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noch wichtiges Beweismaterial in Händen habe, machte Stetchs anwalt Reumann den Borschlag, vielleicht die Angeklagten Diener und König zu vernehmen, die ihre Aussagen nicht verweigern moll Borf.: Wer von den Angeklagten will denn aussagen? Darauf erhoben fich die Angeklagten Neumann, Diener und Rönig was zu Entrüftungsrufen im Zuhörerraum Anlaß gab.

ten.

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Der Gerichtsbeschluß erging dahin, daß von der bisherigen Reihenfolge nicht abzugehen sei und daß infolgedessen der An­geflagte Mörsner vernommen bzw. seine

früheren Protokolle verlesen werden

follen. Bei seinen früheren Bernehmungen hatte Mörsner erflärt, daß er der KPD  . bei ihrer Gründung beigetreten, 1921 aber wieder ausgetreten und seitdem nicht mehr parteipolitisch organisiert ge­mesen sei. Er fei Chauffeur bei dem Kraftwagenbesiger Goppels in Charlottenburg   gewesen und habe in seiner Stellung einige Male den Kommunistenführer Pied gefahren. Die An­flage bezeichnet diese Angaben als unrichtig mit dem Hinweis, daß die Bagen des Goppels in Wirklich feit der Partei ge hörten, daß Mörsner Chauffeur der KPD.   gewesen sei und als solcher hauptsächlich Brandler, bann aber auch Bied und die anderen Parteiführer gefahren habe. Weiter heißt es in dem Protokoll, in Frankfurt   und Stuttgart   will Mörsner nichts über die wirkliche Tätigkeit der Neumannschen Gruppe erfahren haben. Erst am 16. Februar habe ihn Neumann nach Mannheim   geschicht mit einem Brief an Margies oder Poege, den er dann an Margies ablieferte. Bon dem Inhalt des Schreibens und von der Tätigkeit der beiden in Mannheim   und Heidelberg   habe er ebenfalls nichts gewußt. Bei der Abfahrt von Heidelberg   gab ihm dann Poege den Bescheid mit, der Fall fönne nicht erledigt werden. Wenn Neumann anders darüber denke, soll er selbst nach Heidelberg   kommen. Daraufhin beorderte Neumann die beiden telegraphisch nach Stuttgart  . Im übrigen will Mörsner immer nur geglaubt haben, es handele sich um einen geheimen Kongreß der APD.,

für den auch die Gelder bestimmt gewesen wären, bie er im Auftrage Neumanns einmal von Berlin   holen mußte und die er auf Grund eines befonderen Erfennungszeichens an der Ede der Bessel­und Markgrafenstraße in Berlin   von einem Unbetannten in Höhe von 840 m. erhielt. In Stuttgart   mußte fich dann Mörsner an mehreren Abenden auf Anweisung Neumanns mit seinem Wagen bereit halten. Borf.( zu Neumann): Das war im Falle Bezel und im Fall Schlotter? Neumann: Jawohl. Nach eventueller Erledigung des Blanes follte Mörsner dann von mir Nachricht bekommen, daß abgefahren werde. Bors.: Haben Sie mun dabei etwas Näheres von Ihren Plänen mitgeteilt? Neu­mann: Nein, aber innerlich habe ich wohl geglaubt, daß Mörsner durch die Art unseres ganzen Gebarens unterrichtet war, wenn auch nicht über alle Einzelheiten. Mörsner erflärte weiter in dem Protokoll, die Verhaftung sei ihm überraschend gekommen und

er habe dabei

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Sammien bas 2otaf verlaffen, er will aber nicht wiffen, zu welchem Swed Neumann thm diese Anordnung erteilt bebe. Reumann habe immer nur erklärt,

er wolle Wefel fennen lernen.

In dem Protokoll vor den Untersuchungsrichtern, Bandgerichts­rat Bühner und Landgerichtsdirektor Bogt, machte Mörsner un gefähr diefelben Angaben.- Bors.: Der Angeflagte Rönig hat gefähr diefelben Angaben. von Ihnen ausgefagt, daß Sie bei der Besprechung, in der der endgültige Plan zur Erledigung Wegels gefaßt wurde, zu- Im übrigen habe er fich bei der Tätigfelt der Berliner   Genossen gegen gewefen feien. In der Boruntersuchung ist Ihnen das vor nichts gedacht. Zwischen den Bekundungen Lesniffes und den Dar gehalten worden und Sie haben erflärt, Sie feien bei dieser Bestellungen Neumanns und Königs ergeben sich insofern Widersprüche. sprechung in der Lesniffe'schen Wohnung nicht zugegen gewesen, als die beiden letteren nach wie vor behaupten, daß Lesnisse bei der sondern Sie feien nur etwa fünf Minuten dort gewesen. König, Erörterung des Mordplanes gegen Wegel zugegen gewesen sei. wie ist das nun? König: Mörsner tam am Nachmittag, um Die Ehefrau Marie Cesniffe, die ebenfalls jede Aussage mit einen Koffer, den wir im Auto mitnehmen wollten, zu holen und Rücksicht auf das Fehlen des Wahlverteidigers verweigert, betätigt es wurde dann die Verabredung besprochen. Borf.: War Mörs. fich in der fommunistischen Frauenagitation. Auch ihre Berney ner nun dabei? König: Jamohl. Borf.: Können Sie das auf mungsprotokolle werden verlesen, wobei sich keinerlei Widersprüche König: Jawohl, bei dieser Berabredung war recht erhalten? mörsner zugegen.- Bors.( zu Neumann): Biffen Sie, ob Mörsuch fie will nichts davon gewußt haben, daß sich die Besprechungen zwischen ihren Betundungen und denen ihres Ehemannes ergeben. Neumann: Ich entsinne mich, daß ich an dem bezogen. in ihrer Wohnung auf die Erledigung von Wezel und Schlofter Um 4 Uhr schloß Dr. Niedner die Berhandlung mit den Worten: Wir fahren morgen früh um 9 Uhr in der Berhandlung fort, gleichgültig, ob die Wahlverteidiger wieder erscheinen oder nicht.

ner dabei war?

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Neumann: Das ist nicht

fraglichen Tage Mörsner wegschichte, um einen Konti- Blan zu holen und daß Mörsner nicht bei der Besprechung dabei war. König: Ich selbst habe den Konti- Plan besorgt und habe zu diesem 3mede fünf Mart von Neumann erhalten. richtig. Ich habe den Mörsner danach geschickt. Vorf.: Mörsner, es wäre doch recht gut, wenn Sie selbst Auskunft darüber geben würden.- Mörsner: Mein ganzes Beweismaterial befindet sich in den Händen meines Wahlverteidigers.- König bleibt auf weiteren Borhalt bei seiner Darstellung.

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Nach der Mittagspause richtete ber Borsigende an den An. geklagten Lesniffe, ein Heizer aus Stuttgart  , die Frage, ob er sich zur Anklage äußern wolle. Darauf erklärte Lesnisse zugleich für seine Frau, daß er den Vorsitzenden bitte, von seiner Ber. nehmung so lange Abstand zu nehmen, bis sein Wahlverteidiger wieder im Saal sei. Borf.: Nachdem Ihre

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Wahlverteidiger ohne Genehmigung des Gerichts den Saal verlaffen haben, haben Sie nicht das Recht, Ausfeßung der Bernehmung zu verlangen, bis Ihre Wahlverteidiger sich bequemen, hierher zu rückzukehren. Als darauf Lesnisse erneut erklärt, daß er sich nicht äußern wolle, so lange sein Wahlverteidiger nicht anwesend sei, schreitet der Bersihende, mie im Fall Mörsner, zur Be; r fefung der bisherigen Bernehmungsprototolle des Angeklagten. Lesniffe hatte seinerzeit befundet, er wiffe nicht, weshalb gerade seine Wohnung als Treffpunkt für die Berliner  Genoffen bestimmt worden set. Ebenso wenig wisse er, wer diesen Ort bestimmt habe. Er habe nur Diener unter dem Dednamen Rebhuhn" gefannt und habe auch gewußt, daß Bezel unter Spigelverdacht stand. Dagegen habe er feine Ahnung ge habt, daß dieser beseitigt werden sollte. Lesniffe follte dann auf Anweisung Neumanns eine fommunistische Frattionsfigung des Fabritarbeiterverbandes einberufen und zu diesem Bezel laden. ferner follte er nach Beendigung der Versammlung mit Wezel zu

Die Verteidiger beim Justizminister.

Amtlich wird mitgeteilt: Im Reichsjuftizminifterium hat geftern anläßlich der befannten Borfälle im Tschefa- Prozeß, die zu der Entfernung eines der Verteidiger aus der Sigung des Staats­gerichtshofes zum Schuße der Republit geführt haben, eine Ab. ordnung der Berteidiger sowie eine Abordnung der strafrechtlichen Bereinigung der Berliner   Rechtsanwälte corgesprochen.

Der Reichsjuftigminifter hat die Darlegungen der er schienenen Herren entgegengenommen und in feiner Erwiderung zum Ausdruck gebracht, daß es sich bei den Maßnahmen des Vor fizenden des Staatsgerichtshofes zum Schuße der Republik   um Atte der Rechtspflege handele, die nach der Verfassung tgendwelcher Einwirkung durch die Justizverwaltung entzogen seien. Bon anderer Seite wird über die Besprechung berichtet, daß die Berteidiger dem Reichsjustizminister den Wunsch vortrugen, er möge durch Anweisung an den Oberreichsanwalt mit Rücksicht auf das Intereffe der Angeklagten und zum Schuße der Anwaltschaft ein­greifen. Es handele sich um die Interessen der gesamten beutschen Rechtsanwaltschaft, deren Schuß dem Reichs­justizminister unterstellt sei. Der Reichsjustizminister habe darauf erklärt, daß er schon mit Rücksicht auf das Ungeheuerliche der Bor­fälle, die sich vor dem Staatsgerichtshof ereignet haben, die ganze Angelegenheit prüfen werde, und die bestimmte Hoffnung aus­gesprochen, daß der Prozeß nach Rückkehr der Verteidigung in voller Ruhe verlaufen werde.

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Tagesordnung: 1. Stellungnahme aum Rahmentarif 2. Disfuffion. 3. Ber bands und Branchenangelegenheiten. 4. Berschiedenes.

Achtung! Berwaltungsmitglieder!

Freitag, 27. Februar, abends 7 Uhr:

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der mittleren Ortsverwaltung. Achtung! Betriebsräte Achtung!

Das Material für die Betriebstäte­wahlen( Wahlausschreiben u Borschlags listen) ist jegt vorhanden. Abgeholt tann basielbe werden im Berbandsbureau, Bimmer 4 in der Zeit von 9 Uhr vor mittags bis 7 Uhr abends, Sonnabends nur bis 4 Uhr nachmittags.

Die Betriebsräte- Zeitschrift Str. 4 ift erschienen und tann gegen Borlegung der Legitimationsfarte des Betriebsrats obmannes in unserem Bureau, Simmer 5. in Empfang genommen werden.

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0,48 ein Naturprodukt Schnittarbelter, Schraubendreher, Borstehender Beschluß tritt am 1. März von kräftig durch- Uhrmacher, Walzwerfarbeiter, d. 3. in Kraft. Die durch die Erhöhung greifender Wirkung. Werkzeugmacher, Widler, Siga­ber Grundlohngrenge fich ergebende höbete die schnell schmerz­Leiftung an Krantengelb tritt 5 Bochen stillend. Einreibung, retten- Mafchiniften, Hilfsarbeiter und-arbeiterinnen. nach bem Tage ber Bekanntmachung in wunderbar nerven­109/18 u. muskelstärkend Ohne Mitgliedsbuch tein 8utritt. Um die fich hieraus ergebende Neuein. Seit 33 Jahren oe­Die Ortsverwaltung. ftufung rechtzeitig vornehmen zu tönnen, währt. Nehmen Sie ertuchen wir, uns von allen zurzelt in nur das chte Electontag, den 2. März, abends 6 Uhr, Stufe VII gablenden Mitgltebern ben tricum. Fl 2,-u.3,50 in den Sophienfalen, Sophienste.17: in Drogenh. u Apth. gegenwärtigen Berdienst anzugeben.

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