auffaffung, um damit einen Tarifbruch tonftruieren zu fönnen. Also fammen 21 386 Mitglieder vertraten. Im Rechenschaftsbericht für nicht auf die Beilegung des Streits tommt es der Direktion an, das abgelaufene Jahr, der vom Kongreß zur Kenntnis genommen sondern um der Deffentlichkeit die Auffaffung beizubringen, das wurde, wurde u. a. auf die Gründung verschiedener Industries Personal der Berliner Hochbahn befindet sich in einem wilden Streit. verbände hingewiesen. So schloffen sich u. a. die im Metall Diese Absichten der Direktion können wir schon aus rein rechtlichen arbeiterverband organisierten Wertstättenarbeiter mit dem Verband der luxemburgischen Eisenbahner und der Metallarbeiterverband Geht die Direktion der Hochbahngesellschaft bzw. der Arbeit mit dem Berg- und Hüttenarbeiterverband, der sämtliche Kopf geberverband von der Fiktion einer vollzogenen und durchbrochenen und Handarbeiter der beiden Industrien umfaßt, zu einem Industries Vereinbarung ab, dann steht den Einigungsverhandlungen nichts im verband zusammen. Wege. Es wäre Zeit, daß man über die formalen Vorwände oder Bedenken hinaus zur Berständigung fommt.
zu gleicher Zeit, da die Bauarbeiter und die 3imme- Gründen nicht unterstüßen." rer in ihren Versammlungen am Freitagabend beschlossen, am Mon tag überall da die Arbeit niederzulegen, wo ihre Forderungen auf Zahlung eines Stundenlohnes von mindestens 13,50 m. nicht bewilligt werden, beschloß die Generalversammlung des Verbandes Groß- Berliner Baugeschäfte, die Arbeiter am Montag abend auszusperren.
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Die heute einsetzende Aussperrung betrifft etwa 10000 Bauarbeiter gelernte und ungelernte-, worunter natürlich auch alle diejenigen, die bereits seit gestern morgen im Streit stehen, so daß durch Aussperrung höchstens diejenigen Bauarbeiter getroffen werden, die bereits zu den bewilligten neuen Löhnen arbeiteten und deren Zahl etwa 1500 betrug.
Der genannte Arbeitgeberverband läßt durch die BS.Korrespondenz eine Darstellung über die Ursachen der Bewegung verbreiten. Der Forderung der Arbeiter auf Erhöhung des StundenLohnes von 9,30 M. um 5,70 m. für Maurer und um 5,50 M. für Ungelernte hätten die Arbeitgeber nicht ohne weiteres" zustimmen können. Das Bezirkslohnamt fällte einen Schiedsspruch, nach nur eine Zulage von 2,45 m. resp. 2,10 M. ab 23. November zu zahlen sei und ab 23. Dezember eine weitere Zulage von 50 Bf. pro Stunde. Da der Schiedsspruch wesentlich hinter den Forde rungen der Bauarbeiter zurückblieb, mußte mit einer Ablehnung von vornherein gerechnet werden.
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Die Darstellung der Arbeitgeber verfchweigt aber, daß das Reichsarbeitsministerium sich daraufhin einsetzte, um eine Verständigung herbeizuführen. Der Verband der Baus geschäfte hat jedoch diesen Verständigungsversuch vereitelt, indem er es ablehnte, unter einem vom Reichsarbeitsministerium zu bestellenden Unparteiischen zu verhandeln- weil das Ansehen des tariflichen Bezirkslohnamtes dadurch herabgesetzt werde. In Wirtlichkeit nur deshalb, weil die Unternehmer befürchteten, die erneuten Verhandlungen müßten der Forderung der Bauarbeiter mehr entgegenkommen. Das wollten sie aber nicht.
Solange der wiedereingetretene Frost anhält, können die Unternehmer sich den Lurus einer Aussperrung leisten, zumal die Mehrzahl der Bauarbeiter bereits im Streit stand. Bis dahin aber ist die Zeit zu neuen Berhandlungen außerordentlich günstig. Die Arbeitgeber müssen schon zugeben, daß seit den Verhandlungen des Bezirkslohnamts die Teuerung weitere Fortschritte gemacht hat, die weder durch den Spruch des Bezirkslohnamts noch durch die ab 23. Dezember vorgesehene Zulage als abgegolten gelten kann. Wird die unumgängliche Auseinandersehung aufgeschoben bis zum Eintritt abermaligen Witterungsumschlags, bringt sie Verluste an Zeit und Geld, die leicht zu vermeiden sind.
war.
Der Hochbahnstreik geht weiter. Warum es nicht zu Berhandlungen kam.
Eine merkwürdige Entscheidung.
Der vom Arbeitgeberverband angerufene Hauptausschuß er flärte sich trotz des Fehlens der Arbeitnehmervertreter, außer denen des Christlichen Verbandes der Gemeindearbeiter und Straßen bahner, für zuständig und fällte folgenden Spruch:
1. Der Hauptausschuß erflärt sich für zuständig. 2. Die am 3. Dezember 1921 vor dem Reichsarbeitsministerium gefchloffene Vereinbarung gilt als Gruppenablommen im Sinne des § 8 der Manteltarifverträge. 3. Dieses Gruppenabkommen hat für alle Arbeitnehmer der Hochbahn Gültigkeit.
Die gegen die beabsichtigten Lohnberabietungen und Maifenentlaffungen gerichtete große Bewegung vom 1. März wurde durch franzöfifche Soldaten gewaltsam unterdrückt. Andererseits beeinflußten die diplomatischen Vertreter Frankreichs und Belgiens in einem Maße die innere Politik Lugem burgs, daß sich die Regierung genötigt fah, das 1920 befchloffene Gefeß über die Arbeiter ausfcüffe außer Kraft zu setzen. In einer vom Kongreß angenommenen Resolution wurde die Notwendigkeit bervorgehoben, alle das Arbeitsrecht, den Are beiterschutz und die Arbeiterversicherung betreffenden Gesetze zu einem einheitlichen Arbeitsrechtsbuche zuſammenzu faffen sowie auf die Durchführung der vollkommenen Gleich. stellung aller Arbeiter und Arbeiterinnen in Jn dustrie, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft und Hausarbeit zu bringen. 4. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Arbeit sofort wieder Ferner wurde der Wunsch auf Einführung von Unterrimis. turien durch die Gewerfichaften ausgesprochen, um die aufzunehmen. Arbeiter für ihre Aufgaben in den Arbeiterausschüssen in ent 5. Die am Vertrage beteiligten Gewerkschaften sind versprechender Weise vorzubereiten. Der Anschluß an den Inter pflichtet, ihre Mitglieder zur Arbeitsaufnahme mit allen denjenigen nationalen Gewerkschaftsbund wurde einstimmig ge Mitteln anzuhalten, die ihnen nach ihren Sagungen den Mit gliedern gegenüber zur Verfügung stehen und haben keine Streifunterstügung zu gewähren.
billigt.
Deutscher Hufarbeiterverband. Auch in diesem Jahre wird ant alle Invalidenmitglieder und an Witwen unserer verstorbenen Invalidenmitglieder, ebenso an alle Arbettslofen und Krante, welche zu Weihnachten mindestens 14 Tage arbeitslos oder frank sind, eine Weihnachtsunterstüßung gezahlt. Die Auszahlung erfolgt ab Donnerstag, den 15. Dezember, in unserem Bureau, Engelufer 24 25 ( Gewerkschaftshaus) 2 Tr., Zimmer 37, in der Beit von 9-1 llhr.
Nach§ 21 des Tarifvertrags ist der Spruch des Hauptausschusses endgültig und bindend für beide Parteien." Die Streifenden werden in einer Vollversammlung in der Bockbrauerei heute nachmittag zu diesem salomonischen Spruch Stellung nehmen. Wir möchten ihrer Entscheidung in feiner Weise Der Vorstand. borgreifen und enthalten uns daher jeder weiteren Bemerkung. Hauptbetriebsratswahl bei den Versorgungsbehörden. Zentralverband der Maschinisten und Heizer. Kollegen, die bor dem 5. Dezember 1921 erwerbslos waren, erhalten als eine Nachdem die im vorigen Jahre stattgefundene Wahl des Hauptmalige Weihnachts unterstüßung 160 W. Unfere inva betriebsrats infolge der Machenschaften des Hauptwahlvorstandes liden Kollegen, die ein Schreiben erhalten haben, bekommen unter bei der Errechnung des Wahlergebnisses vom Vorläufigen Reichs Vorzeigung dieses ebenfalls 160 M. Dieses Geld ist am Sonnabend, wirtschaftsrat für ungültig erklärt worden ist, macht sich eine Neuwahl notwendig. Diese findet am 15. De 3 ember statt. Für den 17. Dezember, von unserer Staffe, Gormannstr. 18, in Empfang zu nehmen. Kollegen, die nach dem 5. Dezember arbeitslos die Wahl ist von den beteiligten freien Gewerkschaften( Zentral- wurden und bedürftig sind, haben bezüglich Weihnachts unterſtüßung verband der Angestellten und Verband der Gemeinde- und Staats- einen Antrag an die Ortsverwaltung zu stellen. Sollte die Orts arbeiter) eine gemeinschaftliche Vorschlagsliste aufgestellt verwaltung in der Lage sein, mehr Gelder auszuzahlen, kommen worden. Der künftige Hauptbetriebsrat hat außerordentlich wichtige dieselben nach Weihnachten zur Auszahlung. Der Beichluß der Arbeiten zu erledigen. So wird im kommenden Jahre entschieden Generalversammlung vom 11. Dezember wird strikte durchgeführt. werden, ob im Versorgungswesen die Angestellten sämtlich Durch Beamte erfekt oder ob wie bisher neben Beamten auch Der Streit bei der Hefefabrit und Kornbranntweinbrennerei Angestellte beschäftigt werden sollen. Es ist daher Pflicht jedes Ar- M. u. W. Müller ist mit Erfolg für die Arbeiterschaft beendet. Die beitnehmers bei den Versorgungsbehörden, dem die Sicherung seiner Aufnahme der Arbeit erfolgte am Sonnabend mittag. Vereinbart Existenz am Herzen liegt, die freigewertschaftliche Vorwurde zwischen der Firma und dem Verband der Brauerei und fchlagsliste I zu wählen. Der Stimmzettel muß die Aufschrift Mühlenarbeiter, daß fämtliche Arbeitnehmer wieder eingestellt tragen: Vorschlagsliste 1, Freie Gewertschaften, werden und Maßregelungen unterbleiben müssen. Frömert, Helmuth.
Neue Lohnregelung für die städtischen Guts- und Forstarbeiter.
Der Gruppenlohnvertrag lief am 1. Dezember ab. Eine Einigung darüber, daß die tariflichen Schlichtungsstellen beim Abschluß eines neuen Vertrages mitwirken sollten, bestand nicht. Deshalb In Anbetracht der Teuerungsverhältnisse batte der Gemeindewurde das Reichsarbeitsministerium als Schlichtungsstelle angerufen. und Staatsarbeiterverband als zuständige Organisation bereits bei Die dort erzielte Einigung ist von den Arbeitnehmervertretern be- der Verhandlung über die Lohnzulage der übrigen städtischen Arfürwortet, von der Belegschaft jedoch als ungenügend abgelehnt beiter den Antrag gestellt, die Neuregelung der Löhne ab 1. Df worden. Der tariflose Zustand besteht mithin fort. tober d. J. auch auszudehnen auf die Güter und Forst. Die Direktion der Hochbahngesellschaft vertritt nun die Aufarbeiter. In einer Verhandlung zwischen einem Ausschuß des faffung, daß mit der Zustimmung der Arbeitnehmervertreter im Magiftrats und Organisationsvertretern fam es nicht zu einer Reich arbeitsministerium das Gruppenabfommen neu abgeschlossen Einigung. Die Differenzen wurden dem Magistrat vorgetragen. Demgegenüber verweist die Arbeiterorganisation Diefer beauftragte den Unterausschuß fofort erneute Verhandlungen darauf, daß es bisher bei allen Lohnbewegungen üblich war, daß aufzunehmen. Inzwischen bemühten sich die Organisationsvernieter die Belegschaft darüber entscheidet, ob sie dem Ergebnis der Ver- in einer Rücksprache beim Oberbürgermeister, den Arbeitern, zum handlungen zustimmt oder es ablehnt Erft durch ihre Zustimmung mindesten noch vor Weihnachten, einen Voriduk auf die Neu werde eine Vereinbarung verbindlich. Zwei Tage vor der Ab- regelung der Löhne zuteil werden zu laffen. Durch Vermittlung stimmung wurde auf allen Bahnhöfen die Aufforderung an das des Oberbürgermeisters fanden dann am 9. d. M. erneute VerPersonal zur Urabstimmung ausgehängt, ohne daß die Direktion ihre handlungen statt, in denen es endlich zu einer Einigung auf folabreichende Meinung geltend gemacht hätte. Die Verhandlungs - gender Grundlage fam: Lanmission der Arbeitnehmer hatte überdies feine Vollmacht, die Bereinbarung vor dem Reichsarbeitsministerium endgültig abzu schließen. Das Gruppenabtommen, auf dessen Abschluß sich die Direktion beruft, war also nicht, wie sie behauptet, abgeschlossen, sondern es ist in der Urabstimmung verworfen worden. Des halb können auch die tariflichen Schlichtungsinstanzen nicht eingreifen. Die Organisation der Arbeitnehmer lehnt es daher ab, den Hauptausschuß tagen zu lassen, zumal die Voraussetzung feines Eingreifens laut Tarifvertrag, daß beide Parteien darüber einig sein müssen, nicht gegeben ist.
Diefer Sachverhalt wird in einem Schreiben des Verbandes an den Arbeitgeberverband der Deutschen Straßen-, Kleinbahnen- und Privateisenbahnen vom gestrigen Tage flargestellt, als Antwort auf die Einladung zu einer Sigung des Hauptausschusses, die den Arbeitnehmern eine Viertelstunde vor der Sigung zugegangen ist. Es heißt darin weiter:
Wäre der Hauptausschuß nur angerufen, um den Streit so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen, so würden wir dem Rufe gern Folge leisten, wenn auch zur Tagung eine spätere Tageszeit erforderlich wäre. Das ist aber von der Direktion der Hochbahn nicht beabsichtigt; fie verlangt vielmehr die Anerkennung ihrer Rechts
Hermann
Der freie Arbeiter( Arbeiter ohne Deputat) foll zu feinem bisherigen Lobn( 4,41) eine Stundenlohnzulage von 1,30 erhalten. der Deputant eine solche von 90 Bi.( bisher 2,11). der Riefel. wärter( Arbeiter mit Teildeputat 1.20( bisher 3,73), Burschen 74 Bf.( bisher je nach Alter 1,16 bis 3,10), rauen 53 Bf.( bisher 1,88), Die Sätze Jugendliche weibliche 50 Bf.( bisber 1,05 bis 1,91). gelten ab 1. Oftober bis einschließlich Dezember d. J. und kommen nur in Anwendung für diejenigen Arbeiter, welche am 7. November tatsächlich beschäftigt waren. Die bisherige Kinderzulage von 6 M. pro Woche und Kind wird erhöht auf 50 M. monatlich. Daneben erhalten die Forst- und Gutsarbeiter gleichfalls wie die übrigen städtischen Arbeiter, eine einmalige Lohnbeibilfe von 300 M. Nicht Bollbeschäftigte erhalten die Lohnbeihilfe anteilig. Die Tariffommission und der Magistrat haben diese Säge
angenommen.
Kongreß der Luxemburgischen Gewerkschaften. In dem kleinen Industrieort Esch- Alz fand Ende Oktober der vieite Jabrestongreß der Freien Gewertschaften uremburg& ftatt. Es waren 26 Telegierte anwesend, die zus
Deutscher Transportarbeiterverband. Handelshilfsarbeiter und arbeite rinnen aus allen Betrieben der Hut, Mugen- und Pelzwarenbranche: Heute abend 6 Uhr bei Witte, Poftstr. 29, Gruppenversammlung.
Deutscher Portierverband. Heute 26 Uhr im Englischen Sof, Alexander Straße 27c, Funktionärversammlung. Stellungnahme zur Verschärfung unseres Lohntampfes. Mitgliedsbuch und Funktionärausweis mitbringen. Donnerstag Gewerkschaftsunterkommission des 13. Berwaltungsbezirks. 5 Uhr im Lofal von Streiter, Mariendorf , Chauffeeftr. 27, Sigung der Ausschußmitglieder der Allgemeinen Ortskrankenkasse Mariendorf. Die Betriebs räte fowie die Mitglieder der Kommission müssen vertreten sein. Sattler, Tapezierer- und Portefeuillerverband. Allgemeine Tapeziererver. fammlung Donnerstag abend 7 Uhr in den Prachtfälen„ Alt- Berlin", Blumen ftraße 10. Bericht der Lohnkommission.
Vorträge. Vereine und Versammlungen. Arbeiter- Radfahrer- Bund Solidarität. 4. Abt.: Das Gigungslokal be findet sich jest küftriner Plag 6, Lokal,.Bürgerhof". Gigung jeden 1. und 3. Freitag im Monat. Das Lokal der 10. Abt . ist jekt Samariterſtr. 38 bei Schulze. Sigung ieben 1. und 3. Mittwoch im Monat. Das Lokal der 11. Abt. ift jest Müllerstr. 126. Sizung jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat. Berantw. für den rebatt. Teil: Dr. Werner Beifer, Charlottenburg ; für Anzeigen: Th. Glode, Berlin . Berlag Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckerei u. Berlagsanstalt Vaul Singer u. Co., Berlin , Lindenstr. 3. Hierzu 1 Bellage.
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