Mr. 168. 32. Jahrgang.
3. Beilage des„ Vorwärts " Berliner Volksblatt.
54, 55, 57, 58( s. Bes.- Reg. Nr. 3 Posen), 59, 60, 61, 62, 65, 67,
Fürsorge für Kriegsinvaliden und, 70, 76, 77, 78( 1. Jur- Reg. Nr. 138), 84, 85, 86, 93, 97, 90,
Hinterbliebene.
Sonntag, 20. Juni 1915.
Gerichtszeitung.
Eine betrunkene Geschichte.
109, 110, 111, 112, 113, 115, 116, 117, 118, 129, 131, 132, 137, 138, 140, 141, 148, 150, 151, 152, 154( f. Bes.- Reg. Nr. 3 Bojen), 155, 156, 158, 159, 160, 165, 166, 168, 169, 171, 173, 175, 176. Reserve- Infanterie- Regimenter Nr. 6, 7, 10, 18, 20 Zu der schteren Strafe von 1 Jahr Gefängnis war der FuhrIn Kürze wird der Bericht über die außerordentliche bis einschl. 24, 27, 29, 35, 38( 1. Ers.- Inf.- Reg. Nr. 8), 39, unternehmer Otto Liebau von Schöffengericht Berlin- Wedding Tagung des drafschen Vereins für Armenpflege und Wohl- 40, 48, 49, 55, 56, 59, 61( f. auch Ref.- Inf.- Reg. Nr. 257), 68, wegen einer förichten Kriegsschwäßerei verurteilt und fofort in tätigkeit erscheinen, die im April in Berlin stattgefunden hat. 69, 76, 82, 84, 87, 91, 93, 99, 109, 110, 116, 130, 205, 211, 213, Haft genommen worden. Der Angeklagte war am 19. Januar Die Lagang hat bekanntlich die Fürsorge für die Hinter- 215, 218, 219, 223, 225, 226, 227, 228, 230, 231, 234, 236, 237, nachmittags gegen 5 Uhr, nachdem er mit Bekannten gezecht hatte, bliebenen von gefallenen Kriegsteilnehmern behandelt. Der 238, 240, 252, 253, 255 bis einschl. 260, 262, 272. Erſak- Infan- in der Schantwirtschaft zum Hagenbed" in der Seestraße mit Bericht bringt nun auch Ausführungen von Dr. Kraus interie- Regiment Nr. 8, solches der 41. Infanterie- Division sowie cinem dort anwesenden Feldwebelleutnant und einem PolizeiFran.jurt a. M. über die Beziehungen zwischen Invaliden- Regimenter Königsberg III, Gropp, v. Nußbaum und v. Reinhard. wachtmeister ins Gespräch gekommen, das sich natürlich sehr bald Reserve- Ersatz- Infanterie- Regiment Nr. 2. Landwehr- Infanterie- um den Krieg drehte. Der Angeklagte behandelte sehr lebhaft das un Hinterbliebenenfürsorge. Regimenter Nr. 5, 7, 8, 9, 11, 18, 19( s. Bes.- Reg. Nr. 3 Posen), Thema der Löhnungen für die Mannschaften im Felde und für die Dr. Kraus meint: die Fürsorge für die Kriegs- 22, 23, 24, 25, 49, 51, 71, 73, 75, 78, 82, 83, 85, 110. Landivehr Verwundeten beziv. Gefallenen und stellte dabei mit lauter, erinvaliden gliedert sich in drei Hauptzweige: Heilfürsorge, Grjazz- Infanterie- Regiment Nr. 4. Besatzungs- Regimenter Nr. 1, regter Stimme Behauptungen auf, die schwere Beleidigungen gegen Rentenfürsorge, Arbeitsfürsorge. Die Heilfürsorge ist be- 2, 3, 4, 6 Posen. Feld- Bataillon Reiser( Thorn) des Detachements Offiziere und Feldwebel enthielten. Dieses Schwadronieren strebt, durch ärztliches Verfahren den körperlich- geistigen Plantier. Brigade - Ersatz- Bataillone 1. Nr. 5, Nr. 10, 16, 30, 34, wurde den beiden Zeugen schließlich zu toll und veranlaßte dann Kräftezustand der Invaliden möglichst auf die früher be- 37, 38, 41, 44, 49, 50, 81. Landwehr- Brigade- Ersatz- Bataillon eine Strafanzeige. Das Schöffengericht erachtete die Handlungs standene Höhe zu bringen. Als Maßstab der Invalidität Nr. 30( J. Landw.- Ers.- Inf.- Reg. Nr. 4). Landsturm- Infanterie- sveise des Angeklagten für so gemein, daß es die exemplarische Bataillone Aachen ( VIII. 1.), Bartenstein , II Bitsch, II Breslau , Strafe von 1 Jahr Gefängnis für angemessen hielt. In der Begilt die Einbuße an Erwerbsfähigkeit des im Kriege Ver- Brieg( beide s. Bes.- Reg. Nr. 6 Posen), 1. Bromberg , I Hagenau, rufungsinstanz vor der Strafkammer des Landgerichts III machte legten oder Erkrankten. Bleibt diese auch nach Abschluß des Rawitsch)( f. Bes.- Reg. Nr. 1 Posen), Samter( f. Bes.- Reg. Nr. 4 Rechtsanwalt Bahn für den Angeklagten geltend, daß dessen AufHeilverfahrens um mehr als 10 Broz. vermindert, so er- Bosen), I Tilsit( I. 1.)( s. Ers.- Inf.- Reg. v. Nußbaum), 4. Trier treten ganz unverständlich wäre, wenn dieser, wie vor dem hält der Invalide für die Dauer der Beeinträchtigung der( f. Bes.- Reg. Nr. 4 Pojen). Zandsturm- Infanterie- Erfah- Ba- Schöffengericht behauptet wurde,„ völlig nüchtern" gewesen wäre. Erwerbsfähigkeit Rente. Heilfürsorge und Rentenfürsorge taillone: 5. des 6. Armeekorps und Lübeck ( IX. 33.). Stappen In Wahrheit handele es sich um eine sogenannte betrunkene find aber allein auch bei zweckmäßigster Gestaltung nicht aus- Hilfstompagnie Nr. 20 der 4. Armee. Jäger- Bataillone Nr. 8, Geschichte". Jäger- Bataillone Nr. 8, Geschichte". Die Verurteilung zu so schiverer Strafe habe im reichend, um alle Aufgaben der Invaliditätsfürsorge zu 11; Reserve- Jäger- Bataillone Nr. 5, 6, 7, 10. Reserve- Radfahrer- Norden, wie die Zuschrift eines Pfarrers aus Nazareth fich ausTöfen, denn dabei bleibt immer noch die Frage bestehen, ob Kompagnie Nr. 81. Festungs- Maschinengewehr- Abteilung Nr. 1; brüde, geradezu entfekt". Der Verteidiger berief sich auch auf and in welchem Umfange der beschränkt Erwerbsfähige den Reserve- Festungs- Maschinengewehr- Abteilung Nr. 4; Feld- Ma- eine Zuſchrift des Kriegervereins, dessen Mitglied der Angeklagte sei. Der Vorstand dieses Vereins gibt dem Angeklagten das Zeugverbliebenen Rest seiner Erwerbsfähigkeit verwerten fönne. ſchinengewehr- Zug Nr. 89( f. Inf.- Reg. Nr. 115). Kavallerie: Regiment der Gardes du Corps; Garde- Küras- nis, daß dieser„ vom Scheitel bis zur Sohle königstreu und Ich habe darauf schon in meinen Untersuchungen über das fiere; 2. Garde- Ulanen( s. 1. Garde- Regiment zu Fuß), 3. Garde- patriotisch veranlagt und großer Verehrer unserer militärischen Berufsschicksal Unfallverlegter hingewiesen. Wan ist jetzt lanen; Reserve- Dragoner Nr. 7; Husaren Nr. 7; Reserve- Husaren Einrichtungen sei". Nach allgemeiner Meinung sei Liebau fonach allgemein der Ueberzeugung, daß Heilfürsorge und Renten- Nr. 5; Ulanen Nr. 9, 12; Reserve- lanen Nr. 4; Jäger zu Pferde cin Opfer des unseligen Kriegsgeschwvähes im Wirtshause, wobei der fürsorge ergänzt werden müssen durch Arbeitsfürsorge, wenn Nr. 12, 13; Reserve- Jäger zu Pferde Nr. 1; 1. Feldkavallerie- Regi- Alfohol immer seine Rolle spiele, geworden und verdiene nicht eine die Fürsorge für Invalide gedeihlich werden soll. Bei den ment des 6. Armeekorps; Regimenter Frhr. v. Schlotheim und so hohe Strafe. Der Gerichtshof war auch der Meinung, daß die Hinterbliebenen haben wir ähnliche Verhältnisse. Zunächst Schröter; Landwehr- Regiment Nr. 1; 1. mobile Ersatz- Eskadron Erklärung des ganzen Vorkommnisses doch wohl nur in der Anallerdings könnte es scheinen, als ob Hinterbliebenenfürsorge des 5. Armecforps( f. Stavallerie- Reg. Frhr. v. Schlotheim ); getrunkenheit des Angeklagten zu finden fei. Die Strafe wurde mit Rentenfürsorge zusammenfalle. Bei näheren Zusehen 4. Landsturm- Eskadron des 5. Armeekorps( s. Kav.- Reg. Schröter); daher auf 6 Monate Gefängnis ermäßigt und dem Angeklagten, der auf freien Fuß gesetzt wurde, ein Monat Untersuchungshaft ergibt sich jedoch, daß auch die Hinterbliebenenfürsorge viel- Reserve- Abteilung Nr. 52. Feldartilleric: 3., 4. und 6. Garde- Regiment; Regimenter angerechnet. fach Heilfürsorge und Arbeitsfürsorge sein muß, wenn be- nr. 7, 11, 15, 16, 19, 22, 23, 40, 44, 47, 50, 51, 54, 55, 59, Unter den 72, 84, 100, 229; Reserve- Regimenter Str. 7, 25, 51, 58, 59, 62, 70. friedigende Ergebnisse erzielt werden sollen. Kriegerwitwen, die auf unsere Frankfurter Beratungsstelle Fußartillerie: 1. und 2. Garde- Regiment; Regimenter Nr. 4, für Hinterbliebene und Kriegsinvalide kommen, fann man 7, 14, 16, 20; Reserve- Regimenter Nr. 6, 9( s. Inf.- Reg. Nr. 159), in gesundheitlicher Hinsicht drei wichtige Gruppen unter- 13, 15, 17, 18. Bataillone Nr. 21, 39, 52; Landwehr- Bataillone scheiden. Es kommen einmal folche, bei denen schon der Str. 1. 2. 4. Rejerve- Batterie Nr. 23. Paienblick und die nachherige ärztliche Untersuchung mehr Pioniere: I. Garde- Bataillon; Garde- Ersatz- Bataillon; Regioder weniger schwere seelisch- nervliche Erschütterungen feft- menter Nr. 23, 24, 29, 33; Bataillone I. Nr. 4, I. und II. Nr. 8, stellt. Sodann solche, die ohne eine so schwere Erschütterung II. Nr. 10, I. Nr. 14, III. Nr. 16, I. Nr. 27, III. Nr. 28; ReserveLeiden aufweisen, die sich früher im Kreise der Häuslichkeit ompagnien Nr. 49, 52, 233; 1. und 3. Landwehr- Kompagnie des 6. und 1. des 16. Armeekorps. Sturmabteilung. nicht allzu störend bemerkbar gemacht haben, die aber jetzt, Verkehrstruppen: Reserve- Eisenbahn- Pautompagnie Nr. 30. wenn die Frau zu weitergreifender Tätigkeit, insbesondere Fernsprech- Abteilung des 4. Armeekorps. zu Eriverbsarbeit außer den Hause genötigt wird, sich Armierungs- Bataillon Nr. 14. störend fühlbar machen. Eine dritte Gruppe der Krieger- Feldforpsproviantamt des Gardekorps. for witwen ist zwar nicht gerade krank, bedarf aber dennoch ärztlicher Begutachtung ihres Kräftezustandes, wenn es sich so darum handelt, in den Jahren der Ehe unbekannt gewesene Die bayerische Verlustliste Nr. 193 bringt Verluste des Erwerbsarbeit zu übernehmen. Der ganze Erfolg der 1., 2., 5., 6., 7., 11. und 12. Infanterie- Regiments; 1. MaschinenFrauenerwerbsarbeit der Kriegerwitwen, von der auf dieser gewehrabteilung; Reserve- Infanterie- Regimenter Nr. 2, 4, 5, Eagung die Rede ist, hängt zu einem wichtigen Teil davon 11, 14, 15, 16; Landwehr- Infanterie- Regimenter Nr. 3, 4, 5, 6, ab, daß man sich über die gesundheitlichen Verhältnisse der 7, 8, 10, 12, 15; Stab der Ersatz- Division; Landsturm- Zufanteriedoch im bisherigen Leben schon vielfach abgenutzten und Bataillone: Bamberg und Passau II; 3. und 5. Chevaulegers beschädigten Frauen klar wird. Erst dadurch ist eine grund- Regiment; 2., 3. und 4. Feldartillerie- Regiment. Die württembergische Verlustliste Nr. 205 enthält Verlegende Voraussetzung für richtige Berufsberatung und luste des Reserve- Infanterie- Regiments Nr. 248; Verluste durch etwaige Berufsausbildung gegeben. Ueber die Notwendig Krankheiten und Berichtigungen früherer Verlust listen. keit der Arbeitslosenfürsorge für Kriegerwitwen ist nach den vorausgegangenen Reden Grundsäßliches nicht mehr vorzubringen. Im Vorbeigehen möchte ich allerdings bemerken, daß das Verhältnis von Frauenarbeit und Kindererziehung verschiedener Bedeutung sein wird, je nach den Prozentsäßen der kinderlosen Frauen und der Frauen mit einem und mit wenigen Kindern unter den Kriegerwitwen. Unter den Witwen, die unsere Beratungsstelle bisher aufgesucht haben, machen die Kinderlosen einen nicht unerheblichen Bruchteil aus; die überwiegende Masse besteht aus jungen Frauen mit einem Kinde.
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Durch den Krieg geschädigt.
Ein Riesenprozeß in Kriegszeiten.
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Ein Strafprozeß, der nach seinem Umfang zu den größten bisher verhandelten zählen wird, wird in den Gerichtsferien die 3. Straffammer des Landgerichts I beschäftigen. Die auf Wacher, Betrug, schwere Urkundenfälschung, versuchte Erpressung bezw. auf Beihilfe zu diesen Vergehen und Verbrechen lautende Anklage richtet sich gegen den durch seine zahlreichen Strafprozesse und Vorstrafen bekannten Kaufmann Hans Steinbock, gegen den russischen Staatsangehörigen Ingenieur Aron Grünberg aus Odessa , den Kaufmann Paul Rother, den Kaufmann Philipp Hedrich und die Schreibmaschinistin Lydia von Roell. Den Angeklagten stehen die Rechtsanwälte Dr. Schwindt, Bahn, Dr. Werthauer, Mar Die bon Kantorovicz und Dr. Puppe als Verteidiger zur Seite. Staatsanwaltschaftsrat Dr. Kühne verfaßte Anklageschrift umfaßt 648 Druckseiten und ist von der Staatsanwaltschaft in Buchform Herausgegeben worden. In der Anklage handelt es sich um Geldvermittlungsgeschäfte gewisser Art, welche der Angeklagte Steinbock, der schon früher durch die Gründung der Bereinigung der Rechtsfreunde", der Firmen Preußische Kreditbank“,„ Rodig u. Co., F. W. Sicbold u. Co."" u. a. von sich reden gemacht hatte, in Gemeinschaft mit den Mitangeklagten unternommen hatte. Steinbock fißt seit Januar 1913, aljo 2% Jahre in Untersuchungshaft. Die äußerst schwierigen Ermittelungen zogen sich bis jetzt hin und haben zur Folge gehabt, daß in der Verhandlung etwa 600 Zeugen vernommen werden müssen, zu denen noch die erheb liche Zahl der von den Verteidigern geladenen Zeugen hinzukommt. Die Verhandlung, die am 27. August beginnt, wird voraussichtlich mehrere Monate dauern.
Wegen einer Mark vor den Geschworenen. Wegen des geringen Objekts von einer Mark mußte gestern der ganze umfangreiche Apparat eines Schivurgerichts, init drei Rich tern, einem Staatsantvalt, 12 Geschworenen, mehreren anderen Beamten und einem großen Aftenbündel, welches allein zivei Mark Papiervert hatte, in Tätigkeit gesetzt werden. Wegen Fälschung einer öffentlichen Urkunde war das Dienstmädchen Kunigunde Ein Zeichner für Modeillustrationen nahm vor dem Kriege bei Mohr vor dem Schtvurgericht des Landgerichts III angeflagt. Die der Firma Gustav Lion Beschäftigung als Heimarbeiter auf Angeklagte war von einem Professor B. unter etwas eigenartigen Die Aehnlichkeit von Invaliden- und Hinterbliebenen- Stücklohn an. Er zeichnete Russenplatten", das sind Modebilder, Bedingungen als Dienstmädchen und Wirtschafterin angestellt fürsorge besteht aber nicht nur darin, daß in beiden Für die für den Export nach Rußland bestimmt waren. Mit dem Aus- worden. Sie hatte nämlich die gesamten Ausgaben für die Wirtforgearten die erwähnten Zweige vorhanden sein müssen. Eruch des Strieges hörte die Geschäftsverbindung der Firma mit fchaft, wozu noch Rechnungen und andere Zahlungen hinzufamen, Es kommt zu dieser Aehnlichkeit der Fürsorgemethoden auch Rußland auf und der Zeichner bekam deshalb keine Aufträge mehr. zuerst aus ihrer Tasche auszulegen und konnte dann am nächsten Mit der Begründung, ihm sei dauernde Arbeit versprochen, be- Tage mit ihrem Dienstherrn abrechnen. Wie die Angeklagte beeine erhebliche Aehnlichkeit der Fürsorgeobjekte hinzu. Auch anspruchte der Zeichner vierzehntägige Kündigung und klagte beim hauptet, habe diese Wethode zur Folge gehabt, daß sie kleine Be die Invalidenfürsorge kann in vielen Fällen nicht bloß eine Gewerbegericht auf Schadenersak. Diese Klage wurde abgewiesen, träge vergaß und dann tatsächlich aus ihrer Tasche Geld zugesetzt Fürsorge für die Invaliden selbst sein. Der Invalide lebt weil der Kläger nicht in einem fortlaufenden Arbeitsverhältnis zur hatte. Um sich nun eine Art„ eiſernen Bestand" zu verschaffen, ja meistens in einer elterlichen oder in einer ehelichen Firma gestanden, sondern nur einen einzelnen Auftrag erhalten ließ sich die Angeklagte verleiten, auf einer Rechnung der städtiFamilie, für deren Eristenz er eine ganz erhebliche oft habe. Hierauf reichte der Zeichner eine neue Klage ein, worin er schen Elektrizitätswerke bezw. auf der angefügten Quittung der tragende Bedeutung hatte. Wie die Familie des gefallenen fagt, mit Rücksicht auf das Versprechen dauernder Arbeit habe er Stadthauptkasse aus der 7,25 M." die Zahl 8,25" zu machen, Kriegers sich vor die Notwendigkeit gestellt sieht, ihr ganzes die" Ruffenplatten" zu einem ungewöhnlich niedrigen Preise an- in der Absicht, bei der Abrechnung 1 M. mehr zu erhalten. Die Dasein neu einzurichten, so vielfach auch die Familie des genommen. Du die Firma dies Versprechen nicht erfüllt habe invaliden Kriegers. Ueber die den Familien in der Kriegs- fie hätte ihm ja auch andere Arbeit geben können beanspruche Strafanzeige erstattete, nachdem er die zuviel gezahlte eine Mark zeit gewährte Unterſtüßung hinaus ist eine Fürsorge nötig, zahlung. Das Gewerbegericht hielt auch diese Klage für uns er einen höheren Preis und verlange eine entsprechende Nach- von der Angeklagten zurückerhalten hatte. Vor den Geschworenen bestritt Rechtsanwalt Dr. Carl Loewendie ähnlich wie Fürsorge für Hinterbliebenenfamilien, die begründet, weil der Kläger seinerzeit mit dem vereinbarten Preise thal, daß es sich überhaupt um eine öffentliche Urkunde handele, Gestaltung der Familienzukunft ins Auge faßt. einverstanden war und weil die beklagte Firma, falls sie ihm zumal auch eine Angabe des Datums fehlte, jedenfalls erscheine Die Geschworenen Die Aehnlichkeit im Fürsorgeobjekt der Invaliden- und dauernde Arbeit versprochen haben sollte, nicht in der Lage war, aber die allergrößte Milde angebracht. Hinterbliebenenfürsorge wird zudem leider sehr oft, wenn dies Versprechen zu erfüllen, da durch den Krieg der Export nachsprachen die Angeklagte nur der einfachen Urkundenfälschung Der Gerichtshof hielt bei der ganzen Sachlage die Invaliden erst in späterer Zeit an ihrer Verlegung oder Rußland aufgehört hatte und dem Kläger keine Russenplatten schuldig. Erkrankung sterben, zu einer völligen Gleichheit wer- mehr in Arbeit gegeben werden konnten. Der Kläger nahm niedrigste gefeßliche Strafe für ausreichend und verurteilte dem gemäß die Angeklagte zu 1 Woche Gefängnis. den und dazu führen, daß bisherige Invaliden- hiernach die Klage zurück. familien i t den Bereich der Hinterbliebenen fürsorge gelangen.
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Vom Kartoffelhandel.
Fälschung wurde jdoch von dem Professor entdeckt, der sofort
Zu 2 Jahren Zuchthaus verurteilte das Schwurgericht des Landgerichts III die Näherin Martha Wagner. Wie die Verhand lung ergab, hatte sich die Angeklagte in mehreren Fällen gegen Bezahlung an Frauen und Mädchen des Verbrechens gegen den§ 218 St.-G.-B. schuldig gemacht. Der Staatsanwalt beantragte 1 Jahr Buchthaus. Das Gericht ging jedoch erheblich über diesen Antrag hinaus, da das Treiben derartiger weiser Frauen" vom Stand
Alle diese Gründe sprechen dafür, Hinterbliebenen- und Ein urbeitsloser Graveur suchte sich in der Zeit der Star Invalidenfürsorge in möglichst nahen, kräftesparenden Zu- toffelfnappheit einen Verdienst zu verschaffen, indem er für den fammenhang zu bringen. Auch die Fürsorge für die Großhändler Weidler gegen Provision Kartoffeln an Kleinhändler Friedensinvaliden, wie für die Friedens- vertrieb. Wegen 36 Mt. Provision, die er nicht erhalten hatte, hinterbliebenen ist ja zum größten Teil vereinigt flagte er gegen die Großhändler Weidler und Hartmann beim in den Landesversicherungsanstalten. Der Gewerbegericht. Nach Annahme des Klägers betrieben beide Be- punkte der notwendigen Erhaltung des Volkswohls und der Volks. dort geschaffene Zusammenhang hat sich bewährt, und so flagte das Startoffelgeschäft gemeinsam und zwar foll Hartmann gesundheit als ein äußerst gemeingefährliches zu bezeichnen sei. wird er sich ja wohl auch bei den Kriegsinvaliden und der Geldgeber gewesen sein, während der mittelloſe Weidler die Das Urteil lautete deshalb auf 2 Jahre Zuchthaus. Kriegshinterbliebenen als segensreich erweisen. Geschäfte abwickelte. Vor Gericht erschien nur der Beklagte Hartmann. Er behauptete, den Kläger kenne er gar nicht, er habe nichts mit ihm zu tun gehabt, Weidler sei nicht sein Geschäftsteilhaber, sondern habe nur Kartoffeln von ihm, Hartmann, getauft. Nach der Angabe Hartmanns wickelte sich das Kartoffelgeschäft zwischen ihm und Weidler so ab: Weidler bestellt 100 Die Verlustliste 253 der preußischen Armee Bentner Startoffeln. Hartmann liefert die Kartoffeln, läßt sie enthält Verluste folgender Truppen: durch seinen Kutscher in Begleitung Weidlers an Weidlers Kunden Infanterie usto.: Garde: 1., 3., 4. u. 5. Garde- Reg. 3. F.; ausfahren. Der Kutscher erhält dann den von Hartmann ge1. Garde- Res- Reg.; 2. Garde- Ers.- Reg.; Gren.- Regimenter Aleran- forderten Preis und was Weidler von seinen Kunden mehr beder, Elisabeth, Augusta und Nr. 5; Garde- Reserve- Jäger- Bataillon. fommt, ist Weidlers Verdienst. Von Weidler ist aber, wie der Lehr- Infanterie- Regiment. Grenadier- bzw. Infanterie- bzw. Kläger sagt, nie etwas zu bekommen. Das Gewerbegericht erFüfilier- Regimenter Nr. 5( s. Erf.- Inf.- Reg. Gropp), 6, 8( f. auch klärte sich in dieser Sache für unzuständig, weil der Kläger nicht Ers.- Inf. Reg. Gropp), 13, 14, 18( f. Ers.- Inf.- Reg. v. Reinhard), als gewerblicher Arbeiter, sondern als Agent tätig war. Darauf 24, 29, 30, 33, 34, 35, 37, 40, 42, 44, 45( j. Ers.- Inf.- Reg. der nahm der Kläger die Klage zurück, um seine Ansprüche beim Amts 41. Inf. Div.), 46, 47( f. Bej.- Reg. Nr. 1 Posen), 48, 49, 51, 53, gericht geltend zu machen.
Verlustlisten.
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Der Strafprozeß gegen den Kaufmann Heinrich Armonier wegen Fälschung öffentlicher Urkunden ist nach viertägiger Verhandlung vor dem Schwurgericht des Landgerichts III in später Abendstunde zu Ende geführt worden. Der Staatsanivalt Dr. Fuhrmann zeichnete in dunklen Farben ein Bild dieses Angeklagten, der sich schon auf den verschiedensten Gebieten in ſtrupelloser Mißachtung der Rechtsordnung betätigt habe und dessen Wirksamkeit gemeingefährlich erscheine. Der Staatsanwalt beantragte, dem Schuldigspruche der Geschworenen gemäß eine Gesamtstrafe von 6 Jahren Zuchthaus unter Einbeziehung der Strafe, die Armonier zur Zeit verbüßt. Der Gerichtshof entsprach dem Antrage des Rechtsanwalts Isaac, indem er nicht einzelne Straffälle, sondern eine fortgesette Handlung annahm. Das Urteil lautete auf 3 Jahre 6 Monate Zuchthaus als Gesamtstrafe und 5 Jahre Ehrverlust.