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Beilen schreiben, weder an die die

Redaktion des Vorwärts" nech an den Parteivorstand eine einzige Mits theilung über den Ausfall der Wahl gelangen lassen. Selbst auf Sonntags früh abgesandte telegraphische Anfragen ist bis heute Abend noch teine Antwort erfolgt. Worin diese uns unerklärliche Schweigsamkeit ihren Grund hat, ist uns unbekannt. Hoffentlich aber werden die Genossen in Ottensen  , wenn fie die vorstehenden Zeilen lesen, Anlaß nehmen, das Vorkommniß aufzuklären.

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Neue Enqueten sollen demnächst, wenn das Braun­schweiger Tageblatt" recht unterrichtet ist, angeordnet werden, und zwar für Reichszwecke eine Tabak- Enquete sowie eine Enquete über den Einfluß der neueren sozialpolitischen Gesebgebung auf die Armenpflege.

Auf Veranlassung des bayerischen Ministeriums des Innern hat das dortige Justizministerium anfangs Mai für Bayern   Erhebungen betreffs des bäuer lichen Erbrechts angeordnet, durch welche festgestellt werden soll:

1. Ob nach der im betreffenden Bezirk oder in einzelnen Theilen desselben herrschenden Sitte die dem land- oder forst­wirthschaftlichen Betriebe dienenden, mit einem Wohnhause versehenen Güter von einem Erben übernommen werden; 2. ob diefe Nebernahme des Gutes durch einen Erben in Uebergabsverträgen und in lettwilligen Verfügungen an­geordnet wird, oder ob sie, mangels solcher Verträge und Ver­fügungen, bei Auseinandersetzung eines Nachlasses unter den Weiterben vereinbart zu werden pflegt;

3. ob es hierbei Sitte ist, den Werth des übernommenen Butes nicht nach dem Verkaufswerth, sondern niedriger, etwa nach dem Ertragswerth, in Anschlag zu bringen und außerdem dem Auerben einen Vorzug zu gewähren, dann ob und in welchem Maße die hiernach den übrigen Erben zu leistende Abfindung hinter deren gefeßlichem Grbtheil zurückbleibt;

4. ob die erwähnte Sitte in Abnahme begriffen ist oder nicht.­

Tie elende Lage der preußischen Volksschulen aufrecht zu erhalten, scheint doch selbst dem preußischen Unterrichtsministerium nicht mehr möglich. Wir hoffen wenigsteus, daß man dies aus der folgenden Notiz der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" schließen darf. Die­felbe lautet:

Das Unterrichtsministerium hat den königl. Regierungen ein nach der Erhebung vom 25. Mai 1891 aufgestelltes nament liches Verzeichniß der in ihrem Bezirke vorhandenen ein= tlasfigen Schulen mit mehr als 80 Schul­findern, sowie der zwei und mehrklassigen Schulen, in denen mehr als 70 Schulkinder auf je eine Lehrkraft entfallen, zugehen lassen. Dieses Verzeichniß soll Anbalt dafür geben, bei welchen Schulen in erster Reihe mit Her: stellung normaler Schulverhältnisse vorzu gehen wäre.-

Zwischen Deutschland   und England fehlte ein Einverständniß wegen der Abgrenzung an der westlichen Grenze von Deutsch   Ostafrika. Dasselbe ist nun erzielt worden.

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Juftitia im Ehrenkampf. Unter diesem Stichwort berichteten wir neulich, daß gegen Landgerichtsrath Pfizer in Ulm   das Disziplinarverfahren eingeleitet ist, weil Land­gerichtsrath Pfizer in einer Broschüre seiner Ueberzeugung fräftigen Ausdruck darüber gegeben hatte, daß ein gewisser Jlg im Jahre 1884 unschuldig zu Zuchthausstrafe ver­urtheilt ist. Landgerichtsrath Pfizer erläßt nun eine Er­klärung, der wir folgendes entnehmen:

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Glaß- Koepp'schen Aeußerungen vom 8. März völlig unrichtig 2c.| Farbmalzpaladine werden den Reichstag mit Petitionen, gewesen seien 2c. Dasselbe wies Rektor Lakoschus nach. mit Dringlichkeitsanträgen, mit Gefeßentwürfen bestürmen. Reftor Latofchus mies nach, daß den Lehrern ein anderes Stand bis zu diesem Augenblicke die deutsche Kapitalisten­Mittel als die Presse nicht zur Verfügung gestanden habe. Klasse der geseglichen Regelung des Arbeitstages in der Der Untersuchungsrichter hätte zwar gemeint,

daß eine Herausforderung der Rechtsanwälte am Hofenvollpose gegenüber, so werden der Manchestermann Blaze gewesen wäre, doch stände dieses Recht den Richter und der Schutzöllner Stumm ihr Jawort ach! wie Lehrern nicht zu. gerne geben. In der Kreuz- Zeitung  "( Nr. 289 vom 2atosch us direkte Erkundigung ein und erhielt von ihm der Reichskommission für Arbeiterstatistik: Daraufhin zog die Volks- Zeitung" von Herrn 23. Juni ds. Js.) liest man nämlich über die erste Sigung

die Auskunft:

, daß der Untersuchungsrichter Assessor 8iemer einem Angeklagten in der That die Vorhal= tung gemacht habe: Sie hätten ja die beiden Rechtsanwälte fordern können." Als dann in der Verhandlung der Staatsanwalt auch meinte, wir hätten uns wohl auf andere Weife" Genugthuung verschaffen können, da nahm ich Veranlassung, jenes wunderbaren Um­standes zu erwähnen.

Da bleibt der hohen Obrigkrit, da sie sich bisher nicht entschließen konnte, den Offizieren und Beamten das Duell unmöglich zu machen, wohl nichts anderes übrig, als das Duell in der Form des Gottesurtheils in unsere Rechts­pflege wieder einzuführen.-

Die Kommission hat einen von zwei Wegen zu wählen, die Arbeitszeit in den genannten Arbeitsstätten entweder durch Verordnung des Bundesraths, oder durch Erlaß eines Spezial­gesetzes zu bestimmen. Nach diesen beiden Richtungen sind der Kommission zwei Entwürfe unterbreitet worden. Der eine Ents wurf nimmt eine Magimalarbeitszeit von 24 Stunden mit 3 Ueberstunden zu einem Lohne von 6 M. 72 Pf. an."

Mehr kann der energischste Plusmacher nicht ver­langen, als inen Arbeitstag, der drei Stunden über die Naturgrenze ausgedehnt ist, eine Bumperei von siebenund­zwanzig Stunden. Der Gelehrte der Kreuz- Zeitung  " ift unbewußter Weisheit voll. Natürlich druckt die ganze tonservative Presse gottergeben und wahlverwandt die Weis­heit ihrer Wortführerin nach. Spizmarke Das fehlte gerade noch" theilten wir in unserer Braunschweig   auf grund des vorjährigen Berggesetzes Internationale Presverfolgungen. Unter der Neue bergpolizeiliche Bestimmungen find in Nr. 140 nach der Münchener Post" mit, daß ein Münchener mit ministerieller Genehmigung erlaffen worden. Die Gericht auf Requisition des Kreisgerichtes von Leitmerig in 70 Paragraphen enthaltenden Vorschriften gliedern sich in Böhmen   unsere Genossen Schmid und Ernst wegen Ber- folgende zehn Abschnitte: 1. Schutz der Oberfläche, breitung des in Bayern   gedruckten und verlegten Sozial- 2. Sicherung der Grubenbaue, 3. Förderung, 4. Fahrung, Die Münchener Post" theilt nun in ihrer letzten Nummer 7. Sonstige Arbeiten, demokratischen Katechismus" zur Rechenschaft ziehen wollte. 5. Wetterführung und Beleuchtung, 6. Schießarbeit, über diesen Fall folgende nähere Umstände mit: 8. Arbeiter, 9. Markscheider­wesen, 10. Schlußbestimmungen. Uebertretungen der ers Am 15. d. Mts. erhielt der Redakteur und Verleger der lassenen Vorschriften werden mit Geldbuße bis 300 M. be­Münchener Post", Genosse Eduard Schmid  , eine Borladung, straft. Brauntohle darf bei unterirdischem Abbau nur bis fich andern Tages als Beklagter im Zimmer Nr. 43 Amts: fich andern Tages als Beklagter im Zimmer Nr. 43 Amts: zu einer Mächtigkeit von 5 Metern auf einmal gewonnen gericht München I behufs Bernehmung einzufinden. Der

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Gegenstand der Sache war nicht genannt. Dem Buchdruckerei werden. Der Abbau der Kali- und Magnesiafalze darf nur befizer Genossen Ernst ging dieselbe Ladung zu. Zu unserer in der Weise erfolgen, daß die abgebauten Räume voll­größten Ueberraschung mußten wir alsdann erfahren, daß das ständig versetzt werden. Dabei muß der Versatz dem Abbau t. t. Kreisgericht Leitmerih in Böhmen   irgend welche Schmerzen in kürzester Frist folgen, so daß die Salzstöße und Salz­verspürte, sich deshalb an das Amtsgericht München   I firsten nicht länger als sechs Monate der Verwitterung wandte, welches dann eilfertig bereit war, das Ermittelungs ausgesetzt sind. Hinsichtlich der Aufbewahrung und der Ver­verfahren einzuleiten. Im Verlag der Münchener Post" wendung von Sprengstoffen sind peinlichste Sicherheits­erschienen nämlich feiner Zeit drei Auflagen " Sozialdemokratischen Katechismus", wovon sich auch maßregeln vorgeschrieben, und als Bergarbeiter dürfen nur Exemplare nach Desterreich verirrten, ohne erst die dortige Personen beschäftigt werden, die nach ärztlichem Zeugnisse Benfurbehörde paffirt zu haben. Genoffe Eduard Schmid   war mit förperlichen oder geistigen Gebrechen, die leicht Anlaß als Berleger, Genosse Ernst als Drucker der Broschüre an zu Unglücksfällen geben können, nicht behaftet und dem gegeben. Trunke nicht ergeben sind. Infolge des Erlasses der neuen Unterm 22. Januar 1894 ging uns vom t. t. Kreisgericht bergpolizeilichen Vorschriften erlischt die Giltigkeit der in Leitmerit ein Erkenntniß zu folgenden Inhalts: 1874er Berordnung, betreffend die Schießarbeit beim Erkenntniß.

Im Namen Seiner Majestät des Kaisers! Das t. f. Kreisgericht in Leitmerih als Prozeßgericht hat über die Anträge der t. I. Staatsanwaltschaft vom 19. Januar 1894 3. 375 St. A. zu Recht erkannt:

Der Inhalt der in München   1893 erschienenen Druck­schrift ,, Sozialdemokratischer Katechismus für das arbeitende Volk von Ludwig Knorr  " Verlag der Münchner Post" Eduard Schmid   begründet den Thatbestand 1. des in den §§ 58c und 59c Stg. bezeichneten Verbrechens des Hoch­verrathes,.2. des im§ 65a und b Stg. bezeichneten Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe und 3. des in den§§ 302 und 305 Stg. bezeichneten Vergehens gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung.

Da die t. t. Staatsanwaltschaft eine Anklage gegen eine bestimmte Person nicht erhebt, so wird auf grund der§§ 489-498 St. P. D. die Beschlagnahme dieser Druck: schrift bestätigt, das Verbot der Weiterverbreitung der felben ausgesprochen und nach§ 37 de Preßgeseyes die Bernichtung der mit Beschlag belegten Gremplare ver­

ordnet.

Aus der Begründung ging hervor, daß von den im p. p. Katechismus enthaltenen 140 Fragen und Antworten nicht weniger als 48 beanstandet wurden.

Bergbau.ee

Eine neue Demonstration für das allgemeine Wahlrecht meldet das Wolff'sche Bureau in der folgenden Depesche aus Wien  :

Am letzten Sonntag wurde im Prater unter freiem Himmel eine von zirka 12 000 Personen besuchte Arbeiterversammlung abgehalten, bei welcher von einer Anzahl Redner die Frage des allgemeinen direkten Wahlrechts behandelt wurde. Der Auszug aus dem Prater   vollzog sich ruhig, ernstere Zwischen­fälle tamen nicht vor; einige Verhaftungen wurden vor­

genommen.

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Recht auf Arbeit. Das endgiltige Resultat der schweizerischen Volksabstimmung vom 8. Juni wird von der Bundeskanzlei wie folgt angegeben: Von 680 731 Stimm­berechtigten stimmten 75,880 Ja, 308 289 Nein.

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Die englische Regierung besteht nur noch von Oppositions   Gnaden. Sie lawirt verzweifelt bald nach rechts bald nach links, um abwechselnd mit Bourgeois wind oder Arbeiterwind zu segeln. Die Opposition gewinnt täglich an Terrain. Und gerade dies ist der Grund, warum fie nicht mehr zur Auflösung drängt. Sie weiß, je länger Seit einiger Zeit ist nun bei Wörlein u. Komp. in Nürn  - gewartet wird, desto überwältigender wird die Majorität berg   die vierte Auflage des Knorr  'schen Katechismus erschienen, gegen die Regierung fein. So ist man stillschweigend über wovon sich wieder einige Exemplare, auch ohne vorher der eingekommen, die Auflösung und Neuwahlen auf das Benfurbehörde vorgelegen zu haben, in das Kreisgerichts nächste Jahr zu verschieben. Lord Rosebery  , der die gebäude nach Leitmeriz verirrt haben mögen. Das betreffende Gericht wandte sich um Ermittlung an das Amtsgericht Hoffnung seiner Freunde nach keiner Richtung hin erfüllt München  , welches, wie gesagt, parirte. Leßteres ist um so hat und fühlt, wie ihm der Boden unter den Füßen fomischer, als weder Genosse Schmid noch Genoffe schwindet, würde jetzt sehr gern früher auflösen, wenn Ernst mit der dem Amtsrichter in einem Exemplar sich eine gute Gelegenheit böte. Aber woher nehmen und vorgelegenen vierten Auflage des p. p. Ratechismus nicht stehlen? Auf dem Gebiete der inneren Politik etwas zu thun hatten, sondern derfelben das Impreffum findet sich kein guter, d. h. die Maffen hinreißender Wahl­Mörlein u. Komp. Nürnberg   deutlich aufgedruckt ist. Die ruf". Die Jutereffen des liberalen Bürgerthums, der Absicht der Leitmerizer Bundesstaats- Nachbarn bestand darin, Arbeiter und der Homeruler der brei Gruppen,

den Berleger und Drucker des Katechismus( dritte Auflage) zugehen lassen mit

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Ich gebe zu, daß ich in der Schrift den an dem Beschluß des Disziplinargerichtshofs vom 26. April 1884 betheiligten Richtern( beren Namen mit Ausnahme des Vorsitzenden und des Referenten mir unbekannt sind) den schwersten Vorwurf gemacht habe, den man einem Richter in Beziehung auf seinen Beruf machen fann, nämlich den Vorwurf, das Recht gebeugt, eine Strafe über einen Angefchuldigten verhängt zu haben, dessen Unschuld dem Richter bekannt sein mußte und bekannt war. Ist der Vorwurf begründet, dann sind meine darüber gebrauchten Ausdrücke nicht zu hart. Ist er unbegründet, dann ist mein Verbleiben im Staatsdienste eine Unmöglichkeit und ich werde von dem Tage, wo durch den Spruch eines unbefangenen, d. h. außerwürttembergischen Richters rechtsträftig festgestellt ist, daß die von mir behaupteten That­fachen nicht wahr seien, ohne Rücksicht darauf, ob ich den Spruch für gerecht halte oder nicht, meine Entlassung nehmen. Ich gebe endlich zu, daß ich behauptet habe, der Justiz­minister habe die Verhängung einer Disziplinarftrafe über mich gewünscht und in der Hoffnung, daß sie erfolgen werde, dem Oberlandesgericht bie Beschwerde des Landgerichts raths und des Staatsanwalts dem Anheimgeben", daß Geeignete zu verfügen. Durch den wegen Mißachtung eines erlaffenen Verbotes und fortgesetter auf die das Kabinet sich stützt- find einander fo Vorwurf der Beugung des Rechts habe ich, wenn er Verbreitung der vierten Auflage deffelben Werkchens zur Rechens entgegengejebt und widersprechend, daß alles, was die eine unbegründet ift, mich nicht nur eines Dienstvergehens, sondern schaft zu ziehen. Wie spaßhaft diese Geschichte auch flingen Gruppe befriedigt, den beiden anderen, mindestens einer der auch eines gemeinen Bergehen, der Beleidigung(§ 186 Str.­mag, sie ist dennoch wahr. beiden anderen, nichts weniger als sympathisch ist. Und ...) schuldig gemacht. Ich behaupte, daß der Thatbestand So weit die Münchener Post". Neben seiner uns auf dem Gebiete der auswärtigen Politit waren die des mir zur Last gelegten Dienstvergehens... zusammenfällt zweifelhaft spaßhaften Seite hat der Fall aber auch sicherlich Liberalen von jeher Stümper; außerdem liegt ja auch gar mit dem Thatbestand des gemeinen Bergehens, so daß, menn eine ernste Seite. Was geht das Münchener   Gericht diese feine" brennende Frage" vor, mit der sich Lorbeeren er wegen des letteren in einem gerichtlichen Verfahren eine Frei- Verfügung der österreichischen Breßbüttel an? Wie tommt gattern ließen. So sinkt denn das Kabinet Rosebery tiefer sprechung erfolgen würbe, nach Artikel 76 des Beamtengefeges es dazu, die Genossen Ernst und Schmid zu behelligen? und tiefer in den Morast, bis er ihm, bei der Wahl nächsten ein Disziplinarverfahren nicht mehr ftatthaft wäre, Und ich Ein wenig mehr Gefeßeskenntniß und Geschick hätten wir Jahres, über dem Kopfe zusammenschlägt. Die Zeit der behaupte, daß in einem gerichtlichen Berfahren meine doch vorausgesetzt! Freisprechung erfolgen müßte, weil die von mir behaupteten Mittelparteien ist in unserer kapitalistischen Gesellschaft Thatsachen erweislich wahr sind. Nach meiner Zum Selbstmord des vom Heede  . Warum der eben vorüber; die Entwickelung geht nach den Extreme a: unmaßgeblichen Meinung muß bei der( in meinem Fall vor- durch Selbstmord aus dem Leben geschiedene Abgeordnete der Arbeiterpartei einer- und der konservativen Liegenden) Identität bes Thatbestandes des gemeinen und des vom Heede   troß seiner allgemeinen Beliebtheit nicht die Partei andererseits. Was dazwischen liegt, wird zer­Dienfivergebens, ehe ein Disziplinarverfahren eingeleitet und Hilfe seiner Freunde in Anspruch nahm, um der ihm er- rieben wie zwischen zwei Mühlsteinen. Freilich, in Ländern durchgeführt wird, abgewartet werden, ob der zur Stellung wachsenen finanziellen Schwierigkeiten Herr zu werden, wird mit solch zäh demokratischem Konservatismus dauert des Strafantrags Berechtigte den Antrag wirklich stellt. Landgerichtsrath Pfizer erklärt sich schließlich ausdrück- jetzt klar. vom Heede   hat, wie die Berliner   Btg." schreibt, dieser Prozeß etwas länger, als in den bröckligen polizeilich lich bereit, sich jedem nicht württembergischen Gericht zu bas Vertrauen seiner Mitbürger, die Ehrenstellungen, die er ein bureaukratischen Kontinentalſtaaten, die ein organisches fiellen, um sich wegen des gemeinen Bergehens" zu ver- nahm, seit Jahren s ch mählich mißbraucht, und hat zum Wachsen und Verwachsen nicht kennen. antworten. Daß Herr Pfizer wirklich glaubt, daß in Giftbecher gegriffen, weil er vor der Entdeckung schmach­Wieder eine Grubenkatastrophe! Noch ruhen Deutschland   ein Gericht sich findet, das, wenn seine Be- voller Betrügereien stand, durch die viele kleine Leute zahlreiche Bergleute in den Gruben von Karwin, noch hat hauptungen bis auf's legte Tipfelchen erwiesen werden ruinirt sein werden. vom Heede   hat als Direktor der sich nicht die Erregung über die Grubenkatastrophe gelegt, follten, ihn freisprechen würde, zeigt, daß noch Idealis. Volksbank von Halver   im Laufe langer Jahre mit Hilfe des die hunderte Familien ins Glend gestürzt hat, und schon Raffirers, den er vollständig beherrscht zu haben scheint, fast eine tommt vom Schlachtfelde der Arbeit eine ebenso fürchter­Quell auf richterliche Empfehlung. Daß Richter Schwindeleien blieben unentdeckt, weil die Aufsichtsräthe in ihrem unter Depeschen die ersten Nachrichten über die Katastrophe halbe Million Mark aus der Kasse der Bank bezogen. Die liche Kunde. Wir haben in der legten Nummer schon und fouftige Staatsbeamte trotz des geseglichen Verbots Vertrauen auf die Ehrlichkeit des Direktors die Revisionen in der Kohlengrube Albion in Wales   registrirt. Gestern fich persönlich auf Duelle einlassen, ist nichts neues mehr, nicht gründlich genug erledigten. Boraussichtlich kommt es langte noch die folgende Depesche an: daß aber ein Richter in seiner amtlichen Thätigkeit zur zu einem Krach, wie in Siegen. Geschädigt find Hand­Beilegung eines Streites durch das Duell auffordert, ist werker, kleine Fabrikanten, Geschäftsleute und Landwirthe. neu. Wenn die Preußische Lehrer- Zeitung" recht unter- Man erinnert sich, daß vor kurzem die nationalliberale richtet ist, haben wir mit einem solchen weiteren Ein- Bartei mit ihrem Reichstagsabgeordneten North( Straßburg  bringen bes militärischen Geistes in unsere Rechtspflege Land) dieselben Erfahrungen gemacht hat, wie mit Herrn zu rechnen. Wir berichteten neulich über den Prozeß gegen vom Heede.

mus in ihm ist.

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" Pontypridd  

, 24. Juni. Man schäßt die Zahl der in der Kohlengrube Albion verschütteten Bergleute auf 251. Bis jezt sind 142 Zodte aufgefunden worden. my nach diesen Katastrophen endlich ein Licht/ darüber auf­Selbst den furzsichtigsten Sozialpolitikern muß doch gehen, daß in diesem gefährlichsten aller Gewerbe fein weit stärkerer Schutz als durch die bisherige Gesetzgebung vor verordneter, der Rechtsanwälte Glaß und köpp. Das ge Heureka, ich hab's entdeckt, kann der Sozialpolitiker allem diesen Arbeitern zugebilligt werden muß. Aber nannte Blatt theilte in seiner Sonnabend- Nummer über der Kreuz Zeitung  " rufen. Die soziale Frage ist gelöst, nicht auf die Anschauungen der Sozialpolitiker, auch nicht diefen Prozeß folgendes mit: die der Normal Arbeitstag tritt ins Leben, und die ganze der kurzfichtigsten, kommt es bei der Gesetzgebung an, fon­

34 Schneidemühler Lehrer wegen Beleidigung zweier Stadt­

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Direktor Eruft sowie der Wertheidiger Rechtsanwalt iluzte Unternehmerschaft giebt ihren Gegen dazu. Die nothleiden- dern lediglich auf die Interessen des Großbesizes, und Flator( die Schneidemühler Rechtsanwälte verweigerten die den Junker in den Gebieten des Kartoffelfufels, die Gruben- dieser ist trotz aller Katastrophen im Interesse seines Geld­Bertheidigung zu führen) bewiesen in überzeugender Weise, daß die herren und die Baumwollbarone, die Eisenherren und die beutels gegen jeden wirksamen Arbeiterschuh.