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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 247.

Dienstag, den 23. Oktober 1894.

11. Jahrg.

Arbeiter! Parteigenossen! Trinkt kein boykottirtes Bier!

Gerichts- Beitung.

Gewerbegericht.

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aber die Lefer des Vorwärts" beunruhigt" worden seien. Dem referirte Kellege Grenz Chemnih über das Thema: Die ge widersprach der Vertheidiger, Rechtsanwalt Freudenthal, wertschaftliche und politische Organisation. Der Redner hieit es und machte geltend, daß, gleichviel, ob die Notiz wahr sei für einen großen Fehler, die eine Organisationsform für wichtiger Eine Lohnentschädigung von 17 M. 50 Pf. verlangt der oder nicht, der grobe Unfugsparagraph hier nicht anzu halten und die andere gänzlich zu vernachlässigen, vielmehr Schneider F. von der Firma Arnold Müller für fünf Tage, wendbar sei. Eine Beunruhigung des Publikums" habe sollten zielbewußte Arbeiter beiden angehören. Die Wucht der welche er ohne Beschäftigung im Betriebe der letzteren zubrachte. nicht stattgefunden, auch sei öffentliches Aergerniß" nicht erregt Thatsachen habe veranlaßt, daß der gewerkschaftlichen Bewegung Kläger   behauptet, hingezogen" geworden zu sein. Darüber sind worden, er beantrage daber Freisprechung. Der Gerichtshof in den letzten Jahren mehr Bedeutung beigelegt wird als früher die Parteien einig, daß die Kündigung ausgeschlossen war. Ein schloß sich nach kurzer Berathung dem Antrag des Vertheidigers und es sei nothwendig, daß sie noch mehr gefördert werde. Die Beuge der Beklagten  , ihr Zuschneider, beschwört, nicht zum Kläger   an und erkannte auf Freisprechung und Uebernahme der Kosten schwersten Kämpfe ſtehen dem Proletariat noch bevor und dess gefagt zu haben, er werde ihm etwas zuschneiden; er habe dem- auf die Staatskasse. halb nüsse man alle Wege benützt, durch welche es ermöglicht wird, felben nur mitgetheilt, daß für ihn augenblicklich keine passende Die bekannte Schöneberger Säbelaffäre hat nunmehr Aufklärung in die Reihen der Indifferenten zu tragen und sie ( minderwerthige) Arbeit da sei. Auf grund dieser Aussage wies durch ein Urtheil der ersten Bisilkammer des Landgerichts II. für die Ideen der modernen Arbeiterbewegung zu gewinnen. das Gericht den Kläger ab. In der kurzen Begründung des ihren vorläufigen Abschluß gefunden. Wie erinnerlich, wurde am( Beifall.) In der Diskussion geißelte Päel das mangel­Urtheils bemerkte der Vorsitzende Te chow, der Kündigungs- Abend des 3. Juni 1892 der Droschkentutscher Ernst Schulze  , den Neueingestellten, wie es sich besonders im Verheimlichen hafte Solidaritätsgefühl der er älteren Kollegen gegenüber ausschluß fomme für die Entscheidung mit in Betracht; wenn der mit einem Kollegen vor der Schloßbrauerei in Schöneberg   der Affordpreise, des Bertauschens besserer Werkzeuge u.. w. Kläger   auf Arbeit gewartet habe, sei es unter den obwaltenden stand und ein Glas Bier trank, von einem Gendarm derartig fast in jeder Werkstatt bemerkbar macht. Die daraus entstehen­Umständen seine Sache gewesen. mit dem Säbel traktirt, daß er bewußtlos nach dem Elisabeth den Mißhelligkeiten unter den Kollegen selbst verhindern häufig Die Inhaberin einer Wäsche- Nähstube wurde zur Zahlung von Krankenhause gefahren werden mußte. Dortselbst wurde er zirka ein einheitliches Vorgehen gegen den Fabrikanten, selbst bei den 9,06 M. rückständigen Lohnes verurtheilt, welche Summe sie gegen 6 Wochen an den erlittenen Verlegungen behandelt. Nicht nur, einen Schaden tompenfiren wollte, den die Klägerin ihr angeblich daß ihm ein Armröhrenknochen zerschlagen wurde, auch andere geheuerlichsten Zumuthungen. Poillon driff auf die in der zugefügt hat. Das Gericht fah in der beim Beginn der frag schwere Kopf- und Armwunden hatte er letzten öffentlichen Versammlung hervorgebrachten Mißstände in lichen Thätigkeit der Klägerin von diefer erweislich gethanen Außerdem war sein Hut zerfetzt und sein Mantel derartig sammlungen besprochen, sondern durch das jeweilige Bureau dem davongetragen. den Fabriken zurück und verlangte, daß sie nicht blos in Ver Meußerung, ihre Eltern fämen für nichts auf, die Ablehnung mit Blut durchtränkt, daß er unbrauchbar wurde. Seitens Fabrikinspektor unterbreitet werden. Nach dem Schlußwort des jeder Verantwortung für das Gelingen der Arbeit. Und in dem des Vorstandes des Vereins Berliner   Droschkenkutscher, Schweigen der Beklagten  , womit diese, was ebenfalls bewiesen dessen Mitglied Schulze ist, wurde Anzeige gegen den Gendarm Referenten theilte Günther mit, daß die in der letzten Ver sammlung gewählten Revisoren sämmtliche seit Januar ein wurde, die Worte der Klägerin aufnahm, sah es ein still Höppner bei der Brigade erstattet und von dieser auch eine Sammlung gewählten Revisoren sämmtliche seit Januar eins schweigendes Einverständniß mit jener Erklärung. Das Gericht strenge Untersuchung des Vorfalls zugesagt. Der Gendarm geprüft und alles in bester Ordnung gefunden haben. Laut Post­gelaufenen Listen, sowie Bücher und Belege des Vertrauensmannes hielt deshalb die Entscheidung der Frage, ob die Ungeschicklichkeit öppner hingegen hatte seinerseits Anzeige gegen Schulze wegen fcheine sind an Th. Schwarz in Lübeck   885,90 m. eingesandt der Klägerin oder die Untauglichkeit der verwendeten Maschinen- Widerstandes gegen die Staatsgewalt erstattet. In dem gegen worden. Zum Schluß vertheidigte sich Dewit gegen eine in nadel am thatsächlichen Schaden der Beklagten   die Schuld ihn eingeleiteten Strafverfahren wurde Schulze jedoch nach ein letzter Versammlung von Tauschel gegen ihn hervorgebrachte Be trage, für unerheblich. gehender Beweisaufnahme fostenlos freigesprochen. Wider Er­Ein Stüd sozialen Elends enthüllte die Verwarten legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Dieselbe schuldigung. Handlung einer Lohnentschädigungsklage, welche die Kammer Vll wurde aber nach nochmaliger Beweisaufnahme durch die Straf  - Eine öffentliche Versammlung der selbständigen unter dem Vorsitz des Assessor Blankenstein am 18. Oftober fammer wieder zurückgezogen. Das freisprechende Urtheil des Kürschner in der Hausindustrie fand am Montag, den beschäftigte. Als Kläger   erschien der mit einer monatlichen Schöffengerichts erlangte somit die Rechtstraft. Da Schulze auch 15. Oftober, Belforterstr. 15, statt. Genoffe Jahn referirte Pension von 39 m. versorgte" ehemalige Schutzmann Rumpel, Mitglied der Nationalen Kranken- und Sterbekasse der Droschken  - über" Die wirthschaftlichen Umwälzungen und die Schäden ein Mann von 57 Jahren, welcher sage und schreibe tutscher und Berufsgenossen( E. H. 75, Siz Berlin  ) ist, so hatte in der Haus Industrie". In der sehr lebhaften 20 M. Lohnentschädigung für 14 Tage von der die genannte Kasse auch für ihn die Kur- und Verpflegungskosten Diskussion, an welcher sich Thomson, Meinziger, Firma Morig Friedländer( Kravattenfabrik in der Kleinen Frank zu tragen und seiner Familie außerdem statutarisch eine Unter- Bundau, Lewin, Feldmann und Schwemaberg furterstraße) beanspruchte. Aus der Verhandlung ging folgendes fügung zu zahlen. Für diese Kosten wurde der Gendarm betheiligten famen die verschiedensten Meinungen zum hervor. Die Betlagte beschäftigt gewöhnlich zum Transportiren Höppner haftbar gemacht. Schulze machte aber ebenfalls An- Ausdruck. So wollte der eine alle die Klagen und Reden schon von Waaren Laufburschen, junge Leute im Alter von 15 bis fprüche gegen ihn geltend und zwar Lohnentschädigung für zur Zeit des alten Friß gehört haben; man müsse sich selber 18 Jahren, die mit 10 bis 12 m. entlohnt werden. Eines Tages 35 Tage à 4 M., ferner Schmerzensgeld und Entschädigung für helfen; ein anderer wünschte den politischen Standpunkt in der verlangte die Beklagte in der Zeitung einen solchen Burschen. einen Mantel und einen Hut, in Summa 244 M. Die Forde Organisation ganz zu vermeiden, da in der Branche alle Der Kläger   sah sich, durch die Noth getrieben, veranlaßt, sich rung der Kaffe belief sich auf 66 M. Die Kaffe ließ sich die Schattirungen vertreten feien. Es müsse künftig die Agitation ebenfalls zu melden; er hat eine starke Familie, wie er im Forderung des Schulze cediren und flagte nun gegen Höppner mehr von Mund zu Mund betrieben werden. Die Männers Termin häufig betonte. Um auch ja die Stelle zu erhaschen, bot die ganze Forderung mit 310 M. ein. Nach fünf stattgehabten arbeit werde immer mehr und mehr durch weibliche verdrängt, er sich für 10 M. an, wobei jedenfalls der Umstand mitspielte, Terminen ordnete das Gericht im Mai d. J. eine umfangreiche dazu fomme die zweimalige Saison im Jahre mit der uns daß er seines Alters und der besonderen Vorliebe der Geschäfts: Beweisaufnahme auf den 9. d. M. an. Während nach derselben ermüdlichen Erzeugung neuer Muster. Ueberall herrscht die leitung für alte Arbeiter eingedenk war. Er wurde der Vertreter der Klägerin, Herr Rechtsanwalt Ule, auf Ver- größte Hoffnungslosigkeit. Eine Resolution, welche ihr Eins einige Tage beschäftigt, Dann aber entlassen, weil urtheilung plaidirte, beantragte der Vertreter des Bellagten Ab- verständniß mit dem Referenten aussprach und zur Organisation er den Beklagten zu alt, und trob feiner weifung der Klage, weil eventuell eine konturrirende Handlung aufforderte, gelangte einstimmig zur Annahme. Sonstigen Rüstigkeit doch dem Posten für 10 Mart nicht vorliege. Die Urtheilsverkündigung wurde bis zum 16. d. aus gewachsen erschien. Es wurde eine Zeugin vernommen, welche gefeßt. Das Urtheil lautete, wie wir aus der Allg. Fahr- 3tg." die Behauptung der Vertreterin der beflagten Firma, Kläger   sei ersehen, auf Verurtheilung des Gendarm Höppner gemäß dem auf Probe angenommen gewesen, bestätigte. Der Vorsitzende hielt Klage- Antrage. einen Vergleich für angebracht. Ein solcher kam nicht zustande, weshalb der Vorsitzende den Kläger zur Zurücknahme der Klage animirte. Dieser verlangte aber sein Recht", indem er sich dar auf stüßte, daß er siebzehn Jahre dem Staate gedient und drei Feldzüge mitgemacht habe, sowie ehemals Vorreiter des ersten Kai­fers des neudeutschen Reiches gewesen sei. Das Gericht konnte selbst verständlich hierauf ebensowenig Rücksicht nehmen, wie die Firma Moritz Friedländer darauf Rücksicht genommen hatte. Es wies den Kläger entsprechend seiner konstanten Praxis, in der An nahme, ein Probeengagement bedeute den vorläufigen Ausschluß der Kündigungsfrist, mit der Klage ab.

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Versammlungen.

Unbefugtes Verlassen der Arbeit. In einem Urtheil gegen den Berliner   Transportverein( Knopp u. Görke) sprach das Gericht den Grundsaß aus, daß die Ausdehnung der Frühstückspause eines denselben noch kein unbefugtes Verlassen der Arbeit in fich schließe. Indem es die Firma zur Zahlung Der verlangten Lohnentschädigung verurtheilte, legte das Gericht keinen Werth auf die Fort­den Kutscher& sehung der stattgehabten Beweiserhebung, weil dieselbe nach An­ficht des Gerichts im ungünstigsten Falle für den Kläger nur zu der Feststellung führen würde, daß derselbe statt eine halbe eine ganze Stunde in der zum Frühstücken außersehenen Kneipe zu­brachte. Dieses, vielleicht erweisliche Vergehen, betonte der Teutscher Holzarbeiter Verband. Eine gutbesuchte Ver­Vorsitzende, sei nicht schwer genug, um als unbefugtes Versammlung für den Bezirk West und Südwest fand am 14. Oftober lassen der Arbeit und damit als Entlassungsgrund an- im Lotal von Zubcil, Lindenstr. 106, statt. Die Tagesordnung gesehen werden zu können. Den Einwand der beklagten lautete: 1. Vortrag; 2. Diskussion; 3. Werkstattangelegenheiten Firma, die Kündigung sei ausgeschlossen gewesen, fonnte das Ge- und Verschiedenes. Der Referent Genosse Reinte hielt einen richt nicht berücksichtigen, da der vorgelegte Arbeitsvertrag wohl beifällig aufgenommenen Vortrag über Das Handwerk einst dem Transportverein das Recht zur sofortigen Entlassung des und jetzt", dem sich eine Diskussion anschloß, die sich im Sinne Klägers einräumte, aber den Kläger zur 14tägigen Kündigung des Referats bewegte. Hierauf fand die Wahl von zwei Werk­verpflichtete. Solche, für die beiden Kontrahenten verschiedene nattkontroll- Kommissionsmitgliedern statt, mit welchem Amt die Kündigungsfristen festsezende Verträge sind bekanntlich nach der Kollegen Knaack und Zernicke betraut wurden. Nach einer Gewerbe- Ordnung ungiltig, d. b. sie schließen beiderseits nich energischen Mahnung, kein Boykottbier zu trinken, schloß die die gesetzliche Kündigungsfrist aus. Der beklagte Görte fonnte Bersammlung. das gar nicht klein triegen". Ein dritter Einwand, eigentlich habe des Klägers Renitenz" den letzten Anlaß zur Entlassung gegeben, wurde, nach der Urtheilsfällung, somit zu spät er hoben. 1916208

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Der Verband der Geschäftsdiener, Packer und Be rufsgenossen hielt am 15. d. M. seine dritte diesjährige General versammlung ab. Nach einigen geschäftlichen Mittheilungen des Vorstandes regte Kollege Schumann an, daß sich die Mitglieder der Orts- Krankenkasse recht rege an der bevorstehenden Delegirten­wahl betheiligen mögen. Sodann gab der Kassirer Kollege Plath die Vierteljahrsberichte. Danach betragen die Einnahmen im Arbeiter in Berlin   und Umgegend hielt am 14. Oftober eine Verbandes beziffert sich jetzt auf 4332,49 M. Der Verkehr im Der Verband aller in der Metallindustrie beschäftigten verbleibt ein Ueberschuß von 816,16 M. 3. Quartal 1894 2350,15 M., die Ausgaben 2033,99 M. Mithin Das Vermögen des Bezirks- Versammlung in Hiydorf ab. Kollege Nät her hatte Stellennachweis gestaltete sich wie folgt: Gemeldet waren 211 das Referat übernommen. Da der Redner am Erscheinen ver- Stellen. Davon wurden befeßt: 84 für fest und 38 zur Aus­hindert war, so mußten die ersten beiden Punkte von der Tages bilfe, deren Dauer 83 Tage 2 Stunden betrug. 33 Stellen ordnung abgesetzt werden. Der Vorsitzende Kollege Thate gab fonnten wegen Mangel an geeigneten Kräften und 1 Stellen und forderte die Anwesenden auf, recht rege für die Organisation wurden Laufburschen verlangt. Die übrigen Stellen wurden dann einen kleinen Ueberblick über die Grundsäße des Verbandes wegen zu geringen Lohn nicht besetzt werden. In 8 Fällen Verband regten an, daß eine Zentralisation unter heutigen Wer betrug der Lohn: der niedrigste 9 M., der höchfte 22,50 m. zu agitiren. Einige Mitglieder vom Deutschen   Metallarbeiter von den Kollegen zu spät gemeldet. Bei den besetzten Stellen hältnissen besser und auch nothwendiger sei, als eine Lokal- Die längste Arbeitszeit betrug 161/2, die türzeste 10 organisation. Dagegen wendeten sich der Vorsitzende und einige Stunden. 17 Kollegen haben unbeschränkte Arbeitszeit. 19 nachfolgende Redner, die behaupteten, daß für Berlin   noch feine Kollegen haben vollständige Sonntagsruhe, alle anderen müssen Es könnte dieses nur zu einer großen Zersplitterung der Metall- beiten. Die durchschnittliche Arbeitszeit ist 131/2 Stunden, der Nothwendigkeit vorliege, dem Deutschen   Verbande beizutreten. Sonntags, vielfach auch während der gefeßlichen Ruhezeit ar arbeiter- Bewegung führen. Ein Antrag, in fürzester Zeit wieder Durchschnittslohn 17,35 M. Der Bureauthätigkeits- Bericht ergab eine Versammlung in Riydorf mit der gleichen Tagesordnung einen Eingang von 436 und einen Ausgang von 597 Schrift abzuhalten, wurde angenommen. stücken. Ferner wurden 156 Auskünfte über Gewerkschafts- und Rechtsfragen ertheilt, sowie 11 Klagen und 8 Steuerreklamationen angefertigt. Des Weiteren fanden 5 Vertretungen beim Gewerbe­gericht und 20 in Unfallsachen statt. Aus der Bibliothek wurden 366 Bände verliehen. Hierauf nahm die Generalversammlung eine Reihe, durch das Anwachsen und die Ausbreitung des Verbandes nothwendig gewordener Statutenänderungen vor. Unter anderen wurde der bisherige Name in Verband aller im Handels- und Transport­gewerbe beschäftigten Hilfsarbeiter für Berlin   und Umgegend" umgewandelt. Der Vorsitzende theilte noch mit, daß am 28. Dk­tober eine Wanderversammlung bei Zubeil und am 4. November eine solche für Roututscher u. 1. w. bei Boltzmann  , Lichtenberger. straße 16, stattfindet. Die Versammelten ehrten sodann das An­seiner Witgliederversammlung am 15. Oftober ein Referat des den Blägen. Nach Erledigung einiger interner Angelegenheiten Der Verein deutscher Schuhmacher( Filiale 11) hörte in denken des verstorbenen Getreideträgers Otto durch Erheben von Rollegen Fleischer über die Thätigkeit der Gewerbegerichte. wurde hierauf die Versammlung geschlossen. Redner zeigte in der Besprechung über mehrere Urtheile, wie Grober Unfug. Wieder einmal war der Versuch gemacht verschiedenartig die Auffassung ist, die einzelne Kammern gegen- Die Freie Vereinigung der Zivil- Berufsmusiker nahm worden, jenes Kautschukgewächs, das sonst nur auf fäd fifchen über sehr einschneidenden Bestimmungen der Gewerbe- Ordnung in ihrer Versammlung vom 16. Oftober den Kassenbericht Gefilden zu wuchern pflegt, hier in Berlin   einzuführen. Heute vekunden. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen wird be- des Rendanten für das 3. Quartal entgegen. Der Bericht weist stand unser Genosse Pößsch vor dem Schöffengericht, um sich wegen fannt gegeben, daß die Deutsche Schuhfabrik" in der Rosen- eine Einnahme von 395,94 M. auf, der eine Ausgabe von groben Unfugs zu verantworten. Dieses Verbrechen" sollte be- thalerstr. 63/64 eine Niederlage eröffnet hat. Die Leitung dieses 338,43 M. gegenüber steht, mithin ein Bestand von 37,51 M. gangen sein durch eine Notiz in Nr. 170 des Vorwärts" Geschäftes soll ersucht werden, ein Flugblatt herauszugeben, in Bei der hierauf vollzogenen Erfahwahl zum Vorstand vom 25. Juli. Dort war gesagt, daß in den Berliner   Messing dem die Arbeiter aufgefordert werden, die Geschäfte von fiel die Wahl eines 2. Schriftführers auf das Mitglied werfen" in der Alexandrinenstraße ein Schmied verunglückt sei, Konrad Tack zu meiden, dagegen der Deutschen Schuhfabrik Deller, die eines Beisitzenden auf das Mitglied Kummer. indem ihm ein Finger abgerissen wurde. Im ganzen Etabliffe ihre Unterstüßung angedeihen zu laffen. Die nächste Versamm Die Abrechnung vom Stiftungsfest ergiebt ein Defizit von ment habe sich kein Nothverband vorgefunden, faum, daß lung findet am 29. Oktober, bei Gründel, Brunnenstr. 188, statt. 21,50 m. Unter Verschiedenes ergreift Kollege Graß ein elendes Stück Zeug" aufgetrieben werden konnte. Fast eine das Wort, um sich gegen den Rendanten Jen chen zu wenden, Stunde sei der Verwundete ohne ärztliche Hilfe geblieben, foda 15. Oktober der Kollege Niederauer eine interessante Vor- framgeschäft führt. Jenchen, der sich zu rechtfertigen suchte, was Im Verein deutscher Schuhmacher( Filiale I) hielt am ber boyfottirte 3 Bier in seinem nebenbei betriebenen Grün­er einen ziemlich starken Blutverlust erlitten habe. Am Schluß lejung. Unter Vereinsangelegenheiten entspann sich über den ihm aber schlecht gelang, legte schließlich sein Amt nieder. Die war die Mahnung an die Unternehmer im allgemeinen geknüpft, Artikel in dem Fachblatt, betreffend die Beitragserhöhung, eine doch nach dieser Richtung hin beffer ihre Pflicht zu thun. Der betreffende Arbeiter, den die Direktion der Fabrik im Verdacht längere Debatte. Endgiltige Beschlüsse zu fassen wurde der kom- Kollegen Karbe und eblaff werden in ihre Rechte wieder hatte, binirten Versammlung überlassen. Der Kassirer ersucht sodann eingesetzt. Sodann entspinnt sich eine sehr lebhafte Debatte über der Veranlasser der Notiz zu sein und dem die Entlassung angedroht worden war, die Mitglieder, bei längerer Krankheit oder Eintritt zum Militär- eine Anzahl von Lokalen, wo die Arbeiter in dem guten Glauben bdenunzirte den dienst ihm hiervon Mittheilung zu machen, damit dem Betreffenden gehalten werden, daß Mitglieder der Freien Vereinigung" daselbst Redakteur unseres Blattes und so entstand, da eine Beleidigung die Mitgliedschaft nicht verloren gehe. Zum Schluß wurde die Beschäftigung finden. Es wurde konstatirt, daß die Herren Wirthe in der Notiz nicht enthalten, die Anklage auf grund des Kaut in einigen Fabriken noch übliche Unfitte der sogenannten Ein- damit sie Mitglieder werden, um dann der Arbeiterschaft Die Leiter ihrer Hauskapellen zum Verein schicken, fchut- Paragraphen. Die Beweisaufnahme bestätigte außer einigen Abweichungen im wesentlichen den thatsächlichen Inhalt der standfeier einer herben Kritik unterzogen. fagen zu können, die Kapelle bestehe aus, 3ivil Berufs­Notiz. Der Staatsanwalt beantrage indeß 6 M. Strafe oder 2 Tage In einer öffentlichen Versammlung der Former, die musikern", während der Leiter nur im geschäftlichen Hajt, weil die Arbeiter bevölterung", namentlich am 15. Ottober im Lokal von Pape, Colbergerstr. 23, stattfand, Interesse sich in den Besis der Mitgliedskarte fezte und die

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