Nr. 118. 33. Jahrgang.
Kriegsführung und Humanität.
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Soziales.
Familienunterstützung.
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Sonntag, 30. April 1916.
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unglüdten genug te der Berufsgenossenschaft nicht. Ge stüßt auf ein Gutachten ihres Vertrauens arztes Dr. Rottenberg be antragte fie, die Renig vom Mai 1912 ab gänzlich einzustellen. Das Schiedsgericht beließ es bei den 20 Proz. Die nachfolgenden Auszüge sind der Schrift des Generals J. v. Hartmann, eines hervorragenden Bergeblich waren des Verlegten Antrage auf Wiedergewäh Auch as Oberversiche Dem Armeeberordnungsblatt" entnehmen wir folgende Berung der Hilflosenrente. Truppenführers im Deutsch - Französischen Kriege, Militärische Notwendigkeit und Humanität"( Berlin 1878, fanntmachung über Familienunterstützung: Nach dem Erlaß des rungsamt wies ihn ab. Der arme wann wurde infolge Verlag Gebrüder Bätel) entnommen. Hartmann ge- Ministers des Innern vom 10. April 1916 sind die Familienunter der vermeintlich simulierten! nervöjen linfasfolgen geistesnießt in der deutschen Militärliteratur klassische Geltung fügungen den Angehörigen der in den Dienst eingetretenen Mann- frank und mußte in der Landesirrenanstalt untergebracht werden. und wird stets angeführt, wenn der Grundsah militärischaften nicht nur für die Dauer ihrer zeitweiligen Beurlaubung in Sein Pfleger legte gegen das Urteil des Oberversicherungsants scher Notwendigkeit gegen die Ansprüche völkerrechtlicher die Heimat infolge Erkrankung oder Verwundung, sondern auch für Returs beim Reichsversicherungsamt ein. Bindung verteidigt wird. Gleichzeitig stellte der Pfleger den Antrag auf Gewäh die Zeit einer fürzeren Beurlaubung zur Erholung, zur Besorgung rung der Angehörigen unterstützung. Der vom Ber Alle militärische Erziehung des Volkes stellt die Anreizung nationalen Selbstgefühls, des vinns für Ehre und Ruhm, die Luft häuslicher oder wirtschaftlicher Geschäfte unverkürzt weiter zu zahlen. iicherungsamt gehörte Arzt der Irrenanstalt bezeichnet die Geisteskrankheit als eine Folge des Unfalls von 1903. Trotzdem an Kampf und Gefahr, die Belebung leidenschaftlicher Hingabe yon Gut und Blut, wenn sie das Vaterland fordert, an die Spike lehnte die Berufsgenossenschaft und das Oberversicherungsamt Die Urlaubsklagen gegen die B. E. W. ihres Strebens. Jede Kriegsrüstung wetteifert mit der des In dem Klagefalle, der vor die Berufungsinstanz ge- die Entschädigung der Angehörigen ab. In dem Refursverfahren über die Silflosenrente erhob das Reichsversicherungsamt Gegners in der Entfaltung der aufgestellten Gewaltmittel, jeder kommen ist, hat das Landgericht dieser Tage den Parteien noch weiteren Beweis. Es forderte ein ärztliches Obergutachten Ariegsaufruf appelliert an die patriotische Leidenschaft von Volt das Urteil zugestellt. In Uebereinstimmung mit dem An- von dem Chefarzt der Landesirrenanstalt über die Frage des ursäch und Heer. Weil Gewalt und Leidenschaft ihre persönlichen Träger aus den Gleisen der Gewohnheit herausheben, weil sie die trage der Kläger hat das Landgericht entschieden, daß die lichen Zusammenhangs der Geisteskrankheit mit dem Unfall Der Sachverständige kam zu dem ErLat der Person selbst in ihrer Unmittelbarkeit aus dem Alltags- Direktion der Berliner Elektrizitätswerke für den nicht vom Oktober 1903. reigen der Friedensarbeit hervortreten lassen, deshalb gewinnen gewährten Urlaub eine Entschädigung zu zahlen hat, deren gebnis, daß die Geisteskrankheit zweifellos aus dem Unfall fich triegerische Leistungen noch immer jene reiche Fülle von Bei- Höhe dem Lohn für die den Klägern zustehende Urlaubsdauer vom Oftober 1903 folge. Mit größter Wahrscheinlichkeit müsse an fall und Bewunderung. gleichkommt. Dies Urteil entspricht dem Standpunkt, den genommen werden, daß die Geisteskrankheit des Verletzten ich on begonnen hat; mit Sicherheit sei Das Völkerrecht ist durchaus auf seinem Boden, wenn es das Gewerbegericht in den ersten Klagefällen eingenommen feit 1906 indessen anzunehmen, daß die geistige Er. hervorhebt, daß der Krieg niemals Selbstzweck ſein dürfe, daß er hat. In den später verhandelten Fällen ist das Gewerbe- trantung schon am 29. April 1912 bestanden hat. nur angesichts eines von der Politik vorgezeichneten, außerhalb gericht dann den Ausführungen des Vertreters der beklagten Darauf hat der erkennende Senat des Reichsversiche des Krieges liegenden, gewaltsame Erledigung erheischenden Moments zulässig sei; es tritt dagegen aus seinem Bereiche, wenn Firma gefolgt und hat seinen Standpunkt dahin geändert: rungsamt das Urteil des Oberversicherungsamts Groß- Berlin es der Berfolgung des militärischen Kriegsziels a priori Gesetze Da der Urlaub eingeführt worden ist als Vergütung für die aufgehoben und die Berufsgenossenschaft verurteilt, dem Berborschreiben will. Die reale Strömung des Krieges, deren Ge- ohne den sonst üblichen Lohnzuschlag geleistete Sonntags- legten vom 13. Januar 1913 ab die Silflosenrente in waltsamkeit eingedämmt werden soll, mißachtet Säße der Doftrin, arbeit, so ist die Höhe der Entschädigung derart zu bemessen, boller Höhe des Jahresarbeitsverdienstes zu zahlen. die einer solchen Naturmacht gegenüber sich als ein ungeeignetes versicherungsamts fast um 1 Jahr um die Hilflosenrente gebracht. Leider ist der Verletzte durch die Fahrlässigkeit des OberDer Antrag auf Gewährung der Hilflofenrente ist beim Oberversicherungsamt am 29. April 1912 eingereicht, von diesem aber der Berufsgenossenschaft erst am 15. Januar 1913 zugestellt worden. Das Reichsversichrungsamt war nach dem nicht in der Lage, diesen groben Fehler der Vorinstanz beseitigen zu können. dem Gewerbe- Unfallversicherungsgesetz zählt die Erhöhung der Rente erst von dem Tage, an dem das Oberversicherungsamt den Antrag den Parteien zustellt, das geschah indessen erst am 15. Januar 1913.
Baumaterial erweisen.
Aus aller Welt.
Nach
daß die Kläger zu der von ihnen im Laufe des Jahres geleisteten Sonntagsarbeit einen Zuschlag von 40 Proz. des Die Not und die Drangjal des Krieges sollen dem feindlichen Rohnes erhalten. As infolge dieses Urteils die geleistete Staate nicht erspart werden; sie dienen recht eigentlich dazu, feine Sonntagsarbeit in jedem Einzelfalle festgestellt wurde, zeigte Energie zu brechen und seinen Willen zu bewältigen. Was gibt das Völkerrecht hier( gegen den Bolkskrieg) dem sich, daß viele Kläger erheblich höhere Beträge zu bekommen ugreifer für Waffen in die Hand? Bluntschli sagt, nachdem er hatten als sie forderten. In der gestrigen Sitzung der Kammer 5 des Gewerbegerichts, beklagt hat, daß der Krieg 1870/71 eher Beispiele für die hergebrachte Härte der Kriegsschreden geliefert, als eine humanere to wieder 107 lagen gegen die B. E. W. zur Verhandlung Pragis eingeführt habe:" Alle diese Erfahrungen bekunden den standen, legte der Vertreter der Beklagten das Urteil des terroristischen und leidenschaftlichen Grundcharakter unseres Zeit- Landgerichts vor und bemerkte, die beklagte Firma sei bereit, in alters, welcher der künftigen Menschheit vermutlich einen ähn- Konsequenz dieses Urteils den Klägern die Entschädigung in Höhe lichen Eindruck zurüdlassen wird, wie der Dreißigjährige Krieg des Lohnes für die Urlaubszeit zu zahlen. Sie habe die Beträge beden folgenden Geschlechtern erschienen ist." Man könnte als Er- reits abgeschickt ohne Rücksicht darauf, ob sie höher oder niedriger widerung darauf zu bedenken geben, daß der Schreden als eine feien als bei Berechnung des Zuschlages für die geleistete SonntagsBoykottierung eines Konsumentenvertreters. berhältnißmäßig mildere Prozedur erscheint, um Volksmassen, die arbeit. Die Vertreter der Kläger wollten sich anfangs mit Wir lesen in den„ Berl. Neuesten Nachrichten":" Auf eine im geregelten Rechtszuständen des Friedens entrückt wurden, in dieser Erledigung der Sache nicht einverstanden erklären, sondern Botmäßigkeit zu erhalten; daß die Menge, sobald sie, leidenschaft- einen neuen Termin beantragen, um die Klageforderungen unter lich erregt, Gewalt gegen Gewalt jetzt, in der Unberechenbarkeit Berücksichtigung der geleisteten Sonntagsarbeit zu erhöhen. Sie Ariege neue und doch alte, an Wahlzeiten erinnernde Methode zur ihrer Ausschreitungen nur gezügelt werden kann, wenn ihrem meinten, da dieser Berechnungsmodus ja auf Veranlassung des Ver- Bekämpfung unbequemer Gegner find die Milchinteressenten in Barorismus gegenüber sehr drastisch wirkende Mittel zur An- treters der Beklagten anerkannt worden sei, so hätten die Kläger Bell im Wiesenthal( Baden) verfallen. Ihr Versuch, den Milchpreis wendung gelangen. Werden Einzelne dadurch hart betroffen, daß keinen Grund, auf die ihnen hiernach zustehenden Mehrforderungen von 24 auf 26 Pf. zu schrauben, scheiterte an den Widerstand der Vertreter des Kriegsausschusses für Konsumenteninteressen, die mur an ihnen ein warnendes Exempel statuiert wird, so sind dieselben ge- zu verzichten. für 25 Pf. zu haben waren. Dementsprechend wurde in der Preistvig tief zu beklagen; aber dem Ganzen geschieht in der an ihnen prüfungsstelle beschlossen. Am anderen Tage erhielt der Vorsitzende geübten Strenge eine heilsame und schonende Wohltat. Wo der der Verbrauchervereinigung von seiner bisherigen Milchlieferantin, Wolfskrieg zum Ausbruch gelangt, da wird der Terrorismus zu der Landfrau Zimmermann, bereits die Nachricht, daß er feine Milch mehr bekommen könne. Ganze vier Wochen hindurch hat er trok seiner vier Kinder tatsächlich auch fast feine Milch erhalten. Es handelt sich also um eine offenkundige Maßregelung cincs pflichtgetreuen Preisprüfers."
einem militärisch notwendigen Prinzip.
Not und Drangjal find militärisch notwendige Momente bei der Bekämpfung der feindlichen Energie. Die Finanzkraft des Gegners ist zu einem unendlich wichtigen relativen Kriegsmittel geworden; fie beruht wesentlich auf dem Wohlstande und der Steuerfähigkeit der Staatsangehörigen; ihre Abschwächung gehört zu den KriegshandTungen, welche bald indirekt den militärischen Sieg vorzubereiten, bald den taktischen Erfolg zu einem wirkungsvollen Momente dem Willen des Feindes gegenüber zu steigern haben. Die Schonung der eigenen Kriegsmittel ist militärisch geboten; die Nachhaltigkeit der felben verbürgt allein die Fähigkeit, sich allen Chancen des Kriegsglückes gewachsen zu zeigen. Der Reichtum ist zu einer spezifischen Eigentümlichkeit der französischen Nation geworden; sie fühlt eine Beeinträchtigung desselben als einen Angriff gegen eines ihrer Lebenselemente. Es kann mit Bestimmtheit ausgesprochen werden, daß die Entziehung größerer Kapitalien, wie sie z. B. durch die Erhebung der Kontributionen in der Touraine erfolgte, der Geneigtheit, dem Abschluß der Friedenspräliminarien zuzuftininien, einen zuneh mend breiteren Boden gewann. Wenn es sich nur darum handelte, in einem harmädigen Kampfe den Frieden zu erzwingen in einem nahme entgegenführten, durfte man da auf eine Waffe verzichten, Kampfe, dessen Ansprüche die eigene Macht nach und nach der Abderen Wirksamkeit gemäß der obwaltenden Kriegslage vorauszu
fchen war?
tommen.
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Nach einer Beratung des Gerichtshofes erklärte der Vorsitzende, Magistratsrat Schulz, die Kammer habe nach Kenntnisnahme von dem Landgerichtsurteil keine Veranlassung, von ihrem zuletzt eingenommenen Standpunkt: Entschädigung nach Maßgabe der geleisteten Sonntagsarbeit, abzugehen. Besonders müsse sie deshalb daran festhalten, weil die Entschädigung nach Maßgabe der Urlaubszeit nicht in Einklang zu bringen sei mit§ 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches . Dieser Paragraph besagt:„ Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden."
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Um den Klägern neue Termine und umständliche Beweisführungen zu ersparen, einigten sich deren Vertreter mit dem Vertreter der Gegenpartei- der sich das Recht des Widerrufs nach dahin, daß alle Kläger, Rücksprache mit der Direktion vorbehielt die nach dem Standpunkt des Gewerbegerichtsurteils mehr zu bekommen hätten, als sie ursprünglich forderten, außer ihrer Forderung noch die Hälfte des Mehrbetrages erhalten. Die Kläger aber, deren Forderung höher iſt, als der Betrag, der ihnen nach Maßgabe der geleisteten Sonntagsarbeit zusteht, erhalten nur diesen Betrag.
Man sieht hieraus, daß manche Landwirte ihre früheren Kampfmittel auch jetzt nicht scheuen, wenn es sich um die Wahrung ihrer Interessen handelt. Mit welchem Recht verlangen sie dann, daß die anderen Rücksicht walten lassen!
Deutsche Farben für den„ Union- Jack". In der„ Tägl. Rundschau" wird folgende ergößliche Geschichte erzählt:„ gu Amerika erregt ein gegenwärtig vor dem Zundesdistriktsgericht anhängiger Prozeß, der die englische Farbennot grell beleuchtet, große Heiterfeit. Die Syndicate Bublishing Co. in
New York hatte, der Deutschen Chemiker- Zeitung" zufolge, An fang des vorigen Jahres von der englischen Regierung den AufHundewartung als kaufmännisches Lehrfach". trag bekommen, mehrere hunderttausend Union Jacks, also englische Eine merkwürdige Auffassung von den zu erwerbenden Schiffsflaggen, zu liefern. Im Kontrakt war ausgemacht, daß die fafturwarenhändler Aloys Steinbod, gegen den eine den Auftrag zur Lieferung, und am 23. Juni vorigen Jahres langa Fähigkeiten eines weiblichen Lehrlings befundete der Manu- Flaggen mit deutschen Farbstoffen bedruckt sein sollten. Die ShuLehrlingsklage vor der 5. Kammer des Berliner Kaufmanns- ten 12 000 Union Jad in Kanada , dem Lieferungsort, an. Die gerichts verhandelt wurde. englischen Sachverständigen fanden aber heraus, daß die Flaggen mit amerikanischen und nicht mit deutschen Farben bedruckt waren, und so wurden die Union Jad prompt zurückgesandt. Darauf schrieb die Syndicate Bublishing Co. an die Fahnenfabrit, sie verzichte auf diese und jede weitere Lieferung. Die Firma flagte nun wegen Kontraktbruches, wobei sie geltend machte, die Syndicate Bu blishing Co. habe ganz genau gewußt, daß Mangel an deutschen Farben herrsche und man daher gezwungermaßen zu„ haltbaren" amerikanischen Farben habe greifen müssen. Die Syndicate Publishing Co. erhob Widerklage auf Schadenersaz. In der jetzt eingetroffenen Antwort auf diese Gegenklage macht die Fahnenfabrik den Einwand, die Fahnen seien im Sinne des Kontraftes mit„ haltbaren Farben" hergestellt und glichen in jeder Beziehung den Mustern, die vor Abschluß des Kontraktes vorgelegt seien. Sie fordert daher Abweisung der Gegenklage und Verurteilung der Syndicate Publishing Co. zu Schadenersatz. Der Prozeß dürfte sich noch lange hinziehen. Jedenfalls ist die ganze Angelegenheit nicht nur ein glänzendes Zeugnis für die deutsche Farbenindustric, sondern auch ein prächtiger Treppenwitz der Weltgeschichte."
St. hatte dem Lehrmädchen Anna D. von ihrer einen MonatsDer Entschluß zum Kriege tann angesichts der Schrecken, die er mit sich bringt, nur unter Bittern und Beben gefaßt werden. Ift er bergütung 8 M. für erlittenen Schaden" in Abzug gebracht. Diesen aber gefaßt, so müssen auch seine Konsequenzen in vollster Klarheit Schaden begründet er wie folgt: Zu den Obliegenheiten des Lehrund ohne alle Scheu gezogen werden. Sie sind eben furchtbar; des- mädchens gehörte es, allabendlich den Teckel" Kusch" ein wenig in halb möge die Vermeidung der Kriege, als der grausamsten Geißel der frischen Luft spazieren zu führen. Eines Abends erregte bei der Völker, mit allen Mitteln eines allseitig entwickelten und aner- usch" das faltenreiche Kleid einer vorübergehenden Dame Aergerkannten Völkerrechts angestrebt werden. Ist der Krieg aber da, dann nis, und in seinem Zorn riz das Tier „ kurzerhand" ein Stück vom können nur die Gebote der militärischen Notwendigkeit zur Geltung Rod los und biß es entzwei. Diese Schnelljustiz fand nicht die Billigung des ordentlichen Richters, und der Beklagte als der HundeDie Steigerung der durch eine verstärkte Waffenwirkung aus- befizer mußte 8 M. Schadenersatz leisten. Diese 8 M. wollte er auf zuübenden Gewalt bildet die selbstverständlich bestimmende Ten- das Lehrmädchen abwälzen. Anna, die" Kusch" schon lange genug benz für jede Fabrikation von Kriegswaffen. Welchen Weg dieselbe wartete, hätte seine Muden kennen und besser auf ihn aufpassen Der Beklagte sah wohl das Aussichtslose seines Standdemnächst einschlagen wird, wohin sie gelangen kann, läßt sich im müssen. boraus gar nicht ermessen. Ein gegenseitiges Ueberbieten mit punktes ein, denn er zog es vor, zum Termin gar nicht zu erscheinen Erfindungen hat weit über das hinausgeführt, was früher als und Versäumnisurteil gegen sich ergehen zu lassen. entsetzlich und verdammungswürdig angesehen wurde. Ketten fugeln, glühende Kugeln und Bechkränze, die noch immer als verbannt selbst in den neuesten Bearbeitungen des Völkerrechts figurieren, sind längst in die Rumpelkammer der Arsenale resp. der Archive gewandert. Die Projektile, welche die Artillerie in der Gegenwart verschießt, bringen da, wo sie treffen, biel großartigere Verheerungen zustande, als jene veralteten Geschosse es jemals vermochten; Torpedos räumen gründlicher auf, wie irgendwelche Urteil sorgsam nachzuprüfen, dem Verletzten Simulation an angeblich jetzt herrschenden Modeunfug wandte und energische Maß
früher angewendete Zerstörungsmittel.
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Simulationsriccherei.
Schwierig ist oft die Festsetzung des Prozentsatzes der infolge eines Unfalls eingetretenen Verminderung der ErwerbsLeider gibt es noch immer Aerzte, die dieser fähigkeit. Schwierigkeit nicht Herr werden können, und statt ihr eigenes dichten. Von einem solchen Fall berichten wir nachstehend. Erst das Reichsversicherungsamt hat den durch ärztlichen Mangel an Fähigkeit dem Verlegten zugefügten großen Schaden in etwas beseitigen können.
Gegen die neue Mode. Der Verband Westmark der Deutsch
7. Armeekorps in Münster eine Eingabe gerichtet, die sich gegen den böltischen Partei hatte an das stellvertretende Generalfommando des nahmen zu dessen Bekämpfung verlangte. Das stellvertretende Generalfommando hatte diese Eingabe dem preußischen Kriegsminifterium weitergegeben zur Erwägung, ob für das ganze Reich solche Maßnahmen einheitlich getroffen werden können. Laut Konf
Wer über ein großes Schlachtfeld hinweggegangen und wen all das Grausen, das ihm von dori entgegenstarrt, im tiefsten Innern seines Gemüts erschütterte, der wird erneute Kraft und Erhebung in dem Gedanken gefunden haben, daß der ganze tragische Ernst der Ein Maurer erlitt im Oftober 1903 durch Betriebsunfall einen hat der Verband jetzt vom stellvertretenden Generalfommando folmilitärischen Notwendigkeit hier gewaltet, und daß eine berechtigte Bruch der Wirbelsäule und beider Vorderarme sowie schwere nervöse genden Bescheid erhalten:" Laut Mitteilung des Kriegsministeriums Leidenschaft hier ihr Werk getan hatte. Er wird die Träger des Störungen. Der Verletzte bezog zunächst jahrelang die Voll- ist borgesorgt, daß die Herbst- und Wintermode Roten Kreuzes als Boten der Humanität willkommen heißen und rente. Im Jahre 1908 nahm ärztliches Gutachten an, eine eine andere Richtung einschlägt." Die Rente wurde auf in ihrem Hilfe und Erleichterung spendenden Tun sich des innigen wesentliche Besserung sei eingetreten. Ein französisches Flugzeug nebst Insassen verbrannt. Ueber Zusammenhanges mit Bestrebungen freudig bewußt werden, die 90 Pro3. herabgefegt. Bereits im Jahre 1910 stellte sich eine über den Streit der Nationen hinaus in der Anerkennung von offenbar schwere Verschlimmerung des Zustandes des verletzten Saint Denis fing ein mit zwei Insassen besetztes Flugzeug in der Menschenwürde bei Freund und Feind ihre veredelnde Befriedi- Maurers ein. Ihm wurde die Hilflosenrente in Höhe von Luft Feuer und stürzte ab. Hinzueilende fanden den Apparat durch des vollen Jahresarbeitsverdienstes das und die Insassen schon völlig verbrannt. gung finden. Ihm wird aber niemals der Gedanke auftauchen, daß 80 Proz Arbeiterversicherung zusich vor seinen Augen der Att eines zivilisierten Krieges" voll- Schiedsgericht für der Nordöstlichen BauDie Commerzeit in Norwegen . Beranlassung Wie Intelligenssedler" Auf ziche. Die ganze Hohlheit dieses Begriffs, welcher mit seinen gesprochen. der Verletzte dann halbamtlich mitteilt, bereitet die norwegische Regierung einen Ge von Konsequenzen die freie Tat der Leidenschaft in ihrer furchtbaren gewerksberufsgenossenschaft wurde Nun schentwurf über die Einführung der deutschen Sommerzeit vor, Notwendigkeit nach Maß und Elle der Doktrin zuschneiden möchte, ben Vertrauensärzten der Genossenschaft untersucht. Der Arzt verstand das Leiden wozu ein Beschluß des Storthings nötig ist, um, wie beabsichtigt sette die Simulationsriecherei ein. würde als inhuman geradezu abstoßen und verleben. Er nahm daher Simulation wird, gleichzeitig mit Schweden und Dänemark die neue SommerJa, wenn die militärische Notwendigkeit überall so glimpflich des Unglücklichen nicht zu beurteilen. Das Schieds, zeit einzuführen. und derartig mit dem Handschuh des Rechtsschutzes angetan auf- an und hielt 20 Broz. Rente für ausreichend. zutreten vermöchte, da würde man den Entschluß, Krieg führen zu gericht für Arbeiterversicherung hörte noch den Prowollen, mit leichterem Mute fassen! Dem ist aber leider durchaus fessor Weber. Dieser ließ sich auch von dem Simulationswahn ein- Montag mittag. Im Westen und längs der Rüfte noch größtenteils fangen, meinte aber, eine Beschränkung der Erwerbsfähigkeit auf heiter und trocken, in den Tagesstunden ziemlich warm; im östlichen Binnen. nicht so, und tann es nie und nimmer werden. 50 Proz. liege vor. Das Schiedsgericht ſetzte die Rente auf lande bis etwa zur Dder etwas fühler, überwiegend bewölkt und ver nur 20 proz. fest. Auch diese Beschränkung der Rechte des Ver- schiedentlich leichte Regenfälle.
Die unbedingte Freiheit der militärischen Aktion im Kriege ist eine unerläßliche Voraussetzung für den militärischen Erfolg.( 2)
Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis