machen San der Wirkung eines Moraiorrums und don der Ge- fährlichkeit einschneidender gesetzlicher Eingriffe. Zur Reorgani- sierung des städtischen Realkredits seien während der letzten Jahre mancherlei Versuche gemacht worden. Bis etwa vor 10 Jahren Kabe es in Preußen als nahezu einzige Anstalt für den städtischen Realkredit nur das Berliner Psandbriefamt gegeben. Inzwischen seien in Brandenburg und in Westfalen provinzielle Pfandbrief- äinter für den städtischen Realkredit, außerdem das Posener Pfandbriefamt unter Beteiligung des Staates geschaffen. Tiefe Institute betreffen aber fast ausschließlich nur erste Hypotheken, während für zweite Hypotheken nur der unorganisierte Kredit in sfrage zu kommen habe. Erst ganz neuerdings seien von einzelnen Städten auch für die zweitstelligen Hypotheken Einrichtungen ge- schaffen; so seien gegen 60 städtische Beleihungsanstalten entstanden. die in der Organisation verschieden, aber im wesentlichen nach gleichartigen Grundsätzen arbeiteten. Sie verlangen hohe Tilgung, 1 bis 2 Proz., Tilgung auch der Vorhypothek, die in der Regel von der Sparkasse oder einer anderen öffentlichen Kasse gegeben sein müsse, Bcleihungsgrenze 76 Proz. Schwierig- kciten mache die Finanzierung, da die Gemeinden auf die Tauer mit Anleihen bei Sparkassen uird sonstigen Fonds nicht auskommen würden. Die Herausgabe von Pfandbriefen sei aber dep großen Masse der Städte, insbesondere den kleineren, verschlossen. Hier werde eine Abhilfe einsetzen müssen. Entweder müsse man die bestehenden provinziellen Pfandbriefanstal- ten auch für zweite Hypotheken ausbilden oder die bcsteheirden städtischen Organisationen zu einer Zentral- stelle, einer Zentvalstadtschaft, vereinigen. Diese Zentralstadt- schast müsse ihrerseits Pfandbriefe ausgeben und Einfluß auf die Beleihungsgrundsätze gewinnen. Der zweite Weg, der der Zu- sammenfassung der städtischen Organisationen, dürfe schneller zum Ziele führen. Wenn der Wunsch bestehe, den vor den Mietseini- gungsämtern abgeschlossenen Vergleichen Bollstreckbarkeit zu geben, so stehe dem entgegen, daß die Einigungstätigkeit der Aemter dadurch insofern leicht lahmgelegt werden könne, als die Neigung zum Abschluß von Vergleichen dadurch nicht gefördert werde. Auch erfolgten die Vergleichsabschlüsse meist in formloser Art, mit der die alsbaldige Vollstreckung schwer vereinbar sei. Endlich hätten die Vergleiche vielfach keinen ohne Iveiteres vollstreckbaren Inhalt. Was die Frage städtischer Beihilfen an die Hausbesitzer zu den gewährten Mietsnachlässen anbetreffe,>i'o könnten d i e Kommunen keinesfalls zwangsweise a n g eh a l° ten werden, allgemein auf einen Mietsnachlaß des Hausbesitzers zu verzichten. Das würde, einen Eingriff in die Selbstverwaltung bedeuten, zu der er nicht die Hand bieten könne, zumal die Selbstverwaltungsorgane weit über ihre Pflicht hinaus Fürsorge geleistet und hervorragende Beweise ihrer Leistungsfähigkeit abgelegt hätten. Die Zahl der Zwangs- Vollstreckungen sei von 020 im ersten Quartal 1014 auf 270 im gleichen Zeitraum dieses Jahres gesunken. In der Diskussion wurden die Ausführungen des Be- richterstatterS nach verschiedenen Richtungen hin ergänzt, in einzel- nen Punkten fanden sie auch Widerspruch.� So würden die vielfach aus Hqusbesitzerkreisen geforderten T a x ä m t e r erwähnt, ferner die Begründung von Kriegskreditkassen zur Erleichterung der Zahlung der Hypothekenzinsen. Es wurde ferner hervorgehoben, daß ohne Verstärkung der von Reich und Staat ausgeworfenen Mittel eine Bekämpfung der Notlage nicht möglich sei. Es sei eine Auffüllung dieser Mittel nötig, damit in größerem Umfange als bisher Mietsbeihilfen gewährt werden könnten. In Fällen, in denen jetzt während des Krieges Hypothekenkapitalien fällig würden, sei nicht nur die Verlängerung der vom Bundesrat zugelassenen richterlichen Zahlungsfrist nötig, sondern auch die Möglichkeit für den Richter, bei der Fristerteilung die Bedingungen der Hypothek für die Dauer der Stundung zu regeln. Gegenüber der Aus- sührung des Berichterstatters wurde hervorgehoben, daß zwar nicht gebilligt werden könne, wenn seitens der Gemeinden grundsätzlich die Gewährung von Mietsbeihilfen von dem Verzicht des Vermieters auf einen Teil der Wohnungsmiete abhängig gemacht werde, daß jedoch auch das Gegenteil nicht grundsätzlich verlangt werden dürfe, da auch alle anderen Erwerbsklassen sich Schädigungen infolge der durch den Krieg geschaffenen Verhältnisse ohne Anspruch auf Eni- schädigung gefallen lassen müßten. Gegenüber Angriffen, die aus der Kommission gegen das Verfahren der Stadt Berlin bei Gewährung von Mietsbeihilfen gerichtet wurden, stellte ein Kommissionsmitglied fest, daß es sich bei den gerügten Vorgängen um anfänglich geltende Anschauungen gehandelt habe, von denen man längst wieder abgekommen sei. Bezüglich der öffentlicht-rechtlichen Kreditanstalten für den städtischen Haus- besitz, über deren Notwendigkeit als Ergänzung der bestehenden Kreditorganisationen volle Einigkeit herrschte, wurde hervorgehoben, daß diese Anstalten nur dann wirklich Wert hätten, wenn sie in den Stand gesetzt würden, sich das nötige Geld zu verschaffen, um auch sogenannte'zweite Hypotheken zu geben. Dazu sei erforderlich, daß die Pfandbriefe dieser Anstalten für größere Bezirke, mindc- stens Provinzen gemeinsam und, soweit zweite Hypotheken aus- gegeben würden, unter Garantie der entsprechenden Verwaltungs- körper ausgestellt würden. Der L a n d w i r t s ch a f t s m i n i st e r führte aus, eine gesetz- liche Regelung des Schätzungswesens für Grundstücke, auf die sich einer der vorliegenden Anträge beziehe, sei bereits vor dem Kriege vorbereitet worden. Es sei aber fraglich, ob sich eine Einbringung der Gesetzesvorlage während der Kriegsdauer empfehle. Gleichfalls vor dem Kriegsausbruch sei schon der Errichtung weiterer Pfand-
briefanstalten für den städtischen Grundbesitz ständig Aufmerksam- keit zugelvendet worden. Tie Staatsrcgierung werde auch dafür sorgen, daß die Verhandlungen mit den Provinzialbehörden wäh- rend des Krieges weitergeführt würden, um nach Möglichkeit schon beini Friedensschlüsse den Betrieb neuer Pfandbriefan st alten eröffnen zu können. Diese Anstalten würden auch für zweitstellige Hypotheken auszubauen sein, für die das Bedürfnis besonders dringend werden würde. Dem Antrage auf Einrichtung einer staatlichen Kriegs- d a r l e h n s k a s s e für städtischen Grundbesitz— zwecks Gewährung von Vorschüssen an Hausbesitzer zur Zahlung von Hypo- thekenzinsen usw.— könne die Staatsregierung nicht entsprechen. Die Gründung solcher Hilfskassen müsse, wie es bereits auf an- deren Gebieten geschehen sei, den Hausbesitzerkreisen selbst über- lassen bleiben. Schließlich wurden folgende Anträge von der Kommission an- genommen: Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, dahin zu wirken, 1. daß die durch die Bekanntmachung des Bundesrats vom 17. Dezember 1014 gegebenen Bestimmungen, wonach die Er- stattungsfähigkeit der den Gemeinden für die Kriegswohlfahrts- pflege entstandenen Kosten in der Regel auf ein Drittel beschränkt ist, mit Rücksicht auf die immer dringlicher hervortretende Not- wendigkeit, M i e t s u n t e r st ü tz u n g e n in erhöhtem Maße als bisher zu gewähren, in Fortfall kommt und die Veywendungs- Vorschriften für die gleichermaßen seitens des preußischen Staates zur Verfügung gestellten Mittel entsprechend geändert werden; 2. daß die uad� der Bekanntmachung, betreffend die Be- lvilligung von Zahlungsfristen bei Hypotheken und Grundbuch- schulden vom 22. Dezember 1014(Reichsgesetzblatt S. 543) zu- lässige Bewilligung einer Zahlungsfrist bis auf ein Jahr erstreckt werden kann, wenn die Lage des Beklagten es rechtfertigt und dem Kläger kein unverhältnismäßiger Nachteil erwächst; 3. daß noch während des Krieges vorbereitende Mahnahmen getroffen' werden zur Erleichterung des stäKischen Realkredits auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Kredit- anstalte n dergestalt, daß diese Kreditanstalten alsbald nach Beendigung des Krieges ihre Tätigkeit beginnen können; 4. daß die Gemeinden veranlaßt werden, die Gewährung von Mietbeihilfen aus Anlaß des Krieges nicht allgemein abhängig zu machen von der Forderung, daß der Vermieter auf einen Teil seiner Mietforderung Verzicht leistet; 5. daß. nachdem es durch den Schluß des Landtages nicht möglich geworden ist, das Wohnungsgesetz zustande zu bringen, alsbald ein neuer Entwurf vorgelegt wird, durch den insbesondere der Bau von Kleinwohnungen zwecks Verhütung sozialer Notstände und Hebung des Baugewerbes gefördert wird. Ferner 6. die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, der Not von Gasthofsbesitzern und Wohnungsvermietern in solchen See- badeorten, in denen aus militärischen Gründen der Bade- betrieb verboten ist, durch Gewährung von staatlichen Bei- Hilfen zu steuern. Zu Nv. 7 des Beratungsplanes: Fürsorge für die Familien der Kriegsteilnehmer ;ab der Berichterstatter Abg. Dr. Schroeder(Kassel ) einen Ueber- ilick über die gesetzliche Entwickelung der Familienunterstützung der Kriegsteilnehmer und legte insbesondere dar, wie an der Hand von vier durch den Minister des Innern neuerdings erlassenen Verordnungen allmählich der Kreis der Unterstützungs- berechtigten und das Matz der Unterstützung erweitert seien und wie die Königliche Staatsregierung gerade in diesen Erlassen be- strebt gewesen sei, den sozialen Gedanken der Familienunterstützung in vollkommenstem Maße zur Geltung zu bringen. Im einzelnen wies der Berichterstatter auf die Schwierigkeit der Lieferungsver- bände hin, denen die gesetzliche Verpflichtung obliege, die vom Reich festgelegten Mindestbezüge für das Reich aus eigenen Mitteln zu beschaffen. Zwar sei ihnen demnächst eine Rückerstattung durch das Reich in Aussicht gestellt, der Zeitpunkt der Rückerstattung stehe aber noch nicht fest, sei also ganz unbestimmt, und in der Zwischen- zeit müßten die Lieferungsverbände die Verzinsung dieser Aus- lagen selbst tragen. Die über das Mindestmaß hinausgehenden Leistungen fielen ihnen zudem endgültig zur Last. Große Schwierig- leiten entstünden dadurch, daß der Begriff der Bedürftig- ke i t nicht feststehe, daß die Unterstützungskommission allein ent- scheidend sei und es ein Rechtsmittel hiergegen nicht gäbe. Offen- bar würde auch an diesen Orten nicht richtig verfahren, manche Lieferungsverbände beschränkten sich ausschließlich auf die M i n- d e st l e i st u n g e n, obwohl ihnen gesetzlich die Verpflichtung obliege, darüber hinaus noch mehr Leistungen zu geben. Schwierig sei auch die Frage, in welchem Matze die Zusatz- l e i st u n g e n zu erfolgen hätten, ob es bis zu v o llem Verdienst des Familienvaters oder nur bis zu einm gewissen Prozentsatz, etwa bis zu drei Vierteln, kommen könne, ob die Mehrleistungen schematisch zu bemessen seien, etwa aus das anderthalbfache der Mindestleistungen, wie die Kinderzahl zu berücksichtigen sei, in Welchem Matze die Unter st ützung der Arbeitgeber anzurechnen sei, daß E r s p a r n i s s e bis zu einem gewissen Betrage von etwa 3000 M. berücksichtigt werden dürften bei der Bemessung der Zusatzleistungen und ähnlichen Fra - gen. Unter allen Umständen müsse daran festgehalten werden, daß
Eisenbahnbetrieb in dem eroberten Gebiet so einrichten sollten, wie etwa die Eisenbahndirektionen in der Heimat. Die eine der beiden Militär-Eisenbahndirektionen wartete in Aachen auf den Zeitpunkt, wo sie nach Belgien vorgehen könnte. Die mit den Truppen in vorderster Reihe vorgehenden Offiziere der Eisenbahnregimenter erkundeten die Bahnzerstörungen an den völlig verlassenen Eisenbahnlinien, zunächst bis in die Gegend Hassclt— Löwen— Namur— Marloie. Abgesehen von vielen kleine- ren Störungen, aufgerissenen Gleisen, umgeworfenen Maschinen usw. fand man 13 Brücken gesprengt und einen Tunnel durch mehrere, mit Volldampf ineinandcrgefahrene Lokomotiven gesperrt. Die Telegraphen- und Fernsprechleitungen waren heruntergerissen, die hierzu gehörigen Anlagen auf den Bahnhöfen unbrauchbar gemacht. Außerdem befanden sich die Gleisanlagen in Belgien zum größten Teil in einem recht vernachlässigten Zustande; die Schienen waren schadhast und in schlechter Gleislage. Häufig brachen die Weichen unter der Last unserer Lokomotiven. — Da mußten die Eisenbahntruppen ans Werk; sie haben fast über- menschlich gearbeitet, um den vordringenden Armeen die Nach- sührung von Munition und Verpflegung zu sichern. Ost mußten lange Militärzüge in dichter Folge über die Bahnen geleitet werden, nachdem notdürftig ein Gleis freigemacht, und auf den Bahnhöfen Unteroffiziere mit einigen Leuten den Betrieb übernommen hatten. Noch hatte z. B. keine deutsche Maschine Lüttich nach Westen hin überschritten, als schon der erste Zug mit deutschen Truppen, die den bei Brüssel Kämpfenden Unterstützung bringen und bis Löwen vorfahren sollten, in den Bahnhof einlief- Die vorliegende Strecke war gerade eben eingleisig in Ordnung gebracht, Betriebspersonal fehlte ganz, die Telephon- oder Tclegraphenverbmdungen zwischen den Stationen waren noch nicht wieder hergestellt. Trotzdem fuhr Zug auf Zug auf Löwen vor, die entleerten Züge kehrten auf dem- selben Wege zurück. Obwohl aus den Häusern auf die Züge ge- schössen und fortgesetzt feige Anschläge gegen die Bahnen von einer sinnlos verhetzten Bevölkerung ausgeführt wurden, kam die Truppe doch rechtzeitig an den Feind und konnte zum entscheidenden Sieg noch beitragen. Schritt für Schritt ging es mit der Wiederherstellung und Inbetriebnahme der Bahnen vorwärts. Am 1. September �zog die Atilitär-Eisenbahndirektion in Brüssel ein, Ende Oktober ruckte sie nach Lille vor. An ihre Stelle traten in Lüttich und Brüssel neu- gebildete Linienkommandanturen. Südlich der Militär-Eisenbabndirektion I tourde die Militär- Eisenbahndirektion II am 20. August in Ulflingen eingesetzt. nt» 25. August nach Libramont und am 4. September nach
Sedan vorgeschoben. Ihr folgte bis Luxemburg eine neu- formierte Linienkommandantur. Die Gebiete der beiden Militär- Eisenbahndirektionen wurden mit der Zeit so umfangreich, daß zwischen beiden noch eine dritte mit dem Sitz in Charleroi einge- schoben werden mußte. Im Osten ist für das eroberte Gebiet Russisch-Polens eine Linienkommandantur in Lodz eingesetzt. Alle diese Behörden sind militärisch organisiert. Ter Eisenbahn - betrieb ist militärisch und wird in den Gebietsteilen dicht hinter der Front durch Eifenbahntruppen, weiter rückwärts durch Personal, das von den deutschen Eisenbahnverwaltungen abgegeben ist, ge- führt. Tie Bautätigkeit der Eisenbahntruppen erstreckte sich in den ersten Monaten des Krieges vorzugsweise auf die Wiederherstellung zerstörter Eisenbahnkunstbauten, um überhaupt mit Hilse feld- mäßiger Mittel schnell Bahnverbindungen für die Zwecke der Armeen zu schaffen; in den folgenden Kriegsmonaten galt es, diese Bahnverbindungen zu größtmöglicher Leistungsfähigkeit auszu- bauen. Neue Vollbahnen wurden gelegt, wo die vorhandenen im militärischen Interesse der Ergänzung bedursten, oder wo unsere Bahnen in das eroberte Land hinein keine Fortsetzung hatten. Bei den ungünstigen Geländeverhältnissen und dem schlechten Zustande der durck, den nassen Winter aufgeweichten Wege war man im vordersten Teile des Operationsgebiets zur Anlage eines viel- maschigen Netzes von Kleinbahnen, von Feld- und Förderbahnen gezwungen, um Munition und Verpflegung bis dicht an die Stellungen unserer Truppen vorzuführen. Eine längere Feldbahn hat nur in Polen für den Nachschub einer Armee vorübergehend Bedeutung gewonnen. An Stelle der Notbrücken mußten im Laufe der Zeit zur Er- höhung der Betriebsleistung und Betriebssicherheit Brücken mit permanentem Charakter treten. Tic Durchführung dieser Bauten geschah vorn im Operationsgebiet durch die Eisenbahntruppen, im weiter rückwärts gelegenen Etappengebiet durcki deutsche Privatfirmen. Im Laufe des Krieges sind bisher 104 größere Brücken gebaut. 8 Tunnels wieder hergestellt und 14 größere Vollbabncn dem Betriebe übergeben. Etwa 100 Bahnhöfe sind hinsichtlich ihrer Gleisentwickelung, ihrer Aus- und Einlademöglichkeiten ausgebaut, zahlreiche UeberholungSgleise für die langen Militärzüge und eine Reihe von Verbindungskurven zwischen wichtigen Bahnlinien gelegt. Die nachstehende Zusammenstellung gibt einen Ueberblick über die Entwicklung des Militäxbetricbes in den von uns besetzten feind- lichen Gebieten, hierbei sind die russischen an Ost- und Westpreutzen Mich der Weichsel angrenzenden Bahnen unberücksichtigt geblieben.
die Frage der Bedürftigkeit unter keinen Um- st ä n d e n nach a r m e n r e ch t l ich e n Gesichtspunkten beurteilt werden dürfe, sondern daß die Lieferungsver- bände, wie auch die Königliche Staatsregierung in ihren Erlassen es wiederholt zur Pflicht gemacht hätte, frei von Engherzigkeit ver- sahven und die Familien der Kriegsteilnehmer unbedingt vor Not schützen müßten. Der Berichterstatter schloß seine Ausführungen mit dem Anerkenntnis, daß das Bestreben der Königlichen Staats- regierung, die Familien der Kriegsteilnehmer in größtmöglichem Umfange vor Not zu schützen, unzweifelhaft aus allen ihren Er- lassen hervorgehe und durchaus anzuerkennen sei. Aber auf der anderen Seite sei auch nicht zu verkennen, daß vielfach im Lande noch im Gegensatz zu den wohlwollenden Bestrebungen der Re- gierung die Handhabung des Gesetzes erfolge. Das sei zu bedauern und die Regierung müsse darauf drängen, daß ihren Zlnordnungcn überall in vollem Umfange nachgekommen würde. Der Minister des I nn e r n führte aus, die Staats- regierung bleibe fortdauernd bemüht, das Wohl der Angehörigen der Kriegsteilnehmer zu fördern, die Not zu lindern. Tie Praxis habe ergeben, daß allen dringenden Notständen nicht hätte begegnet werden können, wenn es lediglich bei den Bestimmungen des Ge- setzes vom August 1314 sein Bewenden gehabt hätte. Im Ein- Verständnis mit dem Reichskanzler habe er eine Erweiterung der gesetzlichen Bestimmungen eintreten lassen. Natürlich werde da- durch ein Risiko eingegangen, da die spätere Bewilligung der Reichs- mittel vorbehalten bleibe. Aber man dürfe da ans den Reichstag vertrauen, der sich der Ehrenpflicht nicht entziehen werde. Durch die Verordnung vom 28. April dieses Jahres sei die Fürsorge aus- gedehnt worden auf die erwerbsunfähigen Eltern und Großeltern der Kriegsteilnehmer. Es seien das diejenigen Fälle, in denen in Friedenszeiten gemäß der Wehrordnung die einzigen Ernährer von Eltern und Großeltern reklamiert werden könnten. Im Kriege gebe es derartige Reklamationen nicht. Weiter- hin dehne die Verordnung vom April die Fürsorge aus uneheliche Kinder und auf Anstaltspflege aus. Die Lieferungsverbände seien angehalten, es nicht bei den gesetzlichen Mindestbeträgen bewenden zu lassen, sondern nach Bedürftigkeit über die Mindestsätze hinaus- zugehen. Allen Beschwerden, die solche Fälle betreffen, in denen nicht derart verfahren würde, könne er Prüfung zusichern. Für die Zuschüsse, die über die gesetzlichen Mindestsätze hinaus- gehen, stehen den Gemeinden einstweilen die B e i t r ä g e a u s d e n 2 00- M i l l io n en so n ds zur Verfügung. Natürlich wäre es wünschenswert gewesen, wenn jetzt schon eine reichsgesetzliche Regelung eintreten könnte oder ReiHsmittel in größerem Um- fange zur Verfügung gestellt werden könnten. Aber man müsse in Betracht ziehen, daß die erste Aufgabe der Reichsfinanzverwal- tung während des Krieges der Schlagfertigkeit der Armee und Marine zugewandt bleiben müsse. Man werde aber das Ver- trauen haben dürfen, daß es nach dem Kriege die Finanzlage des Reiches unbedingt gestatten würde, der Pflicht der Moral und Gerechtigkeit zu genügen. Der Minister des Innern erklärte, er werde nach wie vor mit allen gebotenen Mitteln darauf hinwirken, daß die Lokal- behörden nach dem Geiste des Gesetzes verfahren und er schloß mit der Feststellung daß er sich in allen Zielen mit der Kommission einig wisse. In der Diskussion wurde angeregt, daß von feiten der Staatsregierung Grundsätze für die Beurteilung de« Bedürftigkeit, von deren Vorhandensein die Gewährung von Kriegsunterstützungen abhängt, aufgestellt werden möchten. Angeregt wurde auch, daß eine Berufung eingeführt werden möge gegen die Entscheidungen der Lieferungsverbände betreffend die Für- sorge für die Familien der Kriegsteilnebmer. Diese Anregung fand keine Zustimmung in der Kommission und wurde von der Regierung bekämpft. Angeregt wurde ferner, daß eine Anrechnung der Familienunterstützungen auf die Witwen- und Invaliden- Pensionen möglichst vollständig unterbleiben�möchte, und daß für eine schleunige Festsetzung dieser Pensionen worge getragen werden müsse. Ein Redner regte ferner die Erleichterung der gesetzlichen Bestimmungen über die Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens bei der Annahme an Aindesstatt für Äriegswaisen au. Am Schlüsse der Besprechung stellte der Berichterstatter noch- mals fest, daß auch aus der Aussprache sich die Uebcreinstimmung mit seiner eigenen Schlußfolgerung ergeben habe, daß unrichtige Handhabung des Gesetzes im Lande vorkäme, daß diese aber in keiner Weise der Zentralrcgierung in Berlin zur Last gelegt wer- den dürfte, diese vielmehr in vollem Umfange bestrebt sei, den sozialen Gedanken des Gesetzes voll zur Geltung zu bringen.
politische Uebersicht. Die Bedeutung des D-Boot-Krieges. Graf R e v e ii t l o w setzt seine heftige Agitation gegen eine Milderung und zur Verschärfung des U-Baot-Krieges in der„Deutschen Tageszeitung" mit immer stärkeren polemi- schen Ausfällen gegen vernünftigere Pressestimmen fort. Wir haben keine Veranlassung, nochmals dagegen zu polemisieren. Wir wollen nur ein paar Sätze herausheben, in denen Reventlow ein sehr interessantes Urteil über die Wirkung der bisherigen T-Boot-Torpedierungen fällt; er schreibt:
BetriebSergeb nisse im eroberte n Bahngebiet für Monat April 1915. (Zahlen abgerundet.) I. Streckenlängen am Monatsende.
ein- zwei- zu- gleisig gleisig sammen a) im Militärbetrieb.. 3000 4100 7100 Km b) verpachtet...... 450 150 600, c) nicht benutzt..... 550 20 570, d) nicht wiederhergestellt.. 90 29 110„ e) im Bau...... 400_ 15 415, zusammen: 4490 4305 8795 km II. Betriebsverwaltung. a) Betriebsämter......... 75 b) Maschinenämler........... 25 c) Werkstältenämter........... 10 d) Besetzte Stationen.......... 1200 e) BetriebsiverkstäNen.......... �9 f) Gasanstalten............ 6 g) Elektrische Kraftanlagen........ 350
Hl. Wohlfahrtseinrichtungen. a) Entseuchungsanstalten......... 20 b) Badeanstalten.......... 139 o) Kriegsverpflegungs-Anstalten...••• 35 d) Verband- und Erfrischungsstellen vom Roten Kreuz........••••• 30 p) UebernachlungSanstalien für Ei,enbahnper,onal 135 k) Eisenbahnerheime.......... 5 IV. Lei st un gen der Fahrzeuge. Geleistete Wagenachskilometer.,, 170 500 000 km Geleistete Zugkilometer..... 3 000 000 km Bei der Bewertung der BetriebSergebnijse muß in Rechnung gestellt werden, daß seit Uebernahme der Babncn in ihrem yben geschilderten Zustande erst acht Monate vergangen sind, und daß der öffentliche Personen- und Güterverkehr noch im Entstehen begriffen ist. Die Eisenbahnen würden sicher schon jetzt größeren Anforderungen deS öffentlichen Verkebrs entsprechen können.-7 Diesen von Monat zu Monat in festere Bahnen zu bringen, ist Auf- gäbe der Militär-Generaldirektion in Brüssel , die ebenfalls dem Chef des Feldeisenbahnwesens untersteht.(W. T. B.)