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Gewerkschaftliches.

Deutsches Reich  .

Abkehrscheine und schwarze Liften.

Herrn B. M., Drebkau  .

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Verkehrstruppen: Eisenbahn- Betriebsamt Verviers  ; Eisenbahn­Silfs- Bataillon Nr. 3. Feldluftschiffer- und Feldfliegertruppe. Train: Train- Abteilung Nr. 5( s. Feldfliegertruppe). Fuhrpark­folonne Nr. 3 des X. Armeekorps; Magazin- Fuhrparktolonne Nr. 141. Korpsschlächterei des IV. Reserveforps.

Munitionsfolonnen:( F)-Artillerie- Munitionskolonne der 119. Infanterie- Division; Etappen- Munitionsfolonne Nr. 19.

Damit die Firma Reichmann nicht zur Bezahlung der Tarif- Felbartillerie: 5. Garde- Regiment; Regimenter Nr. 1, 10, 16 löhne an die Arbeiterinnen verpflichtet werden könne, be-( f. Ref.- Feldart.- Reg. Nr. 50), 19, 30, 31, 38, 42, 45, 47, 51, 52, 61, hauptete die Firma, die betreffenden Schneidergesellen seien 62, 74( Feldfliegertruppe), 88, 220; Reserve- Regimenter Nr. 19, 36, 50, 65, 70. Zwischenmeister und die Arbeitgeber der Arbeiterinnen. Von Fußartillerie: Regimenter Nr. 1, 3, 4, 11, 14, 15, 18, 20; der Firma Reichmann hätten die Arbeiterinnen deshalb nichts Reserve- Regimenter Nr. 1, 5, 6, 8, 10, 17; Reserve- Bataillone Nr. 22, Der Schugverband der Glasindustriellen scheint eine ganz eigen zu berlangen. Mit diesem Standpunkt kam die Firma bei 27, 36; Batterien Nr. 102, 243, 244, 262, 276, 360; Reserve- Batterie artige Auffassung vom Burgfrieden" zu haben. Die Mitglieder der Schlichtungsfommission natürlich nicht durch. Sie wurde Nr. 23. Mörser- Regiment Nr. 6. dieser Unternehmerorganisation verabreichen den bei ihnen auf als Arbeitgeberin der betreffenden Arbeiterinnen betrachtet Pioniere: I. Garde- Bataillon; Regimenter Nr. 18, 19, 25, 29; hörenden Arbeitern Abkehrscheine in einer von dem Schutzverband und zur Erfüllung der tariflichen Verpflichtungen angehalten. Bataillone: 1. Nr. 1, I. Nr. 4, II. Nr. 8, II. Nr. 10, II. Nr. 11, vorgeschriebenen Form. Wer ohne einen solchen Schein ist, erhält Ein ganz gleichartiger Fall wurde jezt vor der Kammer I des II. Nr. 15, I. Nr. 16, II. Nr. 27. Reserve- Bataillon Nr. 34. Kom­von feinem Unternehmer der Branche Arbeit. Wie nun der Fach- Gewerbegerichts verhandelt. Eine Arbeiterin flagte auf Ent- pagnien Nr. 104, 209, 233, 241. Reserve- Kompagnien Nr. 45, 46, genoffe" mitteilt, fündigte bei der Firma Gelsdorf in Weißwasser   schädigung wegen fündigungsloser Entlassung gegen die on- 49, 84, 86. 1. Landwehr- Kompagnie des XVIII. und 1. Landsturm­am 7. Auguſt ein Glasarbeiter sein Arbeitsverhältnis zum 21. Auguſt feftionsfirma Reichmann. Anscheinend ist diese Firma Kompagnie des XVII. Armeekorps. Abteilung der 2. Kavallerie­ordnungsgemäß auf. Die Firma verabreichte ihm zwar eine Ab- mit der vorerwähnten identisch. Auch jetzt machte die beklagte Division  . Scheinwerferzüge Nr. 101 und 201; Leichter Festungs­gangsbescheinigung, die den Bestimmungen der Gewerbeordnung Firma geltend, die Klägerin habe keinen Anspruch an die Firma, Scheinwerferzug Nr. 25. Mittlere Minenwerfer- Abteilungen Nr. 129, entsprechen würde, verweigerte ihm aber die Aushändigung des ge- sondern der als Zwischenmeister bezeichnete in der Werkstatt der 134, 195; Schwere Minenwerfer- Abteilung Nr. 38. druckten Abkehrscheines, den der Schutzverband für seine Mitglieder Firma tätige Schneider sei der Arbeitgeber. Diese Behauptung eingeführt hat. Die Folge war, daß er feine Arbeit erhalten fonnte. wurde aber durch die Beweisaufnahme widerlegt. Es wurde fest­Der Benachteiligte ersuchte die Firma Gelsdorf durch eingeschriebenen gestellt, daß sich die Klägerin infolge eines von der Firma er­Brief um den richtigen Abkehrschein und um Ersatz des Schadens, laffenen Beitungsinserats bei der Firma um Arbeit beworben und der ihm durch Vorenthaltung desselben entstanden war. mit der Firma die Lohn- und Arbeitsbedingungen vereinbart hat. Darauf erhielt er folgende Antwort: Die Einstellung der Arbeiterin sei allerdings wie die Beklagte angab durch den betreffenden Zwischenmeister erfolgt, der Bor allen Dingen verbieten wir uns weitere Schreiben von auch für die Innehaltung der vereinbarten Arbeitsbedingungen haft­Ihnen. Sie haben von uns einen ordnungsmäßigen, gefegbar sei. Diese Art der Einstellung von Arbeiterinnen fagte der lichen Abkehrschein erhalten, wie dies die Gewerbe Vertreter der beklagten Firma jei auf eine Vereinbarung mit ordnung vorschreibt; es ist somit dieser Fall für uns er- dem Schneiderverband zurückzuführen. Dadurch, daß die Firma ledigt. Unser Herr Roßteuscher hat Ihnen selbst die voll nach Arbeiterinnen inseriere und den Lohn festsebe, solle eine un­ständigen gefeglichen Papiere übergeben. berechtigte Ausbeutung der Arbeiterinnen durch die Zwischenmeister verhindert werden. Keineswegs folle auf diese Weise ein Arbeits­Die fächsische Verlustliste Nr. 191 enthält Liste II über die verhältnis zwischen der Firma und der Arbeiterin als abgeschlossen aus französischer Gefangenschaft zurückgekehrten sächsischen Heeres­gelten. Das Gewerbegericht, bezeichnete den vom Beklagten ber angehörigen( Austauschgefangene); außerdem meldet sie Berluste ber tretenen Standpunkt als unhaltbar und verurteilte die Infanterie- Regimenter 134, 178, 179; Res-- Infanterie- Regimenter Firma, die von der Klägerin geforderte Summe zu zahlen. Die Nr. 133, 241; Landwehr- Infanterie- Regimenter Nr. 133; Erjak­Urteilsgründe find im wesentlichen folgende: Hier liegt nicht der Bataillon, Reg. Nr. 351; Reserve- Regiment Nr. 102; Feld- Maschinen­Gewehr- Zug Nr. 181. Fall vor, wo die Schneiderwerkstatt einer großen Firma unter der Die württembergischen Verlustlisten Nr. 258 und 259 Berantwortung eines Zwischenmeisters geführt wird. Das Inferat, veröffentlichen Verluste des Infanterie- Regiments Nr. 126; Be­wodurch die Firma Arbeiterinnen suchte, bildet ein wichtiges Moment dafür, daß ein Arbeitsverhältnis zwischen der Firma und richtigungen früherer Verlustlisten; Grenadier- Reg. Nr. 119; Rej.­den Arbeiterinnen abgeschlossen werden sollte. Daß ein solches Inf.- Regimenter Nr. 120, 121; Infanterie- Regimenter Nr. 124, 125, Verhältnis tatsächlich zustande gekommen ist, ergibt sich daraus, daß 180; lanen- Reg. Nr. 20; Felbartillerie- Regimenter Nr. 13, 49, 116; Berichtigungen früherer Verlustlisten. der Lohn nicht nur mit der Firma vereinbart, sondern auch von der Firma gezahlt und in Lohndüten der Firma der Klägerin aus­gehändigt wurde. Nach Ansicht des Gerichts ist der Vertrag der Firma mit dem Zwischenmeister nur ein Scheinvertrag, der ihr zwar die Erlangung von Arbeitskräften in sehr bequemer Form sichert, aber alle Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten auf die 3wischenmeister abschiebt.

Ihren Einschreibebrief fonnten Sie sich sparen, schade um das Borto. Die Hotelrechnung werden Sie doch selbst bezahlen; wir haben mit dieser Sache gar nichts zu tun. Wir werden aber von Ihnen event. noch den Schaden fordern, welcher durch die Nicht­einhaltung der von Ihnen übernommenen Verpflichtungen ent­standen ist, und wohl weit über 200 M. betragen dürfte. Sie find bei uns fontraftbrüchig geworden und trot acht­maliger Aufforderung im Beisein von genügend Zeugen haben Sie die Einhaltung Ihrer uns gegenüber übernommenen Ver­Weitere Briefe von Ihnen sind zwecklos und wollen wir uns diefelben auf alle Fälle für die Zukunft verbeten haben. Achtungsvoll

pflichtungen strikt verweigert.

Glaswerte Gelsdorf. ( Unterschrift unleserlich.) Trot ordnungsmäßiger Kündigung steht die Firma also den Ausgeschiedenen als tontrattbrüchig" an, läßt aber nicht etwa die ordentlichen Gerichte darüber entscheiden, sondern verurteilt ihn durch Borenthaltung des Verbandsabkehrscheines selbst zu dauernder Arbeitslosigkeit.

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Der Schußverband der Glasindustriellen arbeitet aber auch mit Der Arbeitgeber beleidigt, die Arbeiterin geohrfeigt. schwarzen Listen. Eine solche vom 18. August 1915 ist dem Fach­Im Geschäftsbetriebe des Konditors Feßner war genoffen" auf den Redaktionstisch geflogen. Sie enthält Sperren über 11 Bersonen. Bermerkt wird dabei: Da dieselben feinen ein Dienstmädchen tätig, welches also der Gewerbeordnung Verbandsentlaffungsschein besigen, ersuchen wir, fie nach§ 11, unterstand. Nachdem das Mädchen gekündigt hatte, scheint Abs. 5 des Statuts zu behandeln. Das heißt aljo, zwischen ihr und dem Arbeitgeber ein gespanntes Verhältnis die Betreffenden dürfen nicht in Arbeit genommen werden. eingetreten zu sein. Es tam zu einem Auftritt, der damit Dann heißt es weiter: Ferner werden wir auf die nachbenannten Arbeiter wegen ungebührlichen Benehmens und Un- endete, daß Feßner das Mädchen ohrfeigte und dieses nunmehr zuverlässigkeit bei der Arbeit warnend aufmerksam gemacht. Wir die Stellung verließ, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen geben hiervon ebenfalls Kenntnis, um unsere Mitglieder vor Schaden zu bewahren." Es folgen dann zwei Namen. Ferner werden dann noch die Sperren über zwei andere Arbeiter aufge­hoben, weil sie ihren Verpflichtungen nachgekommen find. Die ersten 11 Personen wurden veröffentlicht, weil sie angeblich fontrattbrüchig geworden sind. Gegen diese Anschwärzungen find die Arbeiter völlig wehrlos, denn die Liste enthält in auffälliger Schrift die Bemerkung:

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Vorstehende Mitteilungen find vertraulicher Natur und nur für unsere Mitglieder bestimmt daher diskret zu behandeln und aufzubewahren! Entsteht durch Verlegung der Geheimhaltungs­pflicht ein Schaden, so ist der Schuldige dafür haftbar!"

Der Fachgenoffe", das Organ des Verbandes der Glasarbeiter, fagt dazu:

Mit unermüdlicher Geduld hat der Vorstand unseres Ver­bandes gearbeitet, um auf friedlicher Grundlage gemeinsam mit den Industriellen zu arbeiten. Auch die größte Geduld hat ihr Ende; wir warnen in legter Stunde noch den Schußverband, fein bisheriges Verhalten aufrecht zu erhalten, denn wenn der Stein ins Rollen kommt, fönnen wir ihn nicht halten."

Der Zentralverband der Handlungsgehilfen während des Kriegsjahres.

war.

Sanitäts- Formationen: Sanitäts- Kompagnie Nr. 2 des IV. Ar­meekorps; Reserve- Sanitäts- Kompagnie Nr. 7; Sanitäts- Kraft­wagenkolonne Nr. 1 der Armee- Abteilung Gaede. Feldlazarett Nr. 4 der 54. Infanterie- Division. Armierungs- Bataillone.

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Eingegangene Druckschriften.

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Der

Arbeiter- Jugend. Die soeben erschienene Nr. 19 des 7. Sehrgangs hat u. a. folgenden Inhalt: Jugend und Politik. Sprengstoffe und ihre Birtungen. Eine Sternennacht und ein Sonnentag in der Heide Der Hohe Flaming. Bon Kurt Biging.( Mit Abbildungen.) Blumenstrauß.( Gedicht.) Von Mar Barthel. Russisch Polen, das Brüdenland zwischen Europa   und Asien  . Bioniere.( Bedicht.) Bon Berner Peter Larsen. Aus der Jugendbewegung.

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Gewerkschaftshaus

Sonntag, den 12. September 1915: Das Kopenhagener Tivoli am Engelufer Nr. 15 zu Berlin  .

wird jedem etwas bringen."

Im Restaurant: Die Oscheit- Kapelle. Im Garten: Das große Schumann- Orchester und der 60 Sänger starke Männerchor. In den oberen Sälen: Die Naturfreunde des Arbeiter­

Blumenkohlsuppe.

wanderbundes.

Sonntag mittag: .. 15 Pf.| Gänsebraten Stapaun. .. 15

Beim Jnnungsschiedsgericht flagte Fräulein Kupta auf Zahlung von Lohn und Kostgeld für den Rest der Kündigungs­seit. Hier wurde nun der Vorgang, welcher mit der Ohrfeigenszene, Wer vieles bringt. geendet hatte, untersucht. Der Beklagte behauptete, die Klägerin habe ihn und seine Wirtschafterin beleidigt. Dadurch sei er in solche Aufregung geraten, daß er, seiner Sinne nicht mehr mächtig, der Klägerin eine Ohrfeige verabreicht habe. Die Beleidigung habe darin bestanden, daß die Klägerin ihn, den Beklagten, einen Kerl, einen Sauterl genannt und gemeint habe, er habe ihr gar nichts zu sagen. Die Klägerin bestritt, diese Ausdrüde gebraucht zu haben. Sie habe zu dem Beklagten nur gejagt:" Was sind Sie für ein Herr, Sie schlafen ja mit Ihrem Wirtschaftsfräulein in einem Zimmer." Hierauf habe ihr der Beklagte eine Ohrfeige verabreicht. Dann habe sie, die Klägerin, ihre Sachen gepadt und den Beklagten ersucht, sie dabei zu beobachten, damit sie nicht später beschuldigt werden könne, Sachen entwendet zu haben. Dies Ersuchen habe der Beklagte mit zwei Ohrfeigen beantwortet. Die als 3eugin bernommene Wirtschafterin Dahms bestätigte die Angabe des Bes flagten, daß die Klägerin gesagt habe, er sei ein schlechter Kerl und habe ihr nichts zu sagen. Daß die Klägerin den Beklagten auch Sauterl genannt habe, fiel der Beugin erst ein, nachdem fie der Beklagte baran erinnert habe. Das Schiedsgericht wies die Klägerin mit ihrem Anspruch ab unter folgender Begründung: Daß die Klägerin vom Beklagten geschlagen wurde, fei an sich ein Grund, die Arbeit sofort zu verlassen und Lohn für die wie durch die Kündigungszeit zu fordern. Da aber die Klägerin Beugenaussage festgestellt sei den Beklagten zuerst beleidigt, so fönne fie teine Ansprüche an denselben stellen.

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Der Verband zählte am 1. Juli 1914 insgesamt 26 054 Mit­glieder, und zwar 11 822 männliche und 14 232 weibliche. Bis zum 30. Juni 1915 fant die Zahl der männlichen Mitglieder auf 10 999, wogegen die der weiblichen auf 14 750 anstieg, so daß sich ein Mit­Dies Urteil ist irrig: Hatte die Gehilfin den Konditor be­glieterbestand von 25 749 ergab. Am 31. Juli 1915 waren 2779 verheiratete und 2347 ledige, zusammen 5126 Mitglieder zum Heeres- leidigt, so durfte sie dieser fündigungslos entlassen, feineswegs dienst eingezogen. Arbeitslos waren am 31. Juli 154 männliche aber schlagen. Entlassen hat der Beklagte die Klägerin nicht, und 533 weibliche, zusammen 687 Mitglieder. Seit Kriegsausbruch diese hat vielmehr von ihrem Recht fündigungsloser Aufgabe bis zum 81. Juli hat der Verband 44 698 M. Arbeitslosenunter der Stellung Gebrauch gemacht. Ihr Anspruch war im Gegen­stügung ausgezahlt. Dazu kommen die sonstigen Unterstügungen, faß zum Urteil berechtigt, weil der Beklagte die Aufgabe der die aber hinter diesem Betrage zurückbleiben. Die Mitgliederzahl ist mit der Fortdauer des Strieges durch die Stellung verschuldet hatte. Einberufung auch des ungedienten Landsturms bedeutend geringer geworden. Die Zahl der weiblichen Arbeitslosen im Handelsgewerbe

ist dabei immer noch beträchtlich stärker als früher. Das Gesamtbild wird durch die infolge der Einberufungen viel geringere Zahl der männlichen Arbeitslosen bestimmt.

Verlustlisten.

Die Verlustliste Nr. 322 der preußischen Armee ent­Besonders in den ersten Kriegsmonaten hat der Verband da gegen anzufämpfen gehabt, daß Geschäftsinhaber bielfach eine all- hält Verluste folgender Truppenteile: Infanterie usw.: Garde: Garde- Grenadier- Regimenter Alegan­gemeine Herabjegung der Gehälter ihrer Angestellten vornahmen. Der und Elisabeth; Garde- Reserve- Jäger- Bataillon. Garde- Land­Die Bemühungen der Organisation sind nicht ohne Erfolg geblieben, Sturm- Infanterie- Bataillon Wünsdorf  . Grenadier-, bzw. Infan­wobei ihr zustatten fam, daß die Geschäftslage fich nach den ersten terie-, baw. Füfilier- Regimenter Nr. 3, 4, 9, 11, 14, 15, 16, 18, 21, Kriegswochen wieder hob. Allerdings kann man nicht sagen, daß 23, 26, 33, 34, 35, 39, 40( f. auch Ref.- Inf.- Reg. Nr. 249), 43, 44, 49, etwa die Angestellten an den hohen Kriegsgewinnen teilgenommen 52, 53, 55, 56, 57, 59, 62, 64, 66, 71, 75, 76, 78, 85, 86, 87, 89, 90, 91, hätten, es find nicht einmal die früheren Gehaltsherabfegungen alle 93, 94, 109( 1. Ref.- Inf.- Reg. Nr. 249), 111, 113( beide f. auch Ref. wieder beseitigt worden. Inf.- Reg. Nr. 249), 114, 116, 141, 142( s. auch Res.- Inf.- Reg.

In der Frage der Arbeitsvermittlung blieb die Handlungs r. 249), 147, 148, 150, 153, 156, 157, 159, 160, 162( f. Füfilier- Reg. gehilfenbewegung wieder gespalten. Während der Zentralverband Nr. 86), 166, 168, 170(. Ref.- nf.- Reg. Nr. 249), 173, 174, 175, 176, der Handlungsgehilfen und einige bürgerliche Gehilfenorganisationen 188, 332, 344, 361, 364, 370. Reserve- Infanterie- Regimenter Nr. 1, von der Reichsgesetzgebung und von den Gemeinden die Schaffung 10, 11, 12, 15, 16, 18, 19, 21( f. auch Ref.- Inf.- Reg. Nr. 240), 35, 37 öffentlich- rechtlicher Arbeitsnachweise forderten, haben zwei große( f. Eri.- Inf.- Reg. Leimbach- Berener), 39, 46, 55, 61, 64, 69, 75, 76, bürgerliche Gehilfenverbände, die um den Bestand ihrer unzuläng- 81, 83, 88, 92, 109, 111, 116, 118, 130, 207, 208, 213, 215, 217, 219, lichen Verbandsstellenvermittlungen besorgt find, an die Behörden 223, 224, 234, 239, 240, 249, 251, 258, 260, 262, 263, 265, 269, 271, das Ersuchen gerichtet, die Schaffung solcher Arbeitsnachweise zu 272. Grsab- Infanterie- Regiment Leimbach- Berener. Landwehr­unterlassen. Es ist klar, daß hierdurch die Bemühungen des Bentral Infanterie- Regimenter Nr. 11, 28, 31, 46, 53, 75, 76, 81, 84, 109. verbandes der Handlungsgehilfen sehr erschwert wurden. Man kann Bandwehr- Ersatz- Infanterie- Regiment Nr. 2. Landsturm- Infanterie­annehmen, daß in Berlin   und einigen anderen Orten die Schaffung Regiment Nr. 11. Ueberplanmäßiges Landwehr- Infanterie- Batt. öffentlich- rechtlicher paritätischer Arbeitsnachweise schon ins Wert ge- Nr. 4 des IV. Armeekorps. Brigade  - Ersatz- Bataillone Nr. 36( f. fegt sein würbe, wenn nicht jene widerstrebenden Organisationen alle Inf.- Reg. Nr. 361), 43( f. Inf.- Reg. Nr. 370), 86( f. Inf.- Reg. Hebel in Bewegung gesezt hätten, fie zu verhindern.

Soziales.

Als Arbeitgeber vorgeschoben.

Nr. 864). Landwehr- Brigade  - Ersatz- Bataillone Nr. 18( f. Landwehr­Ers.- Inf.- Reg. Nr. 2) und 38. Landsturm- Infanterie- Bataillone: 2. Aachen  ( f. Inf.- Reg. Nr. 382), II Bitsch, II Bruchsal  , II Hagenau, IV Münster, IV Posen, 2. I Trier, Nr. 16 des I. Armeekorps. Land­Sturm- Infanterie- Ersatz- Bataillone: 11. des VII. Armeekorps( Cre­ feld  ), Nr. 8 des VI. Armeekorps( Freiburg   i. Schles.), 1. Straßburg  Vor einiger Zeit beschäftigte sich die Schlichtungs  - i. E., 2. des IV. Armeekorps( Berbst). Rekruten- Depot der 39. In­Reserve- Jäger- Bataillon Nr. 24. Referbe fommission für Militärschneiderarbeiten mit den eigenartigen fanterie- Division. Arbeitsverhältnissen bei der Ronfettionsfirma Maschinengewehr- Abteilung Nr. 111( f. Inf.- Reg. Nr. 91), 131, 208, Kavallerie: Kürassiere Nr. 8; Grenadiere zu Pferde Nr. 3; Reichmann. Es handelte sich darum, daß die Firma 215( f. Inf.- Reg. Nr. 94), 244, 267( f. Landft.- Inf.- Reg. Nr. 11). Schneidergesellen einstellte, die in Betriebsräumen der Firma Dragoner Nr. 5, 9, 13; Susaren Nr. 7, 9, 17; lanen Nr. 3 und 6; und mit den Maschinen der Firma arbeiteten. Als Hilfs. Jäger zu Pferde Nr. 2, 5, 7, 12; 2. Landw.- Eskadron des I. Armee­fräfte waren den Schneidergesellen Arbeiterinnen beigegeben. forps; Reserve- Abteilungen Nr. 48 und 50.

80$ 3f. 70"

50

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60

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Kalbsnierenbraten Hammelteule

70

70

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50

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10

25

Straftbrühe mit Einlage Mayonnaise von Lachs Stalbesteal mit Steinpilze Szegediner Gulasch.. Dahsenkamm in Rotwein.. 60 Freitag, den 10. Sept. 1915, ein fehr billiger Schnell­verkauf nicht unter 5 Pfd.

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a Pfund

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Ochsenfleisch, schter Roastbeef... Kalbskeulen n. Rüden 1,20-1,30 Hammelkenlen und Rücken 1,50 Schweinefleisch

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1,60

a Pfund

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1,80

2,00

1,80

1,60

1,60

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1,50

1,50 Gothaer Zervelatwurst Saftsalami. Rügenwalder Teewurst Landleberwurst Gefüllter Schinken Knoblauchwurst Breslauer Delikateswurst. 1,20 1,60 Ein großer Boften Knochen. 0,15 Fleischwurst... Ein Riesenposten handhohe, fette Schweinerücken a Pfund 1,70 M. Diese kommen auch schon heute zum Verkauf.

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