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und

fuchen die beste Zeit dazu wird ja stets in den Beitungen| leidigung öffentlich geschehen sei, Publikationsbefugniß 4 Wochen| Am 6. November v. J. hatte der Angeklagte feine Maschine auf bekannt gemacht werden von den Werderschen Genossen auf nach Zustellung des Urtheilstenors an den Chef des Kammer- furze Zeit zum Stillstande gebracht und ein Maschinen­Folgendes aufmerksam gemacht: Unsere Stadt ist nicht allzu gerichts im Reichs- und Staatsanzeiger und in einer vom Prä- mädchen benutzte die Ruhepause, um die Maschine zu flein  , das ergiebt sich schon daraus, daß sechs große und zwei fidenten des Kammergerichts zu bestimmenden Berliner Zeitung  . reinigen unt Saugepapier das große Schwung­Kleinere Lokale sich hier befinden, doch sind wir nicht in der Lage, Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Wolfgang Heine   Berlin   rad zu legen. Da ertönte der Ruf Finger weg!", in ein großes Lokal zu einer Versammlung, gleichviel ob gewerk warf zunächst in formaler Beziehung die Frage auf, ob demselben Moment setzte sich die Maschine auch schon in Gang schaftlich oder politisch, für uns zu bekommen. Wir sind infolge- überhaupt die Berliner   Richter berechtigt seien, Klage- und die an derselben beschäftigte unverehelichte Jost wurde erfaßt dessen zurückgeblieben, und es sind sogar Vereine, die hier beantrag zu stellen, da der Angeklagte nur bildlich von und ziemlich schwer verlegt. Dem armen Mädchen wurden standen, der Auflösung verfallen. Unsere Lokal Kommission der Themis  , der Göttin der Gerechtigkeit, gesprochen habe, mehrere Rippen gebrochen, deren eine sogar in die Lunge drang. hat im vorigen Jahre zur Wahl bei sämmtlichen Lokal und diese, die Gerechtigkeit, doch eine einzige und Glücklicherweise hat der Unglädsfall teine böse Folgen für die Inhabern angefragt, auch noch in unserem Nachbardorfe ungetheilte sei. Sodann sprach er dem Vertreter der Staats- Gesundheit der Verletzten hinterlassen, dieselbe ist vielmehr nach Glindow  , wo ebenfalls zwei Lokale sind. Ueberall wurden anwaltschaft das Recht ab, auch die Mitglieder der Staatsan- längerem Krankfein völlig wiederhergestellt. Der Unfall wurde uns Einwendungen gemacht; wir mußten alfo 1/2 Stunden waltschaft für beleidigt zu halten, da ja die Anklage selbst nur dem Angeklagten zur Last gelegt und ihm namentlich ein Vor­Laufen, um für unsere Wähler Versammlungen abzuhalten. von Richtern spreche. Zur Sache selbst wies er darauf hin, wurf daraus gemacht, daß er nach dem vorgeschriebenen War­Alle anderen Parteien bekommen einen Saal, nur die Rothen" daß der Angeklagte einerseits die Anklage behörde, anderer nungsrufe nicht noch genügende Zeit habe vergehen lassen, ehe er nicht. Darum Genossen richten wir an Euch die Bitte, das seits die Exekutiv   beamten in den Bereich seiner Kritik ge- die Maschine wieder in Gang sezte. Da er nach dem Gutachten eine Lokal in Werder, welches uns jetzt zur Verfügung steht, zogen habe; daß ferner in 3eiten hochgehenden politischen Kampfes des Maschineninspektors zu dieser Vorsicht verpflichtet gewesen zu jeder Versammlung, zu besuchen, das Lotal des Restauradie Richter bei ihren Urtheilen den Menschen nicht abstreifen wäre, hielt der Gerichtshof eine Fahrlässigkeit des Angeklagten teurs Wilhelm Bier, Brandenburgerstr. 121. Da- fönnten und deshalb in gewissem Sinne parteiisch" ihr Urtheil für vorliegend und verurtheilte denselben zu 60 M. Geldbuße selbst liegt auch der Berliner   Borwärts" aus. abgäben. Demgegenüber habe doch der Angeklagte, nach der event. 6 Tage Gefängniß.

Der Chor unserer gefiederten Sommergäste ist nun. mehr vollzählig. Seit Dienstag Abend flötet ein Nachtigallen Duo- vermuthlich dasselbe, welches seit Jahren zum Sommer dorthin wiederkehrt im Botanischen Garten. Am Mittwoch durchsegelten Schwalben die Lüfte über dem Zentrum der Stadt. Auch bei Zehlendorf  , Teltow  , sowie Klein- Machnow- Rahnsdorf bemerkte man die Wiederkehr dieser lieben Sommerboten.

Bei Ausflügen nach Nüdersdorf werden alle Genossen gebeten, nur das Lokal von W. Rönnebeck, Gasthof zur Berghalle, und in Zarsdorf, Gasthof zum Deutschen   Hause, berücksichtigen zu wollen, da diese die einzigen Lokale sind, welche zu Arbeiterversammlungen zu haben sind.

Zeugen gesucht. In einer Straffache gegen Aurin ist es nothwendig, den Aufenthaltsort eines Buchdruckers Paul Müller, der von der Zimmerstr. 53 unbekannt verzogen ist, festzustellen. Wir würden für gütige Auskunft sehr dankbar sein.

würde.

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waren

To werden die Werder'schen Lokalinhaber vielleicht einsehen, Bekundung des Zeugen Auerbach, ganz besonders wieder die daß auch ihr Interesse von dem unsrigen abhängt. Am 1. Mai Gerechtigkeit der Richter hervorgehoben, die die Uebergriffe der Das vierblätterige Kleeblatt, welches, wie wir unlängst findet eine öffentliche Versammlung Abens   8 Uhr in dem ange- Bolizei, nach Ansicht des Angeklagten, gehörig zurüdgewiesen schon berichteten in sehr verscheniszter Weise eine neue Art des gebenen Lokale statt. Der Saal eignet sich für Vereine. Dampfer hätten. Daher beantragt der Vertheidiger Freisprechung des An- Heirathsschwindels ersonnen und ausgeführt hat, stand und Kremser stehen zur Verfügung. Bestellungen und Auftrage geklagten, eventuell, falls der Gerichtshof den Angeklagten doch gestern in den Personen des Hausdieners Max Oswald von Genossen nimmt entgegen und erwartet mit genossenschaft für schuldig halten sollte, eine mäßige Geldstrafe, da, bei der Werner, dessen Schwestern Gesindevermietherin Emma und lichem Gruß August Heimlich, Ziegeleiarbeiter, wirthschaftlichen Lage seines Klienten, eine höhere Geldstrafe doch Malwine Werner, und dessen Braut, Dienstmädchen Chauffeestr. 115 in Werder a/ H. nur für denselben den Charakter einer Freiheitsstrafe tragen Wilhelmine Freude, abermals vor dem hiesigen Schöffen­gericht. Der männliche Angeklagte hat schon seit Jahr und Tag Der Angeklagte sucht schließlich seine Aeußerung von der in folgender finniger Art sich eine einträgliche Grwerbsquelle er­Gnade" dahin zu erklären, daß er damit gemeint habe, daß öffnet. Er erließ eine Zeitungsannonce, in welcher eine manchmal auf dem Gnadenwege Strafen erlassen würden. verständige junge eines Dame, Inhaberin Geschäfts, Nach langer Berathung verkündigte der Vorsitzende der behufs Verheirathung die Bekanntschaft mit einem jungen Straffammer das Urtheil, daß der Angeklagte schuldig der Mann suchte. Die Anerbietungen die auf solche Annoncen Beleidigung der Berliner   Richter zu befinden fet, unter chiffrirter Adresse eingingen, immer er= da angenommen werden müsse, daß er mit der Göttin auf dem staunlich zahlreich und die Bewerber, welche die unbekannte Gebäude in Moabit   zweifellos die in diesem Hause urtheilenden Schöne um ein Stelldichein baten, brauchten auf eine Antwort Richter habe treffen wollen; als mildernder Umstand tomme in nicht lange zu warten. Die letztere ging gewöhnlich dahin, daß Betracht, daß nach Zeugenaussage der Angeklagte auch die Ge- das Rendezvous gern gewährt werden würde, es aber den An­rechtigkeit der Richter anerkannt habe; aus diesen Gründen sei schauungen der heirathslustigen Dame über Frauenwürde nicht erkannt worden. Das Urtheil sei 4 Wochen nach Zustellung des funft abzuhalten. Es wurde daher der Vorschlag gemacht, unter auf eine Geldstrafe von 50 M. nebst Tragung der Kosten entspreche, in einer Kneipe oder auf der Straße eine Zusammen­Tenors an den Chef des Kammergerichts einmal im Reichs- chiffrirter Adresse ein Billet zum Zirkus oder einem Theater ein­und Staatsanzeiger", und einmal in der Berliner   Bolts- Zeitun" zusenden. Dies geschah auch in der meisten Fällen und Herr Werner fonnte an manchem Abend ein halbes Dutzend Billets von der Post. auf Kosten des Verurtheilten zu veröffentlichen. abholen, welche er schleunigst verkaufte und auf diese bequeme Weise; Wegen Beleidigung der Rigdorfer Gendarmen hatte einen ganz lufrativen Billethandel unterhielt. Wenn die Absender sich am Donnerstag der Maschinenbauer Krüger vor dem der Billets Abends zum Stelldichein im Theater erschienen, sahen Stenographen  - Schule. Wie bereits im Anzeigentheil Rixdorfer Schöffengericht zu verantworten. sie zu ihrem Staunen und Verdruß an ihrer Seite Personen, bie Der Anklage liegt folgender Vorfall zu Grunde. In einer unmöglich die heirathslüfterne Jungfrau fein fonnten. Das böse dieses Blattes bekannt gegeben, sieht sich die stenographische Schule veranlaßt, in Anbetracht des großen Andrangs zu ihren am 17. Januar bei Hoffmann in Rixdorf tagenden Versammlung Beispiel des Herrn Werner hat die guten Sitten der drei weib­Kursen, noch in diesem Halbjahr einen ebenfalls gänzlich unentgelt: wurde die nach Meinung des Angeklagten ungerechtfertigte Auflichen Angeklagten verdorben; als dieselben sahen, wie glatt und lichen Lehrgang abzuhalten. Derselbe beginnt am Sonnabend, 2. Mai, lösung einer kurz vorher in der Neuen Welt" stattgefundenen gut dies Geschäft ging, legten sie sich auch darauf und die Abends 9 Uhr, Oranienstr. 126, Gartenhalle und umfaßt ca. sechs Versammlung lebhaft erörtert und von dem Krüger das nach Heiraths Korrespondenz auf Grund der Annoncen nahm einen Lehrstunden. Nach beendetem Unterricht legt die stenographische seiner Meinung fulante und verständige Verhalten der Berliner   bedeutenden Umfang an. eine Fräulein die soweit trieb, einem Be­Schule ganz besonderes Gewicht auf die zweck entsprechende Polizeibeamten im Gegensatz zu dem der Nixdorfer Gendarmen Dreistigkeit hineingefallenen Ausbildung jedes Einzelnen. Bei fast allen Gelegenheiten lobend hervorgehoben. Hierbei soll der Angeklagte in Bezug auf die werber zu schreiben, daß sie das übersandte Billet ver­zur Erlernung der Stenographie, zum Beispiel in Ver- Intelligenz der Rixdorfer Gendarmen Betrachtungen angestellt haben, loren habe und um Zustellung eines neuen bitte, kam das einen u. s. 1., wird dieser wichtigste Punkt aus die von den letteren als Beleidigung erachtet wurden. Gegen Verhängniß über das spekulative Konsortium. Der Bewerber dem Auge gelassen und erklärt es sich daher, daß den Beleidigten, der als Belastungszeuge aufirat, machte der An- schickte in der That noch ein Billet unter der angegebenen Chiffre, die meisten, welche die Stenographie erlernten, diefelbe auch geklagte geltend, daß die Aussage dieses Beugen mit großer Vor- auf dem Postbureau stellte sich aber gleichzeitig ein Kriminal­wieder verlernten. Die Stenographen- Schule will dahin wirken, sicht aufgenommen werden dürfe, da er in einer ähnlichen Sache beamter ein, welcher Herrn Werner verhaftete, als er seine Beute daß die Kurzschrift Jedem ein unverlierbares Gut werde und vor Gericht bekundet habe, es hätten bestimmte Angeklagte abholte. Bei der Haussuchung fanden sich noch zahlreiche Briefe, Jedem Nußen, sei es geistiger oder materieller, zu bringen im das Schimpfwort Quatschkopf" bei einer Aeußerung ver- vor, welche nach Batschouli und Veilchen   rochen, das Heiraths Stande ist. Für Schüler über 10 Jahren, welche besonders be- fch I uck t".(?!) thema in allen möglichen Formen variirten und sehr sorgfältig fähigt find, besteht eine Jugendabtheilung und haben dieselben Die vernommenen Entlastungszeugen konnten jedoch nur registrirt und mit orientirenden Bemerkungen versehen waren. vorher eine selbstgeschriebene Offerte einzureichen. Mündliche oder negative Angaben machen, da sie sich zum Theil nicht mehr auf Es fehlte nur noch, daß auch die doppelt- italienische Buchführung schriftliche Auskunft, auch nach außerhalb, ertheilt der Leiter des die Einzelheiten und die Form der Aeußerung besinnen, oder in Anwendung gekommen wäre, um das Bild eines kauf­Unterrichts, Clausen, Wilhelmstr. 119-20, 1. Quergebäude. Im nicht mit absoluter Bestimmtheit beschwören konnten, daß die männischen Instituts zu vervollständigen. Die Angeklagten übrigen verweisen wir auf die noch erscheinenden Anzeigen in Worte nicht gefallen waren. Der Gerichtshof unter Vorsiz des waren im Allgemeinen geständig, doch behaupteten die brei Amtsrichters Lampe, nahm zwei Fälle der Beleidigung, obgleich angejahrten Mädchen, daß sie ganz ernstlich auf der Suche nach die beiden Aeußerungen in einer Rede gebraucht worden sind, einem Manne gewesen seien und die Billets nur dann verkauft für erwiesen an und verururtheilte den bisher unbestraften An- hätten, wenn eine zu große Fülle in diesem Artikel vorhanden geklagten zu 13 Tagen Gefängniß, da ihn eine Geldstrafe nicht gewesen sei. Der Gerichtshof verurtheilte May Werner mit treffen, sondern von seinen Parteigenoffen getragen werden würde. Rücksicht darauf, daß er den Schwindel ganz gewerbsmäßig be­Dem müsse ein Riegel vorgeschoben werden. Der Amtsanwalt trieben, zu 6 Monaten Gefängniß, während seine hilfs= hatte nur 100 M. Geldstrafe beantragt. bereiten Schwestern mit je einem Monat und die Freude mit 1 Woche Gefängniß davon kamen.

diesem Blatte.

ganz

Polizeibericht. Im Landwehr- Kanal, am Cuvry- Ufer, wurde am 29. v. M. Morgens die Leiche einer unbekannten, etwa 25 Jahre alten Frauensperson aufgefunden. Zu derselben Zeit stürzte ein Maler auf dem Flur des Hauses Louisen- Ufer Nr. 45, wo er mit dem Anstreichen der Wände beschäftigt war, von der Leiter und erlitt einen Bruch des linken Beines, so daß er nach dem Krankenhause am Urban gebracht werden mußte.

Gerichts- Beitung.

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Wegen fahrlässiger Brandstiftung und unvorschrifts­mäßiger Aufbewahrung von Feuerwerkskörpern stand gestern der

de Kaufman Sprenger vor der III. Strafkammer des Land­

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ALS das

Arbeiterbewegung.

Zur Aussperrung der Korbmacher Geesthachts. Num. mehr, nachdem die Differenzen, die sich um das Koalitionsrecht drehten, nahezu neun Monate der Beilegung harrten, sind wir in diesem Kampfe der unsrige geworden ist. Indem wir mit­in der Lage, den Arbeitern allerorts zu erklären, daß der Sieg theilen, daß nunmehr auch die lekten Arbeitgeber der Streit­fommission gegenüber erklärt haben, nicht mehr auf dem Austritt aus dem Verband deutscher Korbmacher zu bestehen, nämlich die Bandreißer Johs. Hölert, H. Zenn, K. Dubber und H. Dubber, werden die Abrechnung demnächst ebenfalls bekannt geben. sagen wir allen Denen unseren herzlichsten Dank, die uns in diesem uns aufgedrungenen gerechten Kampfe unterstüßten. Wir H. Rudolf Messerschmidt, Vorsitzender der Zahlstelle Geesthachts des Berbandes deutscher Korbmacher.

gerichts I. Der Angeklagte bewahrte in seinem Geldschrank eine größere Anzahl knallbriefe" auf, eine Feuerwerksspielerei, welche, wie die Erfahrung lehrt, leicht Unheil bewirken kann. Als der Angeklagte am Abende des 28. August v. J. nach Schluß Vor der Strafkammer des königl. Landgerichts zu auch seinen Geldschrank schließen wollte, hatte sich einer der Botsdam hatte sich am Mittwoch der Handelsmann Genoffe Knallbriefe zwischen die Thür geklemmt. Durch den Druck ge­Ostar Griepen trog aus Berlin   wegen Beleidigung der langte die in dem Papiere befindliche Sündmasse zur Explosion Berliner   Richter zu verantworten. Anläßlich einer am 27. No- und im nächsten Augenblick explodirte der ganze Vorrath mit ge­vember v. J. in der Brauerei Königstadt abgehaltenen Boltsver­fammlung mit dem Thema:" Die Frau und die Sozialdemokratie" waltigem Knall. Die Thür des Geldschrants schlug den Davor nahm G. in der Diskussion" das Wort, und nachbem er verstehenden zurück, die Fensterscheiben wurden zertrümmert und die nahm G. in der Diskussion das Wort, und nachdem er ver- aus dem Schrank schlagende Flamme drohte die Umgebung in schiedene politische Tagesfragen gestreift hatte, foll er nach der Brand zu sehen. Das Feuer wurde aber sofort wieder gelöscht, Anklage geäußert haben:" Muß sich die Göttin da draußen in Moabit   mit der Binde vor den Augen nicht schämen, denn hier nicht entstanden war, so konnte der Angeklagte auch nicht wegen Da ein eigentlicher Brand bevor es Schaden anrichten konnte. wird oft nicht nach Recht, sondern nach Gnade verurtheilt!" nicht fahrlässiger Brandstiftung verurtheilt werden, es traf ihn nur Durch diesen Ausspruch fühlten sich Berliner   Richter beleidigt, eine Geldstrafe von 20 m. wegen der Uebertretung. und als deren Spize stellte der Chef des Rammergerichts den Strafantrag; die Sache wurde daher auch in Potsdam  , und Ein interessanter Fall von Uebertretung der Polizei­nicht vor einem Berliner   Gerichtshof verhandelt. Der Angeklagte stunde gelangte heute vor der 96. Abtheilung des Berliner   NB. Die Arbeiterpresse wird um Abdruck gebeten, insa gab zu, die Aeußerungen, wie sie in der Anklage firirt feien, im Schöffengerichts zur Verhandlung. Nach der vom wachthabenden besondere die Neue Tischler- Zeitung". Wesentlichen gemacht zu haben, nur will er keineswegs gefällte Urtheile Schußmann erstatteten Anzeige hat der Schankwirth Joseph Braunschweig. Achtung, Steinhauer! Die Sperre über gemeint, wohl aber über das Verhalten mancher Anklagebehörden Merce wsti in der ganzen Nacht zum 3. Februar cr. fein die Maring'sche Bementfabrik Stereota dauert unverändert fort. feine Mißbilligung ausgerückt haben, bie feiner Meinung nach Lokal geöffnet gehabt. Er war deshalb in eine höhere Geld- Da die Fabrit bemüht ist, von auswärts Arbeitskräfte heran­allerdings, je nach der betreffenden Person, die Anklage ein- ftrafe genommen worden, und hat gegen das betreffende Polizei- zuziehen, ist es Pflicht aller Arbeiter, welche Verbindung mit in leiteten oder fallen ließen. Er zitirt zum Beweise dieser Behaup- mandar Widerspruch erhoben. Im Termin deponirte der Ange- Steinhauerbezirken wohnenden Arbeitern haben, lettere von der tung mehrere Beispiele, u. A. den Fall des Hofpredigers Stöcker flagte, daß er am 2. Februar Abends fein Lokal pünktlich um Sperre in Kenntniß zu sehen. im Prozeß Ewald. 11 Uhr geschlossen hat. Da aber seine Ehefrau am 3. früh mit Polizeilieutenant Glasener aus Berlin   kann sich auf die der Hamburger Bahn verreiste, habe er an diesem Tage einzelnen Borgänge nicht mehr genau befinnen; er hat sich in fein Schantlokal gleich nach 4 Uhr wieder geöffnet. der betreffenden Versammlung Notizen gemacht, und danach das unmittelbar darauf seien mehrere junge Nachtschwärmer Protokoll ausgearbeitet; die Notizen habe er inzwischen vernichtet, in start angetrunkenem Zustande bei ihm eingetreten Da er nicht mehr auf eine Verhandlung gerechnet habe; im All- und hätten Kaffee gefordert. Noch ehe fie denselben An alle in Berlin   arbeitenden Steinmehen. Kollegen! gemeinen giebt er die Richtigkeit der in der Anklage vorgeführten erhalten konnten, geriethen die geute in eine Schlägerti The Da wir im vorigen Jahre eine freiwillige Steuer von 2 M. auf­wurden von ihm aus dem Lokal gewiesen. In der That be- gebracht haben von denjenigen Kollegen, die am 1. Mai ge Aeußerungen zu. Schußmann Schulze aus Berlin   kann Wesentliches nicht fundete denn auch der anzeigende Schuhmann, daß ber Beuge arbeitet hatten, so bitte ich die Kollegen auch in diesem Jahre Arbeiter Heinrich Schmidt furz vor 5 Uhr Morgens zu ihm eine freiwillige Steuer von 1 M. aufzubringen. Ich ersuche die Beuge Kaufmann Albert Auerbach Berlin   weiß sich, da auf die Wache gekommen fei und die feſtſtelling vom Serren Blagvertreter die Gelder einzuziehen und an mich abzu­der Angeflagte über alles Mögliche bamals gesprochen, der ge- verlangt habe, die ihn geschlagen und ihm den Set om Stopf liefern. Die Sammellisten gehen umgehend zu. A. Hempel, Ver­Dalen Ausführungen des Angeklagten nicht mehr zu erinnern, genommen habe. Auf seine Frage habe Schmidt erklärt, aus dem trauensmann der Berliner   Steinmetzen. Straße V, Nr. 2 part. doch hat er nicht den Gindruck gewonnen, daß G. die Richter Lokal des Angeklagten zu kommen und die Nacht hindurch ge- Wedding. beleidigt habe. Auf Befragen des Vertheidigers bekundet Beuge tneipt zu haben. Der Beuge Schmidt bestätigte diese Angabe und mit Bestimmtheit, daß G. die Aeußerung im Laufe feiner Rede fügte hinzu, daß er nicht wiffe, wann er in das Lokal des An­Bei der Drangfalirung der Sozialdemokraten geklagten gerathen set. Bei dieser Sachlage erfolgte selbst gethan habe: unter dem Ausnahmegesetz sind es oft die Richter gewesen, verständlich die Freisprechung des irrthümlich An­die dem stürmischen Vorgehen der Polizei ein Halt zugerufen getlagten. Beuge Hermann& esser Berlin sagt in ähnlichem Sinne

befunden.

haben."

teit errege.

Soziale Uebersicht.

Göppingen  , 29. April. In der Metallwaaren- Fabrik von Schauffler u. Safft ist Streit ausgebrochen. Der Buzug ist fernzuhalten! Alle Arbeiterblätter werden um Abdruck ersucht.

Versammlungen.

In der Reichsdruckeret war am 6. November v. J. ein aus. Er erwähnt noch, daß der Angeklagte felten einen Ge- Unfall vorgekommen, welcher dem Maschinenmeister Abendroth banken logisch zu Ende führe, vielmehr häufig durcheinander zur Last gelegt wurde und diesen gestern unter der Anklage der spreche, und fast immer mit seinen harmlosen Späßen viel Heiter- fahrlässigen Körperverlegung vor die II. Straftammer hiesigen Der Angeklagte bebient eine der Landgerichts I   führte. Wirker und Wirkerinnen. Am 21. b. Mts. fand eine Der Bertreter der Staatsanwaltschaft, Assessor Men de 13- Maschinen, auf welchen die Kaffenscheine und sonstigen Werth- öffentliche Versammlung der Wirker und 2Birterinnen statt Die Maschinen werden durch Hand zunächst erstatteten die Delegirten Fri. Schulz und Kollege sohn, hält auf Grund der Beweisaufnahme und des eigenen zeichen gedruckt werden. Geständnisses des Angeklagten denselben der Beleidigung der habung einer Bremse in Stillstand verfekt, und wenn sie wieder in Hübsch Bericht vom ersten Deutschen   Textilarbeiter- Kongreß. An Gerichtspersonen für schuldig(§ 185), und glaubt, in Anbetracht Gang gebracht werden, fo geschieht dies burch Aushebung eines der Diskussion betheiligten sich Fri. Rödling, Herr Goldberg und der Schwere ber Beleidigung und der Untergrabung des An- Sinschalters und es ist Vorschrift, daß die Maschinenmeister den Neuhaus. Hierauf gelangte folgende Reſolution zur einstimmigen ſehens des Gerichts burch solche Neußerungen in weiten Klaſſen, Beitpunkt, an welchem die Maschine wieder in Thätigkeit gefeßt Annahme: Die heutige Versammlung erklärt sich mit den Aus­6 Wochen Gefängniß beantragen zu müssen; ferner, da die Be- wird, durch den warnenden Nuf:" Finger weg!" antündigen, führungen der Delegirten einverstanden und beschließt, die Bes