Nr. 174. 32. Jahrg.
Bezirks- Beilage des„ Vorwärts" für Süden- Weften
Verlustlisten.
Die Verlust liste Nr. 258 der preußischen Armee enthält Verluste folgender Truppen:
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26. Juni 1915.
Klägers, es sei vereinbart worden, daß, solange der gekürzte Lohnt gezahlt werde, solle die tägliche Arbeitszeit um 2 Uhr nachmittags enden, hielt das Gericht durch die Beweisaufnahme für widerlegt. Tatsächlich ist nur furze Zeit bis 2 Uhr, dann aber länger und schließlich wieder die volle Zeit gearbeitet und der Lohn wieder halb glaubte der Kläger Anspruch auf Nachzahlung zu haben, der etwas hinaufgesetzt worden, aber nicht auf die volle Höhe. Des
er doch sozusagen bei der Verehelichung mit übernommen habe, sorgen wolle, er müsse zuerst für seine eigenen Kinder sorgen, die gingen ihm vor. Der natürliche Vater hingegen gab die Erklärung ab, er müsse seine jetzige kranke Frau ernähren und könne bei den schlechten Zeiten nicht noch das Kind erhalten. Infanterie usw.: Garde: 1., 2., 4. und 5. Garde- Regiment z. F.; Das Kaufmannsgericht hätte aus formalen Gründen die Sache 1. Garde- Reserve- und 1. Garde- Ersatz- Regiment; Grenadier- Regi- an das Gewerbegericht überweisen müssen, der Vorsitzende wies aber, wie gesagt, abgewiesen wurde, weil der Kläger nach Ansicht menter Franz, Elisabeth und Nr. 5; Garde- Füsilier- Regiment. den Beklagten aber gleich darauf hin, daß er dort glatt verurteilt des Gerichts mit der Lohnkürzung ohne Vorbehalt einverLehr- Infanterie- Regiment. Grenadier-, bzw. Infanterie-, bzw. werden würde. Denn gegenüber der Unterhaltspflicht des ehe= standen war. Füsilier- Regimenter Nr. 1, 2, 7, 15, 17, 18( s. Ers.- Inf.- Reg. Lichen Kindes gäbe es keine Gehaltspfändungs
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Die Arbeiterwohnungsfürsorge durch die InvalidenDie Landesversicherungsanstalten, die verpflichtet sind, einen
versicherung.
Ein eigenartiger Prozeß wegen Uebertretung von Melde- Brozent. Einige Versicherungsanstalten geben sich mit einzelnen
polizeivorschriften,
272 Millionen Mark, Gemeinden und Gemeindeverbände 68 Millionen Mark, Versicherte selbst 98 Millionen Mark, Arbeitgeber 17 Millionen Mark. Der Zinsfuß beträgt meist 3 und 3% Personen nicht ab, sondern überlassen die Gelder nur in größerem richtungen usw. der Wohnungen besondere Forderungen gestellt. Umfange an Körperschaften. Meist werden an die Bauart, Ein
Gerichtszeitung.
Kriegsschwindler vor Gericht.
v. Reinhard), 26, 28, 32, 36, 43, 45, 49, 51, 55, 56, 57, 59, 60, 61, grenze. Bis zur Höhe der Alimentenpflicht müsse der Arbeit= 64, 66, 70, 75, 76, 78, 85, 86, 87, 88, 91, 92, 93, 96, 97, 98, 99, geber auf den Arrest hin das Einkommen zurückhalten, gleichviel 109, 112, 113, 114, 128, 131, 135, 137, 138, 140, 141, 144, 145, 146, 148( s. auch Ers.- Inf.- Reg. v. Reinhard), 150, 151( j. auch Feld- wie groß das Einkommen sei. Im Hinblick auf diese Rechtslage fliegertruppe), 153, 154, 157, 158, 159, 160, 161, 163, 164, 169, 171, berstand sich der Vater des Kindes zu einem auch vom Vormund Teil ihrer großen Kapitalien zu gemeinnützigen Zweden zu ver7, 11, 12, 13, 15, 18, 19, 20, 21, 22, 25, 28, 32, 40, 48, 53, 56, monatlich 12 M. bis zum 16. Lebensjahre des Kindes zahlt, solange der Sozialpolitik geschieht dadurch, daß sie unter gewissen Voraus174, 176, 331, 332, 335. Reserve- Infanterie- Regimenter Nr. 2, 5, angenommenen Vergleich, nach welchem M. sofort 30 M. und all- wenden, haben sich seit einer Reihe von Jahren besonders der Die Förderung dieses Zweiges 61, 67, 69, 79, 80, 81, 82, 86, 88, 90, 91, 93, 98, 99, 110, 203, M. bei der beklagten Firma in Stellung ist. 204, 209, 212, 217, 219, 220, 221, 223, 225, 231, 233, 237, 240, der Vorfißende, Magistratsrat Dr. Neumann, beiden Vätern das zeine Versicherte zum Bau von Arbeiterwohnhäusern zu mäßigem Im übrigen hielt sehungen Gelder an Gemeinden, Baugenossenschaften und ein250, 252, 254, 257, 262, 263, 265, 269. Erjab- Infanterie- Regimenter unnatürliche ihrer Handlungsweise vor Augen. Nr. 28, Gropp, v. Nußbaum und v. Reinhard. Reserve- Ersatz- n- traurig," so meinte er,„ daß es einen Vater in Deutschland gibt, 1266 Millionen Mark zu gemeinnüßigen Zweden verwandt. Das " Es ist tief- 3insfuß hergeben. Bis Ende des Jahres 1914 waren insgesamt fanterie- Regiment Nr. 1. Landwehr- Infanterie- Regimenter Nr. 4, 5, 6, 11, 12, 19( f. Ers.- Inf.- Reg. v. Nußbaum), 22, 25, 27, 29, 30, der sein eigen Fleisch und Blut im Stich läßt. Sorgt doch selbst das Gesamtvermögen der Versicherungsanstalten ist etwa doppelt so 31, 37, 40, 51, 57, 75, 81, 109. Landwehr- Ersatz- Infanterie- Regi- Tier für sein Junges."" Und an Ihrer Stelle," damit wandte groß. Von der angegebenen Summe entfielen Ende 1914 für den menter Nr. 2 und 4. Besazungs- Regimenter Nr. 3, 4, 5 Posen sich der Verhandlungsleiter an den Stiefvater ,, würde ich das Bau von Arbeiterwohnungen 532 Millionen Mark gegen 482 Milliosiehe Infanterie- Regimenter Nr. 331, 335, 332. Feldbataillon Geld gar nicht annehmen. Schon aus Liebe zu Ihrer Frau, die nen Mark am Schlusse des Vorjahres. Von der Summe kommt nur Reijer des Detachements Plantier. II. Westfälisches Landwehr- doch sicherlich ihre Freude an dem Kinde hat, müßten Sie für das ein geringer Teil, nämlich 27 Millionen Mark, auf den Bau von Infanterie- Bataillon Breslau ( s. Landw.- Inf.- Reg. Nr. 57). Bri- arme Wesen aus freien Stücken sorgen." Der Vormund zeigte sich auf den Bau von Arbeiter familien wohnungen entfallenden Ledigenheimen, wie Herbergen, Gesellenhäusern usw. Von den gade- Ersatz- Bataillone Nr. 10, 14, 16, 26, 36, 56( f. Grs.- Inf. Reg. aber diesen wohlmeinenden Mahnungen wenig zugänglich, sondern 505 Millionen Mark erhielten Bau- und ähnliche Genossenschaften Nr. 28), 79, 83. Landwehr- Brigade - Ersatz- Bataillone Nr. 21( siehe strich vergnügt die ersten 30 M. ein. Landw.- Ers.- Inf.- Reg. Nr. 2), 29, 30, 41( alle drei s. Landw.- Ers.Inf. Reg. Nr. 4). Landsturm- Infanterie- Bataillone I Braunsberg, 3. Coblenz( 1. Inf.- Reg. Nr. 332), Gießen, Samter( f. Inf.- Reg. Nr. 335), I Schrimm, 2. Stade , 4. Trier ( s. Inf.- Reg. Nr. 331), 24. Landsturm- Infanterie- Ersatz- Bataillon des VII. Armeekorps. Jäger- Bataillon Nr. 2( s. auch Ers.- Inf.- Reg. Gropp); Reserve- in dem in zweiter Instanz das Landgericht in Flensburg geurteilt Bataillone Nr. 4, 5, 19. Radfahrer- Kompagnie der 6. Reserve- hatte, beschäftigte das Kammergericht als Revisionsinstanz. In Division . Maschinengewehr- Abteilung Nr. 4; Feld- Maschinen- Osterlügum( Schleswig- Holstein ) bilden zwölf Hofbesitzer einen gewehr- Büge Nr. 104( s. Res.- Jäger- Bataillon Nr. 19), 111(. Inf. landwirtschaftlichen Kontrollverein, der für seine Zwecke einen Reg. Nr. 91); Festungs- Maschinengewehr- Abteilung Cöln 8b; Re- Kontrollassistenten beschäftigt. Als der bisherige Kontrollassistent serbe- Feftungs- Maschinengewehr- Abteilung Nr. 8( s. Res.- Inf. zum Kriegsdienst eingezogen worden war, nahm der Kontrollverein Reg. Nr. 67). ein Fräulein Lind, eine Reichsdänin, also Ausländerin, als Kavallerie: Garde- Husaren; Küraffiere Nr. 1, 2; Schwere Re- Kontrollassistentin an. Sie hatte bei ihrer Schwester im Orte ein Ein dreister Kriegsschwindler, dessen Spezialität es ist, sich in ſerbe- Reiter Nr. 3; Dragoner Nr. 4, 6, 10, 12, 17; Husaren Nr. 4, 3immer zur Verfügung, ihre Tätigkeit als Kontrollassistentin zur der Uniform eines Sanitätsunteroffiziers im Kaiser- Franz- Regi7; Ulanen Nr. 2, 8, 13; Reserve- lllanen Nr. 2, 3; Jäger zu Pferde ueberwachung der Fütterung und der Milchproduktion der Mit- ment umherzutreiben und als solcher allerhand Betrügereien zu Nr. 1( s. Kavallerie- Reg. v. Wedel ); Regimenter Schröter und glieder des Vereins brachte es aber mit sich, daß sie Reihe um begehen, stand gestern in der Person des Kutschers Ernst Schmidt v. Wedel ; 1. Landwehr- Eskadron des XIV. Armeekorps; 4. Land- jede Nacht bei einem der Vereinsmitglieder schlafen mußte. Es vor der 3. Straffammer des Landgerichts I. Der Angeklagte ist Sturm- Eskadron des V. Armeekorps( 5. Kav.- Reg. Schröter). Feldartillerie: Regimenter Nr. 3, 6, 9, 18, 20, 26, 34, 39, 50, var nämlich ihre Aufgabe, des abends bei je einem Mitgliede das erst vor einigen Monaten von dem gleichen Gericht wegen Be53, 56, 61, 72, 74, 75, 79, 83, 84, 112, 229; Reserve- Regimenter Milch der Kühe zu prüfen. Futter des Viehes und am anderen Morgen die Beschaffenheit der truges auf diesem Gebiete zu drei Jahren Gefängnis verurteilt Nr. 5, 6, 9, 13, 20, 36, 47, 51, 52, 62, 65; Landwehr- Abteilung des worden. Ecker und Genossen, die zwölf Mitglieder des Kontrollvereins, Der jetzigen Anklage lag folgender Streich zugrunde: IX. Armeekorps. wurden nun auf Grund der Meldepolizeiverordnung des Landrats Als der Angeklagte eines Tages wieder in der erwähnten Uniform angeklagt, weil sie ohne besondere polizeiliche Anmeldung dem die Lindenstraße entlang bummelte, sah ihn zufällig ein dort Fräulein Lind je eine Nacht lang Wohnung gewährt hätten. Die wohnender Herr, dessen Sohn als Sanitäter bei dem Franz- RegiBerordnung schreibt vor, daß zu bestrafen sei, wer einer Berson, ment im Felde steht. In der Hoffnung, von seinem Sohn, von welche nicht deutsche Reichsangehörige ist und nicht schon dauernden dem er lange nichts gehört hatte, Nachrichten zu bekommen, fragte Aufenthalt im Deutschen Reiche hat, Wohnung gewährt, ohne sie er den angeblichen Kameraden, ob er den Sohn vielleicht kenne, anzumelden. worauf Schmidt, sofort eine Gelegenheit witternd, etwas herauszuschlagen, mit ja antwortete. Darüber aufs höchste erfreut, lud ihn der Herr zu sich in die Familie, wo ihm die höchste Gastfreundschaft erwiesen wurde. Sehr geschickt und raffiniert auf alles eingehend, verstand er sich hier als guter Freund des Sohnes aufzuspielen, mit dem er in St. Quentin gewesen sein wollte. Fragte man ihn nach anderen befreundeten Kameraden, so sagte er einfach, diese seien weggekommen, oder er erzählte zu allgemeiner Beluftigung Märchen, wie man den Sohn wegen seines französisch flingenden Namens zuerst für einen Franzosen gehalten und aus dem Quartier beinahe herausgeworfen hätte, wenn er nicht dazwischen getreten wäre. Da er weiter angab, in den nächsten Tagen wieder an die Front zu gehen, bat man ihn schließlich, ein Liebesgabenpaket für den Sohn mitzunehmen. Ein solches wurde denn auch zurecht gemacht und allerlei schöne Sachen hineingepackt, die der Sohn brauchte und die dem Angeklagten sehr willkommen waren u. a.: Wollene Unterhosen, Katarrhpillen, Zigaretten, sechs Pfund Schokolade usw. Dieses Paket, welches einen Wert von Ein Hausdiener, der seit Beginn des Krieges für verkürzten über 50 M. darstellte, holte sich der Angeklagte nachmittags ab, 2ohn gearbeitet hatte und im März d. J. wegen Krankheit entlassen wurde, klagte beim Gewerbegericht auf Nachzahlung der empfing noch die herzlichsten Grüße für den Sohn und verschwand Lohndifferenz. Die Kammer 2 wies diese Forderung des Klägers mit seiner Beute auf Nimmerwiedersehen. Diese überaus gemeine ab, weil er sich mit der infolge von Arbeitsverminderung erfolgten Handlungsweise ahndete das Gericht mit einer Zusatzstrafe von Lohnkürzung einverstanden erklärt hatte. Die Behauptung des 1 Jahr Gefängnis.
Fußartillerie: 1. und 2. Garde- Regiment; 1. Garde- ReserveRegiment; Regimenter Nr. 7, 14; Reserve- Regimenter Nr. 8, 14, 17, 18; Bataillone Nr. 21, 38, 56; Landwehr- Bataillon Nr. 3; Batterien Nr. 222, 232; 1. Zandsturm- Batterie des IV. Armeekorps,
Ballon- Abwehr- Kanonengug Nr. 18.
Pioniere: I. Garde- Bataillon; Regimenter Nr. 18, 20, 23, 24, 29; Bataillone: I. Nr. 2, I. Nr. 4, II. Nr. 5, II. Nr. 11, I. Nr. 14, II. Nr. 16, I. Nr. 17, I. Nr. 21; Reserve- Bataillon Nr. 39; ErsatzBataillone Nr. 1, 4; Kompagnien Nr. 185, 225; Reserve- Kompagnie Nr. 49; 1. Landwehr- Kompagnie des I. und II. sowie 2. des IV. Verkehrstruppen: Eisenbahn- Hilfsbataillon Nr. 1; EisenbahnBautompagnie Nr. 20. Fernsprech- Abteilungen des VII. und des IX. Armeekorps. Feldfliegertruppe.
und XVIII. Armeekorps.
Train: Divisions- Brückentrain Nr. 4. Leichte Proviantkolonne str. 1 des XVII. und Korps- Schlächterei des X. Armeekorps. Munitionsfolonnen: Artillerie- Munitionsfolonne Nr. 2 des VI. Armeekorps( s. Feldart.- Reg. Nr. 6); Reserve- Artillerie- Munitionsfolonne Nr. 62 des XXIV. Reserveforps. Sanitäts- Formationen: Sanitäts- Kompagnien Nr. 1 und 2 des VII., Nr. 1 des VIII. und Nr. 117 des XIV. Armeekorps. Armierungs- Bataillone.
1. Gendarmerie- Brigade,
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Der Schluß der bayerischen Verlustliste Nr. 196 bringt Verluste der Res.- Inf.- Regimenter Nr. 12, 20, 21; 6. Res.- Division, Refruten- Depot; Landwehr- Infanterie- Regimenter Nr. 2, 10; Brig.- Ers. Bat. Nr. 2; 2. Schweres Reiter- Reg.; 5. Chevaulegers Reg.; Res- Feldart.- Reg. Nr. 1; N. Grjazz- Feldart.- Abt .; PionierReg.; 2. und 3. Pionier- Bataillon; Pionier- Komp. Nr. 20; ResFernsprech- Abt. 1; Sanitäts- Komp. 2, I. A.- K.; Berichtigungen
früherer Verlustlisten.
Die sächsische Verlustliste Nr. 162 enthält Verluste der 45. Inf.- Brigade; Inf.- Regimenter Nr. 105, 106, 107, 179; Res.Inf. Reg. Nr. 242; Landwehr - Inf.- Regimenter Nr. 102, 106, 107; Landsturm- Inf.- Bat. Pirna ; Landsturm- Ersatz- Bat. Leipzig ; Erfab- Inf- Regimenter Nr. 23, 24, 32, 40; Ersatz- Jnf.- Reg. Nr. 9; Landwehr- Brig.- Ersatz- Bat. Nr. 48; Ersatz- Bat., Res- Inf.- Reg. Nr. 100; Feld- Maschinengewehr- Bug Nr. 69; Feldfliegertruppen.
Soziales.
Zwei Väter und kein Ernährer.
Der glüdlicherweise seltene Fall, daß der Stiefvater gegen den natürlichen Bater eines 13jährigen Mädchens Klage wegen des Unterhalts erhebt und keiner der beiden Väter das Kind ernähren will, beschäftigte gestern die 3. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts. Das von beiden Vätern im Stich gelassene Kind wurde im Scheidungsprozeß seiner Eltern der Mutter zugesprochen, der Vater wurde aber zur Alimentierung verurteilt. Als sich dann die Mutter mit einem Gewerbetreibenden G. wiederverheiratete, wurde dieser, zum Vormund des Stieffindes bestellt. Da der natürliche Vater, der Kaufmann M., seit November v. J. seiner Unterhaltspflicht nicht nachkam, so beantragte der Vormund eine Beschlagnahme des Einkommens des M. bei seinem Arbeitgeber, der Firma 2. u. Co. Gegen diese war jetzt auch die Klage gerichtet. Eine Zahlung hatte die Firma nämlich nicht geleistet, weil, wie der Beklagte 2. ausführte, das Einkommen des Reisenden die Pfändungsgrenze nicht überschritt. Außerdem sei die Klage aus formalen Gründen abzuweisen, da die damals eingetragene Firma inzwischen gelöscht ist und es sich heute um kein kaufmännisches Unternehmen handele. Die mündliche Verhandlung förderte absonderliche Auffassungen von Vaterpflichten zutage. Der als Vertreter des Kindes auftretende Stiefvater erwiderte auf die Frage des Richters, warum er denn nicht für das Mädchen, das
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Das Landgericht in Flensburg sprach aber die zwölf Angelagten mit folgender Begründung frei: Fräulein Lind wohne bei ihrer Schwester in O., denn dort stehe ihr ein Raum zur Verfügung, dort ziehe sie sich auch um, indem sie sich mit reiner Wäsche versehe, und ferner ständen dort ihre Sachen. Wenn sie des Nachts immer bei einem Mitgliede des Vereins schlafe, jede Nacht bei einem anderen, dann könne man nicht sagen, daß sie dort Wohnung genommen habe. Die Vereinsmitglieder brauchten sie nicht zu melden, und die Schwester des Fräulein 2. habe diese ordnungsmäßig angemeldet. Das Kammergericht verwarf die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision mit der Begründung, das Landgericht habe den Begriff der Wohnung nicht verkannt, wenn es unter den obwaltenden Umständen annehme, daß die angeklagten zwölf Hofbesitzer der Kontrollassistentin keine Wohnung gewährt hätten. Mit Recht seien die Angeklagten freigesprochen worden.
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