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st«. 32. Stille desMmillts" Kerliner Wllisdllltt.
Verlustlisten. Tie Verlustliste Nr. 151 der preußische u Armee enkhält Verluste folgender Truppen: Stab der 16. Reserve-Divifion. it., 3. und 4. Garde-Reg.; Reg. Franz? Garde.Iäger-Tat.; Garde-Res.- und Gardc-schützen-Bat.; Grenadier  - bzw. Infanterie- bzw. Füsilier-Negunenter Nr. 8, 14, 20, 21, 23, 26, 33, 84, 35, 36, 38, 40, 42, 44, 49, 52, 59, 61, 63, 66, 67, 68, 72. 74, 75, 78, 79, 82, SO. 84, 87, 93, 95, 99, 109, 113, 116, 117, 129, 130, 132, 136, 140, 141, 142, 149, 151, 152, 153, 154, 158, 160, 161, 166, 170, 175, 176, 226; Jnf.-Reg. Tietz; Res.-Jnf.-Regimenter Nr. 2, 3, 5, 7, 17, 20. 21. 25, 30, 31. 34. 35, 38. 48, 49, 67, 68. 80. 81. 83, 84, 88, 91. 93. 205, 207, 209, 217, 219, 229, 230, 231. 232, 235, 236, 237, 271, 272; Res.-Ersatz-Reg. Nr. 3; Landwehr-Jnf�Regimenter Nr. 3, 5, 8, 9, 18, 23, 33, 35, 39, 48, 75, 77; Kombiniertes Ers.-Bat. des Landwehr, und des Res.-Jnf.-Rcg. Nr. 10 und solches der Inf.- Regimenter Nr. 23, 63; Brig.-Ers.-Bat. Nr. 22; Landsturm-Bat. 2. Aachen  , Burg, Neusalz   a. O.; Jäger-Bat. Nr. 2, 4, 6, 14; Ref.- Jäger-Bat. Nr. 1, 5, 22; Maschinengewchr-Abt. III der Brig. v. Reitzwitz. 2. Garde-Dragoner; 2. Garde-Ulanen; Ulanen Nr. 13; Ref.- Ulanen Ztr. 1; Jäger zu Pferde Nr. 3; Landsturm-Estadron Rybnik  . 3. Garde-Res.-Feldart.-Reg.; Feldart.-Regimenter Nr. 3, 14, 27. 38, 40, 43. 45. 17. 50, 51, 58, 73, 75, 76, 82; Res.-Feldart.-Rcgi- nrcuter Nr. 14, 17, 21, 49, 50. Laiidsturm-Futzart.-Bat. des XIV. Armeekorps. Pionier-Regimenter Nr. 23, 29; Pionier-Bataillone I. Nr. 1, T. Nr. r. Nr. 11, T. Nr. 17, II. Nr. 21, I. Nr. 26; III. Pionier- Ers.-Bat. Nr. 28; Pionier-Erf.-Bat. Nr. 9; Res.-Pionier-Komp.; schwere Minen werfer-Abt. des XVIII. Reservekorps. Telegraphen-Bat. Nr. 4; Fernfprech-Ilbt. des I. Reservekorps. Res.-Jnf.-Munitionskolonne Nr. 50 des XXV. Reservekorps; Art.-Munitionskolonne Nr. 3 des II. und solche des V. Armeekorps. Arbeiter-Bat. Mulhausen   i. Elf. Res.-Sauitäts-Komp. Nr. 15 des Garde-Reservekorps und Nr. 15 des I. Reservekorps; Sanitäts-Komp. der Landwehr-Divifion Königsberg   i. Pr.; Festungs-Lazarette Metz-Montigny, I. Posen; Freiwillige Krankenpflege(Rotes Kreuz). Train-Ers.-Abt. Nr. 5. Bezirks-Kommandos Bitterfeld  , Sangerhausen  , Trier  . Kriegsbcklcidungsamt des X. Armeekorps. »» « Tic bayerische Verlu st liste Nr. 154 bringt Verluste des 1.. 2.. 4., 5.. 8.. 12., 13., 14., 15., 16., 17.. 18., 19., 20.. 21., 23. Jnf.-Reg.; Ros.-Jnf.-Reg. Str. 2. Der Schluß der sächsischen Verlustliste Nr. 108, deren In- halt bereits gestern mitgeteilt wurde, wird veröffenllickt. Die württembergische Verlustliste Nr. 117 bringt Ver- lustc des Gren.-Reg. Nr. 119, der Jnf.-Regimcntcr Nr. 120 und 121. «» * Außerdem wurde von Wolffs Bureau die zweite Ver- lustliste aus dem Schutzgebiet Dcutsch-Ostafrika aus den vom Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch  -Ojtafrika auf Umwegen eingegangenen Berichten veröffentlicht.
/ins Groß-Serlin. Lanösturmmufterung. Ücmbihirm heran! Wer hätte fich's in Friedenszeiten träumen lassen, daß der unausgebildete Landsturm jemals zum aktiven Kriegsdienst notwendig werden würde? Dieser furchtbare Weltkrieg hat's nun zur Wirklichkeit gemacht, jene große Armee, die früher schlechthin alsuntauglich" betrachtet wurde, sie erlernt jetzt in wenigen Monaten das zum Kriege Notwendigste. Das junge Volk der Landstürmer füllt bereits die Ka- fernen. Und Jahrgang auf Jahrgang rückt weiter heran. Abermals wie vor Jahren stehe ich denn im Musterungslokal. Dieselbe Umgebung wie früher; ein halbes Dutzend bewaff- neter Schutzleute empfängt uns am Eingang; im Gegensatz zu normalen Zeiten sind sie merklich sanfter und verbindlicher; Slot lehrt also nicht nur beten, sondern auch vernünftig denken. Indessen ist die bunte Gesellschaft der Musterungspflichtigen ganz die alte geblieben; fast mutet es an wie ein unverhofftes Wiedersehen. Alle Volksschichten und Berufe, vom Akademiker bis zum Gelegenheitsarbeiter sind hier eng beieinander; das- selbe Schicksal führt sie zusammen. Doch eine eigenartige otimmung kann man von allen Gesichtern lesen, deren Grund- ton Ernst, tiefster Ernst ist; unter diesem Druck flackert nur hier und da für einige Augenblicke Uebermut empor. Das macht die Kriegsmusterung, die für jeden eine Lebensfrage ist. Unter größter� Spannung beginnt nach langem Warten das Musierungsgeschäft. Die ersten Resultate sind für alle entscheidend. Von der ersten Reihe sind alle tauglich be- fundcn: �nrantene und Pionier, Artillerie und Kavallerie, Arbeitswldat, Schreiber und Krankenpfleger, so wechselt es in bunter Reihe ab; keiner geht frei durch. Stunde um Stunde verrinnt,-vurch die hohen Bogenfenster leuchtet die wanne Februarsonne. Mit Hochdruck wird die Musterung durch- geführt. Viele Hunderte sind bereits abgefertigt alle mit dem gleichen positiven Resultat. Endlich kommt eine hünenhafte, massige Gestalt aus dem AllerHeiligsten mit dem seltenen Freispruch. Ter Mann ist Schlächter von Beruf, aber durch und durch morsch; eine große Fleisch- und Knochenmasse ohne Kraft. Und bald darauf er- scheint der zweiteUntaugliche"; ein kleines spindeldürres Männchen, dessen Gewicht netto 78 Pfund beträgt. Zum Ar- beiten zu schwach, als Schreiber nicht geeignet. Der Stabsarzt mit der großen Hornbrille mißt und be- klopft mich und ruft dem Major mit dem großen Schnurrbart einige Zahlen und Buchstaben zu; er mustert mich vom Scheitel bis zur Sohle; über sein Gesicht huscht ein ironisches Lächeln und er bestimmt mich nach einigem hin und her zum Krankenpfleger. Ist es nicht nutzlicher, Wunden zu heilen, als welche zu schlagen?. Zum Schluß sind alle Landsturmer wieder im großen Saale versammelt. Sie empfangen ihre Pässe mit dem ent- sprechenden Vermerk. Ein junger Unteroffizier auf hohem Postament verliest die Kriegsartikel und erteilt einige In- struktionen. Wir aste sind von dieser Stunde ab Soldaten des Beurlaubtenstandes; zu jeder Zeit kann die Einberufung erfolgen. Aber beruhigend fügt der Unteroffizier hinzu, daß es sicher noch mehrere Wochen dauern wird. Ter Major mit dem langen Schnurrbart hält eine kurze patriotische Ansprache ynd der Landsturm ist entlassen.
Tie Mietsbeihilfe der Stadt Berlin  . In der Generalversammlung der Haftpflichtversicherung der Berliner   Grundbesitzer kam es zu einer lebhaften Debatte über die von der Stadt den Kriegerfrauen gezahlte Mietshilfe. Gegen den Magistrat und insbesondere gegen den Stadt- verordneten Cassel wurden Angriffe gerichtet wegen der Höhe der Mietsbeihilfen und insbesondere wegen dem sogenannten Nachlaßzwang. Herr Cassel, der Syndikus der Gesell- schaft ist, wies die gegen ihn gerichtete Angriffe zurück, bemerkte aber, daß er bereits angeregt habe, die Miets- beihilfeu zu erhöhen. Der Plagistrat benutzt die Gelegenheit, etwas über die Höhe der ausgegebenen Summe für Mietsbeihilfeu mitzu- teilen. Er läßt folgende Angaben verbreiten; Die Mietunter st ützungen der Stadt Berlin   für Kriegerfamilien haben sich im Januar auf 629 240,98 M belaufen. Das bedeutet eine Erhöhung gegenüber dem De- zember 1914. in welchem der Betrag der Mietunterstützungen sich auf 292 083 M. belief, um 837 158,08 M. Es treten noch hinzu die an A r b e i t s l o s e gewährte Mietbeihilfen, die erst in der Entwickelung begriffen sind und die sich bisher genauen statistischen Vergleichungen entziehen, da der in Frage kommende� Gemeinde- beschluß erst im November gesaßt ist und die Gewährung von Mielbeihilfen an Arbeitslose von dem Bezug einer 4 Wochen währenden Arbeitslosenunterstützung bezw. von der Erfüllung einer gewiffen Karenzzeit und dem Empfang der Arbeitslosen- Unterstützung abhängig ist. Man muß danach annehmen, daß die früher errechnete Höhe eine Jahresbetrages von 10 Millionen Mark für Mietbeihilfen in der weiteren Entwickelung erreicht werden wird, dies um so mehr, als die Zahl der unterstützten Kriegerfamilien durch die Ein- berufung des Landsturms sich dauernd erhöht. Ferner ist zu berücksichtigen, daß bei allen städtischen Häusern die Mietbeihilfe sich dadurch vollzieht, daß die Stadt dem Mieter«ine Ermäßigung in Höhe des allgemeinen Nachlasses und der Mietbeihilfe zusammen gewährt. Hand in Hand mit dieser umfangreichen städtischen Fürsorge geht die Beihilfe, die die Landesversilberungsanstalt ihrerseits an Mieten leister und die gleickialls dem Hausbesitzer zugute kommt." Zu diesen Angaben müssen wir bemerken: Was die Miets- Hilfe für Arbeitslose betrifft, so sind die Bestimmungen der- artig gestaltet, daß diese Hilfe mehr auf dem Papier steht und ernstlich gar nicht in Frage kommt. Die Mietshilfe für die Kriegerfamilien kann nur richtig beurteilt werden, wenn sie eine genaue Uebersicht über die Zeit ermöglicht, in der sie und für die sie gegeben worden ist. In der Januarmiethilfe stecken noch Mieten für die vorher- gehenden Monate, keinesfalls besagt die vom Magistrat für Januar ausgezahlte Summe, daß nur Miete für Januar darin stecke. Aber selbst wenn das der Fall wäre, so würde aus der vom Magistrat angegebenen Summe nur hervorgehen, daß trotzdem die vom Berliner   Magistrat gewährte Mietsbeihilfe zu winzig ist. Bei 80 000 zu unterstützenden Kriegerfamilien und unterstützt wird nur, wer bedürftig ist beträgt die pro Familie geleistete Mietshilfe durchschnittlich noch keine 8 M., eine Hilfe, die wirklich nicht eine erhebliche genannt werden kann. Bei einer so geringen Mietshilfe müssen ja viele Mieter noch Mietsschulden anhäufen. Eine baldige Er- höhung der Mietshilfen liegt im Allgemeininteresse. Bei dieser Gelegenheit sollte aber mit allem Nachdruck auf eine loyalere Handhabung des Unterstützungswesens hingewirkt werden. Hierher gehört vor allen Dingen die generelle Bestimmung, wonach private Zuwendungen unter keinen Umständen angerechnet werden dürfen, wenn nicht gerade das volle Gehalt fortgezahlt wird. Weder darf die Kriegsunterstützung noch die Mietshilfe von einem Nebenbezug abhängig gemacht werden. Ueberhaupt erweisen sich die jetzt gezahlten Kriegsunter- stützungen angesichts der stark angezogenen Lebensmittelpreise mit jedem Tage unzulänglicher. Eine Erhöhung der Unter- stützungssätze ist nicht mehr zu umgehen; sie wird mit jedem Tage dringlicher. Der Magistrat muß schleunigst zu der Frage der Erhöhung der Mietsbeihilfen wie der Unterstützungssätze der Kriegsunterstützung Stellung nehmen.
Die Aufnahme in die Brotkartenliste. Der Magistrat gibt bekannt: Es ist festgestellt worden, daß bei der Personensiandsaufnahme zum Zwecke der Ausgabe von Brot- karten trotz der Anweisung des Statistischen Amts mehrfach Aftermieter, Schlafleute und dergleichen nicht in die Hauslisten auf- genommen worden sind. Ein derartiges Verfahren entspricht nicht den Vorschriften. In den Fällen, in denen dies geschehen ist, ist erforderlich, daß die Hauswirte oder ihre Stellvertreter bei der Ver- teilung der Brolkarten die in die Liste nicht aufgenommenen After- mieter, Schlafleute usw. trotzdem berücksichtigen und auch die Haus- listen dementsprechend nachträglich ergänzen. Nebcr die Regelung des Brotkonsnms fand gestern nachmittag im Berliner   Rathause unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters Mermuth   eine Besprechung von Ver- tretern der Groß-Berliner Gemeindebehörden statt. Erschienen waren neben Mitgliedern der Berliner   Gemeindebehörden Ver- treter von Charlottenburg  , Neukölln  , Schöneberg  , Lichten- berg, Wilmersdorf  . Steglitz  , Pankow  , Lichterfelde  . Weißen- see, Friedenau  , Reinickendorf  . Treptow  , Tempelhof  , Britz  . Lankivitz, Mariendorf  , Schmargendorf  , Grunewald  , Dahlem  (Gut), Heerstraße(Gut), Marienfelde  , Johannisthal  , Nieder- Schöneweide  , Tegel  , Wittenau  , Nieder- Schönhausen, Hohenschönhausen, Friedrichsfelde  , Ober-Schöneweide, Stralau, Gutsbezirk Nieder-Schönhausen, Gutsbezirk Plötzensee, Grüne- wald-Forst und Heinersdorf  . Es handelt sich darum, die letzten Maßnahmen zu be- raten, die zu treffen sind, um das einheitliche und gleichmäßige Verfahren in Groß-Berlin zu gewährleisten. Mit der Ausgabe der Brotkarten, die bekanntlich am 22. Februar in Kraft treten, wird am Freitag begonnen werden. An dem gleichen Tage sollen auch die Brotkommissionen, deren Bildung bereits erfolgt ist, ihre Tätigkeit aufnehmen. Vorsicht vorlohnender Heimarbeit"! Die«Welt am Monlag" bringt ständig die folgende Annonce: Garantiert dauernd gutlohnende Heimarbeit erhält jede Dame durch leichte Handarbeit. Die Arbeit wird nach jedem Orte vergeben. Näh. durcki Prospekt mit fertig. Muster geg. Einsendung von 40 Pfg. in Marken bei Rosa Gebhordt, Scheidegg   5 i. Älgäu (Bayern  ). Reelles Versandgeschäft, erste Referenzen. Wer die 40 Pf. einsendet, erhält einen Prospelt, aus dem hervor« geht, daß zunächst 2v M. geopfert werden müssen für Stickrahmen,
Stickschere, illusttierte Gebrauchsanweisung, Vorlagen nebst Stoff und Wolle für den ersten Stickereiauftrag und Honorar für bries- lichen Unterricht im Sticken. Dieser wird so lange erteilt, bis die Stickereienso tadellos ausfallen", daß Auftrag auf Stickereien ge­geben werden kann, durch den angeblich sich ein Verdienst von 20 bis 30 M. im Monat erzielen läßt. Für Arbeiterfrauen, die etwas verdienen wollen, dürfte die Sache doch ein wenig zu kostspielig sein. Bedauerlich ist es nur, daß die Bedingungen erst immer nach Einsendung eines bestimmten Betrages erkennbar sind. Schon allein dadurch wird die Anpreisung derlohnenden Heimarbeit" zu einem einträglichen Geschäft für den Inserenten. Man muß schon zu der Annahme kommen, als sei es den Inserenten mehr um den Absatz der Stickmaschinen usw. zu tun. Dann sollte das aber offen im Inserat gesagt werden. Sicher werden viele Frauen aus Arbeiterkreisen die 40 Pf. opfern in der Hoffnung, Arbeit zu erhalten, die Verdienst bringt. Die weiteren Bedingungen aber zeigen ihnen, daß diese ihre Hoffnung vergeblich war. Solchen Annoncen gegenüber sollten Leute, die mit jedem Pfennig rechnen müssen, sehr vorsichtig sein. Zur Feuerbestattung. Das Kuratorium für das städtische Bestattungswesen hat beschlossen, dem Magistrat die Schaffung einer Hinterlegungs­stelle für letztwillige auf die Feuerbestattung bezügliche Ver- fügungeu zu empfehlen. Diese Stelle soll im städtischen Friedhofsbureau im Rathause errichtet werden. Die Erklä- rungen sollen in ein llrkundenbuch eingetragen werden und können nach dem Ableben desjenigen, der die Feuerbestattung gewünscht hat, von den Angehörigen entgegengenommen werden. Dadurch erübrigt sich die Aufbewahrung dieser Er­klärungen im Hause, die im Falle eines Todes bei der dann vielfach eintretenden Kopflosigkeit oft schwer zu finden sind.
Ein begrüstenswerter Beschlust. Auf dem städtischen Friedhof in Friedrichsfelde   soll einem Beschluß des städtischen Friedhofskuratoriums entsprechend ein Harmonium für die Friedhofskapelle angeschafft werden, um dadurch den Beerdigungsfeierlichkeiten ein stimmungsvolleres Gepräge zu geben. Dieser Beschluß dürfte allseitig be- grüßf werden. Seit Jahren machte sich bei den Beerdigungs  - feiern in Friedrichsfelde   das Fehlen eines geeigneten Instruments in der Friedhofskapelle unliebsam bemerkbar. Nicht jeder kann einen Gesangverein zu Beerdigungen erhalten und selbst ein Doppelquartett ist für viele Hinterbliebene zu kostspielig, ganz abgesehen davon, daß es auch Sänger gibt, deren Gesang Steine zum Erweichen bringen kann. Die Kosten des Harmoniumspiels sollen mäßige sein, etwa 8 bis 10 M., und sollen selbst bei Hinzunahme eines Geigen- und Cellospielers etwa 25 M. betragen. Die einzelnen Sätze sind noch nicht festgesetzt, doch wird dies bald geschehen. Jedenfalls ist der Beschluß des Kuratoriums ein recht verständiger.
Weitere Ausmusterung des ungedienteu Landsturms. Drei neue Jahrgänge des ungedienten Landsturms, und zwar die JahreSklafsen 18831885, werden jetzt ausgemustert werden; die Ausmusterung der Jahrgänge 1886 bis 1888 des ungedienten Landsturms für Großberlin hat jetzt ihr Ende erreicht. Die Termine sind wie folgt festgefetzt: Für Schöneberg   und Wilmersdorf   vom 22. Februar bis 8. März, für Charlottenburg   bis zum 6. März, für Neukölln vom 18. Februar bis zum 4. März.
Beitragserstattung der Angestelltenverstcheruug für Hinterbliebene von Kriegsteilnehmern. Nach Z 398 des Versicherungsgesetzes für Angestellte steht beim Tode des Versicherten seiner Witwe oder, falls eine solche nicht vorhanden ist, den zurückgelassenen Kindern unter 18 Jahren ein Anspruch auf Erstattung der Hälfte der für den Verstorbenen eingezahlten Beiträge zu, bei freiwillig Versicherten sogar von drei Vierteln der Beiträge. Anspruch auf Erstattung der Beiträge haben nur die Witwe, die ehelichen und die diesen gleichgestellten Kinder unter 18 Jahren, nicht dagegen Eltern und Geschwister. Beizu- bringen sind von der W i t w e die standesamtliche Sterbeurkunde des Versicherten, die für gefallene Kriegsteilnehmer beim Standesamt des Bezirks zu erhalten ist, in dem der Ver- sicherte seinen letzten Wohnsitz gehabt hat, ferner die standeS  - amtliche Sterbeurkunde und die Versicherungskarte der An- gestelltenversicherung; von empfangsberechtigten Kindern sind beizubringen die standesamtliche Sterbeurkunde der Eltern, die standesamtliche Heiratsurkunde der Eltern, die standesamtliche Geburtsurkunde der empfangsberechtigten Kinder und die Versicherungskarte der Angestelltenversicherung. Der Antrag auf Erstattung ist unter Beifügung der Urkunden, die für diesen Zweck von den Behörden gebühren- und st empelfrei ausgestellt werden, innerhalb eines Jahres nach dem Tode des Versicherten beim Rentenausschutz Berlin   der Angestellten- Versicherung in Berlin-Wilmersdorf  , Nikolsburger Platz 2, zu stellen.__ Vorgartenzwang. Der Grundbesitzer K. sollte vor seinem Eckgrundstück in der Maßenstraße nacki den Vorschriften der Berliner   Vorgarten- Verordnung vom 27. Oktober 1855 Vorgärten anlegen. Behördlich vorgesehen war, daß von der Einfriedigung des Gartens bis heran zur Frontmauer des Grundstücks ein Rasenstreisen in der ganzen Ausdehnung von 3,50 Meier angelegt werden sollie. Mit Rücksicht auf die an der Maßcnsiraße gelegenen Schaufenster des Grundstücks hatte aber K. an der Hausfront entlang einen etwa 2 Meter breiten Streifen zum Betreten freigelassen, also nicht vorgartenmäßig an- gelegt. Nur der noch davor bis zum Gilter verbleibende schmale Streifen war als Rasenfläche hergestellt worden. Der Polizei- Präsident erließ deshalb eine Verfügung, wodurch K. aufgegeben wurde, den Vorgarten vorschriftsmäßig bis zur Fronlmauer durch- zuführen. K. focht die Verfügung durch die Klage beim Bezirksausschuß an und machte geltend, daß das öffentliche Interesse nicht eine Durchführung des Borgartens in der polizeilich verlangten Weise er- fordere. Er habe den beanstandeten Weg vor der Frontmauer aus- gespart, um die Schaufenster dem Publikum zugänglich zu machen. Die Polizei habe in zahlreichen Fällen in anderen Straßen mit Vor- gartenzwmrg derartige Anlagen genehmigt. Der Bezirksausschuß wie? die Klage ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte das Urteil mit folgender Begründung: Zweifellos habe die Anlage des Klägers den Vorschriften der gültigen Verordnung von 1855 nicht entsprochen. Der Kläger   berufe sich nun auf die an anderen Stellen zugelassenen Ausnahmen. Darauf sei zu erwidern: Ein gewisses weites Ermessen der Polizei sei in diesen Fragen unvermeidlich. Solches Ermessen war auch hier zu üben. Der Verwaltungsrichter habe zu prüfen, ob überhaupt ein polizeiliches Ermessen erfolgt sei.