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aber während der Zeit der uteil gewordenen Unterstügungen. Aus den Aften ergebe sich nun, daß Kläger   vom April 1911 bis Ende November

Arbeiterinnenlöhne in England. Landw.- Erf.- Inf.- Reg. Nr. 1). Zandst.- Inf.- Bataillone: 1. und 2. Aachen  , 1. Allenstein  , Altdamm  , Anklam  , Bartenstein  , 2. Belgard  , 1914, wo die Unterstügung zuletzt gezahlt wurde, nur an 286 Tagen häufig den Vorwurf gemacht, daß sie allzu einseitig den Frauen 2. Breslau I, Brieg  , 3. Bromberg  , 2. Bruchsal  , Burg, 3. Coblenz, In Friedenszeiten hat man der englischen Frauenbewegung 2. Beuthen   i. O.- Schl., 2. Bochum  , 3. Bonn  , 1. Braunsberg, unterſtützungsfrei war. Es fehlten noch 80 Tage bis zum Ablauf standpunkt gegen die Männer vertrete. Während des Krieges scheint 4. Darmstadt  , 1. Diedenhofen  , Grbach, 1. Eſſen, 2. Flensburg  , der einjährigen Frist. Demnach hätte Kläger   den Unterſtüßungs- sich in der Haltung der Frauen eine Aenderung zu vollziehen. In 1. Freiburg   i. Baden  ( s. auch 3. Landst.- Inf.- Ev.- Batl. Heidelberg  ), wohnsiz in Berlin   amt 19. Februar 1915 erworben, also vor den Organisationen wenigstens, die sich mit den Arbeitsbedingungen Glak, 1. Glogau  , Gnesen  , 1. Görlitz  , Goldap  , Hagen  , Hohensalza  , der Zeit der zugestellten Ausweisung. Es müsse aber noch geprüft der Frauen beschäftigen, die an die Stelle der im Heere stehenden 1. Jauer, 2. Rosten, Streuznach, 1. Lauban  , 3. Biegnik, 1. Lögen, werden, ob der Ablauf der einjährigen Frist nicht gemäߧ 14 des Männer getreten sind, wird immer wieder betont, daß die Frauen 1. Marburg  , Marienburg  , 1. Naugard  , 1. Neustrelit, Neutomischel, Gesetzes über den Unterstüßungswohnsiz unterbrochen worden sei feinesfalls Lohndrückerinnen für die Männer werden dürften. Dels, 1. und 2. Oldenburg  , 2. Osterode  , 2. Ostrowo  , 4. Posen, dadurch, daß der Armenberband des Aufenthaltsorts Margaret Ashton, Stadtrat in Manchester   und eifrige Vertreterin 2. Rawitsch  , 2. Saarbrücken  , 1. Schlawe  , 1. Schrimm  , 2. Schroda  , den Antrag auf Uebernahme durch den anderen erstattungspflichtigen der Frauenwahlrechtsforderung bemüht sich besonders um die Be- 2. Schwerin, 2. Siegburg  , Sprottau  , 3. Tilsit, 1. Trier  ( s. Inf.- Reg. Armenverband( hier Danzig  ) gestellt hätte. Bis zum 19. Februar feitigung der weiblichen Schmuskonkurrenz. In einer Komitee- Nr. 69), 4. Trier  , Wismar  . Landst.- Inf.- Erf.- Bataillone: 1. Allen­1915 habe aber ein solcher Antrag Berlins   noch nicht vorgelegen. fizung zu Manchester   sagte sie erst vor kurzem, daß nach dem Kriege ſtein, 5. Altengrabow, 2. Aurich  , 7. des 6. Armeekorps( Beuthen   in Allerdings habe bereits Danzig   im Oktober 1914 an Berlin   ber status quo ante" kaum wiederkehren werde. Die Frauen D.- Schl.), 3. Bruchsal  , 28. des 7. Armeekorps( Düſſeldorf  ), 8. Frei­cinen leberweisungsantrag gestellt gehabt. Nach Annahme des würden in manchen Industriezweigen bleiben, in denen sie früher burg i. Schl., 12. des 7. Armeekorps( Friedrichsfeld), 2. Gießen  , Bundesamts für das Heimatwesen, dem sich das Oberverwaltungs- nicht gearbeitet hätten, weil es an männlichen Arbeitern fehlen Guben  , 3. Hamburg  , 3. Heidelberg  , 2. Limburg  , Lübeck  , 10. des gericht anschließe, genüge aber eine solche Erklärung des über werde, aber sie hätten den Wunsch, die Männer ebenso wie 4. Armeekorps( Magdeburg  ), Mainz  , 7. des 4. Armeekorps( Merse­nahmepflichtigen Armenverbands nur unter der Voraussetzung, daß die Frauen vor Unterbezahlung zu schüßen. auch der Aufenthaltsort seinerseits die Verpflichtung an­Die Propaganda für einen Mindestlohn von 1 Pfund( etwa( Münster  ), Northeim  , 4. und 5. Saarbrücken  , Seligenstadt  , Siegen, burg  ), 2. Merzig  , 3. Mosbach  , 14. und 24. des 7. Armeekorps erfannt und sich bereit erklärt habe, die Ueberweisung oder Aus- 20 M.) pro Woche für erwachsene Frauen wird kräftig weitergeführt. 20. des 7. Armeekorps( Stralfowo), 14. des 4. Armeekorps( Torgau  ), weisung vorzunehmen. Erst durch das Schreiben vom 23. März Von verschiedenen Seiten wurde jedoch sehr darüber geklagt, daß 26. des 7. Armeekorps( Wesel  ), 1. und 2. Wezlar. Landst.- Juf.­1915 aber habe Berlin   gegenüber dem Armenverband Danzig   an auch bei der Arbeit für das Heer und die Marine in einzelnen Ers.- Halb- Batl. Gera  . Landst.- Jnf.- Ausbildungs- Bataillone: 2. des erkannt, daß es sich auf denselben Standpunkt wie Danzig   stelle, Zweigen die Frauen in schamloser Weise unterbezahlt würden. Bei 4. Armeekorps( Altengrabow), Krekow, Münster  , 11. Posen, 1. Saar­nämlich auf den, daß Kläger   nach Danzig   zu Danzig   zu überweisen Bederarbeiten, für die der Mann 9% bis 10% Pence( 77 bis 87 f.) burg, 2. St. Avold. Etappen- Hilfsbataillon Nr. 3. Jäger- Bataillone sei. Vorher habe eine solche Uebereinstimmung nicht vorgelegen, erhält, erzielen die Mädchen für die gleiche Arbeit nur 3 Pence die Nr. 1( s. Res.- Jäger- Batl. Nr. 1), 6 und 7; Res.- Bataillone Nr. 1, namentlich auch nicht vor dem 19. Februar 1915, wo die einjährige Stunde; sie müssen also 10 Stunden pro Tag arbeiten, um nur 4, 15. Feld- Maschinengem- Zug Nr. 274( i. Jäger- Batl. Nr. 6). unterstützungsfreie Zeit abgelaufen war. Somit habe Kläger   zur etiva 15 Schilling( rund 15 M.) pro Woche zu verdienen. Zeit der Ausweisungsverfügung den Unterstützungswohnsiz in Berlin  erlangt gehabt. Damit entfalle eine entscheidende Voraussetzung des §5 des Freizügigkeitsgefeges. Die polizeiliche Ausweisungsverfügung müsse darum außer Kraft gesetzt werden.

Aus der Frauenbewegung.

Frauenwahlrecht in Holland  .

Die niederländische Regierung hat der ziveiten Rammer einen Gejeßentwurf über die Abänderung des Grundgesetzes vorgelegt. Er bringt vor allem eine Erweiterung des Wahlrechts und sieht dabei auch das politische Wahlrecht der Frauen vor. Alle nieder­ländischen Staatsbürger, die über 23 Jahre alt sind, sollen wahl= berechtigt sein.

Aus den Berichten, die bisher in die Oeffentlichkeit gelangt sind, entnehmen wir, daß die Regierung bei der Verleihung des Wahlrechts an die Frauen von der Anschauung ausgegangen ist, daß die Ausschließung eines Teiles der Bürger vom Wahlrecht die Nation in zwei Teile spalte, von denen der eine mitbefehle, der andere nur gehorche. Spaltung führe aber die politische Energie auf die revolutionäre Bahn, während die Teilnahme aller den natio­das Frauenwahlrecht auch für die Provinzialstaaten und den Ge­Gleichzeitig mit dem Wahlrecht für die zweite Kammer foll meinderat eingeführt werden. Wie es im einzelnen gestaltet werde, sei Sache des Gesetzgebers, aber er solle sich vor einer neuen Spal­fung in gesellschaftliche Klassen hüten. Auch sei kein Grund vor­handen, die Frauen etwa vom passiven Wahlrecht auszuschließen. Danach steht also noch nicht fest, ob die Frauen die volle poli­tische Gleichberechtigung erhalten, oder ob man ihnen, vielleicht wie in Norwegen  , zunächst ein beschränktes Wahlrecht geben will. Immerhin bedeutet die Regierungsvorlage für die niederländischen Frauen einen großen Fortschritt, und es wird nun vor allem Sache der holländischen Genossen und Genossennen sein, die vollstän= dige Gleichberechtigung aller herbeizuführen, so daß es nicht wieder Bevorzugte und Entrechtete im holländischen Volke gibt. Das allgemeine Wahlrecht wird der Politik des Landes nur zugute fommen; die Frauen, die die Schrecken des Krieges in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft erlebt haben, die das Elend der von Haus und Hof Flüchtenden sahen, werden ihr äußerstes tun, um hr Land und ihr Volk vor ähnlich Grauenvollem zu bewahren. Die Uebertragung des Wahlrechts auf die Frauen in dieser Zeit des Weltkrieges darf so auch als ein neuer Beweis für die Friedens­politik der Niederlande   angesehen werden.

nalen Gedanken fördere und wecke.

Am 28. November seiert unser Kollege, der Kaufmann

Simon Baruch

Chodowicdistr. 33 und seine Gemahlin das Fest der Silbernen Hoch­zeit. Wir bringen ihnen die herzlichsten Glückwünsche dar. 223/8

Der Vorstand

des Sozialdemokr. Wahlvereins

für den 5. Berliner   Reichstags­Wahlkreis.

Unserem Genossen

Simon Baruch  

und seiner treuen Gattin senden zu ihrer am 28. d. Mts. stattfindenden Silberhochzeit die herzlichsten Glückwünsche Die Funktionäre der 1a. Abt. 5. Wahlkreis.

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Verlustlisten.

Die Verlustliste Nr. 390 der preußischen Armee enthält Verluste folgender Truppen:

Reitendes Feldjägerkorps  ( j. Res.- Jäger- Batl. Nr. 1). Generalkommando des Gardekorps.

Infanterie usw.: Garde: 2. und 4. Garde- Reg. z. F.( beide

Kavallerie: 1. Garde- Dragoner( s. Generalfommando des Husaren Nr. 14; Ulanen Nr. 2 und 3. Gardekorps  ), Kürassiere Nr. 2, 3, 6; Dragoner Nr. 2, 23, 24;

Feldartillerie: 1. Garde- Reg.( f. Feldart.- Reg. Nr. 5). Regi­menter Nr. 5, 41, 47, 50, 52, 54, 60, 213; Rej.- Regimenter Nr. 16 und 57.

Fußartillerie: Batl. Nr. 50.

Pioniere: Regimenter Nr. 18, 19, 24, 29, 36; Bataillone: II. Nr. 4( s. auch Festungs- Scheinwerfer- Abt. Mainz  ), I. Nr. 5, II. Nr. 6, I. Nr. 7, II. Nr. 9, II. Nr. 21, I. Nr. 27; Rej.- Bataillone Nr. 32 und 39; Grs.- Bataillone der Pionier- Bataillone Nr. 1, 9 und 26. Pionier- Kompagnien Nr. 213, 241, 250, 258; Res.- om­pagnien Nr. 43, 79( s. Res.- Pionier- Batl. Nr. 39); 2. Landw.- Komp. des 5. und 1. Landst.- Komp. des 14. Armeekorps. Res.- Scheinwerfer­Zug Nr. 40; Festungs- Scheinwerfer- Abt. Mainz  . Minenwerfer­Batl. Nr. 2, Minenwerfer- Komp. Nr. 246.

Train: Feld- Train- Eskadron Niesen des 7. Armeekorps. Korps­Brückentrain Nr. 54. Artillerie- Munitionskolonne Nr. 85 der 83. Inf.- Div.

*

Eingegangene Druckschriften.

Die sächsische Verlustliste Nr. 230 bringt Verluste der Inf.­i. Res.- Jäger- Batl. Nr. 15); Garde- Gren.- Regimenter Elisabeth, Regimenter Nr. 101, 102, 178, 192; Reſ.- Inf.- Regimenter Nr. 101, Augusta und Nr. 5; Garde- Füs- Reg.; Garde- Jäger- Batt.; Garde- 102, 103, 104, 106, 133; andw.- Inf.- Regimenter Nr. 100, 102; Landſt.- Inf.- Batl. Großbeeren  ( j. Landst.- Inf.- Reg. Nr. 9). Lehr- Erf- Inf- Regimenter Nr. 23, 24, 32; Sarabinier- Reg.; Ulanen Nr. Inf.- Reg. Gren.-, bezw. Inf-, bezw. Füs.- Regimenter Nr. 1 bis 17, 18, 21; Rej.- Ulanen; uzart.- Reg. Nr. 12; Fuzart.- Batl. Nr. einschl. 4, 9, 11( i. auch Ref.- Inf.- Reg. Nr. 83), 12, 13, 16( 1. Juf.- 38; Fußart.- Baterie Nr. 123; Pionier- Batl. I Nr. 22; Schein­24 und 256), 43, 45( 1. Gren.- Reg. Nr. 3), 49, 51, 53, 55, 56, 57, 310, deren Inhalt gestern mitgeteilt wurde, wird veröffentlicht. Reg. Nr. 69), 21, 22, 29, 33, 34, 35, 39( 1. Res.- Inf.- Regimenter Nr. werfer- Zug, 2. Batl. Nr. 22; Res- Fernſprech- Abt. 12. Der Schluß der württembergischen Verlustliste Nr. 59, 60, 62, 64, 69, 70, 77 bis einschl. 80, 83( s. Res.- Inf.- Reg. Nr. 83), 84, 85, 87, 88, 89, 92 bis einschl. 96, 99, 110 bis einschl. 113( letteres f. auch Inf.- Reg. Nr. 112), 116, 118, 128, 131(. Nej.- Jnf.- Reg. Nr. 83), 135( 1. auch Res.- Inf.- Reg. Nr. 202), 138( i. auch Inf. Reg. Nr. 60), 143, 144, 147, 148, 150, 151, 152, 154, 156, 158, 159 ( f. Ref.- Inf.- Reg. Nr. 202), 161, 162( 1. auch Garde- Gven.- Reg. Glifabeth und Res.- Inf.- Reg. Nr. 202), 167, 168, 169, 171, 173 bis einschl. 176, 186, 189, 352, 369, 373, 377, 378, 381. Res.- Inf.- Regi­menter Nr. 1, 3, 12, 13( f. Ref.- Inf.- Reg. Nr. 202), 18, 23, 24, 27, 31, 34, 35, 49, 59, 61, 64, 65, 66, 68, 72, 75, 77 bis einschl. 80, 83, 84( 1. Ref.- Juf.- Reg. Nr. 208), 88, 90, 98( f. auch Ref.- Jäger­Batl. Nr. 15), 130, 202, 203, 204, 206 bis einschl. 209( letteres siehe Gren.- Neg. Nr. 1 und Minenwerfer- Komp. Nr. 246), 210, 211( beide f. Minenwerfer- Komp. Nr. 246), 222, 224, 225, 226, 228, 229, 230, 235, 236, 238, 249, 250, 252, 253, 254, 256, 258, 259, 269, 270. Ers.- Inf.- Reg. Königsberg Nr. 1( f. Inf.- Reg. Nr. 377). Res.- Ers.­Inf.- Reg. Nr. 3. Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 3, 4, 10, 19, 22, 33, 34, 35, 38, 46, 47, 52, 53, 55( 1. Ref.- Jäger- Batl. Nr. 15), 57, 61, 66, 93, 99. Landw.- Erf.- Inf.- Regimenter Nr. 1 und 3. Landst.­Inf.- Regimenter Nr. 8, 9, 11. Landw.- Brig.- Ers.- Batt. Nr. 25( fiche

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