Vereinbarung für die Flugzeugbetriebe in Johannisthal . Zwischen dem Verband Berliner Metallindustrieller und dem Deutschen Metallarbeiterverband sowie dem Deutschen Holzarbeiter berband namens der übrigen auf dem Flugplag vertretenen Gewertschaften ist folgende Vereinbarung zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in den Flugzeugbetrieben in Johannisthal abgeschlossen worden.
alle Unverheirateten über 19 Jahre, die nicht Haushaltungsvorstände find, eine solche von 16 Pf. für die Stunde, jedoch nur insofern und insoweit der Stundenverdienst 1,30 M. nicht übersteigt.
Bersonen unter 19 Jahren sind von der Teuerungszulage ausgeschlossen.
Gerichtszeitung.
Betrugsprozeß gegen Krawatten- Steinberg. In der erneuten Verhandlung des im Mai vertagten Personen, die neu eingestellt werden, erhalten die Teuerungs- Prozeffes gegen den Kaufmann Adolf Steinberg und seine zulage erst nach sechs Arbeitstagen und nur, sofern das Arbeits- Ehefrau Gertrud Steinberg wurde gestern, am zweiten Ververhältnis fortgesetzt wird, dann allerdings mit rückwirkender Kraft. handlungstag, fortgefahren.
§ 1. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit soll 51 Stunden § 12. Wo bessere als in dieser Vereinbarung vorgesehene Arbetragen. § 2. Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit soll zwischen 7 Uhr beitsbedingungen bestehen, dürfen sie nicht verschlechtert werden.
morgens und 5 Uhr abends liegen.
An Sonnabenden sowie am Tage vor Weihnachten soll die Arbeitszeit spätestens um 2 Uhr nachmittags enden. Für Lohnarbeiter tritt hierbei für den Tag vor Weihnachten, sofern er nicht auf einen Sonnabend fällt, ein Lohnausfall nicht ein.
§ 3. Wird in Doppelschicht gearbeitet, so arbeitet die erste Schicht von 6 Uhr morgens bis 3 Ühr nachmittags, die zweite Schicht bon 3 Uhr nachmittags bis 12 Uhr nachts.
§ 11. Wünsche und Beschwerden der Arbeiterschaft werden durch Die Vernehmung einer großen Zahl Zeuginnen, die teils von den Arbeiterausschuß des jeweiligen Betriebes vorgebracht. Dieser der Staatsanwaltschaft, teils von den Angeklagten ins Feld geführt Ausschuß übernimmt auch die Beilegung von Unstimmigkeiten, die wurden, um über ihre mit Steinbergs Krawatten- Nähschule gesich etwa aus dieser Vereinbarung ergeben. machten Erfahrungen zu berichten, ergab im wesentlichen immer wieder dasselbe Bild. Die Staatsanwaltschaft, die durch Berufung gegen das für Steinberg auf zwei Jahre Gefängnis und für die Ehefrau auf drei Monate Gefängnis lautende Schöffengerichtsurteil eine noch schärfere Bestrafung erreichen will, sucht zu beweisen, daß Steinberg und Frau in betrügerischer Absicht den Lehrdamen ihrer Krawatten- Nähschule durch verlockende Das Koalitionsrecht der Eisenbahntechniker. Im Juli 1912 war Annoncen im ,, Lokalanzeiger" und in der Morgenpost" und auch ein bei der Kgl. Eisenbahndirektion in Essen beschäftigtes Mitglied mündlich übertriebene Versprechung gemacht haben. Die Ange= des Bundes der technisch- industriellen Beamten gemaßregelt worden, klagten, die von ihrer Berufung die Freisprechung erwarten, da es der Aufforderung, aus seiner Organisation auszutreten, nicht stüßen sich auf Zeuginnen, die ihnen bekunden, daß sie von weitnachgekommen war. Die damals vom Bund an den preußischen gehenden mündlichen Versprechungen nichts wissen, mit dem UnterSonnabends arbeiten die Schichten von 6 Uhr morgens bis Eisenbahnminister eingelegte Beschwerde blieb nicht nur erfolglos, richt zufrieden sein konnten und nachher einige Zeit hindurch auch 12 Uhr mittags und von 12 Uhr mittags bis 6 Uhr abends. sondern es erging fogar alsbald für die im preußischen Eisenbahn- Arbeit von Steinberg erhielten. Steinberg und Frau verfolgen die Am Tage vor Weihnachten, Ostern und Pfingsten arbeiten die dienst beschäftigten Techniker ein allgemeines Koalitionsverbot. Durch Beweisaufnahme in allen ihren Einzelheiten mit gespanntester AufSchichten je vier Stunden, so daß die Arbeitszeit spätestens um ein geheimes Rundschreiben vom 12. Oftober 1912, das den sämt- merksamkeit und halten für sämtliche als Zeuginnen vernommenen 1 Uhr nachmittags beendet ist. Für Lohnarbeiter tritt hierbei ein lichen technischen Angestellten zur Kenntnis vorgelegt worden war, Lehrdamen eine Sammlung von Verträgen, Zeugnissen, ArbeitsLohnausfall nicht ein. wurde ihnen untersagt, dem Bund der technisch- industriellen Beamten zetteln und anderen schriftlichen Belegen bereit, um sofort mit deren Jede Schicht hat je eine stündige Pause, die in die Arbeitszeit oder dem Deutschen Technikerverband als Mitglieder anzu- Vorlegung eingreifen zu können. Das Einerlei der Vernehmungen eingerechnet wird. gehören, da die beiden Organisationen das gewerkschaftliche wurde nur selten durch eine Aussage unterbrochen, die zu dem Für die zweite Schicht( Nachtschicht) wird ein Aufschlag von Mittel gemeinsamer Arbeitseinstellung als zulässig in ihren Sagungen Bild des Steinbergschen Geschäftsbetriebes einen neuen Strich hin5 Pf. für die Stunde gezahlt. vorgesehen hatten. Kurze Zeit darauf wurde dieses Verbot gegen zufügte. Eine Beugin befundete, Frau Steinberg habe es ihr § 4. Die Einteilung der Arbeitszeit für Startmannschaften über dem Deutschen Technikerverband wieder aufgehoben, nachdem schriftlich gegeben, daß die 20 M. Lehrgeld zurückgezahlt werden erfolgt nach den jeweiligen Bedürfnissen. Auch hier soll jedoch die er für alle in den Betrieben der Gemeinden und des Staates be- sollten, wenn sie nach Beendigung der Lehrzeit drei Monate zur regelmäßige Arbeitszeit nach Möglichkeit 51 Stunden wöchentlich schäftigten technischen Beamten auf das Recht gemeinsamer Kündi- Bufriedenheit gearbeitet hätte. Die Arbeit bei Steinberg dauerte nicht überschreiten. gung und Arbeitsniederlegung ausdrücklich Verzicht geleistet hatte. aber für sie nur kurze Zeit, weil man fand, daß sie nicht zur Zu§ 5. Bei Arbeitsmangel soll, bevor Entlassungen stattfinden, Das Verbot der Bundeszugehörigkeit blieb natürlich bestehen, ebenso friedenheit arbeitete. Eine andere Zeugin erzählte, fie sei von Frau wenn die Betriebsverhältnisse es gestatten, zunächst die Arbeitszeit wie den Eisenbahnarbeitern eine Teilnahme an den freien Gewerk- Steinberg, ehe sie nach Beendigung der Lehrzeit das übliche Lehrverkürzt werden. Mit dem Arbeiterausschuß wird hierüber Rückschaften" untersagt war. zeugnis erhielt, aufgefordert worden, in ein Buch einzutragen, wie sprache genommen. fie mit dem Unterricht zufrieden war. Der Angeklagte Steinberg wies vor Gericht wiederholt darauf hin, daß seine Frau einen„ behördlichen Unterrichtserlaubnisschein" habe. Das veranlaßte den Staatsanwalt zu der Mitteilung, Steinberg sei wegen eines gegen ihn selber ergangenen Unterrichtsverbotes mit zwei Geldstrafen von je 300 m. belegt worden und habe eine dieser Strafen durch vier Wochen Haft verbüßt. Durch Bekundungen von Geschäftsleuten, die bei Steinberg verkehrt hatten, wollte dieser beweisen, daß nach ihren Beobachtungen bei ihm alles ordnungsgemäß zugegangen sei. Mitunter brachte eine Episode etwas Abwechselung in die Beweisaufnahme. So erfuhr man, daß Steinberg den Segelsport betreibt, sogar Unterricht darin gibt und Vor[ ibendereines Jachtklubs gewesen ist. Der Staatsanwalt äußerte seine Verwunderung darüber, daß Steinberg, der den Offenbarungseid geleistet habe, sich den teuren Segelsport leisten könne. Steinberg antwortete, er sei als Eisbahnpächter in einem Schadenersatzprozeß zu 157 000 m. berurteilt worden, die er natürlich nicht zahlen könne. Bezüglich seines Nähschulbetriebes erwähnte er im Laufe der Verhandlung auch wieder die früheren Angriffe des„ Borwärts" gegen ihn, wohl in der Hoffnung, hiermit Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.
§ 6. Bei der Einstellung erhalten für die Stunde: Dreher
Klempner
Schweißer
85 Pf.
85
"
Kupferschmiede
85
85
Werkzeugmacher
85
Sattler
85
Tapezierer.
85
Maschinenarbeiter( Eisen)
80
Schlosser
80
Schmiede
80
Spleisser
80
•
Bootsbauer
80
•
Maschinenarbeiter( Holz)
80
Stellmacher
80
Tischler.
80
Bimmerer
80
Maler und Lackierer
80
Hilfsarbeiter bis 18 Jahre
50
Hilfsarbeiter über 18 Jahre 60
Arbeiterinnen über 18 Jahre 45 Arbeiterinnen bis 18 Jahre 40
§ 7. Neueingestellte Arbeiter erhalten nach sechs Arbeitstagen ſofern das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird, mit rückwirkender Straft für die Stunde, und zwar:
Dreher
Nun sollte man annehmen, daß diese mit dem Roalitionsrecht unvereinbare Ausnahmebehandlung des B. t. i. B. und der freien Gewerkschaften im Zeichen des Burgfriedens endlich verschwinden würde. Die Bundesleitung richtete deshalb im Februar d. J. eine entsprechende Anfrage an den Minister der öffentlichen Arbeiten, das Ergebnis des Schriftwechsels war schließlich folgender Bescheid: Königl. Eisenbahn - Direkt. Berlin W 35, 23. März 1916 Schöneberger Ufer 1-4
G. Nr. 2 Z 32/198
Auf das Schreiben vom 7. d. Mis. A. C. An den Richtlinien für die Zugehörigkeit der Staatseifenbahn- Bediensteten zu Berufsvereinigungen hat sich nichts geändert. Danach ist es den Bediensteten nicht gestattet, Vereinen oder Verbänden anzugehören, die die Arbeitseinstellung als zuläffiges Kampfmittel erachten oder unterstützen. gez. Rüdlin.
An den
"
hier NW 52
Werftstraße Nr. 7
Die Deutsche Industriebeamten- Beitung", das Drgan des Bundes der technisch- industriellen Beamten, der wir diese Darlegung entnehmen, macht dazu folgende Ausführungen:
Gindruck auf das Gericht zu machen.
Kriegswucher.
Dieser Bescheid stimmt inhaltlich mit der seit Januar d. J. Etwas teuer für die Verkäuferin stellte sich das Pfund Kalbsals" Reform" der Arbeiter- Dienstordnung der Preußisch- Heifischen schnibel, welches die Fleischwaren händlerin Schmei Staatseisenbahnen und mit den im Landtag vom Minister von Breiten- gel in Schöneberg eines Tages an eine Dame verkauft hat. bach abgegebenen Erklärungen überein. Die bielgerühmte Neu- Während ihr das Fleisch von der Stadt zu 2,70 M. für das Pfund orientierung müßte demnach nicht von der Regierung, sondern von geliefert wurde, stellte sie den Verkaufspreis für das Pfund Kalbsden Gewerkschaften vorgenommen werden, indem diese auf ein schnißel auf 5 M. In diesem Verfahren erblickte das SchöffenGrundrecht, auf das Recht der Arbeitseinstellung, verzichten sollen. gericht Berlin- Schöneberg einen sogenannten KriegsDer Bundesvorstand denkt selbstverständlich nicht daran, in wucher und verurteilte die Angeklagte zu 150 M. Geldstrafe. dem von der preußischen Eisenbahnverwaltung gewünschten Sinne Dazu tritt noch eine Ordnungsstrafe bon 10 M., weil sie in ihrem umzulernen". Gegenüber den Bundesmitgliedern ist die Zumutung Betriebe ein Preisverzeichnis nicht ausgehängt hatte. umso schärfer zu verurteilen, als hier im äußersten Falle keine plögliche Arbeitseinstellung, sondern lediglich die solidarische Kündigung Zum Prozeß Volksfürsorge" gegen Kapp. der Dienstverträge in Frage kommt. Die auf Privatdienstvertrag tätigen In dem gestrigen Bericht über die Verhandlung vor dem Eisenbahntechniker stüßen sich also lediglich auf ihren fündbaren An- Kompetenzkonflitthof ist das Kuratorium der öffentlich- rechtlichen stellungsvertrag, wenn sie es ablehnen, von ihrem Kündigungsrecht Lebensversicherungsanstalt bei der ostpreußischen Landschaft abgeebensowenig abzugehen, wie etwa die Eisenbahnbehörden ihrerseits fürzt als Kuratorium der Landschaft bezeichnet. Um einem Mißauf das Recht der Entlassung verzichten wollen. Das Verbot der verständnis vorzubeugen, das ja allerdings durch die früheren MitBundesmitgliedschaft ist nach alledem nicht nur eine Beschränkung teilungen ausgeschlossen sein dürfte, sei ausdrücklich der eigentliche § 8. Für Verladen und Verpacken auf dem Bahnhof werden des Koalitionsrechtes, sondern die Beseitigung jeder Vertrags- Titel des Kuratoriums festgestellt.
Klempner
90 90
Kupferschmiede
90
Werkzeugmacher
90
Sattler
90
Maschinenarbeiter( Eisen) 85 .
"
Schlosser
85
"
Schmiede
85
Spleisser
85
Bootsbauer
85
Maschinenarbeiter( Holz)
85
Stellmacher
85
Tischler.
85
Zimmerer
85
Maler und Lackierer
85
10 Pf. Quichlag für die Stunde gezahlt.
10 10 10 10 10 10 10 10 10
§ 9. Afforde sollen so bemessen werden, daß ein Arbeiter mittlerer Leistungsfähigkeit unter normalen Vorhältnissen mindestens 20 Broz. über seinen Stundenlohnfaz verdienen tann.
Bei neuen Attorden wird mindestens der jeweilig vereinbarte Stundenlohn gezahlt.
gleichheit.
Der Bescheid der Eisenbahnbehörde hat dennoch auch sein Gutes; er zerstört falsche Illusionen, die vielfach lähmend auf die Gewert schaftsbewegung wirken."
Aus der hier berichteten Haltung des Bundes zur Frage des Streifrechtes geht auch unzweideutig hervor, daß die Bundesleitung § 10. Für die Dauer der Teuerung erhalten vom 11. Mai 1916 mit den kürzlich aus tiel berichteten Verschmelzungsversuchen der ab bis auf weiteres alle in den Betrieben beschäftigten Haus- Technikerverbände, in denen ein solcher Verzicht vorgesehen war, haltungsvorstände eine Teuerungszulage von 22 Pf. für die Stunde, nichts zu tun hat.
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