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Nr. 395 42. Jahrgang

2352

2. Beilage des Vorwärts

Arbeiterschaft und Kohlenbergbau.

Vorschläge des Bergarbeiterverbandes zur Lösung der Kohlenkrise.

Der Verband der Bergarbeiter Deutschlands  | Weg, einer passiven Konjunkturpolitik tann nicht als zweckmäßig in Bochum   hat dem Reichskanzler eine eingehende Erwiderung auf angesehen werden. Es wird dabei von dem Bergarbeiterverband die Denkschrift des Bergbaulichen Vereins zur Lage im Ruhr auf den unheilvollen gebiet eingereicht und dabei eine Reihe von positiven Vor­

schlägen zur wirtschaftlichen Umstellung des Ruhrberg im westlichen Kohlenbergbau hingewiesen. In jener Zeit wuchsen Einfluß der Syndikatskämpfe baues unterbreitet. Wie im einzelnen dargelegt wird, bestehen in die Haldenbestände an, nicht so sehr infolge fozialer Er­ der   Beurteilung der krisenerzeugenden Ursachen zwischen Unterwägungen oder zur Ermöglichung einer gleichmäßigen Beschäf­nehmern und Bergarbeitern feine Aufassungsunterschiede, tigung der Syndikatszechen, als infolge fehlgegangener hingegen wird betont, daß die internationale Kohlen. Erwartungen wirtschaft es bisher nicht verstanden habe, sich der grunde legend veränderten Marktlage qualitativ und quantitativ anzupaffen. Insbesondere kommt die Enttäuschung der Bergarbeiter zum Aus. druck, daß in der Denkschrift des Bechenverbandes die Mit wirkung der Arbeiter bei den Lösungsversuchen der jezigen Krise teinerlei Erwähnung gefunden hat.

Der Darstellung der Entwicklung des Ruhrkohlenbergbaues durch die Zechen wird entgegengehalten, daß sie, durch die Be­schränkung auf wenige Monate, die seit Kriegsende stetig auf­wärtsstrebende Entwicklung der bergbaulichen Ur­erzeugung nicht erkennen läßt. Im Vergleich des 1. Halbjahres 1925 mit 1919 hat sich die Ruhrkohlenförderung um 45,5 Prozent ( im 1. Vierteljahr sogar um 52,3 Prozent) erhöht. 1925 hat die bisher höchste Produktionszahl seit Kriegsausbruch zu verzeichnen, die sogar im Januar 1925 den Friedensstand überschreitet. Die ähnliche Entwicklung weist die Gestaltung des sogenannten Schichtförderanteils, oder auch Leistungsergebnis je Mann und Schicht genannt, auf, der für die bergmännische Belegschaft im Mai mit 908 Kilogramm auf 97,22 Prozent an den Friedensstand herankommt, wobei die Unternehmerdenkschrift selbst zugibt, daß er gegenwärtig noch höher liegen dürfte. Noch günstiger ist nur noch das Leistungserzeugnis der Hauer und Gedinge schlepper, jener bei der Aufschließung und Gewinnung bes schäftigten Bergarbeiter im engeren Sinne, das im Mai 1925 um 3,56 Prozent das Friedensergebnis überschritt. Be rücksichtigt man dazu noch den ständigen Rückgang der Arbeiter­zahl, der die Zuwanderung in der Zeit der Kohlennot nahezu wieder rückgängig gemacht hat, so läßt sich sagen, daß der Ruhr bergbau nicht an einer mangelnden Ergiebigkeit des Arbeitsauf­wandes der Bergarbeiter tranft, daß vielmehr durch den Leistungs­effekt der bergmännischen Belegschaft

alle Boraussetzungen für eine wirtschaftliche Aufbefferung des Reviers als gegeben

zu betrachten sind.

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eine nur

Hinsichtlich der steuerlichen Be­I aftung bemerkt der Bergarbeiterverband, daß entgegen der von den Unternehmern behaupteten Belastung von 1 bis 1,30 RM. je Fördertonne, eine Selbstkostenprüfung des Reichswirtschafts­ministeriums Ende 1924 Steuerlaft von 37 Pfennigen je Absatztonne festgestellt hat, der auch in den vom Reichstohlenrat veranlaßten Gutachten über die Preiselemente der Ruhrkohle in der Zeit von Juli 1924 bis Januar 1925 als annähernd zutreffend erwiesen ist. Der vom Bechenverband berührten Besoldungspolitik der Kommunen stellt der Bergarbeiter

verband die

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Einkommen der oberen Werksbeamten

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gegenüber. Die vielseitig angegriffene Besoldungspolitik der Kommunen wird demnach von den privaten Bergwerfen des Ruhr gebiets bei weitem übertroffen. Ueberhaupt wird die Zahl der technischen und vor allem der kaufmännischen Be­amten als zu hoch bezeichnet, die für die technischen 155,6 Prozent, für die kaufmännischen Beamten 269,1 Prozent der Friedenszahl ausmacht. Die Frachtenverteuerung wird auch vom Bergarbeiterverband als eine beklagenswerte Tat fache empfunden und er weist in diesem Zusammenhange auf die Notwendigkeit des Baues des fertig projektierten Hanjatanals hin. Die Fracht Gelsenkirchen   bis Hamburg  , die vor dem Kriege 5,60 m. pro Tonne fostete und selbst nach dem seit Mai geltenden Küstenausnahmetarif 8,20 m. beträgt, würde sich über den Hanjatanal auf zirka 3,05 m. belaufen.

Zu den Ausgaben für die Zwecke der sozialen Versicherung stellt der Bergarbeiterverband fest, daß die Beiträge der Arbeit­geber zur knappschaftlichen Versicherung nach amtlichen Unter­lagen im 1. Vierteljahr 1925 nur 66 Bf. je verfahrene Schicht betragen haben. Die tatsächliche Belastung der Unter­nehmer nimmt sich mithin wesentlich bescheidener aus, als die Darstellung ihrer Denkschrift, Die Angriffe gegen die Leistungen der Knappschaftsversicherung werden in der Erwiderung der Bergarbeiter als unvertretbar und unberechtigt erklärt. Ohne die Sicherung der Bergarbeiter gegenüber den schlimmsten Notfällen des Arbeitslebens hatte der Bergbau nicht entfernt zu dem emporstrebenden Arbeitsintensitätsgrade gelangen fönnen, den wir heute zu verzeichnen haben. Als ein frisen: verschärfendes Moment wird vom Bergbaulichen Berein weiterhin

der

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Anteil der Arbeitskosten am Erlös

hingestellt. Die dabei verwendeten Zahlenangaben find jedoch ledig­lich Schäzungswerte, wie überhaupt alle bisher bekanntgewordenen Selbstkostenberechnungen für die Gesamtheit des Ruhrbergbaues Hypothesen sind. Wie die vom Bergarbeiterverband ge= gebenen Beispiele zeigen, fann man auf Grund eigener Angaben Der Unternehmer auch anders rechnen und erhält günstigere Relationen der Arbeitskosten zum Erlös, wobei für die übrigen Selbstkostenfaktoren Beträge von 5,44 bezw. 5,83 M. entgegen den geschäßten 3,95 M der Denkschrift übrig bleiben. Für das dort behauptete Mißverhältnis zwischen Selbstkosten und Erlös ist somit feinerlei Beweis erbracht. Bei dieser Gelegenheit legt der Bergarbeiterverband der Reichsregierung dringlich nahe, für den deutschen   Bergbau eine umfassende Selbstkostenftatiffit

unter Beteiligung Don Arbeitnehmer­vertretern

als Erhebungspersonen aufzuziehen. In bezug auf die Ver= fürzung der Arbeitszeit der Untertagebelegschaft hält der Bergarbeiterverband dem Bergbaulichen Verein entgegen, daß in feinem bergbautreibenden Lande die Schichtdauer von der des Muhrgebietes übertroffen wird.( Oberschlesien   und Aachen  machen eine bald zu beseitigende Ausnahme.) Was den Schicht­förderanteil angeht, so zeigt in ganz Europa   das Ruhr gebiet die günstigste Entmidlung gegen 1913 und bleibt in der Menge nur wenige Kilogramm, die inzwischen aus­geglichen sein dürften, hinter dem englischen Leistungsergebnis zurück.

tampfes. Die vom Bergbaulichen Verein behaupteten Berluft e auf eine Zeit schrankenlosen Konkurrenz bei der Kohlenausfuhr entbehren der Nach­weisung. Internationale Abreden werden sich für alle am Welt­fohlenmarkt Interessierten immer mehr als notwendig erweisen arbeiter an solchen Konventionen. und zwar bei entsprechender maßgeblicher Beteiligung der Berg

pflicht zugunsten der minderbeschäftigten bezw, ftillgelegten Syn Da der gegenwärtige Syndikatsvertrag eine Entschädigungs­bitatsmitglieder statuiert, erhebt der Bergarbeiterverband die Forderung nach Entschädigung der von der Stillegung bezw. Einschränkung betroffenen Arbeiter und Angestellten entsprechend dem Vorgange der Kaliindustrie.

Ueberhaupt müssen Reich und Staat bemüht sein, Einfluß auf den Stillegungsvorgang zu erhalten,

um ihn mit schneller Initiative in wirtschaftspolitisch zweckmäßige und sozialpolitisch erträgliche Bahnen zu lenten. Die Möglichkeiten für eine erhebliche Steigerung der Wirtschaftlichkeit des Ruhr bergbaues sind noch längst nicht erschöpft. Sachverständige haben reiche, aber dabei nicht etwa fostspielige Eriparnismöglich feiten im Grubenbetrieb aufgezeigt, wovon Selbstfost en fentungen bis zu 20 Prozent und noch mehr zu erwarten find. Eine Verlängerung der Schichtzeit fann dem gegenüber um so weniger in Frage tommen, als bei dem bestehenden Mißverhältnis zwischen Schichtförderanteil und Reallohnentwicklung, die Optimalarbeitszeit, also die nach jeder Richtung günstigste, heute schon höchstwahrscheinlich als überschritten anzusehen ist. Während der Schichtförderanteil der Gruppe der eigentlichen Bergarbeiter im 1. Vierteljahr 1925 102,28 Prozent der Vorfriegszahl erreicht hat, macht ihr Real Iohn lediglich 85,67 Prozent des Friedensstandes ( 1913) aus. Eine Kürzung des Reallohnes aber bedeutet unter den gegebenen Umständen eine Kürzung des Leistungsver mögens der Bergarbeiter.

Abschließend stellt der Bergarbeiterverband feft, daß die von dem Bergbaulichen Verein angeregten Hilfsmaßnahmen in feiner Weise zu dem zu erstrebenden Erfolge führen können, unseren Bergbau an den für dauernd verknappten Weltkohlenbedarf an zupaffen. Dazu ist vielmehr ein Umstellungsprogramm erforderlich, das ein fachverständiges Gremium mit dem Ziele einer Steigerung der Wirtschaftlichkeit des Bergbaues in wissenschaftlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht auf zustellen hat. Auf dieses Programm ist der Bergbau entweder gefeßlich oder vertraglich( bei Gewährung von Kredithilfen usw.) zu verpflichten. Weiterhin ist den von der Stillegung be troffenen Arbeitern und Angestellten nach dem Vorgange der Kaliindustrie eine Entschädigung zu gewähren, Ferner ist eine um faffende Selbstt often statistit für den gesamten Bergbau vonnöten. Eine nachhaltige Hilfe wird der alsbaldige Bau des anfatanals bringen. Schließlich ist die Ueberführung Hansatanals bringen. Schließlich ist die lle berführung ber freimerdenden Arbeitsträfte planmäßig zu betreiben und endlich find zur Erhaltung der Leistungsmöglichkeit der Bergarbeiter in der Zeit anziehender Teuerung die aus gleichenden Bemühungen ihrer organisatorischen Ver. tretungen wirksam zu unterstützen.

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Das System der Einfuhrscheine.

Nachdem jetzt die Zölle angenommen find, haben ganz folge richtig die Verhandlungen über die Einfuhrscheine begonnen. Bölle ohne Einfuhrscheine wären bei der Lage der deutschen   Land­wirtschaft für weite Landesteile wirtungslos. Die Aufgabe der Einfuhrscheine ist, die Auswirkung des Zolls für das ganze Reich möglichst gleichmäßig zu machen, insbesondere soweit die Gewinne der Landwirte aus dem Zollschutz in Frage kommen, Die deutsche Landwirtschaft zerfällt geographisch in zwei voneinander scharf getrennte Teile; das Gebiet östlich der Elbe, zuzüglich Sachsens  , ist ein Getreide überschuß gebiet, das Gebiet west­Getreideüberfchuß lich der Elbe   ist ein Getreide zu schußgebiet. Das Gebiet östlich der Elbe ist das Feld des Getreide verlaufenden Großgrundbesitzes, das Gebiet westlich der Elbe ist das Gebiet des viehzüchtenden Bauern das ist zwar natürlich nicht dahin mißzuverstehen, daß etwa tein Bauer westlich der Elbe   Getreide verkaufe und fein Groß­grundbefizer östlich der Elbe Biehzucht treibe; dennoch bleibt be­treibebau öftlich der Elbe vorherrschend ist, besonders soweit Pro stehen, daß im ganzen die Viehzucht westlich der Elbe, der Ge­duktion für den Verkauf in Frage kommt; und nur für diejenige Produktion, die an den Markt fommt, ist ja der Zollschutz bestimmt. im Buschußgebiet voll aus; im Ausfuhrgebiet dagegen laftet auf Wird nun ein Getreideschuzzoll eingeführt, so wirkt sich der Zoll dem Landwirt die Fracht. Es mag vorteilhafter für ihn sein, etwa in Königsberg   zum Weltmarktpreise zu verkaufen als z. B. sein Getreide nach Köln   zu verschiffen und dort den Weltmarktpreis plus in Königsberg   zum Weltmarktpreise zu verkaufen als 8. B, fein 3oll minus Fracht zu erzielen. Boll minus Fracht zu erzielen. Will man nun diesen Getreide produzenten in ungünstiger Marktlage den Vorteil des Zolls zugute und es ist ja doch natürlich die Absicht jeder Zoll­politik, alle Produzenten der zollgeschützten Ware in gleicher Weise des Zollvorteils teilhaftig werden zu lajien so muß man ein Mittel finden, ihnen den Zollschuß zukommen zu lassen, ohne fie 3u 3wingen, durch Frachtspesen den Zollvorteil zu verlieren. Dies ist der Sinn der Einfuhrscheine. Einfuhr scheine sind eine Exportprämie. Bei der Ausfuhr von Ge treide wird ein Schein ausgestellt, der den Exporteur bzw. etwaige Käufer des Einfuhrscheins berechtigt, eine entsprechende Menge von Waren zollfrei wieder einzuführen, indem er die Zölle nicht in bar, sondern mit Einfuhrscheinen bezahlt. Die Waren, die für eine solche zollfreie Einfuhr in Frage kommen, sind aber der Art

fommen lassen

nach begrenzt.

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Sonnabend, 22. August 1925

um sopiel

prämie. Für die Landwirtschaft hätte es dieselbe Wirkung gehabt, wenn man ihr den Wert des Einfuhrscheins beim Export in bar gegeben hätte, für die Reichsfinanzen auch, in den legten Vortriegsjahren überstieg der Wert der ausgegebenen Einfuhrscheine 100 millionen jährlich minderten sich die Zolleinnahmen des Reichs. Anders lag es für den Getreidehandel, für den sich in den Einfuhrscheinen ein treide eine Vergrößerung des Umjages ergab; um der Handelsobjekt und durch die Anregung des Erporthandels in Ge Einfuhrscheine willen haben diese Herren bei der Bolldebatte Ge­treidezölle gefordert, wesentlich um ihretwillen haben sie den Ge­danken des Gleitzolls boykottiert.

übertragen, nähere Bestimmungen über die Wiedereinführung von Das neue Zollgesetz hat dem Reichsfinanzminister das Recht Einfuhrscheinen zu treffen, falls er fie für nötig erachte. Hierbei wird sich alles wesentlich um eine Frage drehen, nämlich um die Frage, welche Waren mit Einfuhrscheinen zollfrei gemacht werden bazu; der Roggenerporteur durfte mit seinen Einfuhrscheinen Kaffee­dürfen. Bis zum Jahre 1911 gehörten auch Kaffee und Petroleum und Betroleumzölle bezahlen. Das wurde noch vor dem Kriege abgeschafft. Dagegen wurde schon vor dem Kriege die Frage eifrig diskutiert, ob man nicht auch noch weitere Beschränkungen treffen sollte.

Die Exportprämie des Einfuhrscheins hatte ihre Wirkung nicht worden, und es ergab sich die Frage, ob man nicht mit dieser ein­verfehlt: Deutschland   war ein Roggenüberschußland ge seitigen Rentabilisierung des Roggenbaues der gleichmäßigen Ent­wicklung der deutschen Landwirtschaft in allen ihren Zweigen auch im einzelnen Betrieb Schaden antue. Diese Frage muß entschieden bejaht werden. Wer glaubt, daß die einseitige Einstellung der deutschen   Landwirtschaft auf den Getreidebau ein Schaden für fie selbst und die deutsche   Volkswirtschaft ist, wird eine Reform des die bei der Ausfuhr von Brotgetreide ausgegeben werden, dürfen Einfuhrscheinsystems fordern müssen. Einfuhrscheine, nur für die Einfuhr von Brotgetreide verwandt werden. Einfuhr­scheine, die für die Ausfuhr von Roggen oder Weizen gegeben werden, dürfen nur bei der Einfuhr von Roggen oder Weizen zur Bollbezahlung verwendet werden. Dies hat die Wirkung, daß die Einfuhrscheine in dem Augenblick beginnen würden, ihren Wert zu verlieren, wo der deutsche Roggenausfuhrüber­schuß, mit dem in manchen Kreisen schon für dies Erntejahr gerechnet wird, dem Gewichte nach gleich sieben Sechstel des deutschen   Weizeneinfuhrüberschusses ist; denn für 7 Zentner Roggen­ausfuhr tönnen 6 Bentner Weizen zollfrei importiert werden. Eine matisch bei einer Ueberproduktion an Brotgetreide über den solche Beschränkung ist schon deshalb notwendig, um auto­deutschen Bedarf hinaus die allmähliche Befreiung von der Rollast herbeizuführen. Geschieht dies nicht, so würde die Folge der Roggenausfuhr eine starte Einfuhr von Futtergetreide mittelzölle würden sich in eine Prämie zugunsten dieses Export­durch die Roggenerporteure fein, und die neu eingeführten Futter­handels verwandeln. Dann hätte schließlich der deutsche Bauer im Mais- und Gerstenzoll nur die Ausfuhrprämie für den Roggen des oftelbischen Roggenverfäufers zu zahlen. Statt Schutzzölle würden diese Zölle dann wesentlich Handelsgewinne aus dem Export­geschäft der Roggenerporteure sein.

ausgegeben worden. Es ist klar, daß die deutschen Mühlen exportun Eine besondere Rolle spielen die Einfuhrscheine, die für Mehl fähig gemacht wären, wenn man sie einen Getreidezoll zahlen läßt, Einfuhrscheine ist denn auch historisch überhaupt aus dem Wunsche den ihre Auslandskonkurrenz nicht zu zahlen hat. Das System der entstanden, den Mühlen einen Ausgleich für den Getreide­zoll beim Mehlerport zu geben. Schwierigkeiten hat es da gegen stets gemacht, zu bestimmen, welches Ausmahlungs= verhältnis den Einfuhrscheinen bei der Mehlausfuhr zugrunde zu legen sei. Es ist ja tlar, wenn 1 Doppelzentner gleich 70 Kilo­chein an den exportierenden Müller gegeben werden, der ihm ge­gramm Mehl ist, so müßte bei der Ausfuhr von Mehl ein Einfuhr­ftat, pro Doppelzentner ausgeführtes Mehl zirka 143 Kilogramm Weizen zollfrei einzuführen. Findet aber S0prozentige Ausmahlung statt, so dürften die Einfuhrscheine pro Doppelzentner Mehl nur auf 125 Kilogramm Weizen lauten. Es ergeben sich aljo je nach dem Alusmahlungsverhältnis verschiedene Grundlagen für die Berechnung des Einfuhrscheinwerts. Wird hier nicht sehr sorgfältig vorgegangen, so können den Mühlen ungeahnte Profite auf Kosten der Reidskasse zuteil werden. Zudem fönnte uns dann eventuell auch mit Recht der Vorwurf eines staatlich unter­stüßten Dumping gemacht werden, der zu unangenehmen han­belspolitischen Auseinandersetzungen führen könnte.

Die Frage, ob nicht Einfuhrscheine ein Dumping der so mit Exportprämien bedachten Produzenten ermöglichte, hat eine recht große Rolle in den deutsch   russischen handelspoliti. liegen Gerichtsentscheidungen vor, denen zufolge Einfuhrscheine Aus­schen Diskussionen vor dem Kriege gespielt; auch in Amerika  fuhrprämien darstellen und Ware, die auf Grund von Einfuhrscheinen säglichen 3oll unterworfen werden. dort zur Einfuhr gelangen sollte, würde wahrscheinlich einem zu­Beide Länder kommen natürlich weder für einen Mehlerport noch für einen Getreideerport aus Deutschland   in Frage. Immerhin ist aber zu fürchten, daß auch andere Länder diese künstliche Roggen und Mehlkonkurrenz nicht gerade gern sehen werden. Wenn so der Einfuhrschein mit den von Bollpolitik angsehen werden muß und also nicht als Einzelmaßnahme, uns geforderten Einschränkungen als eine logische Ergänzung der sondern nur im Rahmen der allgemeinen Stellungnahme zum Zoll befämpft werden kann, so schließt er doch besondere handels­Nur so ist es möglich, daß die von den Landwirten angekündigte politische Gefahren in sich. Gerade sie machen es notwendig, die Bertretbarkeit der Einfuhrscheine auf Brotgetreide zu beschränken. Produktionssteigerung überhaupt jemals zu einer Verbilligung

führt.

Schlechter Geschäftsgang der Metallhalbzeugindustrie. Die vor­liegenden Aufträge bieten, wie der Zentralverband der deutschen  Metallwalzwerfs- und Hüttenindustrie berichtet, vorerst noch aus­reichende Beschäftigung. Der Eingang neuer Aufträge war im Juli vielfach geringer als im Juni; vereinzelt machte sich geegn Ende Juli eine geringe Belebung bemerkbar. Die Abnehmer erteilen nur in Bis zum wirklichen Zahlungseingang entstehen oft erhebliche 3 in s- den dringendsten Fällen Aufträge. Die Preise sind unbefriedigend. der Metallwarenindustrie als bei denen ihrer Abnehmer, insbeson verluste; Wechselproteste nehmen zu, jedoch weniger bei Wechseln weiter; langfristige Wechsel werden in Bahlung gegeben, zweifelhafte dere von Handelsfirmen. Die Geldknappheit perschärft sich und nicht einbringbare Forderungen mehren sich. Die Ausfuhr von Metallhalbzeug ist noch immer genügend. Rhein- Main- Donau-  

Kanal. Ueber die Aufbringung des Kapitals für den Rhein- Main- Donau   Kanal hat Reichsverkehrsminister D. Krohne am Donnerstag eine Besprechung mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Held gehabt, die nächste Der Bergarbeiterverband faßt seine Einwände dahin zu- Wenn ein Getreidehändler ostpreußischen Roggen ausführt, so Woche fortgesetzt werden soll. Im Stillen geht ein Kampf zwischen fammen, daß sich bei näherer Untersuchung das Vorbringen der erhält er einen Einfuhrschein, z. B. für eine Tonne Roggen einen ten bayerischen staatlichen Großfraftwerken( Walchenseemert, Unternehmerdenkschrift als eine Sammlung von Entschuldigun- Einfuhrschein über 30 m. Gegen diesen Einfuhrschein kann er oder Bayernwert, Mittlere far) und der Rhein- Main- Donau A.-G., an gen und Beschuldigungen erweist, die nicht stichhaltig genug sind, ein etwaiger Käufer des Scheins nicht nur eventuell eine Tonne der   Bayern nur mit 26 Broz., das Reich aber mit 45 Broz. be­den Führern des Ruhrbergbaues die Berantwortung für Roggen 3ollfrei 3. B. in   Hamburg einführen, sondern wenigstens teiligt ist, um eine Auslandsanleihe, wegen der   Bayern feit längerem die Verzögerung einer planmäßigen Umstellung der berg- vor dem Kriege, z. B. zirka 2,3 Tonnen( nach dem jezigen Zollfaz mit einer New Yorker Finanzgruppe verhandelt. Es wird behauptet, baulichen Produktion auf die grundlegend veränderte Belttohlen 3 Tonnen) Futtergerste oder zirfa 0,85 Tonnen Weizen. Die daß   Bayern entschlossen sei, die notwendige Bürgschaft für eine An­lage abzunehmen und er wirft die Frage auf: Was ist nach der Wirkung dieses Systems war vor allem, daß der Erport zu leihe zugunsten der Rhein- Main- Donau A.-G. nicht zu übernehmen. pofitiven Seite hin geschehen, um Produktion und Abfahmöglichkeit 3nlandspreisen, b. h. zum Weltmarfipreis plus Boll statt. Von zuständiger Stelle wird indes perfichert, daß, wenn die Bürg­d. einander anzugleichen?" Der von den Unternehmern beschrittene finden tonnte. Insofern war der Einfuhrschein eine Egport- schaft notwendig fet, sie von   Bayern auch übernommen würde.