19/8
Bezirk Groß- Berlin.
Folgende Kollegen sind im Felde gefallen: Johannes Berg, Geschäftsdiener. Karl Ehrenboth, Speditionsarbeiter. Willi Fischer, Droschkenchanffenr. Karl Gundermann, Kaffenbote. Fritz Köhler , Raffenbote. Johann Kowalizyk, 2agerarbeiter. Fritz Krall, Jndustriearbeiter. Ernst Leopold, Geschäftsdiener. Franz Linke , Geschäftsdiener. Willi Reuschow, Geschäftstatscher. Ernst Schmidt, Droschtenchauffeur. Johann Werner, Kohlenarbeiter. Ehre ihrem Andenken!
Die Bezirksleitung.
Am 28. März verschied nach längerem Leiden unser ehemaliger langjähriger Vorsitzender, der Sangesbruder
Paul Kupfer.
Ein Menichenalter war er bestrebt, für die Interessen des Deutschen Arbeiter- Sängerbundes zu wirken. Sein ehrs licher, aufrichtiger Charafter wird ihm ein ständiges An denten unter den Arbeiterfängern bewahren. Wir wollen bersuchen, in feinen Bahnen weiter zu wirfen.
249/7
Die Einäscherung erfolgt am Mittwoch, den 3. April, nahm. 2 Ubr, im Strematorium in der Gerichtstraße.- Treff punti der Sänger Gerichtstr. 31, Brachtfäle d. Nordens, 1 Uhr. Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand.
Statt Karten. Allen Verwandten, Freun den und Bekannten die tieftraurige Nachricht, daß mein berzensguter, liebevoller Mann, unser guter treu forgender Baler, Schwiegerund Großvater, der Staffenbeamte
Paul Kupfer
im 58. Lebensjahre nachh Langem, fchwerem Leiden am Donnerstag, ben 28. März. fanit entichlafen ist. 852
In tiefer schmerzerfüllter Trauer
Antonie Kupfer ne bst Kinder u. Enkelchen, Petersburger Str. 66 L.
Die Feier der Einäscherung findet am Mittwoch. den 8. April, nachmittags 2 Uhr, im Krematorium Berichtstraße ſtatt
Kondolenzbesuche bankenb
verbeten.
Allgemeine Ortskrankenkaffe der Stadt Berlin . Am 28. März verstarb nach schwerem Leiden unser lieber Stollege 265/4
Paul Kupfer.
Wir werden ihm ein dauerndes Andenken bewahren.
Die Einäscherung findet am Mittwoch, den 3. April, nachm. 2 Ubr, im Strema torium, Gerichtstraße, statt. Ilm zahlreiche Beteiligung der Solleginnen und Kollegen erfucht
Der Angestellten- Ausschuß.
Verband
der Bureauangestellten Deutschlands .
Ortsgruppe Groß- Berlin. Am 28. März verstarb nach längerer Stanfheit unser langjähr. Mitglied, Krantenfaffenangestellter
Paul Kupfer
im 58. Lebensjahre. 47/10 Ehre feinem Andenken!
Die Einäscherung findet am Mittwoch, den 3. April, nachm. 2 Uhr, im Krematorium, Gerichtstraße, statt. Um zahlreiche Beteiligung der Mitglieder ersucht
Die Ortsverwaltung.
Nachruf! Meinem lieben Freund, Barteigenossen und Arbeitgeber.bemStadtverordneten und Bigarrenfabrikanten
( Spandau ), tufe ich aus weiter Ferne den legten tameradschaftlich. Gruß nach. Leb' wohl, Du alter Bionier. Der Strieg hat uns getrennt, Ein Wiederseh'n war uns nicht veroõnnit Landsturmmann Martin Haffenpflug, Danzig .
Deutscher Metallarbeiter- Verband. Verwaltungsstelle Berlin . Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege, der Werkzeugmacher
JohannGamsjäger
Jagonftr. 23,
am 28. März geftorben ist.
Die Beerdigung findet am Dienstag, den 2. April, nachmittags 2, Uhr, von der Leichenballe des Südmest Kirchhofes in Stahnsdorf aus statt.
Rege Beteiligung wird erwartet.
Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Kollege, der Schloffer
Leopold Heeder
Barfusfte. 11,
am 30. März geftorben ist. Die Beerdigung findet am Mittwoch, ben 3. April, nachmittags 2 Uhr, von der Reichenhalle des Dom- Kirch hofes, Müllerstr., aus statt. Nege Beteiligung wird erwartet.
Den Mitgliedern ferner zur
Nachricht, daß unter Skollege,
der Former
Hermann Metzker
Friedrichsh., Schmaler Beg 3 am 29. März geftorben ist.
Die Beerdigung findet am Montag, den 1. April, nachmittags 8 Uhr, von der Leichenhalle des GemeindeFriedhofes, Wilhelmstraße, aus ftatt
Hege Beteiligung wird erwartet.
Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Stollege, der Dreher
Verband der Gemeinde- und
Staatsarbeiter.
Filiale Groß- Berlin. Den Mitgliedern geben iotr hiermit Nachricht vom Tode des Kollegen
Vollrath Meyer
von der 4. Revier- Inspektion der Berliner Gaswerte. Ehre seinem Andenken!
Beerdigung am Dienstag den 2. April, nachm. 3 Ubr, auf dem Garnisonfriedhofe in der Hafenheide
Um rege Beteiligung bei der Bestattung des Kollegen ersucht 201/1
Die Ortsverwaltung.
Allen Berwandten und Belannten die traurige Nachricht, daß mein lieber Mann unser guter Bater, der Landsturmmann
Felix Hagedorn
furz vor seinem 85. Geburtstag, nachdem er drei Jahre die Strapazen des Feldzuges mit immer fröb tichem Gemüt geduldig ertragen, am 6. März bet einem Eisenbahnunglüd fein blühendes Leben laffen mußte. 19536 Dies zeigen an in tiefer Trauer
Witwe Frau Marie Hagedorn nebst Kindern und allen Verwandten. Der Tod gab Rube feinem Harm, die ihm das nicht bergönnte.
Leben
Es ist tein Menschenherz so arm, daß es nicht endlich stetben tönnte. Bewahrt einander bor Herzeleid, turz ist die Zeit, die ihr bei fammen feid, und ob aud Jahre euch vereinen, einst werden wie Minuten fie euch scheinen.
Nachruf.
Den Mitgliedern zur Rachricht, daß unser Kollege, ber Plazarbeiter
Gottlieb Arenthold am 27. März im Alter von 55 Jahren verstorben ist. Ehre seinem Andenken!
Die Bezirksverwaltung.
Für die Beweise liebevoller Zeilnahme und die herrlichen Stranzspenden bei der Beerbi rung unseres unvergeßlichen Sohnes und Bruders, des Seefoldaten 184
Ernst Kasten
agen wir hierdurch unseren herzlichsten Dant
Jm tiefften Schmerz
Robert Raften nebst Frau und Sohn.
Allgemeine Ortstrantentaffe für Berlin - Lichterfelbe. Bekanntmachung.
Allgemeine Ortskrankenkasse für den Stadtkreis Charlottenburg .
Nachstehende Abänderungen unserer Sakung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis:
2. Nachtrag
zur Sagung der Allgemeinen Ortskrankenkasse für den Stadtkreis Charlottenburg , vom 26. August 1913. Beschloffen in der Ausschußfizung vom 10. März 1918.
Artikel L
Der§ 18 erhält folgende Fassung:
Für die Bemessung der baren Leistungen der Kaffe und ber Beiträge werden die Kassenmitglieder, unbeschadet der für die unständig Beschäftigten und der für die Hausgewerbetreibenden
Bet 6 Arbeitstagent
in Rohullaffe
bei 7 Arbeitstagen
in der Woche
I 0,30 M.
II 0,60
0,35 0.
0,70
III 0,90
1,05
IV 1,20
1,40
的
V 1,50
1,75
VI 1,80
2,10
VII 2,10
2,45
VIII 2,40
2,80
IX 2,70
3,15
X 3,00
3,50
A 0,24
0,28
"
für Dienstboten
II 0,48
III 0,72
0,28 M.. 0,56 17" 0,84
IV 0,96
1,12
"
V 1,20
1,40
VI 1,44
1,68
VII 1,68
1,96
VIII 1,92
2,24
P
IX 2,16
2,52
"
X 2,40
2,80
"
und ihre hausgewerblich Beschäftigten geltenden Sonderbors für Lehrlinge ohne Entgelt. schriften( bergl.$$ 65, 72, 73) in 11 Lohntlassen eingeteilt. in Lohnfaffe Jeber Lohntlaffe entspricht ein besonderer Grundlohn. Derselbe wird festgesezt:
in Lohnllaffe
mit 1,00 R.
2,00
3,00
4,00
5,00
6,00
7,00
8,00
9,00 10,00
Für Lehrlinge ohne Entgelt wird außerdem noch gebildet cine Bohntlasse A mit einem fiktiven Grundlohn von 0,80 M. In die Lohnklaffe I gehören die Rassenmitglieder, deren Arbeitsverdienst für den Arbeitstag nicht mehr als 1,-.
beträgt.
I 0.24 M.
Artifel IV.
Für Versicherte, welche regelmäßig nur an bestimmten Tagen in der Woche oder nur an einem Tage arbeiten, werden die Beiträge nur für die tatsächlichen Arbeitstage erhoben. § 51 Abja 2 erhält nachstehenden Wortlaut: Kasse zugestellten Rechnungen innen einer von dem Kassenvor. Diese haben die Beiträge auf Grund der ihnen von der ftande zu bestimmenden Frist an die Kasse einzuzahlen, und zwar usw." wie bisher.
Artikel V.
In die Lohnflaffe II gehören die Kaffenmitglieder mit einem Arbeitsverdienst für den Arbeitstag von 1,01 m. bis 2 m. In die Lohnflaffe III gehören die Kassenmitglieder mit einem Arbeitsverdienst für den Arbeitstag von 2,01 m. bis 3- M. 65 erhält im Eingange folgenden Wortlaut: Die Beiträge für die unständig Beschäftigten perden auf In die Lohntlaffe IV gehören die Staffenmitglieder mit einem 4% Sundertstel des Ortsloons festgefest und für 7 Arbeitstage Arbeitsverdienst für den Arbeitstag von 3,01 m. bis 4, W. in der Woche berechnet. Sie betragen wöchentlich:
a) bei männlichen Personen
In die Lohnklaffe V gehören die Raffenmitglieder mit einem Arbeitsverdienst für den Arbeitstag von 4,01 m. bis 5. über 21 Jahre In die Lohntlaffe VI gehören die Staffenmitglieder mit einem von 16-21 Jahren Arbeitsverdienst für den Arbeitstag von 5,01 M. bis 6,- M. unter 16 Jahren In die Lohnklasse VII gehören die Kaffenmitglieder mit einem Arbeitsverdienst für den Arbeitstag von 6,01 M. bis 7. über 21 Jihre In die Lohnklasse VIII gehören die Staffenmitglieder mit einem von 16-21 Jahren Arbeitsverdienst für den Arbeitstag von 7,01 m. bis 8 unter 16 Jabren. In die Lohnklaffe IX gehören die Kaffenmitglieder mit einem Arbeitsverdienst für den Arbeitstag von 8,01 m. bis 9,- M. In die Lohntlaffe X gehören die Kaffenmitglieder mit einem Arbeitsverdienst für den Arbeitstag von mehr als 9, M.
In die Lohntlasse A gehören die Lehrlinge, welche weber Gehalt, Lohn, Gratifilation noch Sachbezüge von ihrem Arbeitgeber oder einem dritten erhalten.
Bei der Einschägung in die Lohntlassen wird gur Feststellung des Arbeitsverdienstes für den Arbeitstag bei Rassenmitgliedern, welche Sonntags nicht arbeiten, der Wochenlohn durch 6, bas Monatsgehalt durch 25 geteilt. Bei Kassenmitgliedern, die sowohl an allen Wochentagen, als auch Sonntags regelmäßig Lohnarbeit verrichten, wird der Wochnlohn durch 7, das Monatseentegelt durch 30 geteilt.
Die legten drei Abfäße des bisherigen§ 18 bleiben umberändert bestehen.
Artikel IL
20a. Das tägliche Krantengelb beträgt:
in Lohnllaffe I 0,50 R.
II 1,00
II 1,50
IV 2,00
V 2,50
VI 3,00
VII 3,50
4,00
IX 4,50 X 5,00 Artikel M.
$ 48 erhält folgende Faffung:
Die Raffenbeiträge werden auf 5 Sunberttel bes im§ 18 feftgefeßten Grundlohnes für alle Versicherten mit Ausnahme der Dienstboten, welche in die häusliche Gemeinschaft des Dienst berechtigten aufgenommen und nicht in deffen Betrieb oder anderem Erwerbsgeschäft desselben beschäftigt find( 8 439 R.V.D.) bemessen.
Sie werden für diese Dienstboten auf 4 undertitel bes Grundlohnes festgelegt. Die Beiträge werden für je etne Woche berechnet und betragen:
0,13
1,26 M. oder 0.18 m. für den Arbeitstag 0,94
195
0,56
0,08
b)
bet weiblichen Personen
W
"
0,94. oder 0,13 M. für den Arbeitstag 0,75 0,10 0,06 0,44
P
Das tägliche Krantengelb betragt: a) bei männlichen Personen über 21 Sabre.
2,00 M bon 16-21 Jahren. 1,50 0,90 unter 16 Jahren
0
b) bei einlichen Personen über 21 Jabre. 1,500 bon 16-21 Jahrest. 1,20 unter 16 Rahren 0,70
P
0
Die weiteren Bestimmungen des§ 65 bleiben unverändert Artikel VI
Es wird ein neuer§ 28a mit folgendem Wortlaut eingefügt: Schwangeren, welche der Stasse mindestens 6 Monate an gehören, werden
1. menn fie infolge der Schwangerschaft arbeitsunfähig wer den, ein Schwangerengeld in Höhe des Krankengeldes bis zur Gesamtdauer von 6 Wochen,
2. ärztliche Behandlung bei Schwangerschaftsbeschwerden gewährt."
Artikel VIL
Abfat 6 des§ 89 erhält folgende Faffung:
Der Ausschuß ist beschlußfähig, wenn die Vertreter bor fchriftsmäßig berufen find."
§ 89 erhält einen neuen achten Absatz mit folgendem Wortlaut:
Die Teilnehmer an der Ausschußfizung erhalten für jebe Sigung, wenn fie ihr vom Anbeginn bis zum Ende beiwohnen, als Entschädigung einen Bauschbetrag von 2,60 m. und als Erfaz der Barauslagen einen solchen von 0,40"
Artikel VIII.
Borstehende Abänderungen treten am 1. April 1918 in raft. Charlottenburg , bent 11. März 1918. Der Kassenverstand. ses: Felsch. gez.: Ahrens. Genehmigt mit Suftimmung zu§ 18 Charlottenburg, den 27. März 1918. Königliches Oberberficherungsamt Groß- Berlin. ( Siegel.) gez.: von Gostkowski. Str. II. B. K. 156/18.
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Die vom Ausschuß unterm 21. Dezbr. 1917 bam. 1. åra 1918 RosenthalerStr. 69-70 a.Platz. Spr. 9-7, Sonnt.8-12. Tel. Nrd. 10438. oder der Vorsitzende Herr Hellner, Berlin , Warschauer Str. 78. beschlossene Sagungsänderung Zahn- Ersatz Goldkronen, Brücken, Plomsen spez Erhaltg. eigener Frage. Boltsausgabe 5,00 Wt. in jed. gewünscht. Ausführung m.Friedenskautschuk. Forel, Prof. A., Die feruelle ist am 20. März 1918 vom Stgl. Oberversicherungsamt Große Zähne, Umarbeit.schlechsitzend. Gebisse. Reparatur.sofort.Zahn- Buchhandlung Vorwärts, Lin Berlin genehmigt worden und zieh.m.Betäubung, spez.f. ängstlich nervöse Patient.KI.Pr.ev.Teliz. benstraße 8. Laden.
tritt am 1. April 1918 in Kraft. Der Grundlohn wird von 6,00 m. auf 10.00. erhöht. Die gegen Entgelt beschäftigten Mitglieber werden in 10 Stufen eingeteilt. Weibliche Mitglieder über 16 Jahre werden min bestens der Stufe 2 zugeteilt. Die Beiträge betragen 6 Broz..
Heinrich Pischke für nicht in Betrieben beschäftigte
Adlershof , Aug.- Bift.- Str. 57 am 29. März gestorben ist.
Die Beerdig ung findet am Montag, den 1. April, nachmittags 4 Uhr, von der Leichenhalle des GemeindeFriedhofes in Adlershof aus ftatt.
Rege Beteiligung wird er
wartet.
Nachrufe. Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Stollege, der Dreher
Emil Kober
Tegeler Weg 104,
am 24. März gestorben ist.
Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Kollege, der Schloffer
Edmund Lange
Gleimstr. 5,
am 24. März gestorben ist. Ehre ihrem Andenken! 234/4 Die Ortsverwaltung.
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Dienstboten 5 Broz. des Grunds lognes; sie werden für Verficherte, die 6 Tage in der Woche arbeiten, für 6 Lage, und für solche, die an allen Bochentagen und Sonntags beschäftigt find für 7 Tage in der Woche er hoben. Das Krankengeld fir die Stufen 1 bis 10 beträgt: 0,50 1,00 m., 1,50 M., 2,00 M., 2,50 M., 3,00 M., 3,50 m., 4,00 M., 4,50 M., Hausgeld, 5,00 M. täglich Schwangeren und Wochengeld fowie Sterbegelb erhöht sich ents sprechend dem Krankengelde. Für die im Krankenhause unter gebrachten Hausangestellten wird ein Hausgeld nicht gewährt.
Die Beiträge für die unstån dig Beschäftigten werden auf 4 Proz. des Ortslohnes feft gefegt, 301/15
Den Arbeitgebern find die neuen Buteilungen zu den ein. zelnen Klaffen zugegangen. Abdrucke der Sagungsänderung werden im Staffenlofal aus. gegeben.
0
Berlin Lichterfelde ( Hinden burgdamm 103), 31. März 1918. Allgemeine Ortstrantentasse für Berlin- Lichterfelde . Der Vorstand. fiser, Hahn, Borfizender. Schriftführer..
Einzel- Modelle
Ferche imm. Seidenmäntel 110, 135, 150
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