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Großes Schauspielhaus.

7: Jullus Cäsar( 16. Abt., 4.Ab.) Sbd. 7: Jul. Cäsar( 17.Abt., 4.A.)

Deutsches Theater. Maria Orska  8 Uhr: Welb u. Hampelmann

Volksbühne

Theater am Bülowplatz.

7 Uhr: Bruder Martin

Lessing- Theater.

Sommerspielzeit

Allabendlich 8 Uhr:

Kammerspiele. LeopoldineKonstantin Abel/ Käte Dorsch in D.Glas d.Jungfrau SU: Leibgardist Deutsches Künstler- Theater Kleines Schauspielhaus.

Allabendlich 7% Uhr:

Fasanenstr. 1( Nähe Bhf. Zoo). Die bessere Hälfte Gertrud Eysoldt  

7%, U. Blichse der Pandora.

Theater desWestens

mit Max Adalbert  .

Friedr.-Wilhelmst.Theater

7 Uhr: Evchen Humbrecht.

Der große Erfolg.

Max Pallenberg  : Residenz- Theater.

The Familie Schimek

Schiller- Theater. Waßmann/ Schwanneke 8 Uhr: Der ehem. Leutnant

Theater i. d.

KöniggrätzerStraße

1/28 Uhr: Geständnis.

Komödienhaus

8: D.Reise in die Mädchenzeit.

Berliner   Theater

8 Uhr: Der letzte Walzer Deutsches Opernhaus

Se D. Meistersinger v.Kirnb.

U.:

Die Tribüne

8 Uhr: Bunbury.

Friedr.-Wilhelmst.Th.

7% Uhr: Evchen Humbrecht.

Kleines Theater.

7. Die Pfarrhauskomödie

Uhr:

Komische Oper

7,15. Die Frau im Dunkeln.

Uhr:

Uhr:

Lustspielhaus

Der ungetreue Eckehart

Metropol- Theater. Im weißen Röss'l

Neues Central- Theater

7 Die Dame im Frack.

U.:

Neues Operettenlaus

P/ Uhr: Prinzessin Fried!.

Neues Volkstheater

Uhr:

Die 3 Zwillinge

Thalia- Theater

7% Ihre Hoheit die Tänzerin

U.:

Th.am Nollendorfplatz

Stadtbahn Jannowitzbrücke.

Allabendlich 1/28 Uhr: Der große Erfolg!

Die Raschhoffs

von Hermann Sudermann  .

Sonntag 4: Der gute Ruf. Trianon- Theater. Bahnhof Friedrichstraße  .

Allabendlich 712 Uhr: Der große Erfolg!

Maskerade

von Lucwig Fulda. Sonntag 4 Uhr: Störenfried.

Admirals- Palast 7% U.: Flirt in St. Moritz  .

72

Theater Folies Caprice

Friedrich-, Ecke Linienstr. 72 Uhr:

Flimmer- Klärchen

Musikalischer Schwank.

BOO

Potsdamer Str. 38

Der gr. Cowboyfilm Der schwarze Jack außerdem das Lustspiel S. M. der Reisende mit

Paul Heidemann  

Turmstr. 12 Die Brüder Karamasoff Regie: Karl Froehlich Alexanderpl.- Passage Der Vampyr Friedenau, Rheinstr. 14 Asta Nielsen  : Das Ende vom Liede

2% Eine Nacht im Paradies Neue Welt

U.:

Theater 1. d. Alt. Jakobstr.

7 Die verschwund.Pauline.

U.:

Wallner- Theater

15: Tannhäuser  .

Uhr:

Walhalla- Theater.

TUhr: Kasernenluft.

Reichshall.- Theater Täglich 7 Uhr:

Stett. Sänger.

Varieté Dönhoif- Brett!. Garten u. Saal. Anf.6%, Sonnt 5

Winter- Garten

Täglich 7.15 Uhr:

Varieté- Spielplan

Rauchen gestattet!

Sommer- Theater ,, Groß- Berlin"

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Täglich 8 Uhr: Sensations- Schauspiel Krone und Fessel. Das Ende ein. Königskrone. Ab 51 Spezialitäten.

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Rose- Theater. Über

7 Uhr:

Schwarzwaldmädel

Apollo

71, Theater 72 Direkt. James Klein. Juli 1920

Neue Natura

lebende Kunstwerke von de Vry Mauß tollkühne

TODESFAHRT

2 Aegirs

in ihrer Szene am

Meeresgrund

Mary

ZIMMERMANN

v. Dtsch. Opernhaus in ihren Tänzen

5 YUMAZETTIS

Sensations- Akrobaten und

weitere Sensat onen

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Sonntag Gross-" Deppelkonz.

Donnerst.

Montag Doppel- Konzert Velkstag Dienstag Feuerw., Doppkonz. Mittwoch Doppel- Konzert Elitetag Gr.Feuerw., Deppkz.

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Eintritt 1.50

Eintritt 2.­Eintritt 5.­

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Eintritt 2.­

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Freitag

Heute: Doppel- Konzert.

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( Floden

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2. Unter Ausschluß nachträglicher Annahme sind die An­melbeabschnitte vom Sonnabend, den 3., bis Dienstag, den 6. Juli 1920, bei den Kleinhändlern abzugeben.

3. Die Kleinhändler haben die Anmeldeabschnitte zu den oben aufgerufenen Nummern bei den Großhändlern am Mittwoch. ben 7. Juli 1920, abzuliefern.

4. Nicht abgeholte Ware verfällt mit dem 7. August 1920.  Berlin, den 1. Juli 1920.

Magiftrat.

Abteilung für Nährmittel.

Tgb.-Nr. 7294.

Deffentliche Aufforderung

zur

Abgabe einer Steuererklärung für die Ver­anlagung zum Reichsnotopfer.

8ur Abgabe einer Steuererklärung find verpflichtet: a) die Angehörigen des Deutschen Reiches;

b) Angehörige außerdeutscher Staaten, die die deutsche Staatsangehörigkeit erst nach dem 31. Juli 1914 ver­loren haben, und Staatenlose, die am 31. Dezember 1919 im   Deutschen Reiche einen Wohnsiz oder in Er mangelung eines Wohufiges ihren dauernden Aufent halt gehabt haben;

c) Angehörige außerdeutscher Staaten, die sich am 31. De zember 1919 im   Deutschen Reiche dauernd des Er werbes wegen aufgehalten haben;

falls die zu a bis c Genannten am 31. Dezember 1919 allein oder mit ihrer Ehefrau ein Vermögen Don 5000 M und darüber gehabt haben oder eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung er halten.

2. Die nachstet end Genannten, und zwar ohne Rücksicht auf bie Höhe des Vermögens:

a) intändische Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Atrien, Kolonialgesellschaften. Berggewertschaften und andere Bergbau treibende Vereinigungen, Gesell­schaften mit bejchränkter Haftung, Versicherungsvereine, eingetragene Genossenschaften, deren Anteile auf minde ftens 50 M. Tauten, sowie Kreditanstalten;

b) fonftige inländische juristische Personen;

c) inländische nicht rechtsfähige Vereine sowie sonstige in­ländische Vermögensmaffen, die nicht den Vermögen anderer Abgabepflichtiger anzurechnen sind, insbefondere Stiftungen ohne juristische Persönlichkeit;

d) die Eigentümer von inländischem Grund- und Betriebs­vermögen oder diejenigen Berionen, denen nach Art. 2971 des Friedensvertrags eine Entschädigung gewährt worden oder zu gewähren ist.

3. Wer zur Abgabe der Steuererklärung nach Nr. 1 und 2 Verpflichtete zu vertreten hat.

Die Angehörigen des Deutschen Reichs, die sich bereits vor bem 31. Juli 1914 mindestens zwei Jahre ununterbrochen des Erwerbes wegen oder aus anderen zwingenden Gründen im Ausland aufgehalten haben, ohne einen Wohnfig im Inland au haben und noch am 31. Dezember 1919 im Ausland gewohnt haben, find zur Abgabe einer Steuererklärung nur insoweit verpflichtet, als sie zu den oben unter 2 d bezeichneten Personen gehören. Diese Ausnahme findet jedoch keine Anwendung auf Reichs- und Staatsbeamte, die ihren dienstlichen Wohnfig im Ausland gehabt haben.

Die zur Abgabe der Steuererklärung Berpflichteten werden aufgefordert, die Steuererklärung unter Benugung des vor­geschriebenen Vordrucks

in der Zeit vom 28. Juni bis 28. August 1920 bei dem für fie zuständigen Finanzamt einzureichen. Bordrude file die Stetterer tlärung können von dem Finanzamt bezogen werden und war, someit ben   Steuerpflichtigen Bordrucke nicht augeteilt worden sind und es sich um die beiden ersten Sticke handelt, tostenlos. Die Verpflichtung zur Abgabe der Steuer­er.lärung besteht auch dann, wenn ein Borbrud nicht zugesandt worden ist. Die Frist wird jedoch auch durch Einsendung an ein örtlich unguftändiges Finanzamt des Bezirks ber unter­zeichneten Behörde gewahrt.

Die Einjendung schriftlicher Erklärungen durch die Bost ist auläffig, gefchieht aber auf die Gefahr des zur Abgabe der Steuererklärung Berpflichteten und deshalb amedmäßig mittels Einschreibebriers. Mündliche Etlärungen werden von dem Finanzamt während der Geschäftsstunden werttäglich von 11 bis Uhr zu Prototoll entgegengenommen.

Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Stener erklärung verfäumt, wird mit Geldstrafen zu der Abgabe der Steuererklärung angehalten; auch tann ihm ein Zuschlag bis zu 10 vom Hundert der entgültig festgelegten Steuer auferlegt werden.

Wer bas Reichsnotopfer ganz oder teilweise hinterzieht oder zu hinterziehen versucht oder eine derartige Sandlung seines Borteils wegen begünstigt oder hierbei hilft oder wer seines Borteils wegen Gegenstände, von denen er weiß oder annehmen muß, daß das Sieichsnotopfer für sie hinterzogen ist, ver heimlicht, absetzt oder zu ihrem Abjaz mitwirtt, wird mit Geld. strafen bis zum dreifachen Betrage der betreffenden Steuer bestraft Neben der Geldstrafe tann auf Gefängnis und Berlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt sowie die Be ftrafung auf Roften des Berurteilten bekanntgemacht werden. Bermögen, das bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer por säglich verschwiegen wird, verfällt zugunsten des Reichs. Sonstige Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des Ge feges über das Reichsnotopfer ober die zugehörigen Ber waltungsbestimmungen fönnen mit Ordnungsstrafen bis zu 1000 Mart geahndet werden.

Für die bis zum 30 Juni 1920 auf das Reichsnotopfer bar gezahlten Beträge( 8 41 des Gesetzes) werden 8 vom Hunderi und für die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1920 bar gezahlten Beträge 4 vom Sundert als Bergittung gewährt. Die in

Preußische Klaffen- Cotterie. e bem§ 30 des Befeges über bas Reichsnotopfer vor

noch abzugeben

1

Biehung 1. Klaffe 13. und 14. Juli 1/2 1/1 Lose 7,30 14,60 29,20 58.40 u. Borto Boed, preußischer Lotterieeinnehmer,   Berlin, Chauffeestr. 17. Bostschecktonto   Berlin 31031. Fernruf Norden 8844.

geschriebene 5prozentige Berzinsung der Steuer vom 1. Januar 1920 ab hört für den durch die Zahlung getilgten Betrag mit dem Tage der Einzahlung auf.  

Berlin, den 21. Juni 1920. Landesfinanzamt Groß- Berlin.

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