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Gewerkschaftsbewegung

bis bie Arbeitervertreter von ihrer Forderung abgegangen feien. Die| Hier kann der nach diesen Grundsägen geschriebene Kommentar nicht 7 M. für die Stunde feien nur gefordert, weil das so Mode sei. Ein nur ein Berater, sondern auch Lehrmeister sein. Zurückgehen von der Forderung mußte abgelehnt werden. Da ein Der neue Kommentar enthält eine sehr sorgfältige Erläuterung offizielles Angebot vom Arbeitgeberverband Deutscher Straßen- des BRG., die gründlich erläuterte Wahlordnung nebst Formular­bahnen, Kleinbahnen und Privateisenbahnen nicht vorlag, verlief die Mustern, sämtliche Ausführungsbestimmungen, eine sehr übersicht­Berhandlung refultatios. liche Zusamenstellung der in den einzelnen Ländern in Frage Das Hoch- und Untergrundbahnuntenrnehmen Berlins steht tommenden Entscheidungsstellen über Zuständigkeitsstreitigteiten ge finanziell durchaus gefestigt da. Das Geschäft floriert, so daß sehr mäß§§ 93, 103 BRG., die Verordnung vom 23. Dezember 1918, einen Auszug aus der Verordnung vom 12. Februar 1920, des­wohl eine Verständigung mit der Arbeiterschaft erfolgen könnte. Zunächst haben die beteiligten Arbeiterorganisationen das gleichen aus der Gewerbeordnung und außerdem die ebenfalls Reichsarbeitsministerium angerufen, mit dem Ersuchen, noch in dieser erläuterten Gefehe über die Betriebsbilanz usw., sowie die Entsen­Woche zu entscheiden. Von dieser Entscheidung wird es abhängen, dung in den Aufsichtsrat nebst Wahlordnung. Der große Flatom ob das Verkehrsleben Berlins abermals durch die Hartnäckigkeit ist somit eine gute Waffe im Kampfe um das Recht der Arbeit­des Arbeitgeberverbandes geschädigt werden soll. Die Bediensteten, nehmer. Wer eine Waffe gebrauchen will, muß ihre Handhabung Handwerker und Arbeiter der Hochbahn sind entschlossen, mit allen fennen. gewerkschaftlichen Mitteln ihre so notwendigen Löhne zu erkämpfen. Die Berliner Verwaltungen des Deutschen Verkehrsbundes, des Deutschen Metallarbeiterverbandes und des Zentralverbandes der Maschinisten und Heizer. Lohnerhöhung in den Berliner Mühlen.

Verlag und Verfasser haben das ihrige getan, tun wir da unsrige, indem jeder Gewerkschaftsfunktionär und jeder Betriebsra den großen Flatow" als fein geistiges Rüstzeug erwirbt und ge hörig handhabt. Clemens Nörpel

Die Forderungen der städtischen Arbeiter. Berhandlungen im Reichsarbeitsministerium. Gestern nachmittag wurde im Reichsarbeitsministerium zwischen Magistrat und Lohnkartell über die Lohnforderungen für den Mai verhandelt. Bolenste vom Gemeindearbeiterverband beantragte, die§§ 10 und 17 des Manteltarifes, die bei den letzten Berhand­lungen nicht zur Zufriedenheit geregelt worden seien, gleich mit zu erledigen. Dezernent Dr. Vollbrecht ersuchte im Namen des Magistrats, die Löhne für Mai und Juni durch das Schiedsgericht festzusetzen. Zur Begründung der Arbeiterforderungen führte Polenste aus, daß im letzten Schiedsspruch der Arbeiterschaft nur eine Lohn­erhöhung von 50 Pf. pro Stunde zugebilligt worden sei. Nach den Berechnungen von Silbergleit sei die Teuerung in den beiden letzten Monaten um 35 Proz. gestiegen. Gelbst wenn man beim Vergleich mit den Löhnen der Privatindustrie zugeben wolle, daß 20 Proz. Eine kommunistische Metallarbeiter- Ortsverwaltung. des Einkommens eines Kommunalarbeiters auf soziale Leistungen aus dem Manteltarif abzurechnen feien, so habe der Industrie- Der Schlichtungsausschuß Groß- Berlin hat auf Anruf des Steffin, 30. Mai. ( Eigener Drahtbericht.) In einer außerordent. arbeiter heute doch ein Einkommen, das den Lohn des städtischen Verbandes der Brauerei und Mühlenarbeiter zur Regelung der lichen Generalversammlung des Metallarbeiterverbandes Arbeiters um 50 bis 55 Proz. im Mai übersteige. Für Juni habe Lohnfrage der in den Mühlen beschäftigten Arbeiter folgenden am Dienstagabend wurde u. a. über die Unfähigkeit der die Privatindustrie ihren Arbeitern einen weiteren Teuerungs- Schiedsspruch gefällt: Die Löhne werden unter Beibehaltung der fommunistischen Ortsverwaltung anläßlich des Vulkan­Konfliktes zu Gericht gesessen. Von dem unabhängigen Geschäfts­zufchlag von 25 Proz. bewilligt, und es sei deshalb nicht unbillig, 4 Pfund Freimehl in der Woche wie folgt festgesetzt: wenn die städtischen Arbeiter für Mai eine Teuerungszulage von Es erhalten in der Zeit vom 15. bis 31. Mai 1922 die ge- führer Reuter wurde darüber Beschwerde erhoben, daß die 1000 m. forderten. Ternten Arbeiter 1015 M., ungelernte 1005 M. und Frauen 675 M., Kommunisten ein 3usammenarbeiten zum Wohle der Ge­werkschaft unmöglich machten. Infolgedessen hat er seine Kün­Wochenlohn. Für die Zeit vom 1. bis einschl. 15. Juni: Gruppe a 1030 M., Gruppe b 1020 M., und die Frauen 685 M. Arbeitgeber digung eingereicht. Nach einer langen Diskussion wurde mit großer Mehrheit beschlossen, daß die Ortsverwaltung wie Arbeitnehmer nahmen den Schiedsspruch an. ihrer Aemter zu entheben sei, da ihr weiteres Verbleiben zum Schaden der Organisation ausschlagen müffe. Zugleich murde der kommunistischen Ortsverwaltung die schärffte Mißbilli. gung ausgesprochen. Der Weg für eine gedeihliche Gewerkschafts­arbeit ist damit in Stettin bei den Metallarbeitern wieder frei.

Als Vertreter des Magistrats wies Dr. Bollbrecht darauf hin, daß die kommunalen Arbeiter im Monat April fast das gleiche Einkommen wie die Staatsarbeiter gehabt hätten und machte den Vorschlag, für Juni die Löhne der Staatsarbeiter als Grundlage der Neuregelung des Lohnabkommens für die städtischen Arbeiter zu machen. Um die Abwanderung der Handwerker in die Privat­industrie zu verhindern, schlage der Magistrat vor, eine 4. Lohn flaffe für Handwerker zu schaffen, die ausschließlich in ihrem Lehr­fach beschäftigt werden.

Staatssekretär v. Moellendorff äußerte Bedenken, in die 4. Lohn­flaffe nur Facharbeiter mit Lehrbrief hineinzunehmen. Es sei dies eine Ungerechtigkeit gegenüber den Arbeitern, die ohne das Lehr­zeugnis zu befizen, gleiche Leistungen aufweisen.

Die Berhandlungen werden heute fortgesetzt.

Die Hoch- und Untergrundbahn als Lohnzahlerin. Die bei der Berliner Hoch- und Untergrundbahn beschäftigten Bediensteten, Handwerker und Arbeiter sahen fich gezwungen, von der Direktion eine Erhöhung ihrer Löhne und Gehälter um 7 M. für die Stunde zu fordern. Der heute ablaufende Lohntarif weist folgende Stundenlöhne auf:

" Der große Flatow".

Betriebsrätegesetz vom 4. Februar 1920 nebst Wahlordnung, Ausführungsverordnungen und Ergänzungsgesetzen( Betriebsbilanz­gesetz, Aufsichtsratsgefeß und Wahlordnung). Erläutert von Dr. Georg Flatom, Regierungsrat im Reichsarbeitsministerium. Berlin 1922, Buchhandlung Vorwärts, 328 Seite, Preis gebunden 125 M. ( später 150 m.).

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3000 Bergarbeiter in Betracht und auch im Unterharz nur etwa 2-3000. Die Gesamtzahl der Streifenden tann also höchstens um 5000 herum liegen. Bertreter der Streifenden famen gestern mit minister Siering hat sich bereit erklärt, die Abordnung zu emp Abgeordneten zusammen nach Berlin . Der preußische Handels­fangen und sich über ihre Forderungen zu informieren.

Die Harzer Berg- und Hüffenleute streifen, da der Schlichtungs ausschuß ihre Forderung auf Erhöhung des Schichtlohnes um 40. ehnt und ihnen nur 27,50 M. Zulage bewilligt hat. Eine Be Es dürfte unter den Betriebsräten und Gewerkschaftsfunktio- legschaftsversammlung in Klausthal beschloß deshalb, sofort die nären wohl nur wenige geben, die nicht sofort wissen, daß es fich Arbeit einzustellen. Die Arbeit auf allen Ober- und Unterharzer bei dem großen Flatow" um einen Kommentar des Be Werken ruht, die Notstandsarbeiten werden verrichtet. triebsrätegesezes handelt. Damit ist schon die große Be­Wie amtlich berichtet wird, handelt es sich um einen wilden deutung dieses Werkes gekennzeichnet. Der treue Berater der Ar- Streit. Nach der Roten Fahne" stehen 15 000 Oberharzer Berg­beitnehmer in ihren neuen Aufgabengebieten erscheint im Festgearbeiter im Kampf." Im ganzen Oberharz kommen jedoch nur etwa wande. Er war vom Verlag als Jubiläumsausgabe( 96.- 100. Tausend) angekündigt worden, doch sind inzwischen noch weitere 25 000 Exemplare hinzugekommen. Zum Lobe des Berlags sei gefagt: Das Papier ist gut, der Druck scharf und leicht lesbar, die Ein­teilung übersichtlich. Von dem Verfasser ist zu sagen, daß Dr. Flatow im Betriebs­rätegesetz bewandert ist, wie wenige sonst. Das zeigt sich auf jeder Seite des Buches. Nichts beweist aber mehr die Bedeutung des BRG. als die Tatsache, daß selbst solche gewissenhafte, ausführliche Darstellung das Geseh nicht erschöpft. Hier lag eine Hauptschwierig­feit. Es galt in der Beschränkung Meister zu sein und diese Aufgabe ist bestens gelöst worden. Der Betriebsrat findet was er braucht. Der Verfasser will durch wissenschaftliche Betrachtung der Rechts­gedanken des neuen follettiven Arbeitsrechtes an die Stelle der gegenwärtigen Verwirrung auf arbeitsrechtlichem Gebiete flare Be­griffe feßen". Das ist sehr zu begrüßen, denn die Verwirrung herrscht nicht nur bei Behörden, Gerichten und Unternehmern, sondern auch bei Arbeitnehmern, die oft glauben, was sie wünschen, Am 26. Mai wurde verhandelt. Mit einer verblüffenden Kalt- sei ihr Recht". Rechtsgrundsäge, Geseze, errungene Rechte und blütigkeit leugneten die Herren am Berhandlungstisch fast jede Preis- noch zu erkämpfende Forderungen, muß man fennen und ausein­fteigerung im Monat Mai. Sie erklärten, nicht eher zu verhandeln, anderhalten, wenn man stets die richtigen Maßnahmen treffen will.

Handwerker 15,80 m., angelernte Arbeiter 15,30 M., unge= lernte Arbeiter 14,90 m. und Arbeiterinnen 10,70 m. Das Ber­fehrspersonal erhält nach fünfjähriger Dienstzeit monatlich: Zug­fahrer 3140 m., Bugbegleiter 3090 M., Bahnsteigschaffner 3040 m., Fahrtartenausgeberinnen 2390 m. nach sechsjähriger Dienstzeit. Dienstanwärter erhalten 2950 M., Anwärterinnen 2250 M. Reine­machefrauen befommen 10,55 m. für die Stunde.

Diese Löhne stehen weit zurüd gegenüber den Mai- Löhnen die von Staat, Reich und der Stadt Berlin gezahlt werden; ganz abge­sehen von den Löhnen der Industrie, dem Transport, und anderen Gewerben in Groß- Berlin und weit darüber hinaus.

Die Direktion der Hoch- und Untergrundbahn überläßt schon seit Monaten die Lohnregelung ihren Ratgebern, die da glauben, fich einen Lorbeerkranz zu erwerben, wenn sie durch niedrige Löhne, auf Kosten der Arbeiter, eine billige Berkehrspolitik betreiben.

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Achtung, 8immerer! Donnerstag 3 Uhr im Gewerkschaftshaus, Gaal 8, Bersammlung sämtlicher Blaz- und Baudelegierten des Hoch, Beton- und Tief treten fein. Berbandsbuch und Betriebsratsausweis legitimiert. gewerbes, fowie sämtlicher Fabritbetriebe. Jede Arbeitsstelle mus ver Borstand.

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Der

Zentralverband der Maschinisten und Seizer. Freitag 6 Uhr im Gewert. fchaftshaus, Gaal 1 Engelufer 24/25, allgemeine Funktionärversammlung. Jeder dienstfreie. Rollege muß pünktlich erscheinen. Deutscher Werkmeisterverband. Freitag: Bezirk 15, Fachgruppe Bapier: Bersammlung 5 Uhr im Klubhaus, Ohmstr. 3. Bezirk 10, Fachgruppe Metall: Mitgliederversammlung 7 Uhr im Restaurant Hagenbed, Seeftr. 44. Deutscher Hutarbeiterverband. Am Pfingstheiligabend wird das Bursas um 1 Uhr geschlossen; am 3. Feiertag bleibt es ganz gefchloffen..

Berantw. für den redakt. Teil: Franz Klühs . Berlin - Lichterfelbe; für An eigen: Th. Glode, Berlin . Berlag Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckerei u. Berlagsanftalt Vaul Singer u. Co., Berlin , Lindenste. 8. Hierzu 2 Beilagen.

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