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der Vereinigten Staaten   unmittelbar und in weitgehendem Maße] intereffiert. Sie wagt lediglich sich die Freiheit zu nehmen, die nach ihrer Ueberzeugung einem aufrichtigen Freund

eingeräumt werden darf, der von dem Wunsche geleitet wird, teiner der beteiligten Nationen Ungelegenheiten zu bereiten und möglicher. weise den gemeinsamen Interessen der Menschlich feit zu dienen. In der Hoffnung, daß die Ansichten und An­regungen der Deutschen   und Britischen   Regierung über eine Frage, die für die ganze Welt von hervorragendem Interesse ist, zutage gefördert werden, wird das im nachstehenden vorgezeichnete Ver­fahren angeboten.

Deutschland   und Großbritannien   kommen dahin überein,

1. daß treibende Minen von feiner Seite einzeln in den Küstengewässern oder auf hoher See ausgelegt werden, daß veranterte Minen von keiner Seite auf hoher See, es sei denn ausschließlich für Verteidigungszwecke innerhalb Kanonen­schußweite von einem Safen, gelegt werden, und daß alle Minen den Stempel der Regierung tragen, die sie ausgelegt, und so konstruiert sind, daß sie unschädlich werden, nachdem fie sich von ihrer Verankerung losgerissen haben;

sich die feindlichen Handelsschiffe des Gebrauchs der Amerifa gegen die Maßregeln der Verbündeten, die als ein. neutralen Flagge und anderer neutraler Abzeichen ent- zig dastehend angesehen werden und den Handel zwischen halten. Dabei dürfte es sich von selbst verstehen, daß fic Amerifa und Ländern, mit denen es im Frieden lebt, schwer auch von einer Bewaffnung sowie von der Leiftung jeglichen schädigen müssen, energisch protestieren wird. tätlichen Widerstandes absehen, da ein solches völkerrechts­widriges Berhalten ein dem Sölkerrecht entsprechendes Bor­gehen der Unterseeboote unmöglich macht.

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Ein holländisches Urteil.

Der Kurs bleibt der alte.

Amsterdam  , 2. März.( Privattelegramm des 4. Die von der Amerikanischen   Regierung angeregte Regelung Vorwärts".) Das Handelsblad" schreibt in einem der legitimen Lebensmittelzufuhr nach Deutsch   Artikel: Die Behauptung Asquiths, daß nicht England die land erscheint im allgemeinen annehmbar; die jetzige Kriegsphase einleitete, ist bestreitbar. Hätte England Regelung würde sich selbstverständlich auf die Seezufuhr die Londoner   Deflaration eingehalten, dann wäre wahrschein beschränken, andererseits aber auch die indirekte Zufuhr lich alles anders gegangen. Eine Abweichung von einer feſt­über neutrale Häfen umfaffen. Die Deutsche   Regierung gestellten Regel muß notwendig die andere nach sich ziehen. würde daher bereit sein, Erklärungen der in der amerikanischen   Die leidende Partei sind hierbei die neutralen Länder. Note vorgesehenen Art abzugeben, so daß die ausschließ­liche Berwendung der eingeführten Lebensmittel für die friedliche Zivilbevölkerung gewährleistet sein würde. Daneben muß aber die Deutsche Regierung Wert darauf legen, daß ihr auch die Zufuhr anderer der friedlichen Der 2. März des Jahres 1915 wird für alle Zeiten ein Bolkswirtschaft dienenden Rohstoffe einschließlich ber denkwürdiger Lag in der Geschichte des preußischen Staates Futtermittel ermöglicht wird. Zu diesem Zwecke hätten bleiben. An diesem Tage war den Vertretern des Volkes die feindlichen Regierungen die in der Freilifte der Londoner   und der Regierung Gelegenheit geboten, dem Opfermut des Seekriegsrechts- Erklärung erwähnten Rohstoffe frei nach Deutsch   Volkes Anerkennung zu zollen, Anerkennung nicht mit 2. daß Untersee   boote von einer der beiden Re­land gelangen zu laffen und die auf der Liste der relativen Worten, sondern durch die Lat  . Kann man sich eine schönere gierungen zum Angriff auf Handelsschiffe irgend Ronterbande stehenden Stoffe nach den gleichen Grundsägen Aufgabe für eine Volksvertretung denken? Fürwahr, den einer Nationalität Verwendung finden außer zur Durchführung wie die Lebensmittel zu behandeln. Dank des gesamten Volkes hätte sich das preußische Abgeord des Rechtes der Anhaltung und Untersuchung; Die Deutsche   Regierung gibt sich der Hoffnung hin, daß die netenhaus erworben, wenn es sich bei dieser Gelegenheit ein­3. daß die Regierungen beider Länder es zur Bedingung stellen, von der Amerikanischen   Regierung angebahnte Verständigung unter mütig für ein freies Wahlrecht ausgesprochen hätte. daß ihre beiderseitigen Handelsschiffe neu Berücksichtigung der vorstehenden Bemerkungen zustande fommt, und Aber weit entfernt davon, haben die Debatten, wenn trale Flaggen als Kriegslift oder zum 3wed daß auf diese Weise die friedliche neutrale Schiffahrt und der fried- anders man von einer Wahlrechtsdebatte im eigentlichen her Unkenntlich machung nicht benusen. liche neutrale Handel unter den Nüdwirkungen des Seefrieges nicht Sinne des Wortes überhaupt reden fann, bewiesen, daß zur­Großbritannien erklärt sich damit einverstanden, daß Lebens- mehr als unbedingt nötig zu leiden haben werden. Solche Rüd- zeit eine Aenderung des gegenwärtigen Zustandes nicht zu und Nahrungsmittel nicht auf die Rifte der absoluten Konterbande wirkungen würden fich übrigens noch wesentlich verringern laffen, erwarten ist. gesetzt werden und daß die britischen   Behörden Schiffsladungen wenn worauf bereits in der deutschen   Note vom 16. d. Mts. hin­Die beiden ersten Redner aus dem Hause, Herr v. Pap solcher Waren weder stören noch anhalten, wenn fie an Agenturen gewiesen worden ist Mittel und Wege gefunden werden könnten, penheim( f.) und Freiherr v. 3edli( ft.) hatten für in Deutschland   adressiert sind, die von den Vereinigten Staaten   um die 8ufuhr von Kriegsmaterial aus neutralen die wichtigste Aufgabe der Gegenwart überhaupt kein Wort namhaft gemacht sind, um solche Warenladungen in Empfang zu na triegführenden Staaten auf Siffen irgend übrig, geflissentlich vermieden fie es, die Wahlrechtsfrage auch nehmen und an fonzessionierte deutsche Wiederverkäufer welder Flagge auszuschließen. nur zu streifen. Nicht viel anders verhielt sich der Führer der Ihre definitive Stellungnahme muß fich die Deutsche Re- Fortschrittlichen Volkspartei, Herr Dr. Bachnide. Er be­gierung selbstverständlich bis zu demjenigen Zeitpunkt borbehalten, 30g sich auf seine Ausführungen in der Budgetkommission, die Deutschland   erklärt sich damit einverstanden, daß Lebens- oder in welchem fie auf Grund weiterer Mitteilungen der wir bereits fürzlich gekennzeichnet haben, und erklärte, daß Nahrungsmittel, die nach Deutschland   aus den Vereinigten Amerikanischen Regierung in der Lage ist, au übersehen, welche er mit Rücksicht auf die Lage und mit Rücksicht auf die unter Staaten oder je nachdem von irgend einem anderen neutralen Berpflichtungen die Britische   Regierung ihrerseits zu übernehmen den Parteien getroffene Vereinbarung, daß nur Gegenstände Lande eingeführt werden, an Agenturen abressiert werden, die bereit ift. von der Amerikanischen   Regierung namhaft gemacht werden; daß

zur ausschließlichen Weiterverteilung an die Zivilbevölkerung zu verteilen.

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und Aufsicht bezüglich des Empfangs und der

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diesen amerikanischen   Agenturen die volle Berantwortung Die Vergeltungstaktik der Verbündeten. Berteilung dieser Einfuhr ohne Einmischung Amsterdam  , 2. März.( M. T. B.  ) Die Morgenblätter der Deutschen   Regierung obliegen foll; fie veröffentlichen eine Mitteilung der Regierungen Frankreichs  sollen sie ausschließlich an Wiederverkäufer berteilen, denen von und Großbritanniens   an die neutralen Staaten, der Deutschen   Regierung eine Ronzession erteilt ist, die ihnen die in der es heißt: Deutschland   hat erklärt, daß der Kanal und die Berechtigung gibt, solche Lebens- und Nahrungsmittel in Empfang zu nehmen und sie ausschließlich an die 8ibilbebolte rung zu liefern; sollten die Wiederverkäufer die Bedingungen ihrer Konzeffion irgendwie überschreiten, so sollen fie bes Rechtes verluftig gehen, Lebens- und Nahrungsmittel für die angegebenen 8wede zu erhalten, und daß die Deutsche   Regierung solche Lebens- und Nahrungsmittel nicht für Zwede irgendwelcher Art requirieren oder veranlassen wird, daß fie für die bewaffnete Macht Deutschlands   Ber­wendung finden.

Die deutsche Antwort.

behandelt werden sollen, die unmittelbar mit dem Etat zu­sammenhängen, die Wahlrechtsfrage im Plenum nicht erörtern ivolle. Die grundsäßliche Auffassung seiner Partei sei unver gelegt jei, und diese Auffassung habe durch die Erfahrungen des Krieges eine weitere starte Stübe gefunden. Um so mehr bedauere er die Erklärung des Ministers in der Kommission. Troßdem bleibe er der Meinung, daß die Reform des Wahl­rechts für die Zeit nach dem Kriege die Hauptaufgabe bilde, von deren Lösung die ganze innere Entwidelung in Preußen und im Reich wesentlich beeinflußt werden wird. Die ganze Rede" des Herrn Dr. Pachnide hatte taum 3 Minuten gedauert. Noch weniger Zeit nahmen die Aus­führungen in Anspruch, die der Abg. Marg namens des Sentrums zur Wahlrechtsfrage zu machen hatte. Denn sie liefen im Grunde genommen auf das Bekenntnis hinaus, daß das Zentrum jezt noch weniger als in Friedenszeiten einer Wahlrechtsreform zuneigt.

ändert die gleiche, wie sie in ihren Wahlrechtsanträgen dar­

Einzig und allein unser Genoffe Dr. Biebknecht be handelte die Wahlrechtsfrage mit der Gründlichkeit, die ihr zukommt. Zwar verließen, als er zu reden anfing, die Konser­bativen und Freikonservativen und mit wenigen Ausnahmen auch die Nationalliberalen und das Zentrum demonstrativ den Saal, aber wenn auch die Vertreter des Volkes aus Gründen, die nicht in der Sache liegen, die Worte des sozial­demokratischen Redners nicht angehört haben, das Volk wird fie bernehmen. Liebknecht kritisierte und beleuchtete im An­schluß an die Verhandlungen der Budgetkommission die Hal­tung der einzelnen Parteien und der Regierung zur Wahl­rechtsfrage nach den verschiedensten Nichtungen hin. Mit vollem Recht wies er nach, daß diese Haltung nicht erst jetzt zutage getreten sei, sondern daß man sie schon seit dem Sep­tember beobachten konnte. Damals sei bereits die Parole auf­getaucht, daß der deutsche Sieg ein Sieg des Dreiklaffenwahl­systems gegen die Demokratie sein werde. Die Tatsachen hätten den schwärzesten Bessimisten recht gegeben, denn nicht einmal für das geheime und direkte Wahlrecht sei nach einem unzweideutigen Vorgang in der Budgetkommission anscheinend noch eine Mehrheit im Hause vorhanden. Die Sozialdemo fraten hätten feinen Anlaß, bis nach dem Kriege zu warten, obwohl Herr Bachnide mit der allein noch von ihm geforderten Flidreform bis dahin warten wolle. Die technische Herstellung Ses Gesetzes sei leicht. Gerade jetzt zurzeit des Belagerungs­zustandes sei wahrlich kein Anlaß vorhanden, die Forderungen

Nord- und Westküste Frankreichs   sowie die die britischen   Inseln umgebenden Gewäffer riegsgebiet feien. Es gab amilich befannt, daß alle feindlichen Schiffe, die in dieser Zone angetroffen würden, vernichtet werden sollen und daß neutrale Schiffe fich dort in Gefahr befinden würden. Das bedeutet auf den ersten Blid, daß ohne Rücksicht auf die Sicherheit der Bemanmungen und Baffa­giere jedes Handelsschiff, gleichviel unter welcher Flagge, torpediert werden soll. Da das deutsche Marineamt nicht die Macht hat, in diesen Gewässern ein einziges an der Oberfläche fahrendes Schiff Indem die Amerikanische   Regierung die im vorstehenden zu unterhalten, so können diese Angriffe mur durch Unterseeboote aus fizzierte Grundlage für eine Verständigung unterbreitet, möchte fie geführt werden. Das Völkerrecht und die internationalen Kriegs­nicht so berstanden werden als ob fie irgend ein Recht gebräuche gingen bei Angriffen auf den Handel ftets von der Vor­der Kriegführenden oder Neutralen, das durch aussetzung aus, daß die erste Pflicht derer, die das Handelsschiff die Grundsäge bes Wölferrechts festgelegt ist, annehmen, sei, das Schiff vor ein Briſengericht au bringen, vor dem ertennt oder berleugnet, fie würde vielmehr die Berein der Fall beurteilt werden und die Rechtmäßigkeit der Beschlag barung, falls fie den intereffierten Mächten annehmbar erscheint, als einen nahme erwogen werden kann, und durch dessen Spruch Neutrale modus vivendi betrachten, der sich mehr auf 8wedmäßigkeit als ihre Sabung zurüderhalten können. Das Bersenten eines erbeute gefezmäßiges Recht gründet, und der auch die Vereinigten Staaten ten Schiffes ist an und für fich eine bestrittene Sache, wozu man in seiner gegenwärtigen oder in einer abgeänderten Faffung nicht nur unter außergewöhnlichen Umständen schreiten darf und erst, Bindet, ehe er von der Amerikanischen   Regierung angenommen ist. nachdem Maßregeln getroffen morden find, die gange Mannschaft Eine gleichlautende Note ist an die Britische   Regierung und die Baffagiere in Sicherheit zu bringen. Die Verantwortung, gerichtet worden. zwischen einem feindlichen und einem neutralen Schiff und feind licher und neutraler Ladung zu unterscheiden, liegt unstreitig bei dem angreifenden Schiff, deffen Pflicht es ist, die Natur und den Charakter der Schiffe und der Ladung festzustellen und die Schiffs Berlin  , 2. März. Die Note der Amerikanischen   Regierung ist papiere in Sicherheit zu bringen, bevor es das Schiff erbeutet oder unter dem Datum des 28. Februar von der Deutschen Regieberfentt. Ebenso ist es Pflicht jedes Kriegführenden, für die rung folgendermaßen beantwortet worden: Die Kaiserlich Sicherheit der Bemannung sowohl eines neutralen wie eines feind­Deutsche Regierung hat von der Anregung der Amerilanischen Re- lichen Schiffes Sorge zu tragen. Alle früheren Beratungen über gierung für die Seefriegführung Deutschlands   und Englands gewiffe das Recht, das Regeln für den Seefrieg aufstellen sollte, beruhten Grundsäge zum Schuße der neutralen Schiffahrt zu vereinbaren, auf diesem Grundfak. Das deutsche Unterfeeboot ist aber mit lebhaftem Interesse Kenntnis genommen. nicht imstande, einer dieser Verpflichtungen nachzukommen. Es Sie erblidt darin einen neuen Beweis für die von deutscher Seite bringt die erbeuteten Schiffe nicht vor ein Brisengericht, und hat boll erwiderten freundschaftlichen Gefühle der Amerikani- teine Brisenbemamnung an Bord, die es an Bord eines erbeuteten Schiffes gehen ließ. Es wendet tein ausreichendes Mittel an, um schen gegenüber der Deutschen   Regierung. Auch den deutschen   Wünschen entspricht es, daß der Seekrieg nach abischen einem neutralen und einem feindlichen Schiff einen Unter­Regeln geführt wird, die, ohne die eine oder die andere friegführende schied zu machen. Es nimmt die Mannschaft und die Baffagiere zurüdzustellen. Noch weniger dürfe dies der Fall sein zu Macht in ihren Kriegsmitteln einseitig zu beschränken, ebenso eines zu verfentenben Schiffes nicht an Bord, um fie in Sicherheit einer Zeit, wo die Rückwirkung der inneren politischen Macht­wohl den Intereffen der Neutralen wie ben Ge- zu bringen. Diese Methoden der Striegführung fallen demnach verhältnisse auf die auswärtige Politik fich so offenbare und boten der Menschliteit Rechnung tragen. Dem böllig außerhalb des Rahmens aller internationalen Borschriften, wo ein Schrei nach Demokratisierung der auswärtigen Bolitik gemäß ist schon in der deutschen   Note vom 16. b. Mts. barauf hin- welche die kriegerischen Maßnahmen gegen den Handel in Kriegs.   durch die Welt gehe. Der Krieg habe unserer Wahlrechts­gedeutet worden, daß die Beachtung der Londoner   Seekriegsrechtszeiten regeln. Die deutsche Erklärung setzt die unterschiedsloje forderung, der Forderung nach Demokratisierung, eine neue Erklärung durch Deutschlands   Gegner eine neue Lage schaffen Bernichtung an die Stelle der den Regeln entsprechenden Auf- Stüße gegeben, wir fordern die Demokratisierung des Staates würde, aus der die Folgerungen zu ziehen die Deutsche   Regierung bringung. Deutschland   wendet diese Methode gegen friedliche an Saupt und Gliedern in Verwaltung und Gesetzgebung. Von dieser Auffassung ausgehend, hat die Deutsche   Regierung an, in der Absicht, zu verhindern, daß Waren aller Art, darunter Eine demokratische Kontrolle des Volkes hätte den Krieg ver­die Anregung der Amerikanischen   Regierung einer aufmerksamen Borräte für die Ernährung der Zivilbevölkerung, in die britischen hindert. Daraus ergebe sich die Berechtigung gerade in Inseln und nach Nordfrankreich eingeführt oder von dort ausge- diesem Augenblid, die Forderung zu erheben nach Demokrati­Prüfung unterzogen und glaubt darin in der Tat eine führt werden. Deutschlands   Gegner find daher gezwungen, zu fierung der auswärtigen Politif, einer Demokratisierung der geeignete Grundlage für die praktische Lösung der entstandenen Fragen Vergeltungsmaßregeln ihre Zuflucht zu nehmen, um auswärtigen Politik, die nur aufgebaut fein kann und nur zu erkennen. Zu den einzelnen Punkten der amerikanischen   Note ihrerseits wiederum zu verhindern, daß Waren irgendwelcher Art herauswachsen fann aus einer demokratischen inneren Politik. Dem nationalliberalen Führer Dr. Friedberg hatten darf fie nachstehendes bemerken: nach Deutschland   eingehen oder aus Deutschland   ausgehen. In 1. Was die Legung von Minen betrifft, so würde die deffen sollen diese Maßregeln von England und Frankreich   ohne die bürgerlichen Parteien die Rolle überwiesen, auf die Aus­Deutsche Regierung bereit sein, die angeregte Erklärung Gefahr für Schiffe und Leben von Neutralen und Nichtlombattanten führungen Liebknechts zu antworten. Er tat das, ohne auf über die Nichtanwendung von Treibminen und die Konstruktion in genauer Uebereinstimmung mit den Grundsäßen der Menschlich die Sache selbst einzugehen. Seine ganzen Ausführungen bc­der verankerten Minen abzugeben. Ferner ist sie mit der An- Beit ausgeführt werden. Demgemäß balten bie englische und die ftanden in persönlichen Siebenswürdigkeiten" gegen unseren bringung von Regierungstempeln auf den auszu- franzöfifche Regierung fich für berechtigt, Schiffe mit Waren, die Genoffen. legenden Minen einverstanden. Dagegen erscheint es ihr für mutmaßlich für den Feind bestimmt find, ihm gehören oder feind die friegführenden Mächte nicht angängig, auf eine lichen Ursprungs find. anzuhalten und in ihre Häfen zu bringen. offensive Berwendung veranferter Minen völlig zu ver. Diese Schiffe und Ladungen sollen nicht für fonfisgiert erflärt werden, wenn sie nicht auch sonst der Berurteilung als Brise unter zichten. 2. Die Deutsche   Regierung würde sich verpflichten, daß liegen. Die Behandlung der Schiffe mit Ladungen, die vor diesem ihre Unterseeboote gegen Handelsschiffe irgendwelcher Datum ausfahren, foll feine Aenderung erfahren. Flagge nur insoweit Gewalt anwenden werden, als dies zur Durchführung des Rechtes der Anhaltung Untersuchung erforderlich ist. Ergibt sich die feind. liche Nationalität des Schiffes oder das Vorhandensein von Amsterdam  , 2. März.( Privattelegramm des Wenn es auf alle nicht am Kriege beteiligten Baltan­Konterbande, so würden die Unterseeboste nach den all- Bormärts".) Das Reuter- Bureau meldet eine noch gemein völkerrechtlichen Regeln verfahren. nicht offizielle, aber durd) die Presse verbreitete antliche Staaten zutreffend ist, daß sie seit Ausbruch des Krieges den 3. Wie die amerikanische   Note vorfieht, sent die angegebene Be- Nachricht aus Washington  , die folgendermaßen lautet: Schauplak der heftigsten diplomatischen Stämpfe der krieg­schränkung in der Verwendung der Unterfecboote voraus, daßn amtlichen Kreisen herrscht allgemein der Eindruck, daß führenden Mächtegruppen bilden, so trifft dieser Sak in erster

gern bereit wäre.

und

Kaufleute und nicht am Kampfe teilnehmende Schiffsbesaßungen

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Die Haltung Amerikas  .

Der Minister griff in die Wahlrechts. bebatte   nicht ein. Man darf also annehmen, daß das, was er fürzlich in der Kommission gesagt hat und was auf eine bündige Absage hinausläuft, die Ansicht des gesamten Staatsministeriums ist.

Die rumänische Sphinx.

I.