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Nr. 73. 32. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt

Verlustlisten.

Die Verlust liste Nr. 173 der preußischen Armee enthält Verluste folgender Truppen:

gestellt.

Sonntag, 14. März 1915.

Haferscheine.

2. Einen ähnlichen Antrag stellt der Schuhmann Wagner als tierischen Ernährung und zur Aussaat bestiminten Mengen Verwalter des Eigentümers Tauber, Wielandstr. 32. In diesem find anzugeben. Fall handelt es sich um einen seit dem 1. August ins Feld gerufenen Die Angabe hat in Zentnern zu erfolgen. Schlächter, der längere Zeit vor dem Kriege arbeitslos mar. Seine rau hat das von ihr betriebene fleine Zigarrengeschäft schließen müssen, weil es unrentabel war. Vermögen haben die Leute nicht. 3., 4. und 5. Garde- Regiment; 1. und 2. Garde- Reserve- Regi- Die Frau und ihr Kind sind auf die Kriegsunterstüßung ange- Gestern ist die Bekanntmachung des Magistrats über die ment; Grenadier- Regimenter Alexander, Franz und Elisabeth; piesen. Auch hier ist beantragt, dem Krieger einen Vertreter zu Regelung des Verfehrs mit Hafer an den Anschlagsäulen ver­Garde- Schußen- und Garde- Jäger- Batt.; Grenadier  - bzw. ufan bestellen, um ihn und seine Familie egmittieren und den Hausrat öffentlicht. Hiermit tritt der vom Magistrat ausgegebene teries bzw. Fusilier- Regimenter Nr. 2, 3, 6, 10, 12, 13, 14, 16, einbehalten zu können! Haferschein in den öffentlichen Verkehr ein. Den vom Magi­21, 28, 29, 37, 40, 41, 44, 46, 47, 49, 58, 59, 60, 62, 65, 68, 72, 74, Giner anderen Kriegsteilnehmerfrau ist das Asyl in Aussicht strat Berlin   ausgestellten Haferscheinen werden die von den 75, 76, 79, 81, 85, 86, 87, 89, 90, 93, 94, 95, 99, 109, 110, 112, 113, 114, 116, 118, 128, 129( fiche auch Ers- Inf. Reg. Hoebel), 130, 135, So sieht in der Pragis die nicht beabsichtigte Wirkung der Stadtgemeinden Groß- Berlins ausgegebenen gleichstehen, so 136, 137, 141( siehe Ers- Inf. Reg. Hoebel), 142, 143, 145, 146, Bundesratsverordnung vom 14. Januar 1915 aus. Es ist höchste daß jeder Pferdehalter, der im Besize von Haferscheinen sich 147, 148, 151, 152, 156, 160, 163, 168, 171, 172, 173, 175, 176; Zeit, fie aufzuheben oder auf die Fälle zu beschränken, in denen befindet, zu jedem in einem der Groß- Berliner Stadt­Reserve Inf.- Regimenter Nr.. 2, 5( siehe Ers.- Juf.- Reg. Keller), 9, es sich um in Wahrheit wirtschaftlich starke Kriegsteilnehmer" gemeinden wohnhaften Getreide- oder Fouragehändler gehen 10, 11, 12, 15, 17, 30, 31, 32, 35, 36, 37( siehe auch Ers- Inf. Reg. handelt. fann, um dort seinen Haferbedarf zu decken. Leimbach- Zerener), 38, 48, 55, 64, 67, 68, 71, 72, 75, 78, 80, 82, Der Reichstag   sollte nicht auseinandergehen, ohne von unseren 83, 88, 93, 94, 111, 118, 130, 205, 206, 207, 208, 209, 215, 219, Kriegern die Sorge genommen zu haben, daß ihren Familien 992, 223, 232, 234, 237, 250, 252, 253, 271; Ersaß- Inf.- Regimenter Ermission, ihnen selbst wirtſchaftlicher Ruin droht. Was das Gesek Hoebel, Keller, Leimbach- Berener und Nr. 1 der Erfah- Brigode bom 4. August 1914 aussprach, war ein Schutz der Kriegsteilnehmer. Doussin; Landwehr- Inf. Regimenter Nr. 1, 2, 4, 5, 7, 9, 18( fiche Durch die Bundesratsverordnung ist dieser Schuß aufs ärgite ge­auch Landw.- Inf. Reg. Nr. 84), 22, 24, 27, 34, 38, 39, 46, 47, 72, fährdet. 74, 75, 77, 80, 81, 84, 85, 118; Feld- Bataillon Schwarz des Detache­ments Plantier( Korps Thorn); Brigade  - Ersatz- Bataillone Nr. 5, 26, 44, 58; Landsturm- Bataillone: 2. Machen, 2. Cottbus  , Flensburg  . 1. Sagenau, Limburg   a. 2., Neustadt, I Osterode; 1. Zandsturm­Ersaz- Bataillon des 21. Armeekorps: Jäger- Bataillone Nr. 1, 2, 11; Reserve Jäger- Batl. Nr. 3; Festungs- Maschinengewehr- Abt. Nr. 3( fiche Ers.- Inf- Reg. Goebel),

Aus Groß- Berlin.

Am Morgen.

Es ist noch sehr früh am Morgen, noch feine halbe Schwere Reserve- Reiter Nr. 3; Kürassiere Nr. 7; Dragoner Stunde nach sechs, und es warten viele Menschen an der Nr. 8, 14, 18; Husaren Nr. 4, 15; Reserve- Qusaren Nr. 8; Reserve- Haltestelle der Elektrischen. Stehen der Richtung zugefehrt, fanen Nr. 1; Reserve- Kavallerie- Abteilungen Nr. 48, 51; 1. Land- aus der die Elektrische fommit oder kommen soll. Vor Tag, Sturm- Eskadron des 3. Armceforps. wenn man zur Arbeit muß, ist die Stunde unbarmherzig. Die Zeit schluckt die Minuten mit beinahe boshaft rasender Geschwindigkeit, und es wird niemals schneller spät", als am frühesten Morgen.

2. Garde- Feldart. Reg. und 1. Garde- Reserve- Feldart.- Reg.; Feldart.- Regimenter Nr. 9, 27, 30, 33, 34, 40, 41, 44, 55, 56, 63, 69. 71, 76, 80, 82, 83, 84; Reserve- Felbart.- Regimenter Nr. 3, 5. 10, 15, 16, 29, 46, 56, 58; 1. 2ondwehr- Batterie des 11. Armeeforps. Fußart.- Regimenter Nr. 5, 8, 9; Reserve- Fußart.- Regimenter Mr. 1, 4, 5, 6, 10, 16; Landwehr- Fußart.- Batl. Nr. 14( siehe Reserve­Fußart. Reg. Nr. 16).

Pionier- Regimenter Nr. 19, 23, 29; Pian.- Bataillone: II. Nr. 2. I. Nr. 3, 11. Mr. 4, J. Nr. 7, 1. Nr. 17; Pion.- Erfah- Batl. Nr. 1; 48., 49. und 55. Reserve- Pion.- Komp.; 1. Landwehr- Pion. Komp. des 4. Armeekorps; Pionier- Abt. der 5. Kavalleric- Division; Flammenwerfer- Abt. des 6. Reserveforps. Eisenbahndirettion Königsberg   i. Pr.; Telegraphen- Batl. Nr. 1; Feldluftschiffertruppe: Feldluftschiffer- Abt. des 28. Referveforps; Etappen Strafimagen- Park Nr. 2 der 2. Glappen- Inspektion.

Reserve- Art. Munitionsfolonne Nr. 75 des 38. Reserveforps. Arbeiter- Batl. Nr. 2 Straßburg i. Elf.; Landsturm- Armierungs Ball. IV. Elsaß  ; Armierungs- Kolonne des Pion.- Ersatz- Batl. Nr. 2. Sanitäts- Komp. Nr. 3 des 8. Armeeforps; Feldlazarett Nr. 10 des 10. Armeeforps; Sriegslazarett des 7. Armeeforps. Fuhrparf- plonnen des 7. Armeekorps; Fuhrpark- Kolonne der P. Referpe- Division und Nr. 97; Landwehr- Fuhrpark- Kolonne Nr. 1 des 6. Landipehrkorps; Etappen- Fuhrpark- Kolonne Nr. 67 der 2. Armce; Reserve- Bäderei- Kolonne Nr. 1 des 6. Reserveforps. 9.

"

Mit Rücksicht auf die große Zahl der Pferdehalter in Groß- Berlin und die entsprechende Zahl der Fouragehändler wird es bei der ersten Berteilung vielleicht nicht möglich sein, daß sofort alle Händler und Pferdehalter ohne jede weiterung befriedigt werden. Der Magistrat rechnet aber auf den guten Willen aller Beteiligten und ist überzeugt, daß die Schwierig. feiten geringe und bald behoben sein werden. Trotz der mehrfach geschehenen Veröffentlichungen in den Tages. zeitungen und an den Anschlagsäulen sind nicht alle Pferde­halter, die feinen Safer mehr für die Zeit vont 15. bis 31. März besitzen und solchen zu erhalten wünschen, recht­zeitig zum Bezirfsvorsteher megen Ausstellung von Hafer­scheinen gegangen, ebenso scheinen noch nicht alle Fourage­händler, die Safer für ihre Kunden vom Magistrat zu er halten wünschen, ihre Anträge bei ihm eingereicht zu haben. Deswegen ergeht an die Pferdehalter wie an die Händler nochmals die Aufforderung, daß die ersteren sich wegen der Saferscheine unverzüglich an ihren Bezirksvorsteher, die Händler aber mit einer Ziste ihrer Stunden und deren Pferde­Nicht immer hat man Schwein" und bekommt sofort eine sahl ohne Verzug an den Magistrat( Kanalisationsbureau), Bahn. In der Regel ist einem eine gerade vor der Naje weg- Stadthaus, Zimmer 315, wenden mögen. gefahren, oder es fommt überhaupt feine. Es ist kalt, aber man steht doch wie auf glühenden Kohlen und dem Stand­punkt, daß das Wartenmüssen eine Schweinerei sei, und daß Der Vorsitzende des Verbandes Groß- Berlin, Oberbürgermeister fich da überhaupt alles" aufhöre. Noch biegt keine Bahn um Wermuth, hat die Verbandsversammlung zu einer Sizung am die Ecke und es wächst die Angst, daß man es wieder einmal Montag, den 29. März, nach dem Berliner   Rathause einberufen. nicht schaffen werde. Aber schließlich kommt sie doch, und außer einigen Wahlsachen und Verkehrsangelegenheiten steht unter man geht ihr entgegen, um aufzuspringen, bevor sie hält anderm zur Beschlußfassung die Vorlage über den Haushaltsplan und gestürmt wird. Wie immer ist sie knippeldickevoll, aber für 1915 und über die Feststellung des von den Verbandsgliedern auf der vordersten Plattform ist noch für einen Platz. aufzubringenden Umlagebedarfs.

Tagung des Zweckverbandes.

Die Laternen brennen nicht mehr, aber zwischen den Häusern liegt noch eine graue Dunkelheit. Es ist ein beinahe Verbot der Sonntagsarbeit in Bäckereien.  romantischer Anblick. In den Bäckerläden brennt Licht. Und Der Zentralverband der Bäcker und Konditoren tritt dafür ein, in den Milchwirtschaften und in mancher Kneipe auch. Die Wienschen in der Elektrischen sind schweigsam. Jedem ist der daß die Sonntagsarbeit in den Bäckereien verboten werde. Er ver­und noch wie zugewachsen. Und der Wagenführer schimpft. weist darauf, daß ein solches Verbot im Herzogtum Oldenburg   fo weil die Räder nicht geschmirgelt sind. Freilich," sagt er, wie in den Regierungsbezirken Wiesbaden   und Merseburg   bereits für 45 Pfennig die Stunde friegen sie jetzt feine Schlosser. bestehe, daß Berlin  , überhaupt das ganze Reich, diesem Beispiel Die Frauen, die die Wagen reine machen, die werden fich folgen müsse, nicht nur um den Bäckereiarbeitern die Sonntagsruhe Die fächsische Verlustliste Rr. 118 enthält ausschließlich die schwer hüten und die Räder schmirgeln." 11nd er bat tat- 3u sichern, sondern hauptsächlich, um die Streckung der Getreides bereits am 2. März d. 3. veröffentlichte Sonder- Verlustliste des fächlich seine Not mit dem Wagen. Er hat ihn nicht in der vorräte wirksamer durchzuführen. Um diese Forderung zu propagieren Gewalt. Die Starre looft von alleene," sagt er. Man und eine dahingehende Petition an die zuständigen Behörden zu bes Deutschen Heeres( Unermittelte) Nr. 1. raten, veranstaltet der Zentralverband der Bäder und Konditoren Dic fächsische Verlustliste Nr. 119 meldet Verluste der fonnte die Blake friegen." Inf. Regimenter Mr. 101, 102, 104, 139, 179, 181, 182; Reserve­Es ist vor Anbruch jedes Großstadttages die nämliche am Dienstag, den 16. März, abends 7%, Uhr, in Obiglos estfälen, Inf. Regimenter Nr. 242, 243; Landsturm- Inf.- Batl. Meißen  : Land. Stimmung. Saft, Unruhe und Verdrossenheit. Ver- Roppenstr. 29, eine öffentliche Versammlung, zu der auch die Ver­mehr- Eriak- Batl. Nr. 5; Landwehr- Brigade- Erjak- Batt. Nr. 47; drossenheit? Aus einer Querstraße ertönt Gesang. Gesang treter der Bäckermeister eingeladen sind. Jäger- Batl. Nr. 12. Garde- Reiter; Karabinier- Reg.; Ulanen Nr. 18, 21; Susaren aus hundert Kehlen. Eine Kompagnie feldgraner junger Garde- Reiter; Karabinier- Reg.; Ulanen Nr. 18, 21; Susaren Soldaten kreuzt singend unsern Weg. Die Elektrische muß Nr. 18, 19, 20; Reserve- Husaren. Feldart. Regimenter Nr. 48, 64, 77, 78; Reserve- Feldart.- halten. Regimenter Nr. 23, 24, 54; Ersaß- Abt. Feldart.- Reg. Nr. 28. Fußart. Regimenter Nr. 12, 19; Reserve- Fußart.- Bataillone Nr. 12, 19; Erjag- Batl. Fußart.- Reg. Nr. 12.

Bion.- Bataillone: 1. Nr. 12, 22, 11. Nr. 12, 22; Reserve- Pion.­Komp. Nr. 53; Landwehr- Pion.- Komp. 19. Armceforps; 2. Land­Sturm- Pion. Stomp. 12. Armeeforps.

Fernsprech- Abteilung 12. Armeeforps. Ariegslazarett- Abt. 12. Armeeforpe. Sanitäts- Komp. r. 1 19. Armeekorps.

Heereslieferungen für die Marine. Der Oberkommandierende der Marken hat folgende Be Die Arbeiter und die Soldaten; sie müssen früh aus den ftimmung getroffen: Betten. Bald ist der Weg wieder frei, und die Elektrische Den zu Lieferungen für die Heeresverwaltung ber saust weiter. Noch gehört der Fahrdamm ihr allein. Immer pflichteten Fabrikanten wird auch die Befriedigung von heller wird es über den Dächern und die graue Dunkelheit Privataufträgen vor Aufträgen der Marine verwaltung zwischen den Häusern versinft. Es ist heller Tag, da man verboten. Die Aufträge der Marineverwaltung sind also genau aus dem Wagen steigt. Auf beiden Seiten der Straße eilen so zu behandeln wie die Aufträge der Heeresverwaltung. Arbeiter und Arbeiterinnen. Vom Turm der Jakobikirche Wer diesem Verbote zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis, schlägt es sieben. Fabrikssirenen ertönen. Erst eine, dann bestraft.

Nachrichten aus unvollständigen feindlichen Gefangenenliften. noch eine. Dann mehrere. Die Straße leert sich. Run tritt man selber schnellen Schrittes in einen dunklen Toriveg. Fünf Minuten später steht man auf seinem Arbeitsplatz und beginnt das Tagewerf.

Exmision

von Kriegsteilnehmern.

Das Gesch vont 4. August 1914 zum Schuß der Rechte der Kriegsteilnehmer uerbietet die Verhandlung von Prozessen gegen Striegsteilnehmer und ordnet die Aussehung solcher Prozesse an. Auf Betreiben von Hausbesikern hat der Bundesrat unter dem 14. Januar eine Verordnung erlaffen, die im Gegensatz diesem Gesez den Richter. ermädtigt, zur Berhütung offen­Farer lnbilligkeiten" den Kriegsteilnehmer einen Prozesvertreter zu bestellen. Nach Erlaß dieser Verordnung betonten wir, dag diese Verordnung abgesehen von der Frage ihrer Gültigkeit ohne es zu wollen, außerordentliche Unbilligkeiten gegen schutz bedürftige Kriegsteilnehmer nach sich ziehen, sie und ihre Familien aufs schwerste schädigen können. Der Senatspräsident Ring hoffte in einen Auffah in der Deutschen Juristenzeitung", die Berord­nung werde nur den in Wahrheit wirtschaftlich starken Kriegsteilnehmer" treffen. Leider zeigt. die. Praxis, daß diese Soffitung illusorisch ist und unsere Befürchtung zur Wirklichkeit

wird.

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Die Verordnung des Bundesrats wird in der Tat dazu an­gewandt, gegen schußbedürftige Kriegsteilnehmer die Ermissions flage durchzuführen und deren Familien entgegen dem Gesetz vom 4. August 1914 zu ermittieren.

Hict einige solcher Versuche.

Die falsche Brotkarte.

Kürzlich erschien in Bostkartenformat eine Scherzkarte, die mit den auch auf der Brotfarte aufgedruckten Grammziffern bedruckt war. In der Mitte war täuschend ähnlich der Talon der Brotkarte nachgeahmt mit dem Aufdruck: Kein Ausweis für die Ent nahme von Brot oder Getreidemehl. An der Stelle, wo die Brot farte das Wort Gramm" enthält, waren einige Scherzworte ge­druckt. Trotzdem ist mit dieser Brotfarte schon recht viel Unfug getrieben worden. Im Drange der Geschäfte sind diese Starten tat­fächlich für echt gehalten worden und Verkäuferinnen haben Back. waren verabfolgt. Die Polizei hat den Vertrieb dieser Karten untersagt, um Mißbrauch zu verhüten, und wird nötigenfalls mit strengen Strafen gegen die Verkäufer dieser Karte und gegen dies jenigen vorgehen, die Mißbrauch treiben.

Aufnahme der Kartoffelbestände.

Wer Vorräte von Kartoffeln mit Beginn des 15. März 1915 in Gewahrsam hat, gleichviel, ob er der Eigentümer ist oder nicht, ist verpflichtet, die vorhandenen Vorräte der zu­ständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bezirk die Vorräte lagern.

Gegen Geldsammlungen usw. in Eisenbahnzügen.

Zugunsten der Kriegswohlfahrtspflege, der Hinterbliebenen ge fallener Striegsteilnehmer, der Speisung armer Kinder und der gleichen, werden vielfach in den Eisenbahnzügen Ansichtskarten und ähnliche Erzeugnisse verkauft, auch Geldsammlungen veranstaltet. Eine eisenbahnamtliche Verfügung weist die Dienststellen darauf hin, daß diese Tätigkeit ebenso wie das gewöhnliche Hausieren, Verkaufen von Erfrischungen usw., sowie Veranstaltungen von artistischen und musikalischen Vorstellungen, Gaukeleien und ähnlichen Reise­darbietungen nicht statthaft sind. Personen, die sich damit befassen. find sofort zur Anzeige zu bringen. Auch die Betätigung dieser Striegshausiererei in den Wartesälen ist verboten.

Taufe und Einsegnung im Schwurgerichtssaal. Im Schwurgerichtssaal in Moabit   werden gewöhnlich nur schwere Vergehen und Verbrechen verhandelt und über das Leben so mancher Menschen ist hier schon der Stab gebrochen worden. Heute wird dieser Saal zu Zwecken benutzt werden, zu denen er nicht bestimmt ist; aber der Krieg wandelt so manche Auffassung. Bekanntlich sind im Kriminalgerichtsgebäude seit Kriegsausbruch eine Anzahl jener bedauernswerten Flüchtlinge untergebracht, die aus der Heimat vertrieben wurden und hier ein vorläufiges Unter kommen gefunden haben. Heute wird der Schwurgerichtssaal zu einer firchlichen Feier hergerichtet, acht junge Menschen sollent tonfirmiert werden und ein junger Weltenbürger, der hier das Licht der Welt erblidte, soll die Taufe erhalten. Zu diesem Zwed ist der Saal festlich hergerichtet.

Tödlicher Eisenbahnbetriebsunfall. Auf schreckliche Weise hat der 20 jährige Weichensteller Artur Kerlow fein Leben eingebüßt. K., der auf dem Bahnhof Grunewald als Weichensteller angestellt war, trat Donnerstagnachmittag beim Rangieren zwischen givei zusammenfahrende Güterwaggons über die Gleise und geriet dabei zwischen die aufahrenden Puffer. Der Brustkasten wurde dem Bedauernswerten vollständig zermalmt,-10 daß der Tod auf der Stelle eintrat.

Die Anzeige über Vorräte, die sich an dem Erhebungs­1. In August 1914 rückte der Chauffeur St. aus Berlin   instage auf dem Transport befinden, ist unverzüglich nach dem Feld. Die Auguftmiete mit 36 Mort hatte er gezahlt, die für die Empfange von dem Empfänger zu erstatten. Vorräte unter einem Zentner unterliegen der Anzeige­folgenden Monate fonnte er nicht zahlen, weil die Löhnung weder dazu ausreicht noch dazu bestimmt ist. Rücklagen pflicht nicht. Tatte er aus feinem Verdienst Die Durchführung der Erhebung liegt den Drts­nicht machen können. Seine Ehefrau erhält 24 Mart Unterstüßung als Kriegsteilnehmer behörden ob. frau. Von der Stadt erwirfte fic eine Mictunterstügung von 15 M. Gemäß Ziffer 3 der ministeriellen Anweisung vom für den Wirt. Den Mietvertrag hat sie nidyt unterschrieben. Der 5. März 1915 haben wir die Hausbesitzer oder deren Stell Chauffeur ist bei Dirmuiden verwundet, befand sich längere vertreter verpflichtet, die ihnen zugehenden Hauslisten bis Zeit im Lazarett und ist noch nicht wiederhergestellt. Er befindet spätestens zum 17. März 1915 ausfüllen zu lassen. fich außerhalb Berline. Hausbesizer oder deren Stellvertreter; welchen die Haus­Jezt hat der Eigentümer Siegemund, Ebelingstr. 15, beim Ge­richt beantragt, dem im gelde stehenden Mann für den Mietprozeß liste bis einschließlich 14. März 1915 nicht zugestellt ist, haben Sur Aufklärung des Raubanfalles, der in der Berliner Straße einen Vertreter su bejtellen. Die Frau hat dein Antrag wider sie von Statistischen Amt der Stadt Berlin  , Zimmer 76, abzu Banton auf die 75 Jahre alte Hausbefizerin Piersich verübt sprochen. Darauf ist sie für den Prozeß zum Prozeßvertreter ihres zuverlangen. wurde, hat die Kriminalpolizei eine Belohnung von 500 m. ausge Mannes auf Grund der Bundesratsverordnung bestellt. Mit an- Wer seine Anzeige bis spätestens zum 17. März 1915 schrieben. Der Räuber ist etwa 30 bis 38 Jahre alt, mittelgroß deren Worten auf Grund der Bundesratsverordnung wird dem nicht mittels der Hausliste erstattet hat, muß sie spätestens und schlank. Er hat einen dunklen, mittelstarten Schnurrbart und Mann, der im Felde steht und dessen Blut für das Vaterland geflossen ist, das ihut nach dem Gesetz vom 4. August zustehende Recht am folgenden Lage schriftlich und portofrei beim Statistischen ein frisches Gesicht und trug einen fdavargen steifen Gut und einen dunkelgrauen abgetragenen Winterüberzieher. auf Verschonung mit Slagen genommen und das, um seine mittel- Amt der Stadt Berlin  , Poſtſtr. 16, einreichen. lose Ehefrau zu ermittieren und seinen mühsam zusammengeſpace Sämtliche der Anzeigepflicht unterliegenden Kartoffel­ten Hausrat ihm zu nehmen. vorräte einschließlich der zu gewerblichen Zwecken, zur

Eine größere Störung im Straßenbahnverkehr trat in den Mittagsstunden am Freitag ein. Am Brandenburger Tor   war die