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mit diesen in den Dienst der Firma zu treten und die Ver- sunter 6 Frank mit nur 13 gegen 70 Arbeiter mit höheren Löhnen zu verteidigenden Einzelfall, der aber jedenfalls in diesem Fall sicherungsbeiträge für sich und seine Kolonne auf seine Kosten zu bis zu 10 Frank eine Minderheit. humaner Abficht diente, zu eigen und sprach beide Ange­

übernehmen. Der Kläger Hensel erklärt das Zustandekommen Die Kantonsregierungen berichten von Mißständen aller flagten frei. des Vertrages so: Er habe als selbständiger Zimmermeister ge- Art in den Fabribetrieben und von häufigen Uebertretungen aller Brandkatastrophe auf einem englischen Dampfer. Der englische arbeitet, die drei Mittläger seien bei ihm beschäftigt gewesen. Als Bestimmungen der Arbeiterschutzgeseze. Gegen die deswegen ver- Dampfer, Ilare" von 2799 Tonnen mußte am Montag brennend feine eigene Arbeit zu Ende war, habe er die Arbeit bei der Firma hängten milden und unwirksamen Geldbußen wendet sich der Solo- im furzen Abstande vom Lande bei North Dial Anter werfen. Eine Scherer angenommen, aber nicht als Unternehmer, sondern als thurner Bericht mit den Worten:" Da vermutlich nur ein Teil der große Anzahl von Schiffen gingen fofort zur Hilfeleistung ab und Arbeiter. Bei seiner Einstellung habe ihm die Firma gefagt, er vorkommenden Gesezübertretungen ermittelt wird, sollte der Richter fchleuderten große Wassermengen auf das brennende Schiff. Infolge solle die bisher von ihm beschäftigten Zimmerer mitbringen und der im Interesse eines der sozialpolitischen Absicht des Gesetzgebers ent- des scharfen Dstwindes fing jedoch das ganze Schiff Feuer, Einfachheit wegen fie nicht bei der Krantentasse abmelden, sondern sprechenden Gesetzesvollzuges durch die Urteile warnende Grempel und am Dienstag mittag erfolgte eine entsegliche Explosion, fie auf seinen Namen stehen lassen und auch den Beitrag für sie auch für andere fehlbare Unternehmer statuieren." durch die das ganze Schiff vernichtet und zum Sinten zahlen. Das sei denn auch geschehen. Daß sein Vertrag mit der gebracht wurde. Zahlreiche Trümmer flogen in die Luft und Firma tein Wert, sondern ein Arbeitsvertrag sei, gehe aus dem ein Teil der Bemannung tam auf schreckliche Bassus hervor, daß er mit den übrigen Klägern in den Dienst der Weise ums Leben. Eine Anzahl Matrosen wurde gerettet, Firma trete. Hierzu sagte der Vertreter der Firma: Ihr einige davon in schwerverlegtem Zustande. gegenüber sei Hensel selbständiger Unternehmer gewesen. Dem Militär- Bauamt gegenüber habe er aber nicht als selbständiger Unternehmer gelten dürfen, weil das Bauamt mit Zwischenunter­nehmern nichts zu tun haben wolle. Das Gericht erklärte

Hartnäckiger Streit um die Unfallrente.

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Gerichtszeitung.

Versuchte Bestechung eines Feldwebels.

getötet.

Verlustlisten.

Die Verlustliste Nr. 364 der preußischen Armee enthält Verluste folgender Truppen:

Ein französisches Flugzeug abgestürzt. Ein Flugzeug des Marine­fliegerparts in Dünfirchen, in dem zwei Matrojen saßen, ist infolge Eine Anklage wegen versuchter Bestechung eines Mitgliedes einer Motorerplosion aus etwa tausend Meter Höhe auf die Be­sich für zuständig, weil nach dem vorliegenden Vertrage der der bewaffneten Macht beschäftigte gestern die 3. Straffammerfestigungen von Saint Pol sur Mer abgestürzt. Beide Insassen Kläger Hensel nicht als selbständiger Gewerbetreibender, sondern des Landgerichts I.  als Arbeiter anzusehen sei. Unter diesen Umständen hätte die Be­Schneefall. In der Nacht zum Mittwoch ist in Stettin  flagte die Arbeiten während der Ausführung prüfen und etwaige in Charlottenburg  , ist Vertreter einer großen Tüllfabrik. Er Temperatur fiel in den Morgenstunden auf minus 3 Grad. Der Angeklagte, Kaufmann Hermann Winterfelder Schneefall eingetreten; der Schnee liegt 1 Zentimeter hoch. Die Auch Nachbesserungen verlangen müssen. Zurückbehaltung des Lohnes hatte gehört, daß die Militärbehörde Bedarf an Mückenneßen und im Thüringer Wald   ist in der Nacht zum Dienstag Schnee gefallen. wegen nachträglicher Bemängelung der Arbeiten sei dem Arbeiter Fliegenschleiern habe und begab sich eines Tages nach dem Striegs­gegenüber nicht zulässig. Aus diesen Gründen wurde die Firma ministerium, um eine Offerte zu machen. Im Vorzimmer des zu­zur Zahlung der von den Klägern geforderten Summe verständigen Oberstabsarztes Dr. Niehues fertigte ihn zunächst der urteilt. Sanitätsfeldwebel Meidele ab, der laut einer angeschlagenen Be­tanntmachung dafür zu sorgen hat, daß Dr. N. nicht durch persön liches Vorsprechen folcher Lieferanten von seinen Dienstgeschäften Wie ein Unfallprozeß sich in die Länge ziehen kann, zeigt abgehalten wird. Nach der Bekundung des Feldwebels habe der ein jetzt vorm Reichsversicherungsamt zugunsten des Verletzten Angeklagte ihm die Bitte ausgesprochen, doch die mitgebrachte Infanterie usw.: Garde: Garde- Jäger- Bataillon. Grenadier­geführter Prozeß. Kollektion dem Oberstabsarzt vorzulegen, und als er dahin be- bzw. Infanterie- bzw. Füsilier- Regimenter Nr. 8( s. Res.- Inf.- Regt. Ein Maurer aus Berlin   erlitt am 15. Oktober 1910 bei dem schieden sei, daß es so etwas nicht gebe, er sich vielmehr schriftlich Nr. 12), 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16, 18, 22, 23, 24( s. Res.- Inf.- Regt. Ausbau des Westminster- Hotels einen Unfall, bestehend in einem an die Medizinalabteilung wenden müsse, habe ihm der Angeklagte Nr. 9), 26, 30, 33, 35, 37, 49, 51, 56, 57, 58, 61, 63, 65, 66, 69, 72, Knöchelbruch des rechten Fußes. Da der Ausbau in eigener Regie eine Bigarre angeboten, die aber abgelehnt worden sei. Nach einigen 84, 85, 88, 91 bis einschl. 96, 98, 99, 110, 111, 112, 114, 117, 130, ausgeführt wurde und der Direktor erklärte, daß der Betrieb bei der Tagen sei der Angeklagte mit einer neuen Kollektion wieder 132, 135, 140, 141, 151, 152, 153, 155, 156, 157, 159, 164, 165, 167, Nahrungsmittelindustrie Berufsgenossenschaft   erschienen und habe versucht, Zutritt zum Oberstabsarzt zu erhalten. 351. Reserve- Infanterie- Regimenter Nr. 9, 11, 12, 18, 21, 23, 24, versichert sei, wurde zunächst bei dieser Anspruch erhoben. Diese Bei dieser Gelegenheit soll nun der Angeklagte dem Feldwebel zwe 25, 26, 35, 37, 39, 49, 52( f. Res.- Inf.- Regt. Nr. 12), 56, 59, 60, 65, erklärte, daß die nordöstliche Baugewerks- Berufs- Fünfmartideine haben in die Hand steden wollen, und als 68, 79( f. Landw.- Inf. Regt. Nr. 85), 81, 84, 87, 90, 91, 93, 98, 99, genossenschaft in Betracht fäme. B. wurde jedoch von dieser er damit entschieden abgewiefen wurde, die beiden Scheine unter 109, 110, 205, 208, 227, 229, 231, 235, 237, 252 bis einschl. 257, an die Nordöstliche Eisen- und Stahlberufs- einen Aschbecher geschoben haben mit der Bemerkung: er habe nichts 264( f. Inf.- Regt. Nr. 153). Landwehr- Infanterie- Regimenter genossenschaft verwiesen. Da einer von dem anderen nicht gefehen. Der Feldwebel hat sofort dienstliche Anzeige von Nr. 9, 13, 18, 22, 23, 25, 31, 32, 34, 37, 72, 84, 85, 99, 116, 349. leiden wollte, daß er zahlte, zahlte feiner von den beiden." Auf dem Vorfall gemacht und damit die Strafanzeige wegen Be Landsturm- Infanterie- Regimenter Nr. 7, 8, 20, 115. Brigade­erhobene Beschwerde beim Reichsversicherungsamt stedung und Beleidigung beranlagt. Der Angeflagte Erf.- Bat. Nr. 55. Landsturm- Infanterie- Bataillone: 2. Aachen  , erklärte sich dann die Nordöstliche Baugewerks Berufs- erklärte, daß er von der Hingabe von Geld absolut nichts wisse und Anklam  , 1. Görlib, Hildesheim  , 2. Insterburg, 1. Karlsruhe  , 1. und genossenschaft bereit, in das Entschädigungsverfahren wohl bei dem Belastungszeugen ein Irrtum in der Person vorliegen 2. Königsberg  , Konik, Lennep  , Lüneburg  , 2. Mannheim  , Marien­einzutreten. Diese setzte für die Folgen des Unfalls müffe. Beuge Meidele erklärte aber jeden Irrtum für ausgeschloffen burg, Mülheim   a. d. Ruhr, Mustau, 1. Naugard  , Neufahrwasser, eine Rente von 15 Pro3. feft. Auf eingelegte Berufung und sprach die Vermutung aus, daß er durch Geld wohl veranlaßt Neutomischel, 2. Oldenburg  , 1. und 2. Osterode  , 2. und 10. Posen, beim Schiedsgericht für Arbeiterversicherung( Stadtfreis Berlin  ) wurde werden sollte, sich für den Angeklagten zu interessieren und Schweidniß, Striegau  , 2. II Trier  , 2. Wahn. Landsturm- Infan­dann diese Mente für die ersten acht Monate auf 25 Prozent ibm vielleicht recht frühzeitig Mitteilung zu machen, ob er Aussicht terie- Grjah- Bataillone: 4. Hannover  , 3. Karlsruhe  , Mainz  , 3. des erhöht. Infolge eingetretener Verschlimmerung der Unfallfolgen habe, die Lieferung zu erhalten. Der Staatsanwalt hielt 4. Armeekorps( Quedlinburg  ), Saarburg  , Saargemünd  , 4. des es war Schüttellähmung eingetreten wurde im November 1912 den Tatbestand der Bestechung für vorliegend, da der Zeuge zweifellos 6. Armeekorps( Schweidnik), 1. des 15. Armeekorps  ( Straßburg  ), ein Antrag auf Erhöhung der Rente und Uebernahme zu einer Verlegung der Amts- und Dienstpflicht veranlagt werden Treuenbrießen; 6., 7., 10., 20., 26., 30. und 36. des 7. Armeekorps des Heilverfahrens gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt, follte. Ein solches Vorgehen sei in der heutigen schweren Zeit( Sennelager  , Münster  , Minden  , Stralfowo, Wesel  , Neuenkirchen  weil ein Zusammenhang zwischen den Zittererscheinungen und dem doppelt verwerflich. Er beantragte, mildernde Umstände aus- und Wesel  ). Landsturm- Infanterie- Ausbildungs- Bataillon Tarno­Unfall nicht vorhanden sei. Die dagegen eingelegte Berufung zuschließen und den Angeklagten zu einem Monat Gefängnis wiß. Jäger- Bataillone Nr. 1, 6, 9; Reserve- Bataillone Nr. 1, 2 wurde im Februar 1913 vom Oberversicherungsamt zu verurteilen. Rechtsanwalt Dr. Alsberg beantragte Frei- und 21. Radfahrer- Kompagnien Nr. 54 und 152, 1. Radfahrer­Groß Berlin   zurüdgewiesen. Es wurde Rekurs fprechung. Es sei der eigenen Erwägung des Zeugen überlassen Kompagnie Königsberg  ( Spieß)( f. Radf.- Komp. Nr. 152). Ma­beim Reichsversicherungsamt eingelegt. Dies forderte gewefen, welche Personen er bei dem Oberstabsarzt vorlassen wolle schinengewehr- Abteilung Nr. 10; Reserve- Maschinengewehr- Abtei­Gutachten und Obergutachten ein. Die Genossenschaft wurde zur und deshalb wäre es keine Verlegung der Dienstpflicht gewesen, lung Nr. 5; Maschinengewehr- Kompagnie Schmidt( i. Inf.- Regt. 8ahlung einer 50pro3. Rente für die Zeit vom 22. No- wenn er auch dem Angeklagten den Zutritt gewährt hätte. Auf Nr. 159); Feld- Maschinengewehr- Züge Nr. 56, 58( beide s. Inf.­vember 1912 bis 30. April 1913 und vom 1. Mai 1913 ab zur Bablung feinen Fall würde sich bei der ganzen Sachlage das vom Staats- Regt. Nr. 159), 155( f. Landw.- Inf.- Regt. Nr. 85), 217( f. Landw.­der Vollrente statt der 15 proz. Rente verurteilt. Folgende Säße anwalt beantragte Strafmaß rechtfertigen. Das Gericht sprach Inf.- Regt. Nr. 13) und 244; Festungs- Maschinengewehr- Abteilung aus der Begründung der Entscheidung seien wiedergegeben: Es ist den Angeklagten im Sinne der Anklage schuldig und verurteilte ihn Nr. 1 Königsberg  ; Festungs- Maschinengewehr- Kompagnie Nr. 1 hiernach nicht zu verkennen, daß die Unterlagen, die dem erkennenden nur zu 300 Mart Geldstrafe event. 30 Tagen Gefängnis. Straßburg  . Senat auf medizinischem Gebiet zur Verfügung standen, teine un­Kavallerie: Garde- Mürassiere( f. Dragoner- Regt. Nr. 19); 1. bedingt sicheren sind und bei der Art des Leidens und seiner viel­Ist eine Militärkantine konzessionspflichtig? und 2. Garde- Dragoner; 1. Garde- Ulanen( f. Dragoner- Regt. fachen Entstehungsmöglichkeit erklärlich ist. Infolgedessen mar dem Senat eine zweifelsfreie Beantwortung der Streitfrage auch nicht mög- ferne des Kraftfahrer- Bataillons in Berlin- Lankwitz   vorübergehend mit goner Nr. 11, 13, 19; Reserve- Dragoner Nr. 2 und 7; Husaren Anfang Dezember v. J. und Ende Januar 1915 wurde die   Ka- Nr. 19); Kürassiere Nr. 8; Schwere Reserve- Reiter Nr. 2; Dra­lich. Gestügt auf die Ausführungen der Sachverständigen Dr. K., Dr. B., Geh. Medizinal- Rat Dr. 2. in Verbindung mit dem Tat- Erfagtruppen belegt. Seitens des Kommandeurs des Bataillons Nr. 15 und 16; Ulanen Nr. 1; 2. mobile Ersatz- Eskadron des sachenmaterial, das insbesondere ergibt, daß der Kläger   bis zum Saferne mit Truppen dort einen Ausschant einzurichten. wurde die Schultheiß- Brauerei   ersucht, für die Zeit der Belegung der 5. Armeekorps. Die Feldartillerie: 1. Garde- Regiment; Regimenter Nr. 14, 16, 23, Unfall ein gesunder und vollwertiger Arbeiter gewesen ist, hat der Brauerei beauftragte den Gastwirt M., einen ihrer Dekonomen, mit 38, 42, 43, 47( f. auch Ref.- Feldart.- Regt. Nr. 57), 52, 53, 57, 62( 1. Senat aber die Ueberzeugung erlangt, daß im borliegenden der Einrichtung der Kantine und lebernahme des Ausschants. Res.- Feldart.- Regt. Nr. 57), 71, 75, 79, 84( f. Res.- Felbart.- Regt. Falle ein hoher, und zwar ein an Sicherheit Dieser begann am 5. Dezember. Eine Konzefiion besaß Nr. 57), 92, 104, 217, 233; Reserve- Regimenter Nr. 3, 14, 15, 48, grenzender Fall von Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß dem Unfalle die Schuld an der Entstehung der Schüttel-. nicht. Es erging daher gegen ihn ein amtsrichterlider 57, 60, 63, 64, 69. Feldartillerie- Abteilung Nr. 231. Strafbefeh I, weil er ohne die vorschriftsmäßige Genehmigung Fußartillerie: 1. Garde- Regiment; Regimenter Nr. 7, 9, 13; lähmung beizumessen ist." I. a 3999/13= 15 A. Damit hat ein nahezu drei Jahre währender Rentenstreit sein den Schankbetrieb in den Räumen der Kaserne des Kraftfahrer- Reserve- Regimenter Nr. 13 und 17; Landwehr- Bataillon Nr. 6. Bataillons unternommen habe. Hiergegen trug M. auf gerichtliche Fußartillerie- Batterien Nr. 117, 316, 481, 482. 9- cm- Kanonen= Entscheidung an. In der Verhandlung vor dem Lichterfelder   Batterien Breidenbach   und Curtius. Schwere Küsten- Mörser­Schöffengericht machte Justizrat Dr. Schoeps u. a. Batterie Nr. 6. Der schweizerische Arbeiterschuß in den Jahren 1913/14. folgendes geltend: Von dem militärischen Vorstand der Kaserne sei Pioniere: Bataillone: II. Nr. 2, I. Nr. 4, I. Nr. 8, I. Nr. 10, Das Volkswirtschaftsdepartement in Bern   veröffentlicht die dem M. erklärt worden, daß er einer Schanktonzession für den I. Nr. 11, I. Nr. 16, I. Nr. 21, I. Nr. 26; Reserve- Bataillon Nr. 39; Berichte der 25 Kantonsregierungen über die Durch- Kantinenbetrieb nicht bedürfe, da es sich um eine militärische Ein- Reserve- Kompagnien Nr. 79( s. Res.- Pionier- Bataillon Nr. 39), 85, führung der Arbeiterschutzgesetze in den beiden Jahren 1913/14, in richtung bandele. Gleichwohl sei M. bei dem zuständigen Kreis- 86, 87, 90. Leichte Minenwerfer- Abteilung Nr. 262. denen auch die Kriegswirkungen auf die schweizerische In- ausschuß um die Schanttonzession eingekommen, das Gesuch sei aber Verkehrstruppen: Festungs- Eisenbahnbau- Kompagnie Nr. 13. dustrie zum Ausdruck kommen. So ist im Jahre 1914 die Zahl der unerledigt geblieben, weil der Kreisausschuß die Einreichung von Armee- Telegraphen- Abteilung Nr. 3. Fernsprech- Abteilung des dem Fabrikgeset unterstellten Betriebe um 23 auf 6098 Beichnungen der Kantinenräume verlangte und der militärische 1. Reserveforps; Reserve- Fernsprech- Abteilung der 77. Reserve­zurüdgegangen, der erste Rückgang von einem Berichtsjahr Vorstand der Kaserne dem M. erklärte, daß derartige Zeichnungen Division  . Feldfliegertruppe. Kraftwagenhilfspark Nr. 9 der zum anderen während des 38jährigen Bestehens des Gesetzes. Da- im militärischen Interesse nicht gefertigt und eingereicht werden dürfen. 9. Armee. bei verzeichnen 10 Rantone einen Rückgang der Betriebe, 13 eine Der Verteidiger führte ferner aus, daß nach§ 33 Gew.-D. eine Schant- Train: Train- Ersatz- Abteilung Nr. 2. Divisions- Brückentrain Zunahme und zwei ein Gleichbleiben. Der Rückgang der Betriebe fonzeffion nur für die gewerbsmäßig betriebene Schantwirtschaft er- Nr. 5. Proviantkolonne Nr. 3 des 7. Armeekorps und Nr. 1 der würde noch ein größerer sein, wenn nicht den 229 Streichungen auf fordert werde, eine solche hier aber nicht vorgelegen habe. Bei der 117. Infanterie- Division. Magazin- Fuhrparkfolonne Nr. 10 des der Fabritliste 206 Neuunterstellungen gegenüberstehen würden. An Frage der Einrichtung der Kantine habe es sich lediglich um eine 5. Armeekorps; Etappen- Fuhrparkfolonne Nr. 18 der 1. Armee. den Streichungen ist die Stickereiindustrie stark beteiligt. Manche militärische Tienstangelegenheit gehandelt, so daß für den An- Sanitäts- Formationen: Sanitäts- Kompagnien Nr. 1 des Betriebe wurden wegen Mangel an Aufträgen, andere wegen Kon- geklagten die Ermächtigung des Kasernenvorstandes, die Kantine zu 7. Armeekorps, Nr. 85 der 85. Landwehr- und Nr. 113 der 113. In­furs eingestellt; mehrere Betriebe wurden wegen Verminderung der eröffnen, allein maßgebend gewesen sei. Das Schöffengericht fanterie- Division. Arbeiterzahl von der Fabrikliste gestrichen oder auch wegen der sprach hierauf den Angeklagten frei. Die biergegen eingelegte Fusion von Firmen. Besonderes Interesse bietet die Bermehrung Berufung des Staatsanwalts batte teinen Erfolg. Die dritte der Uhrenfabriken im Kanton Neuenburg   von 509 auf 516. Bei den Straffammer des Landgerichts   II erklärte die Freisprechung Neuunterstellungen handelt es sich um neuentstandene wie auch um schon aus dem Grunde für gerechtfertigt, weil der Angeklagte vom solche Betriebe, die ihre Arbeiterzahl vermehrten und so unter das Kafernenvorstande, dem zuständigen Major, ausdrücklich die Erlaubnis Fabrikgesetz tamen. zum Betriebe der Schantwirtschaft erhalten habe und daber an­Fast völliger Stillstand trat ein in der innehmen durfte, auf Grund dieser Erlaubnis hierzu ohne weiteres dustriellen Bautätigkeit während der Kriegsberechtigt zu sein. zeit. So hatte im Kanton Zürich   die Regierung in den ersten fieben Monaten 40 Pläne für Fabrikneubauten zu begutachten, in den fünf Kriegsmonaten aber nur noch acht.

Ende erreicht.

"

Aus aller Welt.

Feldpostexpedition der 103. Infanterie- Division.

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Verluste der Landwehr- Infanterie- Regimenter Nr. 7, 8, 12; Brig  . Der Schluß der bayerischen Verlustliste Nr. 229 bringt Ersatz- Bataillone Nr. 1, 3, 4, 7, 12; Landsturm- Infanterie- Ba­taillone: Bayreuth  , Kaiserslautern  , Landshut  , München   III, Passau II, Schweinfurt  ; Landsturm- Hilfsdienst- Komp.; 3. und 9. Feldart.- Regt.; Res.- Feldart.- Regimenter Nr. 5, 6, 8, 9; Grjazz­Feldart.- Regt.; 1. Fußart.- Regt. München  , Neu- Ulm  ; Fußart.­Batterien Nr. 257, 303, 368, 5, 493; Res.- Fußart.- Regt. Nr. 2, 1. Landsturm- Fußart.- Batterie, 1. Armeekorps; Landsturm- Fuß­artillerie- Batterie Germersheim   Nr. 2; 2. Pionier- Bat. Speyer  ; Pionier- Kompagnien Nr. 20, 106; Schwere Minenwerfer- Abteilung Nr. 1; Mineur- Abt. 1( Erf.- Div.); Res.- Pionier- Komp. Nr. 16; 1. Landw.- Pionier- Komp.; Armierungs- Bat. Nr. 1; Leichte Kraft­fahr- Kolonnen( Etappen- Inspektion 6) 2u- Direktion 6; Artillerie­Munitionskolonne 1; Res.- Fuhrpart- Kolonne Nr. 1, 4; Schwere Proviant- kolonne 1; Sanitäts- Kompagnie Nr. 2, 2. Armeekorps; Sanitäts- Kompagnie 1, 3. Armetorps; Pferde- Depot 1, 3. Armee­forps; Arbeiter- Bat.( Armee- Abt. bon Strang"); Berichtigungen früherer Verlustlisten. Die sächsische Verlustliste Nr. 213 enthält Verluste der Inf.­Regimenter Nr. 102, 183; Res.- Inf.- Regimenter Nr. 103, 242, 244; Jäger- Bataillon Nr. 13.

Einen Rüdgang haben auch die Fabrikunfälle im Kriegsjahr erfahren. Im Kanton Solothurn  , wo fürzlich in der Mümliswiler Kammfabrik das große Explosions- und Brandunglück Eine Verhandlung vor dem Pariser Kriegsgericht. stattfand und wobei 32 Personen getötet und 40 verwundet wurden, In den Pariser Blättern finden wir folgenden Gerichtsbericht: war am 25. August 1914 in der Zellulose- und Papierfabrik Balstal   Am 4. Juli war der Soldat Grégoire vom 4. Buavenregiment dienst­der Zellulosetocher explodiert, der fünf Arbeitern das Leben kostete. frei. Da er sich am Abend verspätet hatte und eine Bestrafung Die nachherige Untersuchung des explodierten Kochers ergab das fürchtete. lief er nach seiner Staſerne und rannte dabei ein junges Vorhandensein alter technischer Mängel; allein er war nicht re- Mädchen an, das sich in Begleitung eines Feldwebels befand. Dieser visionspflichtig und es hatte sich so niemand um ihn gefüm- stellte den Soldaten, weil er ihn nicht falutiert habe, worauf der mert. Im übrigen macht der kantonale Fabrikinspektor in Colo- aufgeregte Soldat erwiderte:" Ich pfeif' drauf!" Der Feldwebel thurn für die Vermehrung der Unfälle zutreffend die heutige Pro- verfepte ibm nun einige Dhrfeigen und zwei Fußtritte in den Bauch duktionsweise verantwortlich, die dazu nötigt, möglichst viel in und führte ihn dann als Arrestanten ab. Am nächsten Tag befam furzer Zeit herzustellen und die Erzeugnisse recht billig auf den der Feldwebel dreißig Tage strengen Arrest. Das Markt zu bringen. Tritt dann eine weitere Besserung der Geschäfts- Pariser Militärgouvernement aber stellte sowohl den Feldwebel wie lage ein, so müssen die günstigen Konjunkturen besonders ausgenüßt den Buaven vor das Kriegsgericht den ersteren wegen Mißhand­werden; das Hasten und Jagen nimmt zu, damit aber notgedrungen lung eines Untergebenen, den zweiten wegen Beleidigung eines auch die Zahl der Betriebsunfälle". Konsequenterweise hätte der Vorgesetzten. Bei der Verhandlung wurde zunächst festgestellt, daß solothurnische Fabrikinspektor gegen die von ihm so schwer beschul- fich beide im Striege ausgezeichnet gehalten haben. Während des digte Produktionsweise Stellung nehmen und ihre Ersetzung durch Verbörs des Feldwebels sagte der Vorsigende zu diesem: Ein Vor­ein vollkommneres System vorschlagen müssen. Aber mit solchem gelegter darf niemals einen Untergebenen mißhandeln! Ueberlassen Sozialismus würde er seine Eristenz aufs Spiel gesetzt haben. wir das den... In der französischen   Armee schulden Vorgesezte Aus den Kantonen Tessin   und   Genf werden die und Untergebene einander Achtung und Vertrauen." Der Regierungs- Deutscher Arbeiter.Abstinenten- Bund. Ortsgruppe Groß- Berlin. Tagelöhne von berunglückten Arbeitern mitgeteilt. In dem kommissär beantragte, mit einiger juristischer Freiheit, die Bestim- Heute Donnerstag, abends 9 Uh, im Gewerffchaftshaus, Engelufer 15, industriell rückständigen Tessin werden Tagelöhne von 1,20 Frant, mung des Bürgerlichen Gefeßbuchs über die Kompenfation in Saal 2, Versammlung. Bortrag des Genossen Dr. Druder. 1,50 Frant, 1,70 Frant, 2 Frank bis 9,46 Frank im Maximum ver- Anwendung zu bringen. Sie lautet: Wenn zwei Personen einander zeichnet. Nur 14 von 77 verunglückten Arbeitern hatten einen als Schuldner gegenüberstehen, tritt zwischen ihnen eine Kompen Tagelohn von mehr als 5 Frant, 63 einen geringeren. Im Gegensatz fation ein, die die beiden Schulden löscht." Der Gerichtshof machte zu Tessin   bilden im Kanton   Genf Arbeiter mit Tagelöhnen von sich diesen wohl mehr geistreichen, als bom strengen Rechtsstandpunkt

Sigungstage der Stadts und Gemeindevertretungen. Adlershof  . Heute Donnerstag, abends 7 Uhr, im Eizungssaal, Bismarckstr. 1. Auf der Tagesordnung steht u. a. die Teuerungsinter­pellation unserer Genossen. Diefe Sigungen find öffentlich. Jeder Gemeindeangehörige ist be rechtigt, ihnen als Zuhörer beizuwohnen.

Wetterausfichten für das mittlere Norddeutschland bis

Freitagmittag. Ueberall ſehr fühl zeitweise beiter, jedoch unbeständig; öftlich der Dber, befonders an der Küste vielfach starte, weiter westlich meisi geringe Regen und Schneefälle.