hatte.
Kriegsgewinn! Der Aufsichtsrat der Wadener Peberfabrik]
Zwangsweise Einführung der englischen Arbeitszeit. A.-G. schlägt der Generalversammlung die Ausschüttung von 25 Proz. Eine dem Verbande Sächsischer Industrieller angehörende Dividende( i. V. 20 Proz.) vor. Nach Nüdstellung der Kriegsgewinn- Mitgliedsfirma in Wurzen hatte beim Gesamtvorstand des Ver iteuer in Höhe von 600 000 m.( i. 23. 700 000 m. für 1914 und 1915) bandes den Antrag auf zwangsweise Einführung der Veränderungen in den Lohnfäßen für Militärarbeiten. verbleibt ein Reingewinn von 866 286 M.( 516 868 M.) Hier- fogenannten englischen Arbeitszeit gestellt. Von Am 1. Januar 1916 traten für die Heereslieferungen in Berlin zweden überwiefen, 40 000 m. der Rücklage und 10 000 m. der Ar- daß eine Einichränkung des Lichtbedarfs dadurch daß die aus follen ferner 100 000 M. der Stadt Aachen zu Kriegswohlfahrts- den Antragstellern war zur Begründung darauf hingewiesen worden, Bestimmungen in Kraft, die bezwecken sollten, das damals herrichende beiterwohlfahrt zugewiefen werden. bunte Durcheinander in bezug auf die Lohnzahlung zu beseitigen Haushaltungsmitglieder aus dem Mangel an Petroleum sich früher und eine einheitliche Ordnung berbeizuführen. Die LieferungsZu der Kurssteigerung der Chemischen Fabriken Zeit wird im zur Rube begeben, von selbst eintreten würde, wenn die nach Schluß bedingungen des Kriegsbekleidungsamts des Gardeforps schrieben " Berliner Tageblatt" gefchrieben, daß die großen Gewinne diefes der Arbeitszeit verbleibenden Stunden für die häuslichen Arbeiten daher generell vor, daß nur Stüdlohn gezahlt werden Unternehmens sich aus einer Lücke in den Bundesratsverordnungen ausreichen. Während des Winters feien durchschnittlich täglich vier dürfe. Wochen- oder Stundenlohn sollte nur dann zulässig fein, erklären, die den Weiterverkauf der von ihm hergestellten Fettsäure Stunden künstlicher Beleuchtung notwendig, demnach würden nach Einwenn das Bekleidungsamt sich vorher damit einverstanden erklärt zu einer Zeit freiließen, da sämtliche übrigen Fette bereits beschlag führung der englischen Arbeitszeit wenigstens 25 bis 33 Proz. nahmt waren und unter die Hödt stpreise fielen. Daher fonnten die eripart. Der Gesamtvorstand hat über den vorstehenden Antrag Bor Inkrafttreten dieser Bestimmungen war vielfach die Höhe Chemischen Fabriken Zeit bis zum 5. Ottober vorigen Jahres für beraten und anerkannt, daß die englische Arbeitszeit für viele Beder Zeitlöhne vor der Schlichtungskommission beanstandet worden. jeden Waggon minderwertigen Lederfettes 50 000 bis 70 000. triebe von großem Vorteil jei und auch den Arbeitern und AngeDie Erfahrungen lehrten, daß mit der Bezahlung von Wochenlöhnen Extraprofit erzielen. Die neuen Bundesratsverordnungen haben stellten Vorteile zu bieten vermöge. Der Gesamtvorstand des ein gewisser Lohndrud ausgeübt wurde. Auf Antrag der Arbeiter diefe Lüde verstopft. Daher wird der Gewinn der Chemischen Verbandes Sächsischer Industrieller hat sich jedoch gegen eine wurde daber in den Verträgen des Bekleidungsamts die Bezahlung Aktien dieses Unternehmens, die sich von der hohen Gewinnziffer einmal die Verhältnisse in den einzelnen Betrieben zu berichieden Fabriken Zeitz wahrscheinlich zurückgeben und die legten Käufer der zwangsweise Einführung dieser Arbeitszeit ausgesprochent, da von Zeitlöhnen untersagt. In den neuen Vertragsbedingungen blenden liegen, werden nicht übel hineingefallen sein. Das Berliner artige wären, um eine einheitliche Regelung dieser Frage vorzuwaren Teilnüdlohn- Tarife vorgesehen, bei denen die Mög- Tageblatt" verlangt mit Recht ausführliche Erklärungen der Bernehmen, und gegen eine zwangsweise Einführung ferner følange lichkeit offen gelaffen war, Alenderungen an den einzelnen Lohnfäßen vorzunehmen, jedoch mußte auf jeden Fall die waltung in der Generalversammlung. Endfumme 75 Broz. des vom Amt gezahlten Lobnes ergeben. Einess teils ist trotzdem ruhig weiter im Wochenlohn gearbeitet worden, und zwar in erheblichem Umfange. Andererseits find Tarife ausgearbeitet worden, die als geradezu unsinnig zu bezeichnen sind. Soweit die Schlichtungskommission oder die Bekleidungsämter Fälle erfuhren, in denen Wochenlöhne gezahlt wurden, griffen. fie ohne weiteres ein und wurde auch in vielen Fällen Nachzahlung geleistet. In derartigen Fällen ist eine Kommission beauftragt worden, die diesbezüglichen Feststellungen zu treffen. Es wurde dann der zu wenig gezahlte Lohn je nach der Dauer der Beschäftigung auf die gesamte Arbeiterschaft verteilt. In solchen Fällen hat auch das Kriegsbekleidungsamt des Gardeforps von feinem Recht, den betreffenden Unternehmer in Strafe zu nehmen, Gebrauch gemacht. So hat allein ein Unter nehmer 7000 M. Strafe bezahlt.
Sierfür gilt folgende Bestimmung:
In jedem Fall der Unterschreitung des Lohntarifs verpflichtet fich der Unternehmer, an das Amt eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen des Unterschiedes zwischen der Gesamtfumme der gezahlten und den nach dem Tarif zuständigen Löhnen, mindestens aber in Höhe von 20 m. zu zahlen. Die Strafe ist auch dann zu entrichten, wenn der Unterlieferant oder zwischenmeister den Verstoß begangen hat. Das Amt wird die Strafgelder zum Besten der durch Tarifverstöße geschädigten Arbeiter nach pflichtmäßigem Ermessen verwenden. Der Rechtsweg oder die Anbringung einer Beschwerde bei der Schlichtungsfommission ist bei einem Streit über die Verwendung ausgefchloffen."
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wichtige Bedenken beständen, als nicht auch die staatlichen und
Eisenknappheit in Norwegen . Die Einfuhr von Eisen lommunalbehördlichen Einrichtungen aller Art, vor allem Post und nach Norwegen hat in letzter Beit fo gut wie ganz Telegraph, städtische Kanzleien uiw. dieser Arbeitszeit durch ent aufgehört. Die norwegische Regierung verhandle zwar gegen- sprechende Anfeßung ihrer Dienſtſtunden Rechnung tragen. wärtig mit der deutschen über die Freigabe einer kleineren Auch wir müssen uns gegen die zwangsweise Einführung der. Menge zur Ausfuhr nach Normgeen. Die vorhandenen Vorräte englischen Arbeitszeit wenden. Wir meinen, daß auch die Arbeiter reichten nur noch für ganz turze Zeit hin. Aus England und Bel- zu befragen sind, ob sie diese Neuerung wollen. Die englische Ar gien erhalte Norwegen überhaupt nichts mehr. Die Einfuhr aus beitszeit hat neben ihren Borteilen auch ihre Nachteile. Dabei merila jei ganz unsicher, außerdem die Preise infolge der hoben sehen wir davon ab, daß sie alle bisherigen Dispofitionen im HausFracht um 300 Bruz. gestiegen. Deshalb befürchtet man in norive- halte des Arbeiters über den Haufen wirft und daß die Anpassung gischen Eisenhändlerkreisen, daß, wenn nicht Deutschland Norwegen dort, wo Kinder im Hause, sehr oft so schwer ist, daß die Hausfrau Entgegenkommen zeige, und größere Mengen zur Ausfuhr nach vom Kochtopf gar nicht wegtommt, was namentlich dort, wo die Norwegen freigebe, die meisten norwegischen Eisenwerte und Frau mitverdienen muß, als ganz erhebliche Störung empfunden Schiffswerften über kurz oder lang ihren Betrieb einschränken oder wird. Wir betonen vor allem, daß die jest übliche Arbeitszeit, die einstellen müssen. zum Teil noch 11 Stunden beträgt, viel zu lang ist, um ohne
Die Erben. Ein Brief aus Buenos Aires im„ Economist be- Mittagspause durchgehalten werden zu können. Die achtstündige richtet, daß die Gußröhrenfabrik in Polington( New Jersey ) einen Arbeitszeit ist das Höchstmaß deffen, was dabei dem Menichen zu Auftrag auf 59 971 Tonnen, gugetierne Röhren für die Wasserwerke gemutet werden kann. Namentlich jezt. Durcharbeitende find von Buenos Aires erhalten hat. Der Preis übersteigt 3,5 Millionen während der ganzen Arbeitsschicht auf Brotnabrung angewiefen. Goldpesos. Fünf Angebote lagen vor, davon vier von englischen Daran muß sich der Körper sowieso erst gewöhnen. Jetzt fällt das Firmen, die alle niedriger geweien fein follen, als das amerikanische. doppelt schwer. Einmal find die Brotrationen, die zur Verfügung Der legte Jahresbericht der zuständigen Gesundheitsbehörde erwähnt, stehen, klein, dann ist die Zufost zum größten Teil ganz weggefallen, daß der amerikanische Gesandte in der Sache und der verbleibende Rest ist so eintönig, daß es außerordentlich intervenierte. schwer sein wird, von der gewohnten Unterbrechung durch eine Mittagspause abzugehen.
Soziales.
Unverschuldeter Jrrtum bedingt Straffreiheit.
Aus diesen Strafgeldern ist das Belleidungsamt berechtigt, folchen Arbeitern und Arbeiterinnen, die im Wege der Klage die ihnen zu wenig gezahlten Beträge nicht erhalten tönnen, diese ganz oder teilweise zu erießen. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß durch die Schlichtungsfommission festgestellt wird, ob und in welchem Umfange zu wenig Lohn gezahlt worden ist. Auf die bloße Bebauptung oder Vermutung hin wird das Bekleidungsamt feine Ents fchädigung leisten. Eine Entschädigung durch das Bekleidungsamt schließt selbstverständlich nicht aus, daß der betreffende Unternehmer zivilrechtlich weiter in Anspruch genommen werden kann, nur aufgenommen werden. wäre in folchen Fällen dem Beileibungsamt der gezahlte Betrag zurückzuerstatten.
Neben der zibilrechtlichen Haftung fann der Unternehmer gemäß der Verordnung des Oberkommandos in den Marken vom 21. Dezember 1915 und 18. Januar 1917 mit Gefängnis bestraft werden. Durch die Berordnung vom 18. Januar 1917 ist der früher bloß für Groß- Berlin vorgefehene Souz der Tariflöhne auf die ganze Proving Brandenburg ausgedehnt. Mit dieser neueren Verordnung werden automatisch sowohl die jest bestehenden, als etwa in 3utunft in Kraft tretenden Lohnsätze geschützt.
Steben den Unternehmern, die großes Gefallen an den Wochenlöhnen fanden, hat ein großer Teil auch Stücklohntarife eingeführt, die erheblich zu ihrem Vorteil ausgefallen waren. So ist in ver fchiedenen Fällen die Arbeiterschaft in folgender Weife ganz erheblic übervorteilt worden: Nach dem Teillohntarif, der im Januar d. J. herausfom, war der Unternehmer berechtigt, fich für das Einrichten eines Mantels 42 Bf. zu berechnen. Diese Bestimmung baben die Unternehmer in der Weise umgangen, daß fie einfach andere Bezeichnungen im Tarif aufführten, wodurch es ihnen dann möglich wurde, den Arbeitslohn für das Einrichten ganz erbeblich in die Höhe zu bringen. So ist in einem Falle in einem Tarif für das Stragen- Borarbeiten 72 Pf. borgesehen, während für den Kragen zu machen 73 Bf. in Anfas gebracht wurden. Das Kragen- Borarbeiten gehört aber zum Einrichten. Neben dieser Arbeit sind noch bei einigen anderen Positionen 25 Pf. für Einrichtearbeit untergebracht warden, sodaß den Arbeitern wenigstens 97 Bf. pro Stüd zu wenig ge zahlt wurden. Es ist dies bei einem Lobniaz 6,50 M. ein immerhin wesentlicher Betrag. Solche Vorkommnisse find allerdings nur dann möglich, wenn die Arbeiter und Arbeiterinnen sich um das Zustandekommen des Tarifs nicht fümmern, fowie auch unbegreiflicherweise von dem Inhalt der Vertragsbedingungen jezt noch feine Kenntnis haben.
bon
Um diesen Mißstand zu beseitigen, entschloß sich die Schlichtungs
Kleinsiedlungen in Lippe.
Die Staatsregierung in Lippe bereitet für die Ansiedlung von Das Reichsgefezblatt Nr. 12 bringt die Verordnung des Bundes Kriegsteilnehmern Pläne vor, worüber nach einer Mitteilung der rais vom 18. Januar. durch die unter duldeter Fritum über das Regierung dem Landtage im Laufe dieses Frühjahres eine Vorlage Besteben oder die Anwendbarkeit von Borschriften, die der Bundes- mit der Erschließung von Dedländereien in der lippischen Senne augehen foll Inzwischen ist der lippische Siedlungsverein bereits rat auf Grund seiner Ermächtigung zu wirtschaftlichen Maßnahmen erlassen hat, Straffreiheit bedingt. Golange die öffentliche Klage fchen Landtage ift deswegen eine Vorlage zugegangen, nach der die borgegangen. Dazu sind allerdings viele Gelder nötig. Dem lippinicht erhoben ist, kann die Staatsanwaltschaft bei dem Gerichte die Landesbank ermächtigt werden soll, Kleinsiedlungen bis zu 75 Proz Einstellung des Verfahrens beantragen. Jit das Verfahren ein und in besonderen Fällen noch höher zu beleihen. In Lippe wird gestellt, fann es nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel auch die Errichtung einer Fürstlichen Akademie für VerwaltungsIst die öffentliche Klage erhoben und erachtet das Gericht die wissenschaften geplant, in der auch das gesamte Wohnungswesen eine Borauslegungen für die Annahme unverschuldeten Irrtums gegeben, eingehende Behandlung erfahren foll. hat es die Eröffnung des Hauptberfahrens abzulehnen oder, wenn Boruntersuchung geführt ist, den Angefchuldigten außer Verfolgung Berantwortlich für Bolitik: Hermann Müller . Tempelhof ; für den übrigen zu feyzen; ift Strafbefehl beantragt, bat das Gericht den Antrag Teil d. Blattes: Alfred Scholz, Neukölln; für Inferate: Zh. Glode, Berlin . abzulehnen. Ergibt die Hauptberhandlung, daß unverschuldeter Drud u. Verlag: Borwärts Buchdruderei u Berlagsanstalt Paul Singer& Co. Irrtum vorliegt, ist der Angellagte freizusprechen. Hierzu 1 Beilage und Unterhaltungsblatt.
Die Verordnung ist am 18. Januar 1917 in Straft getreten.
Todes- Anzeigen
Zentralverband der Lederarbeiter und-Arbeiterinnen Deutschlands .
Am Sonntag, den 21. Januar verstarb plöglich unser lang jähriges Mitglieb, der Weißgerber Robert Bautze.
Ehre seinem Andenken: Die Beerdigung findet Mitt woch, ben 24. Januar, nach mittags 3 Uhr, von der Halle
Nach langem Leiden, entschlief fanft am 21. Januar 1917 mein berzensguter Mann, unser lieber Bater, der Buchdruder
Karl Rauer
74 Jahre alt.
Dies zeigen fiefbetrübt an
Emma Rauer nebst
Gr. Lichterfelbe- West, Unter den Eichen 69.
Kindern. 1791b
Die Beerdigung findet am Mittwoch. den 24. Januar, nachmittags 4 Uhr, an dem Barffriedhof Gr. Lichterfelde- Best, statt.
des Sophien- Kirchholes. Freien Krankengeld- Zulchuh- und
walder Straße, aus statt.
183/12 Die Ortsverwaltung.
Deutscher Metallarheiter- Verband.
Verwaltungsstelle Berlin . N 54, Linienstr. 83-85.
Geschäftszeit von 9-1 Uhr und von 4-7 Uhr. Telephon: Ami Norden 185, 1239, 1987, 9714.
Connerstag, den 25. Januar, abends pünktlich 7 Uhr:
Vertrauensmänner- Konferenz
der Eisen-, Metall- u. Nevolverdreher sowie Rundschleifer
in den Musiker- Festsälen, Kaiser- Wilhelm- Str. 31.
Zagesordnung:
1. Branchenangelegenheiten. 2. Berschiedenes.
Donnerstag, den 25. Januar 1917, abends S Uhr:
Branchen- Versammlung
Lommiſſion, einen Zeilſitüdlointarif aus warbeiten und dieſen dem Deutscher Metallarbeiter- Verband Ordentliche General- Versammlung aller in den Klempnereien beschäftigten
Die
Bekleidungsamt zu überreichen mit dem Ersuchen, allen Lieferanten borzuschreiben, tünftig nur nach diesem Tarif zu zahlen. Schlichtungskommission hat hierbei die von ihr gemachten Erfah rungen verwertet und steht zu erwarten. daß in der allernächsten Zeit dieser Teilstüclohn- Tarif zur Einführung gelangt. Durch die Verordnung vom 18. Januar 1917 ist die Nichtbeachtung dieses Teilstüclobn- Tarife unter Strafe gestellt.
Wir werden feinerzeit über die neu in Kraft tretenden Bestimmungen und Stüdlohnsäge berichten.
Aus Industrie und Handel.
Bierte italienische Kriegsauleihe.
Die Agenzia Stefani verbreitet folgende Meldung: Ein Erlaz gibt die Ermächtigung zur Ausgabe einer vierten nationalen AnTeihe, die mit fünf Prozent verzinslich, für jeßt und in Zukunft von jeder Steuer befreit und bis zum Ende des Jahres 1981 unfonvertierbar fein soll. Der Zeichnungspreis beträgt neunzig Prozent." Italien hat seine erste Kriegsanleihe" noch zu einer Beit aufgelegt, da es sich selbst im Frieden befand und nur die Kosten der bewaffneten Neutralität beden mußte. Diese erste Anleihe wurde zu 97 Prozent aufgelegt und brachte 4 Prozent Zinsen. Ihr Eitrag war 880 Millionen Lire . Die zweite Kriegsanleihe knapp nach Eintritt Italiens in den Krieg aufgelegt, war bei einem Zeichnungspreis von 93 Prozent mit 4 Prozent berzinelich und brachte einschließlich der festen Beteiligung des BankTonsortiums in Höhe von 200 Millionen Lire einen Erlös von 1118 Millionen Lire . Die dritte, im Dezember 1915 aufgelegte Striegsanleihe war 5prozentig bei einem Zeichnungspreis von 95.5 und brachte einschließlich der der festen Beteiligung des Bankkonsortiums in Höhe bon Lire 500 Millionen Erlös bon 3014 Millionen Lire . Aus dem Vergleich der daß Zeichnungsbedingungen ergibt sich, die neue bierte Anleihe, welche zur Umwandlung der großen schwebenden Schulden in langfristige dringend notwendig ist, infolge der Herabiezzung des Zeichnungspreises auf 20 den Kapitalisten erheblich bessere Be dingunges bietet als die früheren Anleihen.
einen
Verwaltungsstelle Berlin . Den Kollegen zur Nachricht daß unser Mitglied, der Bauanfchlager
August Strehl
Reutöln, Donauftr. 130, am 19. b. M. gestorben ist.
am Sonnabend, ben 27. Januar 1917, abends 8, 11hr, bei Kurth, Brangelstraße 105. Tagesordnung:
1. Raffenbericht: a) vierteljährlich, b) jährlich.
2. Wahl des Gesamtvorstandes und der Revisoren.
3. Innere Stassenangelegenheit.
am
4. Berschiedenes.
Der Vorstand.
Ehre feinem Andenken! Die Beerdigung findet Mittwoch, den 24. Januar, nachmittags 2, Uhr, von der Leichenhalle des Gemeinde- friedhofes Mariendorfer Weg aus statt. Rege Beteiligung wird erwartet.
Nachruf.
Den Kollegen ferner zur Nach richt, daß unser Mitglied, der Dreher
Friedrich Schulze
am 15. Januar gestorben ist. Ehre seinem Andenken! 128/19 Die Ortsverwaltung.
Allen Befannten und Verwandten die traurige Nachricht, daß meine liebe Fran, Mutter, Schwester und Tante,
da Verheyen
geb. Thiele am 18. Januar verstorben ist. Die Beerdigung findet am 25. Januar, nachmittags 3 Ubr, von der Leichenhalle des neuen Jalobikirchhofes, Hermannstraße. aus ftatt Im Namen der Hinterbliebenen Otto Verheyen.
+151
289/1
J. A.: Georg Streifer,
1. Schriftführer.
Kaufe Säcke
Tagesordnung:
1. Stellungnahme zur Kündigung des Baullempnerfarijs.
2. Unsere Lohn- und Arbeitsverhältnisse während des Krieges.
a. Berbands- und Branchenangelegenheiten.
Es ist Pflicht aller Kollegen und Kolleginnen, in dieser Bersammlung vünktlich zu erscheinen. Kein Bauklempner darf fehlen.
Donnerstag, den 25. Januar 1917, abends 8 Uhr:
Versammlung
eben often, auch zerriffene, fomie der Zigaretten- und Hülsenmaschinisten
Emballagen . Rosner, Berlin , Lothringer Str. 64. Norden 10785.
Blumen- und Kranzbinderei von Robert Meyer,
Inb.: P. Gollets Mariannenstr. 3. Tel. Mpl. 10 303
Bücher und Zeitschriften
jeber Art liefert die Buchhandl. Vorwärts. Bestellungen ninunt jebe Filialexpedition sowie die Seitungsträgerin entgegen.
in den Musiker- Festsälen, Kaiser- Wilhelm- Str. 31
Tagesordnung:
1. Bortrag des Stadtverordneten Adolf Ritter über das Dienstpfl chtgeset. 2. Disluffion. 3. Gruppenangelegenheiten. 4. Ber schiebenes. 128/18
Die Kollegen werden ersucht, pünktlich 8 Uhr zu erscheinen. Die Ortsverwaltung.
Verband der Maler, Lackierer, Anstreicher etc.
Arb.- Nacht,: Gormannst.13
Fernspr.: Amit Morigpl. 4787.
Donnerstag, den 25. Januar, abends 8%, Uhr, im Gewerkschafts: haus, Engelufer 14/15:
Mitglieder- Versammlung.
Tagesordnung:
1. Das Hilfsdienstgefes. Referent: Gen. G. Bauer. 2. Disfuſsion. Begen der Wichtigkeit der Tagesordnung ist das Erscheinen Die Ortsverwaltung.
Kunststopferei Große Frankfurter aller Rollegen notwendig.. 688* ftraße 67,
187/1