1. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 112.
Parlamentarisches.
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Sonnabend, den 16. Mai 1891.
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8. Jahrg.
Von
Der fortschrittliche Verein" Waldeck, dessen Klagerufen den für das Verhalten dritter Personen außerhalb seines Lokals. wir in unserer Mittwochsnummer Gehör schenkten, hat sich wie- Finden Verstöße gegen Polizeivorschriften statt, so hat die BeDer Bundesrath ertheilte in der am 14. d. Mts. unter der aufgerafft und just an diesem Tage eine„ imposante" Ver- strafung in Gemäßheit dieser Vorschriften zu erfolgen. Aber dem Vorsitz des Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staats- sammlung abgehalten. Daß die" imposante" Bersammlung ein- die Festsetzung der Polizeistunde ist kein Strafmittel, das gegen den fekretärs des Innern Dr. von Bötticher abgehaltenen fchließlich der anwesenden Gäste von ca. 25 Personen besucht Wirth nach dem Ermessen der Verwaltungsbehörde angemeldet werPlenarsihung dem Gefeßentwurf wegen Abänderung des Gesetzes, war, müssen wir um so höher anerkennen, da die„ Elitetruppe" den darf; es kann diese Festsetzung nur nach dem unter den thatbetreffend die Besteuerung des Buckers, und den Entwürfen von der freisinnigen Partei am Mittwoch- Abends, stets ihren poli- sächlich obwaltenden Umständen vorhandenen Bedürfnisse Geſetzen wegen Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts- tischen Geiſt in Rummelsburg und Halensee aufzufrischen pflegt. für den Betrieb der Schankwirthschaft getroffen werden. Etat für 1891/92 und wegen Aufnahme einer Anleihe für Zwecke mit den 25 heurigen Waldeckjüngern eine Als Entschädigung unternahm Herr Dr. med. Georg Müller diesem Gesichtspunkte aus erscheint es uns zweifelhaft, ob ohne der Verwaltungen des Reichsheeres 2c. in den vom Reichstage ihnen Rummelsburg - Halensee und die lieblichen Klänge einer schränkung zulässig war, Rheinreise". Um den Nachweis des verminderten Bedürfnisses die Betriebseinbeschlossenen Fassungen die Zustimmung. Der vom Reichskanzler vorgelegte Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend den Nach- soeben beginnenden Polka aus dem Sinn zu schlagen, war der Aber wollte man Vorkommnisse, wie die in der Verfügung weis der Befähigung als Seeschiffer und Seesteuermann auf genannte Herr so geschmackvoll, seine Erlebnisse auf einer Rhein - vom 8. d. M. angegebenen, für geeignet halten, die behördliche deutschen Kauffahrteischiffen( Einführung der Untersuchung auf reise zu schildern und von dort aus einen Abstecher in die hei- Betriebseinschränkung zu rechtfertigen, so würde doch mindestens Farbenblindheit), und die vorgeschlagene Abänderung des Etats ligen Gefilde der Politik zu machen. Daß er Bonn nicht paffiren nöthig sein, daß diese Vorkommnisse durch die Einschränkung der Salzsteuer- Verwaltungskosten für Anhalt und Schwarzburg - durfte, ohne der Korpsstudenten in rührender Weise zu gedenken, sicher beseitigt werden, denn die polizeiliche Einschränkung soll, der Salzsteuer- Verwaltungskosten für Anhalt und Schwarzburg - daß er den Rhein hinauffahrend in eine Stimmung geräth, welche wir wiederholen das, kein Strafmittel fein. Rudolstadt wurden genehmigt. Nach dem Antrage des ReichsRudolstadt wurden genehmigt. Nach dem Antrage des Reichswehmüthige Erinnerungen an die Zuckerſteuer, an die Brannttanglers wurde den Mitgliedern deutscher Seglervereine die Fühwein- Liebesgabe und last not least an den" Eisernen " in ihm Theil genommen? Sind die betrunkenen Personen immer erst Haben denn nur die Kinder blos nach 11 Uhr am Tanz rung von Segel- Luftfahrzeugen von weniger als 200 Kubikmetern Brutto- Raumgehalt innerhalb der räumlichen Grenzen der Küsten - wachruft, barf uns bei diesem weichherzigen freisinnigen" Ge- nach elf Uhr aus dem Lokal gekommen? Bietet die neu festgesetzte fahrt ohne Befähigungszeugniß gestattet. Die allgemeine Rech - walddenkmal angelangt, müth nicht Wunder nehmen. Daß er aber am Nieder- Polizeistunde Gewähr gegen die Wiederkehr der behaupteten Vornung für den Reichshaushalt für das Etatsjahr 1887/88 und der aus mit den 25 Mann der Richter'schen Leibgarde einen Angriff von dieser erhabenen" Stätte fommnisse, deren Richtigkeit der Wirth übrigens bestreitet. Entwurf eines Gefeßes wegen Feststellung eines Nachtrages zum auf die Sozialdemokratie unternahm, hat uns bei der an- Gründe für feine Verfügung hat, die zu ahnen dem Scharfsinn Möglich ist ja, daß der Herr Amtsvorsteher noch andere Landeshaushalts Etat von Elsaß Lothringen für 1891/92, wie erkannten Tapferkeit dieser kleinen aber muthigen" Schaar mit unserer Leser überlassen bleiben mag; vielleicht tömmt die Bederselbe sich nach den Beschlüssen des Landes Ausschusses ge- Furcht und Entsetzen erfüllt. Von der Höhe des Niederwald- hörde mit diesen Gründen heraus bei der weiteren Verfolgung staltet hat, wurden den zuständigen Ausschüssen zur Vorberathung Denkmals herab schleuderte der durch die Frrlehren" erleuchtete dieser Angelegenheit im Instanzenzuge. übergeben. Endlich wurde über das Gesuch eines Seefahrers freisinnige" Medizinmann seine Donnerteile gegen Mary und um Zulassung zur Schifferprüfung für kleine Fahrt Beschluß Lassalle , und forderte die 25 fortschrittlichen" Jünglinge zur Zank und Hader wüthen seit einiger Zeit in den Reihen gefaßt. energischen Bekämpfung der+++ Sozialdemokratie auf. Es wäre unserer Gläubigen von Zion. Schon verschiedene Radau VerDarmstadt, 14. Mai. Der schon oft besprochene Artikel 84 zu viel verlangt, wenn wir die Richteriaden hier wiederholten. ſammlungen im wahrsten Sinne des Wortes haben die sonst doch der hessischen Verfassung, der die Unverletzlichkeit der Abgeord- Unseren Humor forderte der gute Mann jedoch geradezu heraus, so frommen Herren abgehalten. Es befehden sich die sogenannten neten gewährleistet, war gestern wieder Gegenstand der Verhand- wenn er das Anwachsen der Sozialdemokratie der geringen Bil- Positiven", die Orthodoxen, die in Stöckerei und Muckerei lungen in der 2. Kammer. Die Sache betrifft die im„ Vorwärts" dung, welche die Anhänger dieser Partei besäßen, zuschrieb, was Machenden mit den„ Liberalen ", d. h. den Kirchlich- ,, Liberalen." bereits berichtete verschiedene Auslegung des betreffenden Artikels von den 25 stumpfsinnigen„ Geistern" natürlich mit Beifall auf Der Hauptkampf wüthet in der Zionskirch- Gemeinde, und hier Seitens des Staatsanwaltes einer- und des Landgerichtes andrer- genommen wurde.- Geradezu unerreicht aber war Herr Dr. ist auch der Haupt- Radau, in Bethätigung des Grundsatzes: feits. Die Kammer wie auch die Regierung erklärten sich für die Müller, als er sich an die Widerlegung der Mary'schen Werth- Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst." Der Anführer der Auffassung des Landgerichtes, die dahin geht, daß während der theorie heranmachte. Aus seinen Darlegungen ging jedoch her- ultra- radikalen Gottesstreiter war der Hilfsprediger Roch von der Sessionsperiode fein Abgeordneter ohne die Genehmigung der vor, daß er gleich seinem grrroßen Vorbild Eugen, der sich dessen Elisabethkirche. Gegen diesen Streiter im Herrn hat nun der Kammer verfolgt oder in Arrest genommen werden kann. ja sogar rühmt, Mary noch nicht gelesen hat. Wir geben daher Gemeindekirchenrath der Zionskirche zu Berlin eine Resolution Mainz , 14. Mai. Der Vorsitzende der Streitkommission Der Vorsitzende der Streitkommission dem Herrn Doktor der Medizin den guten Rath, den Üriel Acosta angenommen, welche der Kreisfynode, die im nächsten Monat der Tischler wurde gestern vom Schöffengericht wegen Beleidigung dem Arzt de Sylva, als letzterer fein Wert verdammte, gab: zusammentritt, vorgelegt werden soll. Dieselbe ist recht charak " Lest es, und wiederholt nicht gläubig, was Gure Kranken teristisch für den Frieden in der Zionsgemeinde und lautet: eines Revierkommissars zu 8 Tagen Gefängniß verurtheilt. Die In Erwägung, daß der Hilfsprediger Koch von der Polizei hatte fürzlich einen Tischlergehilfen unter der Beschuldi- St. Georg über die Marr'sche Werththeorie dann ähnlich dem des Elisabethkirche durch Schrift und Wort Unfrieden in der ZionsBeschuldi- uch davon berichten." Vielleicht lautet das Urtheil des Ritters gung, Kollegen mit den unter§ 153 der G.. verpönten Mitteln de Sylva: Der Autor ist kein an der Arbeit gehindert zu haben, verhaftet, ihn aber alsbald Mitglied des fortschritt- gemeinde hervorruft und die Gemeindeorgane und deren Einrichtungen schmäht und verdächtigt, ersucht der Gemeindewieder freigegeben. Der Vorsitzende der Streiffommission, dem fircheurath von Zion die verehrliche Synode, dieselbe wolle die Freilassung unbekannt geblieben war, fragte auf dem Komgemäߧ 53 Nr. 3 der Kirchengemeinde- und Synodalverordnung missariat nach den Wegen, die Enthaftung seines Kollegen zu bebeschließen, durch ihren Vorstand die Mittel brüderlicher Erwirken; bei dieser Gelegenheit soll er dem Kommissar vorgeworfen mahnung und Warnung gegen den p. Koch in Anwendung zu haben, ein falsches Protokoll aufgenommen zu haben, worin das bringen, damit genannter Geistlicher ablaffe von seinem unGericht die Beleidigung erblickt. berufenen und unchristlichen Treiben in der Zionsgemeinde."
Korrespondenzen und Parteinachrichten.
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Gazeta Robotnicza. Die soeben erschienene Nr. 20 hat folgenden Inhalt: Festtags- Reminiszenzen. Die Rubrik Wie geht es unseren Arbeitern?" enthält eine Korrespondenz aus Baborze und mehrere Notizen über die Lage der Arbeiter. Ferner enthält die Nummer eine Korrespondenz aus Lemberg , eine Politische Uebersicht und Arbeiterbewegung. Im Feuilleton ist Franto's Auf der Suche nach der Noth" abgedruckt.
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lichen" Vereins Waldeck.
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Die sogenannten Beamtenmusiker, welche den Berufsmusikern eine bedeutende Konkurrenz machen, indem sie denselben durch Musikmachen das Brot vor der Nase wegschnappen, scheinen sich in gewissen Fällen nunmehr auf das Verläugnen ihres Beamtenstandes zu verlegen, indem sie sich zu den Berufsmusikern zählen. In einem Inserat unseres Blattes vom 2. d. M., welches Aber wie kann man nur sprechen von: Unfrieden hervor die Maifeier- Ankündigung der Weißgerber enthielt, die am Sonn- rufen"," schmähen", und„ verdächtigen" und" unberufenes und tag( 3. Mai) in Knebel's Salon, Badstraße, abgehalten werden unchristliches Treiben" gegenüber einem Prediger der Brudersollte, stand zu lesen:" Großes Konzert, ausgeführt von Berufs- und Nächstenliebe, einem Jünger des Hofpredigers aller musifern unter Leitung des Kapellmeisters Herrn Rehfeld." Herr Deutschen ? Rehfeld soll nun, wie uns von glaubwürdiger Seite mitgetheilt Ein schönes Bild bekommt man aber von den Zuständen wird, Aufsichtsbeamter in der Kgl. Bildergallerie sein und feine innerhalb der Kirchengemeinden angesichts dieser Blüthenlese von ganze Berufs- Musikerkapelle nur aus theils noch im Dienst be- Anschuldigungen, welche einem Menschen öffentlich ins Gesicht findlichen und theils pensionirten Beamten bestehen. geworfen werden, welcher in Duldsamkeit, Demuth und Liebe Wenn diese Behauptungen richtig sind, und wir haben machen" soll und berufen ist, gläubigen Seelen im Lande der nach den bestimmten, uns gemachten Versicherungen keinen Grund, Gottesfurcht und frommen Sitte als leuchtendes Beispiel vorandaran zu zweifeln so läge hier allerdings eine grobe Täuschung zugehen. vor, welche die nachdrücklichste Verurtheilung verdient.
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Die Kunst, zwischen den Zeilen zu lesen, will geübt sein und Mancher lernt sie nie; auch führt sie vielfach zu falschen Schlüssen. Wir wollen es deshalb unseren Lesern anheimgeben, ihren Scharfsinn heute einmal an dem Inhalt zweier amtlicher Schriftstücke zu erproben, die wir wortgetreu hier folgen lassen. Das erste Schriftstück lautet: Bescheinigung.
Vor dem Schöffengericht in Reichenbach in Schlesien wurde Genosse May Baginsti am 13. d. M. wegen Beleidigung eines Pfaffen, begangen durch einen Artikel im Prole tarier aus dem Gulengebirge" zu fech 3 Monaten Gefängniß verurtheilt und zugleich die Inhaftnahme ausgesprochen. Das hohe Strafmaß ist um so merkwürdiger oder auch nicht, je Dem Herrn Louis Tannenberg zu Tempelhof , Raiserin nachdem man eben die Rechtsprechung durch unsere Schöffengerichte werthschätzt als Baginski in dem Artikel nur abfurde Augustaftr. 38 wohnhaft, wird hiermit amtlich bescheinigt, daß Angriffe, welche der betreffende Pfaffe gegen die Sozialdemokratie derfelbe das Stattfinden einer öffentlichen Versammlung am losgelassen hatte, abwehrte. Natürlich sind sofort Schritte gethan, 3. d. M. von Nachmittags 3 Uhr ab in dem Lokale des Herrn um unseren Genossen gegen Raution wieder auf freien Fuß zu Oswald Schensch zu Mariendorf , Feldstraße, bei dem Unterbekommen und außerdem ist ein Rechtsanwalt mit der Weiterzeichneten vorschriftsmäßig angemeldet hat. verfolgung der Angelegenheit betraut. Daß das Landgericht das Tages- Ordnung: I. Begrüßungsrede des Vorsitzenden Urtheil der Schöffen bestätigen wird, scheint einfach ausgeschlossen. des Arbeiter- Bildungs- Vereines für Mariendorf und Umgegend. Gegen Baginsti schweben außerdem noch sechs Klagen, alles II. Festrede des Herrn Pirch aus Charlottenburg . II. GemüthLappalien, aber bei der Wuth, in die die herrschenden Kreise liches Beisammensein. Mariendorf , den 2. Mai 1891. Schlesiens durch die Furcht vor dem rothen Gespenste versetzt sind, fann man sich doch noch auf allerhand Ueberraschungen gefaßt machen.
Lokales.
Der Amts- Vorsteher.
Dent.
Das zweite Schriftstück lautet:
Mariendorf , den 8. Mai 1891. Nachdem Sie bereits unterm 27. April 1890 wegen Ueberschreitung der Ihnen für das öffentliche Tanzvergnügen vorgeschriebenen Endzeit diesseits in 15. 1891 die für die theilte Zeit überschritten und an 3. Mai cr., den gefeßlichen Vorschriften zuwider, an der öffentlichen Tanzluftbarkeit in Ihrem Saale auch schulpflichtige Kinder geduldet.
Uns jedenfalls, als hartgefottenen Ungläubigen, macht der feineswegs uninteressante Streit im tirchlichen Lager unfäglichen Spaß.
Die schmucklofen Gräber, auf den hiesigen Friedhöfen, welche wir neulich zum Gegenstande der Besprechung gemacht hatten, geben dem Herrn Hermann Tichelmann, Reichenbergerstraße 116, vorn 5 Treppen, Veranlassung, in einer längeren Zuschrift an unsere Redaktion und mit den bekannten Gründen für die Feuerbestattung oder Leichenverbrennung einzutreten. Der Genannte theilt uns mit, daß nach dem abschläglichen Bescheide, welchen der Kultusminister auf das Gesuch um Zulassung der Leichenverbrennung in Preußen ertheilt hat, die Mitglieder der freien Gemeinde zu Massenpetitionen Unterschriften zu sammeln beabsichtigen, um das nach Meinung der Bevölkerung vorhandene Bedürfniß für die Leichenverbrennung festzustellen. Unterschriften zu diesen Petitionen können in der vorbezeichneten Wohnung des Herrn Tichelmann für den erwähnten Zweck abgegeben werden.
Aus der Aera der sozialen Reform. Verschiedene Blätter melden: In dem Hause Mathieustraße 18 im Keller wohnt seit dem 1. April d. J. der 42 Jahre alte Tischler Julius Weber mit seiner aus der Ehefrau und drei Knaben im Alter von 5, 3 und 1 Jahr bestehenden Familie. Weber mußte eine nahezu 4 Jahre hindurch innegehabte Stelle Krankheits halber aufgeben und eine andere Wohnung miethen. Mit ihm zogen
Das Sozialistengeset wirkt weiter! Vor einiger Zeit Strafe genommen worden sind, haben Sie bereits wieder am in die neue Wohnung Sorgen über Sorgen ein. Denn die Er
wonach derfelbe die Zurückgabe einiger auf Grund des Sozia listengesetzes verboten gewesenen Drudschriften verweigerte, obwohl der rechtliche Eigenthümer dieselben schon vor dem Infrafttreten des Gesetzes, und nur je in einem einzelnen Exemplar beseffen hatte. Gegen diesen Bescheid erhob der Eigenthümer der beschlagnahmten Bücher Beschwerde beim Minister des Innern. Hierauf erhielt er vor einigen Tagen folgenden Bescheid:
Ferner sind, wie amtlich festgestellt, wiederholt aus Ihrem Lokale des Abends betrunkene Personen herausgekommen, welche die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit durch ihre Ausschreitungen gefährdeten, sodaß die Sicherheitsbeamten einschreiten Auf die an den Herrn Minister des Innern gerichtete, an mußten; im Lokale felbft sind die Beamten verhöhnt worden. mich zur Verfügung gelangte Beschwerde vom 21. v. M. gereicht Diese Vorkommnisse in Ihrem Lokale sowie mit den aus Ihnen zum Bescheide, daß kein Anlaß vorliegt, den abschlägigen Ihrem Lokal betrunken kommenden Gästen auf der Straße haben Bescheid des hiesigen föniglichen Polizeidirektors vom 30. De sich namentlich in neuester Zeit am 29. April, am 3., 5. und zember v. J. abzuändern, da die im Jahre 1887, auf Grund des 7. Mai cr. wiederholt. Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, vom 21. Ottober 1878 erfolgte Beschlagnahme mehrerer, für Ihnen zugesandter verbotener Druckschriften, durch den AbTauf der Giltigkeitsdauer Gesetzes nicht wirksam geworden ist, sondern noch jetzt ebenso wie das seiner Zeit ausgesprochene Verbot zu Recht besteht.
dieses
un
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bis Ende
Nach den geschilderten Vorkommnissen sehe ich mich genöthigt, Ihr Lokal vom Tage der Zustellung dieser Verfügung ab a) die Polizeistunde für die Sommermonate September auf 11 Uhr, für die Wintermonate, das ist vom 1. Oktober bis Ende März dagegen auf 10 Uhr Abends sestzusetzen und b) Erlaubniß zur Veranstaltung öffentlicher Tanzlustbarkeiten bis auf Weiteres nicht zu ertheilen. Der Amts- Vorsteher. Dent.
nährung der Ihrigen lag der schwächlichen Frau allein ob, welche indessen auch kein weiteres Einkommen besaß, als den Verdienst, welchen sie aus Aufwartestellen bezog. Diese mißliche Lage blieb auf das Gemüth des franken Ehemannes nicht ohne Einfluß, und er äußerte wiederholt, daß er es nicht ertragen könne, fich von seiner Frau ernähren lassen zu müssen. Am Dienstag gegen worden war, ging Weber, welcher schon den Tag über 8 Uhr Abends, nachdem das kärgliche Abendbrot eingenommen dumpf vor sich hingebrütet hatte, ruhelos in dem Zimmer auf und ab. Plößlich trat er mit rollenden Augen vor seine Battin mit der Behauptung, sein ältester Sohn habe ein Stüd Brot zuviel gegessen. Als die Frau ihn darüber zu beruhigen suchte, sprang er plötzlich auf sie zu, warf sie zu Boden und verfuchte sie mit den Händen zu erwürgen. Zufälliger Weise sah dies eine im Hause wohnende Plätterin, riß den Rasenden von seinem Opfer los, rettete die nahezu Bewußtlose und hinderte durch ihr bestimmtes Auftreten den Wütherich, sich auch an den Kindern zu vergreifen. Bald darauf entfernte sich Weber aus seiner Wohnung und scheint, wohl in der Voraussetzung, daß er an seiner Frau zum Mörder geworden sei, sich das Leben ge= nommen zu haben. Die Kriminalpolizei sucht bislang vergebens nach seinem Verbleib. Es ist anzunehmen, daß die That von Die in diesem Bescheide ausgesprochene Rechtsansicht ist von findet sich in einer trostlosen Lage, so daß schleunige Hilfe noth Weber in geistiger Umnachtung geschehen ist. Die Familie beber weitgehendsten praktischen Bedeutung. Es können danach noch heute alle diejenigen Druckschriften, die dem Sozialistengesetz ver thut. Wir glauben, daß dieses Vorkommniß unsere ganzen fallen sind, einfach polizeilich fortgenommen werden, auf Grund Für denjenigen, der zwischen den Zeilen liest, könnte sich Verhältnisse besser illustrirt, als es dicke Bände thun könnten. des früheren Verbots, obwohl das Gesetz, auf dem dies Verbot leicht die Vermuthung ergeben, daß die beiden Verfügungen in beruht, nicht mehr vorhanden ist. Möglich, daß diese Rechts- irgend einem ursächlichen Zusammenhange stehen; allein für eine Gestern Vormittag bemerkten die Insassen mehrerer Boote auslegung juristisch unanfechtbar ist; aber das können wir doch Redaktion wie die unsrige ist eine derartige Schlußfolgerung aus auf der Spree hinter Rummelsburg in der Nähe des Users eine wohl ohne Widerspruch behaupten: dem gesunden Rechtsgefühl naheliegenden Gründen ausgeschlossen. Wir beschränken uns des- nackte männliche Leiche. Mittels Ruder wurde dieselbe dicht ans unseres Bolkes kann sie unmöglich entsprechen, und diese Berlegung halb darauf, die zweite Verfügung einiger Kritit zu unterziehen land geschoben und durch am Ufer anwesende Leute aufs bes Rechtsbewußtseins ist ein bleibender Schaden des früheren und da müssen wir denn allerdings sagen, daß wir dieselbe aus Trockene gebracht. Die Leiche, welche anscheinend noch nicht Ausnahmegefezes. Es wäre besser, jede Erinnerung an dies den darin angegebenen Gründen nicht für gerechtfertigt halten lange im Wasser gelegen hatte, war nur mit einer Badehose befleidet. Durch den in der Nähe wohnenden städtischen Förster Gesetz sobald als möglich zu verlöschen und sie nicht zu erneuern können. durch Ablehnung solcher wirklich berechtigter Gesuche. Zunächst kann ein Wirth nicht verantwortlich gemacht wer- wurde der Ertrunkene als der 17jährige Sohn der in der Rüders
Die Anlage der Beschwerdeschrift geht hierneben zurück. Der Regierungspräsident. Name unleserlich.)
An den Schankwirth Herrn Oswald Schensch hierselbst, Feldstraße 14.
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