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Gewerkschaftsbewegung|

Sozialpolitik und Schwerhörige.

Wie dringend notwendig die Fortführung der Sozialpolitil ist, zeigt sich unter anderem auch in der Rückständigkeit der sozialen Fürsorge für schwerhörige Arbeiter, Angestellte und Beamte. Es find nicht alle Fälle von Schwerhörigkeit heilbar, und für die un­heilbar Schwerhörigen ist das Leben in geistiger und förperlicher Hinsicht eine tägliche Qual der Entbehrung. Vermittelt uns doch das Gehör durch die Aufnahme der Sprache das Menschlichste im mensch lichen Leben, den Umgang mit unseren Mitmenschen. Es erschließt uns eine der hehrsten idealen Welten, die Welt der Töne.

Der Krieg hat durch seine heftigen Artillerietämpfe sowie Infektionskrankheiten nun auch die Zahl der Schwerhörigen start erhöht. Schon im Jahrgang 1916 der Deutschen Medizinischen Wochenschrift" 2. Heft fchrieb Stabsarzt Dr. Alfred Peyser:

Nach Meldungen ausländischer Zeitungen aus dem Kriege 1914/15 haben bei den Belgiern 60 Proz. der Verwundungen das Ohr getroffen. Für die deutschen   Verhältnisse ist lettere 3ahl ent­schieden viel zu hoch. Immerhin find Trommelfell und Labyrinth verlegungen in beträchtlicher 3ahl aufgetreten. Bei der genau geführten Statistik eines Bataillons formte festgestellt werden, daß Gehörverlegungen 12 Proz der Gelamtverluste bildeten, und zwar Trommelfellverlegung 6,4 Proz., Labyrinthverlegungen 5,6 Proz."

Und in Nr. 5 derselben Wochenschrift schrieb Stabsarzt Dr. Ernst Lehmann:

Was man Eigentumshütern zumutet.

Vorgänge in der Wachgesellschaft.

Bom Deutschen Verkehrsbund wird uns geschrieben: Eine eigenartige Auffassung über den Wert eines verbindlich erklärten Schiedsspruchs hat der Geschäftsführer der Wach gesell schaft für Berlin und Nachbarorte, Herr Rechtsanwalt anel Am 2. Oftober wurde ein Schiedsspruch gefällt und am 21. Oftober für verbindlich erklärt, der die an sich niedrigen Löhne der Wachangestellten um 5 Proz. erhöhte. Ueberstunden, bei dieser Firma an der Tagesordnung, wurden bis zum 1. Oktober mit der Hälfte bis zwei Drittel des regulären Stundenlohnes abgegolten. Durch den Schiedsspruch vom 2. Oktober wurde nun bestimmt, daß die Bezahlung von Ueberstunden nach dem normalen Stundenlohn ohne jeden Zuschlag erfolgen soll.

Während die namhaften Berliner   Wachgesellschaften die Ver­bindlicherklärung respektierten, blieb es der Geschäftsführer ge­nannter Firma vorbehalten, seinen Angestellten zuzumuten, für den bisherigen Lohn weiterzuarbeiten. Eine große Anzahl von Wach angestellten beauftragten nun den Deutschen Verkehrsbund, Klage beim Gewerbegericht einzureichen, um in den Besitz der widerrecht­lich zurückbehaltenen Gelber zu gelangen. Und was tat der Herr Rechtsanwalt? Die Wachangestellten wurden nach dem Bureau be­stellt und ihre Unterschrift zur Zurücknahme der Klage unter Entlassungsandrohung erzwungen. Der Ge= fchäftsführer erklärte, feine Abonnenten wollen feine Erhöhung tragen. Umfragen haben aber das Gegenteil ergeben. Herr Hanel steht auf dem Standpunkt, der bisherige Lohn( 24 m. pro Woche) sei hoch genug!

Alle anderen Tarifgesellschaften mußten natürlich auch an ihre Abonnenten um Erhöhung herantreten und sind nur bei denjenigen Das hervorstechendste Symptom aller Trommelfellzerreißun auf Widerstand gestoßen, die unverständig sind und glauben, die Bes gen durch Detonationen ist die Serablegung der Hörwachung ihres Eigentums muß fast umsonst erfolgen. Die Wach­fähigkeit, die in allen Graben festgestellt werden konnte.' gesellschaft für Berlin   und Nachbarorte hofft durch niedrige Löhne ihrer Wächter den anderen Gesellschaften nun größere Konkurrenz machen zu können, aber nicht auf Kosten der Schmä'erung des eigenen Profits, sondern lediglich auf Kosten der Angestellten. Die Gesell fchaft hat einen großen Teil Reichsbewachungen. richten an diese Behörden die Frage, ob sie einverstanden sind mit dem Verhalten des Leiters der Wachgesellschaft. Bemerkenswert ist noch, daß dazu auch der Schlichtungsausschuß gehört, der den Schiedsspruch fällte.

Die sozialen Versicherungsträger im Reich, Staat und den Ge­meinden haben aber der Fürsorge für schwerhörige Ar better, Angestellte und Beamte noch wenig Beachtung geschenkt. Abgesehen von der Allgemeinen Ortsfrankentasje ter Stadt Berlin, die einen Zuschuß bei Anschaffung von Hör­apparaten bewilligt, lehnen alle arderen Kranfenfassen Beihilfen für Schwerhörige, die über die eigentliche Heilbehandlung hinausgehen, noch ab. Auch daß die Unfall- oder Invalidenversicherungsfaffen den Schwerhörigen oder zum mindesten hochgradig Schwerhörigen Renten wegen Erwerbsbeeinträchtigung bewilligen, davon ist noch nichts belanntgeworden. Die Erwerbsfähigkeit der Arbeiter, Angestellten und Beamten wird aber durch Schwerhörigkeit im hohen Maße beeinträchtigt. Professor K. Witt­maad( Bena) schreibt darüber im Lehrbuch der Arbeiterversiche rungsmedizin":

" 7

Hochgradige Schwerhörigkeit einerseits muß meistens mit 10 Proz. Einbuße in der Erwerbsfähigkeit bewertet werden; unter Umständen( Beruf) fogar bis 30 Prog. Leichtere Grade von doppelseitiger Schwerhörigkeit bedingen für die bezüglich des Gehörs weniger empfindlichen Berufe teine nennenswertige Be­einträchtigung, für die empfindlicheren von zirka 10-30 Broz. Mittlere Grade von Schwerhörigkeit bedingen schon für fast alle Berufszweige eine Erwerbsbeeinträchtigung. und zwar je nach ben Anforderungen, die diefe an das Gehör stellen, von zirfa 10-50 Broz. Hochgradige Schwerhörigkeit, bei der die Kranten nur noch laut gesprochene Worte ins Ohr vernehmen tönnen, muß auch bei Vertretern weniger empfindlicher Berufsarben mit etwa 30-50 Broz. bewertet werden und bei den besonders auf ihr Gehör Angewieferen selbstverständlich noch wesentlich höher( not­falls bis zu 100 Proz.). Falls sich zu den Klagen über Schwer. hörigkeit noch solche über Ohrenfaufen und vor allem Schwindel hinzugefellen, erhöht sich selbstverständlich die Erwerbsbeein trächtigung unter Umständen recht erheblich."

Deshalb liegt es aber auch im Interesse der schwerhörigen Ar­Beiber, Angestellten und Beamten, daß im tommenden Reichstag   ber Sozialpolitit fein Halt geboten, fondern, daß ihr ein schnelleres Tempo in der Fortführung gesichert wird.

Weiterer Rückgang der Arbeitslosigkeit. In der ersten Hälfte des Monats November hat die Zahl der unterstüten Erwerbslosen im Deutschen Reiche weiter ab­genommen, und zwar von 435 000 am 1. November auf 426 000 am 15. November, d. h. um rund 2,5 Proz. Die männlichen

Hauptunterstützungsempfänger haben sich von 396 000 auf 389 000. die weiblichen von 39 000 auf 37 000 verringert.

Schlichtungsverhandlungen im Bankgewerbe. Nachdem die freien Verhandlungen über die Gehaltsregulie rungen im Bantgewerbe für November und Dezember zu feinem Ergebnis geführt haben und auch alle Bemühungen des Arbeits­ministers.. eine gütliche Einigung herbeizuführen, gescheitert find, hat ber Minister nunmehr für morgen, Sonnabend, Schlich­tungsverhandlungen anberaumt.

Wir

Der Kampf gegen die Geschäftsleitung, die ihr unsoziales Bor­gehen so brutal zeigt, wird weitergeführt werden, allen Maßnahmen des Herrn Rechtsanwalts zum Trozz.

*

Wir halten es an sich für einen himmelschreienden Standal, daß man erwachsenen Männern, die den schweren Beruf eines Wach angestellten auszuüben haben, solche Hungerlöhne, von denen noch die vielen Abzüge abgehen, zu bieten wagt. Das heißt doch geradezu die Leute, die über das Eigentum der anderen zu wachen haben, auf die Bahn des Verbrechens treiben. Es versteht sich von selbst, daß gegen die Firma, die sich außerdem des Vergehens der Nötigung Wir sind fchuldig gemacht hat, entsprechend vorgegangen wird. übrigens der Ansicht, daß das Gewerbegericht einer Klage des Ber­fehrsbundes stattgeben muß, ohne auch die Unterschriften der Be. teiligten. Im übrigen steht der Klageweg bei den ordentlichen Ge­richten offen.

Pförtner bei Borsig.

12 Stunden Arbeit, für 10 Stunden Lohn.

Als die Firma Borsig   im Februar d. J. an Stelle des Drei fchichtensystems das 3 weischichten system in ihren Betrieben enführte, wurde für die 70 bis 80 Pförtner eine Arbeitszeit von 6 bis 6 Uhr festgesetzt Innerhalb dieser 12stündigen Ar­beitszeit sollten zwar Paufen von zufammen 2 Stunden gemacht beitszeit sollten zwar Pausen von zusammen 2 Stunden gemacht werden, aber für den weitaus größten Teil der Pförtner bestanden die Baufen nur in der Theorie. In der Praris hatten sie tatsäch lich eine 12 stündige Arbeitszeit, denn es war best mmt, daß die Pförtner, welche Einzeldienst tun, auch während der Baufen ihren Plaz in der Pförtnerloge nicht verlassen dürfen. Nur an den Stellen, die mit zwei Pförtern befeßt waren, durften sich diese in den Pausen gegense tig ablösen. Hiernach hatten also die meisten Pförtner auch während der sogenannten Pausen das Tor im Auge 3u behalten, die Ein- und Ausgehenden zu beobachten, Telephon­gespräche entgegenzunehmen, so daß sich die Pausen in feiner Weise von der Arbeitszeit unterschieden. Wenn dieser unhaltbare Zustand gelegentlich moniert wurde, dann sagte man dem Unzufriedenen, die Arbeit der Pförtner sei eigentlich gar feine Arbeit, sondern nur eine dauernde Arbeitsbereitschaft, die man doch nicht noch durch besondere Pausen unterbrechen fönne.

Go bleb es denn Lei der tatsächlichen 12 stündigen Ar­beitszeit der Pförtner. Bezahlt wurden aber nur 10 Stun den, denn die 10stündige Arbeitszeit stand ja auf dem Papier und die Pförtner stehen ebenso wie die produktiv tätigen Arbeiter im Stundenlohn. Zwei

der 11. und 12. Stunde mit dem tarifmäßigen Ueberstunden­zuschlag, und zwar von der Einführung der Zwölfftumdenschicht bis zum Lage der Entlassung. Das Gericht verurteilte denn auch die Firma zur Zahlung der geforderten Beträge.

Die beiden abgebauten Pförtner, von denen der eine 42, der andere 21 Jahre als Pförtner im Dienst der Firma Borsig   beschäftigt maren, hatten noch eine zweite Klage eingereicht, mit der sie ihre Entlassung als unbillige Härte anfochten. Die Firma berief sich aber darauf, daß sie den Klägern andere Arbeit im Betriebe ange­boten hatte, die aber von den Klägern abgelehnt worden sei, weil ihre Kräfte der zugewiesenen Arbeit nicht gewachsen waren. Der Kläger  , welcher im 21jährigen Pförtnerdienst der rma alt geworden ist, fellte als Transportarbeiter im Konsumverein des Betriebes arbeiten. Das ist, wie sein Prozeßvertreter, ein Ange stellter des Verkehrsbundes betonte, e'ne Arbeitsleistung, die nach dem Tarif des Verkehrsbundes ebenso wie die Tätigkeit der Rollkutscher und Speicherarbeiter, als Schwerarbeit gilt und auch von der Konsumgenossenschaft Berlin   sowie vom Beamtenwirtschaftsvere n als solche gewertet wird. Daß ein alter Mann derartige Arbeiten nicht leisten fann, ist ohne weiteres zu glauben. Trotzdem wies das Ger   cht die Kläger ab mit der Begründung, die Entlassung tönne nicht als unbillige Härte angefehen werden, die Kläger hätten wenigstens den Versuch machen müssen, die ihnen angebotene Arbeit auszuführen.

Die Thüringer   Metallindustriellen wollen aussperren. Aus Weimar   wird berichtet:

In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nahm ber Verband thüringischer Metallindustrieller Stellung zu der Streit bewegung in Thüringen  . Es wurde beschlossen, daß alle Orts. gruppen, in denen augenblicklich Teilstreits stattfinden ( Erfurt  , Gotha  , Schmalkalden  , Ruhla  , Apolda  , Greiz   usw.), auf An­trag der in diesen Bezirken bestreiften Firmen auszusperren haben und daß vom 10. Dezember ab die Gesamtaus Sperrung der etwa 40 000 metallarbeiter in Thüringen  erfolgen soll, wenn nicht bis zum 8. Dezember überall die Arbeit wieder aufgenommen ist. Bon dieser Aussperrung sollen die An­gehörigen der Verbände, die die vom Reichsarbeitsminister für ver­bmdlich erklärten Schiedssprüche anerkannt haben und die Nicht­organisiert n nicht betroffen werden.

Als Träger der Streitbewegung" wird der Deutsche Metal! arbeiterverband bezeichnet. gegen deffen Mitglieder sich also die Aktion der Unternehmer richtet.

Die München  - Gladbacher Tertilbarone. Der Schlichtungsausschuß zu München- Gladbach hat in den Lohnstreitigkeiten zwischen den Arbeitgeberverbänden der Textil­industrie von München- Gladbach  , Rheydt   und Umgebung und den drei Tertilarbeiterverbänden einen Schiedsspruch gefällt, der bestimmt, daß die zurzeit geltenden Löhne von der laufenden Lohn­periode ab um 5 Proz. erhöht werden. Die Arbeiter hatten 15 Pro3. gefordert Die Abänderungsanträge zum geltenden Lohntarif werden weiteren Verhandlungen vorbehalten. Die neue Regelung gilt auf unbestimmte Zeit mit beiderseitiger vierzehntägiger Kündigungsfrist. Die Lohnperiode läuft erstmalig am 27. Dezember 1924 ab. Die Vereinigten Arbeitgeberverbände lehnten diesen Spruch ab. Die Gewerkschaften beantragten infolge­dessen Verbindlichkeitserklärung.

Also nicht einmal 5 Proz. wollen diese Unternehmer ihrer Arbeit­nehmerschaft zulegen, obwohl zwischen der Höhe der Preise der Tertilherren und der der Löhne, die sie zahlen, ein ziemliches Mik­verhältnis besteht.

Deutsche   Stewards auf englischen Schiffen. Aus London   wird berichtet:

Der Schiffahrtsmitarbeiter der Times" führt aus, die Zahl der deutschen   Seeleute in der britischen Marine sei früher nicht erheblich gewesen. Sie habe im Jahre 1913 noch nicht 3 Proz., nämlich noch nicht 5000 Mann betragen, also 1000 Mann weniger, als während 8 Monaten von englischen Schiffen in den Häfen der Vereinigten Staaten   von Bord gegangen seien, and rer­feits werde mit dem Wiederaufbau der deutschen   Handelsmarine die Zahl der deutschen   Baffagiere auf den englischen Schiffen immer mehr abnehmen, so daß entsprechend weniger Anlaß bestehe, de ut fche Stewards einzustellen.

Berantwortlich für Politit: Ernst Reuter  ; Wirtschaft: Artur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton  : Dr. John Schilowski: Cofales und Sonstiges: Friz Karstädt: Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin  . Berlag: Borwärts- Berlag 6. m. b. S.. Berlin  . Drud: Borwärts- Buchdruckeret Berlin   SB. 68, Lindenstraße 3.

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