Gewerkschaftliches.
Die gewerkschaftliche Internationale.
Streit belgischer Bergleute.
lokalen Tabafarbeitergetverkschaft Beinwil ( Kanton Aargau ), die in Kammer 2 des Gewerbegerichts auf Zahlung von 72 M. Affordlohn, einseitiger Weise in einem Mahnruf" an die Bundesversammlung der ihm verweigert worden war, weil die Arbeit angeblich fehlerhaft Stellung gegen das Tabakmonopol überhaupt nahm wie die gewesen sein soll. Der Kläger hatte zuerst ein Probestück angeFabrikanten und Händler. Durch diese Broschüre wurden die fertigt, womit der Werkmeister Neumann sehr zufrieden war. Interessen der Tabalarbeiter verlegt und die Konferenz fordert daher Dann hat er einen größeren Auftrag erhalten. Bei der AbfertiWir berichteten bereits darüber, daß das Bestreben, das die Gewerkschaft in Beinwil auf, sich dem Verbande der Lebens- und gung tadelte der Werkmeister die Arbeit und meinte, es müsse eine internationale Buchdrucker- Sekretariat aus Deutschland verlegt Genußmittelarbeiter anzuschließen. Aenderung vorgenommen werden. Der Kläger erklärte sich bereit, die Aenderung auszuführen, aber der Werkmeister wollte die zu sehen, von sieben angeschlossenen Verbänden mit 100 000 Aenderung durch eine Arbeiterin vornehmen lassen und dafür Mitgliedern gegen sechs Organisationen mit 25 000 Mit5 M. berechnen. Um Geld zu bekommen, war der Kläger bereit, gliedern abgelehnt worden ist. Auch der Versuch ist gemacht Die Belegschaften der Gruben Charbonnages des Francais, sich 5 M. abziehen zu lassen, obgleich er seine Arbeit für tadellos worden, das internationale Sekretariat der Buchbinder zu Fany Bon- Buveur, Charbonnages des Bonniers, Horlez und hielt. Aber er bekam überhaupt kein Geld und mußte sich deshalb verlegen. Und Genosse Leipart , der internationale Braconnier und auch die der Zechen in Jemeppe sur Meuse, Flé- an das Gewerbegericht wenden. Hier behauptete der GeschäftsSekretär der Holzarbeiter, ist im französischen Teil der maille- Grande und Seraing sind in den Streit getreten. Ihnen führer und Teilhaber der Firma Hermann Plum u. Co. G. m. b. H., „ Schweizerischen Holzarbeiter Zeitung" scharf angegriffen schlossen sich die der Zechen Batterie, Gérard- Close und Banneur die ganze Sache gehe die Firma nichts an, Werfmeister Neumann worden. Daß auch die Sigverlegung des internationalen benso die Arbeiter in den Hüttenbetrieben von Dugrée- Mari- habe die betreffenden Arbeiten als selbständiger Unternehmer auszuführen gehabt und müsse auch für den Lohn aufkommen. Der Gewerkschaftsbundes angestrebt wird, ist durch den Vorwärts" haye und Cockerill. Mehrfach ist es zu Radauszenen gekommen, an denen hauptsäch Geschäftsführer legte ein Schriftstück vor, worin der Werkmeister gleichfalls bekannt. lich die jugendlichen Arbeiter beteiligt waren. Neumann erklärt, er habe den Arbeitern die Löhne bezahlt, die Diese Bemühungen sind verständlich in unserer erregten Die Forderung ist allenthalben Erhöhung des Lohnes, billigere Firma sei den Arbeitern nichts schuldig. Zeit. Eine Diskussion über ihre Berechtigung zu beginnen, Lebensmittel. Wie dem„ Nieuwen Rotterdamschen Courant" gedürfte aber kaum der gegebene Augenblick sein. Wir fürchten, schrieben wird, sind die Arbeiter in großer Erregung über die daß feiner der Beteiligten zurzeit in der Lage wäre, die Menge feiner Backwaren und Leckereien, die in altgewohnter Menge Gründe seiner Gegner objektiv abzuwägen. Dagegen scheint gestellt sind. Sie fragen sich, wie das möglich ist, während sie nicht uns eine Bemerkung der„ Gewerkschaft", des Organs der Gewerkschaftskommission Desterreichs, beachtenswert. Dieses Blatt, das von Anton Hueber herausgegeben wird, schiebt alle Tagesstimmungen beiseite und sagt:
"
Die realen Bedürfnisse der Gewerkschaften gestatten tein Schweben in himmelblauen Fernen, sondern verlangen gebieterisch einen starten gewerkschaftlichen Rückhalt, der unseres Erachtens nur gegeben sein kann in einem Lande, welches selbst eine fraft= volle und autoritäre Gewerkschaftsbetvegung besigt. Die Geschichte so mancher internationalen Fachbereinigung, auch die so mancher großen Gewerkschaftsaktion ist das beste Zeugnis für diese Anschauung."
In der Tat wird durch diese Ausführungen auf einen Umstand hingewiesen, den Freunde und Gegner einer Verlegung der gewerkschaftlichen Internationale nicht gut unbeachtet lassen können. Wir hoffen aber, daß alle diese Konflikte in der Internationale der Arbeiterschaft, die im Striege geboren sind, mit dem Kriege sterben werden.
Der Arbeitsmarkt von Groß- Berlin. Wie der Verband Märkischer Arbeitsnachweise berichtet, zeigte die Lage des Arbeitsmarktes für die Zeit vom 24. bis 29. Mai wenig bemerkenswerte Veränderung gegenüber den beiden Vorwochen. Die Zahl der vermittelten offenen Stellen bei den GroßBerliner Arbeitsnachweisen ergab für männliche Arbeiter einen leichten Rückgang in der Pfingstwoche und einen weiteren in der letztvergangenen Woche, während das Angebot von Arbeitskräften ziemlich fonstant blieb. Der
ait.
in den Schaufenstern der Feinbäckereien, Konditoreien usw. auseinmal genügend Brot haben.
Das Komitee der sozialistischen und der unabhängigen Arbeiterverbände des Arrondissements Lüttich hat einen Aufruf an die arbeitende Klasse und die gesamte Bevölkerung erlassen, in dem es heißt:
Dies Machwerk konnte das Gericht natürlich nicht davon
überzeugen, daß der Werkmeister einer Fabrik selbständiger Unternehmer sei. Das Urteil erging dahin, daß die beklagte Firma die Auftraggeberin des Klägers war und deshalb die geforderten 72 M. an ihn zu zahlen hat.
Unkenntnis über das neue Konkurrenzklauselgeset. Trotzdem das neue Wettbewerbsgesetz bald ein halbes Jahr in Wir alle bedauern tief die regellofen Arbeits- Kraft ist, zeigt sich in Arbeitgeberkreisen eine bemerkenswerte einstellungen und ersuchen die provinziellen, gemeindlichen Be- Unkenntnis über die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes. Nur hörden, Unternehmerverbände usw., die Ursachen zu prüfen und so erklärt es sich, daß jezt häufig Konventionalstrafen auf Grund mitzuwirken für Verbilligung der notwendigsten Lebensmittel als von Verträgen eingeflagt werden, die nach den neuen Gesetzes= Brot, Kartoffeln, Speck usw. bestimmungen jede Gesezeskraft verloren haben. Erst gestern Die Unternehmer haben bereits versprochen, für einen Brot- flagte wieder eine bekannte große Schuhfabrik vor der vierten zusatz von 300 Gramm zu sorgen und hoffen, daß ihnen das ge- Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts gegen ihren früheren lingt. Wir hoffen, daß sie auch bezüglich Lohn und Arbeitszeit Filialleiter auf Zahlung einer Konventionalstrafe von 3000 m. Der frühere Filialleiter hatte zwar zugestandenermaßen das vertraglich vereinbarte Wettbewerbsverbot überschritten, die Klägerische Fabrik hatte sich aber, wie das neue Gesetz vorschreibt, nicht verpflichtet, den Angeklagten nach seinem Austritt mit der Hälfte seines Gehalts für die Zeit der Geltung des Wettbewerbsverbots sicherzustellen. Damit war die Klage auf Zahlung der 3000 M. ohne weiteres hinfällig, und die Fabrik zog auch nach der Rechtsbelehrung der Kostenersparnis halber die Klage zurüd.
etwas tun werden.
Andererseits sind die Vertreter der Arbeiter mit den Behörden in Verbindung getreten wegen Feststellung eines allgemein gültigen Preises für das Mehl, das man hofft, beschaffen zu fönnen...
Der Aufruf schließt mit einem Appell an den gesunden Verstand der Arbeiter und ihre Liebe zu ihrem Lande, um Ruhe zu bes wahren und zu bedenken, welches die Folgen von ferneren Unruhen sein könnten. Das Komitee beschwört alle Arbeiter wie Unter
nehmer und jeden einzelnen, das seine zu tun, um Differenzen und Unglück zu vermeiden.
Aus Industrie und Handel.
Der deutsche Handel in China . Petersburg, 2. Juni." Rjetsch" meldet aus Tokio : Die englische Arbeitsmarkt Regierung hat die japanische Regierung zu gemeinsamen Schritten für weibliches Personal zeigte hier in seinen Gesamtzahlen in aufgefordert, um den Handel Deutschlands und Desterreich- Ungarns der Pfingstwoche eine kleine Besserung, die aber in der letzten Woche aus China zu verdrängen. Gerüchtweise verlautet, daß die Verwieder etwas nachließ. Das Angebot weiblicher Arbeitskräfte ging dabei schon in der Vorwoche etwas zurück. Für die letzte Woche einigten Staaten von China gleiche Rechte wie Japan verlangen. kamen bei den Groß- Berliner Arbeitsnachweisen auf 100 offene Stellen für männliche Arbeiter 110,5 Stellengesuche, während die Zahl für weibliche nur 92,6 betrug. Die Lage des Arbeitsmarktes in den einzelnen Industriezweigen ergibt keine wesentliche Veränderung gegenüber den Vorwochen. Die Nachfrage nach guten Arbeitskräften kann dauernd nicht befriedigt werden, und bei den vermittelten Arbeitskräften findet ein häufiger Wechsel statt, da viele für die angenommene Arbeit oft ungeeignet sind.
Der Arbeitsmarkt für ungelernte Arbeiter wird von außerhalb noch start beeinflußt. Zwar hat die Gestellung von Fortifikationsarbeitern.
Auf die zweite Kriegsanleihe waren bis zum 31. Mai 7978 Min. Mark oder 87,6 Proz. der Gesamtzeichnung eingezahlt. Gegenüber dem 22. Mai ist das ein Zuwachs um 148 Millionen Mark. Trotzdem haben sich die mit Hilfe der Darlehnskassen geleisteten Beträge vermindert. Nach dem Stande vom 22. Mai hatten die Darlehnskassen für die Zwecke der zweiten Kriegsanleihe 536,2 Millionen Mark hergegeben, nach dem Stande vom 31. Mai waren sie zu dem gleichen Zwecke nur noch mit 502,1 Millionen Mark in Anspruch genommen.
für den Osten ganz aufgehört, aber die Rheinländische Schwer- Die Goldförderung der Welt. Charles Lionel Phillips machte industrie führt durch ihre hohen Lohnsäge und Reisevergütungen in einer Jahresversammlung der Central Mining and Investment eine erhebliche Zahl ungelernter Arbeiter nach dem Westen. Auch Corporation, von welcher„ Morning Post" vom 18. Mai berichtet, die in der vergangenen Woche fanden aus Berlin größere Arbeiter- Mitteilung, daß die Jahresförderung in 1914 sich auf 92 Millionen Pfund Sterling beziffert. Hiervon wurden in Transvaal 35588000 Pfund Sterling gefördert.
transporte statt.
Für weibliches Personal hat sich die Lage in der Munitionsindustrie und in der Sattlerei gebessert. Der Mangel an tüchtigem Kontorpersonal konnte nicht befriedigt werden. Eine regere Nachfrage zeigte sich auch nach Speisenzuträgerinnen für Restaurationsund Kaffeebetrieb. Während die Nachfrage nach Hauspersonal bei der jetzt beginnenden Reisezeit sich verringerte, wurden Frauen und Mädchen für landwirtschaftliche Arbeit, besonders zum Sortieren her aus den Feldmieten ausgegrabenen großen Kartoffelbestände, lebhafter verlangt.
Soziales.
Entlassung nach Lohnherabsehung.
Das Gewerbegericht mußte gestern wieder einer Firma flarmachen, daß ein aus Anlaß des Krieges vereinbarter Abzug zur stillschweigenden Voraussetzung die Beschäftigung für die Dauer des Kriegszustandes habe.
Lohnabzug für Krankheitstage.
Vor dem Kaufmannsgericht wurde dieser Tage ein Prozeß gegen die Sauerstoffwerke, G. m. b. H., Trebbiner Straße 9, entschieden, in dem die von der Firma mit ihren Angestellten abgeschlossenen Verträge eine Beleuchtung erhielten. Ein Handlungsgehilfe verlangte mit der Klage 107,50 M. Diesen Betrag hatte ihm die Beklagte für Krankheitstage abgezogen. Die beklagte Firma erachtete sich im Recht, denn§ 1 ihrer Anstellungsbedingungen lautete: " Die Bestimmungen des§ 63.G.B. und§ 616 B.G.B., welche beiden Teilen bekannt sind, werden ausdrücklich aufgehoben."
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Auf die Erwiderung des Klägers, solche Vereinbarung sei nichtig, er habe deren Tragweite nicht gekannt, entgegnete dic Firma, diesem Einwand stehe die Einrede der Arglist entgegen. Die Firma habe annehmen müssen, der Kläger kenne die angeführten Paragraphen. Sei das nicht der Fall, so könne sie den Vertrag aus $ 119 B.G.B. anfechten. Denn sie hätte sich dann beim Engagement über eine wesentliche Eigenschaft des Angestellten im Irrtum befunden. Ueberdies: jei die erwähnte Klausel hinfällig, so sei es auch nach§ 139 B.G.B.- der gange Vertrag!" Die Firma machte ferner noch geltend, der Kläger habe, als er einige Wochen nach Eintritt zwei Stunden fehlte, die Frage seines Vorgesezten, ob er eine Krankheit habe, die ein längeres Fehlen zur Folge haben könnte, verneint und erwidert, von einer vorübergehenden Magenindisposition abgesehen, sei er seines Wissens völlig gesund. Tatjächlich sei er aber damals schon wegen Nervenleidens in Behandlung gewesen. Auch hierin liege eine arglistige Täuschung, die zur Anfechtung des Vertrages berechtige.
Das Kaufmannsgericht, Kammer 5, verurteilte die Firma dem Klageantrag entsprechend. In der Begründung wurde ausgeführt: Die Kammer stehe im Gegensaße zu anderen Gerichten auf den Standpunkt,§ 63 Abs. 1 H.G.. sei fein zwingendes Recht. Wenn aber eine Abweichung von dem Gesek rechtsverbindlich ausbedungen werden soll, so müsse dieser Willen in einer zweifelsfreien Weiss zum Ausdrud gelangen. Eine Fassung, die sich in der Bezugnahme auf Rechtsbestimmungen erschöpft und deshalb für den anderen Die Schlichtungskommission der Militärsattler. Teil an der genügenden Klarheit ermangelt, sei nicht genügend, vielVor kurzer Zeit wurde in einer Versammlung der Militärjattler Mitte August vorigen Jahres kündigte der Kaufmann Brandt, mehr rechtsunverbindlich. Darum sei aber keineswegs der ganze Vertrag hinfällig. Die Berufung auf§ 139 B.G.B. sei verfehlt. Klage darüber erhoben, daß alle Versuche des Verbandes, die Inhaber eines Handtücherverleihgeschäfts, seinen Fahrern an, er Schlichtungskommission zur Abhaltung einer Sizung und zur Er- müsse wegen des schlechten Geschäftsganges entweder einen von Die Firma hätte damit rechnen müssen, daß ein Gericht die Abledigung der zahlreichen Differenzfälle zu bewegen, ohne Erfolg ge- ihnen entlassen oder allen den Wochenlohn um 10 M. fürzen. weichung von§ 63 für unzulässig halte. Durch eine Reihe Vorblieben sind. Um die Schlichtungskommission endlich zur Tätigkeit Wenn sie gute Genossen seien, dann würden sie sich, um die Entschriften über die Pflichten des Gehilfen in Krankheitsfällen habe zu bewegen, wurde empfohlen, Affordpreisherabsetzungen, die mit lassung eines Kollegen zu verhüten, mit der Lohnherabsehung ein- sie ihre Interessen überdies reichlich gesichert. Der Vorwurf der Aenderung der Arbeitsmethode begründet werden, nicht an= verstanden erklären. Das taten die Fahrer dann auch. Als im Arglist treffe ebensowenig dem Kläger gegenüber zu, wie etwa zunehmen, auch Ueberstunden zu verweigern, um dadurch die Unter- April einer derselben entlassen wurde, beanspruchte er Nachzahlung einer Rechtsprechung gegenüber der Vorwurf berechtigt sei, jie nehmer zur Anrufung der Schlichtungskommission zu veranlassen. des abgezogenen Lohnes in Höhe von 250 M. Der Kläger führte handle gegen Treu und Glauben, wenn sie§ 63 für zwingendes Mit dieser Taktik hat sich inzwischen eine Vertrauensmänner- zur Begründung seines Anspruchs aus, er habe sich mit der Lohn- Recht hält. Eine mangelnde Qualifikation des Gehilfen lasse sich versammlung einverstanden erklärt. Wie am Mittwoch in der Ver- kürzung nur unter der Voraussetzung einverstanden erklärt, daß aus einem etwa vorliegenden Mangel an Information über die sammlung der Militärsattler berichtet wurde, hat die Ortsverwaltung er während des Krieges nicht entlassen werde. Seine Entlassung Vertragsbedingungen keineswegs folgern. Ebensowenig treffe zu, neuerdings noch andere Schritte getan, um die Schlichtungs - sei nur deshalb erfolgt, weil er, als sich das Geschäft längst wieder daß der Kläger arglistig getäuscht habe. Dafür, daß er bei Abschluß kommission in Wirksamkeit zu setzen. Die Ortsverwaltung hat gehoben hatte, den ihm tarifmäßig zustehenden Urlaub vom des Vertrages gewußt habe, er würde später an Nervenschwäche erbeim Verbandsvorstand den Antrag eingereicht, die Sagung der vorigen Sommer nachforderte. Der Beklagte behauptete dagegen, kranken, liege nicht der geringste Anhalt vor. Schlichtungskommission Die Entscheidungsgründe treffen, abgesehen von der Andahin Au ändern, daß die Klagen er habe den Fahrern nicht versprochen, während des Krieges keine gleich in erster Instanz beim Einigungsamt anhängig gemacht Entlassung vorzunehmen, sondern er habe bei dem Vorschlag der ficht,§ 63 enthalte fein zwingendes Recht, durchaus zu. Das werden. Dieser Antrag wird in der nächsten Sigung des Tarif Lohnherabsetzung sogar gesagt, wenn sich der Geschäftsgang noch Verlangen, daß die Firma in ihren Vertragsbedingungen fich ausschusses verhandelt werden. Ferner hat die Ortsverwaltung an die weiter verschlechtern sollte, müßte einer der Fahrer entlassen wer- da, wo sie vom Gesetz zuungunsten der Angestellten abweichen zuständige Militärbehörde geschrieben und dargelegt, daß die Untätigkeit den. Das sei eingetroffen, infolgedessen sei der Kläger entlassen will, vollkommen klar ausdrücken müsse, entspricht der schon der Schlichtungskommiffion ein tarifwidriger Zustand ist, durch den worden. die Arbeiter schwer geschädigt werden. Dies Schreiben ging am Zwei Stopferinnen bestätigten als Zeuginnen die Angabe des vom Obertribunal betätigten Auffassung( Bd. 17, S. 19). Gr25. Mai ab. Zwei Tage später hatte der Major vom Kriegs- Beklagten. Eine der Zeuginnen, ein 16jähriges Mädchen, fiel wähnen möchten wir noch, daß auch die Abdingung von der ausrüstungsbeschaffungsamt eine Unterredung mit dem Vorsitzenden dadurch auf, daß sie ihre Aussage wie am Schnürchen hersagte und Regel des§ 616 B.G.B. unzulässig ist, weil sie gegen die guten der Ortsverwaltung Genossen Schulze und dem Vorsitzenden der ungefragt den für den Beklagten wichtigsten Punkt hervorhob: Sitten und gegen§ 2 des Lohnbeschlagnahmegesezes verstößt. Schlichtungskommission Fabrikanten Backhaus. Darauf wurde" Herr Brandt hat nicht gesagt, daß er während des Krieges niedann am Mittwoch, den 2. Juni die erste Sigung der Schlichtungs- manden entlassen werde." Zwei Fahrer, die ebenfalls als fommission abgehalten, in der aber erst ein Teil der Zeugen vernommen wurden, wußten nichts davon, daß für den Fall Streitfälle erledigt werden konnte. Hier zeigte sich, daß den eines weiteren Geschäftsrückgangs eine Entlassung in Aussicht geArbeitern und Arbeiterinnen in vielen Fällen der tarifmäßige stellt worden sei. Sie betonten, wenn sie mit der Möglichkeit einer Lohn nicht gezahlt worden ist, so daß die betreffenden Fabrikanten Entlassung während des Krieges hätten rechnen müssen, dann würzu Nachzahlungen verurteilt wurden, die manchmal recht beträchtlich den sie nicht mit der Lohnherabjeßung einverstanden gewesen sein. waren. In einem Falle mußte der Unternehmer an eine Anzahl Ein fünfter Zeuge, der als Beauftragter des TransportarbeiterArbeiterinnen für die in drei Wochen gelieferten Arbeiten über verbandes mit dem Beklagten verhandelt hatte, bekundete, daß Herr 3000 M. zu wenig entrichteten Lohn nachzahlen. Man kann es also Brandt sich zu einer Erhöhung der herabgesetzten Löhne erst habe verstehen, daß solche Fabrikanten fein Interesse an einer Ein- bewegen lassen, nachdem andere Geschäfte derselben Branche die berufung der Schlichtungskommission haben. Aber nun ist die Löhne längst wieder erhöht hatten. Kommission endlich in Tätigkeit gesetzt und in einigen Tagen tritt sie wieder zusammen, um auch die übrigen Streitfälle zu erLedigen.
Ausland.
Die Kammer 7 des Gewerbegerichts verurteilte den Beklagten, dem Kläger die geforderten 250 M. zu zahlen, weil in diesem Falle durch stillschweigende Voraussetzung das Uebereinkommen getroffen war, daß der Kläger während des Krieges durchgehalten werden sollte, wenn das auch nicht ausdrücklich gesagt war.
Ein Werkmeister als Arbeitgeber vorgeschoben. Eine zuungunsten der Arbeiter in einer Fabrik für Militärausrüstung versuchte Schiebung wurde gestern von dem Gewerbegericht verurteilt.
Die schweizerischen Tabakarbeiter für das Tabakmonopol. Die im Schweizerischen Lebens- und Genußmittelarbeiterverband organisierten Tabafarbeiter haben auf einer in Bern abgehaltenen besonderen Konferenz beschlossen, ein nur fiskalisches Tabakmonopol abzulehnen, dagegen dem staatlichen Tabakmonopol zuzustimmen, wenn dessen Erträgnisse zu Versicherungszwecken verwendet werden. Mit aller Entschiedenheit wird die Einführung einer Tabakstener abgelehnt. Die Ein Sattler, der für die Firma Hermann Blum u. Co. MiKonferenz wandte sich auch entschieden gegen das Vorgehen der litärausrüstungsgegenstände angefertigt hatte, klagte bei der
Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis Sonnabendmittag. Im Westen etwas fühler und anfangs meist bcwölft, ohne erhebliche Niederschläge. Später wieder auftlarend. Im Osten zunächst sehr warm und vielfach heiter. Danach Gewitter Abkühlung.
Todes- Anzeigen
Fern von seinen Rieben starb als Opfer des Weltkrieges am 1. Juni im Feldlazarett unser lieber Sohn, der Möbelpolierer
Richard Schulz
im Alter von 27 Jahren. Dies zeigen tiesbetrübt an Familie Schulz Posener Straße 18.
A
Sozialdemokratischer Wahlverein f. d. 4. Berl. Reichstagswahlkreis.
Petersburger Viertel. Bezirk 348. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Genosse, der Gerber Wilhelm Kühne ( Thaerstr. 9) gestorben ist.
ant
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Sonnabend, den 5. Juni, nachmittags 4 Uhr, von der Halle des Bentral- Friedhofes in Friedrichs: felde aus statt.
Um rege Beteiligung ersucht 212/14 Der Vorstand.