En den Beltstädten beschäftigt hat. Seine Erfahrungen. Die| Bestimmungen der dritten Steuernolverordnung von den städtischen er hierbei gesammelt hat, dürften sicherlich der reformbedürftigen Berliner Berkehrsordning zugutekommen. Man kann jedenfalls mit der Tetfache rechnen, daß in der Frage der Berliner Bertehrs regelung fid) noch erhebliche Abänderungen ergeben dürften.
Der Berliner Verkehrsturm dient nicht allein als Beg. weiser über den verkehrsreichsten Groß- Berliner Blah, fondern auch als Zeitweiser. Die ersten fünf lihren der BE3. künden dort seit einigen Tagen die Berliner Einheitszeit. Abgesehen von den Eisenbahnen, die ihren Betrieb nach der mitteleuropäischen Zeit regeln, haben andere Unternehmungen, Behörden und private Betriebe ihre eigenen Zeiten. Kommen die Zeitangaben auf ihren Ihren auch der mitteleuropäischen Zeit mehr oder weniger nahe, so sind doch keine besonderen Borfehrungen getroffen, die Ülebereinstimmung mit dieser Zeit genau aufrecht zu erhalten. In Berlin wird das anders wer den. Bei Straßenbahn- und Hoch- und Untergrund. bahn werden in Zukunft die Uhren genau die gleichen Beiten angeben wie auf den Bahnhöfen der Eisenbahn; auch die öffentlichen und die Uhren von Behörden werden in abseh barer Zeit dieselben Zeitangaben machen. Damit ist zu einer mirt lichen, mit der mitteleuropäischen übereinstimmenden Berliner Einheitszeit schon ein wesentlicher Schritt getan. Ganz erreicht wird fie fein, wenn sich auch das Bublifum nach dieser Einheitszeit richtet und dafür sorgt, daß ihre Uhren mit den öffentlichen und denen der großen Berkehrsunternehmungen übereinstimmen. Die mit Unterstügung staatlicher und städtischer Behörden ins Leben gerufene Berliner Einheitszeit" ermöglicht dies. Diese Gesellschaft baut für Groß- Berlin ein eigenes Leitungsneg, das lediglich für die Brede der Zeitdienstregelung bestimmt ist. Der Betrieb der Zentraluhrenanlage der Berliner Einheitszeit erfolgt nach dem System der Siemens u. Halsts A.-G., das bei den Bahnhofsuhren des Reichsbahndirektionsbezirks Berlin und bei den Hoch- und Untergrundbahnen bereits eingeführt ist. Bei diesem System werden alle angeschlossenen Uhren vollkommen selbsttätig auf der gleichen Zeit
gehalten.
Der Stellenvermittlerprozeß. Die Strafanträge des Staatsanwalts.
In dem Stellenvermittlerprozeß gegen Lienemann, Ga. briel, Nowa dk und einige Mittäter wurde das Ergebnis der abgeschlossenen Beweisaufnahme gestern von dem Staatsanwalt Kußmann in seiner Anklagerede dahin zusammengefaßt, daß die wiesen seien. Er gab ein Gesamtbild der in dem Brozeß fefigestellten Auswüchse der gewerbsmäßigen Stellenvermittlung und wies darauf hin, daß selbst die aus Seestädten bekannte Bragis mancher Heuerbafe, die Unterbringung der zu vermittelnden Leute in Kneipen, wo sie ihr Geld foswerden, in Berlin bei gewissen Vermittlern von Landarbeitern ihr Gegenstück hat. Bei den Zusammenstößen Lienemanns und Gabriels mit dem Außenbeamten Jubrian vom Arbeitsamt Friedrichshain nahm der Staatsanwalt nicht den Bersuch einer Nötiging zur Unterlassung einer Amishandlung, sondern narr Beleidigung an.
Der Staatsanwalt beantragte gegen Gabriel wegen Betruges neun Monate Gefängnis, daneben 1000 Mt. Geldstrafe, wegen Buchers und Tarüberfdyreitung fechs Monate Gefängnis, wegen Vermittlung von Ausländern fechs Monate Gefängnis, wegen Be leidigung Judrians zwei Wochen Gefängnis, als Gesamtstrafe 1½ Jahre Gefängnis; gegen Lienemann wegen Untreue( gegen. über dem Reichsbund Deutscher Aufseher und Borschnitter) neum Monate Gefängnis, wegen Betruges neun Monate Gefängnis, wegen Muchers und Larüberschreitung drei Monate Gefängnis, wegen Ber mittlung von Ausländern jechs Monate Gefängnis, wegen Beleidi. gung Judrians zwei Wochen Gefängnis, wegen Bergehens gegen Das Stellenvermittlergeseh sechs Wochen Haft, als Gesamtstrafe 1½ Jahre Gefängnis; gegen Nomad wegen Betruges fieben Monate Gefängnis, daneben 3000 ms Geldstrafe, wegen Buchers ein Jahr Gefängnis und Einziehung von 3000 M. Gewinn, wegen Vermittlung von Ausländern sechs Monate Gefängnis, megen Bergehens gegen das Stellenvermittlergefeh sechs Wochen Haft, als Ges fomistrafe zwei Jahre Gefängnis und sechs Wochen Haft: gegen Hoffmann wegen Untreue, Betruges, Wuchers, Bermittlung von Ausländern, Bergebens gegen das Stellenvermittlergefen als Gesamts strafe 1½ Jahre Gefängnis und sechs Wochen Haft: gegen Engel wegen Untreue, Betruges, Wuchers, Bermittlung von Ausländern als Gesamtstraße neun Monate Gefängnis und sechs Wochen Haft; gegen Semeny na wegen Untreue, Buchers und Betruges, Bermittlung von Ausländern als Gesamtstrafe 1 Jahr Gefängnis und sechs Woden Haft; gegen Knobel wegen Vermittlung von Ausländern, Buchers, Bergebens gegen das Stellenvermittlergesetz als Gesamtstrafe fünf Monate Gefängnis und sechs Wochen Haft. Für Knobel beantragte der Staatsanwolt die Zubilligung einer Bewährungsfrist Allen Verhafteten sollen je zehn Wochen auf die Unter fuchungshaft angeredmet werden.
Heute wird das Urteil gesprochen.
Den Bau von neuen Verwaltungsgebäuden planen 3ehlen. dorf. Weißensee , Reinickendorf , Wedding und Tempelhof . Auch die Verwaltungsbezirde Friedrichshain , Prenzlauer Berg und Tiergarten dürften später nach folgen. Die Notwendigkeit von solchen Gebäuden ist vom Magistrat anerkannt worden. Für Zehlendorf ist schon ein pafiendes Baugelände inmitten des Ortes vorgefehen. Dort war vor dem Krieg die ganz bürgerlich- nationale Ortsverwaltung voll fomment unfähig, die Entwicklung des Ortes richtig zu beurtellen, und so versäumte sie es, sich rechtzeitig ein modernes Rathaus erbauen zu lassen. Infolgedessen haben sich dort Berhältnisse entwickelt, die unerträglich sind und die dazu geführt haben, daß das Bolizei. amt Zehlendorf seine zentral gelegenen Räume aufgeben und völlig aus den Ort herausverlegen mußte, ein unerhörtes Erschwer nis für Publikum und Beamte. Beim Bezirksamt Wedding schweben nun Berhandlungen über einen genügenden Bauplatz. Bon dem Bau eigener Berwaltungsgebäude in den Bezirken Tempelhof und Tiergarten hat der Magistrat vorläufig abgesehen.
Die Anmeldung von Sparguthaben zur Auswertung. Die Konjum Genossenschaft Berlin und Um gegend teilt uns mit, daß wohl nach der dritten Steuernotverord nung bei öffentlichen Sparkassen eine Anmeldung zur Aufwer tung erfolgen muß, daß diefe 2mweldung aber für die Sparer der Konfum- Genossenschaft nicht zur Afmvendung tommt. Die Konfum Genossenschaft Beht auf dem Standpunkt, daß fie die ev. Untenntnis ihrer sparenden Mitglieder über die Bestimmungen der dritten Steuernotverordnung nicht dazu benuken will, ihre Mitglieder zu Schädigen. Es ist ohne weiteres anzunehmen, daß von der gefanter Berliner Benölterung die größere Hälfte nicht weiß, daß die An meldung zur Aufwertung der Spargelder bis zum 31. Dezem ber 1924 erfolgen muß. Es wäre doch angebracht, daß diese
Sängerkrieg
Spartassen nicht so streng durchgeführt werden würden, damit nicht gerade die Wermsten der Armen um ihre menigen noch zu erwartenden Spargelder fommen. Die Sparabteilung der Kon fum- Genossenschaft bietet ihren sparenden Mitgliedern noch weis tere Bergünstigungen. So ist durch Beschluß der Generalpersammlungen schon festgelegt, daß die Aufwertung der Bapiermartbeträge auf 20 Broz, erfolgt und daß die Sperrfrist, die nach der dritten Steuernotverordnung bis zum 1. Ja Sperrfrist, die nach der dritten Steuernotverordnung bis zum 1. Januar 1932 läuft, bei der Konsum- Genossenschaft nur bis zum 31. Degember 1926 ausgedehnt ist. Weiter beginnt die Berzinjung der Papiermarkbeträge zu denselben 3insfäßen, als die wertbestänDigen Spargelder schon vom 1. Januar 1925 ab. Auskünfte über alle Sparangelegenheiten geben die Warenabgabestellen.
Die Hundertdollarnote." Gefängnisstrafen für Geldscheinfälscher. Mitglieder einer Dollarfälschungszentrale, die ihren Sitz in der Grenadierstraße hatte, hatten sich jüngst vor dem Großen Schöffengericht Mitte zu verantworten. Es handelt sich um die Kaufleute Rudolf Hamburger und Mar Brudner und den Schneider Feimel Friedmann. Die Angeflagten haben verschiedenen Ge. fchäftsleuten undertdollarnoten verkauft, die sich hinterher insofern als Fälschungen erwiesen, als Zwei- und Fünfbollarnoten in Hundertdollarnoten umgefälscht worden waren.
Hamburger war eines Abends in einem Restaurant in der Nähe des Stettiner Bahnhofs erschienen und hatte bort vorgespiegelt, daß er eben aus dem Ausland fomme und fein deutsches Geld bei sich hätte. Er ließ deshalb unter den Gästen herumfragen, ob ihm nicht jemand eine Hundertdollarnote wechseln fönne. Ein Gast fand sich dazu auch bereit. Zufällig hatte aber diefer in seiner Brieftasche eine echte Fünfdollarnote und erkannte, daß diefe in ihrem ganzen Aussehen genau mit der angeblichen Hundertdollarnote überein stimmte. Deshalb lehnte er das Wechselgeschäft ab. Der Aus länder hatte nun mit einemmat deutsches Geld bei sich, mit dem er die Zeche bezahlte und schleunigst verschwand. Unauffällig folg ten ihm jedoch amei Gäste und fahen, daß er an der nächsten Ecke mit einem anderen Manne sprach. Sie ließen beide fest. nehmen. Der zweite war der Mitangeklagte Brüdner. Die Hundertdollarnote entdeckte man später zusammengefnüllt im Straßenschmuh vor dem Restaurant. Hamburger und Brückner wurden gegen Raution aus der Haft entlassen. Kaum hatten fie aber wieder die Freiheit erlangt, als sie das Pech hatten, einen anderen Betrogenen, der mit 5000 Dollar hineingelegt worden war, in die Hände zu laufen. Der dritte Angeklagte Friedmann wurde bei einem Wechselgeschäft in der Grenadierstraße abgefaßt. Brückner ist in Wien bereits mit 2 Jahren Kerter vorbestraft. Die österreichischen Behörden haben das Ersuchen gestellt, ihn nach Er. febigung der Berliner Strafe auszuliefern, da gegen ihn noch andere Straffachen anhängig find. Zu dieser Auslieferung dürfte es aber faum kommen, denn Brückner ist ein Todesfandidat. Er ist im höchsten Grade schwindsüchtig und mußte auf einer Tragbahre in den Gerichtsfacl gebracht werben. Die Ange flagten bestritten, von den Fälschungen Kenntnis gehabt zu haben und wollen felbst Die Opfer Unbefannier geworden sein. Die auf Antrag der Rechtsanwälte Dr. Karow und Dr. Ludwig Meyer vernommenen Ge. richtsärzte bezeichneten sämtliche drei Angeklagte als ich wer minderwertig. Daher billigte das Schöffengericht ihnen auch midderne Umstände zu. Während der Staatsanwalt Zuchthausstrafe Don 3-8 Jahre beantragt hatte, erkannte das Urteil gegen Sam= burger auf 4 Jahre, gegen Brüdner auf 2 Jahre 6 Mo
Das Rundfunkprogramm.
Dienstag, den 9. Dezember.
Außer dem üblichen Tagesprogramm:
4.30-6 Uhr abends: Unterhaltungsmusik( Berliner Funkkapelle). 6.40-7.50 Uhr abends: Hans- Bredow- Schule( Abteilung Bildungskurse). 6.40 Uhr abends: Literatur und Kunst: Professor Colson: Französische Literaturgeschichte( in französischer Sprache). 7.10 Uhr abends: Dr. James Simon : Die Sonate". 7.30 Uhr abends: ( Abteilung Hochschulkurse). Prof. Dr. phil. Dessoir, ordentlicher Prof. an der Universität Berlin: Einführung in die Philosophie". 5. Vortrag: Philosophie und Wissenschaft". 8 Uhr abends: Theaterfunk( Herr Kappstein). 8.30 Uhr abends: InstrumentalVariationen über das Lied.Ihr Blümlein alle, Schubert( Friedrich Virtuosen- Konzert.( Zweite Veranstaltung.) 1. Introduktion und Thomas, Flöte). 2. Spanische Fantasie, Lalliet( Gustav Kern, Oboe). a. Variationen über den Sehnsuchtswalzer, David( Ernst Fischer, Klarinette). 4. Caprice über dänische und russische Volksweisen für Flöte, Oboe, Klarinette und Klavier, Saint- Saëns ( Friedrich Thomas, Gustav Kern und Ernst Fischer). 5. a) Valse di bravoura, Fuhrmeister, b) Der Schmetterling, Etüde, Köhler ( Friedrich Thomas, Flöte). 6. a) Barcarole , Laurischkus, b) Canzonetta , Lenom( Gustav Kern, Oboe). 7. a) Simple Aven, Thomé, b) Serenade Badine, Gabr. Marie, bearbeitet von Albert Nagel( Ernst Fischer, Klarinette). 8. Introduktion und Polonäse für Flöte, Oboe, Klarinette und Klavior. Hamm ( Friedrich Thomas, Gustav Kern und Ernst Fischer). Am Flügel: Otto Urack . Anschließend: Bekanntgabe der nenesten Tagesnachrichten, Zeitansage, Wetterdienst, Sportnachrichten, Theaterdienst. 10.30 Uhr abends: Dr. Rudolf Wegner:, Der germanische Götterhimmel und das Julfest".
Inafe und gegen Friedmann auf 3 Jahre Gefängnis. gegen alle drei Angeklagte auf 5 Jahre Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht.
Strenge Bestrafung eines Telephon- Schwarzhörers.
Das Schöffengericht Berlin- Mitte verurteilte den Lebensmittelhändler P. zu drei Monaten Gefängnis, meil er sich an einen Fernsprechanschluß als blinder Teilnehmer angeschaltet hatte. Der Inhaber des Anschlusses hatte schon längere Zeit beobachtet, daß sein Anschluß von einem Dritten benutzt wurde, fonnte aber erst, nachdem auch Anrufe eingingen und B. bzw. dessen Ehefrau verlangt wurden, feststellen, daß B. tatsächlich furz vorher den Anschluß benutzt hatte, weil die Anrufer bestimmt behaupteten, daß B. ihnen Amt und Nummer des Anschlusses zwecks Anruf angegeben hatte. Strafverschärfend wirkte, daß der benußte Apparat nicht den Postapparaten entsprach und bei Benuhung desselben leicht ein Betriebsunfall infolge Knallgeräusch für die den Anschluß bedienende Telephonistin entstehen konnte. Der Richter bezeichnete das Verhalten des Schwarzhörers niederträchtig und gemeingefährlich und darin außerdem noch einen vorfäßlichen Betrug gegen den Anschlußinhaber und eine mit Vorbedacht ausgeführte Täuschung des Post, fistus, weil er den Anschluß schon seit April d. J. widerrechtlich benuzte. Aus diesen Gründen mußte von einer Geldstrafe abgefehen und auf eine Gefängnisstrafe wegen Bergehens gegen§§ 317 und 318 erkannt werden.
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erblickte
Gegen die Schwarzhörer im Rundfunk. In Breslau haben die Ermittelungen nach Schwarzhörern im Rundfunk zu einer größeren Zahl von Verurteilungen geführt. In einem Fall ist sogar auf Gefängnis erkannt worden.
Zwei Ranbmörder zum Tode verurteilt.
Ein Routmord in Mecklenburg , der auch die Berliner Kriminal. polizei beschäftigte, stand am vergangenen Sonnabend zur Haupt. verhandlung in Rosto d. Am Montag, den 18. Auguſt wurde auf der Feldmark Beebelig bei Gnoien in Mecklenburg der Borschnitter Hermann Müller in einem Haferfeld ermordet und beraubt aufgefunden. Als Täter wurden die Schnitter Julius Czarnegti und Gustav Schwarz festgestellt, die flüchtig waren. Sie waren Sonntags mit Müller in einem Nachbardorf auf dem Tanzboden beifammen und glaubten, daß der fparfame Mam, der zuweilen mit seinem Gelde prohlte, feine ganze Barschaft von über 400 m. bei sich habe. Auf dem Heimwege schleppten fie ihn in das Haferfeld, schlugen ihm mit einem Stein den Schädel ein und brachten ihn dann noch 27 Messerstiche bei, so daß er tot liegen blieb. Ihre Beute betrug aber nur 10 m., das andere Geld hatte der Ermordete zu Hause gelaffen. Die Streife BI der hiesigen Kriminalpolizei ermittelte Czarnetti om 30. August in Berlin und nahm ihn fest, als er gerade im Begriff stand, abzus fahren, um auf dem Lande irgendwo wieder Arbeit zu suchen. Gine Spur des Schwarz führte nach dem Gute Lindenhof bei Ber lin . Der Berfolgte mar aber von dort bereits wieder verschwunden. Er hatte sich bei einer Schnitterin verborgen gehalten, dann aber, als er fid) nicht mehr sicher fühlte, den Borschnitter bestohlen und das Weite gesuch. Eine neue Spur führte nach der Gegend von Küftrin. Die Streife B I fandte ein Ausschreiben mit dem Bildnis bes Flüchtigen an die Behörden in jener Gegend, und so wurde auch Schwarz in dem Dorfe Tuchsband ermittelt und festgenom men. Die Hauptverhandlung der am Sonnabend in Rostock während der ganzen Dauer der Justizminister von Mecklenburg- Schwerin und der Oberstcatsanwalt beiwohnten, endete erst um 10% Uhr obends Die beiden Angeklagten, die einer den anderen zu belasten versuchte, wurden wegen Mordes und Raubes zum Tode perurteilt. Czarnetti nahm das Urteil ruhig entgegen, Schwarz bagegen brach völlig zufammen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat ihre nächste Sigung am Donnerstag 4 hr. Auf der Tagesordnung stehen neben einer Reihe Vorlagen sechs Anfragen und neun Anträge.
Die Aufnahme von Hörern und Hörerinnen in die Preußische Hochschule für Leibesübungen( Landesturnanstalt) in Spandau zur Ausbildung als Turn- und Sportlehrer(-lehrerinnen) findet für Hörerinnen vom 15. April und für Hörer vom 22. Apil 1925 ab statt. Die Ausbildung dauert 12 Monate. Die endgültige Zulassun ist von dem Bestehen einer Aufnahmeprüfung und dem Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung abhängig. Gesuche um Aufnahme sind bis Ende 1925 unmittelbar dem Direktor der Hodyschule in Spandau , Ruhelandstr. 59, einzureichen.
Die Weihnachtsbefcherung der Heilsarmee für 2500 arme Familien findet am 18. Dezember, nachmittags 81 Uhr, im Sportpalast statt, den die Direktion für dieien Bwed fostenlos zur Verfügung gestellt hat. Die Heilsarmee beginnt am 1. Deember mit der Aufstellung der Weihnachtstöpfe in den Straßen Berlins .
Beim Rauchen im Bett verbrannt. In Speicherz in der Rhön rauchte ein 40jähriger Handwerksburiche im Bett eine Zigarette. Das Bett geriet dabei in Brand. Der Handwerksburiche fonnte fich nicht mehr retten und fand den Tod in den Flammen.
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