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Abschlagszahlung angenommen und den Arbeitgebern ein[ die beteiligten Zentralvorstände je zwei Bertreter geschickt hatten,

Gewerkschaftsbewegung recht baldiges Wiedersehen angekündigt. Im Laufe feiner Aus- führten zu dem Entschluß, die Arbeit heute früh wieder aufzus

Gelbe kommen nicht in die Arbeitsgemeinschaft. Gegen die Aufnahme der Gelben in die Arbeitsgemeinschaft hat fich mit aller Deutlichkeit die Zentralarbeitsgemeinschaft der industri ellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgesprochen, die neuerdings über einen Antrag des Bundes der Bädergesellen zu entscheiden hatte. Seit der Bildung der Arbeitsgemeinschaften für das Bäcker- und Konditorengewerbe bemühen sich unausgesetzt die Führer des Germaniaverbandes der Bädermeister sowohl in der Leitung als in den Zweigbünden und Innungen, den von ihnen immer noch protegierten Bund der Bäckergesellen in die Arbeits­gemeinschaft mit aufzunehmen. Daß die Organisation der Bäcker Dieses nicht zulaffen kann, ist flar. Nachdem nun der von dem Bund der Bäckergesellen gestellte und von den Bäckermeistern vertretene

führungen fam Redner auf die Notiz der Roten Fahne":" Eigen nehmen.

mächtigkeiten der Gemertschaftsbureautratie" zu Lohn für die Streiftage wird nicht bezahlt. Der Forderung, fprechen, die an eine von der Gruppe der Orthopädiemechaniker und den Zeitlohn der Betriebsarbeiter dem Einkommen der im Gedinge Bandagisten gefaßte Resolution anfnüpft, worin eine Erhöhung von arbeitenden Hauptwerkstättenarbeiter durch Lohnzulage mit rüd­1,50 m. pro Stunde gefordert wurde. Redner stellte fest, daß die wirkender Straft anzugleichen, fonnte nicht stattgegeben werden. Notiz die Tatsachen auf den Kopf stelle. Es folgte eine Dagegen wurde zugesagt, die allgemeinen Teuerungsmaßnahmen lebhafte Debatte. zugunsten der Beamten und Arbeiter möglichst zu fördern und die Rott von den Orthopädiemechanikern und Bandagisten machte Frage zu prüfen, wie bei Einführung des Gedingeverfahrens die geltend, daß die entscheidende Versammlung der Vertrauensleute der mittelbar daran beteiligten Arbeiter zu entlohnen seien. Auch soll ganzen chirurgischen Branche nicht so ohne weiteres über die Reso- nach Abschluß der allgemeinen Teuerungsmaßnahmen eine Brü­lution der Gruppenversammlung der Orthopädiemechaniker und Bandagisten hätte hinweggehen dürfen. Verschiedene Redner traten fung der landwirtschaftlichen Verhältnisse im Bezirk Kassel   vorge­seinen Ausführungen entgegen.

Nach ausgedehnter Diskussion wurde ein Antrag Rott, das Zugeständnis der Arbeitgeber abzulehnen, mit überwältigender Mehrheit abgelehnt. Damit sind die Zugeständnisse angenommen.

nommen werden.

Eine Schlappe der Kommunisten.

Antrag auf Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft von der Gruppe Die Bersammlung beauftragte jedoch durch einhelligen Beschluß die auf den Hamburger Seeschiffswerften beschäftigten und freigewerb

Bäckerei und Konditorei zuständigkeitshalber an die Reichsarbeits­gemeinschaft für die Nahrungs- und Genußmittelindustrie über­wiesen, von dieser dann an die Zentralarbeitsgemeinschaft weiter geleitet wurde, entschied lettere unterm 6. August d. J. wie folgt:

Bertrauensmänner und Betriebsräte der Branche, in einer gemein­famen Konferenz über neue Forderungen und über eine eventuelle Kündigung des Tarifs zu beraten. Der Branchenkommission, wurde gegen vereinzelte Stimmen ein

Bertrauensvotum erteilt.

In der Bersammlung der Betriebsräte und Vertrauensleute der schaftlich organisierten Arbeiter wurde Stellung genommen zu der Wahl der Delegierten zur bevorstehenden Werftarbeiter. tonferenz. Nach lebhafter Aussprache, in der die Vertreter beider Richtungen zu Worte tamen, wurden sechs Vertreter der Amsterdamer Richtung gewählt, während die Anhänger Mostaus in der Minderheit blieben.

Der geschäftsführende Borstand hat sich in feiner Sigung am 30. Juli 1921 mit dem Antrag des aben erwähnten Bundes, ihn in die Reichsarbeitsgemeinschaft der Nahrungs- und Genußmittel­induftrie aufzunehmen, erneut beschäftigt und ist zu dem Beschluß Die Firma A. Wertheim als Sittenrichter. Die Angestellten und Beamten der Versorgungsämter hatten am gekommen, die Aufnahme abzulehnen, da der genannte Bund feiner Zu dem mit dieser Ueberschrift in Nr. 374 des Borwärts" er­der drei Spizenorganisationen der Arbeitergewerkschaften angehört. schienenen Bericht erhalten wir von der Firma folgende Be- Dienstag eine Vollversammlung in der Bock- Brauerei, um zur For= Die Reichsarbeitsgemeinschaften grimden fid) auf die Spigenorganis richtigung: derung einer Gehaltserhöhung Stellung zu nehmen. fationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die der Zentralarbeits­gemeinschaft angeschloffen find, und nach Bunft 3 der Bereinbarung und Fall entlassen, sondern zunächst in einer anderen Abteilung be- letzten Blaz 1. Die betr. Angestellte ist nach dem Bortommnis nicht Knall Die Versammlung füllte den großen Saal der Brauerei bis auf den vom 15. November 1918 haben sich die Arbeitgeber verpflichtet, die schäftigt worden. wirtschaftsfriedlichen Vereine( gelbe Gewerkschaften) fortan fich voll­tommen selbst zu überlassen und sie weder mittelbar noch unmittel­bar zu unterstützen. Aus diesem Grunde war die Aufnahme abzu­

lehnen.

Mit vorzüglicher Hochachtung!

Zentralarbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deutschlands  .

Der Zentralvorstand. J. A.: Habad.

Lohnbewegung der Glaser.

In der letzten Mitgliederversammlung des Zentralverbandes der Glaser( Zahlstelle Berlin  ) berichtete Purfürst, daß die Vorstands­mitglieder in Berbindung mit den Betriebsräten und Vertrauens­männern folgende Lohnforderungen aufgestellt und den Arbeitgebern

unterbreitet haben:

1. Einen Lohnzuschlag von 2 M. 2. Abänderung der Säge des Tarifvertrages dahin, daß bestehende höhere Löhne nicht gekürzt werden dürfen. Für Aushilfen, die nicht länger als 12 Arbeits­tage dauern, ist pro Stunde eine Mart mehr zu zahlen. 3. Die Montagegelder find von 25 auf 35 M. zu erhöhen. 4. Abzüge vom Lohn dürfen nicht gemacht werden, wenn eine Verhinderung bis zum halben Tage vorliegt, die sich aus§ 616 des Bürgerlichen Ge­fetzbuches ergibt. In Krankheitsfällen werden nach Berlauf von einer Woche die ersten drei Tage Lohn vom Arbeitgeber bezahlt, wenn die Krankheitsbescheinigung vorliegt. 5. Bei Verkürzung der Arbeitszeit auf 32 Stunden in der Woche wird auf die Tariflöhne ein Zuschlag von 50 Pf., bei weiterer Berfürzung unter 32 Stunden pro Woche, ein Zuschlag von 1 M. gezahlt.

Nach kurzer Aussprache stimmte die Bersammlung diesem Be­richt zu. Der Tariffommission wurde Bollmacht erteilt, fofort den Schlich tungsausschuß anzurufen, falls die Arbeitgeber ablehnen sollten und alle weiteren Schritte für die Durchführung der Forderungen zu unternehmen.

Ferner wurde eine Entschließung angenommen, die gegen das Berhalten des Hauptvorstandes in Leipzig  , bzw. der dortigen Zahl stelle protestiert, weil man dort trotz der allgemeinen Arbeitslosig. feit im Gewerbe die Akkordarbeit durch das letzte Tarifabkommen wieder eingeführt habe.

2. Der Grund zu der mit Monatsfrist ausgesprochenen Ründi. gung war nicht nur die im Fahrstuhl des Geschäftshauses erfolgte Fehlgeburt, sondern der nachträglich der Firma bekanntgewordene, durch Wiederholung derartiger Borkommnisse( ohne daß die Frau verheiratet ist) bewiesene Lebenswandel, an welchem ein großer Teil des übrigen Personals ebenfalls Anstoß nahm.

Infolgedessen hat die Firma vor Ausspruch der Kündigung der Angestellten nahegelegt, sich selbst nach einer anderen Arbeitsstätte umzusehen.

3. Die Gefündigte ist erst seit Oftober 1919 bei der Firma tätig, nachdem sie allerdings schon 1911 mehrere Monate dort be­schäftigt war,

4. Der Angestelltenrat hat bei den anläßlich des Falles geführ: ten Berhandlungen erklärt, daß er im Falle einer Fehlgeburt selbst nicht für das Verbleiben der Gefündigten eintreten würde. Er hat vorgeschlagen, fie an anderer Stelle zu beschäftigen, wenn sie nach­weist, daß das Vorkommnis im Geschäft feine Fehlgeburt war. Diefe Regelung wurde seitens der Firma in Aussicht gestellt. 5. Gegen den gefällten Schiedsspruch hat die Firma Einspruch erhoben." Diefer Berichtigung halten wir die am Dienstag erfolgte Stel. Iungnahme der Angestellten der Firma A. Bertheim entgegen.

Daß die weiblichen Angestellten diesen Fall für sehr wichtig ansehen, bewies, daß der große Saal von Haberlands Festfälen überfüllt war. Es wurden zunächst allerlei interessante Einzelheiten aus dem Betriebe der Firma befannt, der es nach der Revolution schwer gefallen sei, sich umzustellen und sich an eine gewiffe Betriebs­demokratie zu gewöhnen. Die Firma vertritt jetzt noch die Auf­fassung, daß die Angestellten froh sein müssen, wenn fie eine Stel lung und gar solche bei ihr haben. Es will ihr durchaus nicht in den Sinn, in den Angestellten freigeborene Menschen zu sehen, die lediglich ihre Arbeitskraft in den Dienst der Firma stellen, und daß diese sich um das Brivatleben der Angestellten ebenso wenig zu fümmern hat, wie die Angestellten sich um das Privatleben der Firmeninhaber. Namentlich die weiblichen Angestellten sind für die Firma eine urteilslose Masse, die sich zu fügen oder zu gehen hat. Es wurden außerordentlich bezeichnende Fälle erwähnt, von denen auch nicht einem widersprochen wurde. Zu dem auf der Tagesord nung stehenden Fall wurde, im schroffen Gegensatz zu der Berichti­gung der Firma erklärt, daß 1. die Angestellte Knall und Fall ent­lassen wurde; 2. die Geschichte von der im Fahrstuhl des Geschäfts­hauses erfolgten Fehlgeburt" sich auf ganz unhaltbare Bermutungen aufbaut. Die Charité hat die Krankheitsursache als Abort" mit Fragezeichen angegeben.

Das Referat wurde vom Genossen Gerstenberger erstattet. Diefer begrüßte zunächst die Tatsache, daß der Kampf um eine bringend notwendige Verbesserung von den Angestellten und Beam­ten gemeinsam geführt werde. Es sei unmöglich, angesichts der ungeheuren Teuerung aller Lebensbedürfnisse mit dem bisherigen Gehalt auszukommen. Jüngeren Angestellten bliebe nach den Ab­zügen teilweise ein Monatsgehalt von etwa 500 m. Wenn für die Ablehnung Finanznot geltend gemacht werde, so müsse man die Regierung darauf hinweisen, daß dieser Not durch eine energische Bekämpfung der Steuerflucht und durch schärfere Zufassung beim mobilen und immobilen Kapital gesteuert werden könne. Unerhörter Lurus werde von jener Seite aus getrieben, die sich weigere, ihre staatsbürgerlichen Pflichten zu erfüllen, Milliarden würden vertippt und für Seft und Litöre ausgegeben. Die Banten   fönnen riesige Gewinne buchen und in der Landwirtschaft sei mehr Geld vorhanden, als man gewöhnlich annehme. Der Regierung müsse zugerufen werden: Landgraf werde hart!"

und fühlen wir, was fie uns gebracht hat. Die heutigen Preise sind Uns hat man auf die freie Wirtschaft" vertröstet. Nun sehen so hoch, wie sie während der Zwangswirtschaft im Schleichhandel bezahlt wurden. So geht es nicht länger, schnelle Hilfe ist dringend notwendig. Die Not ist sehr groß. Die Regierung muß uns schnell helfen und soviel bewilligen, daß wir ein menschenwürdiges Dasein fristen fönnen.( Lebhafter Beifall.) Schlehenbäder sprach sich als Rorreferent im gleichen Sinne aus.

An der folgenden Aussprache beteiligten sich Bertreter verschie dener Organisationen. Alle waren sich darin einig, daß eine Auf­befferung der Gehälter als dringlich und berechtigt gefordert werden müsse. Und einmütig wurde folgende Entschließung mit dem Zusatz angenommen, daß den Angestellten und Beamten sofort ein Bor chuß auf ihre Forderungen gewährt werden möge.

Die am 16. August 1921 in der Bock- Brauerei tagende Boll versammlung der Angestellten und Beamten der Hauptversorgungs­ämter Berlin   und Brandenburg   fordert mit allem Nachdruck die so­fortige Erhöhung des Teuerungszuschlages mit rüdwirtender Kraft vom 1. Juli 1921.

Die andauernden Preissteigerungen aller Bedürfnisse des täg lichen Lebens machen es den Angestellten und Beamten unmöglich, mit ihren gegenwärtigen Gehältern ihr Leben zu friften.

Sie richten hiermit nochmals nachdrücklichst die Aufforderung an alle Organisationen, die an den Verhandlungen teilnehmen, die Regierung zu veranlassen, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, da anderenfalls die Angestellten und Beamten immer mehr der Ber elendung preisgegeben find.

Weiter erwarten sie von allen beteiligten Organisationen unbe bingtes gemeinsames Borgehen in diesen Fragen und fordern alle politischen Parteien auf, mit allem Nachdruck für diese gerechten For­derungen einzutreten.

Lohnbewegung der Chirurgie- Mechaniker. Eine Bersammlung aller in der chirurgischen Branche Beschäftig­ten, die dem Deutschen Metallarbeiterverband   angeschlossen find, tagte unter äußerst zahlreicher Beteiligung am Dienstag in der Schulaula in der Weinmeisterstraße. Die Berichtigung ist somit nur eine wertvolle Bereicherung des Den Bericht über die Verhandlungen mit den Unternehmern der Artikels des Zentralverbandes der Angestellten. Der Schiedsspruch Geschäfte für Chirurgie- Mechanit erstattete Laubricht. Es handelt lautet auf Wiedereinstellung. An eine Wiedereinstellung glaubt fich um eine Leuerungszulage, die für alle Arbeiter und natürlich niemand, der die Verhältnisse bei der Firma Wertheim Arbeiterinnen und für alle Jugendlichen unterschiedslos 1 m. pro tennt. Ihr Einspruch gegen den Schiedsspruch dreht sich um die Arbeitsstunde betragen foll. Diese Forderung wurde in den Höhe der Entschädigungsfumme. Berhandlungen mit den Unternehmern energisch vertreten. Es ge­lang jedoch nicht, sie zur Anerkennung zu bringen. Zulegt boten die Unternehmer Zulagen von 60 Bf. pro Stunde für die Männer, von 30 Pf. für die Arbeiterinnen und von 20 Pf. für die Jugendlichen. Diese Bulagen sollen ab 15. August gezahlt werden. Die Kom- Arbeiterorganisationen sowie der Bezirksbetriebsräte gestern geh. Glode, Berlin  . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. 6., Berlin  . Drud: Bors mission hat dies Angebot unter Berücksichtigung der Umstände aís pflogenen Verhandlungen, zu denen der Reichsverkehrsminister und wärts- Budbruderei n. Berlagsanftalt Baul Singer v. Co., Berlin  . Bindenfte. 8.

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