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fostenfreie Verpflegung gewährt, die bis auf drei Monate ausgedehnt dem Infrafttreten der Verordnung erfolgte Aufrechnung, Abtretung werden kann. Die Pfleglinge haben, soweit es ihr Zustand zuläßt, oder Verpfändung. leichte Haus- und Handarbeit zu verrichten. Diese kostenfreie Ver- Berlin, den 17. Mai 1915. pflegung für längere Zeit, für die seit Kriegsbeginn 14 Betten zur Verfügung stehen, ist seit dem 1. April 1907 insgesamt 707 Mädchen und Frauen zuteil geworden, und zwar nicht ausschließlich Ein­wohnerinnen von Charlottenburg  , sondern, soweit irgend angängig, auch Auswärtigen.

Der Stellvertreter des Reichfanglers. Delbrüd.

Kündigung im Krieg nach Gehaltsaufbesserung. Wenn die Gehilfen mit Recht die Forderung aufstellen,

Aus aller Welt.

Bei einem Zusammenstoß eines Güterzuges mit einem Beer­wagenzuge wurde, wie aus Büchen   gemeldet wird, ein Aushilfs­fchaffner getötet, zwei Beamte und ein Wehrmann verletzt. Sieben Wagen entgleisten.

Kriegsbeschädigten- und Arbeitslosenfürsorge in Neukölln daß ihnen nach der Gehaltsminderung während der am 17. d. Mts. wird noch mitgeteilt, daß der in Bremervörde   fest­

Entsprechend den Grundsäßen der Provinzialverwaltung über Kriegszeit nicht gekündigt wird, so können sie anderseits die Fürsorge für Kriegsbeschädigte, unterbreitete der Magistrat der Stadtverordnetenverfammlung eine Vorlage. Nach dieser soll als nach einer Gehaltsaufbesserung nicht selber die Stellung fün­Streisbeirat für die Kriegsbeschädigten eine besondere Deputation digen. In ähnlichem Sinne entschied jetzt die 2. Kammer des gebildet werden, die sich aus Mitgliedern der Gewerbedeputation Berliner   Kaufmannsgerichts. und einigen Aerzten zusammensetzt. Der Deputation soll außerdem Der Kläger   hatte sich während seiner Tätigkeit bei beklagtem das Recht eingeräumt werden, weitere Vertreter aus den Kreisen der Kaufhaus Hahn um eine andere Stellung bemüht. Durch eine An­Arbeitgeber und Arbeitnehmer heranzuziehen. Zur Durchführung frage war das zur Kenntnis der Beklagten gekommen. Als sie dann der Beratung und Fürsorge in Einzelfällen soll eine Beratungs- hörte, daß E. mit seinem Einkommen nicht zufrieden sei, erklärte sie und Fürsorgestelle, im städtischen Arbeitsnachweis eine besondere ihm, daß sie ihm 30 M. monntlich zulegen wolle; ob er damit Abteilung für Kriegsbeschädigte eingerichtet werden. zufrieden sei. Der Kläger   war damit einverstanden, nahm aber Gegen Einzelheiten der Vorlage erhoben Stadtv. Kloth( Soz.) dessenungeachtet zum nächsten Termin der Auflösung des Dienst­und Thurow( Soz.) Bedenken und beantragten die Ueberweisung verhältnisses eine neue Stellung an. Mit der Kündigung war der Vorlage zur näheren Prüfung an einez Ausschuß. Beschlossen die Beklagte zwar einverstanden, sie hielt sich aber unter diesen Um­wurde, die Vorlage an den Sonderausschuß III der Kriegswohl ständen auch an das Versprechen der Gehaltsaufbesserung nicht mehr fahrtskommission zu verweisen. für gebunden. Wenn sie, so führte sie in der Verhandlung aus, bem Kläger   30 M. monatliche Mehreinnahшe geboten habe, so tat fie das unter der selbstverständlichen Voraussetzung, ihm damit aufs neue an ihr Unternehmen zu fesseln. Es werde doch auch kein Chef einem abgehenden Gehilfen im legten Monat zulegen. Ein Beuge befundete noch, daß bei der Zulage beiderseits Einverständnis darüber herrschte, daß E. wieder bleibe.

Im eine möglichst einheitliche Art der Arbeitslosenfür forge in Groß- Berlin herbeizuführen, beantragte die sozialdemo­fratische Stadtverordnetenfraktion auch für Neukölln die Grund­sätze zu beschließen, die in Berlin  , Schöneberg   und anderen Gemeinden bereits Geltung haben. Stadtv. Groger( Soz.) führte begründend aus, daß seinerzeit gegen diese Art der Arbeitslosenfürsorge geltend gemacht wurde, die Provinzial­verwaltung fönnte die Erstattung eines Teiles der entstehenden Kosten ablehnen, da fie in ihren Grundsägen bekanntlich für die strikte Er­stattung der geleisteten Arbeitslosenunterstützung die Prüfung der Bedürftigkeit verlange. Die Gemeinde Schöneberg   habe nun ein Uebereinkommen mit dem Provinzialausschuß getroffen, wonach auch der Stadt ein bestimmter Beitrag zu den Kosten ihrer Arbeitslosen­versicherung zurückerstattet wird. Der jezige Zeitpunkt, wo wenig Arbeitsloje vorhanden seien, könne für die Umgestaltung und das Hinein­wachsen in die neu zu schaffende Drganisation am besten benutzt werden. Es gelte schon jetzt Vorbereitungen und umfassende Maßnahmen zu treffen gegen die zu erwartende große Arbeitslosigkeit nach dem Kriege. Stadtv. Emmeluth( Kommunal- Fortschr.) hat gegen die Vorlage insofern Bedenken, als die Fürsorge für die Unorganisierten nach seiner Meinung nicht genügend berücksichtigt sei. Die Vorlage wurde Antrag des Magistrats zur Anlegung eines Ehrenfriedhofes. an eine Kommission verwiesen. Das gleiche Schicksal erfuhr der Die Friedhofsgebührenordnung wurde hinsichtlich der reservierten Wahlstellen in einigen Punkten abgeändert.

Interessenpolitiker in Tegel  .

Die

Zu dem Raubanfall im Eilzuge zwischen Bremen   und Rothenburg Berfonalien sind noch unbekannt. Dem Täter war es möglich, von genommene Reisende die Tat eingestanden hat. feinem Abteil aus durch die Aborttüren in das Abteil der über­fallenen Frau zu gelangen, weil die Aborttür von letzterem Abteil aus nicht verriegelt war.

Eingegangene Druckschriften.

Relieffarte der Ostsee   von Danzig   bis Petersburg  . 25 Pf.- Frands, Stuttgart  . Die Bräutigams der Babette Bomberling. Roman von Alice Berend.  ( Roman- Bibl. 6. S. 8.). 1 M., geb. 1,25 M. S.   Fischer, Berlin  , Bülowstr. 90. . Graßhof. 1 M.-G. Reimer, Berlin   W. 10. Belgiens   Schuld. Zugleich eine Antwort an Prof. Warweiler von

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Briefkasten der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. Sof bon 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Briefkasten bestimmten Anfrage

rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uhr, am Sonnabend ist ein Buchstabe und eine Bahl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche

Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen feine Abonnement quittung

Das aufmannsgericht hielt den Anspruch des beigefügt ist, werben nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Klägers auf die Zahlung der Zulage von 30 Mart Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die für unberechtigt. Nachdem E. zwölf Tage nach der Gehalts- Sprechstunde mit. aufbesserung gekündigt habe, sei nach dem Ergebnis der Beweis­aufnahme seine Forderung in feiner Weise begründet.

Zur Wochenhilfe.

Folgende interessanten und zutreffenden Ausführungen fendet uns der Krantenunterstützungsbund der Schneider: " In Nr. 134 des Vorwärts" vom 16. Mai 1915 veröffentlichten Sie unter Soziales" einen Wochenhilfe an Kriegerfrauen von frei­willig Versicherten" überschriebenen Artikel, welcher sich mit der Frage der Wochenhilfe an Frauen nichtversicherungspflichtiger Mit­glieder von Ersaptassen beschäftigt. In dem Artikel heißt es, daß weil es sich nicht um Zwangsversicherte handle und bemerkten zum verschiedene Erjakkassen die Zahlung der Wochenhilfe verweigerten, Schluß, nachdem vorher angeführt, daß die Versicherungsämter Neu­töln und Hamburg   auf Grund einer Klage den Wöchnerinnen die Wochenhilfe zugesprochen haben, hoffentlich bereiten die Kranten tassen den bedrängten Kriegerfrauen in Zukunft nicht derartige Schwierigkeiten.

"

Eintritt in diese Dienste auf Grund der RVO." usw. versichert erstattet, welche vom Versicherungsamt nicht beanstandet werden, so waren. Da das Reich den Kassen nur diejenigen Beträge zurück­wandte sich der Vorstand unserer Kasse um eine Aeußerung in dieser Frage an das Reichsamt des Innern und erhielt daraufhin folgenden Bescheid:

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.. 28. 1. und 2. a. 3. Mietszuschuß wird Ihnen voraussichtlich 2. 49. Ja. Lassen Sie sich von Ihrem Sohne eine Benden Sie sich zunächst an die Polizei, eventuell muß durch Klage Aus­gewährt werden. Bollmacht zur Abhebung der Rente ausstellen. K. P. 20, Nosenthal. stellung des Zeugnisses erwirkt werden. unfähig. C. N. M. Lungenkrank, dienst­2. R. 100. Die Kirchensteuer für Ihre Frau müssen Sie zahlen. Der Austritt aus der Landeskirche fann auch jetzt erfolgen.

R. B. 20. Jedenfalls ist die Deutsche Bant eine der sichersten. Da aber alle diese Institute Privatunternehmungen sind, so tönnen wir feine bestimmten Empfehlungen geben. 21. P. 182. 1. u. 2. Dabei können Sie sich nur beim Arzt Rat holen. 5. A. 28. Solches Rezept ist uns leider nicht bekannt. Beim Drogisten oder Friseur dürften Sie jedoch Auskunft erhalten. Helene 35. Tut mir weh. 2. 1. Ja. A. M. 100. Ja. J. K. 101. Benden Sie sich mit Ihrem Anspruch an die Steuerkasse. Q. 5. 200. Die Tochter müßte zum mindesten für das Kind Unterstügung bekommen. Sie soll sich beschwerdeführend an den Magistrat wenden. R. S. 31. Wenn fein Testament vorliegt, erbt die Mutter zur Hälfte. zweifelhaft, da Ihr Sohn mit dem Aussehen sich einverstanden erklärt hat. G. B. 7. Der Erfolg einer Klage erscheint uns .. 100. 1. Das ist nicht ausgeschlossen. Eine Nachmusterung ge schieht jetzt vielfach. 2. und 3. Erkundigen Sie sich bei der Bank.- 5. 34. müßte durch Beschwerde beim Versicherungsamt geltend gemacht werden. andsturm ohne Waffe. Geringer Formfehler der Wirbelsäule. Zur Erjay­reserve dienstfähig. M. A. N. 25. Ihr Anspruch auf Bochenhilfe .. 159. Sie haben einen Anspruch auf eine einmalige Unterſtügung. Dieser Antrag muß an den Lieferungsverband, also an die Steuertaffe, gestellt werden. 2. M. 100. Sit nach Berichten unwahrscheinlich. K. 2. 43. Der Mietszuschuß fann Ihnen in diesem Falle leider ver­Die letzte Sigung der Gemeindevertretung zeitigte eine sehr weigert werden. Der Wirt fann Sachen einbehalten. Zur Zahlung der ausgedehnte und teilweise auch recht temperamentvolle Debatte, war es für die Erfaktassen im allgemeinen, speziell aber für unsere.. 3. Bom 70. Lebensjahre ab. Nach Erlaß der Bundesratsverordnung vom 3. Dezember 1914 Miete sind Sie verpflichtet. Bei Nichtzahlung würde der Mann für die auf­gelaufene Mietsschuld nachher auffommen müssen. O. P.   77. Ja. deren Ursache abermals drei Vorlagen waren, die die Firma Boriig kaffe, welcher sehr viele selbständige Kleinmeister als Mitglieder fähig. B. G. 83. Kriegsverwendungs­betrafen und deren Erledigung fast die ganze Sigung ausfüllte. M. T. 13 268. 1. und 2. Ja.. M. M. 2. 1. Wegen Ber­Berhandelt wurde ein Antrag auf Genehmigung der Durchquerung angehören, zweifelhaft, ob auf Grund des§ 1 Abs. 2 genannter legung der Hand zurückgestellt. 2. Ihre Frau mut mindestens 200 Marken Ostfriesland  . Die Auskunft des Beamten ist nicht der Schöneberger Straße mit einem Rohrgraben, ferner um die Berordnung Frauen von nichtversicherungspflichtigen Mitgliedern geklebt haben. Genehmigung zur Ueberquerung derselben, ein Gleis enthaltenden Anspruch auf Wochenhilfe haben, da es ausdrücklich heißt: Vor richtig. Die Frau soll Antrag auf Aufwandsentschädigung stellen. Straße mit zwei Gleisen, und drittens die Verspannung des großen Schornsteins der hydraulischen Presse durch Drahtseil über dieselbe Straße hinweg. Vor Eintritt in die Verhandlungen dieser An­träge gab e3 eine lebhafte Auseinandersetzung zwischen unseren Genossen und den drei Vertretern der Firma Borsig  . Unsere Genossen erklärten, daß auf Grund des§ 108 der Land­gemeindeordnung, der von der Behandlung widerstreitender Interessen handele, eine Teilnahme des Mitinhabers der Firma, Geheimrats Ernst v. Borsig, an den Verhandlungen oder an der Abstimmung nicht angängig wäre. Die Gemeindevertreter v. Borsig, Direktor Unger und Marscheider wandten sich gegen unsere Genossen, bei denen sie noch andere als die dargelegten Motive für ihr heutiges Vorgehen vermuteten. Mit Nachdruck wurde von ihnen bestritten, daß die Firma in dem behaupteten Maße bei den Vorlagen inter­effiert sei, die Gemeinde habe vielmehr durch die Werkserweiterungen und größere Arbeiterbeschäftigung lediglich Vorteile, insbesondere in steuerlicher Beziehung. Unsere Genossen wehrten sich energisch gegen die Unterſtellung, aus nicht dargelegten Motiven gehandelt zu haben, auch der juristische Beirat des Gemeindevorstandes, Herr Assessor Lae geI erläuterte die gesetzlichen Bestimmungen, wonach ' n dem vorliegenden Falle der Firmenträger nicht an der Ab­immung eigener Anträge teilnehmen könne. Unter Berwahrung gegen die gegnerischen Ausführungen verzichtete schließlich Herr v. Borsig auf weitere Teilnahme an der Debatte und ebenfalls an der Ab­stimmung über seine Anträge. Die zu dem ersten Antrage( Rohr­graben) von der Gemeinde verlangte Anerkennungsgebühr von 500 m., die so hoch bemessen worden war, weil auf Beranlassung unserer Genossen der wesentliche wirtschaftliche Wert dieser An lage für die Firma in Betracht gezogen war, wurde ebenfalls von denselben Herren als außergewöhnlich hoch lebhaft bekämpft. Der Einwand, daß so hohe Gebühren die Existenz der Industrie er­schwerten, wurde nicht anerkannt. Die 500 M. Anerkennungsgebühr wurden im Vertrage aufrechterhalten, der sonst in der vorgelegten Fassung mit einer fleinen Aenderung bei der Abstimmung mit zehn Stimmen angenommen wurde. Ebenfalls Annahme fanden die beiden anderen Anträge der Firma Borsig  . Eine Bestimmung, daß sogenannte Probefahrten von Lokomotiven auf den betr. Gleisen nicht stattfinden sollten, um den dort vorhandenen starken Berkehr der Schultinder nicht zu gefährden, wurde mit Stimmengleichheit, bei der der stellvertretende Vorsitzende Herr Reichelt den Ausschlag gab, abgelehnt, da man die bahnpolizeilichen Bestimmungen für ausreichend hielt. Aus den übrigen Verhandlungsgegenständen sei noch erwähnt die Wahl des Genoffen Schäfer in die Unter stügungskommission an Stelle des ausscheidenden Genossen a Ifes, und des Direktors Röder vom Strafgefängnis Tegel zum stell­vertretenden Vorsigenden des Mieteinigungsamtes.

Soziales.

Lohnbeschlagnahmeverordnung.

Der gestrige Reichsanzeiger" gibt den Wortlaut der von uns dem Inhalt nach bereits mitgeteilten Bundesratsverord­nung vom 17. Mai bekannt, durch die die Grenze der Un pfändbarkeit des Lohnes usw. von 1500 auf 2000 W. erhöht ist. Die Verordnung lautet:

Der Bundesrat hat auf Grund des§ 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914( Reichs- Gesezbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§ 1. An die Stelle der im§ 850 6. 2, 3 der Zivilprozeß­ordnung und im§ 4 Nr. 4 des Gesetzes vom 21. Juni 1869 ( Bundes- Gesezbl. 1869 S. 242 und 1871 S. 63, Reichs- Gesetzbl. 1897 G. 159, 1898 S. 332) vorgesehenen Summe von eintausendfünf­

Mart.

kg 0,00-0,00, Meerrettic Schod 6,00--14,00;

Der Ausdrud in§ 1 der Bundesratsverordnung vom 3 De­zember 1914( Reichsgesehblatt S. 492) auf Grund der D. gegen Krankheit versichert waren", ist dem§ 313 der StVO. Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen- Direktion über entnommen und hat die gleiche Bedeutung, wie an der genannten den Großhandel in den Sentral- Martthallen,( Ohne Verbindlichkeit.) Stelle. Er umfaßt alle Mitglieder der gefeßlichen Krantentassen Mittwoch, den 19. Mai 1915. Fleisch: Rindfleisch per 50 kg, Dhien­im Sinne des§ 225 der RVO., also sowohl die Versicherungs- bo. IIa 85-95; Stübe, jett 83-98, do. mager 70-82, do. dänische fleisch Ia 96-112, do. IIa 85-95, do. IIIa 70-84; Bullenfleisch Ia 98-105, pflichtigen, als auch die freiwillig Versicherten. Mit den Mit 00-00; rejser 80-100, Fresser, dänische, 00-00, Bullen, dänische, gliedern der Ersagtassen befaßt sich die RVO. nur soweit und 85-95; Stalbfleisch, Doppellender 160-170; Masttälber Ia 125-140, solange, als sie versicherungspflichtig sind. Personen, die nach do. IIa 110-120; Stalber ger. gen. 70-90, do. dän. 00-00, do. holl. Aufhören ihrer Versicherungspflicht Mitglieder einer Ersatztaffe 110-130. Sammelfleisch: Mastlämmer 120-130; Hammel la 110-119, bleiben oder erst dann in eine solche eintreten, gehören mithin do. IIa 100-109; Safe 105-118. Schweinefleisch: Schweinte, fette nicht zu den Personen, die nach der RVO." versichert sind. 00-00, sonstige 105-148, dän. Sauen 00-00, dän. Schweine 120-128. Hieraus folgt, daß die Ehefrauen von Kriegsteilnehmern, Gemüse, inländisches: Startoffeln, Dabersche 50 kg 0,00; weiße Staiser­tronen 0,00; Magnum bonum 0,00; Molimann 0,00; Porree, die nicht während der in§ 1 der Bundesratsverordnung be­Schod 0,80-1,50; Sellerie, Schod 5,00-12,00; Spinat 50 kg zeichneten Zeit versicherungspflichtige Mitglieder einer Ersazkasse 5,00-8,00; Mohrrüben 7,00-9,00; irsingkohl Schod 0,00-0,00; waren, keinen Anspruch auf die Reichs- Wochenhilfe haben. Der Rosenkohl 50 Entscheidung der zuständigen Spruchinstanzen soll durch diese Betersilienwurzel Schodbund 4.00-6,00; 3wiebeln 50 kg 00,00-00,00, Darlegung natürlich nicht vorgegriffen werden." Radieschen Schodbund 0,75-1,00. Waldmeister Mandel 0,40. Morcheln 50 kg 00-00. Gurken, Gorgaster, 100 St. 00-00. Rhabarber, Hamburger, Orten die Frauen, Klage auf Zahlung der Wochenhilfe gegen unsere 0,40-0,50, Beeliger II/ kg 0,25-0,30, Beeliger III kg 0,10-0,18, Zur Klärung der Sache veranlaßten wir an verschiedenen 100 Bund 2,50-3,00, 100 Stangen 7,00-12.00, biefiger 100 Bund 2,00 bis 4,00, Bierländer 100 Bund 2,00-2,50. Spargel, Beelizer I ½ kg Stasse anzustrengen. Wie Sie ganz richtig anführen, ist die Kasse unsort./ kg 0,00, Martischer I, kg 0,40-0,45, zu unserer Freude an vielen Orten verurteilt worden, die Wochen- III, kg 0,10-0,15. Spruten 50 kg 10-15. II 2 kg 0,20-0,25, Salat, Schod 2-3,50. hilfe zu zahlen. Dem stehen leider auch Vorbescheide der Ver- Rettiche, bayerische, 100 Stüd 10,00. Apfelfinen: ital., 50 kg 23-28, ficherungsämter Berlin   und Bochum   gegenüber, woselbst die dito 200 St. 12-14, dito 300 St. 13-16, Murcia   200 St. 17,00-20,00, Klagen der Frauen abgewiesen wurden mit der Begründung, daß bito 300 Stüd 18,00-20,00, Mejjina 160 St. 11,00-14,00, 200 St. 12,00 die Mitglieder nicht auf Grund der RVO. versichert waren. Wir bis 14,00, 300 St. 12,00-15,00. Messina   Blut 80 St. 8,50-9,00, do. haben den Frauen den Rat erteilt, gegen diese Vorbescheide Be- 100 St. 8,00-10,00, bo. 150 St. 8,00-11,00. Spaniſche 420 St. 30,00 rufung einzulegen. In unserer Zahlstelle haben wir nun das bis 35,00,000 714 St. 38,00-46,00, bo. 1064 St. 40,00-43,00, bo. 420 Kuriosum zu verzeichnen, daß in Neukölln wohnende Frauen die St. large 40,00-45,00. Wochenhilfe laut Urteil erhalten, während wir an in Berlin  wohnenden Frauen auf Grund des Vorbescheides die Wochenhilfe nicht auszahlen können.

gez.: Caspar.

Gewerkschaftshaus

Im herrlichen Naturgarten( bie Oase des Ostens):

Die neueste Bundesratsverordnung vom 23. April 1915 bringt zwar im§ 20 für die Frauen der nichtversicherungspflichtigen Mit­glieder insoweit eine Verbesserung, als es denjenigen Frauen, deren Männer vor Eintritt in die Kriegs, Sanitäts- oder ähnlichen Dienste ein Jahr hindurch ununterbrochen Mitglieder einer Erfab Doppel- Konzert an den Feiertagen. kaffe   waren, die Wochenhilfe zuspricht. Diese neueste Verordnung hat aber leider den Fehler, daß sie erst mit dem Tage der Ver- 1. Pfingstfeiertag, den 23. Mai 1915,| 2. Pfingstfeiertag, den 24. Mai 1915, öffentlichung in Kraft tritt, und daß sie nicht rückwirkende Kraft ab 3. Dezember 1914, dem Tage der Veröffentlichung der ersten Verordnung, hat.

Aus alledem ist wohl ersichtlich, daß das Verschulden nicht auf seiten der Ersatztassen, sondern in dem Wortlaut der ersten Bundes­ratsverordnung liegt, und daß wohl alle Ersazkaffen es mit Freuden begrüßen würden, wenn es heißen würde, daß die Frauen jämtlicher versicherter Mitglieder Anspruch auf Wochenhilfe hätten."

Bemerken möchten wir hierzu, daß auch Frauen mit über 2500 m. versichert sind. Die Frauen aller Kriegsteilnehmer mit einem Einkommen bis zu 2500 m. haben Anspruch auf Wochenhilfe, gleichviel, ob sie oder ihr Ehemann versichert ist oder nicht. Für die Nichtversicherten hat der Lieferungs­verband einzutreten.

Gerichtszeitung.

Ein Kriegsschwäter.

Gedeck à 1 M.:

Spargelsuppe Bouillon mit Einlage

Seezunge in Weißwein Mayonnaise von Zander Stalbssteal mit Spinat Rehragout

Gänsebraten

Prager Schinken in Burgunder Kalbsbraten

Kompot oder Salat

Speise oder Käse

Hübnersuppe Straffbrühe mit Mart

Hecht grün Mayonnaise von Lachs Stalbssteat mit Spargel Rinderbrust mit Meerrettich

Spießerkeule Lammteule Schweinerüden

Kompott oder Salat Speise oder Käſe

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Trotz der enormen Preissteigerung ist es uns doch gelungen, große Posten Rinder, Kälber, Schweine und Hammel, wie Wild und Geflügel aller Art zu kaufen, und bringen dieselben für unsere Gäste heute und morgen zwischen 2-6 Uhr( nicht unter 5 Pfund) zum Verlauf. Ferner: Kalbskeule Pfund 1,40 M. hundert Mart tritt bis auf weiteres die Summe von zweitausend wurde gestern der Fuhrunternehmer Dito Lieba u verurteilt. Braunschweiger. Wegen Beleidigung von Angehörigen der deutschen   Armee 3ervelatwurst. Pfund 1,50 M. Ochsenfleisch, ichier, 1,40 M. 1,40" Schweinerücken und Schinken § 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung Der Angeklagte befand sich eines Tages in einem Schantlokal Rügenwalder Teewurit Pfund 1,40 M. in Kraft. Den Zeitpunkt des Außerkrafttretens bestimmt der Reichs- und machte dort, obwohl er nicht angetrunken war, in Gegenwart Pfund 1.50 M. Hammelkeule und Rücken 1,30 Pfund 1,40 M. tanzler. eines Feldwebels und eines Schußmanns Bemerkungen, die schwere Landleberwurst. Roastbeef ohne Knochen Ist ein Anspruch der im§ 850 Abs. 1 Nr. 1, 7, 8, Abs. 3 der Beleidigungen der Feldwebel und Offiziere enthielten und allgemeine Dampfwurst.. Pfund 1,20 Biund 1,40 Mr. Zivilprozeßordnung bezeichneten Art vor dem Infrafttreten dieser Eutrüstung hervorriefen. Das Söffengerigt Berlin  Verordnung gepfändet, so verliert die Pfändung hinsichtlich später Wedding   unter Borsiz des Amtsgerichtsrat DIIenroth ber Großzer Poften roher Gänsekleine 1,20 M. fällig werdender Bezüge ihre Wirksamkeit, soweit sie bei Anwendung urteilte den Angeklagten zu einem Jahre Gefängnis und Rehkeulen, Rehrücken, Gänse und Hühner, nach Größe, des 1 unzulässig sein würde. Dies gilt entsprechend für eine vor ordnete seine sofortige Verhaftung an zu sehr billigen Preisen.

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