Die
Besohlanstalten unterhält, als Filialleiterin mit einem Monats= nicht 19 500 m., sondern nur 16 500 m. gezahlt worden seien. Der Die gutbesuchte Wahlvereinsversammlung am 9. August nahm gehalt von 50 M. angestellt. Die Beklagte fündigte ihr Angeklagte hatte jebe betrügerische Absicht mit aller Entschiedenheit den Quartalskaffenbericht sowohl als auch den Bericht der Dele- mit vierzehntägiger Frist und zahlte ihr, als sie frank bestritten und darauf hingewiesen, daß er sich lediglich von seiner gierten von der Kreisgeneralversammlung am 23. Juli entgegen. wurde, überhaupt kein Gehalt weiter. Statt dessen lief sie zur ehrenwörlichen Verpflichtung habe leiten lassen, den wirklich beDie Anhänger des alten Kreisvorstandes fehlten. Es gelangte ein Polizei und zeigte das schwer nervenleidende Mädchen wegen an- zahlten Preis einem Dritten gegenüber nicht zu nennen. Zur Begründung dieser Straffammer hielt aber einen versuchten Betrug für vorliegend, von ihnen herausgegebenes Anschreiben an die Wahlvereinsmit- geblicher Unterschlagung von 7 M. an. glieder zur Verlesung, in dem sie erklären, nicht mehr mit den Ge-" Unterschlagung" führte Frau B. an, daß die Filialistin an einem da er verpflichtet gewesen sei, der Kommission gegenüber den wirkHerr Knauer wurde zu nossen im Wahlverein arbeiten zu können, da sie an der sachlichen Tage die Losung mit nach Hause genommen hatte, statt sie in den lichen Anschaffungspreis zu nennen. Auf die vom Justizrat Vertretung ihres Standpunktes gehindert worden seien. Es wurde Geschäftsräumen zu belassen. Für ein Paar Stiefel, die sich die 2000 M. Geldstrafe verurteilt. festgestellt, daß sie jederzeit in ausgiebigster Weise dis- Klägerin habe stehlen lassen, wollte sie ihr 5 M. in Abzug bringen. Dr. von Gordon eingelegte Revision hob das Reichsgericht das kutieren konnten, zumal die Leitung bis zum 4. Juli dieses Jahres Das junge Mädchen war so entgegenkommend und wollte der Urteil mit der Maßgabe auf, daß es nicht entscheidend sein könne, in ihren Händen lag. Wenn sie trotzdem in eine immer Chefin diesen Schaden ersetzen, bezüglich des Mitnehmens der Kasse welchen Ausnahmepreis der Angeklagte gezahlt habe, sondern Die Straf Hoffnungslosere Minderheit gerieten, so muß das wohl an der führte sie an, daß sie das nur getan habe, weil Frau B. an jenem welchen Wert der Kraftwagen in Wirklichkeit hatte. geringen Durchschlagskraft ihrer Argumente gelegen haben. Nun- Tage die Tageslosung nicht abholte und es ihr zu unsicher war, tammer erkannte nun in der wiederholten Verhandlung auf mehr wollen sie unseren alten Ortswahlverein unter einem ande- auch festgestellt, daß für die Kasse im Geschäft kein verschließbarer das Geld in dem Laden zu lassen. Es wurde in der Verhandlung Freisprechung des Angeklagten. ren Vorstande" weiterführen, also Parteizerstörung treiben. Fol- Behälter vorhanden war. gende Resolution wurde einstimmig angenommen: Die heutige
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Auslandes berechnet.
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Verurteilung eines Ingenieurs.
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Versammlung stellt sich auf den Boden des neuen Kreisvorstandes, Das Gericht hielt es für durchaus glaubhaft, daß die Kläin dessen Wahl sich der Willensausdruck der Wahlkreisorga= gerin das Geld nur im Interesse der Sicherheit an sich genommen Unter der Anklage des Diebstahls stand der Diplom nisation für Teltow - Beeskow verkörpert. Die sogenannte habe. Ein Beisitzer hielt der Beklagten vor, daß, wenn es im GeKreisgeneralversammlung vom 6. August tann feinen Anspruch schäft abhanden gekommen wäre, sie es von dem jungen Mädchen Ingenieur Walter Breuer vor der Ferienstraffammer des darauf erheben, als Kreisvertretung angesehen zu werden, da die ebenso ersekt verlangt haben würde wie das Paar gestohlener Landgerichts II. Der Angeklagte wurde in der Verhandlung, die Delegiertenwahlen hierzu Stiefel. Von einer Unterschlagung" fönne angesichts dieser Sach- unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfand, beschuldigt und vom mit Ausnahme einiger Orte von ge= ringer Bedeutung den Charakter einer privaten Veranstaltung lage gar keine Rede sein. Unter diesen Umständen empfahl der Vor- Gerichtshof für überführt erachtet, von der Firma, bei der er angetrugen. Die ganze Aktion ist auf grobe Täuschung des In- und fibende, Magistratsrat Techow, der Prinzipalin, die Strafanzeige stellt war, Papiere und Zeichnungen, die sich auf die Struktur eines bei der Polizei schleunigst zurückzuziehen und der Klägerin im Flugzeugs bezogen und die ihm gegeben worden waren, um darauf Einigungswege noch 20 M. zu zahlen und ihr ein befriedigendes Beugnis zu geben. Ein Vergleich auf dieser Basis kam denn Berechnungen anzustellen, sich widerrechtlich angeeignet zu haben. bei der heutigen Lage für ein recht färgliches Gehalt und flärte sondern auch des versuchten Verrats militärischer Geheimnisse für auch zustande. Das Gericht bezeichnete die Entlohnung von 50 m. Das Gericht hielt den Angeklagten nicht nur des Diebstahls, auch die Beklagte darüber auf, daß sie einer Handlungsgehilfin schuldig und verurteilte ihn zu fünf Monaten Gefängnis. nicht mit vierzehntägiger Frist fündigen könne. Hierbei berücksichtigte das Gericht, daß die großen und oft so überraschenden Erfolge der Industrie Deutschlands darauf beruhen, daß das große Vertrauen, das die industriellen Werke ihren Angestellten entgegenbringen, nicht getäuscht wird. Vier Monate wurden dem Angeklagten auf die Untersuchungshaft angerechnet.
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Die Arrangeure dieser Versammlung haben durch die dort faßten Beschlüsse kalten Blutes und mit flarer Berechnung die Parteispaltung im Kreise herbeigeführt, wofür sie die VerantParteispaltung im Kreise herbeigeführt, wofür sie die Verantwortung zu tragen haben.
Sozialdemokratischer Zentralwahlverein
für Teltow- Beeskow- Stordow- Charlottenburg. Das Wahlvereinsbureau befindet sich in Neukölln, Nekarstraße 3, Laden. Geöffnet ab 14. August 1916 täglich von 4-8 Uhr abends.
Alle geschäftlichen Mitteilungen und Zuschriften sind zu richten an:
Paul Fraffet, Neukölln, Neckarstr. 3, Laden. Alle Geldsendungen an
Aus der Partei.
Zum Aufruf des Parteivorstandes.
Zu dem in der Freitagnummer abgedruckten Aufruf des Parteivorstandes schreibt die Leipziger Boltszeitung”:
Mit dem Ziel dieses Aufrufs und der Eingabe des Parteivorstandes kann sich auch die Opposition einverstanden erklären. Nicht aber mit allen Einzelheiten des Aufrufs. Doch sehen wir angesichts des gemeinsamen Bieles davon ab, unsere Einwände gegen jene Einzelheiten jetzt geltend zu machen."
Die übrige Parteipresse gibt den Aufruf ohne Kommentar wieder.
Stellungnahme zur Tagung des Parteiausschusses. Die Funktionäre des 3. Berliner Reichstagswahl freises beschäftigten sich in einer am Dienstag abgehaltenen Kreisfonferenz mit dem Bericht von der Tagung des Parteiaus schusses. Nach eingehender Debatte wurde gegen 4 Stimmen folgende Resolution angenommen:
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Gegen die Gewöhnungs" pragis von Berufsunfallgenossenschaften.
Eine verständige Entscheidung fällte am Mittwoch das Oberbersicherungsamt Erfurt .
Der Bierfahrer Graf in Schmiedefeld ( Kreis Schleusingen ) verunglückte im Jahre 1893 so schwer, daß ihm das rechte Bein abgenommen werden mußte und er lange Zeit, auch jetzt noch zu= weilen wochenlang, bettlägerig war. Die Brauerei- und MälzereiBerufsgenossenschaft setzte die Rente dauernd auf 100 Proz. im Betrage von monatlich 50 M. fest. Am 1. Dezember 1915 wurde dem Graf mitgeteilt, daß seine Rente um 20 Proz. gekürzt werde, weil in seinem Zustande eine Besserung" eingetreten sei und er sich auch an den Verlust des Beines gewöhnt habe. Ein Gutachten eines Herrn Professors Pabst lautete dahin, daß Graf zu leichter Heimarbeit fähig sei und bei der ausgedehnten Glasindustrie in Schmiedefeld unschwer Arbeit finden könne. Daß G. übrigens schon Arbeit verrichte, bewiesen dessen schwielige Hände. Demgegenüber bekundete der Ortsvorsteher von Schmiedefeld , daß es ausgeschlossen sei, daß G. irgendwelche Arbeiten verrichten könne. Denn Krüppel würden auch in der dortigen Industrie nicht be= schäftigt. Die Frau des Klägers bekundete vor dem Oberversicherungsamt, daß ihr Mann das künstliche Bein nicht tragen könne, weil es zu lang sei; die Schwielen in den Händen seien durch das Festhalten der Krüden entstanden.
Aus aller Welt.
Passende Bergeltung.
Kommt dieser Tage in Osnabrück ein Landwirt zu einem Schmiedemeister und will seine beiden Pferde beschlagen lassen. Selbstredend wird der Auftrag prompt und gewissenhaft erledigt. Bei der Abrechnung bietet nun der Landwirt dem Handwerksmeister ein größeres Quantum Eier zum Kauf an. Der Kauf wird abgeschlossen zum Preise von 25 Pf. Auf die Frage des Landwirts, was denn des Beschlagen der Pferde kostete, erwiderte der Schmied:" Früher kosteten die Eier das Stück 5 Pf. und jetzt 25 Pf., das ist fünfmal soviel, das Beschlagen der Pferde hat sonst 2 Mark gekostet, folglich muß ich hierfür auch den fünffachen Betrag haben." Sprach's, strich das Geld ein und verschwand.
Aus der besten aller Welten.
Marburg . Das Schöffengericht verurteilte einen nach nach langen, müden Jerfahrten durch die Nhön, Oberhessen und den Ebstorfer Grund in Ebsdorf beim Betteln Das Oberbersicherungsamt sprach dem Kläbetroffenen 67jährigen Mann สิน bier Wochen Geger die Vollrente wieder zu. Von einer Gewöhnung an fängnis. Das Gericht nahm von einer Ueberweisung an die den Verlust des Beines könne keine Rede sein, ebensowenig von Landespolizei Abstand, da der tiefgebeugt gehende Greis, der aus einer Besserung der Arbeitsfähigkeit und auch die allgemeine Lage Mandeln( Dillkreis) stammt, offensichtlich nicht mehr arbeiten des Arbeitsmarktes sei nicht so, daß G. Beschäftigung finden könne. tann.
Gerichtszeitung.
Knauer freigesprochen.
Aufgespießt.
Dels. Ginen schrecklichen Tod erlitt der in der Mitte der 30er Jahre stehende Nachtwächter Grundmann aus Raate. Er wurde von einem wütenden Bullen aufgespießt und getötet.
Eingegangene Druckschriften.
Die am 8. August stattgefundene Bezirksführerkonferenz lehnt die Einberufung eines Barteitages sowie einer Reichskonferenz aus dem Grunde ab, weil in dieser Zeit die Freiheit der Aus- Das Reichsgericht hatte ein Urteil der 1. Strafkammer des sprache, der Presse und der Entschließungen nicht gewährleistet Landgerichts II aufgehoben, durch das der bekannte Fuhrunteriſt. Ferner bedauert die Konferenz, daß der Parteiausschuß nehmer Johann Knauer, der langjährige Vorsitzende der Fuhrdie Resolution Gottschalt, welche durchgreifende Maßnahmen in werks- Berufsgenossenschaft, wegen versuchten Betrugs verurteilt der Ernährungsfrage zugunsten der arbeitenden Bevölkerung worden war. Herr Knauer hatte von den Mannesmann- MulackBraktische Stallhafen- und Ziegen- Nutzucht mit Kriegskochbuch. verlangt, abgelehnt hat. Sie steht auf dem Standpunkt, daß die Werken in Aachen durch deren Berliner Vertreter einen Kraftwagen Bon Rödel- Paulus- Bittlau. 1 M. F. Hoffmann, Hamburg 33. Lebensmittelfrage eine dringende ist, und daß die schärfsten Maß- bezogen, dessen Normalpreis 19 500 M. betrug, der ihm aber von Die deutschen Militärsattler und der Reichstarif für das nahmen notwendig sind, um die Ernährungsfrage in geregelte dem Vertreter aus dem Grunde zu einem Ausnahmepreis von Lederausrüstungsgewerbe. Von P. Blum. 84 S. Verband der Sattler Bahnen zu lenten." 16 500 M. überlassen worden war, weil dieser die Hoffnung hatte, und Bortefeuiller, Berlin SO. 16. durch Herrn Knauer in ein recht umfangreiches Geschäft hineinzukommen. Der letztere hatte sich aber verpflichten müssen, feinem" Arbeiterpolitik". Wochenschrift für wissenschaftlichen Sozialismus. Dritten gegenüber den niedrigen Preis mitzuteilen. Dieser Kraft- 8. Heft. Einzelnummer 15 Pf. Verlag in Bremen , Aumunder Str. 23. wagen wurde nun seinerzeit von der Militärbehörde in Anspruch genommen und zur Abnahme durch die militärische Abnahmefommission nach Marienfelde bestellt. Da der Kraftwagen so gut wie neu war, sollte durch die Kommission Herrn Knauer der volle Anschaffungspreis bezahlt werden. Als solcher wurde die Summe bon 19 500 m. bezeichnet. Von der Abnahmefommission wurde biefer aufpreis bezweifelt, da andere angesehene Werke Wagen dieser Art zu höchstens 17 000 M. feilhalten. Der zur Abnahme- Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis kommission gehörige Hauptmann telegraphierte sodann kurzerhand Montag mittag. Warm und vielfach heiter, aber veränderlich. Strichan die Mulachwerke in Aachen und erfuhr, daß für den Kraftwagen weise Gewitter.
Soziales.
Die denunziationslustige Prinzipalin.
Die in manchen Kreisen jezt herrschende Denunziationswut wird auch durch einen Fall illustriert, mit dem sich die 1. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts in ihrer letzten Sizung zu beschäftigen hatte.
Die dort als Klägerin auftretende Margarete G. war bei der Kauffrau Auguste Behrendt, die in Groß- Berlin eine Anzahl
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Grund
Deutschland und Mittel- Europa . Von H. Th. Lift. züge der deutschen Auslandspolitik.( Sonderabdrud aus vorstehender Schrift.) 1,50 M. D. Reimer, Berlin SW. 48. Kommentar zum Preußischen Fischereigeset vom 1. Mai 1916.
von Rechtsanw. W. Herrmann. Kart. 3,50 M. 23. Moefer, Berlin S. 14.
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