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Gewerkschaftsbewegung

Komba  " und Arbeitsnachweisgesetz.

Neuerdings betrachtet der Komba  "( Verband der Kommunal beamten) auch den Arbeitsnachweis als günstiges Objekt seines Kampfes um die wohlerworbenen Rechte des Berufs­beamtentums". Das gegenwärtig den gefeßgebenden Körper schaften vorliegende Arbeitsnachweisgesetz soll dem Romba" seinem Biele näherbringen. In der Rundschau für Kommunalbeamte" fordert ein Mitglied den Arbeitsnachweis für die Beamten. Seine Stoßseufzer werden in der Nr. 38 der genannten Zeitschrift als Abänderungsanträge zum Entwurf des Arbeitsnachweis gesetzes von der Bezirksgruppe Berlin   übernommen.

bes

Entlaffungen bei der Reichstreuhandgesellschaft.

gmacht worden. Davon entfallen auf Preußen einschließlich Wal Zu den unter dieser Aufschrift in der Dienstagmorgen- Nummer bed und Schwarzburg- Sondershausen   18 875. Borwärts" wiedergegebenen Mitteilungen schreibt uns der Die Strafverfolgungen richteten sich in 22 583 Fällen wider die Betriebsrat der Gesellschaft, daß zum 31. Dezember nicht 500 Bestimmungen gegen den Schleichhandel. Preußen paradiert bis 600, sondern zirka 275 Angestellte entlassen werden sollen. Auch bei diesen Bergehen mit der Glanznummer von 15 507. In 4587 die Modalitäten über die Austrittsentschädigung seien nicht richtig Fällen lagen Verbrechen und Vergehen gegen die Verordnung über wiedergegeben.( Dann müßten sie in dem Kündigungsschreiben, das Preistreiberei und gegen sonstige Vorschriften, welche die Ueber­uns vorlag, nicht richtig angegeben worden sein. Die Red.) Die schreitung von Höchstpreisen mit Strafe bedrohen. Gewährung der Entschädigung beruhe auf gemeinsamer Arbeit von Preußen die Ziffer 3109 erreicht. Gegen Berstöße gegen§ 11 der Gewerkschaften und Betriebsvertretung. Verordnung vom 27. November 1919 richteten sich 259 Verfahren.

Der Betriebsrat teilt weiter mit, wenn noch nicht gefündigte Angestellte in der beabsichtigten Entlassung eine Härte erblickten, follen sie sich an ihre Organisation wenden, abgeschen davon, daß wir ohnehin alle Vorschläge soweit als möglich prüfen".

Das Arbeitsnachweisgefeß entspricht ohnehin nicht den Erwar Graphische Hilfsarbeiter und-arbeiterinnen Berlins  . In ber tungen der organisierten Arbeiterschaft. Benuzungszwang, Ab- Mitgliederversammlung am Sonntag follte sich der Vorstand über schaffung der gewerbsmäßigen Stellenvermittlung innerhalb fürze- feine Handlungsweise aus der Versammlung am 18. Oftober ver ster Frist nach Inkrafttreten des Gesetzes, sowie weitestgehen antworten. In jener Bersammlung wurde beschlossen, daß zwei bes Selbstverwaltungsrecht der Organe des Arbeits­nachweises find überhaupt nicht oder doch nur sehr mangelhaft be. auf Beschluß des Hauptvorstandes ausgeschlossene Mitglieder zur rüdsichtigt. Neben den praktischen und ideellen Gründen für die Bersammlung Zutritt haben sollten, worauf der Vorsitzende Gloth Selbstverwaltung spricht vor allen Dingen der rechtliche Gesichts- die Bersammlung furzerhand schloß, weil er nicht gegen das Ver punkt der Kostendeckung. Zwei Drittel der Kosten des Arbandsstatut verstoßen wollte. Grohmann vertrat in dreiviertel beitsnachweises sollen nach dem vorliegenden Entwurf durch stündigen Ausführungen den Standpunkt des Vorstandes, betonend, von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufzubringende kosten der daß die linksorientierte Gruppe nicht mehr offiziell, sondern inoffi Arbeitslosenversicherung getragen werden. Hiergegen fämpft in ziell die Zerstörung der Gewerkschaften betreibt. Gegen die Ansicht erster Linie der Komba  ". Die Beiträge sollen zur Hälfte aus des Borstandes betonte Morih, daß der Vorstand in jedem Fall öffentlichen Mitteln entnommen werden, um den öffentlichen, die Beschlüsse der Versammlungen durchzuführen habe. Für Krum­insbesondere gemeindlichen Körperschaften voll und ganz ihren Ein- rei( einer der Ausgeschlossenen) habe eine Versammlung beschlossen, fluß auf die Arbeitsnachweise in unparteiischer Weise zu sichern". ihn als Einzelmitglied zu führen. Weigere sich der Vorstand, diesen Bezeichnenderweise wird weiter gesagt: Sollten zwei Drittel der Beschluß auszuführen, dann müsse er hierzu gezwungen werden Rosten von privaten Körperschaften( als ob die Arbeitslosen- oder seine Aemter zur Verfügung stellen. In der Diskussion stellten versicherung eine private Körperschaft wäre) getragen werden, so sich Reichert und Wolter auf den Standpunkt Morig', während sich werden letztere naturgemäß verlangen, den überwiegenden Einfluß Spalthoff entschieden für die Ansicht des Vorstandes erklärte, ebenso auf die in Frage kommenden Arbeitsnachweise auszuüben. Ob das der Verbandsbeiratsvorsitzende Schmid( München  ), der warnte, auf durch die Unparteiigkeit der Amtshandlungen gewahrt bleibt, ist zu diese Weise die erst im vorigen Jahre vom Verbandstag be bezweifeln".§ 7 Abs. 2 des Gesetzes gibt den Errichtungsgemeinden schloffenen Statuten zu umgehen. Schließlich, nahm die Berfamm. die Berechtigung, Bertreter mit beratender Stimme in den Ber- lung eine Resolution Morig gegen eine ansehniche Minorität an, waltungsausschuß zu entsenden. Da schiebt der Romba" die Ge- die besagt, daß sie sich mit der Handlung des Borstandes nicht ein­meinde beiseite: ,, Die Errichtungsgemeinde müßte verpflichtet verstanden erklärt und verlangt, daß letterer die Beschlüsse der Ver. sein, in dem Verwaltungsausschuk Vertreter der Beamten sammlungen zu respektieren hat, andernfalls seine Aemter nieder tammer usw. mit beratender Stimme mitwirken zu lassen." legen muß. Dies widerspricht nicht nur dem Selbstverwaltungsrecht der Arbeit nehmer, Arbeitgeber sowie der Gemeinden, sondern auch dem der Arbeitslosen, da dem Verwaltungsausschuß nach dem vorliegenden Referentenentwurf zum Arbeitslosenversicherungsgeset(§ 46) weit gehende Rechte in bezug auf die Entscheidung von Beschwerden Ar­beitsloser eingeräumt werden. Schlimmer noch soll das Selbstver waltungsrecht gedroffelt werden durch die Aenderung: Daß der Geschäftsführer und die Arbeitsvermittler des Arbeitsnachweises, bie nach§ 13 Abs. 1 von der Gemeinde auf Borschlag des Ber. waltungsausschusses bestellt werden, nur unter 3ustimmung der Beamtentammer( welche in Berlin   identisch mit dem ,, Romba" ist) zu wählen sind."

Das bedeutet die Proflamierung der Autonomie der Ortsver eine. Sagungsgemäße Beschlüsse des Verbandsvorstandes fönnen wohl auf dem vorgesehenen Wege angefochten, von Ausgeschlossenen oder für solche Anträge auf Wiederaufnahme gestellt werden, doch in folcher Weise tann unmöglich vorgegangen werden. Das führt zur Bertrümmerung der Gewerkschaften, die die Kommunisten angeblich verhüten wollen. Die Böde wollen Gärtner werden!

Die Parkettbodenleger und Bohnerer haben von allen Branchen des Deutschen Holzarbeiterverbandes die niedrigsten Löhne, dazu fommt, daß die Arbeitsverhältnisse meist nur von kurzer Dauer sind und sämtliche Werkzeuge vom Arbeitnehmer geliefert werden müffen. Die Teuerung amang auch diefe Kategorie Forderungen zu stellen, die auch einzelne Unternehmer unterschrieben haben, die Mehrzahl dagegen verhält sich ablehns Laut Bersammlungs­beschluß find sämtliche Kollegen verpflichtet, dort, wo der Arbeits geber die Forderungen nicht anerkennt, fofort in den Streit 3 u treten. Wir appellieren dieferhalb an das Solidaritäts­gefühl aller Bauhandwerker, uns in diesem Kampf zu unterstützen; jeber Parkettleger und Bohnerer, der nicht im Befig einer vom Deutschen   Holzarbeiterverband ausgestellten Arbeitsberechtigungs farte ist, gilt als Arbeitswilliger. Die Streifleitung befindet sich Rungestr. 30, Telephon Morigplak 106 23. Sonntag, vorm. 9 Uhr, findet im Arbeitslosensaal, Rungestr. 30, eine öffentliche Versamm lung aller in der Branche beschäftigten Kollegen statt. Die Streif leitung.

Die freigemertschaftlich organisierten Ange. stellten des Arbeitsnachweises lehnen es ab, derartig burch den Komba  " vertreten zu werden. Ihr Standpunkt ist be fanntlich der, gemeinsam mit den Gewerkschafts genossen den Ausbau des Arbeitsnachweises so zu bewirken, daß eine enge Fühlung mit den Gewerkschaften erhalten bleibt und er auf die Höhe fommt, die der Bedeutung der Gewerkschaften ent­spricht. Auch sonst gehen die Anträge der Romba" dahin, den Bureaufratismus zur Bollendung zu bringen und den Arbeitsnachweis fchwerfällig zu gestalten. Die Arbeitsvermittlung fann nicht bureaukratisch schematisiert vor sich gehen. Sie fann und darf nur ausgeübt werden von Personen, die nicht nur eingehend Betriebe und Betriebsformen fennen, sondern vor allem in den Arbeitslosen ihre Berufskollegen sehen. Im Unterausschuß und im In der Berliner   Blindenwerkstätte war es zu einem Streit ge­Sozialpolitischen Ausschuß des Reichswirtschaftsrates haben sowohl tommen, worüber der Vorwärts" in Nr. 505 berichtete. Nunmehr Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmervertreter zum Ausdruck gebracht, teilt uns der Betriebsrat mit, daß die Einstellung der Arbeit darauf daß die Arbeitsnachweisangestellten Angestellte der Arbeitsnachweise zurückzuführen war, daß er mit den Bestimmungen und Ausführun sein sollen und nicht Beamte einer Gemeindebehörde.

Die Bestrebungen des Berufsbeamtentums, den Arbeitsnachweis nach Aufflärung hierüber sei der Streit durch die Vermittlung des gen des Schwerbeschädigten- Gesezes nicht genügend vertraut war. zu erobern, dürfen feine Stütze finden; die Wirksamkeit des Arbeits- Bereins, Blinder Industriearbeiter" in kürzester Zeit zur Zufrieden­nachweises würde in diesem Falle nur Schaden erleiden. Wir Anträge einfegen wird. Die Gewerkschaften sind verpflichtet, biefen zweifeln daran, ob sich überhaupt eine politische Partei für solche beit der Blinden beigelegt worden. Bestrebungen mit wachsamen Augen zu begegnen und hierüber ihre Mitglieder aufzuklären.

Zur Lohnbewegung der Portiers.

Die Berhandlungen mit dem Bund der Berliner   Grundbesizer. vereine und dem Deutschen Portierverband vor dem Demobil. machungskommissar, für die Wohnhausportiers und Hausreiniger, find auf Freitag verlegt worden, während die Verhandlungen über das Lohnabkommen mit dem Berband der Geschäfts- und Industrie­hausbesitzer auf den 15. November festgelegt wurden. Die Geduld der Portiers wird auf eine harte Probe gestellt. Sollte es nicht an diesen Tagen zu einer endgültigen Regelung tommen, so werden die in Frage kommenden Berufsgruppen mit allen gewerkschaft lichen Mitteln ihre berechtigten Forderungen erfämpfen.

Auf Verfügung des Reichsarbeitsministeriums ist unter dem 31. Ottober 1921 gemäß der Verordnung nach§ 2 vom 23. Dezem ber 1918 der mit dem Verband der Geschäfts- und Industriehaus­befizer E. V. und dem Deutschen Portierverband am 1. September 1921 abgeschloffene Manteltarif für die Hauswarte, Hausmeister, Fahrstuhlführer, Heizer, Fabrit. pförtner  , ächter, Reinemachefrauen und Hof reiniger in Geschäfts- und Industriehäusern für ben Geltungsbereich der neuen Stadtgemeinde Berlin   für allge mein verbindlich erklärt worden. Die allgemeine Berbind­lichkeit beginnt mit Wirkung vom 1. September 1921. Manteltarifverträge sind im Bureau des Deutschen Bortier verbandes, Berlin   W. 62, Bayreuther Str. 31, zum Preise von 30 Pf. zu haben.

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durch den Rauf der in der genannten Werkstätte, Neue Grün. Die Blinden legen Wert darauf, daß die Oeffentlichteit ftraße 27, verfertigten Fabritate ihre Existenz unterstützt und ihnen so die Möglichkeit erhalten bleibt, im freien Arbeitsverhältnis ( ohne Blindenanstalten- und Wohlfahrtseinrichtungen) ihren Erwerb zu finden.

Bergarbeiterftreit in England. 1500 Bergleute von Bankhall find in den Ausstand getreten, um gegen die geplante Serabseßung der Löhne zu protestieren.

Portefeuiller, Täschner   zub Koffermacher. Heute 7 Uhr bet Boefer, Weber­traße 17: Branchenversammlung. Bortrag und Stellung zu den Verhandlungen am 12. November in Berlin  .

Deutscher   Metallarbeiter- Berband. Freitag, 4%, Uhr im Stadtpart" Jung. fernheide: Bersammlung aller freigewerkschaftlichen Funktionäre des Siemenstonzerns.

Soziales.

Die Tätigkeit der Wuchergerichte.

Ueber die Tätigkeit der Sondergerichte gegen Schleichhandel  , Ueberschreitung der Höchstpreise und andere Preistreibereien liegt eine Zusammenstellung für das Ralenderjahr 1920 vor. Sie ist vom Reichsminister der Justiz unter Drucksache 2700 dem Reichs­tag unterbreitet worden.

Für den Bezirk eines jeden Landgerichts war ein Bucherge richt zur schleunigen Aburteilung von Verbrechen und Bergehen wider die Verordnungen vom 7. März und 9. Mai 1918 eingefeßt. Wegen Verstöße gegen diese Berordnung sind im Gebiete, des | Deutschen Reichs insgesamt 27524 Berfahren anhängig

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Den 27 524 Verfahren war in 4727 Fällen ein amtsgericht­ich er Strafbefehl vorausgegangen. An Schöffengerichte find 934 Vergehen verwiesen, an die Straftammern gelang ten 701 Berstöße. Bon den anhängig gemacht gewordenen Straf­verfahren endeten 2397 mit Freisprechung.

In 11 920 Fällen wurde auf Geldstrafen erfannt, und zwar 8612mal bis 1000 m., 3022mal 1000 bis 20 000 m., 177mal 20 000 bis 50 000, 109mol 50 000 m. und mehr.

hängt bis zu 1 Monat 5635, von 1 bis 3 Monaten 1218, von 3 bis An Freiheitsstrafen ohne Zuchthaus wurden vers 12 Monaten 735, über 12 Monate 88, insgesamt 7676 Monate. Mit Zuchthau's wurden 24 Berbrechen geahndet.

In 4131 Fällen hatte das gerichtliche Berfahren Einziehung der Waren zur Folge. 55mal wurde auf Berlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt, 1478rnal auf öffentliche Bekanntgabe des Urteils. Neben Bestrafung erfolgte in 79 Fällen Untersagung des Handelsbetriebes. Wiederaufnahmeverfahren famen 22 zustande. Davon endeten 8 mit erneuter Berurteilung, 9 mit Freispruch. In der Zahl der Verstöße hat, wie bereits bemerkt, Preußen die Führung, ihm folgt Bayern   mit zusammen 4098, dann Würt temberg mit 2021, Baden   mit 688, Hamburg   mit 513. In weitem Abstand davon kommen Hessen   und Sachsen- Meiningen   mit 194 bzw. 130. Die übrigen Gliedstaaten erreichen 100 nicht. Medien. burg  - Strelitz   und Oldenburg   sind gar nicht vertreten, woraus nicht gefolgert werden darf, daß in diesen Ländern Bucherer und Preise freiber feine Stätte gefunden, es fehlte nur an Strafanträgen. Von den gemeinschädlichen Bucherern, Schleichhändlern und Preistreibern ift trotz der Höhe der Ziffern leider nur ein Bruch­teil erfaßt.

Berantw. für ben rebaft. Teil: Dr. Berner Beifer, Charlottenburg  ; für An­zeigen: Th. Glode, Berlin  . Berlag Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin  . Drud: Borwärts- Buchdruckerei u. Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co., Berlin  , Lindenstr. 3.

Gewinn- Auszug

ber

18. Preuß.- Südb.( 244. Preuß.) Klassen- Lotterie

5. Klaffe

23. Biehungstag.

9. November 1921.

Auf jebe gezogene Nummer find zwei gleich hohe Gewinne gefallen, und stvar je einer auf die Lose gleicher Nummer in ben belben Abteilungen I und II

Ohne Gewähr.

Rachbruc verboten.

In der Vormittagsziehung wurden Gewinne aber 490 Mark gezogen: 4 za 0000 M 152701 248278 26 zu 5000 M 75444 138565 159144 183078 195990 202641 246408 255168 255660 272158 284146 298139 298875

150 zu 2000 M 2481 14024 15425 25481 3 866 40168 41945 46831 49289 54634 56947 63432 659: 8 75860 76813 80773 82825 83782 93243 1105 6110873 113330 115204 116876 120054 122929 125373 126293 139744 14.025 141688 142756 148629 153480 153520 155286 169313 172329 172956 175550 177438 179845 181202 185443 193898 199038 201927 203701 204570 208101 208705 209956 219810 232490 23354: 237481 238261 238435 245180 218050 250859 255490 255697 257786 258125 260254 269052 273259 276945 282830 283808 284789 288164 291350 294328

382 zu 1000 M 4129 4914 6424 6829 7510 12296 12782 13252 13659 13845 16682 18549 19751 21229 24125 24848 27566 31000 31575 3: 247 32500 37362 37747 42146 42242 42652 43544 45056 45809 47828 54077 56013 59287 61222 62841 63827 84611 64727 69746 29788 71106 71280 72669 73128 73741 776-6 78023 79375 80768 82928 83791 84614 85027 85411 86257 88917 91595 93092 93095 93189 93653 94962 95189-96307 98439 99534 103112 106619 109555 109770 110364 111854 112886 113243 114858 115234 118205 121759 1231 10 123505 123724 124839 125949 127454 131483 133589 134821 137115 137581 187635 139346 1408 7 143676 145558 145647 149839 151031 151525 153282 153666 153995 155363 157444 157935 158941 159215 161950 16.083 16368 164594 166607 168213 168385 168428 170767 172523 173246 176792 177531 180329 181479 181906 188707 192242 193788 194348 194638 195748 196192 201968 201627 202384 206334 209384 211857 212153 212216 212262 214374 220984 230000 231273 232526 235040 238664 240314 241841 2420-7 242238 242699 243870 244463 245470 246147 24950 2506 0 252649 254938 260353 261558 262408 262766 263546 264869 264950 265139 267327 269699 270187 270703 271223 273571 275889 276121 276908 277666 280431 281471 282096 282146 282604 284719 287062 289146 293536 294826 296517 297888 297977 298074 299019

In der Nachmittagsziehung wurden Gewinne über 490 Mart gezogens

2 zu 500000 M 101733

2 zu 300000 M 90267

2 zu 15000 M 1: 3579

38 zu 5000 M 14487 24661 85701 71707 96179 1.24121 139377 141038 155814 155965 204107 219016 222765 237697 240799 244024 247035 270651 294092

112 zu 3000 M 8950 19862 35564 37802 39825 44221 46706 47655 56656 60659 64254 77650 84086 89307 94581 99868 101662 108382 120352 120751 128992 131567 142245 143436, 148427.158902 164025 166.40 166907 16 580 168049 173583 174659 176227 168376 188972 191696 203231 203830 206941 213301 2136: 1 218714 234057 234322 237945 238913 24.067 243619 252243 253083 257688 263490 275972 284843 298914

414 za 1000 M 14 167 430 1129 2554 4013 4821 7064 12675 19146 15264 16835 16879 21727 21809 24372 24932 29857 31061 31331 31906 33807 34033 34304 34346 34372 36326 36796 39408 42050 43767 45880 46299 46416 47633 50267 52806 56245 56438 58296 62913 64221 64445 70327 70794 70896 76429 77483 77777 77802 79762 79780 80464 81024 81746 84130 86730 86930 87655 87671 87721 89243 89427 89734 91136 91680 92530 93688 94664 97872 99532 102311 102565 102740 105321 105451 105944 107484 108532 109416 109453 109954 110995 114475 115202 116807 117578 119184 122039 122085 122104 123772 12395 126742 126828 126978 128534 129921 131563 132031 134717 185153 135554 136598 189821 141357 141547 142014 144670 147991 149394 151478 152072 152390 152446 153232 153710 153943 164966 155640 156749 167315 167372 157527 168216 169506 162058 162978 164984 165838 166417 167365 168295 169192 169699 170660 174875 174964 175.09 175977 175993 176629 177434 1795 9 181045 183888 184062 188546 191739 195441 195690 195648 198389 199861 199991 200820 2010.8 202498 202780 09-70 212953 215443 217714 220238 220803 221498 228610 226825 247107 2278.0 229803' 231433 232627 233573 235984 236863 288356 238652 238836 241713 24 473 245009 249164 250771 250813.64784 255918 2559-7 257475 259691 261098 261699 262219 264158 273105 273456 279353 280824 281235 281916 282118 282816 286337 289306 295335 98975 299977

Die in dem vorstehenden Gewinn- Auszug nicht enthaltenen niedrigeren Gewinne find aus den giften zu erfeben. Die bet Den staatlichen Lotterie- Einnehmern aur unentgeldlichen Einsicht ausliegen.

Alt- Metalle

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