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Gewerkschaftliches.

handlungen hat die Branchenkommission die Branchenberfammlung I die Aftie. Der Gewinn ist scheinbar bon 9,8 Millionen Mart auf einberufen. 5,3 Millionen Mark zurüdgegangen. Aber der Rüdgang ist nur scheinbar, weil im Vorjahre 5,3 Millionen Mark von dem Rein­

Alle Redner sprachen sich in der Diskussion für Festießung eines zulage nicht einzuschließen sei.

Ein Ruf nach dem Dienstbuch mit dem Bilde. höheren Mindestlohns der Einfeger aus, bei dem die Zeuerunge gewinn für Striegssteuer abgefekt worden sind, während in diesem

den Unternehmern ein Mindest stundenlohn von 1,10 M. Einstimmig wurde beschlossen, daß bei den Verhandlungen mit ohne jede Einschräntung für die Einsetzer zu fordern fei.

Gesundheitszeugnisse vor der Eheschließung.

Jahre der für die Kriegssteuer entfallende Betrag überhaupt nicht denstätigkeit werben 10 Millionen Mark( im Vorjahre 0) reser­mitgeteilt wird. Für die Umstellung der Betriebe auf die Frie­viert. Die Abschreibungen find von 8,15 Millionen Mark auf 7,32 Millionen Mark erhöht worden.

Soziales.

Juvalidevrente nach Betriebsunfällen.

Die Unterstellung der Dienstboten oder Hausangestellten unter die Gefindeordnung wird von allen verständigen Lenten als ein abänderungsbedürftiger Rechtszustand betrachtet. Und von den Arbeitervertretern wird seit Jahren in den Parlamenten der Kampf für Beseitigung dieser Ausnahme­stellung der Dienstboten geführt. Jetzt wird vielfach die Erwartung gehegt, daß nach der Kriegszeit, die mit manchen Vorurteilen aufgeräumt hat, die Gesindeordnungen ver­schwinden und die Hausangestellten unter dasselbe getverb­liche Recht gestellt werden, unter dem die gewerblichen Auf Einladung einer Anzahl medizinischer, sozialpolitischer und Arbeiterinnen leben. Das Dienstbuch muß namentlich für fozialhygienischer Vereine fand am 6. 5. M. in der Landwirtschaft­Wird ein Arbeiter lediglich durch einen Betriebsunfall mehr als großjährige Personen als eine völlig unnötige Kontroll- lichen Hochschule eine Aussprache über die Frage des Austausches von 66 erwerbsbeschränkt, dann erlischt damit nicht grundsätzlich das einrichtung angesehen werden, zumal auch die Eintragungen Gesundheitszeugnissen vor der Eheschließung statt. Recht, neben der Unfallrente auch die Invalidenreute zu beziehen. mancher Dienstherren bei der Lösung des Dienstverhältnisses mein beobachteten Tatsache des Geburtenrüdgangs und von den un- Stellt sich dann heraus, daß die Unfallrente böher ist als die Ausgehend von der in den letzten Jahren vor dem Krieg allge- Diese ist vielmehr zu zahlen, bis die Un'allrente feitgefetzt ist. Anlaß zu polizeilichen und gerichtlichen Streitverfahren geheuren Blutopfern des Strieges, betonte der einleitende Redner, Invalidenrente, was zumeist der Fall sein wird, dann ruht die geben, Während so für viele die Zeit nicht mehr fern Stabsarzt Dr. Christian von der Zentralstelle für Volkswohlfahrt, Invalidenrente. Ist diese aber höher als die Unfallrente, dann erschien, in der die Gesindeordnungen gänzlich verschwinden daß eine Erhöhung der Geburtenqualität durch Verbesserung der Aus- fommt der die Unfallrente übersteigende Teil der Invalidenrente follten, behauptet jest jemand, die Kriegszeit habe ihm lese dringend zu erstreben und für diese Aufgabe die Mithilfe des auch aur Auszahlung. Jit die Invalidenrente für eine Zeit insbesondere eine Verschärfung der Kontrolle für die rassenhygienisch gebildeten Arztes notwendig sei. Nach einem Hingezahlt werden, für die der Arbeiter einen Anspruch auf unfaltente Dienstboten gelehrt. In der National- Zeitung" hat ein weis auf die jüngere nordamerikanische und schwedische Gesetzgebung batte, so kann die Versicherungsanstalt als Eriag die Unfallrente be­Dr. Robert Heindl  - Dresden   mit viel unnötigem Fleiß eine dieser Art, legte der Vortragende seine eigenen Vorschläge dar; er anspruchen. Dies gilt auch be: heilanstaltspflege, die der Träger Anzahl kriminalistische Fälle von Dienstboten zu einem Artikel empfiehlt einen Zusas zum Personenstandsgesetz, wonach jeder The- der Unfallversicherung gewährt. Nach dem Geiez haben diefe Träger aufammengetragen und diesen mit der sensationellen Ueber- beizubringen habe, das dem anderen Teil vorzulegen und dann mit rend der ersten dreizehn Wochen nach dem Unfall obliegt, die Heil­bewerber vor der Eheschließung ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis das Recht, an Stelle der Krankenkassen, denen die Leistungen wäh­fchrift versehen: Wie schützt man sich vor verbrecherischen einem Vermert über dessen Kenntnisnahme zurüdzugeben sei, im behandlung zu übernehmen. Sie können dann auch Heilanſtaltépflege Dienstboten?" um als Quintessenz seiner langen Unter- übrigen aber jeder die volle Freiheit der Entschließung behalte; das anordnen. fuchungen zu verlangen, daß der Dienstherrschaft über die Gesundheitszeugnis solle im einzelnen darüber Auskunft geben, ob Borstraßen der Dienstboten von der Polizei Auskunft erteilt törperliche Fehler, Anzeichen von Geistes- oder Nervenkrankheiten, werden folle, und daß jezt im Kriege, da die von Vergiftungen( Alkohol, Blei, Morphium) oder von übertragbaren Diebeswelt ihr goldenes Zeitalter lebt, Strankheiten, besonders Geschlechtskrankheiten vorlägen, die die Er­mit Recht verlangt werden könne: ein Dienst- eugung einer gefunden Nachkommenschaft unmöglich oder unwahr buch mit Photographie.

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Was die Kriegszeit doch nicht alles für sonderbare Säuge gebiert! Daß die Diebeswelt jest ihr goldenes Zeitalter lebt, wußten wir nicht. Die Kriminalitatiftit im allgemeinen zeigt keine steigende Tendenz. Aus einer Handvoll kriminali­frischer Fälle, in denen sich Dienstboten gegen Eigentum und Leben der Herrschaften vergangen haben, allgemeine Schlüsse zu ziehen, ist nicht erlaubt. Daß es unter den Dienstboten auch Verbrechernaturen gibt, dazu bedurfte es nicht erst der Beweisführung dieses Herrn Doktor; solche Veranlagungen soll es bei Personen aller Stände geben. Warum fordert Herr Dr. Heindl nicht auch für andere Stände, bei denen sich in einer Reihe von Fällen Eigentumsvergehen leicht nach weifen lassen, Legitimationen mit Photographie? Herr Dr. Heindl dürfte mit seinem Vorschlag tein Glück haben. Er hätte sich seine friminalstatistische Arbeit ruhig sparen fönnen. Wer den Dienstbotenberuf ernsthaft heben will, muß zur Forderung der Abschaffung der Dienstbücher tommen.

Deutsches Reich  .

Für den frühen Bureauschluß ist der Verband der Bureau­angestellten( Siz Berlin O 27) bei der Reicheregierung eingetreten. Durch eine Bundesratsverordnung foll bestimmt werden, daß alle Bureaus, namentlich die der Nechtsanwälte und Notare, eine Stunde vor dem örtlichen Ladenschluß, mindestens um 6 Uhr abends zu schließen find, ohne daß die tägliche Arbeitszeit acht Stunden über fchreitet, Der Verband weist auf die schwierigen Verhältnisse hin, die fich immer schärfer herausbilden, wenn den Bureauangeſtellten, befonders den alleinstehenden Angestellten und den febr zahlreichen erwerbstätigen Frauen, nicht mehr geit und Gelegenheit bleibt, für sich und ihre Familie die notwendigen Einläufe und Beiorgungen zu erledigen; auch auf die damit verbundene Ersparnis an Heiz­material und Beleuchtungsmittel wird hingewiesen.

Berlin   und Umgegend.

Erhöhung der Kriegsunterstügung für die Familien städtischer Arbeiter in Berlin  .

Die Familien der im Felde stehenden städtischen Arbeiter Berlins   erhalten zur allgemeinen Kriegsunterstügung, die Reich und Gemeinde zahlen, einen Lohnzuschuß. Der Geiamtbetrag an Kriegs­unterstützung und Lohnzuschuß ist für die Frau auf 50 Proz. und für jedes Kind unter 16 Jahren auf je 5 Broz, insgesamt aber nicht mehr als 75 Proz. des Arbeitslohnes bemessen, den der im Felde stehende Ernährer bezogen hat. Je höher nun die allgemeine Striegsunterstügung stieg, um so niedriger wurde natürlich der Lohn zuschuß, den die Stadt zu leisten hatte, um die 50 beziehungsweise 75 Proz. des 2ohnes zu erreichen. Eine Milderung fand indeffen

Unterstützung friegsgetrauter Ehefrauen.

2ährend der ersten dreizehn Wochen nach dem Unfall besteht. fein Anspruch auf Unfallrente. Sit der Arbeiter burch den Unfall Invalide geworden, bat er während dieser Zeit stets vollen Anspruch auf Invalidentente. Diefer wird, wie das Reichsversicherungsamt entschieden hat, auch nicht dadurch befettigt, daß die Berufsgenossen­scheinlich machten, und ob daher von der Che abzuraten sei. Bonichaft anstelle der Krankenkasse während der ersten dreizehn Wochen erwartet der Vortragende unmittelbar eine Zurüddrängung der Berlegten seitens der Berufsgenossenschaft während der ersten drei­solchen, vorerst fein Gheverbot darstellenden Gesundheitszeugnissen eine Seilanſtaltspflege angeordnet hat. Diese Fürsorge für den Fortpflanzung Minderwertiger, mittelbar die Aufklärung der weite- zehn Wochen unterliegt einmal threm freien Ermessen und sie schließt icano freie über die Gebote der Rassenhygiene und die ferner nicht ein Anei fenntnis ibrer Entschädigungspflicht in sich. Auch Schaffung einer Grundlage für weitergehende Maßregeln. Bei der fann die Berufsgenossenschaft für diese freiwillige Leistung nach Maß­Abwägung des Für und Wider dieser Vorschläge war der Redner gabe des§ 1513 Abs. 2 der R.V.D. Eriaz ibrer Aufwendungen Während der ersten dreizehn recht glücklich in der Polemit gegen diejenigen seiner Gegner, die von der Krankenkasse beanspruchen." wegen der zu erwartenden Geburtenminderung solche Maßnahme be- Wochen ist also bei Unfällen, die die Invalidität des Berlegten zur über denen, die nicht eine Geburtenminderung, wohl aber, im Zu fämpfen. Weniger überzeugend angen feine Ausführungen gegen- Folge haben, stets die volle Invalidenrente zu zahlen. sammenhang mit der alebann noch zu erwartenden Ausbreitung bes unehelichen Geschlechtsverkehrs, eine wachsende Zahl der unehelichen Kinder und damit sogar eine Qualitätsverschlechterung befürchten und schließlich auch die Unzulänglichkeit der ärztlichen Untersuchung für ihre ablehnende Ansicht anführen. Diese Punkte wurden denn auch in der auf das Referat folgenden Aussprache von den Rednern und Rednerinnen, die nur zum Teil den Vorschlägen des Referenten bei timmten, betont. Besonders Professor Blaschko, als Borjizender der Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, wies für sein Spezialfach darauf hin, daß ein Zeugnis nur auf Grund ganz eingehender Untersuchung. Wert habe, daß im übrigen aber nach dem gegenwärtigen Stanbe der Wissenschaft selbst die ge naueste Untersuchung meist nur negativ das Fehlen von Krankheits­merkmalen zur Zeit der Untersuchung beweise, aber nicht positiv den Nachweis der Gesundheit erbringen könne. Auch wies er an der Hand der Statistit auf den engen Zusammenhang der vorliegenden Frage mit den Problemen des unehelichen Geschlechtsverkehrs hin und betonte, daß nach seiner Ansicht, der auch Frau Schreiber von der Gesellschaft für Mitters und Kindesrecht und Fräulein Dr. Stöder your Bund für Mutterschutz beitraten, die Aufklärung aller Bolts­freise über die Bebeutung ber Gefundheit alsoraussetzung ber: Che­fchließung und Fortpflanzung an erster Stelle stehe

neuerdings ein bemerkenswerter Erlaß des Regierungspräsidenten in In bezug auf die Unterfügung friegsgetrauter Ehefrauen ist Potsdam   ergangen. Die Unterstügungskommission eines Berliner  Vororts hatte sich auf den Standpunkt gestellt, daß nach§ 3 der Berordnung vom 21. Januar 1916 ein Anspruch auf Striegsfamilien­unterstügung in der Regel nicht besteht, wenn trop der Einberufung des Heerespflichtigen feine Familie am Einkommen feinen Ausfall erleidet, und daß dies in in der Regel bet friegsgetrauten Ehefrauen( z. B. Dienstmädchen) zutrifft, wenn fie nach der Eheschließung in ihrer bisherigen Stellung verbleiben und ern austömmliches Einkommen haben, ebenso auf diejenigen Ehefrauen, die nach der Eheschließung im elterlichen Haus halt bleiben und denen die Eltern ibren Unterhalta: gewähren. Aus diesem Grunde hatte die Kommiffion eine laufende Striegsunterstügung abgelehnt und der Ehefrau nur ans Anlaß einer Reise zu ihrem verwundeten Ehemann in Form einer einmaligen Unterstügung den Reichsiaz und den städtischen Zuschuß auf einen Monat gewährt. Auf die Beschwerde der Antrag ellerin wegen Ablehnung der laufenden Unterstützung bat der Regierungspräfident entschieden, daß er feine Beranlaffung babe st den ablehnenden Beschluß des Lieferungsverbandes im Dienstauf fichtswege zu beanstanden, da durch die Eheschließung feine Ver änderung in den Einkommensverhältnissen eingetreten ist.

Gerichtszeitung.

Die Einführung von Gefundheitszeugnissen dürfte in der Tat eine sehr zweischneidige Waffe im Kampf gegen die Verschlechterung der Rasse sein. Viel wichtiger dürfte es sein, wie Blaschko hervorhob, bas allgemeine Verständnis für die Bedeutung der Gesundheit in der Ehe zu weden. Bird dieser Gedanke durch Schule, Fortbildungsschule und die freiwillige. Bolfsbildungsarbeit unablässig in die Gentüter der Jugend und damit der künftigen Eltern eingepflanzt und so all­mählich Allgemeingut des ganzen Wolfes, dann wird das Gesundheits- Eisenbahnberaubungen. Auf dem Dresdener   Friedrichstädter  zeugnis mit der Zeit ein Bestandteil der sozialen Moral, eine selbst- Güterbahnhofe hatten zehn Eisenbahnarbeiter Bagenrüder verständliche Voraussetzung jeder Eheschließung werden; zugleich aber eine gut organisierte Diebesgesellschaft zweds Beraubung der wird mich das Erfordernis der Gesundheit ein bedeutsamer Faktor Gütertransportwagen gebildet. Sie erbrachen die bereits mit im freien Geschlechtsverkehr werden und das Gefühl für die eigene Verschlußplompen versehenen Wagen, öffneten die Versandtisten fittliche Verantwortlichkeit gegenüber dem anderen Teil und dem und eigneten sich große Vorräte an Fleischwaren, Konserven. fünftigen Geschlecht steigern. Immerhin ift es erfreulich und das Eiern, Spirituosen usw. an Dann wurden die Güterwagen betonten auch die verschiedenen Redner des Abends wenn durch wieder mit neuen Verschlußplompen versehen und in die Züge ein­jene Aussprache die Aufmerksamkeit der Oeffentlichkeit auf das über­aus wichtige Thema der Gesundheit der Ghe gelenkt und so der Boden für weitere Erörterungen dieser Frage geebnet worden ist.

Aus Industrie und Handel.

gereiht. Erst auf der Empfangsstation wurde die Beraubung fest­gestellt. Das Haupt der Diebesbande war der Wagenrüder Johann B. aus Bommrig. Er trug bei Ausführung der Raubzüge einen Revolver, um vor Ueberraschungen gesichert zu sein, und leitete auch die Berteilung der reichen Beute, die zunächst bei zwei anderen Wagenrüdern untergebracht wurde. Auf diese lenkte fich der erste Berdacht, und bei einer Haussuchung wurden große Vor­räte aller Art vorgefunden. Vor Gericht legten die Diebe ein un fassendes Geständnis ab und führten zu ihrer Entschuldigung die Tagesverdienst stellte sich ohne Ueberstunden auf 3,80 M., außer schlechte Entlohnung seitens der Eisenbahnverwaltung an. Der dem erhielten sie eine Zeuerungszulage von monatlich 21 M. Das Urteil lautete gegen P. auf 2 Jahre 3 Monate Buchthaus; ins­gesamt wurde auf 10 Jahre 3 Monate Zuchthaus   und 2 Jahre 10 Monate Gefängnis erkannt.

Flugblattprozeß vor dem Reichsgericht.

baburch statt, daß die bisher von der Stadt an die in Arbeit ftebenden städtischen Arbeiter bewilligten allgemeinen Teuerungs zulagen zum Friedenslohn mit hinzugerechnet wurden, wo burch auch die Gefamtunterftügung der Familien eine ent sprechende Erhöhung erfuhren. Der Verband der Ge­meinde und Staatsarbeiter hatte auch anläßlich der Eine Ursache der Kohlenknappheit. legten, am 1. Dezember v. J. erfolgten allgemeinen Teuerungs­Hus Oberschlesien   wird uns geschrieben: Der Wagenmangel aulage an den Magistrat den Antrag gestellt, den Kriegerfrauen ber städtischen Arbeiter diese Teuerungszulage, analog den früheren, fo- und die. Verkehrsbeschränkung in der Binnenschiffahrt, sowie die wohl wie die Erhöhung der Reich unterstügung zu gewähren. Steigerung des Kohlenbedarfs in der Rüstungsindustrie und dem Der Magistrat bat, wie wir erfahren, diefen Antrag nur zum Heere geben nur eine teilweise Erklärung zu der empfindlichen Teil, und zwar insofern berücksichtigt, daß den Familien nur die er- Stohlenknappheit. Gine wesentliche Ursache ist vielmehr auch, daß höhte Reichsunterstüßung zugute fommt. Sie bekommen die die Kohlenabfuhr und-verteilung nicht schon bei den Gruben ge­volle Erhöhung aber auch bann ausgezahlt; wenn dadurch regelt und überwacht wird. Im oberschlesischen Steinkohlenrevier die Gefamtunterstützung den Betrag von 50 bezt 75 Broz. des ist die Hausbrandtohle zu einem Spekulationsobjekt geworden. Wegen Verbreitung eines Flugblattes mit dem Titel Zwei­Lohnes einschließlich der früheren Teuerungszulagen übersteigt. Die Familien haben demnach für die Frau 5 M. und für jedes Kind Sier haben sich während des Krieges eine Anzahl Händler einhalb Jahre Zuchthaus", in dem zu Liebknechts Berurteilung unter 16 Jahren 250 m. pro Monat ab 1. November nachgezahlt und Agenten niedergelassen, die bei den ansässigen Groß- Stellung genommen wurde, standen die Genossen Redakteur Ostar zu erhalten. Besonders bedürftigen( namentlich finderreichen) händlern jeden Preis zahlen, selbst 30 bis 35 M. für die Hoffmann, Buchdrucker Koch, Metallarbeiter Möller und Drogist Dattan nach etwa siebenmonatiger Untersuchungshaft in der vorigen Familien fann auch eine Mietsunterſtüßung gewährt werden. Bon Tonne! Sie liefern nach Oesterreich- Ungarn. Welchen Woche vor dem Reichsgericht unter der Anklage des versuchten biefer waren die Familien städtischer Arbeiter bisher ausgefchloffen. Breis mögen fie nun erft von ihren Volfsgenossen verlangen? Diese Bandesverrats. Die Verhandlung war nichtöffentlich, auch die Händler find in furzer Zeit sehr vermögend geworden. Ihnen Presse war ausgeschlossen. Die Einsetzer zur Festlegung eines Mindeftftundenlohns. gegenüber müssen heimische Händler zurüdstehen, weil sie den un- Das Reichsgericht verurteilte Dattan, Koch und Möller zu je Nach den zentralen Verhandlungen in der Holzindustrie soll in erhörten Preis nicht zahlen tönnen. Sind ihre Aufträge in Be- 9 Monaten Gefängnis, auf die 3 Monate Untersuchungs­den Städten, in denen ein Mindestlohn noch nicht festgelegt ist, die stellung gegeben, belagern fie die Grubenspeditionen, damit die haft angerechnet wurden, und Soffmann zu 3 Monaten Ge­Festlegung eines solchen nachgeholt werben. Zu den Städten gehört Sohlen nur schnell ins Rellen kommen. Dedadressen werden befängnis, die durch die Untersuchungshaft für verbüßt gelten. Berlin  . In den Berhandlungen wurde ausgesprochen, daß für Berlin   mist, um den Anschein zu erweden, als lieferten fie an viele Ber- Berhaftet ist außer den vom Reichsgericht Abgeurteilten wegen der ein Mindestſtundenlohn von 90 Bf. einfließlich der Teuerungs­jelben Sache auch der Genosse Kaufmann Löwenstein, der sich zur zulage in Quéjicht zu nehmen wäre. Bor einiger Zeit hat sich nun fonen, und in Wirklichkeit gehen die Lieferungen immer an die Zeit der Tat auf Urlaub befand und als Soldat vom Kriegsgericht die Berliner   Ortsverwaltung des Holzarbeiterverbandes mit der selben Personen. Dem muß ein Ende bereitet werden, denn dadurch abgeurteilt wird. ( z) Frage befaßt. wird die Kohlenknappheit gesteigert und der Bucher   begünstigt. Der Versand muß an den Quellen überwacht Wegen Aufreizung und Ungehorsam gegen die Gefeße, begangen von Drucichriften, sind vom Landgericht und gerecht verteilt werden. Das liegt durchaus im durch Verbreitung Interesse aller, denn die Bevölkerung der Verbündeten muß durch eipzig am 30. Oktober vorigen Jahres eine Anzahl Personen dieses Händlergebaren einen unerhörten Preis zahlen und unsere B. und zwei Mitangeflagten eingelegte Revision wurde Freitag ( Biegler und Genossen) verurteilt worden. Ueber die von heimischen Verbraucher werden benachteiligt. Hier ist baldige Ab- unter Ausschluß der Deffentlichkeit vom Reichsgericht verhandelt. hilfe bringend nötig." Das Rechtsmittel wurde als unbegründet verworfen.( z)

Eine Branchenberiammlung der Einfeger, die am Sonntag stattfand, beschäftigte sich mit der Angelegenheit. Der Branchenobmann betonte in feinem einleitenden Referat, daß für die Einieser ein Mindestlohn von 90 Pf., noch dazu einfchließlich der Zeuerungszulage, äußerft gering fei. In Betracht zu ziehen wäre, daß die Mehrzahl der Berliner   Einfeger schon vor bem Kriege nicht unter 90 Bf. gearbeitet hätten. Nun werde aller­dings gesagt, ein Mindestlohn sei der Lohn, der beim Eintritt in ein Arbeitsverhältnis mindestens gezahlt werden müffe. Es wäre Wetterausfichten für das mittlere Norddeutschland bts aber zu beachten, daß bei einer etwaigen ipäteren Aenderung der Die Rheinische Metall- und Maschinenfabrik Mittwoch mittag. Zeitweise beiter, jedoch vorwiegend trübe oder neblig, Breisverhältnisse auf dem Lebensmittelmarkt die Unternehmer ber in Düsseldorf  , die durch Ehrhard zu einem der berühmtesten bei wenig veränderten Temperaturen, feine erheblichen Niederschläge. lommen fönnten und die Teuerungszulage von dem Mindestlohn Unternehmen der deutschen   Rüstungsindustrie gemacht worden abrechnen. Das würde ein Stüdichritt fein gegenüber den Lohn- und nach langen mageren Jahren glänzend ins Verdienen ge- Rerantwortlich für Bolitik: Hermann Müller, Tempelhof  ; für den übrigen berhältnissen vor dem Kriege, wenn für die Einfeßer ein Mindest tommen ist, berteilt auf die Vorzugsaktien 20 Prozent( im Vor- Teil d. lattes Alfred Scholz. Neutoun; für Inserate: th. Glode, Berlin  lobn von nur 90 Pi emnichließlich der Teuerungszulage feitgefest jahre 13 Prozent) und auf die Stammattien 18 Prozent( im Vor- Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruderei n. Verlagsanstalt Paul Singer& Co Zur Erörterung der Frage und der Feststellung jahre 11 Prozent) Dividende und beschert außerdem den Aktionären

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Ein glänzender Abschluß.

werden würde. eines Borschlags für die mit den Unternehmern bevorstehenden Vereinen Bonus( besondere Gewinnausschüttung) von 100 M. aufl

Berlin   SW.

Hierzu 1 Beilage und Unterhaltungsblatt.