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fichen Frage nicht beitreten tonne. Die Frage der Zuständig- 1. Sofortige Bekanntgabe der vollständigen Ausführungsbestim

Gewerkschaftsbewegung teit oder Nichtzuständigkeit Genfs müsse vor ein Schiedsgericht ge- mungen zu den Berdrängungs- und Entschädigungs­

Gewerkschaftskonferenz für den Wiederaufbau. Uebereinstimmung französischer und deutscher   Gewerkschaften. k. Frankfurt   a. M., 22. Dezember.

Eine von den deutschen   und französischen   Gewerkschaften, den deutschen   und französischen   Techniferorganisationen und dem At­tionskomitee für die zerstörten Gebiete Nordfrankreichs einberufene Konferenz tagte vom 20. bis 22. Dezember in Frankfurt   a. M. Die Konferenz hatte die Aufgabe, die Frage der

Heranziehung deutscher   Arbeiter zum Wiederaufbau

deraufbaues eines bestimmten Bezirks zu prüfen.

Die Konferenz bildete die Fortsetzung der Bemühungen, die von den franzöfifchen und deutschen   Arbeiterorganisationen seit Jahr und Tag gemacht werden, um durch Heranziehung deutscher  

Arbeiter den

Wiederaufbau der zerstörten Gebiete Frankreichs  

zu beschleunigen. An der Konferenz nahmen 10 Bertreter von Frankreich   und 7 von Deutschland   teil. Von den Franzosen waren u. a. anwesend die Generalsekretäre des französischen allgemeinen Gewerkschaftsbundes Jouhaug und Laurent, Agache und Dufau für die französischen   Technikerorganisationen, Bürgermeister Charlon aus den zerstörten Gebieten und Grumbach als Mit glied des Aktionskomitees. Von deutscher   Seite waren vertreten u. a. Silberschmidt und Sassenbach für den ADGB., Kaufmann für die Afa, Dr. Wagner von der Butab, Paep low für den Deutschen   Bauarbeiterverband und Schönfelder . für den Zimmererverband.

Die Verhandlungen wurden von Silberschmidt geleitet, ber in seiner Eröffnungsrede auf die hohe menschliche, wirtschaft. fiche, politische und fulturelle Bedeutung des Wiederaufbaues und der gemeinsamen

bracht werden. Die Regierung werde auf ihrer Haltung gegenüber gesehen und ihre Gestaltung nach der Richtung, daß sie die Unzu­dem Internationalen Bureau bestehen, das unflug länglichkeit der Gesetze erträglich machen.

gehandelt habe, indem es die Frage auf die Tagesordnung setzte. 2. Sofortige Vorlage des Entwurfs des Liquidations  . Die Kammer lehnte darauf mit 498 gegen 23 Stimmen eine schäden gesezes und schnellste Ueberantwortung desselben an Tagesordnung Compère- Morel auf Anerkennung der Zuständigkeit den Reichstag  . Benfs ab. 3. Rascheste Abwicklung der Vorentschädigung durch Bereinfachung des Verfahrens.

Aus der Betriebsräte- Praxis.

und die ent

Der Vertreter des Magistrats erklärt bei Eintritt in die Ber. handlung, daß die Kündigungen gegen die Arbeiter I.... und B.... zurückgenommen werden.

Aus dem festgestellten Tatbestand entnehmen wir: Der Betriebsrat ist der Ansicht, daß das Bauamt zur Weiter­beschäftigung sehr wohl in der Lage sei, sowohl durch Arbeits­stredung, als auch durch Inangriffnahme weiterer Arbeiten, die in türzester Zeit bevorständen und bei denen wieder Neueinstellungen erfolgen müßten.

4. Umgehende Infraftjehung des Endverfahrens für alle Schadensarten. 5. Auszahlung der zuerkannten Schadensbeträge in bar und in flüssig zu machenden Zahlungsmitteln.

6. Berwahrung gegen eine ungünstigere steuerliche Behandlung, als sie den anfäffig gebliebenen Inlandsdeutschen auferlegt wird.

884 3iffer 4 BRG. und§ 12 in Berbindung mit§ 23 2bjah 2 und§ 25 Abjat 2 der Verordnung vom 12. Februar 1920: Auch städtische Betriebe find zur Arbeitsstredung verpflichtet. Der Schlich zu besprechen und dabei den ins einzelne gehenden Blari des Wie- tungsausschuß Guben   hat in einer Streitfache gegen den Magistrat der Stadt Guben   folgenden Echiedsspruch gefällt: " Der entlassene Zimmermann Albert H. find wieder einzustellen. Die Kosten der Arbeitsnachweise. lassenen Arbeiter C... und P Auf Grund des Betriebsrätegejeges wird entschieden: Gemäß Aus dem Reichsarbeitsministerium wird uns geschrieben: Das § 87 wird dem Magistrat wahlweise überlassen, entweder die fünf Reichsarbeitsministerium hat fürzlich Gelegenheit genommen, irrige Entlassenen wieder einzustellen oder, falls er die Weiterbeschäftigung ablehnt, sie in der Weise abzufinden, daß sie für jedes Jahr ihrer Auffassungen, die über die Kosten der Arbeitsnachweise in der Beschäftigung beim Beklagten eine Entschädigung bis zu 1 des Deffentlichkeit bestanden, zu berichtigen. Gegenüber Beröffentlichun letzten Jahresarbeitsverdienstes, jedoch im ganzen nicht über gen, die neuerdings in der Tagespresse erschienen sind, muß daran festgehalten werden, daß die Kosten sämtlicher Landes. hinaus erhalten. arbeitsämter nach den Voranschlägen für das Jahr 1921 nicht mehr als 16 Millionen Mart betragen. Wenn in einzelnen Auf­stellungen ein anderes Ergebnis errechnet worden ist, so beruht das darauf, daß hier Arbeitsnachweise als Landesarbeitsämter eingestellt worden sind, die feine Landesämter sind. Weder der Zentral­arbeitsnachweis in Dresden   noch das Arbeitsnachweisamt Groß­Berlin sind Landesarbeitsämter. Ergänzend kann noch bemerit werden, daß nach einer neueren Zusammenstellung die Aufwendun gen der Arbeitsnachweise in den 467 größeren und großen Städten des Reichs im laufenden Etatsjahr insgesamt 33 Millionen Aus der Begründung ist von allgemeinem Interesse: Mart veranschlagt sind. Die 1332 fleinen Arbeitsnachweise, die " Im Hinblick auf die große wirtschaftliche und soziale Bedeu- es neben den 467 großen Arbeitsnachweifen gibt, werden zusammen tung der im§ 12 a. a. D. enthaltenen Vorschrift muß von jedem äußerstenfalls denselben Betrag verlangen. Nimmt man nun an, Arbeitgeber eine besonders sorgfältige und ernsthafte Prüfung jener daß die Roften im laufenden Jahr sich infolge der Geldentwertung Frage unbedingt gefordert werden. Nach dem aus den beiderseitigen noch erhöhten, so tommt man im äußersten Falle zu einem Aufwand Ausführungen der Parteien festgestellten Sachverhalt fonnte sich der von 100 Millionen Mark für die örtlichen Arbeitsnachweise Schlichtungsausschuß nicht von der Unmöglichkeit der Arbeits- und, wenn man einen entsprechenden Zuschlag zu den Kosten der stredung überzeugen. Daß bei der Durchführung der Arbeits- Landesämter und des Reichsamts für Arbeitsvermittlung berechnet, streckung sich Schwierigkeiten ergeben wird vom Echlichtungsaus zu einem Gesamtaufwand von 150 millionen Mart fchuß feineswegs verkannt. Derartige Schwierigkeiten muß jeder für die Arbeitsnachweise aller Instanzen. Arbeitgeber mit in Kauf nehmen und sie zu überwinden versuchen. Deshalb hätte immerhin erst ein Versuch gemacht werden müssen, fich durch Bornahme der Arbeitsstreckung von ihrer Durchführbar. teit oder Undurchführbarkeit zu überzeugen, bevor die Kündigung gegen die bezeichneten Arbeiter ausgesprochen wurde, wobei es Sache der praktischen Ausführung wäre, ob diese Arbeitsstreckung durch Verkürzung der Arbeitszeit der einzelnen oder durch Ein­führung mehrerer Arbeitsschichten oder in sonstiger Weise vorzu nehmen und am besten durchführbar fei. Bergegenwärtigt man sich, daß auf dem Bauhof zurzeit noch 36 Arbeiter tätig sind, so fann nach der Ansicht des Schlichtungsausschusses ohne weiteres ange nommen werden, daß auch bei nur geringfügiger Arbeitsstreckung eine Weiterbeschäftigung der drei gekündigten Arbeiter möglich ist. Die vorgenommenen Entlassungen stehen daher im Widerspruch mit ergänzt wird. Der Befreiungsantrag felbst ist bis zum 31. Januar der Bestimmung des§ 12 der erwähnten Verordnung und sind des- 1922 nur bei der Ausgabeitelle der Angestelltenversicherung auf dem dort kostenfrei zur Verfügung stehenden Vordruck zu stellen. halb ungerechtfertigt. Die Kündigungen stellen sich als eine un­billige, nicht durch das Berhalten der Arbeitnehmer oder durch die Berhältnisse des Betriebes bedingte Härte dar, wobei zu berüd. fichtigen ist, daß es fich in allen drei Fällen um verheiratete Leute

Zusammenarbeit zwischen Frankreich   und Deutschland  hinwies. Jouhaug unterstrich in seiner Erwiderung auf Silber­Schmidts Ausführungen, daß es sich in der Tat um die Berwirt­lichung einer Aufgabe handele, die in erster Linie den Interessen der geschädigten Orte gelte, deren Erfüllung aber eine Bedeutung habe für die Beziehungen der Völker Europas   untereinander, die weit über das engere Problem selbst hinausgehe. Diese Ausführun­gen von Silberschmidt und Jouhaur beherrschten den Geist, von der diese deutsch  - französische Konferenz beseelt war.

Die franzöfifche Delegation

gab einstimmig eine Erklärung ab, daß sie sich in ihren Bemühun gen, durch die Heranziehung deutscher Arbeitsträfte den Wiederauf. bau rascher zu verwirklichen, durch feine Hindernisse, durch teine noch so gewaltige Koalition fapitalistischer Bripatintereffen, die sich diesem Plan entgegenstellen und fürzlich im Bezirk von Chaulnes einen Scheinfieg errungen haben, hemmen lasse. Die Konferenz sprach sich darauf einmütig für die Fortführung der Vorarbeiten

men erzielt.

aus und trat in eine eingehende Diskussion der finanziellen und technischen Fragen, die durch das Problem aufgeworfen werden, ein. Dabei wurde in allen wesentlichen Grundfragen, wie zum Beispiel der Form der Organisation, der Bauhütte, die die Arbeit mit Hilfe deutscher Arbeitskräfte durchführen soll, volles Einverneh Die Konferenz fette zum Schluß der Berhandlungen eine Unter. fommission ein, der außer den Bertretern des französischen   Gewerf. schaftsbundes, der französischen   Technifer und des Aktionskomitees für die zerstörten Gebiete die Genoffen Silberschmidt und Dr. Bag ner angehören. Zum Schluß der Konferenz sprach Silberschmidt unter Zustimmung aller Delegierten nochmals die feste Zuversicht aus, daß die Arbeiten der Konferenz und der Unterfommission schließlich zum Gelingen des großen Werkes beitragen würden, das in der Beseitigung der durch den Krieg hervorgerufenen Zerstörung besteht, und daß durch diesen Wiederaufbau

erfolge.

die Wiederannäherung der beiden Völke:

In der bayerischen Tegfilindustrie murbe in allen größeren Be­trieben, welche noch ftillagen, bie Arbeit nahezu restlos wieder aufgenommen.

Die Gewerkschaftsbewegung in Frankreich  .

In Paris   hat sich ein Rongreß von 1474 Gewertschaftsvertretern versammelt, die im Gegensatz zur Leitung des Allgemeinen Gemert­schaftsbundes der fommunistischen Internationale an­gehören.

Die Arbeitszeit in der franzöfifchen Landwirtschaft wurde in der Rammer erörtert. Der Landwirtschaftsminister vertrat die Auf­faffung, daß Frankreich   den Genfer Beschlüffen in der landwirtschaft.

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Wir machen insbesondere darauf aufmerksam, daß die Fassung des Schiedsspruches uns durchaus einwandfrei erscheint, was, da es sich hier um eine Verbindung des BRG. mit der Berordnung vom 12. Februar 1920 handelt, von besonderer Wichtigkeit ist und in solchen Fällen nach§ 25 der Verordnung vom 12. Februar 1920 die Verbindlicherklärung eines derartigen Schiedsspruches die Wahl der Enischädigung durch den Unternehmer ausschließt, sondern den selben unter allen Umständen zur Weiterbeschäftigung verpflichtet.

Deutscher   Transportarbeiter Verband. Bezirk Groß- Berlin, Geftion IL Gruppe Alt- Papier. Dienstag abend 7 Uhr im Englischen   Sof", Alexander­fraße 27c, allgemeine Bersammlung. Tagesordnung: Stellen wir Lohnforderungen?

Soziales.

Forderungen der vertriebenen Deutschen  .

neue

Die im Hülfsbund der Elsaß- Lothringer im Reich E. B., Deutschen ftbund E. V., Bund der Auslandsdeutschen und dem Reichsverband der Kolonialdeutschen und Kolonialinteressenten E. B. zusammen. geschlossenen vertriebenen Elsaß  - Lohtringer, Oftmärter, Auslands. deutschen   und Kolonialdeutschen haben, wie den P. P. N. mitgeteilt wird, in einer gemeinsamen Rundgebung zur Linderung der großen Not folgende Forderungen aufgestellt:

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PREIS­VERTEILUNG

Die ungeheure Anzahl der bel uns eingegangenen Lösun­gen des Prelsrätsels macht es dem mit der Preisverteilung beauftragten Notar unmöglich, die Preisvertellung bis Weih­nachten durchzuführen, Wir sind daher gezwungen, den Termin der Preisvertellung auf Neujahr zu verlegen und bitten die verehrten Einsender, sich bis dahin zu gedulden.

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Befreiung von der Bersicherungspflicht.

Der Reichstag   hat am 19. Rovember 1921 einen Gefeßantrag angenommen, dem der Reichsrat zugestimmt hat, wonach den durch die Ausdehnung der Angestelltenversicherungs. pflicht bis zu einem Jahresarbeitsverdienst von 30 000 m. der freiung von der eigenen Beitragsleistung dann gewährt wird, Versicherungspflicht Unterworfenen die Möglichkeit einer Be­tvenn bis zum 10. Jun 1921 eine Privatversicherung mit ausreichender. Prämienböbe beantragt ist, baw. eine bis zum 10. Juni 1921 beantragte Privatversicherung durch einen bis zum 31. Dezember 1921 zu stellenden Nachversicherungsantrag entsprechend

Früher an die Reichsversicherungsanstalt eingesandte Anträre find bei der Ausgabeſtelle zu wiederholen. Unmittelbar an die Reichs verficherungsanstalt gerichtete Anträge müssen an den Einsender zurückgegeben werden.

Wetter bis Sonntag mittag. Etwas fühler, zeitweise beiter, aber sehr unbeständig, im Norden öfter wiederholte und vielfach starte, im Süden nur vereinzelte meiit geringe Niederschläge.

Berantw. Für den redakt. Teil: Franz Klühs  . Berlin- Lichterfelde  ; für An acigen: Th. Glode, Berlin  . Berlag Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin  . Drud: Borwärts- Buchdruckerei u. Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co., Berlin  , Lindenstr. 3.

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