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Umstände nicht Anfang Auguft oder Mitte September es ge- Schulen zu verwenden nicht einen Pfennig für Flinten finden, ba зи ber Beit, als die Verfassung Gefets aufgenommen worden sei, statten, erst Weihnachten oder im nächsten Frühjahr stattzu- und Kanonen, nicht einen Pfennig für neue Schiffe, sondern wurde, die Bestimmung mit daß Jeder, verurtheilt der rechtskräftig wäre, nicht alles ausschließlich für die Durchführung des un Die Generalkommission der Gewerkschaften Deutsch   entgeltlichen Boltsunterricht 3. Da auch nicht abgeordneter sein könne, und Jeder, der verurtheilt würde, fein Mandat niederlegen müsse, bei Voruntersuchungen sei dies lands", welche Sr. Eugen Richter   hier in eine Bentral- eine einzige neue Steuer vorgeschlagen wird, hat Herr allerdings etwas anderes. Man darf nun gespannt sein, welche Streit kommission" umzufälschen sucht, ist zu dem aus Goschen aufs Ueberzeugendste den Beweis geliefert, daß er, Stellung Regierung und Kammermehrheit in obiger Frage ein gesprochenen Zweck gegründet worden, den Ausbruch von der geborene Deutsche  , mit den Traditionen seiner Heimath nehmen werden. Streits zu verhüten und dafür zu sorgen, daß nur aufs Gründlichste gebrochen hat- worüber die wilden" folche Streifs die zur Vertheidigung unbedingt Engländer übrigens durchaus nicht böse sind. nothwendig sind, zum Ausbruche kommen. Also genau das Gegentheil dessen, was Hr. Eugen Richter   mit seiner perlogenen und obendrein denunziatorischen Notiz infinuiren will.-

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Wir erhalten vom Reichs- Versicherungsamt eine vom 27. April 1891 datirte Zuschrift folgenden Inhaltes: Zur Vermeidung eines Mißverständnisses möchte das Reichs- Versicherungsamt ergebenst darauf aufmerksam machen, daß die Allgemeinen Verhaltungs Vorschriften der Nord­deutschen Edel- und Unedelmetall- Industrie- Berufsgenossenschaft", von welchen in dem dortseits, am 24. d. M., mitgetheilten Arbeitskontrakt der Firma Basse u. Selve in Altena   die Rede ist, auf das Verhalten der Arbeiter außerhalb des Betriebes fich nicht beziehen. Diefelben bilden einen Theil der von den Arbeitervertretern mitberathenen und vom Reichs- Versicherungs­amt am 21. September 1887 genehmigten Unfallverhütungs­Vorschriften", die in Vorschriften a) für" die Betriebsunter­nehmer und b) für die Arbeiter zerfallen und wobei wiederum jedesmal allgemeine Vorschriften für die verschiedenen Betriebs­zweige und Theile unterschieden werden.

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Die Allgemeinen Verhaltungs- Vorschriften" für die Arbeiter betreffen unter anderem die Art der Kleidung bei der Wartung von Motoren, Wellen pp., die Behandlung der Triebwerke und Maschinen, Benutzung der Schußvorrichtungen, Verhalten bei Unfällen( Ausrücken der Maschinen u. s. w.)

Das Reichs- Versicherungsamt. Bödiker.

Als Kandidat für die Reichstagswahl in Meppen  wird, nachdem Freiherr   v. Hertling die Annahme des Man­bates abgelehnt, Freiherr v. Kettenburg auf Rettenburg bei Lüneburg   genannt; derselbe ist, wie die N. A. 8tg." be­merkt, katholischer Welfe.-

Eine heute morgen bei der hiesigen chilenischen Ge­sandtschaft aus Chili eingetroffene amtliche Depesche meldet in Berichtigung der gestrigen Depesche, daß nur das Panzer­schiff Blanco Encalada" mittelst Torpedos in die Luft ge­sprengt worden ist. Die Meldung über den" Huascar" be ruht auf einem Irrthum.-

Bur Maifeier

liegen wieder eine Reihe von Nachrichten vor; meist sind es Mittheilungen von beabsichtigten oder schon angedrohten Polizei maßregeln.

Blatt verbreitet wurde.

Wir führen nun der Reihenfolge die polizeilichen Vor­bereitungen unseren Lesern vor.

Aus Magdeburg   wird uns folgende Berordnung des Re­gierungspräsidenten mitgetheilt:

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Genosse Kirchmann sollte sich des Bettelns dadurch schuldig gemacht haben, daß er in einer Schuhmacherversammlung eine Tellersammlung zur Deckung der Tageskosten vornahm. Gegen einen ihm zugestellten Strafbefehl erhob er Widerspruch; das Schöffengericht sprach ihn frei, gegen welches Erkenntniß die Staatsbehörde Berufung einlegte, worauf heute Termin an der Straffammer I. stattfand. Der Gerichtshof schloß sich der Staats­behörde an, daß zwar hier kein Beiteln", wohl aber eine leber­tretung des§ 99 des Polizeistrafgesetzbuchs, wonach eine Kollekte ohne Genehmigung der Polizei verboten sei, vorliege und ver urtheilte den Angeklagten zu 6 M. Strafe und die nicht unbe­deutenden Kosten. Eigenthümlich bleibt es uns, mit unserem schwachen Unterthanenverstand, daß Genosse Falkenstein, der in einer Schneiderversammlung fich des gleichen Kapitalverbrechens schuldig gemacht und deshalb bestraft wurde, in der gleichen Instanz freigesprochen wurde, trotzdem die Umstände genau so lagen, wie im Bettelprozeß Kirchmann.

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Kiel  , 24. April. Seit dem Fall des Sozialistengesehes ist Bevor wir diese internationale Polizeirevue abdrucken, wollen wir erwähnen, daß unsere sämmtlichen Parteiblätter von zahl aus dem Kieler Polizeibezirk am Montag Abend der erste Fall reichen und meist wohlorganisirten Festvorbereitungen zu berichten einer Versammlungsauflösung zu berichten. Der Vorsitzende des wissen. Wenn wir auch ruhig der Ueberzeugung Ausdruck geben Fachvereins für Schlosser und Maschinenbauer hatte zu der be­können, daß die Maifeier auch in Deutschland   einen überwältigen- treffenden Zeit eine Vereinsversammlung nach dem Bauer'schen den Eindruck machen wird, so müssen wir schon heute betonen, ofale angemeldet, zu welcher Herr St. Heinzel das Referat daß Hamburg   mit der großartigsten, weil am einheitlichsten und übernommmen hatte. Schon lange vor der Eröffnung der Ver­besten organisirten Maifeier allen voran sein wird. Das Ham- sammlung verlangte der erschienene Beamte den Anmeldeschein burger Echo" veröffentlicht einen Plan in Holzschnitt über Ord: au sehen, was ihm mit der Bemerkung gewährt wurde, so lange, mung und Richtung des großen Festzuges, der auch als fliegendes wie noch keine Versammlung, stattfinde, brauche man auch noch teine Bescheinigung über die rechtzeitige Anmeldung derfelben vorzuzeigen. Direkt nach Eröffnung der Versammlung stellte der Beamte das Verlangen an den Vorsitzenden, eine im Saale befindliche weibliche Person auszuweisen. Der Vorsitzende lehnte Wir haben vorstehende Aeußerung des Reichs- Ver­dieses Anfinnen jedoch mit Entschiedenheit ab, sich dabei auf das ficherungsamtes zum Abdruck gebracht, da sie, wie wir Versammlungs- und Vereinsrecht berufend, laut welchem die glauben, etwas thatsächlich Unrichtiges berichtigt. Von der Auf Grund der§§ 6, 11, 12 und 15 des Gesetzes über die Theilnahme von Personen, die nicht Vereinsmitglieder find, Firma, über deren ungeseßliches Verhalten wir aber noch Polizeiverordnung vom 11. März 1850( Gef.-S. S. 265 ff.), sowie ebenso wenig verboten sei, wie das Auftreten von Rednern, die Gewichtigeres zu melden hatten, traf keine Berichtigung ein, der§§ 137 und 189 des Gesetzes über die allgemeine Bandes nicht zum Vereine gehören. Deffen ungeachtet beharrte der ebensowenig vom Fabrikinspektor, dem der betreffende Betrieb verwaltung vom 30. Juli 1888( Gef.-S. S. 195 ff.) wird mit Beamte auf seiner Forderung oder auf Schließung der Ver­unterſtellt ist. Unsere Beschuldigung der durchaus ungleichen Bustimmung des Bezirksausschusses hierselbst nachstehende Polizei- fammlung. Auf die erneuerte Forderung wurde ihm die Ant­Stellung der Arbeiter und Unternehmer in dem Betriebe, verordnung für den Regierungsbezirk Magdeburg   erlaffen. wort zu Theil, daß vor Erledigung der Tagesordnung von einer § 1. Rothe Fahnen, deren Entfaltung als Demonstration gegen Schließung der Versammlung nicht die Rede sein könne, worauf des Trucksystems, bleibt aufrecht stehen.- die bestehende Ordnung zu wirken bestimmt oder geeignet ist, die Versammlung für aufgelöst erklärt wurde. Gegen dieses un­dürfen im Regierungsbezirk Magdeburg   öffentlich sichtbar weber berechtigte Eingreifen seitens des überwachenden Beamten wird befestigt noch geführt werden.§ 2. Zuwiderhandlungen werden von dem Einberufer Beschwerde erhoben werden. unbeschadet der Befugniß der Polizeibehörden zur Beseitigung des ordnungswidrigen Gegenstandes im Wege unmittelbaren Frankfurt   a. M. Man merkt die Absicht und wird doch 3wanges mit Geldstrafe bis zu 60( sechzig) Mart, an deren nicht verstimmt." Stelle im Falle des Unvermögens entsprechende Haftstrafe tritt, Schon seit längerer Zeit befinden sich die hiesigen Genossen bestraft.§3. Jn dieselbe In Strafe verfallen Grund mit der Polizei im Kampfe wegen der Auflösung von Versamm­eigenthümer, Hausbesitzer und Inhaber von Schantlokalen lungen anläßlich des Eintritts der Polizeistunde. Beschränkte sich oder öffentlichen Versammlungsräumen, wenn sie es zulassen, dieser Kampf auch bisher nur auf Auflösung auf einer und daß auf ihrem Grund und Boden, oder in ihren Räumen rothe Protest resp. Beschwerde auf der anderen Seite, so nahm er doch Fahnen, deren Anbringung als Demonstration gegen die be- am letzten Dienstag, den 21. d. M., eine Form an, die bei den ſtehende Ordnung zu wirken bestimmt oder geeignet ist, öffentlich älteren Genossen die Erinnerung an die Frankfurter   Friedhofs­sichtbar angebracht werden.§ 4. Diese Polizeiverordnung tritt Affäre wachzurufen geeignet war. Am besagten Abend fand in mit dem Zage ihrer Verkündigung( 21. April) in Kraft. einem Lokale. das um 11 Uhr Polizeistunde hat, eine regelmäßige Diskussionsstunde des sozialdemokratischen Vereins statt, die wie gewöhnlich um 11 Uhr der polizeilichen Auflösung unter Be­auf$ 365 des Reichs Straf- Gesez- Buchs versiel. Auf Grund erst lezzthin von zwei Instanzen hiesigen Gerichts ergangener Entscheidungen, wonach Vereins­haben, protestirte der Borsigende dagegen, indem er dem über­verfammlungen absolut nichts mit der Polizeistunde zu thun wachenden Beamten das Recht bestritt, auf§ 865 des R.- St.- G hin die Versammlung aufzulösen und schickte sich an, die Tages­ordnung zu erledigen. Ein Pfiff des Ueberwachenden zum schnell geöffneten Fenster hinaus genügte, um der Stelle des frieblichen Wortkampfes ein friegerisches Aussehen zu geben. Eine Truppe Schuyleute drang in das schon größtentheils geräumte Lokal und schickte sich an, den Staat zu retten", indem sie in die sich ruhig entfernende Menge drang und einige Opfer herausgriff, die zur Revierwache befördert wurden. Da bei der nicht sehr starken Besetzung des Lokals die Entleerung sehr schnell vor sich ge= gangen war, so war die Thätigkeit der Polizei zur Räu mung des Lokals nur von ganz kurzer Dauer gewesen. Vier Personen wurden sistirt, drei von ihnen wurden nach Festellung ihrer Personalien nach zirka einer Stunde wieder entlassen, der Vorsitzende der Versammlung wurde aber, geführt von einem Nachtwächter und begleitet von zwei Schuyleuten, die sich auf Rath des Herrn Polizeikommissars, vorgesehen hatten" auf einem Umwege nach dem Polizeigefängnisse gebracht.

Wenige Tage find erst verflossen seit dem fürchterlichen Unglück in Rom   und schon wieder ist aus Italien   eine schreckliche Explosion zu melden. Ein Telegramm aus Genua  vom heutigen Tage berichtet:

Die Dynamitfabrik in Millesimo   bei Genua   ist in die Luft geflogen. Fünf Arbeiter find todt, eine große Anzahl ist ver­

wundet.

Den Tag vorher fand in Desterreich ebenfalls eine

schreckliche Explosion statt. Der Neuen freien Presse" wird hierüber aus Mährisch- Ostrau   gemeldet:

Am 27. April um 8 Uhr früh erfolgte im Eisenwert zu Witkowiß eine Explosion, welche durch giftige Gase im Hoch­ofen 1 herbeigeführt wurde. Fünf Arbeiter wurden schwer verlegt, zwet von denselben sind im Werkspital gestorben; die übrigen drei dürften schwerlich aufkommen.( Nach einer zweiten Depesche wurden bei der Explosion der Betriebsleiter Wagner und sechs Arbeiter getödtet und zahlreiche Arbeiter

verletzt.)

Die Arbeiter tragen so das Risiko der modernen Pro­duktion und des Militarismus. Wie unbedeutend erscheint diesem Risiko der Arbeiter, der Mehrwerthschaffer gegenüber das Risiko der Mehrwerthaneigner, der Kapitalisten, mit dem unsere bürgerlichen Dekonomen alle Ungerechtigkeiten unserer Wirthschaftsordnung zu beschönigen belieben.-

Der französische   Ackerbauminister Develle brachte in dem heutigen Ministerrathe die Frage des Getreide­zolles zur Sprache. Die Regierung scheint geneigt, den Getreidezoll auf 2,50 Frks. herabzusehen, dürfte jedoch die Angelegenheit nicht als dringlich betrachten.

Die Verhandlungen des eidgenössischen Geschworenen­gerichts gegen die wegen des Tessiner   Putsches ange­flagten Personen sollen am 29. Juni in Zürich   be­ginnen.

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Aus Darmstadt   wird uns unterm 25. April geschrieben: In Sachen der Maifeier hatten die hiesigen Gewerkschaften

einen Umzug geplant, heute fam ablehnender Bescheid mit der selben Begründung, wie er den Offenbacher   Genossen zuging; ob da nach einem Schema gearbeitet wird?

Aus Desterreich haben wir folgende Meldung nachzu tragen: Prag  , 26. April. Der Magistrat untersagte alle für den ersten tai angekündigten Gehilfenversammlungen und be­deutete den Bäckergehilfen, daß der Beschluß, am 1. Mai nicht zu arbeiten, gesetzwidrig und strafbar sei.

Aus Frankreich   liegen folgende Depeschen vor: Paris  , 28. April. Die revolutionären Sozialisten erregen, je näher der erste Mai heranrückt, desto mehr bei der Regierung Besorgnisse. Vom 30. April ab dürfen keine Schießwaffen in den Schaufenstern der Waffenhändler ausgestellt werden.

Lille  , 28. April. Die französische   Regierung ließ eine große Menge sozialistischer flämischer Schriften beschlagnahmen, welche unter den Arbeitern der Industriegegenden des Nordens vertheilt werden sollten. Die Schriften tamen aus Belgien  ( was wohl auch mit der Maifeier in Zusammenhang steht). wohl auch mit der Maifeier in Zusammenhang steht). Aus Italien  , deffen neue Regierung Herrn Crispi in Schatten zu stellen bemüht ist, meldet der Draht:

Rom  , 27. April. Die radikalen Studenten der hiesigen Universität wollen an den Arbeiterkundgebungen des 1. Wai Diritto" und andere Blätter warnen dieselben theilnehmen. davor und rathen ihnen, bei ihren Büchern zu bleiben.

rufung

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Chemnin, 26. April. Ueber den sozialdemokratischen Reichs­tags- Abgeordneten für den 15. sächsischen Wahlkreis( Mittweida­Burgstädt), Schmidt, hat das Polizeiamt zu Mittweida   wegen groben Unfugs eine zweiwöchige Haftstrafe verhängt. Schmidt, hatte aus Anlaß des Quartalswechsels eine Abonnements­Der Redakteur der in Burgstädt   erscheinenden Volksstimme" iſt, Einladung veröffentlicht, deren Inhalt nach der Ansicht der ge­nannten Behörde geeignet erschien, bei dem nicht der sozialdemo fratischen Partei angehörenden Publikum schweres Aergerniß zu erregen, es zu beunruhigen und dadurch die öffentliche Ordnung zu stören. Außerordentlich seltsam flingt es, daß Genossen richterliche Entscheidung anriefe, am 4. Mai feine Haftstrafe an

Rom  , 28. April. Die italienische Regierung ist durch die legten Ereignisse beunruhigt; sie trifft für den 1. Mai weit Ich dulde nicht, daß die Arbeiterpartei mit Infanterieregimenter die Garnison verstärken des Paris   Ich dulde nicht, daß die Arbeiterpartei mit gebende Vorkehrungen. In Romt werden mehrere auswärtige brohendem Tone das allgemeine Stimmrecht fordert und der Explosion dauert im Volte fort; man beschuldigt hart­den allgemeinen Ausstand androht. Ich möchte es einmal näckig die Anarchisten als Urheber der Katastrophe auf dem Fort sehen, daß sie den allgemeinen Ausstand versucht. Bravetta. Rom  , 28. April. In einer gestern abgehaltenen Versamm. Derartigen Drohungen muß mit Entschlossenheit entgegen­getreten werden!" Also rief der Chef der belgischen Li- lung der Vertreter von 48 demokratischen Arbeitervereinen wurde Schmidt bereits angekündigt worden ist, er werde, falls er nicht beralen, Frère d'Orban, dem radikalen Deputirten beschlossen, den friedlichen Charakter der Kundgebung vom Janson, der für das allgemeine Stimmrecht eintrat, in einer 1. Mai zu wahren. Ein entgegengesetzter Antrag wurde mit 39 Der letzten Kammerfizungen zu. Janson, der sich durch gegen 7 Stimmen abgelehnt. Entlarvung des Lodspiels pour baix bekannt und Herrn Frère d'Orban ebenso verhaßt gemacht hat, wie den flerifalen Ministern, blieb dem rohen Patron die Antwort

nicht schuldig und nagelte die niederträchtige Herausforderung

Korrespondenzen und Parteinachrichten.

zutreten haben, widrigenfalls er abgeholt werden würde.

Arbeiterbewegung.

ab­

Hanau, 21. April. Seit gestern streiken die hiesigen Schuh­fest. Wir sehen an diesem Beispiel wieder von Neuem, daß die macher, wie wir neulich kurz berichteten, da ihre liberale Bourgeoisie, ba wo es gilt, den Arbeitern entgegen Dortmund  , den 24. April. Genoffe G. Lehmann, Redakteur Meister die Einführung eines erhöhten Lohntarifs zu treten, den reaktionärsten Junkern und Pfaffen den Nang der Westfälischen Freien Presse" ist gestern wegen Preßvergehens lehnten. Nach dem neuen Tarif fordern die Gesellen als abläuft. In Belgien   zeugt diese kontrerevolutionäre Hammel zu 8 Wochen Gefängniß verurtheilt worden. Wochenlohn 15 M. ohne Kost und Logis. Bei Arbeit auf wuth der liberalen Bourgeoisie beiläufig von ganz besonderer Stück soll die Lohnerhöhung für Sohlen und Flecken 15-20 Bf.

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Gesinnungs- und Prinziplosigkeit, weil das dortige Bürger- Darmstadt, 25. April. Der§ 84 der hessischen Berfassungs- und für neue Arbeit 50 Pf. bis 1 M. mehr betragen, je nachdem thum 1830 eine gewaltsame Revolution" gemacht hat, und Urkunde unterstand am 23. April der Interpretation der hiesigen die feitherige Bezahlung war. Außerdem wollen sie den Arbeits­alljährlich den Jahrestag derselben mit großem Lärm und Straffammer I. Der sozialdemokratische Landtags- Abgeordnete tag von 12 auf 10 Stunden gekürzt und ihre Ueberstunden bei Schaugepränge festlich begeht. Es ist die alte Logik der und Redakteur der Hessischen Volksstimme" ist wegen einiger Wochenlohn mit 40 Pf. und bei Stückarbeit mit 30 pet. vom Herrschsucht: Alles was mir frommt, ist recht, und Alles Preßvergehen auf Grund der§§ 130 und 131 angeklagt, und auf Verdienst vergütet haben, während seither Ueberstunden nicht ver­was meinen Interessen zuwiderläuft, ist' Unrecht. den Vorladungen zum Termine standen die Androhungen: Im gütet wurden. Falle Ihres Ausbleibens wird Ihre Vorführung bezw. Verhaftung Alzey  , 27. April. Wegen Lohnreduktion um 20--25 pct. Die preußischen Junker, die ihrer Regierung erfolgen." Da nun der§ 84 der hessischen Verfassungs- Urkunde, legten gestern bie Bwicker der Hadelmeier'schen Schuhfabrik die der Regierung eines Caprivi!. " umstürzlerische" Bestre- im Gegensage der Reichs- und Partitular- Verfassungen, die Imu­bungen vorwerfen, weil sie in der Landgemeinde- Ordnung nität der Abgeordneten für die Dauer des Landtags, nicht der Arbeit nieber, worauf den Auspußern gekündigt wurde. die Macht der Junker ein Bischen beschneiden will, huldigen Sigungen gewährt, hat der Angeklagte nach Anhörung hervor­genau der gleichen Anschauungsweise. Wer herrschen will, ragender Juristen eine Beschwerde an das Präsidium der Stände­fann nie gerecht sein hat eine doppelte Moral, eine für tammer gerichtet und entschied sich dafür, den Vorladungen keine Folge zu geben. Die Staatsbehörde beantragte sofortige Ver fich, die andere für die Anderen.- haftung des Angeklagten; der Gerichtshof lehnte jedoch nach Das Budget, welches der englische   Finanzminister sweistündiger Berathung dies mit dem Hinweise, daß ein Ab­Goschen soeben dem Barlament vorgelegt hat, ist sehr geordneter unverletzlich ſei, ab. Der Staatsanwalt meldete sofort dem Berufung an das Oberlandesgericht an. Auch in der Kammer besten Willen nicht verrathen. undeutsch. Der Finanzminister hat einen Ueberschuß dürfte es über diesen Fall noch zu scharfen Auseinandersehungen Als nämlich Genosse Jöst seine Strafhaft ver- Quittung: von 2 Millionen Pfund Sterling- 40 Millionen Marttommen. über die zu verfügen ist. Und was thut der Finanz- büßte, erklärte Regierung wie Kammermehrheit, bei Strafhaft -könne der Artikel 84 der Verfassungsurkunde teine Anwendung schule erhalten. minifter? Er schlägt vor, den ganzen Ueberschuß für

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Briefkaffen der Redaktion. Schönebeck  . Die Mittheilung ist zu unwesentlich. Zwei Wettende. Ob sämmtliche Einwohner Berlins   auf Tempelhofer   Felde Plak haben, tönnen wir Ihnen bein Serr Gumpel ersucht uns um Veröffentlichung folgender Bon International 6 M. 10 Pf. für die Arbeiter- Bildungss H. Gumpel, Kassirer, Barnimstr. 42.