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Gewerkschaftsbewegung

Einheitsfront in Italien  .

Moffe als Gutsbefizer.

zum Einspruch bes gefündigten Arbeitnehmers zu entscheiden Auf dem ber Rudolf Masseschen Gutsverwaltung gehörigen Gut hat, ist jedoch nicht vorgeschrieben. Es wird selbstverständlich Auf­Schentendorf bei Königswusterhausen   herrscht eine fonderbare gabe des Arbeiter bzw. Angestelltenrates fein, im vor einigen Wochen ohne Angabe von Gründen entfaffen. Auf fo hat er den Versuch einer Berständigung mit dem Rechtsauffassung. Ein dort beschäftigter Wirtschaftsinspektor wurde Interesse des gekündigten Arbeitnehmers sich schnellstens zu entscheiden. Erkennt er den Anspruch als berechtigt an, Rom  , 22 Februar.( Intel  .) Auf Anregung der Eisenbahner Einspruch beim Schlichtungsausschuß wurde die Firma Mosse   ver- hat er den Versuch einer Verständigung mit dem gewerkschaft, die sich in einer vorhergehenden Besprechung der Unter- urteilt, eine Entschädigung in Höhe des Gehalts für Arbeitgeber zu unternehmen. Dieser Verständigungsversuch der tügung der politischen Arbeiterparteien versichert hatte, tagte vom Jahr zu zahlen. Die Gutsverwaltung denkt aber nicht daran, Gruppenvertretung( Arbeiter- oder Angestelltenrat) mit dem Arbeit 19. bis 21. Februar in Rom   eine Konferenz der auf dem Boden die Entschädigung zu zahlen; vielmehr läßt sie durch ihre Rechtsgeber ist an eine ein möhtge Frist gebunden, sie rechnet von des Klassentampfes stehenden gewerkschaftlichen Organisationen. anwälte vor dem Amtsgericht, dem die Angelegenheit übergeben ist, bem Tage ab, der auf den zur ersten Verständigungsverhandlung Anwesend waren Bertreter des italienischen Gewerkschaftsbundes, allerlei Winkelzüge machen, die darauf hinauslaufen, die Angelegen mit dem Arbeitgeber angesetzten Tag folgt. ber Unione Syndikale Italiana und des italienischen Arbeitsverban- heit zu verschleppen bzw. den brotlos gemachten Wirtschaftsinspektor folgende Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches  . Der§ 187 Für die Art der Fristberechnungen nach§ 84 und 86 gelten des sowie der Eisenbahnergewerkschaft und der Gewerkschaft der um seine ihm zuerfannten Rechte zu bringen. Hafenarbeiter. Der Zweck der Besprechung war die Schaffung Ferner wurde vor dem Schlichtungsausschuß festgestellt, daß Absah 1 lautet einer Alliance Ber Arbeiter als gemeinsames die Mossesche Gutsverwaltung nicht einmal den tarifmäßi- Lauf des Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird für die Be Abwehrmittel gegen alle Angriffe auf die poligen Lohn zahlt, sondern einen weit niedrigeren. Um Gelder tischen und gewerkschaftlichen Freiheiten". In einer zu sparen, ist auch faft niemand von den dort Beschäftigten in Resolution, ber die Konferenz zustimmte, wird erklärt, daß im ber Krantentasse angemeldet gewesen. Dieses fleine Bei­gegenwärtigen Augenblick die Einigkeit aller Kräfte der Arbeter. fpiel zeigt, wie das foziale Empfinden dieser Firma der Arbeit Hasse besonders notwendig sei, um den vereinigten Kräften der nehmerschaft gegenüber in Wirklichkeit aussieht. Traurig ist es nur, Reattion entgegenzutreten und die Wiederherstellung der öffentlichen daß immer noch ein Teil der Angestellten und Arbeiter auf die zu Freiheiten und die Erhaltung der erworbenen ökonomischen und nichts verpflichtenden Dollsfreundlichen" Redewendungen der Mosse­politischen Rechte zu erfämpfen. Zur Erreichung dieses Bieles er Blätter hereinfällt. achte die Konferenz die Bildung eines Landestomitees notwendig, dem alle Organisationen angehören sollen. Kein gemert­schaftliches Mittel, inbegriffen der Generalstreit, dürfe außer acht gelassen werden.

Das von der Konferenz gewählte Landeskomitee besteht aus 5 Bertretern des italienischen Gewerkschaftsbundes und je 2 Ber­tretern der übrigen Organisationen.

Für treue Dienste.

Der große Ausschuß der Vereinigung der deutschen   Arbeit geberverbände hat am 22. Februar in Berlin   getagt. In dieser Sigung wurde folgende Entschließung angenommen:

Der große Ausschuß der Bereinigung der deutschen   Arbeits geberverbände hat von dem Bestreben verschiedener Gewerkschafts gruppen Kenntnis erhalten, die Vorteile der tariflichen Bestimmun gen nur denjenigen Arbeitnehmern zufommen zu lassen, die in einem der drei hauptsächlichsten Gemertschafts. Derbände organisiert sind. Der Ausschuß tritt diesem Bestreben mit aller Entschiedenheit entgegen. Er lehnt es ab, fich beim Abschluß von Tarifverträgen von anderen als wirtschaftlichen Gesichtspunkten leiten zu lassen und das Mittel der tariflichen Ber einbarung zu einem Mittel des Organisationszwang es ausarten zu lassen. Er ist des ferneren der Meinung, daß eine folche Forderung der verfassungsmäßig gewährleisteten Roalitions freiheit widerspricht und ein aus folchem Anlaß und zu solchem Ziele angefangener Streit der Gewerkschaften ein unverantwort liches Berge hen an der deutschen Volkswirtschaft sein würde. Die Gelben haben die ihnen zugedachte Belohnung vollauf ver­dient. Wir können gar nicht einsehen, warum ,, Arbeiter", die ihren für beffere Löhne tämpfenden Kameraden in den Rücken fallen, vom Unternehmer nicht dieselben Bergünstigungen erhalten sollen, die die anderen ertämpft haben. Die Frage ist nur, ob die freien Gewerkschaften gewillt sind, für die Söldlinge des Rapitals zu arbeiten.

Berichtigung.

Der Landgerichtspräsident zu Landsberg   a. d. 2. erfucht uns auf W. Grund des§ 11 des Preßgefezes um Aufnahme folgender Be­richtigung: Die unter der Ueberschrift einstweilige Verfügung gegen Streifpoften" in Nr. 76 vom 14. Februar 1922 enthaltene Mit, teilung über eine durch den Amtsgerichtsrat Kraufe in Lippebne angeblich im Lippehner Anzeiger veröffentlichte einstweilige Ver­fügung entspricht in folgenden Buntten nicht den Tatsachen: 1. Die einstweilige Verfügung ist weder durch den Amts­gerichtsrat Krauie, noch durch einen anderen Beamten des Ge­richts in der Zeitung veröffentlicht, sondern vielmehr durch die Arbeitgeberin, die Firma Schüz u. Bethfe, welche das Inserat auch unterzeichnet hat.

Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den rechnung der Frist der Tag mit angerechnet, auf welchen das Er­eignis oder der Zeitpunkt fällt"

des gekündigten Arbeitnehmers beim Gruppenrat(§ 84 Absatz 1) Nach dieser Bestimmung zählt sowohl der Tag des Einspruchs wie auch die Weitergabe des vom Gruppenrat als berechtigt aner­fannten Einspruchs beim Arbeitgeber nicht mit. Eine irrtümliche Fassung ist es auch, Sonn- und Festtage bei der Berechnung der Fristen nicht mitzuzählen. Nur für den Fall, daß der lezte Tag der Frist auf einen Sonntag oder staatlich anerkannten Feiertag fällt, tritt an Stelle des Sonn- bzw. Feiertages der nächstfolgende Werktag(§ 93 BGB.). Zur Erläuterung diene fol gendes Beispiel:

Einem Angestellten wurde das Arbeitsverhältnis am 29. No­pember 1921 zum 31. Dezember 1921 gefündigt. Binnen fünf Tagen muß er gegen die Kündigung Einspruch erheben. Der fünfte Tag ( 4. Dezember) fällt auf einen Sonntag. In diesem Falle verlängert fich die Frist bis Montag, den 5. Dezember. Am 5. Dezember hat er ordnungsgemäß Einspruch erhoben. Der Angestelltenrat erachtet die Anrufung für begründet und ersucht den Arbeitgeber ordnungs­gemäß(§ 29 Abfag 3) zur Teilnahme an einer Verständigungsver handlung am Donnerstag, den 15. Dezember. Die nunmehr nach § 86 vorgeschriebene Wochenfrist beginnt am Freitag, den 16. De­zember, und endet mit Freitag, den 23. Dezember. Innerhalb dieser 2. Das Inferat gibt den Tegt der einstweiligen Verfügung Woche muß der Arbeitgeber sich entscheiden, ob er den berechtigten nicht richtig wieder. Sie enthielt fein allgemeines Ver Einspruch des gekündigten Angestellten anerkennt oder auf Aufrecht­bot für die Streifenden, den Betrieb zu beerhaltung der ursprünglichen Kündigung besteht. Nach Ablauf dieser treten, entschied auch noch nicht über die Kosten des Ver- einwöchigen Frist steht dem Angestelltenrat bzw. dem gekündigten fahrens, fondern fegte der Arbeitgeberin eine zweiwöchentliche Arbeitnehmer eine weitere Frist von fünf Tagen zur Frift zur Ladung. zur Verhandlung über die Rechtmäßigkeit Verfügung, während der er den Schlichtungsausschuß anzu­der einstweiligen Verfügung. rufen hat. Auf Grund des obigen Beispiels muß der Schlichtungs­ausschuß spätestens am 28. Dezember 1921 angerufen sein. Lehnt der Arbeitgeber eine, Teilnahme an der vom Angestelltenrat anbe raumten Verständigungsverhandlung ab oder äußert er sich in feiner Weise zu dem Einspruch gegen die Kündigung, so muß selbstverständ­lich der erständigungsversuch spätestens beim Ablauf der Wochenfrift als gescheitert anzusehen sein.

8. Auch der Kopf des Inferats: Den ehemaligen Arbeitern der Firma Schüß und Bethte wird folgender Gerichtsbeschluß Aur Kenntnis gegeben", steht nicht in der einstweiligen Ver­fügung, sondern nur in dem Inferat der Firma.

Aus dieser Berichtigung geht hervor, daß die Firma, die die einstweilige Verfügung gegen ihre streifenden Arbeiter erwirkt hat, diefe erfügung in grober Weise mißbraucht bat, um die Arbeiter einzuschüchtern. Wir nehmen daher an, daß auch die Firma bezw. der Lippehner Anzeiger" rechtzeitig benachrichtigt wurde.

Straßenbahnerstreit in Bremen  .

Filmschau.

Die im Schatten gehen, eine Filmbearbeitung des Romans von Hedwig Hard, rollte erstmalig in den Richard Oswald   Licht. spielen. In seinem Genre ist dieser Film beachtenswert, denn er ist ein Sittenfilm obne Kuß  -, Entfleidungs- oder Verführungsszenen, bat jolg­lich insofern den Reiz der Neuheit. Tegt buscht nur wenig über die Lein­wand, alles ist durch die Handlungen verständlich, auch ein Borteil, der zu scházen ist. Die Beſetung iſt vorzüglich. Maria Belenta ist gleich gut als fleines Mädchen und als große Tänzerin, während man Rosa sprechen kann. Baletti als Kuppelmutter tatsächlich für eine Sebenswürdigkeit an als Schwester Katharina weiden in vornehmer Weise ihren Aufgaben ges Alfred Abel   als Staatsanwalt und 2 ina Rossen often, um alle fich ergebenden Möglichkeiten auszunußen. Der Deulig Film bringt in der Mester Woche schöne Schneelandschaften, prächtige in ber me Ausnahmen vom Wintersport und hat all den Winterzauber von nah und fern geschickt in einer Bilderferie aufgefangen.

als gall my auch der Bhotograph find stets auf dem

Der Schiedsspruch im Gastwirtsgewerbe. Bremen  , 23. februar.( Eigener Drahtbericht.) Das Bersonal der Bremer   Straßenbahnen, das schon seit längerer Zeit mit der Entsprechend den in den öffentlichen Versammlungen der ber Direftion in Verbandlungen wegen Lobnerhöhungen steht, hat sich gangenen Woche erteilten Vollmachten über die Annahme oder Ab- gestern morgen mit etwa 700 gegen 100 Stimmen für Ablehnung lehnung des Schiedsspruchs des Reichsarbeitsministeriums vom des vom Schlichtungsausschuß gefällten Schiedsspruches und für 15. Februar endgültig zu entscheiden, hat der Kartellvorstand des fofortigen Eintritt in den Streit entschieden. Heute morgen ruht Kartells der im Gastwirtsgewerbe vertretenen Arbeit der Betrieb der Straßenbahnen auf allen Linien. Die Straßen nehmerorganisationen beichloffen, ben Gtebs- baner verlangen eine" gognerhöbung von 3 32. für die Grußen, spruch trot feiner großen Mängel anzunehmen, bzw. ab 15. März 4 M. um den von ihm vertretenen Arbeitnehmern die Möglichkeit zu Lohnerhöhung von 1,80 M. pro Stunde dor. geben, baldigst in den Befiß der Teuerungszulagen zu fommen. Damit hat die Lohnbewegung im Gastwirtsgelverbe zunächst einen friedlichen Abschluß gefunden. Bei dieser Gelegenheit muß Brotest gegen die leichtfertige Berichterstattur.g der Roten Fahne eingelegt werden, die in ihrer Nummer vom Freitag abend be hauptete, der Schiedsspruch sei in den öffentlichen Bersammlungen ber Arbeitnehmer abgelebnt worden.

Die Musikerlehre..

"

Der Schiedsspruch sieht dagegen eine

die Buchdruckergehilfen in Bromberg   in einen Streit getreten, Buchdruckerstreit in Bromberg  . Wegen Lohnforderungen find der sowohl die deutschen als auch polnischen Zeitungen und Drudereien betrifft. Die Buchdrucker verlangen eine 25prozen tige 2obnerhöhung. Die Buchdruckereibefizer sind zwar au einer Bohnerhöhung bereit, lehnen aber die geforderten 25 Broz. qb. Die Lohndifferenzen in der Bergischen Textilindustrie haben fich In gewissen Berufen find die Schwierigkeiten der Berufswahl erheblich zugeipigt. Die Vereinbarung, die zwischen den Arbeit so groß, daß nur bei ausgesprochener Begabung und unüberwind- gebern und Arbeitnehmern getroffen worden war, wurde von einer licher Neigung zum Eintritt in die betreffende Laufbahn geraten Konferenz des deutichen Textilarbeiterverbandes für den rechts werden kann. Zu diesen Berufen gehört in erster Linie derjenige rheinischen Tarifbezirk als nicht den Verhältnissen entsprechend des Musiker s. Die Aussichten für Musiker sind selbst für Be abgelehnt. Die anfänglichen Forderungen wurden den Arbeit gabte überaus dürftig. Unser Beruf, der nicht als produttiv in gebern erneut mit dem Verlangen unterbreitet, fich spätestens bis volkswirtschaftlichem Sinne, noch weniger als lebenswichtig" an- aum 28. Februar über die Annahme oder Ablehnung au entscheiden. gesehen wird, wird in den Zeiten wirtschaftlicher Not in der Er Eine Konferenz des christlichen Tertiarbeiterlverbandes lehnte das Ab­ringung befriedigender Lebensbedingungen stets hinter der Entwid tommen ebenfalls ab. lung zurückbleiben, ganz abgesehen davon, daß die gewerbliche Mufit­betätigung als eine besonders beliebte Nebenerwerbsquelle für alle möglichen Berufsarbeiter angesehen wird, die dem Mufiter das Brot megnehmen.

Dazu kommen noch die traurigen Verhältnisse im Mufiter ausbildungswesen, mit deren Umgestaltung zwar der Deutsche Mufiterverband beschäftigt ist, ohne aber von heute auf morgen grund­fäßliche Besserung erreichen zu fönnen. Noch fehlt es an Anstalten, die eine gewissenhafte Ausbildung gegen erschwingliches Lehr- bzw. Schulgelb gewährleisten. Am schlimmsten sind diejenigen daran, die feine Mittel zum Studium zur Verfügung haben und daher ge­zwungen find, ihre Ausbildung in einer Musiklehre"( Lehrlings­tapelle, Stadtpfeiferei) zu suchen. Die Zustände sind hier in der Regel( die durch Ausnahmefälle nur bestätigt wird) durchaus menschenunwürdig und die Ausbildung derart mangelhaft, daß die jungen Leute nach Beendigung ihrer Lehrzeit den Anforderungen des Berufes nicht genügen und sich feine Eristenz schaffen können.

Es ist daher vor dem Eintritt in den Musiferberuf bringend zu marnen. Sollte aber unüberwindliche Neigung doch zur Wahl dieses Berufes führen, so schließe man feinen Lehrvertrag ab, ohne sich vor­her mit dem Deutschen   Musikerverband, Berlin   SW. 11, Bernburger Straße 31, in Verbindung zu setzen und sich die hier gesammelten Erfahrungen zunuze zu machen. Auf Brund derfelben ist hier ein Musterlehrvertrag aufgestellt worden, von welchem Abzüge Poftenlos abgegeben werden.

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Die Mailänder   Verwaltungsbeamten find infolge der Nicht­bewilligung einer Teuerungszulage in den Streit getreten.

Aus dem Streifgebiet von Springsfield( Südafrika  ) wird über Jobannesburg gemeldet, daß am Dienstag mehrere Tynamit explosionen   erfolgten, durch die mehrere Pfeiler der Hochspannungs­leitung zerstört wurden. Infolgedessen ist das Bergwerf, Geduld" ohne elektrischen. Strom.

nachmittag 5 Uhr Bertrauensmännerversammlung in der neuen Philharmonie, Berband der Sattler  , Tapezierer und Portefeuiller. Tapezierer! Freitag Röpenider Straße 96/97. Abends 7 Uhr Bersammlung aller Tapezierer und Nähe rinnen in ben 8entral- Festfälen, Alte Jatobftraße 32. Bericht über die Berhand­lungen mit den Unternehmern. Erscheinen aller unbedingte Pflicht. Ortsgruppe Berlin   findet Freitag, abbs. 6 Uhr, in Kliems Feftsälen, Gartensaal statt. Deutscher   Eisenbahnerverband. Die Fortsetzung der Generalversammlung der

Aus der Betriebsräte- Praxis. Friftberechnung nach§ 86 des Betriebsrätegesetes.

auen   pienpalait uraufgeführt. In diesem Film kommt die Sübne » Schuld und Sühne", gleichfalls eine Art Sittendrama, wurde im zuerst und die Schuld hinterher; denn ein Mensch, der unschuldig zwölf Sabre im Buchthaus zugebracht hat, wird nach seiner Freilassung zum Mörder. Theodor 2003, der Träger der Hauptrolle, erfüllt fie mit ftartem Erleben. Bei immer maßvollem Spiel bringt er die Buchthaus­faenen zu einbrudsvollster Wirkung. Wahrhaft föstlich aber hat der Regisseur Ruboli Biebrach den Wanderzirlus erfaßt. Da sieht man nicht nur das waschechte Wohnwagen- Milieu der armen fahrenden Leute, sondern man wird auch der stillen Freude teilhaftig, die ein paar bunte glitter und leuchtkräftige Rudolf Biebrach   den treuherzigen Schmierendirektor, wie man ihn Farben im Schmug der verregneten Landstraße machen. Zudem spiel: sich beffer nicht denten fann. Mabel May yong ist eine sehr schöne Schlangentänzerin. Als Naturbild rollte Aachen  , u. a. berühmt durch feine Heilquellen, und man konnte sehen, wieviel Berstreuung reiche Leute brauchen, um sich auszuruhen.

e. b. Brigantenrache. Dieser Sechsafter, zu dessen Besprechung der Landlichttongern einlud, verspricht viel durch gute Besetzung. A sta Nielsen, durch ihr Alter vor den baldigen Abschied von der Welt, die fie als reisste Rönnerin schäßt, gestellt, gefellt sich zu Bruno Decarli  , einem der schönsten Filmdarsteller. Sicher ist er der männlichite( o Bib­lander 1) und bestimmt nicht der dümmite; denn er erscheint so selten, daß er immer mit hohen Erwartungen begrüßt wird, die er bisher nicht ent­täuschte. Vor etwa einem Jabr saben wir ihn als selaus Störtebeder. Es ist kein Zadel, daß er das Ausmaß seiner vorlegten Leiſtung diesmal nicht erreichte. Die Rolle des balmatinisen Briganten verpflichtet

ihn zu Düsterfeit und Starrheit, die ihm das Spielen aller Register ver bot, Die Handlung ist abwechslungsreich, spannend, logisch und gewandt landschaft. Von den Nebenspielern seien Margit Barna y und der durchgeführt. Das Schönste ist die von weißer Sonne überstrahlte Star it­ans dem Brogramm leider nicht feststellbare ziveite Partner der Nielsen bankbar erwähnt. Die Photographie war im allgemeinen gut, ließ nur an foenigen Stellen an Klarheit zu wünschen übrig.

A. Z

Vorträge, Vereine und Verfammlungen.

Bund religiöser Sozialisten Deutschlands  , Abteilung Neukölln. Donnerstag, den 23. d. M., abends 7, Uhr, spricht in der Aula des Realgymnasiums, Neulöün, Kaiser- Friedrich- Str. 208/10, das Mitglied der Berfassunggebenden Kirchenversammlung, Genosse Henneberg. Magdeburg  , über das Thema: Was haben wir von der kommenden Stirche zu erwarten?"

Bei Angestellten und Arbeitern herrschen vielfach Unflarheiten über die Art der Friftberechnung nach§ 86 des BRG. Häufig wird durchaus mit Unrecht angenommen, daß sich an die fünftägige Ein­spruchsfrist des Arbeitnehmers nach§ 84 zeitlich die Wochenfrist Berantw. für den redatt. Teil: Franz Klühs  . Berlin- Lichterfelde  ; für An nach§ 86( Berständigung zwischen Betriebsvertretung und Arbeit eigen: Th. Glode, Berlin  . Berlag Borwärts- Verlag G. m. b. S., Berlin  . Drud: geber) anschließt. Eine Frist, innerhalb der die Betriebsvertretung Borwärts- Buchdruckerei u. Berlagsanstalt Paul Singer u. Co., Berlin  , Lindenstr. 3.

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