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über seine Haltung ausgesprochen und darauf bedacht waren, ihn den Drill nicht besonders fühlen zu lassen. Seine lieber­führung nach Ehrenbreitenstein erfolgte, weil die Vorgesetzten be­fürchten, daß Wendlandt schlechten Einfluß auf die Leute aus üben könnte". Wendlandt dient als Soldat 1. Klasse und nicht, wie angegeben, als Soldat 2. Klasse.

Sehr beachtenswerth für Diffidenten. Gegenüber der Achtung, Strumpfwirker! In der Strumpffabrik von Mittheilung, die Regierung zu Merseburg   habe für ihren Bezirk Köble in Göppersdorf   bei Burgstädt   wurde eine für die Arbeiter angeordnet, daß die Schülerlisten in Zukunft mit Angaben über tief einschneidende Lohnminderung angekündigt. Da eine Arbeits­den Tauf- und Konfirmationszustand jedes einzelnen Schülers einstellung nicht ausgeschlossen ist, so wird vor Zuzug hierher zu Versehen seien, muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß strengstens gewarnt. niemand verpflichtet ist, der Schulbehörde hierüber Auskunft zu Achtung, Kartonbranche! Heute, Donnerstag, den Wie die Koblenzer Zeitung" noch berichtet, ist Dr. Wend- geben. Das allgemeine Landrecht für Preußen bestimmt in seinem 80. August, Übends 8 Uhr, findet im Lokale von Ehrenberg, landt allerdings der Arbeiterabtheilung in Ehrenbreitenstein ein- zweiten Theil, Titel 11,§ 5:" Auch der Staat kann von Aunenftr. 16, eine Versammlung der Kartonarbeiter und verleibt worden, aber als Soldat 1. Klasse, sodaß er auch die einem einzelnen Unterthan die Angabe, zu welcher Re- Arbeiterinnen statt. Kollege Alex Sailer wird über das Kokarde trägt. Die bisher geleistete Dienstzeit wird ihm an- ligionspartei sich derselbe bekenne, uur alsdann fordern, wenn Thema: Der Klassenkampf des arbeitenden Volkes" sprechen. gerechnet. die Kraft und Giltigkeit gewiffer bürgerlicher Handlungen. Sieran anschließend soll eine Aussprache stattfinden über die davon abhängt." Diese Bestimmung ist noch in Geltung Arbeitsverhältnisse der Kartonfabriken von Ed. Jacobsohn, Das Versammlungsrecht in Eisenach  . In unserer gestrigen Nummer berichteten wir von dem Verbot einer Ver: Nichtsdestoweniger wird in Preußen, wie bekannt, und wie auch Gustav Rädel, Th. Poy, Berger, Steinberg, Fiebelforn und die Verfügung der Regierung zu Merseburg   auss neue darthut, M. Wunderlich, unter denen die Kollegen und Kolleginnen gegen­fammlung in Eisenach  , wo der Genosse Pfannkuch- Berlin sprechen sollte. Sehr bemerkenswerth find die fadenscheinigen fast bei jeder behördlichen Vernehmung nach dem Konfirmations: wärtig dort arbeiten müssen. Die Vertrauenspersonen. Gründe, die für diese Maßnahme ins Feld geführt werden. In zustand( Religionsbekenntniß) gefragt. Sogar schon bis in die Emma Langer. Paul Mederfind. der Verfügung, die Dr. Gucken an den Gemeindevorstand Impflisten hatte sich, wie der verstorbene Anti- Impfagitator Dr. Didtmann zu erzählen wußte, verschiedentlich in Preußen Der Zimmerstreik in Aalborg  , der seit dem April d. J. richtet, heißt es ut. A.; Das verfassungsmäßige Recht und die Pflicht der Polizei- diese Gewohnheit verpflanzt. Es ist daher sehr an der Zeit, behörden, für den Fall bevorstehender Gefährdung der öffentlichen daß dieser behördlichen Wißbegierde der Riegel der obigen land. Ordnung durch Versammlungsverbot einzuschreiten, ist gegen rechtlichen Bestimmung vorgeschoben wird. Das geflügelte Wort über dem von betheiligter Seite erhobenen Zweifel im Laufe die es darüber verweigere ich die Auskunft", ist in Preußen glücklicher und des vergangenen Jahres wiederholt durch Ministerial- weise noch nicht ausschließlich den Polizeibeamten zu Gebrauch Entscheidungen bestätigt worden. Auf diese dem Gemeindevorstand in Geheimbundprozessen patentirt. und den Betheiligten bekannten Ministerialerlasse wird daher Bezug genommen.

In einem längeren Artikel weist das Gothaer Volksblatt" diesen ungeheuerlichen Standpunkt des Herrn Doktor zurück. Einige Stellen des trefflichen Artikels seien hier wiedergegeben. Das Volksblatt" schreibt:

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Die Ausbeutung jugendlicher Arbeiter unter dem Schuhe sogenannter Lehrverträge in großem Maßstabe, wie sie Eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung war im vor sonst nur in handwerksmäßigen Betrieben vorzukommen pflegt, liegenden Fall nach der vom Gemeindevorstand angestellten und wird treffend beleuchtet durch folgende Notiz der Norddeutschen mir mittelst Anfrage vom 25. d. M. vorgelegten Ermittelungen Allgemeinen Zeitung  ": anzunehmen, da nach der amtlichen Auskunft der als Referent In einer Maschinenfabrit in Mülheim   a. Rhein   find mit für die Volksversammlung in Aussicht genommene W. Pfannkuch Ausnahme der Meister in der Dreherei und Schlosserei sämmt aus Berlin   sozialdemokratischer Agitator ist, also mit der Ab- liche älteren Arbeiter entlassen und die Maschinen mit sogenannten ficht hierher kommt oder hierher berufen worden ist, um in Lehrlingen besetzt worden. Sobald die jungen Leute in ein Alter öffentlicher Bolts versammlung im sozialdemokratischen Sinne zu tommen, in dem sie mehr verdienen müssen, wie die Kalkulation agiliren. der Unternehmer verträgt, sind sie gezwungen, die Arbeit zu ver lassen, und stehen als einseitig ausgebildete Menschen schlechter Da, wie ein ungelernter Arbeiter in gleichem Alter. So be­Dauerlich solche Zustände sind, so kann doch zu ihrer Abhilfe von Seiten der Gewerbeaufsichts- Beamten nichts gethan werden. Das ganze Schriftstück macht auf uns den Eindruck eines Andere Arbeitgeber stehen auf einem entgegengesetzten Stand: Entschuldigungsschreibens, durch welches Far Tr. Eden seine punkte. Schon jetzt sind viele derselben wegen der Einschrän­Verbote aller Versammlungen, welche von unserer Partei ein- tungen in der Verwendung jugendlicher Arbeiter zu deren prin berufen werden, zu rechtfertigen sucht."- Und weiter zipieller Ausschließung übergegangen. Abgesehen von sonstigen heißt es: Die Ermittelungen, die Herr Dr. Eucfen für gut be- bekannt gewordenen Fällen kommt diese Stellungnahme schon in fand, über Pjannkuch anzustellen, haben für ihn ergeben, daß den Arbeitsordnungrn mehrfach zum Ausdruck. So werden derselbe ein sozialdemokratischer Agitator" ist, Diese Be- allein in der Gewerbe- Inspektion Köln   in 32 Arbeitsordnungen zeichnung ist schon auffällig genug. Pfannkuch lebt Kinder unter 14 Jahren, in 18 junge Leute unter 16 Jahren nicht von der sozialdemokratischen Agitation. Er hält Vorträge, von der Annahme ausgeschlossen. wie jeder andere Parteigenosse, um der Partei zu dienen, um unsere Sache zu fördern, ohne jedoch einen pekuniären Vortheil für sich dabei herauszuschlagen. Was soll also diese gehässig tlingende Bezeichnung? Nun, sie hat lediglich den Zweck, das Verbot der Versammlung zu rechtfertigen, denn( man höre und staune!) darin, daß Pfannkuch ein Agitator sein soll, der mit der schrecklichen Absicht nach Eisenach   gekommen, um in einer Versammlung im sozialdemokratischen Sinne zu wirfen, erblickt Herr Dr. Gucken einen Umstand, der die öffentliche Ordnung gefährdet!!

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Polizeiliches, Gerichtliches: c.

andauerte, ist nun beigelegt. 26 von den 28 Zimmermeistern der Stadt haben die Forderungen der Gesellen erfüllt. Um zu ver hindern, daß die Meister vorzugsweise Lehrlinge beschäftigen, haben die Gesellen auf eine eigenthümliche Vereinbarung ge­drungen, die uns allerdings nicht als das richtige Mittel erscheint. Es ist nämlich bestimmt worden, daß Lehrlinge nicht mehr als 18 Dere pro Stunde erhalten dürfen, wodurch ein übermäßiger Andrang von Lehrlingen verhindert wird. Im übrigen ist ein Stundenlohn von 35 Dere pro Stunde( 40 Pf.), für Ueber­stunden 45 Dere und für Nachtarbeit( nach 9 Uhr Abends) 66 Dere pro Stunde festgesetzt.

Der schweizerische Gewerkschaftsbund hat im ersten Halbjahr 1894 für Streits 59 698 Fr. ausgegeben. Auf die größeren Streits entfallen: Schreiner   in Zürich   24 690 Fr., Maler in Zürich   12 850, Uhrmacher in Bettlach   6516, Schneider in Bern   6800, Schuhmacher in Olten   2977 Fr. Am 1. Juli hatte die Reservekasse einen Vermögensbestand von 1977 Franks und die Verwaltungskaffe einen solchen von 3762 Franks.

Die Schließung der Filiale des Bergarbeiter- Vereins suchen die oberschlesischen Blätter als berechtigt" hinzustellen. So schreibt der Oberschlesische Anzeiger": Der Berein war ein politischer, da er Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten, insbesondere auch ausdrücklich eine ihm besser zusagende par lamentarische Vertretung des diesseitigen Wahlkreises erstrebte. In den Versammlungen wurde dies vielfach erörtert und als erstrebenswerthes Ziel der Sieg der Sozialdemokratie hin gestellt. A13 politischer Verein im Sinne des Vereinsgesetzes durfte er mit anderen politischen Vereinen nicht in Verbindung treten. Da er das doch gethan, insbesondere auch Gelder an Eine Statistik, welche der Reichs- Anzeiger" über die bis den deutschen   Berg- und Hüttenarbeiter- Verband in West­zum 31. Dezember 1893 in Deutschland   bestehenden Gewerbe- falen abgeliefert, so erfolgte nach§ 6b des Vereinsgesetzes seine gerichte veröffentlicht, ergiebt, daß bis zu diesem Zeitpunkte im Auflösung. Deutschen Reiche 217 gegen 154 im Jahre 1892 errichtet waren. Demgegenüber können wir auf§ 1 des Statuts des be Davon entfielen auf Breußen 151( 1892: 102), Bayern   14 treffenden Verbandes verweisen, welcher den Zweck der Ver­( 1892: 11), Sachsen 18( 1892: 12), Württemberg 9( 1892: 9), einigung genau feſtſtellt. Dieser lautet: Baden 7( 1892: 5), Hessen 5( 1892: 4), Sachsen- Weimar   2 ( 1892; 2), Oldenburg   1( 1892: 1), Braunschweig 6( 1892: 5), Sachsen- Koburg und Gotha   1( 1892: 1), Anhalt 1( 1892: 0), Reuß ä. 2. 1( 1892: 1) und Lippe 1( 1892: 1). Die Zuständig feit von 147( 1892: 112) Gerichten ging über die Bezirke einzelner Gemeinden nicht hinaus, während 70( 1892: 42) Gerichte für weitere Bezirke errichtet waren.

§ 1. Der Verband bezweckt die Wahrung und Förderung der geistigen, gewerblichen und materiellen Interessen seiner Mitglieder. Dieses soll erreicht werden durch Abhaltung wissen­schaftlicher und gewerblicher Vorträge, Besprechung von Verbands­Man muß in der That arg in Verlegenheit sein, um auf angelegenheiten, Lesen von Fachschriften, Gründung einer einen solchen, bei den Haaren herbeigezogenen Grund zu ver Verbandsbibliothek und Gewährung von Rechtsschutz bei den aus fallen. Jede von Sozialdemokraten einberufene Bersammlung hat dem Arbeitsverhältniß entspringenden Streitigkeiten und, wenn den Zweck, im sozialdemokratischen Sinne zu wirken. Bis jetzt Im Jahre 1893 wurden bei den Gewerbegerichten 37 386 möglich, gewerblichen Unterricht. hat aber tein noch so findiges Polizeigenie( und es( 1892: 20 175) Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitern und Arbeit Unter der Besprechung von Verbands- Angelegenheiten sollen giebt deren in Preußen und in Sachsen  ) heraus: gebern und 221( 1892: 186) Rechtsstreitigkeiten zwischen Arnamentlich gerechnet werden: die zeitgemäße Aenderung der Berg­gebracht, daß dadurch die öffentliche Ordnung gefährdet beitern desselben Arbeitgebers anhängig. Erledigt wurden durch arbeiter- Ordnungen zc. Erlangung der Arbeitsvermittelung und wird. Diese epochemachende Entdeckung gehört einzig Bergleich 14 865, Verzicht 374, Zurücknahme der Klage 6346, günstigerer Lohn- und Arbeitsverhältnisse. Streitigkeiten der und allein dem großherzoglichen Bezirksdirektor Don Anerkenntniß 727, Versäumnißurtheil 3766, und durch sonstige verschiedenen Konfessionen und politischen Parteien sind innerhalb Eisenach  , Herrn Dr. Eucken. Ehre, dem Ehre gebührt! Die Endurtheile 8579, zusammen 34 657( 1892: 19 798) Streitfachen. des Verbandes total ausgeschlossen." Polizeileute in Sachsen   und Preußen werden vor Neid vergehen, Gin Theil der anhängigen Streitfachen erledigte sich auf andere Man sieht, der Verband unterscheidet sich fast durch nichts von daß nicht sie auf diesen genialen Gedanken gekommen sind. Jede Weise, z. B. dadurch, daß die Parteien das Verfahren ruhen dem in andern Gewerkschaften Ueblichen. Sind die oben an fozialdemokratische Versammlung eine Gefährdung der öffentlichen ließen, und der Rest wurde in das nächste Geschäftsjahr über- geführten Gründe für die Auflösung maßgebend gewesen, so Ordnung! Das ist ja himmlisch einfach. Was brauchen wir da nommen. Gegen die Endurtheile der Gewerbegerichte wurden stehen dieselben auf sehr schwachen Füßen, die jedenfalls vor noch lange den Gefeßgebungs Apparat in Bewegung zu setzen 118( 1892: 76) Berufungen an die ordentlichen Gerichte ein Gericht als stichhaltig nicht angesehen werden können. und ein aufsehenerregendes Ausnahmegesetz zu schaffen oder das gelegt. Außerdem ist auf die Thätigkeit der nach dem Gesch Das Sommerfest der Gewerkschaften von Franks Vereins- und Versammlungsgesetz rückwärts zu revidiren! Auf grund vom 29. Juli 1890 aufrecht erhaltenen landesgesetzlichen Gefurt a. M., welches vom Gewerkschaftskartell arrangirt worden Bersammlung verboten, und die schwierige Frage, welche jedes in der Rheinproving, 5 Bergschiedsgerichte in Sachsen  , je 1 Ge- war, hat am 26. August in der landwirthschaftlichen Halle statt­gesunden. Das Fest ist der Frankfurter Volksstimme" zufolge nationalliberale Herz augenblicklich so sehr bewegt, die Frage werbegericht für Hamburg  , Bremen   und Lübeck   und 5 Gewerbe- aufs glänzendste verlaufen. Gegen 10 000 Personen haben daran nach Ausnahmemaßregeln gegen die Sozialdemokratie ist auf die gerichte in Elsaß  - Lothringen. theilgenommen, darunter eine große Anzahl auswärtiger Genossen. glücklichste Weise gelöst." Das Verbot und noch mehr die Begründung beweist, wie leber die Rentenberechtigung eines noch nicht ge- Dr. Quard hielt die Festrede. sehr die reaktionären Gewalten auf der ganzen Linie bestrebt borenen Kindes hat jüngst das Reichs- Versicherungsamt eine In Lucca  ( Italien  ) foll es dem offiziösen Draht zufolge, find, die unaufhaltsam vorwärts drängende Sozialdemokratie Entscheidung gefällt. Ein Mitarbeiter der Volks- Zeitung" bevor einer geschlossenen" Tabatfabrit zu tumultarischen Szenen zurück zu werfen. Gelingen wird es ihnen mit der schärferen richtet darüber: Handhabung" der bestehenden Geseze ebensowenig, als es ge= Der Maurer Brand war insolge eines Betriebsunfalles ge- gekommen sein, wobei 7 Rädelsführer" verhaftet sein sollen. Vorsicht bei Streifs. Wohl hat die Gesetzgebung den lungen ist, die Partei zu vernichten durch das Schandgesetz der storben. Die Berufsgenossenschaft bewilligte der Wittwe vom 12 Jahre. 21. September 1893 ab eine jährliche Rente von 211 M. Die Arbeitern nach§ 152 der Gewerbe- Ordnung volle Koalitions Berufsgenossenschaft lehnte es aber ab, gleichzeitig für ein noch freiheit" gewährt, die Ausübung derselben wird aber sofort um nicht geborenes Rind( nasciturus) eine ente festzusetzen, Das ein Bedeutendes beschränkt durch den nachfolgenden Para­Reichs Versicherungsamt entschied als letzte Instanz dahin, daß graphen. In diesem wird unter Strafe gestellt die Anwendung ein Kind eine durch einen Betriebsunfall Getödteten, welches förperlichen Zwanges, Drohung, Verrufserklärung u. f. w., um erst nach dem Tode des Vaters geboren ist, zwar Anspruch auf Rente hat, jedoch erst von seiner Geburt, nicht schon vom Tode des Vaters ab. Taß der nasciturus in gewissem Sinne, so führte das Refursgericht aus, bereits Rechtsfähigkeit besitzt unter Umständen findet eine gefeßliche Fürsorge statt, die Anwartschaft auf Ver­fann zugegeben werden. Es mögensrechte ist ihm vorbehalten tann ferner einem Zweifel nicht unterliegen, daß zu den Hinter­bliebenen des durch einen Betriebsunfall Getödteten auch der nasciturus gehört. Der wirkliche Erwerb des Rentenrechts tritt aber erst mit dem Augenblick ein, in welchem das Kind lebend geboren wird. Das Schiedsgericht befindet sich daher in einem Rechtsirrthum, wenn es annimmt, daß das von dem nasciturus Frauen, die den Staat bedrohen. Der Arbeiterbildungs- unter dem Beding seiner lebensfähigen Geburt erworbene Renten­verein Gelsenkirchen   hatte für den 26. d. M. eine ge- recht die Berufsgenossenschaft verpflichte, schon vor der Geburt Fabrik die Arbeit aufnehmen schlossene Vereinsfestlichkeit angemeldet. Dieselbe wurde ver- die fünftige Rente sicherzustellen. Das Unfallversicherungs- Gesetz schen boten, weil an ihr auch Frauen theilnehmen würden". Gegen bietet teinen Anhalt für eine solche Verpflichtung der Berufs- Drohung und Beleidigung zu bestimmen, die Arbeit nicht zu be= diesen Bescheid wurde Beschwerde bei der Regierung in Arn 3- genossenschaften. Auch der Verletzte selbst erwirbt bereits durch ginnen. Der Angeflagte gab die Beleidigung zu, erklärte aber berg eingelegt. Aber auch diese erkannte das Verbot für gerecht- den Unfall einen Anspruch auf eine Stente vom Beginn bezüglich der Bedrohung, er fönne sich darauf nicht mehr genau fertigt au. Im diesbezüglichen Bescheide heißt es: Auf die hier der vierzehnten Woche ab für den Fall, daß zu diesem erinnern, glaube jedoch nicht die Drohung ausgesprochen zu haben. Des Unfalles feine Erwerbsfähigkeit Der als Zeuge geladene Schlosser Döringer bekundete aber, daß gestern eingegangene Beschwerde ohne Tatum gegen den Be- 3eitpunkt infolge Aber erst, wenn jener Zeitpunkt der Angeklagte ihn auch bedroht habe. Der Staatsanwalt be= scheid der dortigen Polizeiverwaltung vom 22. d. M. gereicht noch beeinträchtigt ist. dem Vorstande zum Bescheide, daß auch Familienfeste als Ver- ist, beginnt die Verpflichtung der Berufsgenossenschaft, zu den er- antragte wegen der Bedrohung 14 Tage Gefängniß und stellte fammlungen im Sinne des Vereinsgesetzes vom 11. März 1850 hobenen Rentenansprüchen durch Ertheilung eines förmlichen dem Gericht anheim event. auf eine Strafe wegen Verlegung des anzufchen sind, und daß daher an Versammlungen, sofern sie Bescheides Stellung zu nehmen. Ebenso ist die Berufsgenossen-§ 153 der Gewerbeordnung( Verrufserklärung) zu erkennen. Das von politischen Vereinen veranstaltet werden, Frauen gemäߧ 8 fchaft erst verbunden, die Bezüge des nasciturus festzustellen, Gericht legte jedoch ebenfalls den gegen die Bedrohung gerichteten a. a. D. nicht theilnehmen dürfen. Der anbei zurückerfolgende Be- wenn das Kind lebend geboren ist. Die Befürchtung der Klägerin, Paragraphen des Etrafgesetzbuchs seinem Erkenntniß zu Grunde scheid der Polizeiverwaltung dortselbst vom 22. d. M. ist hiernach es fönne dem Anspruch des nasciturus später der Ein- und verurtheilte den Angeklagten zu 4 Wochen Gefängniß. wand der Rechtskraft des der Wittwe ertheilten Bescheides gerechtfertigt. Der fozialistische Arbeiterverein in entgegengesetzt werden, ist unbegründet; denn die Rechtstraft eines Bescheides fann immer nur zwischen den Parteien Plaz Benedig wurde polizeilich aufgelöst. greifen, an welche und von welchen der Bescheid erlassen ist. Der Bescheid an die Klägerin regelt nur die Ansprüche der Wittwe und präfludirt in keiner Weise das fünftige Rentenrecht des nasciturus. Die Verpflichtung zur Entschädigung des Kindes lag der Berufsgenossenschaft erst ob, nachdem das Kind lebend geboren war.

Von der Anklage, groben Unfug dadurch verübt zu haben, daß er in einer Versammlung seiner Berufskollegen ein Flugblatt verbreitet hatte, mittels dessen zum Boykott der be­fannten Firma Konrad Tack in Burg aufgefordert wurde, wurde abermals ein Schuhmacher vom Leipziger   Schöffen gericht freigesprochen, weil das Gericht zu der Ueberzeugung gelangte, daß jene Versammlung an dem betreffenden Flugblatt fein Mergerniß genommen hatte. Sonst muß in der Regel der Polizeibeamte aus Mangel an anderen Zeuten das unglückselige " Aergerniß" nehmen. Diesen einzig vernünftigen Standpunkt, wie oben, dürfte das Gericht immer einnehmen. Wegen Beleidigung wurde der Redakteur des Textilarbeiter" Albin Reichel in Burgstädt   zu 10 M. Geld Strafe verurtheilt.

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Soziale Leberlicht.

Der Gruben

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Gewerkschaftliches.

Wie Jnspektionen ausgeführt werden. meister der Teplitzer Gruben ließ fürzlich am schwarzen Brett folgende Kundgebung anschlagen: Alle Bergleute werden hier­mit auf den Besuch des Herrn Bergkommissärs aufmerksam ge= macht. Er wird in den nächsten Tagen die Gruben inspiziren. Achtung Schuhmacher! Der Streik in der Schuhfabrik Eine jede Abtheilung muß mit allen nöthigen bergmännischen Werkzeugen versehen sein. Diejenigen, die etwas entbehren, von Fürstenheim u. Co., Berlin   O., Andreasstr. 32, dauert un­mögen sich unverzüglich in der Werkskanzlei melden, damit alles verändert fort. Der Zuzug ist fern zu halten. Wie kam wohl der in der Ordnung vorgefunden wird." Grubenmeister dazu, zu wissen, daß der Inspektor kommen werde? Uebrigens ein probates Mittel, alles in befter Ordnung" zu finden.

Die Streittommission. Zuzug von Schuhmacheru nach Stendal  , Werkstatt Marschmayer, ist streng fernzuhalten. Es haben dort Maß­regelungen von Arbeitern stattgefunden.

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Andere von dem Zurücktreten oder zum Beitritt zu den im§ 152 erwähnten Abmachungen, Bereinbarungen u. f. w. zu bewegen. Eine findige Definition des§ 153 hat dafür gesorgt, daß die Begriffe Drobung, Zwang" u. s. w. so dehnbar gemacht worden sind, daß die Koalitionsfreiheit" der Arbeiter häufig zu Bei Streiks sind die Ausständigen einem Schattenbilde wird. naturgemäß bestrebt, ihre weiterarbeitenden Kollegen mit zum Arbeitniederlegen zu bewegen. Wie gefährlich ihnen dabei der § 153 werden tann, zeigt wieder ein Beispiel in Frankfurt   a. M., von wo unser dortiges Parteiorgan folgendes zu berichten hat: Wieder ein Nachspiel zum Kleyer'schen Streit. Schlosser Paul Thiel stand vor dem hiesigen Schöffengericht er versucht habe, den Schlosser unter der Auflage, daß in der Kleyer Döringer, welcher während des Streits durch wollte,

Depeschen.

( Wolff's Telegraphen- Bureau.)

Der

Wien  , 29. August. Zwischen Gstatterboden   und Hieflau  entgleifte gestern Abend ein Güterzug, da infolge eines Wolfen­bruchs eine Muhre über das Geleise niedergegangen war. Drei Bahnbeamte wurden leicht verletzt. Bis zu der Freilegung der Strecke müssen die Passagiere der Personenzüge an der Stelle umsteigen.

Amsterdam  , 29. Auguit. Hier sind zwei Erkrankungen und ein Todesfall an asiatischer Cholera vorgekommen; aus Maastricht  und Hellevoetsluis wird je ein Todesfall gemeldet.. ( Depeschen- Bureau Herold.)

Wien  , 29. August. Ueber den Badeort Vöslau   ging gestern Abend ein entsetzliches Unwetter nieder, welches einen unberechen­baren Schaden anrichtete. Ein heftiger Hagelschlag folgte dem Wolfenbruch, welcher die Weinernte total vernichtete. Man be­fürchtet auch Verlufte an Menschenleben. Berantwortlicher Redakteur: Hugo Pötsch in Berlin  . Drud und Verlag von Maz Bading in Berlin   SW., Beuthstraße 2.

Hierzu eine Beilage.