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Gewerkschaftliches.

ledigt waren, größere Differenzen zwischen den Tarifparteien nicht mehr vorgekommen. In einigen Fällen versuchten die Zentralleitungen der beiderseitigen Organisationen vermit­

Verlustlisten.

Tarifverhandlungen im Malergewerbe. felnd zu wirken. In der Hauptfache entstanden dadurch ge- Berlufte folgender Truppen: Die Berluftliste Nr. 436 der preußischen Armee enthält Auf Anregung des Staatssekretärs Dr. Delbrüd fin. wisse Schwierigkeiten, weil sich die Unternehmer in den meisten Infanterie usw.: Garde: 2. Garde- Reg. 3. F.( 1. Füs. Reg den Dienstag, den 25. d. M. im Reichsamt des Innern Ver- Orten weigerten, die erfolgte Lohnerhöhung auch den schon Nr. 33); 7. Garde- Inf.- Reg.; Garde- Gren.- Regimenter Alexander, handlungen über die Erneuerung des am 15. Februar ab- über den Minimallohn bezahlten älteren und qualifizierten Franz und Elisabeth . Gren.-, bezw. Inf, bezw. Füs.- Regimenter Laufenden Reichstarifvertrages im Malergewerbe statt. Gehilfen zuzugestehen. Dadurch sind nicht alle Arbeiter in Nr. 2, 3, 6, 7, 13, 14, 16, 19( Res.- Inf.- Reg. Nr. 7), 31 bis Der letzte Tarifabschluß erfolgte im Jahre 1913 nach einer den Genuß der seinerzeit ausgesprochenen Verbesserung der einschl. 35, 37, 42, 43, 46, 47( f. Feldfliegertruppe). 51 bis einschl. elfwöchigen Aussperrung der Gehilfen in ganz Deutschland . Arbeitsverhältnisse gekommen, zumal der Krieg verhinderte, 54, 56, 57, 58, 60 bis einschl. 63, 65, 66, 69, 70, 76, 78, 80, 83, Der Unternehmerverband verfügte diese Aussperrung, weil daß das erst Verweigerte später doch noch erreicht werden und Minenwerfer- Komp. Nr. 38), 95, 96, 97, 99, 109, 111, 112, 113, 84, 86, 87, 89 bis einschl. 94( letteres f. auch Jnf.- Reg. Nr. 372 ihm die von dem bekannten Kollegium der drei Unparteiischen konnte. 115, 129, 131, 132, 135 bis einschl. 138, 140, 141, 142, 146, 147 v. Schulz, Prenner, Rath gefällten Schiedssprüche Die Verhandlungen beim Ablauf des jebigen Reichstarif( f. auch Inf. Reg. Nr. 372), 149, 150, 157 bis einschl. 161, 166, zu weit gingen. Und dabei waren, noch dazu auf drei Tarif- vertrages müssen leider unter recht anormalen Verhältnissen 168, 189, 171 bis einschl. 176, 184, 188, 189, 368 bis einschl. 372. jahre verteilt, durchschnittlich nur etwas mehr wie 4 Pf. Lohn- inmitten dieser Kriegszeit stattfinden. Darum werden die Res- Inf.- Regimenter Nr. 2, 3, 6, 7, 10, 12, 15, 17, 34 bis einschl. erhöhung und für 30 Lohngebiete von 320 Arbeitszeitver- das Malergewerbe und seine Angehörigen beherrschenden wirt. 38, 46, 48, 53, 56, 60, 61, 64, 65, 67, 68, 69, 77, 78, 81, 82, 84, 86, fürzungen von meist täglich 1 Stunde ausgesprochen worden. schaftlichen und sozialen Verhältnisse besonders gründlich und 87, 91, 93, 94, 98, 99, 202, 207, 208, 214, 216, 218, 220, 226, 227, 231, 271. Landw.- Inf.- Regimenter Nr. 3 bis einschl. 7, 17, Die Aussperrung hatte für die Unternehmer feinen Er. Die beiderseitigen Organisationen sind sich natürlich darüber 31, 34 bis einschl. 37, 48, 52, 53, 55, 57, 60, 61, 72, 74, 76,( 1. Ref.­einig, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen eine fried- Landw.- Inf- Batl. Nr. 4 des 4. Armeekorps. Brig.- Ers.- Bataillone Inf.- Reg. Nr. 69), 81, 83, 84, 87, 109, 110, 116. Ueberplanmäßiges liche Verständigung erzielt werden muß. Notwendig ist dazu Nr. 37, 39, 40( alle drei f. Inf. Reg. Nr. 368), 43, 79( beide Inf. allerdings, daß den berechtigten Ansprüchen der Arbeiter fo- Reg. Nr. 370). weit entgegengefommen wird, wie es deren schwere Lage trop Nr. 5 und 11. Feld- Maschinengem.- Büge Nr. 117, 133( beide ſ. Jäger- Bataillone Nr. 4, 6, 10; Ref.- Bataillone aller Anerkennung der Situation, in der sich auch ein Teil Gren.- Reg. Nr. 7) und Nr. 186( f. Fuf.- Reg. Nr. 33). der Unternehmer befindet, erfordert.

folg. Diese erkannten am 22. Mai 1913 die erst abgelehnten Schiedssprüche an und mußten in einer Reihe Städte noch darüber hinaus bestimmte Bugeständnisse machen. Der Gau Rheinland Westfalen des Unternehmerverbandes allerdings fügte sich den Beschlüssen seiner Organisation nicht, er voll. zog den vom Unternehmerverbande angenommenen Tarif­vertrag nicht, weshalb später sein Ausschluß erfolgte.

Die Maler hatten schon vor dem Kriege unter recht un­günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen zu leiden. Ihre Lohnverhältnisse sind ganz unzulänglich, sie sind weit schlechter als in vielen gleichartigen Berufen. Besonders der Saison­charakter des Gewerbes, die unſtändigen Arbeitsverhältnisse und der starke Zufluß ungelernter, lohndrückend wirkender Arbeitskräfte erschweren geregelte Lohn- und Arbeitsbedin­gungen.

Die wirtschaftlichen Folgen des Krieges haben aber die Bage der Arbeiter im Malergewerbe noch schlechter gestaltet. Es kommen nach einer in den letten Monaten aufgenommenen Statistik für sie noch Stundenlöhne unter 40 Bf.( für 3,1 Pro­zent der Beschäftigten) vor. Mehr als die Hälfte( 54,3 Pro­zent) arbeiteten noch für weniger als 60 Pf. Und das bei großer Arbeitslosigkeit und häufigem Betriebswechsel.

Trozdem wurde davon abgesehen, noch während der Tarif­dauer eine Teuerungszulage allgemein zu fordern. Der Ver­band der Maler sah voraus, daß von den Unternehmern ein solches Entgegenkommen entschieden abgelehnt worden wäre, er berücksichtigte, daß auch von den Unternehmern mancher unter den gegebenen Verhältnissen leidet. Doch im Laufe der Zeit müssen die Arbeiter eine Berücksichtigung ihrer Lage fordern. Wenn jetzt viel mehr als sonst für die sehr ver­teuerten Materialien ausgegeben werden muß, warum soll da nicht auch für die nötigen Arbeitskräfte mehr als bisher, min­destens aber soviel ausgegeben werden können, daß diese im stande sind, sich und ihre Familien menschenwürdig zu er nähren. Es stehen jest zehntausende Malergehilfen unter den Waffen, andere haben sich teils besser, teils schlechter entlohnte Beschäftigung in Kriegsindustrien als Heimarbeiter gesucht, fie fanden Anstellung bei der Post, der Straßenbahn. Die aber im Beruf noch Beschäftigten und die vom Militär Zurück­gekehrten müssen schon jest so entlohnt werden, daß zwischen Lohn und Teuerung wenigstens annähernd ein Ausgleich ge­schaffen wird.

In der Zeit des zweiten Reichstarifvertrages, seit der Aussperrung, sind, nachdem die örtlichen Verhandlungen er­

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Berlin und Umgegend. Arbeitsgemeinschaft zur Unterbringung friegs- 11. Armeekorps. beschädigter Textilarbeiter.

Pioniere: 1. Minenwerfer- Ers.- Batl.; Minenwerfer- Kom­pagnien Nr. 17, 20, 33, 38, 29, 54, 117, 162, 217, 222, 252, 281; Leichte Minenwerfer- Abt. Nr. 244; Mittlere Minenwerfer- Abt. Nr. 156. Verkehrstruppen: Feldluftschiffer- und Feldfliegertruppe. Armierungs- Bataillone Nr. 27, 35, 49, 53, 62, 63, 68, 70, 76,

Es wird zunächst versucht, den Beschädigten bei derjenigen Firma unterzubringen, bei der er zuletzt beschäftigt war. die Unterbringung in einem anderen Betrieb der Textilindustrie Ist dieses aus irgendeinem Grunde nicht angängig, dann soll versucht werden. 86, 92, 112. Es ist möglichst darauf hinzuwirken, daß der Beschäftigte in einer seiner früheren Tätigkeit entsprechenden Weise beschäf tigt wird.

Erst wenn das nicht möglich ist oder der körperliche Zustand des Beschädigten dies nicht zuläßt, soll eine andere Beschäftigung für ihn gesucht werden.

er die ihm übertragene Arbeit nicht ausführen kann oder fühlt Glaubt ein bereits in Arbeit gebrachter Kriegsbeschädigter, daß er sich gegenüber seinen gefunden Arbeitskollegen zurüdgefeßt, so wird die Kommission versuchen, eine Verständigung herbeizuführen. Das gleiche soll geschehen, wenn die Arbeitgeber in ähnlichen Fällen die Vermittelung der Kommission in Anspruch nehmen wollen. Die Kommiffion erledigt ihre Arbeiten in der Regel im münd­lichen Verfahren. hinausgehen, ohne an eine bestimmte Beit gebunden zu sein. Diese Tätigkeit der Kommission soll über die Dauer des Krieges Ihre Geschäftsordnung gibt sich die Kommission selbst. Die Geschäftsstelle ist: Karl Krauß , Berlin W. 30. Maaßen­straße 24.

Die Liste Nr. 3 der aus Rustand zurüdgelehrten Preußischen Austausch gefangenen wird veröffentlicht. Der Schluß der bayerischen Verlustliste Nr. 246, dèren Inhalt bereits mitgeteilt wurde, wird veröffentlicht.

Die sächsische Verlustliste Nr. 246 bringt Verluste der Inf.­Regimenter Nr. 100, 101, 102, 104, 134, 178; Landi.- Inf.- Regi­menter Nr. 107, 350; Garbereiter; Karabinier- Reg.; Ulanen Nr. 17, 21; Ref.- llanen, Husaren Nr. 19, 20; Ref.- Husaren; Res.- Kav.- Abt. Nr. 53; Pionier- Kompagnien Nr. 183, 192, 245, 264; Res.- Pionier­Komp. Nr. 53; Minenwerfer- Kompagnien Nr. 23, 24, 224; Sani­täts- Komp. Nr. 58; Ref.- Sanitäts- Komp. Nr. 2, 12. Reservekorps; Schwere Proviant- Kolonne Nr. 1, 12. Armeekorps; Leichte Proviant­Kolonne Nr. 2, 19. Armeekorps; Fuhrpark- Kolonne Nr. 1, 58. Inf. Dib.; Armierungs- Bataillone Rr. 22, 23, 25.

Die württembergische Verlustliste Nr. 334 enthält Ver­lufte des Gren.- Reg. Nr. 119 und Berichtigungen früherer Verlust­Liften.

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