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Verlustlisten.

15. Felbpionier- Komp.; Landwehr- Sanitäts- Romp. Nr. 35; Verluste durch Krankheiten; Berichtigungen früherer Verlustlisten.

Jugendveranstaltungen.

Wilmersdorf  . Sonntag, den 20. Februar: Partie nach Wildau­im Jugendheim, Niederlehme- utleisee- Eichwalde. Treffpunkt 6 Uhr Mannheimer Straße 51. Stoften 1 M.

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Sonntag, den 27. Februar: Nachmittagswanderung durch den Grunes wald. Besichtigung der überschwemmten Havelgebiete. Treffpunkt 1 Uhr mittags im Heim. Wochenprogramm. Montag: Mandolinenabend; Dienstag Spielabend; Mittwoch: Liederabend mit Mandolinenbegleitung; Donners Tempelhof Mariendorf. Freitag, den 18. Februar, findet im tag: Feldpoftabend, Schreiben und Vorlesen von Feldponbriefen und Karten. Jugendheim, Tempelhof  , Kaiser- Wilhelm- Straße 76, ein Vortrag für die weibliche Jugend statt. Referentin Frau Dr. Thierbach.

S

für das Bühnenpetsonal, insbesondere für die Tänzerinnen bilbete. 1 Demgegenüber tomme nicht in Betracht, daß ein Bühnenboden in­folge der zahlreichen Versenkungen usw. sowieso schon uneben fet. Denn das fragliche Loch gehörte nicht zu den stän- Die Verlustliste Nr. 456 der preußischen Armee enthält digen Einrichtungen des Bühnenbodens. Ein eigenes Ver- Verluste folgender Truppen: schulden der Klägerin sei abzulehnen. Sie habe keine Infanterie usw.: Garde: 1. und 8. Garde- Regiment 3. F.; Kenntnis von dem Vorhandensein des Loches gehabt es fönne ihr Garde- Schüßen- Bataillon. Lehr- Inf.- Regiment. Grenadier- bzw. auch nicht vorgeworfen werden, daß sie nicht genügend vorsichtig Infanterie- bzw. Füsilier- Regimenter Nr. 4, 5, 7, 8, 10, 11, 12, 17 gewesen sei. Von einer Zängerin könne bei Ausübung ihrer Tänge bis einschl. 23, 32 bis einschl. 35, 37, 38( 1. auch Res.- Inf.- Regt. nicht verlangt werden, daß sie eine besondere Aufmerksamkeit Nr. 11), 49( s. Res.- Inf.- Regt. Nr. 49), 51, 52, 53, 56, 57, 58( 1. auch dem Bühnenboden daraufhin zuwende, ob etwa gefährliche Löcher Bejab.- Regimenter Nr. 2 und 3 der Brigade Doussin usw.), 59, 61 vorhanden seien.- bis einschl. 68, 69( s. auch Res.- Inf.- Regt. Nr. 68), 70, 75, 76, 78, In dem zweiten Falle handelte es sich um einen Unfall der 79, 81 bis einschl. 86, 88, 153( s. Fernspr.- Abt. des 4. Armeekorps), Sängerin Fräulein Lischte. Diese batte am 10. De- 154( 1. Besab.- Regimenter Nr. 2 und 3 der Brigade Doussin usw.), zember 1913 in einer Vorstellung von Hänsel und Gretel" in der 165( f. Besab.- Regimenter Nr. 2 und 3 der Brigade Doussin usw. Rolle des Sandmännchens aus der Versenkung heraus nach oben zu und Fernſpr.- Abt. des 4. Armeekorps), 334, 335, 341. Reserve- Inf. erscheinen. Als sie auf dem unter der Versenkung befindlichen Regimenter Nr. 5, 7, 11, 15, 18, 20 bis einschl. 25, 35, 40, 46, 48, 49, 53, 60, 61, 64 bis einschl. 69, 76 bis einschl. 84, 86, 88, 201, 203 Verein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse. Montag, Brett stand, hatte sie sich nicht tief genug gebückt, so daß sie von bis einschl. 207, 210, 213, 216, 219, 222, 225 bis einschl. 228, 230, den 21. Februar, abends 8, Uhr, in der Neuen Bhilharmonie". Köpe der herunterfallenden Klappe der Versenkung am Kopf getroffen und verletzt wurde. Auch für diesen Unfall ist das Theater auf 232, 250, 252 bis einschl. 257, 260, 262, 270, 271. Reserve- Ersatz- nider Straße 96/97: Vortrag des Reichstagsabgeordneten Heinrich Schulz Grund des§ 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für erfas- Infanterie- Regimenter Nr. 1, 2, 4. Landwehr- Infanterie- Regi- über Unsere Erzieheraufgaben nach dem Kriege". menter Nr. 1, 7, 12, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 34, 39, 51, 53, 55, 57, 60, pflichtig erklärt worden. Das Oberlandesgericht legt dar, daß menter Nr. 1, 7, 12, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 34, 39, 51, 53, 55, 57, 60, Das Oberlandesgericht legt dar, daß die an der Vensenkung beschäftigten Bühnenarbeiter ein Verschul. 65, 66, 72, 75, 77, 80, 82, 83, 84. Landsturm- Infanterie- Regimenter Eingegangene Druckschriften. den treffe, weil sie entgegen ihrer Anweisung unterlassen haben, Nr. 3, 8, 9. Bejagung- Regimenter Nr. 2 und 3 der Brigade Doussin, den treffe, weil sie entgegen ihrer Anweisung unterlassen haben, später Rüdiger, des Korps Posen  . Brigade  - Ersatz- Bataillon Nr. 78 Wie können die kaufmännischen Unterrichtsanstalten zu ihrem den Kopf der auf dem Brett stehenden Klägerin durch Herunter-. Landw.- Inf.- Regt. Nr. 51). Landsturm- Infanterie- Bataillone: Teil zur Belehrung und Anregung der in den Lazaretten befind drilden vor der schweren Klappe zu schüßen. Für dieses Ver- 1. Aachen, 1. Allenstein  , 3. Beuthen   i. Oberschl., 2. Bonn  , Burg. lichen Verwundeten beitragen?( Veröffentl. d. Deutsch  . Berb. f. d. schulden ihrer Arbeiter müsse die Beklagte nach§ 278 des Bürger- 1. Coblenz, 3. und 4. Darmstadt  , 2. Gleimik, 1. Hagenau  , 2. Halle faufm. Bildungsw. Band 52.) 60 Bf. 3. G. Teubner, Leipzig  . Das Buch Krieg. Von W. Müller- Eberbart. 50 Pf. 3entralstelle verschulden der Klägerin zu verneinen. Es sei ihr zwar von Landsberg   a. W., 4. Münster  , 1. Naugard. Landsturm- Infanterie-/ 8ur Verbreitung guter deutscher   Literatur, Bad Nassau( Lahn  ). Falsche Propheten. Ein Rüdblid. Geh. 25 Pf. Deutsche   Verlags­

den Arbeitern zugerufen worden: mehr bücken"; da die Klägerin vor dem Unfall aber nur ein einziges mal die Beförderung durch den Apparat mitgemacht habe, und da sie ihr Hauptaugenmert naturgemäß auf ihre Rolle gerichtet, offenbar auch aufgeregt ge­wesen sei, gereiche ihr ein Außerachtlaffen des Zurufs nicht zum

Verschulden.

In beiden Sachen legte das Softheater Revision ein, in­dessen ohne Erfolg; das Reichsgericht hat die Revisionen zurückgewiesen.

Genossenschaftliches.

Briefkasten der Redaktion.

Ersatz- Bataillone: 4. des 4. Armeekorps( Altengrabow), 2. Bremen  , anftalt, Stuttgart  . 4. Gotha  , Hameln  , Harbershof, 25. des 7. Armeekorps( Münster  ). 2. Landsturm- Infanterie- Ausbildungs- Bataillon Kreuznach. Land­turm- Kompagnie Turet  ( f. Bejaz.- Regimenter Nr. 2 und 3 der Brigade Doussin usw.). Reserve- Jäger- Bataillone Nr. 1, 5, 20, 24. Kavallerie: 1. Garde- Dragoner. Kürassiere Nr. 1; Dragoner Nr. 2, 4, 13, 20, 21; Reserve- Dragoner Nr. 8; Husaren Nr. 8, 9, 13. Kavallerie- Regiment Nr. 84; Landwehr  - Kavallerie- Regiment Nr. 1. 1. Landsturm- Eskadron des 7. Armeekorps.

Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. 01 rechts, barterre. am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uyr, am Sonnabend von 5 bis 6 Uhr statt. Jeber für den Brieftast en bestimmten Anfrage eine Bahl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche ist ein Buchstabe und Antwort wird nich: erteilt. Anfragen. benen feine Abonnements auittung

beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Feldartillerie: 2. Garde- Regiment; 3. Garbe- Reserve- Regiment. Sprechstunde bor. Verträge, Schriftstüde und dergleichen bringe mar in die Regimenter Nr. 15, 22, 24, 33, 34, 37, 39, 40, 42, 47, 51, 52, 73, 74 Sprechstunde mit. ( f. Fernspr.- Abt. des 4. Armeekorps), 75; Reserve- Regimenter Nr. 1, 9, 15, 20, 30; Landwehr  - Regiment Nr. 5.

Kriegsteilnehmer aus den genossenschaftlichen Betrieben. Fußartillerie: Regiment Nr. 2; Reserve- Regiment Nr. 20; Vertreter der Gewerkschaften der Bäcker, Fabrikarbeiter, Bandwehr- Bataillon Nr. 1. Fußartillerie- Batterie Nr. 118. Pioniere: Garde- Bataillon( f. Landwehr- Pionier- Komp. des Fleischer, Handlungsgehilfen, Tabakarbeiter und Transport- 16. Armeekorps); III. Garde- Bataillon. Regimenter Nr. 19, 20, 23, arbeiter haben mit dem geschäftsführenden Vorstand des Zen- 25; Bataillone: 1. und II, Nr. 1, II. Nr. 2, I. Nr. 4( f. auch Inf. tralverbandes deutscher Konsumvereine und den genossen- Munitionstolonne Nr. 2 des 4. Armeekorps), I. Nr. 6, Nr. 11(. schaftlichen Mitgliedern des Tarifamts nach eingehender Be- Rej.- Pionier- Komp. Nr. 51), II. Nr. 14, I. Nr. 15, II. Nr. 16, ratung Beschlüsse über die Wiedereinstellung der Kriegsteil- I. Nr. 21; Rejerbe- Bataillon Nr. 39; Pionier- Kompagnien Nr. 213 nehmer aus den genossenschaftlichen Betrieben gefaßt. Diese und 241; Reserve- Kompagnien Nr. 51 und 80( 1. Ref.- Pionier­Beschlüsse sind, vorbehaltlich der zu erwartenden Zustimmung Bataillon Nr. 39); 1. Landwehr- Kompagnie des 16. und 2. des der zuständigen genossenschaftlichen Organe( Gesamtvorstand, 18. Armeekorps. Festungs- Landw.- Pionier- Abt. des 20. Armee Ausschuß, Generalrat und Genossenschaftstag) endgültig. Der korps. Minenwerfer- Bataillon Nr. 4; Minenwerfer- Kompagnien Nr. 19, 117, 217; Schwere Minenwerfer- Abteilung Darge( f. Minen­wesentliche Inhalt der Beschlüsse geht dahin: Alle Kriegsteilnehmer, die vor Ausbruch des Krieges in einer werfer- Bataillon Nr. 4). Verkehrstruppen: Fernsprech- Abteilung des 4. Armeekorps; dem Zentralverbande deutscher Konsumvereine angehörenden Ge- Festungs- Fernsprech- Abteilung Posen. nossenschaft als feste Arbeiter und Angestellte beschäftigt waren und Train: Ersatz- Abteilung der Train- Abteilung Nr. 14; Feld. die sich nach Beendigung des Krieges bzw. nach Entlassung aus dem Train- Eskadron des 7. Armeekorps. Reserve- Divisions- Brüden­Heeresdienst in den betreffenden Betrieben zur Arbeitsannahme train Nr. 5. melden, sollen, sofern die Betriebsverhältnisse es gestatten, Munitionstolonnen: Infanterie- Munitionstolonne Nr. 2 des wieder eingestellt werden. Die Meldung zum Dienst 4. Armeekorps; Reserve- Infanterie- Munitionskolonnen Nr. 4 des antritt hat innerhalb zwei Wochen nach der Ent- 40. Reserveforps und Nr. 50. Leichte Munitionskolonne Nr. 223. lassung aus dem Heeresdienst zu erfolgen. Per­Sanitätsformationen: Sanitäts- Komp. Nr. 2 des 4. Armee­jonen, die bereits vor dem Krieg in den genossenschaftlichen Be- korps; Neserve- Sanitäts- Kompagnie Nr. 11. trieben beschäftigt waren, dürfen nicht lediglich aus dem Grunde Kriegsschule in Cassel( s. Res.- Pionier- Komp. Nr. 51). gekündigt werden, um freie Arbeitspläte für Kriegsteilnehmer zu Stellvertretende Intendantur des 21. Armeekorps. schaffen. Bei Kriegsbeginn beschäftigte, nicht feste und während des Krieges eingestellte Arbeiter und Angestellte, die zum Kriegs­dienst eingezogen wurden, können ebenfalls wieder eingestellt

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B. S. 98. 1. Am 18. Februar. 2. Ja. P. H. Darüber kann der Laie fein unbedingtes Urteil abgeben, weil der bezeichnete Mangel die ver fchiedensten Ursachen haben tann. Aerztlicher Rat ist zu empfehlen. Mehrere Westfalen. Die neuere Schreibweise ist Brot, früher Brod.. Infanterie 30. Durch dasjenige Bezirkskommando, bei welchem Westpreußen   2. 4. 1. Mit Zeichentalent e ausgeboben wurde. tönnen Sie Zeichner für Kunstgewerbe oder auch für Technik und Induſtrie werden. Besondere Ausbildung durch Fachanstalten ist erforderlich. 2. In Berlin  : die Kunstschule, die Unterrichtsanstalt des Kunstgewerbemuseums, die Handwerkerschulen der Stadt. Fragen Sie dort wegen der Bedingungen an. 3. Welchen Wert schriftlicher Fernunterricht bat? Das täme auf den Lehrgegenstand an. Für Fernunterricht" im Zeichnen 3. B. würden wir danken. 2. 2. 25. Sie haften für die Miete bis zum 1. Oftober 1916. Er. zielen Sie mit dem Wirte feine Einigung, so rufen Sie das Miets Richard 77. Eine Klage würde einigungsamt zur Vermittelung an. wahrscheinlich zu Ihren Unguniten ausfallen. Sie hätten auf Abstellung des Mangels in der Wohnung schon früher dringen müssen. 2. R. 4. 1. Ja. 2. Wenn Sie frant und erwerbsunfähig sind, müßten Sie gegen diesen Abzug von der Unterſtüßung Beschwerde beim Kreisausschus( Land­ratsamt) einlegen. Erna B. 2393. 1. Sie müssen sich von Jbrem Ehemann den Unterstützungsschein zusenden lassen. Dann stellen Sie An­trag auf Unterſtügung bei der Steuerkasse. 2. Benden Sie sich an den 2. F. 100. Ihr paritätischen Arbeitsnachweis in der Gormannstraße. Mann müßte in Rücksicht auf seine Erkrankung entsprechende Diät verlangen. Wahrscheinlich erfolgt aber die Einbeziehung zum Heeresdienst vorläufig nicht. 2. 160. Sie sind im Irrtum. Sie erhalten nicht 90 Proz. der von Ihnen eingezahlten Prämiensumme, sondern 90 Proz. des Deckungs­N. U. 3. Die tapitals. Und diese Summe wird nicht mehr betragen. Unterſtügung für Sie und ein Kind beträgt 43,50 M. monatlich. K. S. 7. Bieweit die Kranfenfasse ihr Statut durch das Notgesez ge ändert hat, wissen wir nicht. Das erfahren Sie doch am besten auf der Strantenfasse selbst. 2. D. 233. Darüber bestebt teine bestimmte Ber­ordnung. Zurüdberufung soll nach und nach erfolgen. 30. Buch. Das tommt je auf das Verwandtschaftsverhältnis an. Bis 500 M. wird M. P. 32. Wenn der Vater des Kindes werden, sobald ohne besondere Kündigung beschäftigter Personen Die fächsische Verlustliste Nr. 254 bringt Verluste der Inf. leine Steuer erhoben. W. p. 32. fönneit der Geburt desselben Kriegsteilnehmer war, zur Zeit freie Arbeitsplätze der betreffenden Branche vorhanden sind. Die Regimenter Nr. 100, 133, 139, 178, 179, 181, 183; Rej.Inf.- Regt. Sie ein Unterstützungsgesuch die Kriegstinderspende Deutscher Wiedereingestellten werden möglichst an ihren bisheri- Nr. 133; Landwehr- Inf.- Regt. Nr. 107; Res.- Jäger- Bat. Nr. 13. Frauen, Privattanzlei der Frau Kronprinzessin, Potsdam  , richten gen Arbeitspläten zu den tariflichen Lohn- und Die württembergische Verlustliste Nr. 345 enthält Ver­mittlere Norddeutschland bis Wetteraussichten für das Anrechnung der lufte des Grenadier- Regts. Nr. 119; Landwehr- Inf.- Regimenter früheren Beschäftigungsdauer sowie ihrer mili- Nr. 120, 122, 123, 124; Inf.- Regimenter Nr. 121, 124, 125, 126, Freitag mittag. Destlich der Oder zunächst noch mild mit wiederholten tärischen Dienstzeit beschäftigt. Ist eine Genossenschaft 180; Res.Inf.- Regimenter Nr. 121, 247, 248; Füfilier- Regiment Niederschlägen, von West nach Ost fortschreitende Abkühlung, zeitweise heiter, nicht in der Lage, die Wiedereinstellung sämtlicher Kriegsteilnehmer Nr. 122; Felbart.- Regt. Nr. 13 und 29; 1. Res. Pionier- Stomp.; aber veränderlich mit geringen Niederschlägen. vorzunehmen, so soll versucht werden, durch Verständigung inner­halb der Genossenschaften der Einkaufsvereinigung oder des Rebi­sionsverbandes für die nicht eingestellten Kriegsteilnehmer gleich- Sozialdemokratischer Wahlverein artige genossenschaftliche Arbeitspläte zu gewinnen.

Arbeitsbedingungen,

unter

Kriegsteilnehmer, die eine Beschädigung er­Titten haben, werden von den Genossenschaften, bei denen sie vor ihrer Einberufung tätig gewesen find, in erster Linie eingestellt. Sofern sie die für ihre Berson in Frage kommende Tätigkeit vollwertig leisten können, erhalten sie den für ihre Leistungen vorgesehenen vollen Lohn. Eine Anrechnung der Kriegs­rente oder sonstiger Bezüge findet in solchen Fällen nicht statt. Beschädigte Kriegsteilnehmer, deren Erwerbsfähigkeit wesentlich vermindert ist, sollen grundsäßlich ihrer Leistungsfähigkeit ent­sprechend bei weitestem Entgegenkommen der Verwaltung beschäftigt und entlohnt werden. Den Kriegsbeschädigten, deren förperliche Beschaffenheit eine Weiterbeschäftigung in den genossenschaftlichen Betrieben nicht zuläßt, soll die Arbeitsgemeinschaft" zur Erlangung einer ihren förperlichen Kräften und den sonstigen Fähigkeiten ent­sprechenden Tätigkeit behilflich sein. Dabei ist zu beachten, daß jede Gelegenheitsversorgung vermieden werden muß. Die Arbeits­gemeinschaft" soll auch behilflich sein, den Kriegsbeschädigten Ge­Tegenheit zu geben, in den vorhandenen Ausbildungsstätten sich für andere Berufe vorzubereiten. Eventuell sind in solchen Fällen, wo der Uebergang zu einem neuen Beruf notwendig erscheint, die Organe der staatlichen, provinziellen und kommunalen Berufs­beratungen in Anspruch zu nehmen.

Aus aller Welt.

Wahnsinnstat einer Mutter. In einem Anfall geistiger Um­nachtung hat die Frau des Kaufmanns Glahn in Schäzen dorf( Kreis Winsen, Provinz Hannover  ) ihre fünf Söhne im Alter von drei bis dreizehn Jahren durch Revolverschüsse getötet. Religiöse Gegenfäge zwischen den Eheleuten sowie in Tegter Zeit auftauchende wirtschaftliche Schwierigkeiten sind nach einem Brief der Mutter die Ursache der Bluttat. Die Geistestrante, die sich selbst schwer verletzte, wurde der Provinzial- Heil- und Pflege­anstalt zugeführt.

Der Postraub, der Ende voriger Woche in einem Eisenbahnzuge auf der Strecke Utro- Finsterwalde ausgeführt wurde und bei dem den Tätern eine Riste mit 23 000 m. in die Hände fiel, hat nun­mehr zur Festnahme eines der Täter geführt. Es ist dies ein Schlosser J. Reuter, der sich in Ludau aufhielt.

Schwerer Unfall eines Fischerbootes. Wie die Stettiner Abendpost" meldet, fenterte bei Vierow in der Nähe von Greifs­ wald   in der Ostsee   ein Fischerboot beim Einholen der Nete. Die drei Insassen ertranten.

Darf an einem fettlosen" Tage ein Hammel im eigenen Fett schmoren? Die Besizerin des Hotel Bondor" in Wiesbaden  hatte an einem Dennerstag ihren Gästen Hammelbraten vorgesetzt. An einem Donnerstag darf aber bekanntlich kein Fett in Gaft­häusern verbraucht werden. Das Schöffengericht verurteilte die Angeklagte zu fünf Mart Geldstrafe, obwohl sie behauptete, fie habe kein fremdes Fett verbraucht, sondern den Hammel in feinem eigenen Fett geschmort.

f. d. 6. Berl. Reichstagswahlkreis.

16. Abt  ., Bez. 742.

der

Am Dienstag, den 15. Februar, verstarb unser Genosse, Chauffeur

August Noatnick

Sellerstr. 11.

Ehre feinem Andenken! Die Beerdigung findet am Freitag, den 18. Februar, nach mittags 3 Uhr, von der Leichen balle des Dantes- Kirchhofes in Reinidendorf- West, Blankestraße, aus statt.

Um rege Beteiligung ersucht 224/18 Der Vorstand.

Deutscher  Transportarbeiter- Verband.

Bezirksverwaltung Groß- Berlin. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege, der Autoführer August Noatnick

von der Firma Kunze, Hochstraße, am 12. b. Mts. im Alter von 49 Jahren verstorben ist.

am

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Freitag, den 18. d. Mts., nach mittags 3 Uhr, von der Leichen­halle des Danteskirchhofs Reinickendorf- West, Blankestraße, aus statt. 62/1 Die Bezirksverwaltung.

in

Heute verschied nach turzem ichweren Leiden meine liebe Frau. unjere innigftgeliebte Mutter und Schwiegermutter

Auguste Meyer

geb. Klein.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen

Jacob Meyer

nebst Kindern.

Die Beerdigung findet Donners  . tag, vormittags 9 Uhr, in Weißen fee, neue Halle, statt. 121/11

Deutscher Metallarbeiter- Verband

Verwaltungsstelle Berlin.

Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Kollege, der Schrauben dreher

Emil Möllendorf Langeftr. 81

am

am 14. Februar gestorben ist. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Freitag, den 18. Februar, nach­mittags 4, Uhr, von der Leichen­halle des Zentral- Friedhofes in Friedrichsfelde   aus statt.

Rege Beteiligung erwartet 112/5 Die Ortsverwaltung.

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Am Mittwoch, den 16. Februar, früh 12, Uhr, erlöfte ein sanfter Tod unser liebes Kind, unseren ältesten Sohn und Bruder Erich Meißner

von seinen mit vieler Geduld er­tragenen Leiden im 22. Lebens 2725 jahre.

Dies zeigen tiefbetrübt an Hermann Meißner und Familie, Kazbachstr. 18. Die Beerdigung findet Sonn­abend, den 19. Februar, nach­mittags 22 Uhr, von der Halle des Heilig M euz- Friedhofes in Mariendorf  , Eisenacher Straße, aus statt.

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Berantwortlicher Redakteur: Affrey Wielepp, Neukölln. Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin  , Drud u. Verlag: Borwärts Budbruderet u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin   SW.