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Dr. 304. 33. Jahrgang.

Aus den

1. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Sonnabend, 4. November 1916.

Reichstagskommissionen.

Die Reichstagskommission zur Beratung des Gefezes be­treffend Verhaftung und Aufenthaltsbeschränkung wurde am Frei­tag mit ihrer Arbeit in erster und zweiter Lesung fertig. Abgelehnt wurde zunächst gegen die sozialdemokratischen Stim men folgender infolge Abwesenheit des Antragstellers unbegründet gebliebener Antrag:

Die Schuhhaft darf dem Verhafteten teine andere Be­schränkung auferlegen, als die Beschränkung der Bewegungsfreiheit außerhalb des Gebäudes, in dem die Haft vollstreckt wird. Jus­besondere ist dem Verhafteten der schriftliche und mündliche Ver­tehr namentlich mit dem Ehegatten und den Kindern ohne Kontrolle gestattet. Zur Erledigung von geschäftlichen, beruflichen oder fami­liären Angelegenheiten ist ihm auch das Verlassen des Haftlokals zu gestatten, und zwar unter Aufsicht, falls der zuständige Militär­befehlshaber dies für erforderlich hält. Beköstigung, Bequemlich­feiten und Beschäftigung darf er sich auf seine Støsten nach Be­

lieben verschaffen.

Die§§ 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 13 des Gesetzes wurden ein­stimmig angenommen. Sie haben folgenden Wortlaut:

§ 7. Der Verhaftete tann jederzeit einen Verteidiger zuziehen. Die Vorschriften ber§§ 137 Abjat 2 und 138 Str.P.O. finden ent­sprechende Anwendung.

§ 8. Der Amtsrichter, in dessen Bezirk die Verhaftung erfolgt ist oder der Verhaftete sich befindet, kann dem Verhafteten auf An­trag oder von Amts wegen einen Verteidiger bestellen. Die Be­stellung muß erfolgen, wenn der Verhaftete sie nach zweiwöchiger Dauer der Haft beantragt; über dieses Antragsrecht ist der Ver­haftete bei seiner Vernehmung zu belehren. Die Bestellung ist zu­

rückzunehmen, wenn demnächst ein anderer Verteidiger gewählt wird und dieser die Wahl annimmt.

§ 9. Dem Verteidiger ist die Einsicht der über die Verhaftung erwachsenen Aften zu gestatten. Dem Verhafteten ist schriftlicher und mündlicher Verkehr mit dem Verteidiger gestattet. § 10. Der gesetzliche Vertreter des Verhafteten und der Ehe­mann einer Berhafteten ist als Beistand zuzulassen und auf sein Verlangen zu hören.

§ 11. Die Bestimmungen der§§ 2-5 und 7-10 dieses Gesetzes finden auf die Aufenthaltsbeschränkung entsprechende Anwendung. § 12. Gine auf Grund dieses Gesetzes erlittene Haft kann in einem auf Strafe lautenden Urteil ganz oder teilweise zur An­rechnung gebracht werden.

Die§§ 12 und 13 verdanken ihre Entstehung Anträgen unserer Genossen.

Der Antrag Ryssel wird mit allen Stimmen gegen die Arbeit einstellen, in wenigen Stunden an einem geeigneten an­der Sozialdemokraten abgelehnt. Bei der Besprechung der

Kriegsschäden

wies Abg. Noske( Soz.) auf die schweren Schädigungen hin, von denen die Nordsee  - Inseln durch den Krieg heimgesucht werden. Bis jetzt haben die Beteiligten noch immer nicht von Preußen die nötige Hilfe erhalten. Aus Billigkeitsgründen sollte die Reichsleitung dafür sorgen, daß endlich das Notwendige geschehe.

Abg. Fegter schloß sich dieser Bitte an. Ministerialdirektor v. Jonquière wies darauf hin, daß die Entschädigung durch die Landeszentralbehörden erfolgen müsse. Er werde der preußischen Regierung Kenntnis von den Verhandlungen dieser Kommission geben und um Mitteilung darüber bitten, was insbesondere für die hier in Frage kommenden Kreise geschehen sei. Hierauf wurde die vor mehreren Tagen bereits begonnene Aus­sprache über die

fortgesetzt.

Arbeiterverhältnisse in der Munitionsindustrie

Abg. Giesberts( 3.) ging auf die Verhältnisse in Rheinland  und Westfalen   ein und forderte nachdrücklich, daß auch hier Schlich tungskommissionen zur Erledigung der Beschwerden eingerichtet

werden.

Oberst v. Wrisberg versprach, daß das neue Arbeitsamt ermittelten Mißstände beseitigen werde. Eine neue Verfügung sei im Kriegsministerium alle Beschwerden gründlich untersuchen und die erlassen worden, um unter allen Umständen zu verhindern, daß Arbeitsbedingungen durch die Drohung abschreden wollen, sie würden Unternehmer ihre Arbeiter von der Erlangung besserer Lohn- und dafür sorgen, daß die Beschwerdeführer ins Feld kämen. Abg. Liesching( Vp.) brachte Beschwerden aus der Pulver­fabrik von Rheinsdorf bei Wittenberg   vor. Dort seien die Löhne ganz ungenügend. Soziale Einrichtungen fehlten und Unfälle wären außergewöhnlich häufig. Abg. Ho ch( Soz.): Auch die Zustände in der Pulverfabrik in Hanau   seien sehr wenig befriedigend für die Arbeiter. Die Löhne seien nur im allgemeinen um 15-20 Broz. erhöht, während die Berteuerung der Lebenshaltung mehr als 100 Broz. betrage. Auch für die Ernährung sei durchaus ungenügend gesorgt. Notwendig sei auch, daß in den Staatsbetrieben eine Stelle eingerichtet werde, wo die Arbeiter ihre Beschwerden einem vertrauenswürdigen Herrn vor­tragen könnten. Dieser Herr sollte kein Vorgesetzter der Arbeiter sein, aber das Recht haben, in der Fabrik nachzuforschen, ob die Be­schwerden berechtigt sind und, wenn das der Fall ist, die Beschwerden der Direktion zu unterbreiten, ohne daß er den Namen des Be­schwerdeführers preisgeben muß. Oberst v. Wrisberg versicherte, daß ständig die Verhältnisse in Hanau   gebessert worden seien und weiter gebessert werden sollten. Er verlas einen Bericht, nach dem die Verhältnisse und auch die Gr­nährung bei den Pulverarbeitern in Hanau   durchaus befriedigend feien.

Maß­

deren Arbeitsplatz bringen, während in den Fachbataillonen zum Teil verkrüppelte, militärisch völlig unbrauchbare Leute wochen­lang festgehalten werden. Die heutige Arbeitsweise werde sich für unsere Volkswirtschaft schwer rächen. Es sei höchste Zeit, zur normalen Arbeitszeit zurückzukehren und ganz besonders für die Frauen in der Munitionsindustrie mit ihrer schweren Arbeit die achtstündige Arbeitszeit einzuführen. Hier könne doch von einem Mangel an weiblicher Arbeitskraft nicht die Rede sein. regelungen von Arbeitern kommen auch in Staatsbetrieben vor. auch hier fehle oft das nötige Entgegenkommen auf die Wünsche der Arbeiter. In den Kaiserlichen Werften sind nicht nur Kom­missionsmitglieder, sondern auch Arbeiterausschußmitglieder zu Kriegsdiensten eingezogen worden, um sie dafür zu bestrafen, daß fie für die Forderungen ihrer Mitarbeiter eingetreten sind. Dies sei jüngst in Kiel   vorgekommen. Bezeichnend für die Neu­orientierung" sei, daß das Reichsmarineamt   erst fürzlich wieder abgelehnt habe, mit den Vertretern der gewerkschaftlichen Organisationen über Arbeiterfragen zu verhandeln. Der Redner wünscht Auskunft, ob der Sparzwang für Jugendliche den General­kommandos in der letzten Zeit vom Kriegsministerium vorgeschrie= ben sei, wenn auch in einer gegen früher abgeschwächten Form. Er warne dringend vor diesem Verfahren, das sich dort, wo man einen Versuch damit angestellt habe, sich in keiner Weise bewährt habe. Fortsetzung am Sonnabend.

*

Die Bekämpfung der Geschfechtskrankheiten. politit tagt nunmehr seit Beginn dieser Session, ohne daß sach­Die Reichstagskommission für Bevölkerungs­gelangt wären, weil der Kommissions- und Plenararbeit in dem entsprechende Berichte über ihre wichtigen Arbeiten in die Presse engen Rahmen der von der Regierung bewilligten paar Sigungs­tage zu viel ist, als daß die Zeitungen ihr folgen konnten. Die erste Arbeit war die Aufstellung eines Arbeits­planes durch eine Unterkommission, die aus den Abgg. Dr Struve ( freis.), Dr. Quard( Soz.), Dr. Faßbender( 3.), Frommer( fonj.), Dr. van Calfer( natl.) und Mumm( chr.- soz.) besteht und die eine Vereinigung der Hauptparteien darstellt, in der eine gewisse Ver­ständigung über Hauptfragen vorläufig möglich war. Nach zwei­wöchigen Sizungen brachte die Kommission zwei große Abschnitte der Bevölkerungspolitik in der Hauptkommission zur Erörterung: 1. die Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten in Heer und Heimatbevölkerung( Referent Dr. Struve), sowie 2. den Schuh für Mutter, Dr. Quard). Der Kampf gegen die Geschlechtskrankheiten in und Kind( Referent Heer und Marine durch Meldepflicht für die Mannschaften und Unteroffiziere wurde begrüßt, aber Ausdehnung der Pflicht auf Die Offiziere verlangt. Ein Fragebogen über alle diese Maß­regeln und ihre Bewährung wurde lebhaft mit der Militärber­waltung und dem Generalarzt der Armee diskutiert und soll noch endgültig beschlossen werden.

§ 13. Hebt das Reichsmilitärgericht die Haft oder Aufenthalts­beschränkung auf, weil die Voraussetzungen ihrer Anordnung oder Aufrechterhaltung nicht gegeben waren, so hat es dem Geschädigten einen Entschädigungsanspruch zuzuerkennen. Einen Entschädigungs­anspruch kann das Reichsmilitärgericht auf Antrag auch in anderen Abg. Simon( Soz.): Gegenwärtig räche es sich sehr, daß wir Fällen zuerkennen, auch wenn es nicht selbst die Haft oder Aufent- noch immer nicht die von der Arbeiterschaft schon längst geforderten heiten in der Zivilbevölkerung einigte man sich auf eine Ein­Bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Geschlechtsfrank­haltsbeschränkung aufgehoben hat. Der Anspruch richtet sich, wenn öffentlichen Arbeitsnachweise haben. Diese könnten fchränkung der Schweigepflicht der Aerzte, lehnte die Anordnung der Haft oder der Aufenthaltsbeschränkung durch jetzt die Arbeitsvermittlung in einwandfreier Weise durchführen. Die aber nach Beratungen, die drei Sigungen in Anspruch nahmen, einen militärischen Befehlshaber oder einen Reichsbeamten erfolgt Tarifverträge würden mitunter dadurch umgangen, daß die Heeres- feitens der bürgerlichen Mehrheit alle sozialdemokratischen Anträge, ist, gegen das Reich, in anderen Fällen gegen denjenigen Bundes- verwaltung z. B. in der Korbmacherei große Aufträge an Zwischen- die von den Genossen Dr. Quard und Dr. David eingehend ver­staat, dessen Beamter die Anordnung getroffen hat. Im übrigen unternehmer vergebe. Ausgeführt würden diese Aufträge dann in treten wurden, ab. Näheres über diesen Kampf findet sich im gelten für diesen Anspruch und seine Durchführung die Bestim- solchen Betrieben, die nicht die tarifmäßig vorgeschriebenen Löhne untenstehenden Bericht über die letzte Sizung. Für mungen des Reichsgesetzes vom 14. Juli 1904. Die erforderlichen zahlen. Am besten wäre es, wenn man die Lieferungen an die den zweiten Hauptabschnitt der Beratungen hat Genoffe Dr. Quard Ausführungsbestimmungen erläßt der Bundesrat. Unternehmer entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit verteilte, so daß als Referent eine Reihe von Forderungen zum Schuße von Mutter jeder Unternehmer in seinem Betriebe die Ware herstellen kann. Es und Kind formuliert, denen sich die Unterkommission angeschlossen scheine aber so, als ob die Heeresverwaltung eine Abneigung gegen hat. Sie liegen gedruckt vor. An ihrer Spike steht die Acht­die Genossenschaften habe. So ist es weder der Genossenschaftskorb- stundenschicht für arbeitende Frauen. Die Vermehrung der weib­macherei in Schneh noch der Genossenschaftsweberei in Lippert möglichen Gewerbeinspektion, die Ausdehnung der Arbeiterversicherung lich gewesen, Heeresaufträge zu erhalten. In der Schuhindustrie soll auf die Heimarbeit jeder Art, auf uneheliche Kinder und Mütter, die Arbeitszeitbeschränkung aufgehoben und die dadurch arbeitslos und der Ausbau einer wirksamen Reichswochenhilfe für die Zeit werdenden Arbeitskräfte sollen in der Rüstungsindustrie untergebracht nach dem Kriege, Reform des Hebammenwesens, Lohntarife für werden. Man stelle in Aussicht, die Uebersiedlung dieser Arbeiter zu die Frauenarbeit, gründlicher Ausbau der Kindergärten, Kinder­erleichtern. Eine derartige Uebersiedlung der Arbeiter nach andern horte, Schulhorte und Säuglingspflege zur Entlastung der arbei­Orten sei sehr bedenklich. Wir haben heute über zwei Drittel tenden Frau. Arbeiterinnen und Jugendliche in der Schuhindustrie. Diese Arbeitskräfte können nicht verpflanzt werden, wenn nicht die Familien und die Gemeinden schwer geschädigt werden sollen. Nicht Verpflanzung der Arbeiter, sondern Verpflanzung der Industrie nach den Orten, wo Arbeitskräfte und Arbeitsräume zur Verfügung stehen, sei angebracht. Auch sollten die Behörden, bevor sie sich zu so durch­greifenden Maßnahmen entschließen, mit den beteiligten Arbeitern und Unternehmern ins Benehmen sehen.

Ein Antrag Herzfeld, den Angehörigen verhafteter Personen einen Anspruch auf Unterhalt gegen den Staat zu geben, wurde gegen die sozialdemokratischen Stimmen abgelehnt.

In der Gesamtabstimmung wurde der Gesezentwurf mit allen Stimmen gegen die des Genossen Dr. Herzfeld angenommen. Dieser erklärte das Gesetz für eine Verschlechterung des bestehenden Zu­standes.

Schließlich beschäftigte sich die Kommission noch mit der Frage, ob die Anordnung der Schutzhaft oder einer Aufenthaltsbeschrän­tung gegen einen Abgeordneten einen Gingriff in die Immunität darstellt. Sie stellte einstimmig fest, daß dies der Fall ist und be­auftragte den Berichterstatter, diese ihre Ansicht im Plenum zu ver­

treten.

Es soll versucht werden, den Gesehentwurf am Sonnabend in allen drei Lesungen im Plenum zu verabschieden.

Im Reichstagsausschuß für den Reichshaushalt wurde zu= nächst der Kinderschutz

achben.

Abg. Ho ch( Soz.) weist nach, daß die Angaben über die Er­nährungsverhältnisse in Sanau, wie der Oberst v. Wrisberg vor­getragen habe, unrichtig seien. einen Herrn nach Hanau   schicken werde, der noch einmal die dortigen Oberst v. Wrisberg erflärte, daß er in der nächsten Zeit Zustände feststellen solle.

Ob dieses umfassende soziale Programm zur Bevölkerungs­politit, auf das sich in der Unterkommission eine gewisse Einigung aller Parteien vollzogen hat, noch in der Hauptkommission zur Er­ledigung kommen kann, hängt davon ab, ob die Vertagung des Reichstags auch diesen Vorarbeiten ein rasches Ende macht.

Von Dr. Quard

Am Freitag sette die Kommission für Bevölkerungspolitik die Abg. Dr. Südekum( Soz.): In Berlin   fträuben fich alte Beratungen fort. Der sozialdemokratische Antrag, der den Ausbau der eingeführte Großbetriebe der Rüstungsindustrie, solche Kriegs- Krankenkassen geschaffenen und noch zu schaffenden Beratungs­den Landesversicherungsanstalten und berlebte wieder einzustellen, die früher dort gearbeitet haben. stellen zu Einrichtungen für die Gesamtbevölkerung im Rahmten behandelt. Abg. Gen. Ryssel( Soz. Arbg.) hatte beantragt: den Das dürfte nicht geduldet werden, dagegen müsse unbedingt eingeber kommunalen Verwaltung fordert, wurde auch von Regie­Herrn Reichskanzler zu ersuchen, schleunigst den Mißstand zu beschritten werden. Ministerialdirektor Dr. Kirch­seitigen, daß Kinder unter 14 Jahren in Fabriken beschäftigt rungsvertretern bewillkommnet. ner führte aus, daß die bereits bestehenden, aus privater Ini­werden, solche Heranziehung von Kindern auch durch Schließung tiative, erwachsenen Beratungsstellen für Gäuglingspflege, uz der betreffenden Gewerbebetriebe zu ahnden und auf stritteste Junehaltung der Schutzvorschriften für Kinder und Jugendliche zu fassung dieser Stellen zu Wohlfahrtsämtern unter geeigneter Lei­Tuberkulosebekämpfung usw. gegenwärtig ohne Zusammenhang untereinander arbeiten. Es sei eine organisatorische Zusammen­Direktor im Reichsamt des Innern Dr. Caspar: Der Fall, der den Antrag veranlaßt habe, sei durch den Vorwärts" bekannt ge= Abg. Hirsch( natl.): Die Unternehmer seien durch den Mangel tung anzufstreben. Aus der weiblichen Bevölkerung, die jest im worden. Das Reichsamt des Innern verfolge derartige Vorgänge Frauen einzustellen, als es bisher der Fall gewesen und auch gegen sei zu wünschen, daß alle Bundesstaaten, sowie die Landesversiche­an Arbeitern gezwungen, die Arbeitszeit auszudehnen und mehr Kriege sich in der sozialen Hilfsarbeit so sehr bewährt habe, können mit der ernſteſten Aufmerksamkeit. Daher seien auch über diesen Frauen einzustellen, als es bisher der Fall gewesen und auch gegen- gut ausgebildete Wohlfahrtspflegerinnen entnommen werden. Es Fall Ermittelungen angestellt worden. Es handele sich um einen wärtig wünschenswert sei. Die Arbeiter sollten nicht immer wieder sei zu wünschen, daß alle Bundesstaaten, sowie die Landesversiche­Betrieb in Aachen   zur Anfertigung von Druckknöpfen. Dort werden, die Einführung der Schlichtungskommissionen verlangen. Aus sehr rungsanstalten diese Entwickelung fördern. wie sich aus den Lohnlisten ergebe, viele Kinder beschäftigt; dar begründeten Bedenken weigere sich ein Teil der Unternehmer, dieſem( Soz.) wurde zu dieser Frage besonders betont, daß die Regie­unter seien aber nur zehn Kinder im Alter unter 14 Jahren. Sie Vorschlage zu folgen. Dabei handele es sich nicht um rücksichtslose, tungen zu den Kosten dieser Einrichtungen beitragen müßten, da seien durchweg jedoch über 13 Jahre und nicht mehr schulpflichtig. trioten gehören. Der Burgfrieden erfordere es, daß man die Be­unsoziale Unternehmer, sondern um Leute, die zu den besten Pa- die Gemeinden allein es nicht durchführen können. Der sozialdemokratische Antrag wurde dann von der Kom­Die Arbeitszeit dauere entweder je drei Stunden vor- und nach denken dieser Kreise achte und nicht etwa so vorgehe, wie es die eng- mission einstimmig angenommen. mittags oder 5% Stunden ohne die Mittagspause. Ob die Kinder lischen Gewerkschaften täten, die die Not der Zeit ausnuten, um Ferner wurde der sozialdemokratische Antrag betreffend Heimarbeit helfen, sei nicht festzustellen gewesen. Bei drei Kindern weitgehende Zugeständnisse abzuzivingen. noch nach der Fabrikarbeit auch zu Hause ihren Eltern bei der den Unternehmern die Bistole auf die Brust zu setzen und ihnen sehr meldepflicht für alle Personen, die Geschlechtskrankheiten fünftig behandeln, erörtert. Von den sozialdemokratischen Ver­tönne dies der Fall sein. Aber auch wenn die Annahme in der Abg. Brandes( Soz.): Der Widerspruch des Abg. Hirsch tretern wurde betont, daß eine erfolgreiche Bekämpfung der Ge­Tat zuträfe, wäre dagegen auf Grund des Kinderschutzgesetzes nichts gegen die Schlichtungskommissionen und der Hinweis schlechtskrankheiten nur möglich sei, wenn solche Personen, die sich zu tun. Mithin liege eine gesetzwidrige Beschäftigung von Kindern auf die englischen Gewerkschaften seien außerordentlich bezeichnend. der ärztlichen Behandlung entziehen und die Krankheit weiter­Früher sei den deutschen organisierten Arbeitern immer wieder tragen, einer Kontrolle unterworfen werden. Da für die Sol­Abg. Ryssel erklärte, daß der Vorwärts" am 23. September die englische" nationale" Arbeiterschaft vorgehalten worden, und baten sowie für die Versicherungspflichtigen die Meldung bei 1916 über den Fall berichtet habe, ohne die Firma zu nennen. jekt ftelle Herr Hirsch die englischen Gewerkschaften als abschrecken- Krankheit bereits besteht, so sei es unbedenklich und notwendig, Daraufhin habe nicht etwa die Gewerbeaufsichtsbehörde, sondern des Beispiel hin, um das eigene unsoziale und rücksichtslose Ver- daß für die übrige Bevölkerung in gleicher Weise vorgegangen das Generalkommando gefragt, um welche Firma es sich handle. halten gegen die Arbeiter zu entschuldigen. Das sei der Burgfriede werde. Die Vertreter anderer Parteien glaubten jedoch, an

nicht vor.

-

Der

Weiteres in dieser Sache habe der Vorwärts" nicht von dem dieser Herren; wobei die Herren ihrem eigenen Vorteil folgen, ihren Bedenten gegen den Antrag festhalten zu sollen; auch als die Generalkommando gehört. Wäre der Bericht falsch gewesen, dann die Arbeiter aber auf ihre wichtigsten Forderungen verzichten Antragsteller durch den Zusatz in allen Fällen, in denen sich ein wäre der Vorwärts" sicher verwarnt worden. Selbst nach den sollen. Die große Masse der Arbeiterschaft hat diese Art Burg- Kranker vor völligem Abschluß des Heilverfahrens der Behand­heute vom Ministerialdirektor Caspar mitgeteilten Feststellungen frieden satt. Heberaus bedauerlich sei die Antwort des Vertreters lung entzieht", den Bedenken weithin Rechnung trugen. beschäftige die Firma eine große Zahl von ganz jungen Kindern. vom Kriegsministerium, daß die Frage der Schlichtungskommissio- Antrag wurde mit 13 gegen 8 Stimmen abgelehnt. Abge­Die Ermittlungen der Reichsleitung stüßen sich nur auf die Lohn- nen noch immer nicht abgeschlossen set. Eine solche Antwort könnte lehnt wurde auch ein Antrag v. Calker( natl.), der jede Person listen. Unser Gewährsmann halte seine Behauptung durchaus auf- man sich gefallen lassen, wenn der Krieg erst Monate dauerte, mit Strafe bedroht, die, obwohl sie weiß oder wissen mußte, daß recht. Die Zahl der beschäftigten Kinder unter 14 Jahren sei größer. aber nach einer Dauer von 24 Jahren wäre es doch endlich Zeit, sie geschlechtskrant ist, es unterläßt, sich der Heilbehandlung zu Die Fabrit fertigte früher Druckknöpfe, jetzt aber liefere sie Muni- daß die von den Arbeitern verlangten und, wie allgemein aner unterziehen". tion. Die Kinder müßten von früh 6 Uhr bis abends 6 Uhr in der fannt wird, durchaus berechtigten Maßnahmen sich gegen den Ginstimmig angenommen wurden folgende Anträge: Fabrit arbeiten. Zu diesem Zwecke feien sie vor der Zeit aus der Widerspruch unbelehrbarer Unternehmer durchgesezt werden. Herr 1. Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, unbeschadet einer Schule entlassen worden. Nach der Arbeit in der Fabrik müßten Hirsch habe erklärt, die Arbeitzeit fönnen nicht auf das gebotene allgemeinen Aenderung und Ergänzung des§ 300 des Reichs­die Kinder noch zu Hause bei der Heimarbeit helfen. Der Reichs- Maß beschränkt werden, weil Arbeitermangel dies verhindere. In strafgesetzbuchs. Vorsorge dafür zu treffen, daß eine Mitteilung an leitung sei ein Vorwurf daraus zu machen, daß sie sich nur auf die den Garnisonen aber werden viele Tausende tüchtiger Arbeiter zur öffentlichen Fürsorge berufene Behörden, wenn das Schweigen Lohnliste stübe, nicht aber die beteiligten Arbeiter selbst vernommen nuklos in militärischen Diensten zurückbehalten. Die Einrichtung im allgemeinen Staatsinteresse, etwa zur Verhütung der sonst habe. Nur die Annahme unseres Antrages kann in Zukunft der- der Fach bataillone sei eine Verschleuderung von Arbeits  - drohenden Verbreitung von ansteckenden Krankheiten gebrochen artige Fälle verhindern. fraft und Arbeitstagen. Sie unterstützte freilich die Maßregelungs- wird, nicht als unbefugt für Behörden und für behandelnde Aerzte Abg. Hoch: Weshalb ist die Getverbeaufsichtsbehörde nicht mit absichten rücksichtsloser Unternehmer. Unter Heranziehung je erachtet werden kann. der Untersuchung dieses Falles betraut worden? Sie würde die wirk- eines Vertreters der Arbeiter und der Unternehmer würden die 2. Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, eine Ergänzung des lichen Verhältnisse wohl haben ermitteln können, Generalfommandos die Arbeiter, die entlassen werden oder ihre Reichsstrafgesetzbuchs durch eine Gefeßesvorlage nach der Richtung