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und eine rote Perlentette mit einem Kreuz. Irgend welche Schrift­stücke, die zur Feststellung der Persönlichkeiten dienen könnten, wurden bei den Leichen nicht gefunden. Die Unbekannten, die ganz unbemerkt zur Nachtzeit in den Kanal gesprungen sein müssen, sind hier in Berlin   nicht als vermißt angezeigt. Sie sind also wohl von außerhalb gekommen, um sich hier das Leben zu nehmen. Am 1. Oktober 1915 wurde an der Weidendammer Brücke die Leiche eines etwa 25 Jahre alten, anscheinend dem Arbeiterstande angehörenden Frauensperson aus der Spree   gelandet. Die Leiche ist zirka 1,68 Meter groß, schlank und hat dunkelblondes Haar. Sie trägt weiße Bluse mit schwarzer Schleife, weiße Untertaille, bräun­lichen Kleiderrock, graues Storsett, schwarze lange Strümpfe, schwarzes, auf den Knien gestopftes Beinkleid und schwarze Halbschuhe, sowie weißen Unterrock. Die Leiche hat längere Zeit im Wasser gelegen. Die Persönlichkeit konnte bisher nicht festgestellt werden. Aufklärende Nachrichten nimmt jedes Polizeirevier sowie die Kriminalpolizei zu Nr. 2395, IV. 55. 15. entgegen.

Raubanfall auf einen Briefträger.

In dem Hause Eckertstraße 7 wurde gestern nachmittag auf den 44 Jahre alten Postaushelfer Bod vom Postamt 34 ein Raubanfall berübt. Als der Beamte im Quergebäude des Hauses die Treppe herunterfam, stürzte sich auf ihn ein unbekannter Mann, drückte ihm die Kehle zu und versetzte ihm mehrere wuchtige Hiebe über den Kopf, daß er besinnungslos zusammenbrach; Haus­bewohner fanden den Mann daliegen und riefen ihn ins Bewußtsein zurück. Man fand nun seine Tasche auf der Treppe liegen. Sie war aller Briefe beraubt, diese lagen aufgerissen neben der Tasche. Ob der Räuber, der es jedenfalls auf Geld abgesehen hatte, etwas erbeutet hat, ließ sich noch nicht feststellen, weil man nicht weiß, was die Briefe enthielten. Der Ueberfallene mußte sich in ärztliche Behandlung begeben, konnte dann aber seine Wohnung aussuchen. Das Polizeirevier 65, dem der Ueberfall gemeldet wurde, entsandte sofort mehrere Beamte, um die Verfolgung des Räubers auf­zunehmen. Die Ermittelungen hatten bis gestern spät abends noch feinen Erfolg. Der Räuber ist etwa 30 Jahre alt, mittelgroß und kräftig gebaut, hat ein bartloses Gesicht und trug einen braunen Schlapphut und einen dunkelbraunen Jackettanzug.

Michel. Eine Fabel in drei Akten von Paula Busch   nennt fich eine Pantomime, die dieser Tage im 3irkus Busch ihre erste Aufführung erlebte. Wie es in der Kriegszeit nicht anders sein kann, ist das Motiv den Ereignissen der Zeit ent­nommen. Der brave deutsche Michel, der mit seinen Kindern( den deutschen Bundesstaaten) friedlich seinem Gewerbe nachgeht, wird von einer Gauflertruppe( dem Bierverband und seinen Freunden) beneidet und nach besten Kräften ausgeplündert. Um den biederen Michel ganz zu vernichten, läßt der Direktor der Truppe( England) das Hungergespenst auf Michels Besitztum los. Germania  , die den Michel zum Ritter geschlagen hat und ihm das Schert reicht, ringt das Hungergespenst nieder. Germania segnet die Fluren, reiche Ernte entsprießt den Feldern. Die neidische Gauklertruppe glaubt weiter den Riesen Michel narren zu können, treibt mit ihm allerhand Possen, reißt aber zum Schluß entsetzt aus, als an Stelle des harmlosen Michel ein riesiger Feldgrauer sich drohend vor ihr erhebt. Die recht dürftig zusammengeflicte Handlung ist durch farbenprächtige Kostüme und mehrere reizende Balletts aufgeputzt, so daß das Ganze den Beifall des zahlreichen Publikums fand. Noch lebhafter freilich und verdienter war der Beifall, der den zirzensischen Darbietungen gezollt wurde, die den ersten Teil des reichhaltigen Programms ausfüllten.

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Infolge der langen Dauer des Krieges hat sich herausgestellt, I Militärpolizeimeisters auf dem Wochenmarkt zum Wiederver daß der Mietsnachlaß der Hausbesitzer mit 25 Proz. als eine außer fauf eingekauft hatte. Gegen das Urteil hatte die Angeklagte ordentlich starke Belastung erscheint, so daß Schwierigkeiten entstehen Revision eingelegt. Sie bestritt die Rechtsgültigkeit jener Ber­fönnen. Um dem vorzubeugen, soll der Mietszuschuß nur dann ge- ordnung. Denn der Festungskommandant sei nicht befugt ge= währt werden, wenn Mieter und Vermieter sich auf 15 Prozent wesen, die ihm auf Grund des Belagerungsgesezes Miets nachlaß geeinigt haben. Die Versammlung stimmte dem zustehende Gewalt auf eine ihm unterstellte Be­ohne Debatte zu. Diejenigen Mieter, die einen geringeren Mietse hörde zu übertragen. Er dürfe höchstens verfügen, daß eine zuschuß als 50 Proz. erhalten, tun gut, sofort einen Antrag auf von ihm erlassene Verordnung von einem ihm unterstellten Organ Erhöhung des Mietszuschusses zu stellen. Der Reichsanwalt ordnungsgemäß bekanntgegeben werde. hielt die Revision für begründet und beantragte deshalb, das Urteil aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen, oder eventuell die Angeklagte sofort freizusprechen. Das Reichsgericht schloß sich diesem Eventualantrag an. Indem es die erlassene Ver­ordnung für rechtsungültig ansah, hob es das Urteil auf und sprach die Angeklagte frei.

Wie in anderen Gemeinden ist auch in Schöneberg   die Ein­richtung getroffen, allen auf Urlaub befindlichen Kriegs­teilnehmern, während der Dauer des Urlaubes 1 M. pro Tag als besonderen Zuschuß zu gewähren. Dieser Antrag ist in der Fürsorgestelle der Stadt in der Belziger Straße 12/13 zu stellen.

Krieg und Volksgesundheit. In einem anderen Fall, in dem der Kommandierende Daß der Krieg mit seinen Aufregungen und mit der Teuerung General des 10. Armeekorps die Polizeistunde auf der Lebensmittel die Gesundheitsverhältnisse nicht gerade günstig 12 Uhr festgesetzt, in dem aber dann für eine Gemeinde der beeinflußt, dürfte auch dem Laien ohne weiteres verständlich sein. Schluß auf 11 Uhr festgesetzt war, hob das Reichsgericht Material zur Beurteilung der Verhältnisse liefern uns die Berichte das Urteil auf und wies die Sache in die Vorinstanz zurück, der Stadtärzte und besonders der Schulärzte aus den einzelnen weil unklar war, wer die Polizeistunde auf 11 Uhr festgesetzt Gemeinden. Sonderbarerweise kommen die Charlottenburger hatte. heitsverhältnisse in dem verflossenen Berichtsjahre trok der ge­Stadtärzte in ihren Berichten zu dem Ergebnis, daß die Gesund­Haftung der Stadt für Verkehrssicherheit. waltigen Umwälzungen, die der Krieg in der Lebensweise des Einzelnen wie der Gesamtbevölkerung mit sich gebracht hat, und Die Stadtgemeinde Berlin   ist vom Reichsgericht am trotz der Zunahme der Behandlungsziffer nicht ungünstig gewesen 4. Oktober zum Schadenersaz wegen eines Unfalls verurteilt, find. Dies Urteil fann auf den ersten Blick überraschen; will man wiewohl sie die Straßenarbeiten, die nicht sachgemäß vor­es jedoch richtig würdigen, so muß man in Betracht ziehen, daß genommen waren, einer zuverlässigen Firma übertragen hatte. Ein Bankdirektor ist am Abend des 13. März 1911 mit einer der Bericht nur die Zeit bis zum 31. März, also nur die ersten acht Kriegsmonate umfaßt und daß er zu einer Zeit abgeschlossen Kraftdroschte vom Görliger Bahnhof aus durch die Gitschiner Straße ist, wo die Preise der Nahrungsmittel nicht in dem Grade in Berlin   gefahren. Vor dem Hause Nr. 88 dieser Straße wurde in die Höhe gegangen waren, wie einige Monate später. Immerhin eine Gasleitungsarbeit vorgenommen. Zu diesem Zwecke war der fann man aber auch hier so manches zwischen den Zeilen lesen, was Asphalt und der darunter liegende Beton aufgebrochen worden. zu Bedenken Anlaß gibt. So heben eine große Anzahl von Stadt- Bei Beginn der Dunkelheit hatten die Arbeiter die Aufbruchs­ärzten übereinstimmend die Beobachtung hervor, daß bei den Frauen stelle einstweilen mit den Betonstücken wieder aufgefüllt diese nur von Kriegsteilnehmern, namentlich in den letzten Monaten des und oberflächlich festgestampft. Auf diefer Berichtsjahres, Zeichen von Nervosität, Blutarmut, Schlaflosigkeit Stelle hat sich die Kraftdroschke überschlagen, wobei der sich häufiger gezeigt haben. Was die veränderte Ernährung betrifft, Fahrgast erhebliche Verlegungen erlitt. Er nahm nunmehr die so wird ausdrücklich betont, daß die Backwaren zwar vielleicht im Stadtgemeinde Berlin   auf Schadenersaß in Anspruch, Anfang gelegentlich Magen- und Darmbeschwerden hervorriefen, daß weil es fahrlässig gewesen sei, die verkehrsgefährliche Unfanstelle aber eine sehr rasche Gewöhnung eintrat, die dann Anlaß zu Klagen ohne weitere Sicherungsmaßregeln( Absperrung oder besondere Be­nicht mehr gab. Im übrigen sind nach den Berichten die hygienischen leuchtung) zu lassen. Die Stadt bestritt demgegenüber eine Fahr­Lebensbedingungen und die gesundheitlichen Zustände auch während lässigkeit daß sie die fraglichen berief sich darauf, und zuverlässigen Tiefbaufirma N. nach Ansicht der Stadtärzte in dem an sich schon zu Beginn übertragen und dieser im Vertrage die Herstellung der des Jahres vorhandenen guten Gesundheitszustande, in nötigen Sicherheitsvorkehrungen zur Pflicht gemacht habe. Nach den günstigen Arbeitsverhältnissen, die auch förperlich schwächeren Beweisaufnahme ist die Stadtgemeinde in allen Instanzen Personen Gelegenheit zu Arbeitsverdienst geben und in der aus- verurteilt. Das Reichsgericht sagt in den Gründen: Die Stadt reichenden" Unterstützung der Angehörigen der Kriegsteilnehmer. Hat unter allen Umständen die Aufgabe der Sorge für die Verkehrs­Ob das tatsächlich zutrifft, möchten wir bezweifeln, denn die Unter- sicherheit auf den öffentlichen Straßen. Sie hätte der Unternehmer­stügung der Angehörigen der Kriegsteilnehmer ist gerade in Char  - firma die nötigen Anweisungen erteilen und die Ausführung der lottenburg feineswegs ausreichend; abgesehen von der Mietsbeihilfe Anweisungen überwachen lassen müssen. erhielten hier Frauen ohne Angehörige für ihren Lebensunterhalt insgesamt 24 M. monatlich, für das erste und zweite Kind wurden je 8, für jedes weitere je 6 M. bezahlt. In Wirklichkeit werden die Frauen wohl ihre geringen Ersparnisse aufgezehrt haben. richtiges Bild wird man sich erst dann machen können, wenn die Ergebnisse eines vollen Kriegsjahres vor uns liegen.

des Krieges durchaus günstig gewesen. Der Grund hierfür liegt Arbeiten und beigen der

Ein

Sigungstage der Stadt- und Gemeindevertretungen. Rosenthal. Donnerstag, abends 6 Uhr, im großen Sigungssaale des neuen Berwaltungsgebäudes, Hauptstr. 94. rechtigt, ihnen als Zuhörer beizuwohnen. Diese Sizungen find öffentlich. Jeder Gemeindeangehörige ist be

Soziales.

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Ein Milchpauscher vor Gericht.

Die schon mehrfach erwähnte Methode der Milchgroßhändler, gute Vollmilch durch Zusatz von Magermilch zu strecken", lag wieder einmal einer Anflage wegen wissentlicher Nahrungsmittel­verfälschung zugrunde, welche gestern die 5. Straffammer des Land­ gerichts I   unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Wilte be­schäftigte. Angeklagt war der 60jährige Milchhändler Friedrich Germes. Auf Veranlassung eines Milchkleinhändlers, der sich hatte, war bekanntlich auf den Bahnhöfen, insbesondere auf dem Nord­über die wiederholte Lieferung von verdünnter Vollmilch geärgert bahnhof eine aus verkleideten Kriminalbeamten bestehende Kontrolle eingerichtet worden, die, wie gemeldet, eine große Anzahl Milch­händler dabei abfaßte, wie sie gute Vollmilch durch Zufüllen von Magermilch verpanschten. Zu diesen Banfchern" gehörte auch der jezige Angeklagte, der dafür vom Schöffengericht zu 600 Mark Geldstrafe verurteilt wurde. Außerdem ordnete das Gericht die Veröffentlichung des Urteils in drei Berliner   Zeitungen an. In der Berufungsinstanz bestätigte das Gericht das erste Urteil unter Fortfall der angeordneten Veröffentlichung.

verworfen.

Verfütterung von Brotgetreide.

Aus aller Welt.

Das neue Heim des Bundes für Mutterschuk". Das Mütter­und Kinderheim des Bundes für Mutterschutz", das sich bis­Gegen den Zwang zum Lebensmittelwucher. Her Wilmersdorf  , Sigmaringer Str. 25, befand, ist nunmehr in neue vergrößerte Räumlichkeiten nach Wilmersdorf  , Uhland­Macht sich ein Milchhändler eines unlauteren Wett­straße 143 I, Ede Düsseldorfer Straße, verlegt worden. Telephon- bewerbs" schuldig, der es ablehnt, den Milchpreis zu er­anschluß: Amt Pfalzburg   2358. Es nimmt auch während des Krieges höhen und das Publikum von den Preistreibereien von Pro­hilfsbedürftige werdende Mütter sowie Mütter mit ihrem Kinde auf. duzenten und Händlern in Kenntnis setzt? Man sollte es In der Auskunftsstelle wird täglich von 9-1 Uhr, Dienstag und nicht für möglich halten, daß solche Frage überhaupt gestellt Freitag auch von 7-9 Uhr abends, unentgeltlich Rat und Auskunft werden kann. Und doch ist die Verurteilung eines Milch- vieh ist der Gutsbefizer Theodor Nissen vom Land­Wegen Verfütterung von mahlfähigem Getreide an sein Nind­über Unterkunft, ärztlichen Beistand, Rechtsschutz, Vermittlung von händlers, der in der erwähnten anständigen Weise vor- gericht in Flensburg   zu 1000 Maik Geldstrafe ber­Pflegestellen, Arbeitsnachweis usw. erteilt. Mütter, welche die Hilfe des Bundes nachsuchen, werden ge- gegangen ist, jetzt erst vom Oberlandesgericht in Dresden   urteilt. Seine Revision wurde am Montag vom Reichsgericht gebenenfalls in die Seriegsversicherung eingekauft. aufgehoben. Die vor 6 Jahren von Milchproduzenten gegründete, Dresdener Kleine Nachrichten. Erdrosselt worden ist ein neugeborener Milchversorgungsanstalt", die in verschiedenen Teilen der Stadt Knabe, dessen Leiche gestern abend ein Kutscher auf dem Grundstück offene Verkaufsläden eingerichtet hat, trat an den Verein Vereinigte Hallesches Ufer 34 unter der Ueberführung der Anhalter Eisenbahn Milchhändler von Dresden   Stadt und Land" mit dem Ersuchen fand. Die fleine Leiche war in Papier   eingewickelt und wurde von heran, gemeinschaftlich mit dem Produzentenverein eine Erhöhung der Revierpolizei: beschlagnahmt und nach dem Schauhause gebracht. des Milchpreises vorzunehmen. Der Milchhändler lehnte Die Sturmkatastrophe bei New Orleans  . Daily News" meldet Im Dienste vom Tode überrascht wurde gestern nachmittag der aber ab, weil er stichhaltige Gründe für eine Milchverteuerung aus New York  : Nach den letzten Nachrichten aus New Orleans   war Eisenbahn  - Unterassistent Hugo Keller aus der Wilhelmshöher Str. 11 nicht einzusehen vermochte. Er wies dann die Deffentlichkeit auf das der Orkan, der den Golf von Meriko, Louisiana   und Miſſiſſippi   heim­zu Berlin- Friedenau, ein älterer Mann, der aus dem Eisenbahn  - geplante Vorgehen des Produzentenvereins, worauf die Milchver- suchte, viel schlimmer als die ersten Nachrichten besagten. dienste schon ausgeschieden, während des Krieges aber wieder ein- sorgungsanstalt den Wilchhändlerverein wegen unlauteren 3ahl der Getöteten wird auf 500 geschäßt. getreten war. Keller war auf dem Lehrter Güterbahnhof beettbewerbs und übler Nachrede verklagte. Das Land- fleinere Schiffe gingen unter, viel größere wurden von ihren Anker­schäftigt, brach dort auf dem Bahnsteig plöglich zusammen und gericht Dresden  . verbot dem Milchhändler- plägen losgerissen und beschädigt. starb auf der Stelle am Herzschlag. Vor einiger Zeit verübte berein die weitere Verbreitung seiner Be= die 24 jährige Klara Schmiz, die Tochter eines Potsdamer Schuz- hauptungen. Das Oberlandesgericht hob jest Straßenbahnunglück bei Aachen  . Am Sonntagabend stürzte, ver­mannes, ein Säureattentat im Neuen Garten gegen ihren Bräu- Dieses Urteil auf und führte folgendes mutlich durch zu schnelles Fahren, in der Kurve bei Elgermühle ein tigam, mit dem sie sich entzweit hatte. Durch diese übereilte Tat aus: Daß der Produzentenverein schon seit vollbesegter Motorwagen und ein Anhängewagen der wurde der Bräutigam, der in einem Potsdamer Lazarett tätig war, längerer Zeit bestrebt ist, höhere Preise für die von Aachener Kleinbahn um. 26 Personen wurden verlegt, so erheblich verlegt, daß er auf einem Auge die Sehkraft völlig seinen Mitgliedern erzeugte Milch zu erreichen, zeigt der Inhalt des teilweise schwer.

verlor und das andere Auge ebenfalls start in Mitleidenschaft ge- Werbeschreibens, in dem die noch nicht zu dem Verein gehörenden

Aus den Gemeinden.

Die 350

zogen wurde. Infolgedessen hatte die Sch. ein gerichtliches Ver- Landwirte zum Beitritt aufgefordert werden. Dieser Zweck, dem Tödlicher Fliegerunfall. Bei einem Probeflug von Hannover  fahren zu gewärtigen. Seit diesem Angriff auf den Bräutigam ver- auch die Gründung der Klägerin, der Dresdner   Milchversorgungs- nach Brunsbüttel stürzte der Flieger Graf Königsmark in der Nähe schwand sie. Ihr Verschwinden fand gestern eine traurige Auf- anstalt, dienen sollte, hat, wie sich aus Briefen ergibt, zunächst von Bergedorf   ab und verstarb an den Folgen seiner Verlegungen. flärung. gren die eigen brer gegetent Be mit dem Beklagten, dem Verein Vereinigte Milch- Graf Königsmark war auch ein befamter Sportsmann und als damit erfuhren die bezüglich ihrer Unauffindbarkeit gehegten Behändler von Dresden   Stadt und Land", zufammen erfolgreicher Herreureiter auf allen größeren deutschen   Rennplägen fürchtungen ihre Bestätigung. Die Sch. hatte den Verzweiflungs- erreicht werden sollen, so daß der Nachteil der Preis oft zu sehen gewesen. schritt unternommen, um sich den weiteren Folgen ihrer Tat zu erhöhung nur von den Verbrauchern zu tragen ge­entziehen. Fünfmal zum Tode verurteilt. Vor dem Kriegszustandsgericht wesen wäre. Der Beklagte lehnte schon in einer Versamm lung seiner Mitglieder dieses Anfinnen ab, weil die dafür in Allenstein   hatte sich am Dienstag der 20 Jahre alte Knecht angegebenen Gründe( Futtermangel usw.) nicht stichhaltig Gustav Sowa aus Deutsch- Eylau   zu verantworten, der be­feien. Der Produzentenverein verharrte aber nach dem schuldigt war, in der Nacht vom 21. zum 22. August in Deutsch­Briefe seines Vorsitzenden, in dem die ablehnende Haltung Kinder sowie die Schwester der Frau, Fräulein Auguste Grosse, Eylau die Abdecker- und Händlersfrau Schmelzer und deren drei Herabsetzung des Mietsnachlasses in Schöneberg  . des Beklagten als turzes und schnödes" Vor­Die Stadtverordnetenversammlung am Montag erklärte zunächst ge hen bezeichnet wird, und nach dem weiteren Inhalt des Flug- ermordet zu haben. Der Angeklagte, der bereits wegen Eigentum­die Wahl des Genossen Dr. Chajes für gültig. Sodann erfolgte blattes auf seinem Standpunkte, daß die Produzenten vergehens vorbestraft ist, wurde von dem Gericht wegen fünf­die Erjazwahl zum Zweckverband für den verstorbenen Stadtrat alles mögliche aufbieten müßten, höhere Breise fachen Mordes fünfmal zum Tode und dauerndem Ehr­Harder. Gewählt wurde Bürgermeister Blankenstein mit zu erreichen, und daß sich als geeignetes Mittel verlust verurteilt. Gegen das Urteil gibt es kein Rechtsmittel. 40 Stimmen gegen 10 Stimmen, die Genosse Bernstein   erhielt. hierzu die Einschränkung der Milcherzeugung Hierauf beschäftigte sich die Versammlung mit dem vom Magistrat darstelle. Nach allen diesen Vorgängen mußte der Beklagte auf zurückgestellten Antrage auf Schaffung eines einheitlichen einen erbitterten Kampf nicht nur seitens des Produzenten­Frauen- Leseabende. Groß- Berlin. Genosse Bernstein   ersuchte den Magistrat vereins, sondern auch seitens der zur siegreichen Durchführung dieses Alt- Glienicke   und Falkenberg  . Da der letzte Leseabend umstände­um eine bestimmte Auskunft über die Verschmelzungsbestrebungen. Kampfes gegründeten Klägerin, der Dresdner   Milchversorgungs- halber nicht abgehalten werden konnte, findet am Donnerstag, 7. Oftober, Oberbürgermeister Dominicus erklärte, daß der Magistrat anstalt, gefaßt sein, und es ist ihm daher nicht zu verdenken, daß im Lokale von Bahr, Köpenicker Straße 45, ein Frauenabend mit Vor­und auch viele andere Vorortgemeinden den sehnlichsten Bunich er sich dagegen vorsorglich wehrte und sich mit seinen Abwehr- trag statt. hätten, ein einheitliches Groß- Berlin zu schaffen. Während der maßregeln auch an die milchverbrauchende Bevölkerung Dresdens  Kriegszeit müßte dieser Gedanke jedoch einstweilen zurückgestellt wandte." werden, da die Kriegswohlfahrtspflege die ganzen Kräfte der wenigen Magistratsmitglieder in Anspruch nähme. Genosse Küter be richtete, daß die Kurdauer der Kinder in Boldirum, die bisher vier Wochen währte, auf sechs bezw. neun Wochen ausgedehnt werden 100. Für die Abgabe unentgeltlicher Lernmittel soll festgestellt werden, wieviel bisher auf Antrag geliefert wurden und die Anzahl der Kinder, deren Vater im Kriege gefallen ist. Ferner soll das Vor­gehen von Stuttgart  , das seit Jahren bereits sämtlichen Kindern die Lernmittel unentgeltlich verabfolgt, in Erwägung gezogen werden. -Die Vergebung städtischen Eigentums in Erbbaupacht wurde bis nach dem Kriege zurückgestellt.

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Gerichtszeitung.

Ungültigkeit von Verordnungen.

Das Reichsgericht hat am Montag abermals eine Ver­ordnung für ungültig erklärt, die als eine auf Grund des Belagerungsgesetzes ergangene erachtet war.

Das Landgericht Aurich   hatte eine Frau zu 4 Tagen Gefängnis verurteilt, weil diese entgegen einer Verordnung des

bis

Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland Donnerstagmittag. Im östlichen Küstengebiete größtenteils bewölkt und öfter leichte Regenfälle mit etwas Abkühlung. In den anderen Gegenden zeitweise nebelig, sonst vielfach heiter und in den Tagesstunden ziemlich mild.

Briefkasten der Redaktion.

von dem

der Striegsgefangene eingezogen wurde, zu richten. Die Zahlung erfolgt vom Tage der Stellung des Antrages ab. 2. K. 200. Da Jhre Söhne attiv dienen, haben Sie keinen Anspruch auf Unterstützung. E. P. 49. Sie müssen sich an die für den Töpferbetrieb zuständige