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Gewerkschaftliches.

Berlin   und Umgegend.

Aus dem Kriegsausschuß für die Metallbetriebe

Groß- Verlins.

Eine Kommission aller bei der Firma E. u. Sch.. beschäftigte: Arbeiter wünscht den Kriegsschein aus folgenden Gründen: Die Ar­beiter haben längere Zeit mehrere Ueberstunden pro Tag gemacht und wollten dies in Zukunft nur, wenn für die Ueberstunden noch ein besonderer Zuschlag gezahlt wird. Da aus den Lohnlisten festgestellt wird, daß die Stundenverdienste der Arbeiter dieses Betriebes bereits jezt erheblich über das gegenwärtig übliche Maiz hinausgehen, wurde das Verlangen der Arbeiter nicht als berechtigt anerkannt und die Ausstellung eines Kriegsscheins abgelehnt. Lediglich für die im Lohn beschäftigten Hilfs, arbeiter sollen die Löhne im Betrieb nochmals Gegenstand

Blaze ist.

einer Verhandlung sein, da hier wohl eine Aufbesserung am Von der Firma W. erscheint der Schlosser St. und will einen Kriegsschein, weil er zu wenig Lohn erhält. Vor furzen war dem Schlosser schon Zulage versprochen, diefe aber nicht gezahlt worden. Die Sache wird durch Aussprache dahin er ledigt, daß St. nunmehr die versprochene Zulage erhält, und zwar auch für die zurückliegenden Wochen. 33 Revolverdreher und Werkzeugmacher der Firma 2. wollen den Kriegsschein wegen zu geringen Lohnes. Ge fommt zu einer Verständigung dahin, daß zunächst eine allgemeine Auf­besserung aller Akkorde erfolgt, und bei den Preisen, die dann noch nicht zeitgemäßen Verdienst ermöglichen, sollen weitere Bulagen erfolgen.

Der Einrichter W. von der Firma St. Söhne wünscht einen Kriegsschein, weil er zu wenig verdient. Es wird festgestellt, daß der Verdienst wirklich zu gering, und da die Firma nicht bereit ist, den Verdienst zu erhöhen, erhält der Mann den Kriegsichein.

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die Taffrage zu richten. Die Anflage hat meiner Ansicht nach sich selbst besser gerichtet, als sie durch einen von uns gerichtet werden könnte." Bebel: Ich schließe mich dem an." Hepner: Ich gleichfalls." Damit waren die Plädoyers beendet.

Bekanntlich verurteilte das Gericht die Genossen tros des Er­gebnisses der Verhandlung.

fret und unbehindert gewählten Vertretern bestimmt empfunden werden. Das ist heute noch viel weniger möglich als unter dem Sozialistengeseh, das ist aber heute weit notwendiger, als in den zwölf Jahren der Herrschaft des Gesches zur Bekämpfung der ge­meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie. Denn so schwer damals auch die Lage der Partei war, so war sie trok heute innerlich weit mehr gefestigt, die verantwortlichen Personen burger Residenzboten", Hermann Friz Schwehnert, bor  mancherlei Unstimmigkeiten und Mißtrauen, doch im Vergleich zu Am 1. und 2. Dezember 1904 war der Redakteur des Olden­waren von weit stärkerem Vertrauen getragen, als das heute der der ersten Etraftammer des Oldenburger   Landgerichts wegen Be­Fall ist." leidigung des oldenburgischen Justizministers angeklagt. Gs han­Der General anzeiger für Gotha" bemerkt zu dem delte sich um den bekannten oldenburgischen Spielerprozeß. Es Vorschlag: fam zu heftigen Auseinanderseßungen zwischen dem Vorsitzenden, 1916"- aber die Hindernisse sind jetzt nicht geringer wie früher. Nechtsanwälten Dr. Sprenger( Bremen  ) und Dr. Herz Ein Parteitag war 1914 und 1915 so dringend nötig wie Landgerichtsdirektor Erk, und den Verteidigern, Ein Parteitag ist jest aber auch nicht soviel dringender wie in( Altona  ). Am zweiten Verhandlungstage erflärte Rechts den ersten beiden Kriegsjahren, daß man ihn auf Kosten aller anwalt Dr. Sprenger: Ich habe die Beobachtung gemacht, demokratischen Vorbedingungen herbeiführen müßte. Oder muß daß ich als Verteidiger in dieser Sache persönlichen Verlegungen Braucht die Fraktionsmehrheit besondere Vollmachten? Dazu hat der Ausübung meiner Amtspflichten nicht abhalten, wenn dadurch Was ist gefährdet, wenn der Parteitag jezt nicht kommt?| ausgesetzt bin. Diese persönlichen Verlegungen würden mich von man ja die Befugnisse des Parteiausschusses entsprechend zurecht- die Sache nicht geschädigt werden würde. Ich lege daher die Ver­frisiert. Oder denkt man die Einheit" der Partei und der Frak teidigung nieder." Rechtsanwalt Dr. Herz: Ich habe fol­tion, über die reichliche Krokodilstränen vergossen werden, durch gende Erklärung abzugeben: Sowohl im Laufe des Verfahrens als einen Mehrheits- Parteitag zu reparieren, der die pro- auch während der Hauptverhandlung ist eine Anzahl außergewöhn­grammwidrige Politik der Fraktion und die statutenwidrige Selbst, licher Maßnahmen und Entscheidungen ergangen, welche die Ver­Herrlichkeit des Parteivorstandes heilig sprechen soll? teidigung illusorisch machen. Die Verteidigung hat nicht die Ab­Ist es nichts anderes, was" Differenzen" erzeugte, als die ficht, ihr Amt fortzuführen, dessen tatsächliche Ausübung ihr un­Frage der Landesverteidigung, die in weitreichender Konsequenz möglich gemacht ist. Die Verteidiger erklären somit die Nieder­jest eben von den bayerischen Genossen dahin gelöst wurde, daß sie legung ihres Amtes." Die Verteidiger verließen darauf den im Landtag den Militäretat bewiigten? Soll und kann es einen Gerichtssaal. Schweynert wurde zu einem Jahr Gefängnis Parteitag geben, dann muß er alle Fragen unserer fünftigen Taktik verurteilt. behandeln, und er muß vor allem die Frage flar beantworten, ob die deutiche Sozialdemokratie der Politik der Kolb, Heine, Pens, Lensch, David, Südekum ausgeliefert werden soll wenn sie sich es bieten läßt. Und sie läßt es sich nicht bieten!

man?

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Unter solchen Umständen wäre ein so aufgezwungener Partei­tag vielleicht das letzte Mittel, der Mehrheitspolitik und der Taftit 16 Nieter der Firma Sch. in W. wollen den Kriegsschein wegen des Parteivorstandes noch ein paar Jahre das Leben zu fristen. zu wenig Verdienst. Da die Lohnlisten ergeben, daß der Verdienst Aber das wäre zugleich das beste Mittel, die Partei auseinander dieser Meter erheblich über dem allgemeinen Durd) zu sprengen. Wir halten die Partei für stark und widerstands. schnitt der Branche steht, wird die Erteilung eines Kriegsicheins fähig genug, daß selbst die Gewaltturen der Instanzen" und ihrer abgelehnt. Von der gleichen Firma erscheint der Dreher K. und Treiber ihrer ewig jugendlichen Gesundheit nichts anhaben fön­will einen Kriegsschein wegen zu wenig Verdienst. Es wird fest- nen. Aber jeden Heilmittelschwindel, auch den der Mehrheit", gestellt, daß sein tatsächlicher Verdienst erheblich höher ist, als er decken wir rücksichtslos auf!" angegeben, A. wird deshalb mit seinem Verlangen abgewiefen.

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Auch der Stoßer St. der gleichen Firma will den Kriegsschein, weil er wegen Krankheit die lange Fahrt von seiner Wohnung nach dem Betriebe nicht vertragen kann. K. soll ein ärztliches Attest vorlegen. Wenn dies feine Krankheit bestätigt, wird ihm der Kriegsschein erteilt.

Deutsches Reich  .

Deutsche   Textilarbeitsrfürsorge in einem neutralen Ort, In der Nachbarschaft von Aachen   liegt ein Dorf mit zirka 2800 Einwohnern: Neutral Moresnet  . Dicht daneben liegen die Dörfer Preußisch- Moresnet   und Belgisch- Moresnet. Bei den Friedensverhandlungen auf dem Wiener Kongreß   im Jahre 1815 ist das Dorf Neutral- Moresnet   feinem der angrenzenden Staaten zu geteilt worden. Seit dem Jahre 1816 bis zum Jahre 1841 wurde es von Preußen und Belgien   gemeinsam verwaltet. Seit diefer Zeit hat es aber Moresnet verstanden, sich dieser Verwaltung zu entziehen und hat an seiner Spite neben einem aus 10 Mitgliedern bestehenden Rate, einen Bürgermeister. Seit 1815 ist das Dorf also wenn auch mit gewissen Einschränkungen ein völlig felb­ständiges Gebiet und wird von seinen belgischen und preußischen Nachbarn auch als neutrales Gebiet geachtet und behandelt. N. Moresnet hat seine eigenen Geseze; dort gilt noch der Code Napoléon  ". Zur Rechtspflege sind die preußischen und belgischen Gerichte, je nach Wahl, zuständig.

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So forgenfrei und unabhängig das fleine Staatswesen nun hundert Jahre lang gelebt hat, so schwer wird es doch jezt auch von dem Kriege und dessen wirtschaftliche Begleiterscheinungen be­drückt. Der größte Teil seiner Arbeiterschaft findet im benachbarten Aachen   in der Textilindustrie Brot und Loan,

Zum Frankfurter   Konflikt.

Vom Vorstand der Sozialdemokratischen Partei des Agitations­bezirks Frankfurt a. M. erhalten wir mit dem Ersuchen um Veröffentlichung nachstehende Zeilen: Der Parteivorstand sagt in seiner Zuschrift zum Frankfurter  Konflikt u. a.:

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Das Bersammlungsrecht vor dem Reichsgericht. Am Montag hob das Reichsgericht einen vom Landgerich in Magdeburg   gegen den Parteisekretär Friedrich Henneberg  , genannt Holzapfel, gefällten Freispruch auf und verwies die Sache in die Vorinstanz.

eins in Magdeburg  . Er hatte auf den 5. Januar eine Sihung der Der Angeklagte ist Vorsitzender des Sozialdemokratischen Ver­Funktionäre des Vereins einberufen und zu diesem Zweck an die Vorstandsmitglieder, die Bezirksvertreter, die Kafierer und Einladungen erlassen. Auf der Tagesordnung stand ein Bericht 12 Gewerkschaftsbeam't e, insgesamt an 150 Personen, des Genoffen Landsberg   über die lekte Reichstagssizung, freie Aus­sprache und Verschiedenes. Durch eine Bekanntmachung des stell­bertretenden kommandierenden Generals des 4. Armeekorps war angeordnet worden, daß für die Veranstaltung von Versammlungen mindestens 48 Stunden zuvor die polizeiliche Genehmigung einzu­holen sei. Dies hatte der Angeklagte unterlassen. Das Gericht hat ihn freigesprochen, indem es seinen Ginwand anerkannte, daß es 1. Da der erweiterte Bezirksvorstand ein Flugblatt herausgab sich im vorliegenden Falle um eine öffentliche Versammlung im und im Bezirk verbreitete, in dem zum Boykott des Frankfurter   Sinne des Vereinsrechts nicht gehandelt habe, sondern um eine Barteiorgans aufgefordert wurde, beschloß die Streisorganisation Busammenkunft einer bestimmt begrenzten, auf 150 Köpfe fest­Frankfurt, ihren Bezirksbeitrag zurückzuhalten, damit nicht ihre Mittel gesezten Personenzahl, also um eine geschlossene Gesellschaft. Gegen noch zur Bekämpfung ihres Zeitungsunternehmens verwendet würden." das Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision ein­Dazu ist zu bemerken: Die Frankfurter   Organisation ver gelegt, in der sie Verkennung des Begriffs der Versammlung rügte. weigert dem Bezirksvorstand eine weitere Abführung der Pflicht nicht berücksichtigt sei der Charakter der Zusammenkunft. Auch beiträge, entgegen den flaren Bestimmungen des sei zu Unrecht unberücksichtigt geblieben, daß die 12 Gewerkschafts­Organisationsstatuts. Diese statutenwidrige Handlung, beamten kein besonderes Amt in dem Verein hatten. Gemäß dem hieß es an anderer Stelle nicht Parteizerstörung"?- wird nicht Antrag des Reichsanwalts, der die Revision in diesem Sinne ver­beffer, wenn sie durch die Worte zurückhaltung des Bezirksbeitrags" trat, ob das Reichsgericht das Urteil auf. freundlichst umschrieben wird. Das vom Parteivorstand erwähnte Flugblatt aber wurde nicht aus Mitteln der Bezirkskaffe bestritten. Damit fällt auch selbst das Erklärlicherscheinen" des Frankfurter  Vorgehens, wie es in der Zuschrift des Parteivorstandes heißt, in sich zusammen.

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2. Der seit Ausbruch des Krieges in der Höhe von 1200 m. pro Quartal vom P.-B. erhaltene Zuschuß reichte faum hin, um auch nur die abfolut notwendigen Ausgaben des Bezirksvorstandes zu bestreiten, die in den Einrichtungen des Bezirkssekretariats und der Bezirksorganisation gegeben sind. Juzwischen gingen die Juzwischen gingen die Einnahmen aus dem Bezirk mit jedem Quartal mehr zurück, ent sprechend der geringeren Mitgliederzahl. Der Parteivorstand sagt in feiner Zuſchrift:

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Das Fleisch in der Badewanne.

Der Schlächtermeister Paul Bo B, der seit 13 Jahren in der Novalisstraße ein sehr gut gehendes Geschäft betreibt, hatte sich gestern vor dem Schöffengericht Berlin­mitte zu verantworten.

Er wurde beschuldigt, Fleischwaren, die er zur Veräußerung erworben, zurüdgehalten zu haben in der Absicht, größere Gewinne zu erzielen. Der Laden des Angeklagten war häufig schon am Vormittag geschlossen worden. Es prangte dann im Laden das während draußen die Menge Fleisch haben wollte, der Angeklagte ominoje Plakat Ausverkauft". Es wurde aber ruchbar, daß, Seit Jahr und Tag ist die Erwerbsmöglichkeit in der Tertil­in verborgenen Winkeln solches aufbewahrte und für seine Kunden " Die Herabfezung auf 600 m. war in diesem Falle um so un­industrie eine beschränkte, was ja dazu geführt hat, daß Reich, Staat bedenklicher, als eine Einsicht in die Kaffengebarung des Bezirks reservierte. Als infolgedessen der Polizeiwachtmeister Rubenfe und Gemeinden die infolge des Strieges arbeitslos gewordenen Textil- ergab, daß die Bezirksorganisation mit diesem Betrage auskommen den Laden geschlossen und mußte den Zutritt von der Treppe aus aut 3. Mai eine Revision vornehmen wollte, fand er wiederum arbeiter unterstützen. fonnte, wenn sie ihre Aufgaben unter Berücksichtigung der Kriegs­Unter einem noch größeren Drude als in Deutschland   feufsen verhältnisse auf das durch das Barteiinteresse gebotene Mag beschränkte." nehmen. Der Beamte und dessen Kollegen fanden in dem Ge­jetzt die Tertilarbeiter von Neutral- Moresnet  , da das kleine Gemein- Wir warten bis zur Stunde vergeblich darauf, vom B.-B. schäftslokal allerdings keine Vorräte, dagegen recht viele in dent wesen feine Unterstüßungsaktion einleiten konnte. Die dortigen irgendwie eine fachliche Begründung feines Standpunktes Wohnräumen des Angeklagten, speziell in der Badewanne Textilarbeiter sind auch von dem Notwendigsten entblößt, denn schon zu erhalten. Ebenso fehlt uns bisher jeder materielle Anhaltspunkt und in dem Schlafraum des Lehrlings. Da fanden ſeit einem vollen Jahre leiden sie nun ganz erheblich unter der an über die Einsicht in die Kassengebarung des Bezirks", mit welcher sich 80 Seiten geböfelter Schweinebauch, zwölf haltenden Arbeitslosigkeit und der großen Leuerung. Ueberall, wo der P.-B. feine Maßnahmen begründen will. Seiten Sped, 22 Schinken, 228 Pfund Schladwurf, fich die Gemeinde Moresnet   hingewandt hat, um Unterstüßung für 3. Führt der P.-V. bei seinem Vorgehen gegen die Bezirks- ferner im Keller in einem 3ementfaß Schinken. Die ihre Angehörigen zu erhalten, wurde sie abgewiesen, weil sie feinem organisation das Flugblatt im Preffefonflift ins Feld, so ist festzu- Folge dieser Entdeckung war, daß das Geschäft, des Angeklagten balten: Das Parteiunternehmen inklusive des Parteiorgans war auf- polizeilicherseits geschlossen wurde; diese Schließung wurde aber gebaut und verwaltet nach den Beschlüssen der im Parteistatut vor- auf Antrag des Justizrats Schmulewih wieder aufgehoben. Der gefehenen Organisation des Frankfurter   Agitationsbezirtes ngeflagte war bei seiner erften polizeilichen Vernehmung ge und deren Bezirksparteitage. Diese Beschlüsse wurden von ständig, daß er die Fleischwaren für seine Kunden habe zurück­der Frankfurter   Organisation einseitig und rechtswidrig durchbrochen halten wollen, um diese im Sommer nicht in Verlegenheit zu und beiseite geworfen. Dieses Vorgehen zwang die übrigen zehn bringen. Im gestrigen Termin suchte der Angeklagte den Nachweis Wahlkreise des Bezirks Frankfurt  ( hinzu Friedberg  - Büdingen   als zu führen, daß das Fleisch noch nicht verkaufsreif gewesen sei. Zur vorgeschlagenen Einberufung eines Parteitages. heifischer Streis) zur Abwehr, zur Verteidigung ihrer Rechte, Bei seiner ersten Vernehmung sei er vor Erregung ganz kopflos Das Wolfsblatt für Anhalt" hatte vor kurzem den Vor- aur 23 ahrung der Beschlüsse der zuständigen Drgewesen. Einen übermäßigen Gewinn habe er feineswegs erzielen fchlag gemacht, einen deutschen   Parteitag einzuberufen mit der Tages- ganisation. Dem diente auch das erwähnte Flugblatt. ordnung: Bericht der Reichstagsfraktion, Stellungnahme der Sozial­demokratie zur Landesverteidigung und Vornahme der nötigen Wahlen. Gegen diesen Vorschlag wendet sich nun auch die Fränkische Tagespost" in folgenden Ausführungen:

der benachbarten Staaten angehört.

Wie verlautet, hat die preußische Regierung sich bereit erklärt, die dortigen Tegtilarbeiter nach eben demselben Modus zu unter­stützen, wie es in Deutschland   der Fall ist.

Aus der Partei.

Gerichtszeitung.

Niederlegung der Verteidigung.

wollen und auch sofort 67 Pfund den Blinden   überwiesen. Der Staatsanwalt beantragte gegen den Angeklagten drei Monate Gefängnis, 2000 Mark Geldstrafe und Ehrverlust auf drei Jahre. Das Schöffengericht hielt noch eine nähere Aufklärung für nötig, namentlich in der Rich­tung, ob der Angeklagte in seiner Gegend dafür bekannt sei, daß er unberechtigt seinen Laden verschlossen halte. Aus diesem Grunde wurde die Verhandlung vertagt.

Amtsvergehen.

" Der Aufruf zur Einigkeit der Partei, den unsere Leser kennen, wurde nicht nur in der Presse, sondern auch in den Organisationen Wie wir bereits berichtet, haben die Verteidiger in dem Prozeß vielfach erörtert. Hierbei tauchte wieder der Gedanke auf, einen Par- wider den Terrainspekulanten Schiffmann, die Rechtsanwälte teitag abzuhalten, der durch seinen Spruch dem Willen der DDr. Halpert, Alexander und Bendig, die Verteidigung gesamten Partei Ausdruck verleiht und damit den Streit zu irgend niedergelegt und den Saal verlassen, da der Gerichtshof den einem Abschluß bringt, den leitenden Organen der Partei neue Au- Antrag abgelehnt hatte, daß der Vorsitzende, Landgerichts­Wegen Amtsvergehen und Nötigung stand gestern der torität gibt und, wo dies nicht möglich ist, durch einen Wechsel der direktor Geier, den Vorwurf zurüdnehme: die Verteidigung Schumann Pache vor der 4. Strafkammer des Land­Personen oder organisatorischen Einrichtungen Wandel schafft, damit L die unleidlichen Zustände und gegenseitigen Beschuldigungen, die beabsichtige durch ihre Beweisanträge den Prozeß zu verschleppen. gerichts I. Der Angeklagte betrat eines Tages den Laden der Bäckerfrau ununterbrochenen Reibungen zwischen den Or- Da es sich um keine notwendige Verteidigung handelt, hängt der ganen der Partei ein Ende finden. Das klingt alles so Erfolg einer auf den Gerichtsbeschluß gestützten Revision davon Anna Meit in der Friedeberger Straße, deren Ehemann im Felde selbstverständlich, so flug. Aber es ist nicht verständlich, weil es ab, ob das Reichsgericht annimmt, daß durch ihn die Verteidigung steht und wünschte die Frau allein zu sprechen. Unter vier Augen Die Niederlegung der Verteidigung erklärte er ihr dann, daß er von einer Frau eine Anzeige erhalten etwas Unmögliches fordert. Wäre ein Parteitag möglich zum Aus- gesetzwidrig beschränkt war. habe, wonach Frau Meik dauernd verbotswidrig frisches Brot ver­gleich der Differenzen, die innerhalb der Partei wirken, dann hätte erinnert an einige ähnliche Fälle. Als im März 1872 die Genossen Wilhelm Liebknecht  , taufe. Als Frau M. dies bestritt, wies er darauf hin, daß sie sich es des Aufrufes zur Ginigung nicht bedurft, um diesen Gedanken neu anzuregen, dann hätte der Parteitag schon längst stattgefunden. August Bebel   und Adolf Sepner vor dem Leipziger   Be- nicht ängstigen solle; er habe es in der Hand, daß aus der Sache Soll im Spätsommer 1916 die Abhaltung eines Parteitages leichter zirks- Schwurgericht wegen borbereitender Handlungen zum Hoch- nichts gemacht würde und sei bereit, den Brief zu zerreißen. Für möglich sein, als zu Beginn dieses Jahres? Heute sind neue berrat angeflagt waren, schloß Staatsanwalt Hoffmann solche Uebertretungen würden gewöhnlich Strafen von 30, 60 oder Hunderttausende, die am Beginn dieses Jahres in Werkstatt und die Anklagerede mit den Worten: Meine Herren Geschworenen  ! gar 120 m. verhängt. Sie müßte ihm also sehr dankbar sein, wenn Fabrik arbeiteten, unter militärischem Befehl, heute ist der Kriegs- Verurteilen Sie die Angeklagten Liebknecht und Bebel  , oder Sie er ihr so entgegen fomme; von seinen Kollegen würde das schwerlich Der Ver- einer tun. Er fragte dann weiter, was er dafür bekomme, und zustand und die Zensur, trok der Versprechungen Beth- sanktionieren die Revolution für jebt und immer." mann Hollwegs, nicht nur um das Gewicht eines Haares er- teidiger Bebels, Rechtsanwalt Freytag II( Plauen  ) er- als ihm Frau M. ein Glas Bier anbot, erklärte er, daß er eben Teichtert gegenüber jener Zeit. Heute gibt es zahlreiche, ganz a II- widerte am Schluß seiner Verteidigungsrede:" sch sage Ihnen, erst Staffee getrunken habe. Frau M. drückte ihm dann einen gemeine Versammlungsverbote, die vor einem halben meine Herren Geschworenen  , wenn Sie die Schuldfragen bejahen, Fünfmarkschein in die Hand, worauf sich der Angeklagte durch den Jahre noch nicht bekannt waren, außerdem Redeverbote für so schaffen und sanktionieren Sie in Sachsen   einen rechtlosen 3u- hinteren Ausgang mit dem Bemerken entfernte: Da kann man Der Vorsitzende, einzelne Genossen und Schwierigkeiten für die stand." Bezirks Gerichtsdirektor ja heute abend ordentlich trinken!" Als der Geschäftsführer der Parteipresse. All dies läßt eine normale Vorbereitung eines b Müde, bezeichnete diese Aeußerung des Verteidigers als un- Frau M. von dem Vorgefallenen hörte, war er der Ansicht, daß Barteitages durch die freie Erörterung der Tagesordnungspunkte in angemessen. Aus diesem Anlaß kam es zwischen dem Vorsitzenden man sich denn doch erkundigen müßte, von wem die ganz unbe Parteiversammlungen und Parteizeitungen nicht zu, ebensowenig ist und dem Verteidiger zu sehr heftigen Auseinandersetzungen. Die gründete Anzeige ausgegangen sei. Frau M. begab sich am nächsten eine Sicherung vorhanden, daß die Erörterungen auf dem Partei- Reden der Verteidiger waren beendet. Es sollten die Verteidi- Tage auf das Revier und erfuhr dort von dem Wachtmeister, daß tage rückhaltlos möglich sind, und endlich ist eine Berichterstattung gungsreden der Angeklagten folgen. Der Vorsitzende verkündete, überhaupt keine derartige Anzeige gegen fie vorliege. Auf diese und Kommentare über die Verhandlungen und über die Beschlüsse des daß er eine Mittagspause machen wolle. Angeflagter Bieb Weise ist die Sache in Fluß gekommen. Der Angeklagte zahlte Parteitags eingeengt. Ebenso fehlt die Möglichkeit, selbst unter opfer- tnecht: ch bitte ums Wort." Vorsibender: Zur Verteidi- das Geld wieder zurüd. Der Staatsanwalt beantragte gegen freudiger Uebernahme von Gefahren, Parteitage im Aus- gung?" Biebknecht: Im Hinblick auf die Behandlung, welche den pflichtvergessenen Beamten ein Jahr Gefängnis und Das Gericht hielt den Ange­Lande abzuhalten, wie das unter dem Sozialistengejek zweimal in einem unserer Verteidiger zuteil geworden ist, erkläre ich hiermit, drei Jahre Ehrverlust. der Schweiz   und einmal in Dänemark   geschah. daß ich, weil Stedefreiheit für die Verteidigung nicht existiert, auf flagten nur der Bestechung im Sinne des§ 331 des Strafgesetz­Ein Parteitag fann nur dann gewünscht werden, wenn eine Verteidigunsrede verzichte." Vorsitzender: So!" buchs   für schuldig und verurteilte ihn nur zu einem Monat seine Beschlüsse als frei und unbehindert gefaßt von Biebknecht: Den Herren Geschworenen stelle ich anheim, über Gefängnis.

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Berantw. Rebatt.: Alfred Wielevv. Neukölln. Injeratenteil verantw. 26. Blode. Berlin  . Druk u. Berlaa: Vorwürts Butor. u. Bertageantal Bank Singer& Co., Berlin   SW. Hierzu 1 Beilage u. Unterhaltungsbl