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worden.

Der Aftuar als Gewerbegehilfe.

fesselt waren, mit zerrtümmertemt Schädel beim Grasmähen ge­funden worden. Von dem Mörder fehlt bis jetzt jede Spur.

Nach dem Genuß von gehacktem Pferdefleisch erkrankten zu Lau in Böhmen   176 Personen, von denen bis zum Montag bereits vier gestorben sind.

Ein Opfer des Talsperrenunglüds im Isergebirge  . In Prag  

Ursache zu entdeden. Die Bohnung ist dann wieder geschlossen worden. Am 16. Januar ist der Möbelhändler, von dem der Angeklagte die Möbel auf Abzahlung genommen hatte, erschienen, Angestellter in einem Bankgeschäft ist, hatte die 5. Kammer des Die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit eines Attuars, der um wegen der ausgebliebenen Zahlungen die Möbel abzuholen Berliner   Kaufmannsgerichts zu prüfen. Der Kläger  , ein Gehilfe und bei dieser Gelegenheit ist dann die Leiche entdeckt Georg T., hatte Anstellung bei der Königlichen Seehandlung ge­runden. Seine Beschäftigung war dort, wie sich in der münd­Eine Hausbewohnerin hat am 4. Dezember zwischen lichen Verhandlung ergab, ausschließlich das Instandhalten des ist in einem Hause der Bauhofstraße ein älterer Hauptmann von Ein Hauptmann von seiner Frau erschossen. In Mainz  8 und 9 Uhr an den Vorhängen der Hagenschen Wohnung, die er- Aktenarchivs. Wurden bestimmte Aften verlangt, so mußte er sie seiner Frau erschossen worden. Er wurde noch lebend ins Lazareit leuchtet war, Schattenbilder wahrgenommen und geſehen, daß die herausgeben, und nach Erledigung der Sachen hatte er die Aften gebracht, während die Frau verhaftet wurde. Die Frau soll die Tat Hinske Bewegungen machte, die darauf hindeuteten, daß sie sich wieder in ihren alten Platz einzureihen. Er selber sah diese Be- in einem Anfall von Eifersucht begangen haben. wusch. Die Zeugin hat dann später Geräusche, als wenn jemand schäftigung als kaufmännische Arbeit an und klagte deshalb beim geschüttelt wurde und ein heiseres Japsen gehört, sie sah wieder Schattenbilder am Fenster und dann war es still. Eine andere Kaufmannsgericht. Dieses erklärte sich aber für unzuständig ist, wie die" Voss. 3tg." berichtet, der Hofrat   bei der Statthalterei, Nachbarin hat gegen zwölf Uhr einen gellenden, marterichütternden, wie in der größten Angst gericht. Kläger   sei der ganzen Art seiner Beschäftigung nach ein Gewerbegehilfe. ausgestoßenen Schrei gehört. Wieder eine andere hat am 4. Dezember schon sieben und acht Uhr Geräusche gehört, die darauf hindeuteten, daß in der Wohnung jemand geschlagen wurde; sie hat auch die Hinske weinen und 12 Uhr nachts einen Schmerzensschrei und furchtbares Röcheln gehört. Aehnlich äußerten sich noch mehrere Zeuginnen, die dabei blieben, daß ihre Wahrnehmungen sich auf den 4. Dezember bezögen und nicht auf den 20. November, wie der Angeklagte fortgesetzt behauptet.

Auf die Frage, warum er denn die Hinste nach deren Er zählungen zu Arbeitskolleginnen veranlaßt habe, ihre Arbeit bei der A. E. G. aufzugeben, hatte der Angeklagte auf der Polizei erklärt: es sei deshalb geschehen, damit sie nicht so bald vermißt würde. Es ist dies ein Moment, das bei der Frage der Ucberlegung eine Rolle spielen könnte. Der Angeklagte bestritt jest, überhaupt die Niederlegung der Arbeit veranlaßt zu haben.

Das Gutachten des Medizinalrats Dr. Störmer ging dahin: Die Ursache des Todes der Hinske ist eine Kom­bination von Erwürgung und Erstickung infolge des in den Mund gedrückien Knebels. Was den Geisteszustand des Hagen  betrifft, so ist er in feiner Weise als geistesfrank im Sinne des§ 51 Str. G.-B. anzusprechen, aber er ist doch aus zwei Gründen anders zu beurteilen wie ganz normale Menschen: weil er ganz bestimmt ein Epileptiker und ganz bestimmt ein Trinker ist. Ein Zustand der Bewußtlosigkeit oder frankhafter Störung der Geistes­fräfte, die bei der Tat eine freie Willensbestimmung ausschließt. liegt

nicht vor.

In längeren Ausführungen zur Tat- und Rechtsfrage tamen der Staatsanwalt Dr. Rosenfeld und der Verteidiger Justizrat Gottschalt bei der Beweiswürdigung im wesentlichen zu dem­selben Ergebnis, nämlich dahin, daß die Frage nach Mord zu berneinen und nur die Schuldfrage nach Totschlag zu bejahen sei. Der Verteidiger bat, nur die Frage nach Körper­berlegung mit tödlichem Ausgang unter Bubilligung mildernder Umstände zu bejahen.

und verwies den Rechtsstreit an das Gewerbe­

Aus aller Welt.

Ehrlich währt am längsten.

Karl Podhaisti, plöblich gestorben. Narodny Listi" teilt noch mit, daß der Hofrat, der der Flußregulierungskommission vorstand und mit der Aufsicht der Sperren im Dessetal betraut war, sich die Talsperrenkatastrophe so zu Herzen genommen habe, daß er nach Besichtigung der Unglüdsstätte trübfinnig wurde und seinem Leben ein Ende gemacht hat.

Schnee im Riefengebirge. Im Riesengebirge   hat es wieder fräftig geschneit. Als am Snontag die Sonne den Wolkenschleier lüftete, zeigte sich der ganze Kamm des Hochgebirges mit frischem Schnee bedeckt. Auch im Tal ist die Temperatur sehr zurückgegangen. Nach starkem Regen trat Abkühlung bis auf 4 Grad Wärme ein.

Jugendveranstaltungen.

Arbeiter- Jugend Tempelhof Mariendorf. Donnerstag, den 5. Dttober: Große Abonnentenversammlung. Anfang 8 Uhr. Zahlreiches und pünktliches Erscheinen ist erforderlich. Jugendheim Oberschöneweide. Heute Mittwoch, den 4. Dktober, im Jugendheim, Klaraftr. 2: Versammlung der Jugendheimbesucher, zu der alle jungen Arbeiter und Arbeiterinnen freundlichst eingeladen sind. Der Jugendausschuß.

In den Schwarwalddörfern find für bestimmte Bezirke Aus­fuhrverbote erlassen worden. Und Sonntags, wenn die Ausflügler zu den Zügen drängen, steht an der Bahnsperre ein Gendarm, um darüber zu wachen, daß niemand aus dem Land, da Milch und Honig fließt", unrechtmäßige Schäße nach Hause trage. war Sonntag, jeden der sich durch die Sperre drängenden fragte drohend der Gendarm:" Führen Sie keinerlei Waren mit?" Einige, deren Hamsterbeute den Rucksack allzu prozig straffte, standen be­reits abseits und Harrten der unangenehmen Dinge, die noch kom­men sollten. Der Nächste war ein großer, breiter Mann mit einem ungeheueren Kalabreser. Rein Rucksack auf dem Rücken, keine Hamstertasche in der Hand. Die Frage des Mannes im Helm überrascht ihn nicht; ruhig und bestimmt kommt die Antwort:" Ja, ich führe Butter mit!" Der Gendarm mustert den Mann und forscht dann weiter:" Wo haben Sie denn die Butter?" Und ebenso ruhig und bestimmt hallt es zurück: Auf dem Kopfe!" Einen Augenblick lang blitzt das Auge in aufbrausendem Zorn, dann schnarrt eine Stimme den Mann im Kalabreser an:" Machen Sie hier keine faulen Wize, Herr! Sie scheinen nicht zu wissen, daß Sie sich dadurch der Beamtenbeleidigung schuldig machen...!" Der mit dem Knotenstock hört es, lächelt und klettert in den Wagen. Als dann der Zug aus dem Bahnhof rattert, nimmt er den Riesen- Eprechstunde mit. kalabreser ab, bettet ihn behutsam auf die Knie und schält aus pergamentner Verpackung ein Zweikilo- Butterpatet. Ghrlich währt am längsten," meint er zu den neidvoll Blickenden im Abteil und verstaut die Butter sorglich im Gepäcknek.

"

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten der Körperverletzung Bei einem Bootsunglüd auf der Weser   sind in der Nähe von mit Todeserfolg unter Versagung mildernder Umstände schuldig. Vegesack   vier Personen ertrunken. Der Hafenmeister­Staatsanwalt Dr. Rosenfeld beantragte zwölf Jahre assistent eine hatte mit seiner Frau und drei Kindern eine Zuchthaus und 10 Jahre Ehrverlust. Justizrat Gott Segelpartie unternommen. Er wollte sich schließlich von einem schalt bat sowohl nach der Art als nach der Dauer der Strafe Weserkahn schleppen lassen. Da riß die Schleppleine und das um eine mildere Strafe.- Das Gericht war der Auffassung, Segelboot geriet unter eine Sandschute, von der es überfahren daß die Tat des Angeklagten eine außerordentlich schwere wurde. Gerettet wurde nur der neunjährige Sohn Hespes, während sei und von einer Gefängnisstrafe keine Rede sein könne. Der beide Eltern, ein dreizehnjähriger Bruder und eine siebenjährige Gerichtshof hätte zu der Höchststrafe von 15 Jahren Zuchtshaus ge­griffen, wenn er nicht berücksichtigt hätte, daß der Angeklagte Epi- Schwester ertranken. leptiker ist und sich längere Zeit straflos geführt hat. Die Strafe ist deshalb auf zehn Jahre Zuchthaus bemeſſen und da die Tat eine gemeingefährliche und ehrlose sei, ist auch auf zehnjährigen Ehr­verluft erkannt worden. Da der Angeklagte nicht geständig war, sondern bis zuletzt mit unwahren Angaben operierte, ist ihm von der erlittenen Untersuchungshaft nichts angerechnet worden.

Soziales.

Der sechste Werktag.

Ein für Textilarbeiter und Schneider außerordentlich un­günstiges Urteil fällte das sächsische Landesversicherungsamt. Nach der Bundesratsverordnung vom 12. August 1915 ist bekanntlich die Zahl der Arbeitstage für Webereien, Spinnereien und Wirkereien auf 5 festgesetzt. Hat nun deshalb ein ertranfter Textilarbeiter nur für 5 Tage Krankengeld zu erhalten? Die Betriebskrankenkasse der Norddeutschen Jute­Spinnerei und-Weberei bejahte diese Frage. Das Ver­ficherungsamt der Amtshauptkasse folgte dieser Auslegung. Anders das Oberversicherungsamt. Dies ging von dem Standpunkt aus, daß die Bundesratsverordnung im Interesse der Arbeiter erlassen sei, und verurteilte des. halb die kasse. Dies Urteil hat jegt das Landes­versicherungsamt als höchste sächsische Instanz in Versicherungssachen aufgehoben und die Kranten­tasse von der Zahlung für den sechsten Krantentag entbunden. Die Entscheidung flammert sich an den Wortlaut Arbeitstag", läßt den Zweck der Bundesratsverordnung sowie die Tatsache unberücksichtigt, daß die Bundesratsverordnung die Reichsversicherungsordnung weder abändern wollte noch abgeändert hat, und schweigt sich über die Frage völlig aus, daß die Erkrankte für volle Wochen, also für 6 Tage, Strankengeld bezahlt hat und be­zahlen mußte. Mit sozialer Rechtsauslegung ist es un­bereinbar, für 6 Tage Versicherungsgeld zu nehmen und nur 5 Tage als versichert zu betrachten. Es bleibt nun nichts übrig, als daß der Bundesrat schleunigst der antisozialen Auslegung durch eine authentische Deklaration einen Riegel vorschiebt.

Borenthaltung der Jnvalidenkarte.

Im allgemeinen ist der Arbeitgeber haftbar für den Schaden, der dem Arbeiter dadurch entsteht, daß ihm die In­validenkarte nicht sogleich bei der Beendigung des Arbeits­Eine Ausnahme von dieser verhältnisses ausgehändigt wird. Regel macht ein Urteil der Kammer 5 des Gewerbegerichts in folgendem Falle:

Raubmord. Auf dem Wege von der Bank, wo er einen größeren Betrag für sein Geschäft abgehoben hatte, wurde der Lehrling Selbmann in Olbernhau  ( Erzgebirge  ) vor etwa vierzehn Tage ermordet. Da er nicht zurückkehrte, glaubte man, daß er mit dem Gelde flüchtig geworden. Jetzt ist die Leiche, deren Hände ge­

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Ohne Brotkarte!

Ein Arbeiter hatte sich in einem Großbetriebe um Arbeit be­worben und war eingestellt worden. Er erschien auch zur Arbeit, erhielt Werkzeug überwiesen, fing aber gar nicht an zu arbeiten, sondern ging ins Kontor, erklärte, er höre auf und verlangte seine Invalidenkarte, die er bei seiner Einstellung abgegeben hatte. Die Herausgabe der Karte wurde dem Arbeiter verweigert, weil er das ihm übergebene Werkzeug nicht abgeliefert hatte. Der Arbeiter flagte auf Schadenerfah. Die Firma machte geltend, sie habe durch den Kläger   Schaden erlitten, da von den ihm übergebenen Werk­zeugen nach seinem Abgange einige Stüde   im Wert von 7 M. gefehlt Ztr. 38. 10.50, 10- Pid.- Eimer 5 M. Schmierseife. hätten. Das Gericht kam zu dem Urteil: Durch die Vorenthaltung der Invalidenkarte ist dem Kläger zwar ein Schaden entstanden, doch hat der Kläger durch sein Verhalten den Schaden zum größten Teil selbst verschuldet. Es war geradezu frivol und ein Verstoß gegen die Drdnung, daß der Kläger   Arbeit annahm, dieselbe aber gar nicht anfing, sondern aufzuhören erklärte und ohne sein Wert­Aus diesem Grunde wurde dem zeug abzuliefern, davonging. Kläger   nur ein Drittel seiner Forderung zugesprochen und hiervon 7 m. für fehlendes Werkzeug abgezogen. Von den Kosten hat der Kläger 3/4, der Beklagte 14 zu tragen.

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Mit dem Gesetz ist bies Urteil schwer vereinbar, da dies

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Briefkasten der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. B. IV. Sof cechts, parterre, am Montag bis Freitag von bis 7 Uyz, am Sonnabend von 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Brieftast en bestimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine 8abl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen feine Abonnements quittung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde bor. Berträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in bie

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S. R. 18. 1. Austritt aus der Landeskirche können Sie schon bom 14. Lebensjahre an selbst erklären. 2. Antrag auf Anberaumung eines Termins zur mündlichen Erklärung des Austritts aus der Landeskirche muß an das Amtsgericht des Bezirks, in dem Sie Ihren Wohnsiz haben, erfolgen. 3. Die Kosten betragen etwa 4,50 M. 4. Auf dem zur Ent­gegennahme der mündlichen Erklärung des Austritts anberaumten Termin Ch. 91. müssen Sie den Geburts- oder Taufichein vorlegen. 5. Ja C. Neukölln. Sie müssen sich jetzt melden, lagungskommission einlegen. Sie müssen Berufung an den Vorsitzenden der Einkommensteuer- Beran­da Sie während des Krieges erst einmal mit D. U. gemustert worden sind. R. 2. 70. 1. Sie werden bis zu dem angegebenen Datum die volle K. G. Wenn ein Rente nicht beanspruchen können. 2. Nein. 3. Ja. zerer Schaden dadurch verursacht wird, find Sie verpflichtet, diesen aus­zubessern. A. M. 100. Der Gesellenlohn muß vom 1. Oftober an gezahlt werden. Weigert sich der Meister, so müßten Sie ihn beim Innungsschiedsgericht verklagen. J. G. 14. Sie müssen sich vom zuständigen Nachlaßgericht( Amtsgericht des Bezirks, in dem die Ver­storbene zuletzt gewohnt hat) einen Erbschein beschaffen und unter Vor­legung des Erbscheines die Umschreibung der Hypothek auf die Erben im Grundbuch veranlassen. R. 2. 129. 1. Baugenossenschaft Freie Scholle" in Tegel  , Freie Scholle 19. Baugenoffenschaft Ideal", Neukölln, Weichselstr. 8; Baugenossenschaft Gartenstadt Falkenberg  ", Bureau: Garten­ stadt Falkenberg   bei Grünau  ; Baugenossenschaft Paradies" in Bohnsdorf  bei Grünau  . 2. Ja.

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