Schiedsspruch im oberschlesischen Bergbau. Bergbau.
T
Beiderseitige Zustimmung.
Beamtenbesoldung, Beamtenrecht, Beamtenbildung und Beamten.
wirtschaft hat die Organisation erfolgreich gearbeitet. Alle Fragen wurden behandelt in engen Einvernehmen mit den freigewerkschaftlichen Arbeiter und Angestelltengewerkschaften und unter Berücksichtigung der Zusammenhänge zwischen Kommunalbeamtenbewegung und Kommunalpolitif. Den Fragen des Finanzausgleichs, des Gemeindeverfassungsrechts, der Steuer- und Sozialpolitik wurden starte Beachtung geschenkt.
Die vorgenommene Neuwahl der Ortsverwaltung ergab mit einigen Ausnahmen die Wiederwahl der bisher bewährten Funktionäre.
Wie Betriebsratsmitgliedern mitgespielt wird. Man schreibt uns:
Hindenburg , 28. Februar.( Eigener Drahtbericht.) Der Verband der Bergarbeiter Deutschlands , Bezirk Oberschlesien , hielt am Sonntag eine Reviertonferenza b, in der er zu dem vorliegen den Schiedsspruch in der Arbeitszeitfrage Stellung nahm. Nach ausführlichen und grundsäglichen Referaten des Kame= reden Schmidt Bochum und des Bezirksleiters Franz Gleiwiß, nahm die Revierkonferenz mit mehr als Dreiviertelmehrheit eine Entschließung an, in der mit großem Befremden festge= stellt wird, daß das Reichsarbeitsministerium bei den verflossenen Verhandlungen im Bergbau den Unternehmerinteressen in weitgehendem Masse entgegenge= tommen ist. Die Reviertonferenz erflärt weiter in dieser Re- rah, Berlin- Treptow, herrscht ein Meister, der sich sehr launenhaft solution, daß der gefällte Schiedsspruch wohl einen Fortschritt darstelle, aber nicht befriedigen könne. Wenn fich trotzdem die Revierkonferenz für die Annahme des Schiedsspruches erflärt, so fordert sie jedoch zu gleicher Zeit die Berg arbeiter Oberschlesiens auf, im Kampf um eine weitere Berkürzung der Arbeitszeit nicht zu erlahmen und den Verband weiter zu stärken, um zufünftige weitere Erfolge zu sichern. Eine von kommunistischer Seite eingebrachte Entschließung, die die Ablehnung des Schiedsspruches verlangte, verfiel der Ablehnung.
Die Unternehmer hatten den Schiedsspruch abgelehnt. Das Reichsarbeitsministerium hatte nach der Annahme des Schiedspruches durch die Bergarbeiter von sich aus die Parteten zu Verhandlungen über die Berbindlichkeitserklärung zu heute vormittag geladen. In diesen Verhandlungen erflärten die Unternehmer, dem Schiedsspruch ebenfalls auguftimmen, so daß eine Verbindlichkeitserflärung fich erübrigte.
( aktordarbeit) so schlecht verleimt, baß sie bei der Bearbeitung durc
die Maschine auseinanderfielen. Wer den Arbeitgeber durch solche Pfusch arbeit schädige, der fönne auch als Betriebsratsmitglied nicht vor der Entlassung geschützt sein. Das Gericht erhob durch 3eugen und Sachverständige Beweis darüber, ob das Auseinanderfallen der Türen auf fehlerhafte Arbeit oder auf andere Umstände zurückzuführen sei. Als diese Erhebungen nach ſtundenlangen Berhandlungen abgeschlossen waren und es zweifelhaft erschien, ob die Firma mit ihrem Antrage durchdringen werde, spielte ihr Vertreter noch einen besonderen Trumpf aus, mit dem er das Spiel sicher zu gewinnen glaubte. Er fagte nämlich), . habe im Oktober v. 3. aus Anlaß eines Konflikts mit der Firma den Betrieb zum Stillstand gebracht und einen Streif veranlaßt, der nach eintägiger Dauer beigelegt wurde. Schon damals habe die Firma F.'s Entlassung erwogen, habe aber davon Abstand genommen und die Entlassung verschoben auf den Fall, wo sich. wieder etwas zufchulden kommen lasse. Dieser Fall sei jetzt eingetreten.
In der Abteilung 50, Werkzeugdreherei, der Firma Ehrich u. gebärdet. Ein Werkzeugdreher, Mitglied des Betriebsrats, hatte eine Arbeit geliefert, die nicht die Zufriedenheit des Meisters fand. Anstatt nun in Ruhe seine Ausstellungen zu machen, erging sich dieser Meister sofort in ganz wüsten Schimpfereien. Nur dem Umstand, daß das Betriebsratsmitglied Besonnenheit bewahrte und sich nicht provozieren ließ, war es zuzuschreiben, daß es nicht zu Tätlichkeiten tam, zu denen der Meister" bereits angesetzt hatte. Die Direktion rief nun nicht den Meister zur Ordnung, fie verlangte vielmehr von dem beleidigten Betriebsratsmitglied, in einer anderen Abteilung weiterzuarbeiten. Der Berkzeugdreher lehnte dies Anfinnen ab, da er als gewerkschaftlich organisierter Arbeiter und als Mitglied des Betriebsrats feine Ehre zu verteidigen habe. Aber auch der Umstand, daß in der Abteilung Bergaserbau minderqualifizierte Meffing- bes Eingreifens des Betriebsratsmitgliedes F. bei einem Arbeitsdreharbeit hergestellt wird, bestimmte diese Ablehnung wesentlich mit. Der Mann wurde daraufhin fristlos entlassen. Seine Klage wurde vom Gewerbegericht abgewiesen, weil der Zeuge der Firma beschwor, daß der entlassene Werkzeugmacher in der anderen Ab. teilung gleichwertige Arbeit leisten sollte. Dem Entlaffenen war aber davon nichts gesagt worden.
Leider sind in diesem Großbetrieb die Voraussetzungen für solche Arbeiterbrüstierungen gegeben in der äußerst schlechten ge Nur
wertschaftlichen Organisation der Belegschaft. durch eine straffe gewerkschaftliche Organisierung kann die Arbeiter schaft sich den nötigen Respekt verschaffen.
Kundgebung der schlesischen Landarbeiter. Breslau , 28. Februar.( Eigener Drahtbericht.) Der Deutsche Landarbeiterverband veranstaltete am Sonntag im Sigungsfaal des Breslauer Landeshauses eine große Kundgebung gegen die unsoziale Lohnpolitik der schlesischen Er pfeift auf Arbeiterkundschaft. Großagrarier. Redner der schlesischen Gauleitung und der Berliner Bervandsleitung legten die traurige Lage der schlesischen uns geschrieben: Der Wurstwaren fabrizierende Schloffermeister Bom Zentralverband der Fleischer, Ortsverwaltung Berlin , wird Landarbeiter unter dem Druck der oftelbischen Junker dar. Frauen- Sy in Weißenfee, Große Seestraße 123, beschäftigte seine löhne von 13 Bfennig und Männerlöhne von 32 Pfennig, in denen Gesellen 12 bis 14 Stunden täglich. Die Gesellen schlossen sich dem bereits die Deputatlieferungen mit eingerechnet sind, können danach Zentralverband der Fleischer an und schritten zur Wahl einer in Schlesien heute bereits als" normal" gelten. gesetzlichen Betriebsvertretung. Nach Rücksprache mit einem Organifationsvertreter versprach der Herr Schlossermeister" auch Besserung, ließ fich aber hinterher aus, daß jämtliche organisierten Gesellen fliegen werden. Er fönne nur solche Gesellen ge= brauchen, die bereit sind, Tag und Nacht zu arbeiten. Prompt erfolgte nunmehr auch die Kündigung sämtlicher organi fierten Gefellen. Der Organisation teilte der Schlossermeister mit, daß er Herr im Hause ist und auf die Arbeiter schaft als Konsumenten pfeift.
Die Bauernverbände haben bezeichnenderweise den DON de it Großagrariern abgelehnten Tezten Schiedsspruch angenommen und sich besonders auch mi: cinem gewiffen Ründigungsschutz einverstanden erklärt, den die Großgrundbesizer verweigern.
Die Kundgebung brochte den Stampfes willen der schle
fischen Landarbeiter zum Ausdruck, nachdem jeder Berständigungsversuch bisher an den schlesischen Großagrariern geScheitert ist.
Tarifkündigung der Reichsarbeiter.
Die an dem Tarifvertrag der Reichsarbeiter( TAR.) beteiligten Tariffontrahenten auf Arbeiterseite haben mit Wirkung zum 31. März die Lohntabelle und die Arbeitszeitbestimmungen ge= fündigt.
Generalversammlung der Kommunalbeamten.
Die Reichsgewerkschaft Deutscher Kommunalbeamten, Ortsgruppe Berlin , hielt in der vergangenen Woche im Berliner Stadt haus eine gut besuchte Jahresdelegiertenversammlung ab, in der der Vorstand über die Tätigkeit im letzten Jahre berichtete. Geschäftsbericht und Kaffenbericht lagen gedruckt vor. Sie legen Zeugnis ab von dem Ersterken der freigewertschaftlichen Kommunal beamtenbewegung in Berlin . Auf den verschiedensten Gebieten.
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Wir fühlen uns verpflichtet, der Gesamtarbeiterschaft die Anficht des Burst fabrizierenden Schlossermeisters mitzuteilen, damit dieselbe diesem Feind der Arbeitslosen die richtige Antwort geben tann. Der Betrieb ist für organisierte Gefellen gesperrt. Der Schloffermeister Sy fekt seine Fleisch- und Wurstwaren unter anderem in folgenden Geschäften ab: Bernhard Hegel, Büschingstr. 18; Grasti( Marktschlächter, Prenzlauer Marft, Stand 44); Buh!, Bantow, Florastraße; Leopold( Martt. fchlachter, Niederschöneweider Markt) und Krüger, Potsdamer, Ede Lüzowstraße.
Diese Angabe des Vertreters der Firma hatte einen ganz anderen Erfolg, als er erwartet hatte. Die Ergebnisse der untersuchung über die angebliche Pfuscharbeit fielen unter den Tisch und die früher beabsichtigt gewesene Entlassung gab den Ausschlag für die vom Obermagistratsrat Dr. Landsberger verfündete Entscheidung: Maßgebend ist ein Urteil des Reichsgerichts, wonach die Zustimmung zur Entlassung von Betriebsratsmitgliedern zu verfagen ist, wenn anzunehmen ist, daß eine Maßregelung beabsichtigt wird. Dieser Fall liegt hier vor. Nachdem die Firma erklärt hat, daß auch der frühere Fall konflikt für die beabsichtigte Entlassung mitbestimmend ist, hat sich daß Gericht entschließen müssen, die zustimmung zur Entlassung zu verfagen.
Proteft gegen Stillegung.
Laut Beschluß des Grubenvorstandes der Abendrothe- Grube soll die im Waldenburger Revier gelegene Grube Rothenbach wegen Ünrentabilität am 1. März still gelegt werden. Die Grubenverwaltung hat bereits der Belegschaft ven mehr als 1000 Mann gekündigt und mit dem Abbruch Don Uebertageanlagen begonnen. Die Entscheidung des Regierungspräsidenten steht noch aus.
Die sozialdemokratische Fraktion des Preußischen nur mehrere hundert Angestellte und Arbeiter arbeitslos macht, Landtags fordert gegenüber der Stillegungsandrohung, die nicht fondern auch den Gewerbestand der Gemeinde Rothenbach nahezu vernichtet, vom Staatsministerium ein generelles Berbot bes Berkabbruchs bis zur endgültigen Prüfung der Notwendigkeit der Stillegung.
Das Urbeitsgerichtsgeseh. Von Dr. Hans Depène. Berlag Walter de Grunter. Preis in Leinen geb. 3,60 M. Die vorliegende Ausgabe beschränkt sich auf die Wiedergabe des Gesezestextes; ihr Borzug ist, daß alle einschlägigen Bestimmungen des Betriebsrätegejeges, der Zivilprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Gewerbeordnung usw. überall eingefügt sind.
Der Einleitung des Verfassers fann man nicht in allen Punkten zustimmen. Inwieweit der Erfinderschutz einbezogen ist, geben Aufhäuser- Nörpel in ihrem Kommentar ausführlich wieder. Ob die Schnelligkeit des Geschäftsganges und des Verfahrens wirklich ge= fährdet ist, wie der Verfasser fürchtet, hängt doch wohl entscheidend von der praktischen Handhabung ab. Das gilt auch für die Bildung und Besetzung der Kammern. Das Gesez bietet ausreichende Handhaben. Die vom Gefeß getroffene Regelung der Anwaltsfrage findet nicht die Zustimmung des Verfassers; wir halten sie für wichtig. Der organisierte Arbeitnehmer erhält von seiner Gewerkschaft Rechtsschutz und nötigenfalls Prozeßvertretung; die Unorganisierten haben es in der Hand, sich die gleichen Rechte zu verschaffen. Die Firma Berliner Holzindustrie G. m. b. 5. bes Berantwortlich für Politik: Victor Schiff: Wirtschaft: G. Klingelhöfer; antragte beim Gewerbegericht die Zustimmung zur Ent- Gewerkschaftsbewegung: Fr. Chlorn; Feuilleton: Dr. John Schikowski; Lotales: des Betriebsratsmitgliedes Iaffung F. und Sonstiges: Friz Karstäbt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin , Bur Berlag: Borwärts.Berlag 6. m. b. H., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckerei Berlin SW 68, Lindenstraße 3. Begründung des Antrages sagte die Firma, F. habe Schranktüren und Berlagsanstalt Baul Ginger u Co.
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Beginne am Anfang, nicht am Ende Die richtige Ernährung in der Jugend liefert die Grundlage für die spätere körperliche Entwicklung. Ueppiger Genuß von Fleisch ist ebenso zu verwerfen, wie völlige Enthaltung. Die gemischte Kost ist es, die den jungen Körper vor der Schwächung der Verdauungsorgane bewahrt. Obst, möglichst frisch genossen, ist die wertvollste Zukost für unsere Kinder. Möge der Pflege frischer Früchte auch bei uns die Aufmerksamkeit zufallen, wie in anderen Kulturländern, wo sie bereits zu den Volksnahrungsmitteln gehören.
Esst mehr Früchte,
und Jhr bleibtgesund!
Täglicher Genuß frischer Früchte ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. Frische Früchte gibt es zu jeder Jahreszeit. Heißes Zitronenwasser gegen Influenza!