 12,24 und als amtlicher Vorgesetter des Beleidigten den Strafantrag 29,59, Potsdam  : 10,19 und 37,96 Proz. aurüdgezogen. Die Staatstaffe bat die nicht unerheblichen Stoſten zu tragen. Bedauerlich, daß der Fall nun nicht in öffentlicher Sibung bis zu Ende geführt werden tann. Denn nach den Reichsgerichts urteilsgründen wäre wohl eine volle Freisprechung au erwarten gewesen. Dem Amtsgerichtsrat Hülfemann waren in der Kritik objektive Umwahrheiten" vorgeworfen worden. In dem Amts­gerichtsbeschluß war gesagt worden, der Junge habe seine erste Stelle verlassen müssen. Richtig war jedoch, daß er die Stelle freiwillig verlaffen hatte. Das Reichsgericht kommentiert Wie die Buchdrucker, so leiden auch die Nebenberufe start nun diese Tatsache wie folgt: Fehlte solche Aftenfundigkeit, so durch die infolge des Krieges eingetretenen Verhältnisse. Bei handelte der Richter pflichtwidrig, wenn er die gegenteilige Tat den Schriftgießern stieg die Arbeitslosenziffer fogar bis auf fache als nachgewiesen annahm und zuungunsten des Minder. 90 Proz. jährigen verwertete, auf den sich das Verfahren betreffend die An Leider ist zu befürchten, daß die Besserung im Geschäfts- ordnung der Fürsorgeerziehung bezog. Denn der Richter ist ver­gange, die zur Zeit der Aufnahme der mitgeteilten Zahlen pflichtet, von Amts wegen diejenigen Tatumstände, die er für er­bestand, nach Weihnachten   wieder verloren gehen wird, und heblich erachtet, durch geeignete Beweismittel flaraustellen, soweit daß dann wieder annähernd so trostlose Zustände eintreten sie nicht gerichtskundig sind, und verlegt seine Richterpflicht nicht werden, wie sie im Auguft und September im Buchdrud nur in dem Falle, daß er wissentlich bandelte, sondern auch dann, gewerbe bestanden. Die Notlage würde dann aber für die wenn er ſeine Aufflärungspflicht aus Unachtsamkeit oder sonst fahrlässig versäumte." Arbeitgeber sowohl wie für die Arbeitnehmer noch viel Das Reichsgericht geht aber noch weiter und erörtert die Frage, schlimmer werden, weil die ersteren durch die voraufgegangenen ob Amtsgerichtsrat üljemann bei der Verhängung der Sriegsmonate in ihrer wirtschaftlichen Lage sehr stark ge- Fürsorgeerziehung überhaupt gefeßmäßig verfahren schwächt worden, und die lekteren dadurch, daß die meisten in it, ob die Fürsorgeerziehung an sich aulässig und ihren Stassen ausgesteuert sind, der Arbeitslosenunterstützung begründet war oder nicht, eine Frage, die die Dortmunder   Straf berlustig gehen. tammer als unerheblich bezeichnet hatte. Das Reichsgericht kommt Beschluß, durch den die Fürsorgeerziehung verfügt wurde, fehl zu dem auch von uns seinerzeit ausgesprochenen Ergebnis, daß der geht. Ob aber der Richter hierbei pflichtwidrig und schuld­hafterweise gefehlt habe, sei nicht vom Revisionsrichter, sondern vom Tatrichter nach den Umständen des Einzelfalles zu prüfen. Nachdem das Reichsgericht noch die Anziehung eines unrichtigen Baragraphen feitgestellt, fommt noch folgende wichtige Feststellung: Die Vorschrift des§ 1 Nr. 3 des Fürsorgegefeßes hat auch sach­lich wesentlich andere Voraussetzungen als die des§ 1 Nr. 2. Die Berübung strafrechtlicher Handlungen wird in ihr nicht voraus gefeßt. Sie tommt gegebenenfalls nur als Beweisgrund für das Vorhandensein eines bereits eingetretenen Rustandes fitt lichen Verderbens in Betracht. Andererseits wird erfordert, daß die Fürsorgeerziehung nicht zur Verhütung blok weiterer fittlicher Verwahrlosung notwendig ist, sondern aur Verhütung des völligen fittlichen Verderbens des Minderjährigen. Dies hat auch der erste Richter im angefochtenen Urteil bers fannt. Er ist dadurch gleichzeitig zu einer unrichtigen Bes urteilung der in der Fürsorgeerziehungsfache ergangenen Beschlüsse berleitet worden. Für diese Annahme spricht insbesondere die Tat. sache, daß er feinerlei auch von seinem Standpunkte aus Gewicht darauf gelegt hat, ob, wie in den Artikeln behauptet wurde, der Minderjährige nicht lebiglich bis zum 31. August 1912 in Stellung war, sondern im Anschluß daran anderweit Arbeit ge­funden hat, bei dem neuen Arbeitgeber noch gegenwärtig" tätig fit und sich während dieſer ganzen Zeit ſehr gut geführt, ins­besondere als ehrlich und fleißig erwiefen hat.( Bal. Entscheidun gen des K.- Gef. Bd. 25 A. S. 29, 2b. 29 A. G. 34.)" Bird nun der zu Unrecht in Fürsorge gebrachte Anabe aus ihr entlassen werden?

Aufhebung der Arbeitslosenunterstützung in Bohnsdorf  . In der legten Sigung wurde von den bürgerlichen Gemeinde­aertretern beantragt, die Arbeitslosenunterstügung aufzuheben. Be gründet wurde der Antrag damit, daß nur noch acht Arbeitslose borhanden sein sollen. Unsere Vertreter befämpften energisch den Antrag. Während in anderen Gemeinden alles getan werde, um

bie Arbeitslosen vor Not zu schützen, will man hier am Orte, gerade jetzt zum Weihnachtsfeste den Arbeitslosen die Unterstübung entziehen. Gegen die Stimmen unserer Vertreter wurde nach Längerer, farfer Debatte beschlossen, die Arbeitslosenunterstützung nur noch bis zum 31. Dezember zu zahlen.

Ein anderer Antrag der bürgerlichen Vertreter ging dahin, die Mietsbeihilfen nur denjenigen Frauen der Einberufenen zu zahlen, bie weniger als 60. monatliche Kriegsunterstützung beziehen. Bisher bestand der Beschluß, den kinderlosen Frauen ber Striegs teilnehmer und denen mit einem Kind monatlich 13 M., mit zwei Rindern monatlich 10 M., mit drei Kindern monatlich 8 M., mit bier Kindern und mehr monatlich 6 M. Mietszuschuß zu gewähren. Mit allen Mitteln wandten sich unsere drei Genojien Dagegen, daß der bestehende Beschluß auch nur im geringften ge­ändert werde. Nach ausgedehnter Diskussion wurde dann der neue Antrag auf Verschlechterung der Mietsunterstügung abgelehnt. Da durch bleibt der alte Beschluß bestehen.

Man fann deswegen nur hoffen, daß der Aufruf der beiden großen Organisationen im Buchdrudgewerbe bei allen Beteiligten Verständnis und Entgegenkommen findet.

Ausland.

Aus der dänischen Textilindustrie.

Das Drgan des dänischen Zegtilarbeiterverbandes teilt in feiner neuesten Nummer mit, daß die Arbeitsverhältniffe in der dänischen Textilindustrie wieder in normale Bahnen einzulenten scheinen. Die Robftoffzufuhr hat sich nämlich gebeffert. Es ist allerdings fraglich, ob diese Befferung anhalten wird, denn wie in England herrscht auch in Dänemark   Mangel an Farbstoffen. Solche find zurzeit nur noch sehr schwer zu beschaffen.

Aus Industrie und Handel.

Diskontermäßigung der Reichsbank.

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Straßeuunfall. Zu einem gufammenstoß eines Möbelwagens mit einem Straßenbahnwagen fam es am Montag in der Kaisers Allee. Ein Möbelwagen bog lurz vor einem in der Richtung nach Der Zentralausschuß der Reichsbank tritt am Mittwoch Steglig fahrenden Straßenbahnwagen der Linie L auf das Gleis, bormittag zusammen, um wie verlautet- über eine Er Steglig fahrenben Straßenbahnwagen ber Linie L auf das leis, wurde angefahren und gegen einen Gaskandelaber gebrüdt, der zer mäßigung des Zinssages von 6 auf 5 Proz. Beschluß zu brach. Der Kutscher Böhm stürzte infolge des Anpralls von seinem fassen. Der Schritt wird der Reichsbank dadurch erleichtert, Siz und zog sich einen Schädelbruch zu. Er wurde nach dem Schöne daß der Status der Bank in den letzten Wochen recht günstig berger Krankenhause gebracht. Der Mitfahrer Ruhnle lam mit ge- war. ringfügigen Verlegungen davon.

Aus der Partei.

Deutschlands   Rüstungsindustrie für das Ausland.

Bu jenen Industriezweigen, die in den letzten Jahren sich be sonders rapide entwidelten, gehört die deutsche Rüstungsindustrie. Sie fabrizierte nach englischem Vorbilde immer mehr auch für das Ueber die gegenwärtige Lage referierte der Reichstagsabgeordnete Ausland, mit dem Deutschland   zum Teil heute im Kriege ſteht. Genoffe Karl Liebfnet in Botsdam in einer von über Das geht deutlich aus der Statistit über den Export von Kriegs. 200 Personen besuchten Bersammlung. Von einer Refolution material aller Art nach dem Auslande hervor. Insgesamt wurde wurde Abftand genommen. Der Vorfigende stellte fest, daß die Bersammlung ohne Ausnahme mit Liebknechts Ausführungen ein- an solchem Material aus Deutschland   ausgeführt:

verstanden war.

Gewerkschaftliches.

Arbeitsgemeinschaft im Buchdruckgewerbe.

1888 im Werte von 10,6 Millionen Mark

1891

1896

" "

1901

"

13,3 16,6

"

"

24,8

51,7

"

1911

"

108,2

"

1906

Der Wirtschaftskrieg.

Der Hauptvorstand des Deutschen Buchdruckervereins ( Unternehmerorganisation) und der des Verbandes der deut- London  , 22. Dezember.  (.. B.) Der Staatssekretär für schen Buchdrucker haben gemeinsam einen Aufruf an die Inbien gibt befannt, daß die indische Regierung ein System von Reichs- und Staatsbehörden, die Stadt und Gemeindever- Ursprungszeugnissen und Erklärungen über den Be­maltungen sowie die Körperschaften des Handels, der In- ftimmungsort der im Verkehr mit gewiffen neutralen Ländern nach duftrie und des Gewerbes gerichtet. Zur Beschaffung von Indien   eingeführten und aus Indien   ausgeführten Güter geschaffen

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Zur Wöchnerinnenhilfe. Zur Auslegung der Bundesratsverordnung über Wochen­hilfe wird von zuständiger Seite geschrieben:

wie sie die Bekanntmachung vom 3. Dezember 1914 vorsieht, ist, Die Gewährung der vollen Wochenhilfe während des Krieges, fofern sie zu Lasten des Reiches geht, an drei Bedingungen ge fnüpft. Erstens muß der Ghemann der Wöchnerin in diesem Kriege dem Reiche Kriegs, Sanitäts- und ähnliche Dienste leisten, oder an deren Weiterleistung oder an der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit durch Tod, Verwundung, Erkrankung oder Ge fangennahme verhindert sein. 3weitens muß der Ehemann bor   Eintritt in den Kriegs-, Sanitäts- oder ähnlichen Dienst inner. halb der vergangenen zwölf Monate mindestens 26 Wochen oder unmittelbar vorher mindestens sechs Wochen bei einer Kranten Drittens faffe pp. gegen Krankheit versichert gewesen sein. muy bie Riederkunft der Chefrau nach dem 2. Desember 1914 ein getreten fein. Treffen die beiden ersten Bedingungen, aber nicht bie dritte au, fo werden nur das tägliche Wochengeld und das Still. gelb in dem noch möglichen Umfang, b. h. insoweit gewährt, als fie auf die Zeit vom 3. Dezember an entfallen. Wird der Ehe