Theater, Lichtspiele usw.
Opernhaus
Volksbühne
Außer Abonnement 1½, z. 1. Male: Der fah
Aïda
51 Uhr
Schauspielhaus
rend. Schüler bannt den Teufel gestiefelte Kater
-
Der
Leonce u. Lena./Der Lessing- Theat.
Diener zweierHerren
7 Uhr
7 Uhr: Wenn wir Toten erwachen
7 Uhr: Die rote Robe
Kammerspiele
8: Der Hühnerhof So. 8: Der Hühnerhof
Gr.Schauspielh.
( Karlstraße)
Geschlossen
Sonnab. z. 1. Male 61: Orpheus in d. Unterwelt
Theater 1. d.
Moskauer Künstler- Th. 7: Brüder Karamasow
Komödienhaus 7.30 Die Fahrt Uhr: ins Blaue Gläßner, Richard, Engl , Pröcki, Stieda Dernburg Mittwoch zum 1. Male:
Karussell
Maria Orska , J. Rie. mann, G. Alexander
Berliner Theat.
Täglich 7,30 Unr
rote Robe Montag 7 Wenn wir Toten erwachen
Komische
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Dir. Jam. Klein
Die große Revue
Apollo Theater
Dir.: Jam.Klein Friedrich
straße 218
Premiere am 1. Januar 1922 abends 7%, Uhr
Die große Varieté- Ausstattungs- Schau:
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die Welt!!
Die Abenteuer einer Amerikanerin in 11 Bildern.
1. Das Hochzeitsfest. 2. Im Schlafgemach. 3. Auf Schiff. 4. In Hongkong . 5. Im Freudenhaus 6 Beim Konsul. 7. In Kairo . 8. In der Wüste. 9. Im Hafen. 10. Die Rückkehr. 11. Schlußbild. In den Hauptrollen:
Mariin Kettner, Fritz Steidl, Alfred Walters, Kurt Nießwandt, Else Reval , Marion Illing, Dr. Prasch, Friede! Cindt, Maria Voigtsberger usw. Auftreten der chinesischen Chung- Hai- Truppe. Wilde Dressuren Madame Nadscha usw. 4 große Balletts! Effekte! Sensationen!
Der Herr der Welt Berliner
Keine Bühne der
Welt bietet sol
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Uk. Das Detektivmädel
Uhr
Deutsches Opernhaus
7 Uhr: Dle Bohème
Friedr.- Wilhelmst. Th.
7% Uhr: Frauenräuher
Intimes Theater
8 U: Die Spelunke
Lauf doch nicht immer nackt herum
Klein. Schauspielhaus
7 Uhr. Reigen
Lustspielhaus
8 Uhr: Hahnenkampf
Sittl. Forderung Metropol- Theater
7.30
30 D. Straßensängerin
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statt. u.Nam.he
rühmt. Darstell Max Landa Bruno Kastner Sascha Gura
Wilh. Hartstein Franz Groß P.Westermeyer
L. Werkmeister
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Vorverkauf ununterbrochen
Neues Operetten- Th. Theater d. Ostens
8 Uhr: Königin d. Nacht
( Rose- Theater)
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8 Uhr: Einmal kommt Biederleute
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Stg. 3: Schneewittchen
Vorher:
Neues Theater am Zoo D. Mädchen v. Elizondo
7 Uhr: Annette
Neues Volkstheater Deutsches Künstler- Th
7 Uhr: Die Wildente
Allabend ich 71:
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Schloßpark- Th Steglitz
Sbd.( Silv.) Beginn/ Uhr
KI. Haus Alles um Geld Casino- Theater
7 Uhr:
G. Haus 3% Uhr:
Lothring. Str.37 Tägl.73
Der gest. Kater D. erfolgreiche Schlager
The
Uhr.
Thalia- Theater
Scham Dich, Lotte Der Weg z. Glück
Theat am Nollendorfpl. Volksstück i 4Aufzügen
Volkstümliche Preise
7814 Die Ehe im Kreise Stg. 3: Mart. Abenteuer
U.:
Theater des Westens
The Braut d. Lucullus FOLIES CAPRICE
Uhr
Th.i.d.Kommandant. Str
( Jüd. Künstler- Th.)
7: Jankel der Schmied
T
Wallner- Theater
Linienstr. 132
am Oranienburger Tor Täglich 8 Uhr: Pension Liebeslaube
Chr Die Spitzenkönigin Lillys Seitensprünge
Walhalla- Theater
J.Jung muß man sein
Residenz- Theat
Täglich 7 Uhr:
Das weite Land
Irene Triesch, Arnold
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Heinrich
Ratskeller
Falkenberg
Weinabteilung Bierabteilung
Große
SilvesterFeier
Eintritt gegen Karten zu 10 und 20 Mark welche in Zahlung genommen werden
Am Neujahrstage
Festdiner
das Gedeck 35 Mark
Tafelmusik
Apollo
8
Uhr Uhr Dir. Jam. Klein
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Die letzten Tage
Passater assage Frau
Unter b.Binden 22/28
Dir.: M. Soliman
2 Uraufführungen 2
Korfi, Schroth, Hardt, Die Geheimnisse
Pospischil
Kleines Theater
Täglich 1 Uhr:
Jaqueline
Car Toelle, Falkenstein. Albers, Werkmeist., Bern
Trianon- Theat.
Täglich 7%, Uhr:
Kümmere dich um Amelie
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Russ.- Deutsch. Theater
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Goltzstraße 9 Nollendorf 1613 Anfang 8% Uhr Borstellung allabendilek!!
III. Teil Moabit. infer Gitterfenstern. Regie: Mag Mad.
Lachpillen
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A.
Verordnung
über das Inkrafttreten des Gefehes über die Einkommensteuer vom Arbeitslohn vom 11. Juli 1921( Reichs- Gesetzbl. S. 845).
Auf Grund bes Artikels IV Sag 2 des Gefezes über die Einkommensteuer vom Arbeitslohn vom 11. Juli 1921( Reichs- Gefehbl. G. 815) wird hiermit bestimmt:
Die Borfchriften des Gefeges über die Einkommensteuer vom Arbeitslohn vom 11. Juli 1921 treten mit dem 1. Januar 1928 in Kraft, jewelt sie nicht schon gemäß Artikel IV Gag 1 biefes Gefeßes in Rraft getreten find.
Der Reichsminifter der Finanzen
gez. Dr. Hermes. B.
1. Das Gefek zur Menberung des Einkommensteuergefehes vom 20. Dezember 1921 beeinflußt die gemäß Berordnung vom 25. November 1921( Reichs- Gefegbl. S. 1487) mit dem 1. Januar 1922 in Rraft tretenden Bestimmungen bes Gefeges über die Einkommensteuer som Arbeitslohn vom 11. Juli 1921( Reichs- Gefezbl. S. 845) in folgenden wesentlichen, die Bornahme des Steuerabzuges vom 1. Januar 1922 ab berührenden Buntten:
Der Abfag 2 des 46 hat folgende Faffung erhalten: Der Betrag von 10 v. des Arbeitslohns ermäßigt fich
1. flir den Steuerpflichtigen und für felne gu feiner Haushaltung zählenbe Ehefrau a) im Falle bet zahlung des Arbeitslohns für volle Ralender monate um je 20 monatlich.
b) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für sole Ralenberwochen um je 4,80 Wt. wöchentlich,
im Falle der Bahlung des Arbeitslohns für volle Arbeitstage um je 0,30. täglich. im Falle der Zahlung bes Arbeitslohns für fürzere Beiträume um je 0,20 m. file je 2 angefangene oder volle Arbeitsstunden:
2. für jedes zur Saushaltung des Steuerpflichtigen zählenbe minderjährige Kind im Sinne des 17 Abs. 2
a) im Falle ber Zahlung bes Arbeitslohns für solle Kalendermonate am 30%. monatlich,
b) im Falle der Zahlung bes Arbeitslohns für selle Kalenderwochen um 7,20 R. wöchentlich,
c) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns fir solle Arbeitstage um 1,20 W. täglid, d) im Falle ber Bahlung des Arbeitslohns für fülegere Zeiträume um 0,30 M. file je 2 angefangene oder solle Arbeitsstunden.
Rinder im Alter von mehr als 17 Jahren, die Arbeitseinkommen bestehen, werden nicht gerechnet.
3. Rur Abgeltung ber nach§ 13 bf. 1 Nr. 1 bis 7 anfäffigen Abzüge.
a) im Falle der 8ahlung bes Arbeitslohns für volle Kalendermonate um 45. monatlich,
b) im Falle der Bahlung des Arbeitslohns für solle Ralenderwochen um 10,80 m. wöchentlich.
c) im Falle ber 8ahlung des Arbeitslohns für solle Arbeitstage um 1,80 W. täglich, d) im Falle der Zahlung bes Arbeitslohne für kürzere Zeiträume um 0,45 M. für je 2 angefangene oder volle Arbeitsstunden.
Auf Antrag ist eine Erhöhung biefer Beträge zuzulassen, wenn der Steuer pflichtige nachweift, baß die ihm zustehenden Abalige im Sinne des§ 13 Abs. 1 Str. 1 bis 7 ben Betrag von 5400. um mindestens 450 M.#bersteigen. Ueber ben Antrag entscheidet das Finanzamt."
1. Geweit Steuerbücher bereits ausgehändigt find, haben die Arbeitgeber an Stelle der auf dem Steuerbuch vermerkten Jahresermäßigung den Steuerabzug nach Maßgabe der nach ben neuen Berschritten sich ergebenden Jahresgesamtermäßigung vorzunehmen. Die Neuregelung unter I läßt fich auf folgenbe Formel bringen: Die anf dem Steuerbuch vermerkte Jahresgefamtermäßigung ist an verdoppeln, und danach sind weitere 180. zuzufegen.
Hinsichtlich der Richtberniefichtigung minderjähriger,#ber 17 Jahre alter Kinder mit eigenem Arbeitseinkommen bei ber Bornahme bes Steuerabzugs von dem Arbeitslohne des Haushaltungsvorstandes verbleibt es bei ben bisherigen Borschriften
Hinsichtlich der Erhöhung der Ermäßigung für mittellofe Angehörige, beren Derid Achtigung vom Finanzamt zugelaffen ift, gilt das gleiche wie für die Erhöhung der Er mäßigung für minderjährige Rinder; die auf dem Steuerbuch vermerkte Jahresgesamtermäßigung für mittellofe Angehörige von 180 wt. jährlich erhöht sich auf 300 fährlich. Der nach Bernahme der Grmäßigungen einzubehaltende Betrag fft im Falle der Zahlung bes Arbeitslohns für volle Ralenbermonate oberwochen auf volle Mart nach unten, im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für solle Nebeitstage auf volle 50 f. nach unten, im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für türzere Zeiträume auf solle 10. nach unten abzurunden.
C.
Für den Bezirk bes Bandesfinanzamts Groß- Berlin tritt mit Birkung vom 1. Januar 1923 ferner eine Erhöhung der bisherigen burch Bekanntmachung vom 15. April 1921-1/ III 1039/ 21- feftgelegten Säge für Ratural- und Sachbezüge, soweit fte freie Station, frete Wohnung und freie Betestigung bert unter B unb E treffen, um 50 Bros. ein.
-
be
Für die Deputatempfänger auf dem platten Lanbe werben folgende Güye feftgeftent:
A. Werf der freien Stafien( einschl. freier Wohnung);
bet Mägben, Anechten usw. täglich 8,30 M., monatlich 250 t., jährlich 3600
bei Beamten( Inspektoren usw.) täglich 12 M., monatlich 360 SR., jährlich 4320 W.
Die tägliche frete Station wird im Einzelnen wie folgt berechnet:
1. freie Bohnung.
2. Frühkaffee
3. Frühſtüld
4. Mittageffen
5. Belper
6. Abenbbrot
a
0,50 SR.
1,00
1,00 0. 1,20
13
1,00
"
1,40
w
3,00
4,80
25
1,00
"
1,20
"
1,80
2.40
12,00 90.
aufammen wie oben: 8,80
B. Freie Wohnung:
1. The Berheiratete taglia 6,70 t, monatlich 21,00 t. und jährlich 250 90
2. Für Unverheiratete täglich 0,40 D., monatlich 12,00 M. und fährlich 144 M. C. Freie Feuerung:
2. Für Unverheiratete jährlich 200 20. 1. Für Berheiratete jährlich 650 DR. D. Sreles Rartoffelland: ( geblingt und gepflügt) bei mittlerem Boden der Morgen fährlich 600 Wt. Freies Futter für 1 Ruh jährlich 1000. Freie Sommerwelde für 1 Rnb fährli 400 Frete Beibe Hir 8tege n. Schaf jährlich je 60. Freies Lein.( Flachs) land bie Quabratrute ( 14,80 qm)= 12
Getreibe, Zentner 100 Kartoffeln, Cobsen,
"
40 150
Belmilch, Blier Regermilch
2.502. 50 7. 25,
" 1
"
Landesfinanzamt Groß- Berlin