Nr. 27. 32. Jahrgang.
17. Armeekorps.
Verlustlisten.
Die Verlustliste Nr. 135 der preußischen Armee enthält Verluste folgender Truppen: Generalkommandos des Garde- Reservekorps, des 14. und des Stab der Garde.- Erf.- Div., der 1. und 41. Inf. Div., der 1., 17. und 21. Reſ.- Div., der 2., 4., 14. und 18. Inf.- Brig, der 22. Landw.- und der 35. Res. Inf.- Brigade; 2., 4. und 5. GardeRegiment; 1. Garde- Crs. und 2. Garde- Res.- Reg.; Garde- Gren.Regimenter Alerander, Franz, Elisabeth und Nr. 5; Garde- Füs.Reg.; Garde- Jäger- Bat.; Gren.- bzir. Inf. bzw. Füs.- Regimenter Nr. 5, 6, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 23, 24, 25, 26, 28, 34, 37, 46, 54, 59, 62, 64, 65, 67, 70, 73, 74, 75, 81, 83, 84, 86, 87, 91, 93, 95, 96, 97, 98, 99, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 116, 117, 118, 130, 131, 146, 147, 148, 150, 151, 156, 164, 169, 171, 173, 175; Inf.- Reg. Nr. 1 der Brig. Doussin; Erf.- Regimenter Königsberg II und III; Res.- Inf.- Regimenter Nr. 9, 11, 12, 13, 15, 16, 21, 24, 28, 31, 32, 37, 51, 55, 56, 64, 65, 69, 71, 72, 78, 80, 81, 83, 93, 99, 110, 130, 202, 207, 210, 211, 212, 213, 214, 215, 216, 217, 218, 223, 236, 238; Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 2, 7, 11, 13, 18, 20, 34, 39, 47, 48, 49, 55, 75, 81, 99; Landiv. Erf.- Bat. Rulm; Brig. Ers.Bataillone Nr. 41, 44; Landit.- Bataillone II. Aachen , II. Bochum , Glogau , Samter, IV. Trier ; Res.- Jäger- Bataillone Nr. 4, 5, 23; Maschinengew.- Abt. Nr. 3 und Posen; Res-- Maschinengewehr- Abt. Nr. 3; Maschinengew.- 3üge Nr. 4 und 23; Maschinengewehr- Komp. Nr. 10 der 6. und 2. Eri.- Maschinengew.- Komp. des
20. Armeekorps; Festungsmaschinenget.- Abt. Nr. 6.
1. Garde- Ulanen; Grenadiere zu Pferde Nr. 3; Dragoner Nr. 6, 13, 15, 24; Res.- Drag. Nr. 3; Husaren Nr. 13; Ref.- Sus. Nr. 1; Ulanen Nr. 6; Ref.- Ulanen Nr. 4; Jäger zu Pferde Nr. 3; Kav. Reg. v. Bettendorff; 4. Landst.- Est. des 5. Armeekorps. Stab der 8. und 11. Feldart.- Brigade und der Landst.- Feldart. Brig. des 1. Armeekorps; Feldart.- Regimenter Nr. 1, 4, 7, 35, 59, 75, 79; Res.- Feldart.- Regimenter Nr. 1, 3, 11, 49. Garde- Fußart.- Reg.; Fußart.- Regimenter Nr. 4, 5, 9, 13; Res- Fußart.- Regimenter Nr. 5, 7, 8, 9, 14.
Bionier- Regimenter Nr. 19, 23, 24, 29, 31; Pion .- Bataillone: I. und II. Nr. 1, I. und II. Nr. 2, II. Nr. 6, II. Nr. 8, I. Nr. 9,
I. und III. Nr. 16, I. und II. Nr. 21, II. Nr. 27, 1. Nr. 28; 50. Ref.- Pion- Komp.; 2. Landw.- Pion.- Komp. des 6. Armeekorps; 1. Landst.- Pion.- Komp. des 7. Armeekorps; Pion.- Abt. der 3. Kav. Div.; Minenwerferzug des 14. Armeeforps; Scheinwerferzug des 22. Reserveforps. Fernsprech- Abt. des 6. Armeekorps; Kraftfahrtolonne Nr. 68; Etappen- Kraftivagenparf der 4. Armec. Sanitäts- Komp. Nr. 3 des 16. Armeekorps; Feldlazarette Nr. 29 des 6. Reservekorps; Nr. 2 des 11. und 16. und Nr. 1 des 17. Armeekorps; Kriegslazarett( ohne Angabe der Nummer) des 21. Armeekorps; Kriegslazarett- Abt. der Armee- Abt. Falkenhausen sowie des 4. und 11. Armeekorps. Divisions- Brückentrain Nr. 13; Feldbäckerei- Kol. Nr. 1 des 4. und Nr. 2 des 16. Armeekorps. Pferdesammelstelle Stolp.
Kriegsbekleidungsämter des 8. und 17. Armeekorps. Feldpost der 13. Division.
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Der Schluß der bayerischen Verlustliste Nr. 143 bringt Berluste des Res. Feldart.- Reg. Nr. 1; Res.- Fußart- Reg. Nr. 1, 3, 6; Pion.- Reg.; 1. Bion.- Bat.; 1. und 2. Landw.- Pion.- Komp.; Fernſprech- Abt. 2; Fernsprechzug der Ers.- Div.; Festungs- EisenDie württembergische Verlustliste Nr. 102 enthält VerJuste des Brig.- Ers.- Bat. Nr. 52; Inf.- Reg. Nr. 120; Füs.- Reg. Nr. 122; Inf.- Reg. Nr. 124; Landw.- Juf. Reg. Nr. 124, 125; Inf. Reg. Nr. 180; Feldart.- Reg. Nr. 49; 1. Bion.- Bat. Sir, 18. Die württembergische Verlustliste Nr. 103 bringt VerLuste des Brig.- Ers.- Bat. Nr. 51; Res.- Inf.- Reg. Nr. 119; Inf.Reg. Nr. 120; Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 120, 121.
bahnbau- Bat.; Sanitäts- Komp. Nr. 2.
Aus Groß- Berlin.
Gemeinde- und Bankinteresse.
Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern. Haben nun diese Mädchen mehrere Tage ohne Erlaubnis auf Stellungsuche gegangen Genossenschafter ein so unmittelbares Interesse an den Ver- und trotz aller Arbeit ungebührlich lange ausgeblieben sei. Gegenhandlungen in dieser Sache, daß sie nach§ 44 der Städte- über einem Mädchen, das so die Pflicht vernachlässige, brauche doch ordnung von den Verhandlungen fernzubleiben haben? Nach auch sie keine Rücksicht zu nehmen. Die Ausgesperrte hätte ja über dem Sinn und dem Geist der Städteordnung bejahen wir Nacht auf dem Hausflur bleiben und auf der Treppe siten können, diese Frage unbedenklich. Wird doch von Interessenten der oder sie hätte eine Verwandte, die bei einer Herrschaft in CharlottenBank offen erklärt, daß durch die verlangte Garantieüber- burg in Dienst war, aufsuchen und dort nächtigen können. Das habe nahme der Stadt der Konkurs abgewendet werden sie, die Frau Professor, sich gesagt, als sie vom Fenſter aus das Mädkönne. Man kann das Schicksal der Interessenten bedauern chen mit dem Wächter weggehen sah, und hiermit ſei für sie die und wünschen, daß ihnen irgendwie Hilfe wird und sie vor Sache erledigt gewesen.
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Bon neuem regte der Vorsitzende cine 3urücknahme des schwerem Schaden bewahrt bleiben; aber das umumittelbare Interesse der Beteiligten ist durch diesen Umstand klipp und Strafantrages an. Frau Professor Lehnte ab: Sie müssen flar gegeben. Damit sind die Bedingungen für die Nicht- sich in die Lage einer Hausfrau hineinverseßen-!"," Gnädige Fran," beteiligung der Genossenschafter der Bauf an den Berhand- antwortete ihr einer der Beifiker,„ wir Richter müſſen uns in dje lungen erfüllt soweit Stadtverordnete in Frage kommen. Lage aller Menschen hineinversetzen können. Auch Sie müssen uns Der einfache Taft sollte schon die Interessenten von der Mit- ein wenig entgegentommen." Der Vorsitzende mahnte:„ Wir gehen doch jetzt alle darauf aus, cinander das Leben so leicht wie möglich
beratung fernhalten.
Es ist eingewendet worden, daß es sich bei Beratuna su machen." Frau Prof. Manzel blieb fest: Jch würde vorkommender mitgeteilten Petition zunächst nicht um eine materielle denfalls wieder genau ebenso handeln. Ich glaube auch nicht, daß mein Mann den Strafantrag zurücknehmen würde. Er hat gar Beschlußfassung der Sache gehandelt habe, sondern nur um keine Veranlassung dazu.. Ich lehne ab, ihn dazu zu bewegen. Ich ein Prüfung der Sachlage. Dieser Einwand ist nicht stich würde," schloß sie, ihn sogar bitten, den Strafantrag aufrechtzuhaltig. Einmal schließt unter Umständen eine solche Prüfung erhalten." eine gewisse materielle Zustimmung zur Sache selber in sich, dann aber hat die erste Beschlußfassung einen vorbereitenden Rechtsanwalt Bachsner beantragte Freisprechung. Ein Erempel Somit mußte zu Ende verhandelt werden. Der Verteidiger Charakter im Sinne der Interessenten. Wer eben nicht wegen. Unbotinäßigkeit zu statuieren, sei der Fall wirklich nicht gejagen will, vermeidet auch A zu sagen. eignet. Die Angeklagte habe ein Recht gehabt, den Dienst sofort zu Nach alledem ist die Haltung unserer Genossen in der verlassen. Ihr habe der Ausgehesonntag vertraglich zugestanden, das Lichtenberger Stadtverordnetenversammlung zu der beregten Ausgeheverbot sei ungerechtfertigt gewesen, ungerechtfertigt auch die Angelegenheit eine vollständig korrekte und man hätte nur Strafe, fic in falter Winternacht auszusperren. Diese Behandlung wünschen müssen, daß die ostentative Absonderung einiger und obendrein die Drohung mit Anzeige wegen Hausfriedensbruch Genossen und die recht sonderbar anmutende Kampfesart sei geradezu rechtswidrig. Der Staatsanwalt fand das Vercines diffentierenden Genossen in einem Lichtenberger Blatt halten der Frau Prof. Manzel berechtigt, das des Mädchens unbenicht geschehen wäre. Im Interesse des Ansehens unserer rechtigt. Die Berufung sei zu verwerfen. Sache liegt das nicht. Lange beriet das Gericht. Dann wiederholte der Vorsitzende in einer nochmaligen, sehr warmen und eindringlichen Mahnung an der Friedrichsberger Bank ersucht uns Genosse Brühl um Strafantrages. Zu der Erklärung des Genossen John- Lichtenberg in Sachen Frau Prof. Manzel den Vorschlag einer Zurücknahme des Das Gericht habe in seiner Gesamtheit sich hierfür ausgesprochen. In seiner Gesamtheit sei es auch der Meinung, folgende Klarstellung: Fraktionsbeschluß zugrunde lag. „ Es ist richtig, daß meinem Geschäftsordnungsantrag fein dag die Entscheidung, wie sie auch fallen möge, nicht dazu beitragen In der Fraktionssißung, in fönne, den sozialen Frieden zu fördern, der uns jetzt allen am welcher die Ablehnung der Petition der Friedrichsberger Bank Herzen liegen müsse. beschlossen wurde, ist über die geschäftliche Behandlung im Plenum Jezt endlich ließ die Frau Professor sich um stimmen. Dic überhaupt nicht gesprochen worden. Trotzdem hat die überwiegende Mehrheit meiner Parteifreunde sowohl als auch der bürgerlichen Angeklagte solle einen Entschuldigungsbrief schreiben, dann werde die Herren meinen Antrag:„ daß sich gemäߧ 44 der St.-O. während ganze Sache aus der Welt geschaffen sein. Frl. Ritter erflärte sich schafter) der Bank zu cutfernen hätten" der Beratung und Beschlußfassung die Interessenten( Genossen- dazu bereit, und das Gericht beschloß Vertagung. Es sieht der Zuzugestimmt. Allge- rücknahme des Strafantrages entgegen. meine Entrüstung in Parteitreisen erregte es, als nunmehr der Genosse John, welcher ebenfalls Genosse der Bank ist, mit einer jeitenlangen Erklärung in cin bürgerliches Organ ging und mit den stärksten beleidigenden Ausdrücken gegen mich und alle diejenigen vorging, welche für den Antrag gestimmt. Eine von der Richtenberger Parteileitung in Gemeinschaft mit der Fraktion Rechtzeitige Aufgabe von Inseraten. Unsere geehrten tagende Konferenz verurteilte nahezu einstimmig das Verhalten Johns und erklärte unsere Haltung in der Bankangelegenheit für Inserenten und Vereinsvorstände bitten wir die für morgen vollständig richtig. In der Stadtverordnetensizung hat es alsdann den 28. Januar bestimmten Inserate, soweit sie nicht direkt gerade Genosse John wieder für richtig gehalten, seinen Artikel an unserer Expedition aufgegeben werden können, uns durch zu verteidigen, ohne die Beleidigungen gegen die Fraktion zurück- Rohr post zu übermitteln, da die Post einfache Briefe heute 3unehmen. Nunmehr erst habe ich die Beschimpfungen der Fraktion nur vormittags befördert. Daß ich, entsprechend der durch Genossen John herbeigeführten Protest gegen den ungenügenden Straßenbahnverkehr. zurückgewiesen. Die Zustimmung der Fraktionsmehrheit bewies mir, veränderten Situation, richtig gehandelt habe."
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Die amerikanischen Weihnachtsgaben werden an 300 Kriegsmaiſentinder am 28. Januar im Eispalast in der FriedrichStraße zur Verteilung gelangen.
Die Schöneberger Stadtverordnetenversammlung beschäf= tigte sich in ihrer Sizung am Montag mit einem Antrage der libeHerrschaft und Gefinde vor Gericht. ralen Fraktion, der verlangte, beim Zweckverbande vorstellig zu Ein Hausmädchen Frl. Ritter sollte bei den Prof. Manzel- werden, um die Straßenbahngesellschaft zu zwingen, den früheren schen Eheleuten in Charlottenburg den Dienst unberechtigter Betrieb wieder aufzunehmen. In der Begründung betonte der weise verlassen haben. Wegen dieser Uebertretung der Ge- Stadtv. Gottschalt, daß der Leutemangel nicht als Ursache des findeordnung wurde auf Antrag des Prof. Manzel durch richterliche schlechten Verkehrs zu betrachten sei. Ausreichende Arbeitskräfte Strafverfügung eine Geldstrafe von 15 Mark festgesetzt. Fri. Ritter seien vorhanden. Bekäme die Straßenbahngesellschaft solche nicht, erhob Widerspruch, aber das Schöffengericht Charlottenburg sprach sie dann solle sie bessere Löhne zahlen und die Kalamität wäre beseischuldig unter Ermäßigung der Strafe auf 5 Marf. Auf die von tigt. Jest würden niedere Löhne gezahlt und den Angestellten die Unser gesellschaftliches Leben mit seinen verschiedenartig ihr eingelegte Berufung hatte gestern das Landgericht Berlin III freien Tage genommen, so daß das Publikum auf Kosten des Pergestalteten Interessen tritt auch im Genreindeleben in starke durch Straffammer 4 das Urteil nachzuprüfen. sonals fährt. Redner forderte ein Eingreifen der Aufsichtsbehörden und des Zweckverbandes. Erscheinung. Die einzelnen Maßnahmen der Gemeinde Das Vorkommnis, das der Strafsache zugrunde liegt, spielte. Diesen Ausführungen schlossen sich die Genossen Mohs und werden vielfach unter dem Gesichtspunkte der Interessenten schon vor ziemlich 12 Monaten. Am 10. Februar 1914 wollte das Küter an, wobei letterer die besonders schlechten Verkehrsverhält betrachtet. se nach dem Charakter der Gemeinde werden Mädchen nach einem Streit mit der Tochter des Prof. Manzel die nisse nach dem Sachsendamm bemängelte. Er forderte die Verdiese Interessen verschieden sein. In einer aufstrebenden Steilung sofort aufgeben und erhielt dann auch ein von diesem Tage sammlung auf, einen wirksamen Proteft zu erheben, damit endlich Gemeinde mit großem unbebautem Grundbesitz wird vor- datiertes Entlassungszeugnis. In ihm stand unter anderm die Be- diese unhaltbaren Zustände beseitigt würden. Genosse Moltennehmlich das Grundbesizerinteresse in der Gemeinde eine merkung:„ Gänzlich ungeeignet für einen geordneten Haushalt", doch buhr bemerkte, daß auch der Zweckverband an diesen Verhält große Rolle spielen; in einer anderen Gemeinde mit größerer die Frau Professor scheint hinterher wieder anderen Sinnes gewordennissen nicht viel ändern werde. Die Straßenbahngesellschaft ist nicht Industrie werden andere Gesichtspunkte im Vordergrunde zu sein. Durch Vermittelung der Polizei kam noch an demselben Tage private Erwerbsgesellschaft, deren Bestreben in erster Linie darauf der Allgemeinheit und des Verkehrs wegen da, sondern sie ist eine des Gemeindelebens stehen. Bei der Zusammensetzung der eine Einigung zustande, und Frl. Ritter verpflichtete sich, bis 1. Märs gerichtet ist, den Aktionären hohe Dividenden zu gewähren. Se Gemeindevertretung dürften aber Bank-, Börsen- und Grund zu bleiben. Sic ging dann mehrere Male aus, um sich nach einer weniger Wagen fahren, desto stärker werden die Arbeitskräfte ausbesiberinteressen auch in der Gemeinde ihren direkten und neuen Stellung umzutun, was bei einem solchen Zeugnis nicht leicht genußt und um so größer werde der Profit. Die Straßenbahnindirekten Ausdruck finden und eine ausschlaggebende Stel- war. Weil sie nicht um Erlaubnis gebeten hatte und dabei zu lange gesellschaft verstehe es wohl, alle Rechte in Anspruch zu nehmen, Tung einnehmen. Damit die einzelnen Interessen nicht gar wegblieb, wollte ihr die Frau Professor den ihr sonst zustehenden aber gegen die Erfüllung ihrer Pflichten muß erst immer prozu offen und direkt zum Schaden der Gemeinde wahrgenom- Ausgehesonntag versagen. Frl. Ritter ging am Sonntag, den 22. Fe- sessiert werden. Nachdem Stadtv. Gottschalf noch einmal auf men werden, hat der 8 44 der Städteordnung bestimmt, daß bruar, trotz Verbot aus, um in Berlin eine Tante zu besuchen. Als die Pflichten der Straßenbahngesellschaft einging, wurde der Antrag an Verhandlungen über Rechte und Verpflichtungen derjenige sie nach Toresschluß heimkehrte und die Haustür durch den einstimmig angenommen. Für Mietunterstübungen mobiler Mannschaften wurden noch Teil nicht teilnehmen darf, dessen Intereſſe mit dem der Ge- Wächter öffnen ließ, bot sich ihnen an der Wohnungstür folgender 120 000 2. bewilligt. Die Versammlung stimmie dann dem Ortsmeinde in Widerspruch steht. Diese Bestimmung der Städte- Bettel dar: ordnung ist verschiedentlich kommentiert worden. Gewöhnlich
Heut wird fein Dienstbote mehr ins Haus gelassen.
-im engeren Sinne wird angenommen, daß es sich um Wer sich erlaubt, heut( Sonntag, den 22. d. M.) nach 10 11 hr ein unmittelbares, persönliches( individuelles) interesse abends bis zum 23. d. M. 6 Uhr morgens hier am Hause oder irgendwelcher Art, nicht bloß Vermögensinteresse, des ein- an beiden Gartentüren zu klingeln, wird wegen Hauszelnen handeln muß, was in Widerspruch tritt zu dem Ge- friedensbruches verklagt werden. ſamtinteresse.
Die Frage der Teilnahme von Interessenten an der Beratung und Beschlußfassung der Gemeindekörperschaft hat jetzt Präsident der Königl. Akademie der Künste." in Lichtenberg eine große Rolle gespielt aus Anlaß einer Daraufhin lehnte der Wächter ab, dem Mädchen auch die WohBetition, die an die Stadtverordnetenversammlung in Lichten- nungstür aufzuschließen, deren Schlüssel gleichfalls nur ihm von der berg gerichtet war. In dieser Petition wurde von der Stadt Herrschaft übergeben worden war. Frl. Ritter ging wieder auf die Lichtenberg die Uebernahme einer Garantie für ein Darlehen Straße hinaus, bat erfolglos die Polizei hier einzugreifen, und wurde im Betrage von 4 Millionen Mark verlangt, das der schließlich von einem spät heimfommenden Mädchen einer Familie Friedrichsberger Bank von einer Berliner Großbank zuge- des Nachbarhauses aufgenommen und über Nacht beherbergt. Am sichert war. anderen Morgen gab sie dann den Dienst bei Prof. Manzel sofort auf. Wir wollen im Augenblick unerörtert laffen, ob es über- Daß sie nach der Gesindeordnung wegen harter Behandlung hierhaupt Aufgabe der Gemeinde ist, privaten Bankgründungen zu berechtigt gewesen sei, wollte das Schöffengericht nicht gelten mit städtischen Mitteln beizuspringen- denn auch eine Ga- lassen. Als ungewöhnliche Härte im Sinne der Gesindeordrantieübernahme bedeutet nichts anderes und ob eine nung könne man jene Aussperrung nicht ansehen. Gemeinde nicht auf einen sehr schiefen Weg gerät, wenn sie In der Straffammerverhandlung machte der Vordas tut. Was schließlich einer privaten Bank recht ist, fann sigende Landgerichtsdirektor Ehre de vorerst den Versuch, auf die unter Umständen einem in der Gemeinde wohnenden, in als Zeugin geladene Frau Prof. Manzel dahin einzuwirken, daß sie finanzielle Schwierigkeiten geratenen Fabrikbefiber billig sein. ihren Gatten zu einer Zurücknahme des Strafantrages bewegen Aber bleiben wir lediglich bei der Frage des Interessen- möchte. Man solle in jetziger Zeit" doch nicht um so etivas" vor fonflifts im vorliegenden Falle. Es ist allgemein bekannt, Gericht gehen, meinte er, aber die Frau Professor lehnte den Vordaß in der Stadtverordnetenversammlung von Lichtenberg schlag ab. In ihrer Zeugenaussage erklärte Frau Prof. Manzel, eine ganze Anzahl Personen direkte Interessenten der schon wegen ihres andern Personals habe sie nicht dulden können, Friedrichsberger Bank find, und zwar interessiert in ihrer daß ein Mädchen ungestraft wegliefe. Zu der angekündigten AusEigenschaft als Genossenschafter der Bank, ganz abgesehen von sperrung bei Nacht sci fic berechtigt gewesen, nachdem das
statut über die Krankenversicherungspflicht der Hausgewerbetreibenden zu. Dem Kriegsministerium wurde für das Ost- und Westheer cine Spende von 25 000 W. zur Verfügung gestellt, jedoch nur für solche Zwecke, die nicht von der Reichsregierung zu erfüllen find. Um größere Vorräte an Fleischkonserven und Dauerware zu beschaffen, wurden der Lebensmittelfommission 200 000 M. überwiesen.
Zur Erwerbslosenfürsorge in Charlottenburg . Aus Holzarbeiterfreisen erhalten wir folgende Zuſchrift: Wie die städtischen Behörden bestrebt sind, die Auszahlung der Erwerbslosenunterstübung zu verhindern, beweist das Verfahren auf dem städtischen Arbeitsnachweis. Bei der Nachfrage nach ungelernten Arbeitern wird von jedem gelernten Arbeiter verlangt, daß er diese Arbeit annimmt, ganz gleich, ob er in der Gasanstalt oder als Erdarbeiter in Schlesien oder bei anderen derartigen ArStundenlohnes( 45 Pf.), förperlicher Unfähigkeit oder Mangels an beiten tätig sein soll. Lehnt der Arbeitsuchende wegen des niedrigen zeichen versehen, das diese Mitteilung enthält. Im Entwurf über Kleidung die Arbeit ab, so wird der Meldezettel mit einem Kenn= die Erwerbslosenfürsorge ist vorgesehen: Zur Gewährung von Unterstüßung ist die Bescheinigung vom städtischen Arbeitsnachweis erforderlich, daß sich der Erwerbslose mindestens 3 Tage vergeblich um Arbeit bemüht hat." Durch diese Praris wird es den Arbeitslofen schwer gemacht, Unterstübung zu erbalten. Auf eine Beschwerde an den Magistrat ging folgende Antwort ein:
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„ Es steht selbstverständlich jedem frei, ob er angebotene Arbeit
annehmen will oder nicht. Anspruch auf die städtische Arbeitslosenunterstüßung tann aber nur der erheben, wer keinerlei Arbeit, die er zu verrichten vermag, erhalten konnte. Im allgemeinen fönnen ge= funde Arbeiter aller Berufe auch Erdarbeiten verrichten. Wer glaubt, förperlich hierzu nicht fähig zu sein und dies im Arbeitsnachweis mitteilt, wird durch den zuständigen Stadtarzt untersucht und,