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Gewerkschaftliches.

Berlin   und Umgegend.

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Soziales.

§ 1.

feitig eingesehen und anerkannt. Sie würden auch nach Beendi­gung des Krieges gewissermaßen als Uebergangsbestimmungen aus dem Kriegs- in den Friedenszustand nicht ungeeignet gewesen sein. Bei der langen Dauer des Krieges jedoch und nachdem auch die Ver- Erhaltung von Anwartschaften aus der Krankenversicherung  . anlassung zu den geschilderten Maßnahmen: die befürchtete starke Ueber die Erhaltung von Anwartschaften aus der Arbeitslosigkeit, nicht mehr bestand, schien es geraten, die geschaf- Krankenversicherung hat der Bundesrat eine neue Bekannt­fenen Ausnahmebestimmungen auszuheben und das Verbandsstatut ipieder herzustellen. Dahingehende Anträge wurden auch von einer machung am 16. November cr. erlassen. Sie hat folgenden Gaukonferenz sowie aus einigen Zahlstellen an den Zentralvorstand Wortlaut: gerichtet, der dann zur Beratung dieser Angelegenheit im Einver­ständnis mit dem Verbandsausschuß eine Konferenz einberief. Der Konferenz wurde einleitend eine Uebersicht über den Stand der deutschen Gewerkschaften und des Zimmererverbandes gegeben. Der Zimmererverband ist durch den Krieg sehr stark betroffen; nur wenige Gewerkschaften dürften einen so großen Prozentsaz zum Militär eingezogener Mitglieder aufzuweisen haben. Der Verband zählte vor dem Kriege 62 673 Mitglieder; Ende Juni dieses Jahres An Zahlstellen hat der Verband während des 18495 Mitglieder. Krieges 167 eingebüßt. Der Bestand an Zahlstellen ist von 819 auf 652 zurückgegangen.

§ 1 Abs. 2 der Bekanntmachung über Krankenversicherung  und Wochenhilfe während des Krieges vom 28. Januar 1915 ( Reichs- Gesetzbl. S. 49) sowie§§ 5, 9 Abs. 1 der Bekanntmachung, betreffend Krankenversicherung bei Ersatzkassen  , vom 5. Juli 1916( Reichs- Gesebbl. S. 655) werden aufgehoben. § 2.

Bei Anwendung des§ 214 Abs. 1 und des§ 313 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung ist die Zeit militärischer, Sanitäts­und ähnlicher Dienste, die während des gegenwärtigen Krieges dem Reiche oder einer ihm verbündeten Macht geleistet worden sind, auf die Zeit vor dem Ausscheiden aus der Versicherung nicht anzurechnen.

Das gleiche gilt für die Dauer der Erwerbslosigkeit bis zu sechs Wochen, die in die ersten sechs Wochen nach der Rückkehr aus solchen Diensten in die Heimat fällt.

§ 3.

a. Abschluß der Lohnbewegung der Tiefbau- und Oberlei tungsabteilungen der Großen Berliner   Straßenbahn. Die Lohn­bewegung der obengenannten Arbeiter hat nun ihren Abschluß gefunden, wenn auch nicht zu roller Zufriedenheit der Arbeiter. Eines nachts Ende Oktober wurde den Arbeitern mitgeteilt, daß ungefähr 8 Mann von jeder der 12 Abteilungen nachmittags vier Uhr sich auf dem Lagerplatz Manteuffelstraße einfinden sollten, wo mit ihnen wegen ihrer Lohnforderung Rücksprache genommen wer­den sollte. Die Zulassung eines Verbandsvertreters wurde ab­gelehnt mit der Begründung, die Direktion wolle allein mit dem Personal verhandeln. Trotzdem eine Stunde Arbeits­zeitverkürzung für die Tagschichten und weitere 50 f. Schichtzulage für die Nachtschicht, also 75 Pf. pro Schicht, sowie die Weiterbezahlung der nichtgeleisteten Arbeitsstunden versprochen wurde, trat die gewünschte Beruhigung nicht ein. Den Arbeitern wurde nahegelegt, sie möchten ihre Interessenvertretung in dem gelben Verein suchen, meil die Direktion ja mit Außenstehenden Recht günstig steht es um die Vermögenslage des Verbandes. nicht verhandele. Das lehnten sie rundweg ab. Eine Das Vermögen der Verbandshauptkasse hat sich seit Ausbruch des Vertrauensmännerversammlung aus den gesamten Krieges um 444 333 m. vermehrt, von 3 821 096 M. auf 4 265 429 Verkehrsbetrieben Groß- Berlins brachte die Bewegung wieder in Mark. An Unterstüßung für die Familien der eingezogenen Mit­das rechte Gleis. In dieser machten besonders die Kollegen aus glieder leistete die Verbandshauptkasse bis jetzt( ohne die Beiträge dem Fahrpersonal darauf aufmerksam, daß man mit dem Zuge rend der Dauer des Krieges 319 150 M. Der Stand des Verbandes aus den Zahlstellen) 761 838 M.; an Arbeitslosenunterstüßung wäh­ständnis der Direktion zum Abschluß kommen könne, obwohl nicht Diese Vorschrift tritt mit dem Zage ihrer Verkündung in alle Wünsche der Arbeiier erfüllt wären. Sie erkannten die be- fonnte somit, soweit Mitgliederzahl und Vermögen in Frage kom­Kraft. rechtigten Wünsche der Tiefbauarbeiter an und faßten nach men, als befriedigend bezeichnet werden. Die Verbandstätigkeit in den Gauen und Zahlstellen, besonders die Werbearbeit, wurde durch Es scheint fast, als habe der Bundesrat bei der Abfassung längerer Aussprache eine Entschließung, in der es heißt: Nach den Krieg natürlich stark beeinträchtigt. Beklagt wurde das Ver- dieser Bekanntmachung eine Illustration zu unserer jezigen den Ausführungen des Referenten Kollegen Rathmann und ein­gehender Erörterung erklärten sich die Anwesenden mit den bis- halten vieler aus dem Heeresdienst zur Arbeit entlassenen oder be- Papierknappheit liefern wollen. Man muß sich vergegen­herigen Zugeständnissen der Gesellschaft einverstanden. Sie er- urlaubten Mitglieder, die sich unter nichtigen Ausreden ihren Pflich- wärtigen, daß diese Bekanntmachung für die Arbeiter be­warten jedoch, daß die Direktion in möglichst nächster Zeit insofern dadurch ihrer früher erworbenen Rechte an den Verband verlustig stande ist, aus dieser Fassung auch nur im geringsten zu er ten gegen die Organisation entziehen, ohne zu bedenken, daß sie stimmt ist. Den Arbeiter möchten wir jedoch sehen, der im­cine Umgestaltung in den Lohnverhältnissen eintreten läßt, als fie die gesamten Leuerungszulagen in feſte Stunden- bzw. Mo- gehen. Auch darüber wurde Beschwerde geführt, daß Weitglieder, kennen, was der Bundesrat eigentlich mit ihm vor hat. Dies die weitab von ihrem Wohnort, im ostpreußischen Wiederaufbau­natslöhne( mit Ausnahme der Kindergelder) umwandelt; auch gebiet, im theinisch- westfälischen Industriegebiet oder in Mittel- scheint dem Bundesrat selbst auch schon klar geworden zu sein, für das Fahrpersonal. Ferner unterstützen die Versammelten deutschland   arbeiten, sich in der Zahlstelle ihres Arbeitsortes nicht denn er hat, wie wir in der Nr. 320 schon berichteten, durch den Wunsch der Tiefbauarbeiter, der dahin geht, die Direktion anmelden, wodurch ebenfalls erhebliche Schwierigkeiten entstehen. Das Wolffsche Depeschenbureau eine Erläuterung seiner Be­möge zu gegebener Zeit die vier Schichtzulagen a 75 Pf. wie Die Konferenz vertrat den Standpunkt, daß fünftighin den vor- kanntmachung geben lassen. Aber auch die Wolffsche Meldung bei den übrigen Arbeitern auf 6 erhöhen sowie ohnauf handenen Mighelligkeiten energisch begegnet und die Anweisungen eignet sich zur Aufklärung der Arbeiter nur in sehr geringem rechnungszettel am Wochenschluß aushändigen." des Zentralvorstandes strengstens befolgt werden müßten. Mehrere Versammlungen der Tiefbau- und Oberleitungsab­Ausführlich wurde auch über den Arbeitsnachweis und die Ar- Maße, wodurch sich notwendig macht, daß die Bekanntmachung teilungen haben stattgefunden, in denen zu der Entschließung der beitsvermittelung beraten. eingehender erläutert wird. Auch hierbei wurden zahlreiche Be­Vertrauensmänner Stellung genommen wurde. Ungeteilten Bei- schwerden vorgebracht und Wünsche auf Abstellung derselben ge­Der durch den§ 1 aufgehobene Abs. 2 des§ 1 der Be­fall fand der Entschluß nicht. Schließlich erklärte man sich doch äußert. Im Vordergrunde stand die Besetzung der offenen Stellen kanntmachung über Krankenversicherung   und Wochenhilfe damit einverstanden in der Hoffnung, daß die gerügten Mängel bei den Kriegs- und Heeresarbeiten, die infolge des herrschenden während des Krieges vom 28. Januar 1915 bestimmte, daß bald beseitigt werden. Arbeitermangels nur schwer möglich ist. Nach Meinung der Kon- die Krankenkassen das Recht haben sollten, solche Personen, 7. Die Lohnverhältnisse der Propellertischler. Die Branchen- ferenz kann diesen Schwierigkeiten wenigstens zum Teil abgeholfen die zur Zeit ihres Eintritts in Kriegs-, Sanitäts- oder ähn leitung der Propellertischler hat eine Erhebung über die Lohn- werden durch Vereinbarung von vernünftigen, den augenblicklich liche Dienste für das Reich oder die österreichisch- ungarische und Arbeitsverhältnisse veranstaltet. Aus 12 von den 13 befragten herrschenden Verhältnissen möglichst angepaßten Lohn-, Arbeits-, Monarchie auf Grund des§ 313 der Reichsversicherungs­Betrieben sind Angaben gemacht worden. In den 12 Betrieben Unterkunfts- und Verpflegungsbedingungen, wie das vereinzelt find 403 Personen, nämlich 358 Arbeiter, 7 Arbeiterinnen und auch bereits geschehen ist. Auch hier soll alles versucht werden, ein ordnung das Recht hatten, sich freiwillig weiter zu versichern, 38 jugendliche Arbeiter beschäftigt. Von den Beschäftigten sind besseres Funktionieren der Arbeitsvermittelung zu ermöglichen, von dieser Möglichkeit aber keinen Gebrauch gemacht haben, 201 organisiert. Der Gesamtdurchschnittsverdienst belief sich am was allerdings zur Voraussetzung hat, daß der Zentralvorstand ärztlich untersuchen zu lassen, wenn sie sich nach ihrer Rückkehr 1. September 1915 auf 98 Pf. pro Stunde, am 1. September 1916 rechtzeitig von allem, was diese Frage betrifft, unterrichtet wird. in die Heimat zum freiwilligen Eintritt in die Kasse melde Die Konferenz hatte sodann zu den bereits erwähnten Kriegs- ten. Die aufgehobene Vorschrift bestimmte weiter, daß eine betrug er 1,18 M. pro Stunde, er ist also im Laufe eines Jahres um 20 Pf. gestiegen. In 5 Betrieben wird nur in Lohn, in acht maßnahmen Stellung zu nehmen. In Rücksicht darauf, daß die Erkrankung, die beim Wiedereintritt, also bei der Rückkehr Betrieben in Lohn und Attord gearbeitet. Die Affordarbeiter ver- Ursachen, wodurch diese Maßnahmen bedingt waren, die befürch- in die Heimat, bereits bestehe, feinen Anspruch auf Stassen­dienen durchschnittlich 40 bis 50 Proz. mehr als die Lohnarbeiter. tete Arbeitslosigkeit und die starke Inanspruchnahme der Unter- leistungen begründe. Dadurch, daß diese Vorschriften in Das ist darauf zurückzuführen, daß die Akkordarbeiter nicht nur fange auch für die nächste Zeit nicht zu erwarten steht, hatten Ver- Wegfall gekommen sind, ist nun jede Stasse gezwungen, die in ihre Arbeitskraft äußerst anspannen, sondern auch durch regel- bandsausschuß und Zenralvorstand in einer Tags vorher abgehal- die Heimat Zurückkehrenden bedingungslos aufzunehmen, so­mäßige Ueberstunden die Arbeitszeit weit über das übliche Maß tenen gemeinsamen Sizung beschlossen, der Konferenz die Wieder- fern sie sich als freiwillige Mitglieder melden, was nach ausdehnen. In der am Sonntag abgehaltenen Branchenverſamm- inkraftsetzung des Verbandsstatuis zu empfehlen. Die Konferenz§ 3 des Gesetzes vom 4. August 1914 innerhalb 6 Wochen nach Tung wurde ausgeführt, daß gegen eine gelegentliche mäßige trat diesem Vorschlag bei. Im Zimmererverbande wird demnach der Rückkehr in die Heimat geschehen muß. Die Kassen sind leberschreitung der Arbeitszeit nichts gesagt werden solle, doch dem ab 1. Dezember d. J. die ftatutarische Reiseunterstüßung und ab ferner gezwungen, Erkrankungen, die beim Wiedereintritt in Unwesen der Ueberstundenarbeit, welches in vielen Propeller- 4. Dezember die statutarische Arbeitslosenunterstüßung wieder voll die Stasse bestehen, genau so zu behandeln, wie alle anderen fabriken eingerissen sei, müsse mit aller Entschiedenheit entgegen zur Auszahlung gelangen. Die Arbeitslosenbeiträge, die ebenfalls Leiden, d. h. sie haben in jedem Falle ärztliche Behandlung, getreten werden. Es wurde festgestellt, daß nach dem 1. September herabgesetzt waren, bleiben für das laufende Jahr in Kraft, fie er-­1916 infolge der allgemeinen Bewegung für Teuerungszulagen höhen sich wieder auf ihren statutarischen Satz mit dem Beginn der Krankengeld usw., also die vollen statutgemäßen Leistungen in allen Betrieben Lohnaufbesserungen eingetreten sind, doch ist Beitragszeit nächsten Jahres. Mit der Wiederinkraftsetzung des zu gewähren. Da auch§ 5 und§ 9 Abs. 1 der Bekannt­noch nicht ermittelt, ob sie überall in befriedigender Höhe ge- Statuts kommt die Ausgesteuertenunterstützung in Wegfall. In der machung betr. Krankenversicherung bei Ersatzkassen   vom währt werden. Bei der Erhebung ist auch die Frage gestellt Konferenz wurde auch angereat, zur Behandlung der nach Beendigung 5. Juli 1916 aufgehoben worden sind, gilt das auch für die­worden, ob die Kollegen für den Abschluß eines Tarifvertrages des Krieges heimkehrenden Mitglieder Stellung zu nehmen; hier- jenigen, die vor ihrem Eintritt in die Militär- usw. Dienste find. 5 Betriebe haben diese Frage bejaht, 4 Betriebe haben sie von wurde jedoch noch abgesehen. Der Vorschlag der Zentralinstanzen Mitglied einer freien Hilfskasse gewesen sind. berneint und 3 Betriebe haben sie nicht beantwortet. Wie die auf Auszahlung einer nochmaligen Unterstüßung( der sechsten) an Aussprache ergab, sind die Kollegen, welche sich gegen den Abschluß die Familien der Kriegsteilnehmer wurde allseitig gebilligt. eines Tarifvertrages erklärt haben, nicht grundsäßliche Gegner Unterstützung beträgt nach den geleisteten Beiträgen 8, 9 und 10 M. eines Tarifverhältnisses, sondern sie halten den Abschluß eines Die Auszahlung erfolgt in der Zeit vom 11. bis 31. Dezember d. 3. solchen für ihren Betrieb zurzeit noch nicht für geeignet. Daß die an die Familien aller bis dahin Eingezogenen, mit Ausnahme der Unternehmer zum Abschluß eines Tarifvertrages bereit sein wer- Familien gefallener Mitglieder, für die bereits die Hinterbliebenen­den, kann angenommen werden. Die Versammlung seßte eine rente festgesetzt ist. Kommission ein, welche die Vorarbeiten für die Beratung eines Die weiteren Verhandlungen der Konferenz waren interner Tarifvertrages betreiben soll.

Ein Hungerlohn. Unter dieser Spitmarke brachten wir in Nr. 241 des Vorw." nach der Buchbinder- Zeitung" eine Notiz, in der ein Schreiben des Arm envorstehers Ueberwasser ab­gedruckt war. Der Armenvorsteher hatte sich an den Buch­binderverband gewandt, weil die Kartonarbeiterin C. D  . feit zwei Jahren regelmäßig unterstützt werden mußte, da sie nur einen Wochenlohn von 10 M. erhielt. Das letztere habe die Firma Martin Bohle, Große Frankfurter   Str. 137, auch bestätigt.

Natur.

Ausland.

Die dänischen Gewerkschaften.

Im§ 2 der neuen Verordnung wird hingewiesen auf die §§ 214 Abs. 1 und 313 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung, und es wird gesagt, daß die Zeiten militärischer usw. Dienste auf die Zeit vor dem Ausscheiden aus der Versicherung nicht anzurechnen sind.

Der§ 313 enthält die Vorschrift, daß ein Versicherter, der aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung ausscheidet, freiwilliges Mitglied bleiben kann, wenn er in den voran­gegangenen 12 Monaten mindestens 26 Wochen oder un­mittelbar vorher mindestens 6 Wochen versichert war. Es fann nun sehr leicht der Fall eintreten, daß Leute nach ihrer Rückkehr in die Heimat eine versicherungspflichtige Beschäfti­

IK. Kopenhagen  , 15. November. Nach einem Bericht des fa­tistischen Bureaus zählt Dänemark   gegenwärtig 173 000 gewerkschaft- gung aufnehmen und vor Ablauf von 6 Wochen aus ihr aus­lich organisierte Arbeiter. Hiervon gehören 132 000 Arbeiter der ge­werkschaftlichen Landeszentrale an.

Zu dieser Notiz sendet uns Rechtsanwalt Dr. Fränkel in Voll­macht der Firma Pohle eine Erklärung, in der gesagt wird, daß( IK) Bon der niederländischen Eisenbahnerbewegung. Den der Lohn von 10 M. fein Zeitlohn gewesen sei, sondern Affordlohn, Haag, den 18. November 1916. Das Organ der Niederländischen der nach in der Kartonnagenbranche allgemein üblichen und als Vereinigung für Eisenbahn- und Straßenbahnpersonal kann über angemessen anerkannten Grundsäken normiert sei. Wenn die in eine höchst erfreuliche Mitgliederzunahme ſeit Anfang dieses Frage kommende Arbeiterin nur 10 M. Wochenlohn verdient hätte, Jahres berichten. Die Mitgliederzahl stieg vom 1. Januar bis so habe das darin seinen Grund, daß die betreffende Arbeiterin 1. Oftober d. 3. von 5620 auf 9807. In dieser Zahl find 4718 an mehreren Tagen der Woche nicht zu arbeiten pflegte und auch Mitglieder enthalten, die bei Straßeneisenbahnen beschäftigt sind. ſonſt mit einer verkürzten Arbeitszeit gearbeitet hätte. Andere Am 1. Januar waren es deren 2141. Bei Straßenbahnen waren Arbeiterinnen hätten im Zeitraum einer Woche mehr verdient; 2191 Mitglieder beschäftigt gegen 1618 am 1. Januar. der Unterschied mache bis zu 8 M. wöchentlich aus. Auch die be­treffende Arbeiterin habe in gewissen Wochen, in denen fic intensiv gearbeitet hätte, 15 bis 19 m. möchentlich verdient.

Die Erklärung berichtigt die in unserer Notiz angegebenen Tatsachen nicht, sondern ergänz: fic nur. Wenn die betreffende Arbeiterin auch biswei en 15 bis 19 M. wöchentlich verdient hat, so ist bei den heutigen Teuerungsverhältnissen sehr begreiflich, daß sie die Armenverwaltung in Anspruch nehmen mußte, der Armen­vorsteher sich deshalb ihrer annahm und die Organisation auf den Fall aufmerksam machte.

Deutsches Reich  .

Konferenz der Zentralinstanzen und Gauleiter des Zimmererverbandes.

Aus der Partei.

Ein Gnadengeſuch für Höglund und Genossen. IK. Stockholm, 20. November. Hjalmar Branting   und Gustav Möller  , der Vorsitzende und der Sekretär der schwedischen sozialdemo­kratischen Partei, haben dem Juſtizminister ein an die Regierung ge­richtetes, vom Parteivorstand beschlossenes Gnadengeſuch für Höglund und Oljelund überreicht. Der Minister konnte keine Versprechungen abgeben, da das Gesuch erst dem Reichsgericht vorgelegt wird. Höglund, der Führer der schwedischen Jungsozialisten, Oljelund, der Redakteur eines jungsozialistischen Blattes, sowie der Mitarbeiter des wegen angeblich hoch­her Zentralinstanzen und Gauleiter des Zimmererverbandes. Ihr verräteriſcher Umtriebe- von den beiden erſten ſtanzen zu mehr­Am 12. und 13. November tagte in Hamburg   eine Konferenz Sozialdemokraten", Dr. Hedén, wurden Sauptzwed war, zur Wiederinkraftsetzung des Verbandsstatuts so- jähriger Zwangsarbeit verurteilt. Vom höchsten Gerichtshof( Reichs­bie zur Gewährung einer Weihnachtsunterstüßung an die Familien gericht) wurden die Strafen anfangs September auf Gefängnis er­der zum Militär eingezogenen Mitglieder Stellung zu nehmen. Die mäßigt, und zwar: für Höglund ein Jahr und für Oljefund acht zu Anfang des Krieges aufgetretene Arbeitslosigkeit, die eine starke Monate, wobei das Gericht jedem vier Monate als durch die Unter­Inanspruchnahme der Arbeitslosenunterstüßung befürchten ließ, suchungshaft verbüßt anrechnete, während Dr. Hedén vollständig nötigte neben anderen Gewerkschaften auch den Zimmererverband, freigesprochen wurde. eine Stredung" der Arbeitslosenunterstüßung vorzunehmen, in­

scheiden. Um zu bewirken, daß diese die Versicherung als freiwilliges Mitglied fortsezen können, besagt nun die neue Vorschrift, daß die Dienstzeit auf die Zeit vor dem Aus­scheiden aus der Versicherung nicht anzurechnen ist. Mit anderen Worten: Wenn nachzuprüfen ist, ob der Heimge­kehrte die Versicherung freiwillig fortseßen kann, nachdem er inzwischen schon wieder einmal gearbeitet hat, spielt die Dienstzeit keine Rolle, wenn zu berechnen ist, ob der Zurück­gekehrte vor dem Ausscheiden aus der Kasse innerhalb des letzten Jahres mindestens 26 Wochen versichert war. Ein Beispiel mag dies klar machen: Ein Arbeiter, der vordem nicht versichert war, hat am 1. März 1914 eine Arbeit auf­genommen, durch die er Mitglied der Krankenkasse wurde. Er wurde Anfang August eingezogen und war infolgedessen bis dahin nur 5 Monate Mitglied. Nach der Rückkehr in die Heimat nimmt er die Arbeit auf, verläßt sie aber nach 5 Wochen wieder, und er will nun die Versicherung freiwillig fortseßen. Wäre die neue Bekanntmachung nicht heraus­gekommen, wäre das unmöglich, weil er noch nicht wieder 6 Wochen und weil er nicht innerhalb des letzten Jahres vor dem Ausscheiden mindestens 26 Wochen versichert war. Da durch, daß von jetzt ab die Kriegsdienstzeit in dieses Jahr vor dem Ausscheiden nicht eingerechnet wird, leben die früheren 5 Monate- vom März bis August 1914- wieder auf. Es kommen nun die 26 Wochen zusammen und die Fortsetzung der Mitgliedschaft als freiwilliges Mitglied ist damit möglich geworden. Genau so liegt es bei dem§ 214 der Reichsver­ſicherungsordnung, der die Bestimmung enthält, daß die Ver­sicherten, die wegen Erwerbslosigkeit aus der Kasse ausscheiden, Anspruch auf die Regelleistungen der Staffe behalten, wenn der Versicherungsfall während der Erwerbslosigkeit und binnen 3 Wochen nach dem Ausscheiedn eintritt. Auch dieses Recht ist an die Voraussetzung geknüpft, daß der Betreffende unmittelbar vorher mindestens 6 Wochen oder in den voran­gegangenen 12 Monaten mindestens 26 Wochen verhert war. Für ihn wirft die neue Vorschrift genau so, wie für den, der die Versicherung freiwillig fortseben will.

sofern, als die ftatutarischen Unterstützungssätze um zwei Fünftel Der Kampf", die zuletzt von Dr. Friedrich Adler redi herabgesetzt wurden. Dafür gelangte neu zur Einführung eine gierte Monatsschrift der deutsch  - österreichischen Sozialdemokratie, ist Unterſtüßung an ausgesteuerte Arbeitslose, die erst auf vier Wochen obne längere Unterbrechung wieder erſchienen. Als verantwortlicher festgesetzt, später jedoch auf acht Wochen verlängert wurde, so daß Redakteur zeichnet jetzt der erste Parteiſekretär Abgeordneter Ferdi­für den Fall der Arbeitslosigkeit den Mitgliedern des Zimmerer- nand Staret. Die Novemberuummer enthält eine fehr intereſſante berbandes auf die Dauer von vierzehn Wochen eine Unterstüßung Würdigung des Grafen Stürgkh von Friedrich Austerlitz  , sie bringt zugesichert war. Die Säße für Reiseunterstützung wurden später die Forsegung der Rennerschen Studien über Probleme des Marris­den neugeregelten Säßen der Arbeitslosenunterstützung angepaßt. mus und unter anderem außer einer Arbeit Adolf Brauns über Anfänglich lösten diese Maßnahmen in Mitgliedertreisen einigen Organisationsprobleme sehr bemerkenswerte Mitteilungen von J. B. Unwillen aus, mit der Zeit aber wurde ihre Notwendigkeit all- über die intellektuellen Leistungen der Feldioldaten. Verantw. Redakt.: Herm. Müller, Tempelhof  . Inferatenteil verantw.Th. Glocke, Berlin  . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanft. Paul Singer& Co., Berlin   SW. Hierzu 1 Beilage und Unterhaltungsbl.

Denen, die nicht sofort nach ihrer Entlassung Arbeit an­nehmen, kommt zugute, daß der Absatz 2 des§ 2 der neuen Verordnung nicht noch weitere sechs Wochen über die Rüd­fehr hinaus der Dienstzeit gewissermaßen zurechnet.