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Nr. 549 43.Jahrgang

Das Washingtoner Abkommen.

3. Beilage des Vorwärts

Wie RD. berichtet, tritt am 24. November in Paris  die unter dem Vorsiz des polnischen Vertreters beim Völkerbund, Sotal, die auf der letzten Tagung des Internationalen Arbeits­amtes eingesetzte Prüfungskommission für die be­fchleunigte Ratifizierung des Washingtoner Ab­tommens über den Achtstundentag zusammen. Dieser Kommission, die aus 12 Mitgliedern besteht( 4 Regierungsvertreter, 4 Vertreter der Arbeitgeber und 4 Bertreter der Arbeitnehmer), ge­hören von deutscher Seite als Arbeitnehmervertreter Her­ mann Müller   vom Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund  und als Arbeitgeberdelegierter Kommerzienrat Bogel   an. Es handelt sich vor allem darum, in der Auslegung bestimmter Paragraphen des Abkommens, die sich namentlich auf die Sonn=

oder die Krankenkassen verpflichtet werden, die Kosten des Attestes für den Versicherten zur Verschickung in eine Heilanstalt zu tragen haben.

Die letzte Bersammlung hatte die Ortsverwaltung beauftragt, noch einmal die Bezüge der Angestellten zu überprüfen. 3ista berichtete, daß die zurzeit gezahlten Gehälter den Beschlüssen der Verbandstage in Breslau  , Jena   und Kassel   entsprechen. Die Bevollmächtigten seien mit den Außenangestellten gleich gestellt bei Außendienstauslösungen. Bauschalsäge zur Anwendung fommmen sollen, empfehle die Ortsver: Zur Frage, ob für Außenangestellte Einzelliquidationen oder waltung aus 3weckmäßigkeitsgründen die Beibehaltung eines Pauschalsazes.

SPD.  - Metallarbeiter!

Sonntag, 21. November 1926

direktor schon deshalb nicht, weil es in den Irrenanstalten teinen solchen gibt.

Daß 24 Erkrankungsfälle von Tuberkulose   im Hospital Buch vorgekommen sind, ist unzutreffend, tatsächlich waren es 6 Erfran­fungs- und Verdachtsfälle. Wenn der Magistrat in entgegen­kommender Weise vor Abschluß des Unfallverfahrens einen Teil dieser 6 Fälle so behandelt hat, als handle es sich um Betriebsunfälle, so bedeutet das nicht schon die Anerkennung als An stedung im Betriebe. Es mag dahingestellt bleiben, ob nicht medizinischen Gesichtspunkten ein solcher zweifelhaft ist. auch in Fällen, in denen ein Betriebsunfall anerkannt ist, nach rein

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Die Tragbahren tommen für den Transport von Kranken zur Untersuchung taum in Frage, da solche Transporte von Kranten nach Bermehrung der Untersuchungszimmer sehr selten stattfinden. Für den Transport der Kranten ins Freie wird noch eine dritte beschafft, obgleich die hierfür überhaupt in Frage kommenden Pa­tienten meist nötigenfalls mit einiger Hilfe sich selbst fort­bewegen fönnen. Die Kranten werden in der Tat alle 14 Tage ge­ Jahren auf einigen Häusern in vier-, nicht sechswöchigem Abstand gebadet worden. Wir müssen somit sämtliche Behauptungen des Ver­bandes der Gemeinde- und Staatsarbeiter als unrichtig be­zeichnen."

abendarbeit und die Innehaltung der 48- Stunden- Woche be Besucht Eure Wahlkörperversammlungen! badet( Tuberkulöfe alle 8 Tage), nur ganz vorübergehend ist vor

ziehen, ein brauchbares Kompromiß zu finden.

Generalversammlung der Metallarbeiter.

Ein Antrag Enderle, die Generalversammlung folie eine Am 15. November führten die Metallarbeiter ihre bereits zwei- Kommission wählen, um nochmals die Bezüge zu überprüfen, wurde mal vertagte Quartalsversammlung zu Ende. Zunächst gab der Be- abgelehnt und damit der Bericht der Ortsverwaltung gutgeheißen. vollmächtigte 3ista bekannt, daß das Mitglied Paul Hennig, der Firma Borsig Gelbe   auf die Vorschlagsliste der freien Gewerk­Die Anfrage, ob bei der Ausschußwahl zur Betriebstrantenfasse Kreisleiter des Kreises Moabit  , nicht identisch ist mit Paul Hennig fchaften gelegt worden seien, wurde verneint. Auf Beschluß der aus Lichtenberg  , Dossestr. 22, der wegen Unterschlagungen aus dem Funktionärfonferenz seien sechs Mitglieder des Hirsch- Dunckerschen Verband ausgeschlossen wurde. Gewerkvereins mit auf die Vorschlagsliste gesetzt worden.

Hierauf widmete Bista dem verstorbenen Kollegen Dißmann einen warm empfundenen Nachruf. Am heutigen Sonntag findet eine besondere Trauerfeier für die erweiterte Berwaltung in den Musikerfälen statt.

Badhaus begründete den Antrag, die Ortsverwaltung soll beim Hauptvorstand dahin wirken, daß er seinen Einfluß beim ADGB. geltend macht, um den Entwurf zur Erwerbslosenversiche­rung nicht Gesetz werden zu lassen. Der ADGB  . soll sich vielmehr für ausreichende Erwerbslofenfürsorge, Erhöhung der jebigen Bezüge um 50 Broz, Unterstügung aller Erwerbslosen für die Dauer der Ermerbslosigkeit und Beschaffung genügender Not standsarbeit bei tariflicher Bezahlung einsetzen, darüber hinaus für Wiedereröffnung der stillgelegten Betriebe mit Staatsfrebiten unter Kontrolle der freien Gewerkschaften und der Betriebsräte.

Nachdem die Art dieser und ähnlicher Antragstellung dharatte­rifiert worden und unter Hinweis auf die Tätigkeit der Arbeiter­vertreter im Reichstage und die Entschließung des Bremer  Berbandstages die Ueberflüssigkeit dieses Antrages dargetan war, wurde der Antrag abgelehnt.

Schievelbein beantragte, eine Mandatsprüfungstommiffion ein. zusetzen für die Delegierten des Verbandstages. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt. Ein weiterer Antrag, dahin zu wirken, daß der § 123 Abs. 1 Biffer 8 und Abs. 3 der Reichs- Gewerbeordnung ge­strichen wird, der die fristlose Entlassung ertranfter Arbeiter zuläßt, wurde einstimmig angenommen.

Außerdem fand einstimmige Annahme folgender An­trag Fischer:

Die Generalversammlung wolle beschließen, daß der Deutsche Metallarbeiterverband den ADEB. beauftragt, schnellstens dafür Sorge zu tragen, daß durch die Arbeiterparteien im Parlament folgende Gesezesänderungen sofort beantragt werden:

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a)§ 559 BGB.( Bürgerliches Gesetzbuch) muß dahin ge­ändert werden, daß das Lohnrecht vor dem Mieteforderungs recht der Hausbesitzer gestellt wird.

b) Durch das Parlament soll eine Regelung dahingehend getroffen werden, daß die Landesversicherungsanstalten( LBA  .)

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Der verurteilte Magistrat."

Das Hauptgefundheitsamt berichtigt nochmals. Am 1. Oktober brachten wir den Bericht über eine Gewerbe­gerichtsverhandlung mit der Ueberschrift: Der verurteilte Magistrat. Folgen des Personalabbaues in den Krankenanstalten." Im Hospital Buch war eine Schwester entlassen worden. Gie tlagte gegen die Entlassung, und auf Grund der Zeugenvernehmungen find, so daß das Gericht den Magistrat verurteilte, die Kranken­wurden Mißstände aufgedeckt, die auf Personalmangel zurüdzuführen schwester entweder weiterzubefchäftigen oder aber ihr 500 Mart Ent schädigung zu zahlen.

Das Hauptgefundheitsamt schichte uns daraufhin eine Berich tigung, die im Borwärts" am 16. Oftober erschien und durch eine Erflärung des Reichsbundes der Beamten und Angestellten in den öffentlichen Betrieben und Verwaltungen( Mitgliedschaft im Berbande der Gemeinde- und Staatsarbeiter) näher beleuchtet wurde. Daraufhin ging uns die folgende Erklärung des Hauptgesundheits­amtes zu:

find irreführend. Die Ausführungen des Gemeinde- und Staatsarbeiterverbandes Die Sigung am 11. Oktober im Hospital Fröbelstraße fand zu dem Zweck statt, die zur Einführung des Achtstundentages notwendige Personalvermehrung festzustellen. Nicht Personalmangel, sondern Arbeitszeitverkürzung war also die Ursache. Die neun Berlegungen von Pflegepersonal durch Geisteskranke in den Wittenauer Heilstätten ( in einem früheren Artikel des Vorwärts" war von 36 die Rede gewesen!) sind mit Ausnahme eines Falles in Anwesenheit mehrerer Pflegepersonen erfolgt. Personalmangel fonnte also nicht wohl die Ursache dafür sein, übrigens waren die Berlegun gen mit einer Ausnahme ganz leicht und hatten zum Teil überhaupt feine Arbeitsunfähigkeit zur Folge. Kein Direktor einer Irren­anstalt hat dem Hauptgesundheitsamt mitgeteilt, daß er die Berant­wortung nicht länger tragen fönne", ein Verwaltungs­

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Der Gemeinde- und Staatsarbeiterverband hält hierzu aus: trotzdem seine Darlegungen vom 16. Ottober aufrecht und führt

gesprochen haben, so ist dabei zu beachten, daß es sich, wie aus dem Wenn wir früher von 36 Unfällen in den Wittenauer Heilstätten Artikel unzweideutig hervorgeht, um eine längere Zeit handelte. Daß die Unfälle sich in Gegenwart mehrerer Pflegepersonen ereignet haben, ist falfch. Richtig ist, daß erst nach dem Unfall mehrere Pflegepersonen hinzugetreten sind. In den 3rrenanstalten Berlins   werden die Posten der Berwaltungsdiref toren gleichzeitig von den ärztlichen Direttoren versehen. Bei den als Betriebsunfall anerkannten Tuber­tulojeertranfungen im Hospital Buch handelt es sich durch­rechtsträftige Entscheidungen aus nicht um ein Entgegenkommen des Magistrats, sondern um forge für Arbeiter und Angestellte, an die der Magistrat der Stadt der Unfallfür. Berlin   gebunden ist.

tungen des Berbandes der Gemeinde und Staatsarbeiter als un­Wenn das Hauptgesundheitsamt der Stadt Berlin   alle Behaup richtig bezeichnet, so kann das nur darauf zurückzuführen sein, daß dieses Amt von den untergeordneten Dienststellen nicht einmand­frei informiert wird. Wir machen zur Klärung des Sach­verhalts deswegen dem Hauptgesundheitsamt der Stadt Berlin   den Vorschlag, in den in Frage tommenden Betrieben je eine Verhandlung unter Hinzuziehung der Betriebsvertretungen und der örtlichen Verwaltungen sowie unseres Berbandes einzuberufen." Ablehnung der saarländischen Beamtenforderungen. des Saargebietes hat die Eingabe des saarländischen Beamtenbundes Saarbrüden, 20. November.( TU.). Die Regierungskommission auf Gewährung einer Wirtschaftsbeihilfe und Auszahlung eines Ge­haltszuschlages abschlägig beschieden. Die Regierungs­fommission hat sich dabei angeblich von finanziellen und anderen Gesichtspunkten leiten laffen. Die Unzufriedenheit in der Beamten­Gesichtspunkten leiten faffen. Die Unzufriedenheit in der Beamten­haft ist groß, jedoch erscheint es zweifelhaft, ob es zu einem Streit

fommen wird.

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